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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL
FUNKTIONALE LEISTUNGSBESCHREIBUNG
MIT LEISTUNGSPROGRAMM
01.12.2017
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis 1 01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm 14
01.01 Bauprogramm 17 01.01.01 Aufgabenstellung 17 01.01.02 Grundstück 20 01.01.03 Objektbeschreibung Gesamtanlage 24 01.01.03.01 Übergeordnet 24 01.01.03.02 Städtebau 26 01.01.03.03 Erschließung 27 01.01.04 Objektbeschreibung hausweise 29 01.01.04.01 Hafthaus A 29 01.01.04.02 Hafthaus B 35 01.01.04.03 Hafthaus C 37 01.01.04.04 Hafthaus D / E 39 01.01.04.05 Hafthaus F 41 01.01.04.06 Sporthalle Haus G 43 01.01.04.07 Multifunktionsgebäude Haus H 46 01.01.04.08 Pfortengebäude Haus J 50 01.01.04.09 KFZ-, Technikgebäude Haus K 54 01.01.04.10 Werkstattgebäude Haus L 56 01.01.04.11 Gärtnerei-, Tier-, Müllgebäude Haus M 61 01.01.04.12 Schließfach- , Verkaufsgebäude Haus N 63 01.01.04.13 Haftgebäude Offener Vollzug Haus O 65 01.01.05 Objektbeschreibung Außenanlagen 67 01.01.06 Objektbeschreibung gewerkespezifisch 69 01.01.06.01 Bauteiloberflächen 69 01.01.06.02 Türen und Tore 70 01.01.06.03 Fenster und Gitter 73 01.01.06.04 Schlösser und Beschläge 75 01.01.06.05 RA-Anlagen 76 01.01.07 Objektbeschreibung JVA Spezifika 77 01.01.07.01 Ausbruchsicherheit 77 01.01.07.02 Vandalensicherheit 78 01.01.07.03 Manipulationssicherheit 79
01.02 Anforderungen Bauablauf/ Baubetrieb 81 01.02.01 Bauablauf 81 01.02.02 Baustellenbetrieb 83 01.02.03 Anforderungen Baustellenbewachung (personell) 87 01.02.04 Anforderungen Koordinations- und Logistikleistungen 89 01.02.05 Anforderungen Inbetriebnahmemanagement 94 01.02.05.01 Inbetriebnahmemanagement Allgemeines 94
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
01.02.05.02 Leistungsschwerpunkte AN 95 01.02.05.03 Pflichtenheft 96 01.02.05.04 Leistungsnachweise 97 01.02.05.05 Inbetriebnahme 98 01.02.05.06 Funktionsprüfung 99 01.02.05.07 Einregulierung 100 01.02.05.08 Gewerkeübergreifende Funktionsprüfung 101 01.02.05.09 Probebetrieb 102 01.02.05.10 Sachverständigenprüfung 103 01.02.05.11 Revisionsunterlagen 105 01.02.05.12 Abnahme 106 01.02.05.13 Bestimmungsgemäßer Regelbetrieb 107 01.02.06 Anforderungen Einweisung/ Schulung 108
01.03 Anforderungen Tragwerk 111 01.03.01 Konstruktionsbeschreibung Allgemein 111 01.03.02 Konstruktionsbeschreibung Gebäude 117 01.03.02.01 Haus A – Hafthaus 117 01.03.02.02 Haus B – Hafthaus 123 01.03.02.03 Haus C – Hafthaus 127 01.03.02.04 Haus D – Hafthaus 131 01.03.02.05 Haus E – Hafthaus 135 01.03.02.06 Haus F – Hafthaus 139 01.03.02.07 Haus G – Sporthalle 143 01.03.02.08 Haus H – Multifunktionsgebäude 147 01.03.02.09 Haus J – Pfortengebäude mit KFZ-Schleuse 151 01.03.02.10 Haus K - Elektroenergieversorgung (K1), Garage und Kfz-Werkstatt (K2) 156 01.03.02.11 Haus L – Werkhallen 159 01.03.02.12 Haus M - Gärtnerei- und Müllgebäude 166 01.03.02.13 Haus N – Verkauf/Schließfach/Fahrradunterstand 169 01.03.02.14 Haus O – Offener Vollzug 172 01.03.02.15 Verbindungsgänge/Medienkanäle 177 01.03.02.16 Anstaltsmauer 179
01.04 Anforderungen Brandschutz 180
01.05 Anforderungen Bauphysik 181 01.05.01 Anforderungen Wärmeschutz 181 01.05.02 Anforderungen Sommerlicher Wärmeschutz 182 01.05.03 Anforderungen Bauakustik und Raumakustik 183
01.06 Anforderungen Ökologie 184
01.07 Anforderungen Barrierefreiheit/ ASR 185 01.07.01 Barrierefreiheit 185
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
01.07.02 ASR 185
01.08 Anforderungen Planung 186 01.08.01 Planungsleistungen Allgemein 186 01.08.02 Plankommentierung AG 189 01.08.03 Werkstatt- und Montagepläne 191 01.08.04 Projektdokumentation 192
01.09 Anforderungen Bemusterungen 193
01.10 Anforderungen Sicherheits- und Gesundheitsschutz 195
01.11 Anforderungen Wartung 197 02 Leistungsbeschreibung - Hochbau / Baukonstruktion 199
02.01 Allgemeine Regelungen zur Durchführung der Leistungen 204
02.02 Leistungsbeschreibung Baustelleneinrichtung 206 02.02.01 Allgemeine Vorbemerkungen 206 02.02.02 Leistungsprogramm Einrichtungen 208 02.02.03 Leistungsprogramm Baumedienversorgung 211 02.02.04 Leistungsprogramm Baustellensicherung 212 02.02.05 Leistungsprogramm Bauwerkseinmessung 214
02.03 Leistungsbeschreibung Gerüstarbeiten 215
02.04 Leistungsbeschreibung Erdarbeiten 216 02.04.01 Allgemeine Vorbemerkungen 216 02.04.02 Herrichten/ Vorbereitende Maßnahmen 219 02.04.03 Leistungsprogramm Gründungssohle / Hinterfüllungen 221
02.05 Leistungsbeschreibung Mauerarbeiten 223 02.05.01 Leistungsprogramm KS-Mauerwerk 224 02.05.02 Leistungsprogramm Verblendmauerwerk 227 02.05.03 Leistungsprogramm Mauerwerks-Flachverblender WDVS 233
02.06 Leistungsbeschreibung Beton- und Stahlbetonarbeiten 237 02.06.01 Leistungsprogramm Stahlbetonarbeiten Allgemeines 237 02.06.02 Leistungsprogramm Betonoberflächen 241 02.06.03 Leistungsprogramm Bodenplatten/ Fundamente 244 02.06.04 Leistungsprogramm Wände / Stützen 247 02.06.05 Leistungsprogramm Stahlbetonbauteile in Außenanlagen 251 02.06.05 Leistungsprogramm Fassadenbekleidungen Stahlbeton 252 02.06.07 Leistungsprogramm Decken / Dächer 255 02.06.08 Leistungsprogramm StB-Treppenläufe 258
02.07 Leistungsbeschreibung Stahl- und Metallbauarbeiten 261 02.07.01 Allgemeine Vorbemerkungen 261
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
02.07.02 Leistungsprogramm Tragende Stahlkonstruktionen 263 02.07.03 Leistungsprogramm Vordächer 266 02.07.04 Leistungsprogramm Stahltreppen 268 02.07.05 Leistungsprogramm Treppengeländer 269 02.07.06 Leistungsprogramm Vergitterungen 271 02.07.07 Leistungsprogramm Gitterroste/ Wetterschutzgitter 274 02.07.07.01 Gitterroste 274 02.07.07.02 Aufsatzrahmen mit Abdeckung 275 02.07.07.03 Auffangwannen 276 02.07.07.04 Wetterschutzgitter 277 02.07.07.05 Abluft-Lochbleche V2A 277 02.07.07.06 Dekorative Wandverkleidung aus Metall-Verbundblech 277 02.07.08 Leistungsprogramm Gewächshaus 278 02.07.09 Leistungsprogramm Schutzplanken Werkhallen 279 02.07.10 Leistungsprogramm Stabgitterzäune 280
02.08 Leistungsbeschreibung erdberührte Abdichtungsarbeiten 281 02.08.01 Leistungsprogramm bauliche Schutzmaßnahmen Allgemeines 281 02.08.02 Leistungsprogramm Bauwerksabdichtung erdberührte Bauteile 283
02.09 Leistungsbeschreibung Abdichtungs-, Spenglerarbeiten 289 02.09.01 Leistungsprogramm Abdichtung von genutzten Dächer und Flächen 289 02.09.02 Leistungsprogramm Abdichtung von nicht genutzten Dächer 292 02.09.02.01 Flachdach StB, wärmegedämmt, nicht genutzt 293 02.09.02.02 Flachdach Trapezblech, wärmegedämmt, nicht genutzt 300 02.09.02.03 Flachdach Trapezblech, nicht gedämmt, nicht genutzt 302 02.09.03 Leistungsprogramm Dachbeläge 304 02.09.04 Leistungsprogramm Sekuranten 306 02.09.05 Leistungsprogramm Dachöffnungen 307 02.09.06 Leistungsprogramm Spenglerarbeiten 309
02.10 Leistungsbeschreibung Putz- und Wärmedämmsysteme 311 02.10.01 Leistungsprogramm Innenputz 311 02.10.02 Leistungsprogramm Vollwärmeschutz 312 02.10.02.01 Vollwärmeschutz ohne Trägerplatte 313 02.10.02.02 Vollwärmeschutz mit Trägerplatte 315
02.11 Leistungsbeschreibung Fliesen- und Plattenarbeiten 318 02.11.01 Leistungsprogramm Fliesen- und Plattenarbeiten Allgemeines 318 02.11.02 Leistungsprogramm Keramische Fliesen 320 02.11.03 Leistungsprogramm Rammschutz 322 02.11.04 Leistungsprogramm Betonwerkstein 323
02.12 Leistungsbeschreibung Estricharbeiten 325
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
02.12.01 Leistungsprogramm Estriche Allgemeines 325 02.12.02 Leistungsprogramm Schwimmende Estriche 327 02.12.03 Leistungsprogramm Verbundestrich 329
02.13 Leistungsbeschreibung Fassaden- und Sonnenschutzarbeiten 330 02.13.01 Leistungsprogramm Fassaden Allgemeines 330 02.13.02 Leistungsprogramm Fassaden Allgemeines Materialien 344 02.13.03 Leistungsprogramm Holzfenster 373 02.13.04 Leistungsprogramm Außen-Stahl-Fenster 377 02.13.05 Leistungsprogramm Außen-Stahl-Türen 380 02.13.05.01 Außen-Stahl-Türen Allgemeines 380 02.13.05.02 Außen-Stahl-Glas-Türen, bzw. –elemente (AR) 381 02.13.05.03 Außen-Kassettentüren (AK) 383 02.13.05.04 Außen-Stahlblech-Türen (AS) 384 02.13.06 Leistungsprogramm Stahl-Pfosten-Riegel-Fassade 385 02.13.07 Leistungsprogramm Stahl-Rahmen-Fassade schussfest 388 02.13.08 Leistungsprogramm Stahl-Tore 390 02.13.08.01 Stahl-Schiebetore Fahrzeugschleusen 390 02.13.08.02 Stahl-Drehtore Außenanlagen 392 02.13.08.03 Garagen-Sektionaltore 393 02.13.08.04 Scherengitter 395 02.13.09 Leistungsprogramm Sonnenschutz 397 02.13.10 Leistungsprogramm Blendschutz 400 02.13.11 Leistungsprogramm Hinterlüftete Bekleidungen 402
02.14 Leistungsbeschreibung Metalltüren und -elemente 405 02.14.01 Leistungsprogramm Metalltüren Allgemeines 405 02.14.02 Leistungsprogramm Haftraumtüren Stahlblech (Kürzel HS) 406 02.14.03 Leistungsprogramm Stahlblechtüren (Kürzel SB, SK, SV) 409 02.14.04 Leistungsprogramm Rohrrahmentüren (Kürzel RR, RE, RF, RV) 413 02.14.05 Leistungsprogramm Rohrrahmenkassettentüren (Kürzel KA, bzw. KE) 420 02.14.06 Leistungsprogramm Schiebeschotts (Kürzel ST) 421 02.14.07 Leistungsprogramm Gittertüren (Kürzel GT, GE) 422 02.14.08 Leistungsprogramm Profilzylinderschlösser GHS-Anlage 423 02.14.09 Leistungsprogramm Hochsicherheitsschlösser (HSS) 427 02.14.09.01 HSS Allgemeines 427 02.14.09.02 HS-Haftraumschlösser (VI) 429 02.14.09.03 HS-Durchgangsschlösser (VM) 430 02.14.09.04 HS-BGH-Schlösser 431 02.14.09.05 HS-Schlösser mit Schließwerksperre (VE) 432 02.14.09.06 HS-Motorschlösser (MO) 433 02.14.09.07 HS Baustellenschlösser 435
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
02.15 Leistungsbeschreibung Bodenbelagsarbeiten 436 02.15.01 Leistungsprogramm Bodenbelagsarbeiten Allgemeines 436 02.15.02 Leistungsprogramm Linoleumbeläge 438 02.15.03 Leistungsprogramm Vinylbeläge 440 02.15.04 Leistungsprogramm Textilbeläge 442 02.15.05 Leistungsprogramm Doppelboden 443 02.15.06 Leistungsprogramm Sauberlaufmatte 445 02.15.07 Leistungsprogramm Holzfußböden 446 02.15.08 Leistungsprogramm Bodenbeschichtungen 447 02.15.08.01 Allgemeines 447 02.15.08.02 Farblose Imprägnierung 449 02.15.08.03 Deckende staubbindende Versiegelung 450 02.15.08.04 Beschichtung untere mittlere Belastung 451 02.15.08.05 Fußbodenbeschichtung mittlere Belastung 452 02.15.08.06 Industriebeschichtung 454 02.15.08.07 Großküchen Bodenbeschichung 456 02.15.08.08 Epoxidharz-Wandbeschichtungen 458 02.15.09 Leistungsprogramm Sportboden 459 02.15.09.01 Sportboden mit PUR-Beschichtung 459 02.15.09.02 Sportboden aus EPDM-Granulat 461 02.15.09.03 Abwurfmatten für Fitnessräume 461
02.16 Leistungsbeschreibung Trockenbauarbeiten 463 02.16.01 Leistungsprogramm Montagewände 463 02.16.02 Leistungsprogramm Sanitärtrennwände und –türen allgemein 464 02.16.03 Leistungsprogramm Sanitärtrennwände,–türen Haftraum 466 02.16.04 Leistungsprogramm Prallwand 468 02.16.05 Leistungsprogramm Holztüren (HT, HF, HH) 470 02.16.06 Leistungsprogramm PE-Küchen-Türen 474 02.16.07 Leistungsprogramm Systemtrennwände Werkstätten (SY) 475 02.16.08 Leistungsprogramm Abhangdecken 476 02.16.08.01 Leistungsprogramm Abhangdecken Allgemeines 476 02.16.08.02 Leistungsprogramm Gipsfaserdecken 478 02.16.08.03 Leistungsprogramm Metallpaneeldecken 480 02.16.08.04 Leistungsprogramm Ballfangnetz Sporthalle 482 02.16.09 Leistungsprogramm Mobile Trennwand 483 02.16.10 Leistungsprogramm Sporthallen-Trennvorhang 484 02.16.11 Leistungsprogramm Bühnenvorhang 486 02.16.12 Innenrolladen 487
02.17 Leistungsbeschreibung Maler- und Lackierarbeiten 488 02.17.01 Leistungsprogramm Malerarbeiten Allgemeines 488
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
02.17.02 Leistungsprogramm Anstriche Wand- und Deckenflächen 490 02.17.03 Leistungsprogramm Anstrich Metalle 493 02.17.04 Leistungsprogramm Anstrich Signets 494
02.18 Leistungsbeschreibung Einrichtungen 495 02.18.01 Leistungsprogramm Teeküchen 495 02.18.02 Leistungsprogramm Theken 497 02.18.03 Leistungsprogramm Schränke/ Fächer/ Regale 501 02.18.04 Leistungsprogramm Rollregale 507 02.18.05 Leistungsprogramm Umkleideschränke, -bänke 509 02.18.06 Leistungsprogramm Wartebänke 510 02.18.07 Leistungsprogramm Überwachungsspiegel 511 02.18.08 Leistungsprogramm Türschilder 512 02.18.09 Leistungsprogramm Verladehubtisch 514
02.19 Leistungsbeschreibung Baureinigungsarbeiten 515 02.19.01 Leistungsprogramm Baufeinreinigung 515 03 Leistungsbeschreibung – TGA KG 400 517
03.01 Leistungsbeschreibung Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen KG 410 518 03.01.00 Allgemeine Vorbemerkungen 518 03.01.01 Leistungsprogramm Abwasseranlagen KG 411 524 03.01.02 Leistungsprogramm Wasseranlagen KG 412 540 03.01.03 Leistungsprogramm Gasanlagen KG 413 583 03.01.04 Leistungsprogramm Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, sonstiges KG 419 585
03.02 Leistungsbeschreibung Wärmeversorgungsanlagen KG 420 588 03.02.00 Allgemeine Vorbemerkungen 588 03.02.01 Leistungsprogramm Wärmeerzeugungsanlagen KG 421 590 03.02.02 Leistungsprogramm Wärmeverteilnetze KG 422 603 03.02.03 Leistungsprogramm Raumheizflächen KG 423 612 03.02.04 Leistungsprogramm Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges KG 429 615
03.03 Leistungsbeschreibung Lufttechnische Anlagen KG 430 618 03.03.00 Allgemeine Vorbemerkungen 618 03.03.01 Leistungsprogramm Lüftungsanlagen KG 431 629 03.03.02 Leistungsprogramm Teilklimaanlagen KG 432 728 03.03.03 Leistungsprogramm Klimaanlagen KG 433 728 03.03.04 Leistungsprogramm Kälteanlagen KG 434 729 03.03.05 Leistungsprogramm Lufttechnische Anlagen Sonstiges KG 439 744
03.04 Leistungsbeschreibung Starkstromanlagen KG 440 746 03.04.00 Allgemeine Vorbemerkungen 746 03.04.01 Leistungsprogramm Hoch- und Mittelspannungsanlagen KG 441 752
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
03.04.02 Leistungsprogramm Eigenstromversorgungsanlagen KG 442 764 03.04.03 Leistungsprogramm Niederspannungsschaltanlagen KG 443 793 03.04.04 Leistungsprogramm Niederspannungsinstallationsanlagen KG 444 809 03.04.05 Leistungsprogramm Beleuchtungsanlagen KG 445 842 03.04.06 Leistungsprogramm Blitzschutz- und Erdungsanlagen KG 446 858 03.04.07 Leistungsprogramm Starkstromanlagen, sonstiges KG 449 865
03.05 Leistungsbeschreibung Fernmelde- u. informationste. Anl. KG 450 867 03.05.01 Leistungsprogramm Telekommunikationssystem KG 451 869 03.05.02 Leistungsprogramm Such- und Signalanlagen KG 452 880 03.05.03 Leistungsprogramm Zeitdienstanlage KG 453 930 03.05.04 Leistungsprogramm Elektroakustische Anlagen KG 454 945 03.05.05 Leistungsprogramm Fernseh- und Antennenanlagen KG 455 972 03.05.06 Leistungsprogramm Gefahrenmelde- u. Alarmmanagementsystem KG 456 977 03.05.07 Leistungsprogramm Übertragungsnetze KG 457 1277 03.05.08 Leistungsprogramm Fernmelde- u. informationste. Anl. sonstiges KG 459 1303
03.06 Leistungsbeschreibung Förderanlagen KG 460 1324 03.06.00 Allgemeine Vorbemerkungen 1324 03.06.01 Leistungsprogramm Aufzugsanlagen KG 461 1324
03.07 Leistungsbeschreibung Nutzungsspezifische Anlagen KG 470 1339 03.07.01 Leistungsprogramm Medienversorgungsanlagen KG 473 (Druckluft) 1339 03.07.02 Leistungsprogramm Feuerlöschanlagen KG 475 1357 03.07.03 Leistungsprogramm Prozesswärme-, -kälte- u. –luftanl. KG 477 1362
03.08 Leistungsbeschreibung Gebäudeautomation KG 480 1364 03.08.00 Allgemeine Vorbemerkungen 1364 03.08.01 Leistungsprogramm Automationssysteme KG 481 1369 03.08.02 Leistungsprogramm Schaltschränke KG 482 1378 03.08.03 Leistungsprogramm Management- u. Bedieneinrichtungen KG 483 1386 03.08.04 Leistungsprogramm Raumautomationssysteme KG 484 1394 03.08.05 Leistungsprogramm Übertragungsnetze KG 485 1394 03.08.06 Leistungsprogramm Gebäudeautomation, sonstiges KG 489 1398
03.09. Leistungsbeschreibung Technische Anl. in Außenanlagen KG 540 1400 03.09.01 Leistungsprogramm Abwasseranlagen KG 541 1400 03.09.02 Leistungsprogramm Wasseranlagen KG 542 1400 03.09.03 Leistungsprogramm Gasanlagen KG 543 1401 03.09.04 Leistungsprogramm Wärmeversorgungsanlagen KG 544 1403 03.09.05 Leistungsprogramm Lufttechnische Anlagen KG 545 1405 03.09.06 Leistungsprogramm Starkstromanlagen KG 546 1405 03.09.07 Leistungsprogramm Fernmelde- u. informationst. Anlagen KG 547 1430
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
03.10 Leistungsbeschreibung Erschließung TGA KG 220 1467 03.10.01 Leistungsprogramm Erschließung TGA KG 223 Gasversorgung 1467 03.10.02 Leistungsprogramm Erschließung TGA KG 225 Stromversorgung 1468 03.10.03 Leistungsprogramm Erschließung TGA KG 226 Telekommunikation 1471
03.11 Leistungsbeschreibung Ausstattung (Kategorie 2) KG 610 1474 03.11.01 Leistungsprogramm Besondere Ausstattung KG 612 1474 03.11.01.01 Sanitärausstattung 1474 03.11.01.02 Elektrotechnik Starkstromtechn. Anlagen u. Installationsgeräte 1475 03.11.01.03 Gepäckdurchleuchtung 1490 04 Leistungsbeschreibung – Küchentechnische Anl. KG 471 1492
04.01 Leistungsbeschreibung Küchentechnische Anlagen KG 471 1493 04.01.01 Leistungsbeschreibung Edelstahverbauten 1508 04.01.02 Leistungsbeschreibung Thermische Küchengeräte 1519 04.01.03 Leistungsbeschreibung Spültechnik 1528 04.01.04 Leistungsbeschreibung Maschinen und Geräte 1540 04.01.05 Leistungsbeschreibung Naßmüllanlage 1551 04.01.06 Leistungsbeschreibung Fleischereigerät 1563 04.01.07 Leistungsbeschreibung Konditorei, Chocolaterie 1571 04.01.08 Leistungsbeschreibung Kühlzellen und Kältetechnik 1590 04.01.08 Leistungsbeschreibung Kühlzellen und Kältetechnik 1600 04.01.09 Leistungsbeschreibung Personalspeisenversorgung 1613
04.02 Leistungsbeschreibung Küchentechnische Ausstattung KG 611 1630 04.02.01 Leistungsbeschreibung Lehrküche 1630 04.02.02 Leistungsbeschreibung Kleinküchen, Spülen-Pausenräume 1642 05 Leistungsbeschreibung – Medizintechnische Anl. KG 474 1650
05.00 Allgemeine Regelungen zur Durchführung der Leistungen 1651
05.01 Leistungsbeschreibung Medizintechnische Anlagen KG 474 1657 05.01.00 Ausführungsbeschreibung, allgemein 1657 05.01.01 Leistungsbeschreibung medizinisches Funktionsmobiliar aus Stahl 1658 05.01.02 Leistungsbeschreibung Röntgentechnik 1683 05.01.03 Leistungsbeschreibung Dentaltechnik 1689 05.01.04 Leistungsbeschreibung ophthalmologische Technik 1709 05.01.05 Leistungsbeschreibung HNO-Technik 1720 06 Leistungsbeschreibung – Werkstatttechn. Anlagen KG 473, KG 474, KG 477 1725
06.00 Allgemeine Regelungen zur Durchführung der Leistungen 1726 06.00.01 Raumanordnung Haus H 1. OG 1727 06.00.02 Raumanordnung Haus K EG 1728 06.00.03 Raumanordnung Haus L EG und OG 1 1729
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
06.00.04 Raumanordnung Haus M EG 1732 06.00.05 Raumanordnung Haus O EG 1733 06.00.06 Grundlagen, Normen, Richtlinien 1734
06.01 Leistungsbeschreibung Werkstattte. Anl. - Ausstattungen Kategorie 1 1735 06.01.01 Leistungsbeschreibung Sicherheitsschrank für Gefahrstoffe 1735 06.01.02 Leistungsbeschreibung Minikläranlage (Tonabsatzbecken) 1739 06.01.03 Leistungsbeschreibung Gasversorgungsanlage 1740 06.01.04 Leistungsbeschreibung Wasseraufbereitung Farbe 1747 06.01.05 Leistungsbeschreibung Holzspäneabsaugung 1749
06.02 Leistungsbeschreibung Werkstattausrüstungen - Ausstattungen Kat. 2 1757 06.02.01 Leistungsbeschreibung Sicherheitsschrank für Gefahrstoffe 1757 06.02.02 Leistungsbeschreibung Gasversorgung und Gasüberwachung 1758 06.02.03 Leistungsbeschreibung Wasseraufbereitung Farbe 1769 06.02.04 Leistungsbeschreibung Holzspäneabsaugung 1770 07 Leistungsbeschreibung – Außen-/ Verkehrsanlagen 1772
07.00 Allgemeine Regelungen zur Durchführung der Leistungen 1773
07.01 Leistungsbeschreibung Geländeflächen KG 510 1780 07.01.01 Leistungsprogramm Bodenarbeiten KG 512 1780
07.02 Leistungsbeschreibung Befestigte Flächen KG 520 1782 07.02.01 Leistungsprogramm Straßen KG 522 1783 07.02.03 Leistungsprogramm Stellplätze KG 524 1787 07.02.04 Leistungsprogramm Sportflächen KG 525 1789 07.02.05 Leistungsprogramm Spielplatz KG 526 1793
07.03 Leistungsbeschreibung Baukonstruktion KG 530 1794 07.03.01 Leistungsprogramm Einfriedungen KG 531 1794 07.03.02 Leistungsprogramm Schutzkonstruktionen KG 532 1799 07.03.03 Leistungsprogramm Mauern/ Wände KG 533 1800 07.03.04 Leistungsprogramm Treppen KG 534 1801 07.03.05 Leistungsprogramm Überdachungen KG 535 1802 07.03.06 Leistungsprogramm Baukonstruktion Aussenanlagen, Sonsti KG 539 1802
07.04 Leistungsbeschreibung Einbauten KG 550 1802 07.04.01 Leistungsprogramm Allgemeine Einbauten KG 551 1802
07.05 Leistungsbeschreibung Wasserflächen KG 560 1806 07.05.01 Leistungsprogramm Wasserflächen, sonstiges KG 569 1806
07.06 Leistungsbeschreibung Pflanz- und Saatflächen KG 570 1807 07.06.01 Leistungsprogramm Oberbodenarbeiten KG 571 1807 07.06.02 Leistungsprogramm Vegetationstechnische Bodenarbeiten KG 572 1807
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
07.06.03 Leistungsprogramm Pflanzen KG 574 1808 07.06.04 Leistungsprogramm Rasen und Ansaaten KG 575 1812 07.06.05 Leistungsprogramm Begrünung unterbauter Flächen KG 576 1814 08 Leistungsbeschreibung – Erschließungsanlagen/ Ing.-Bau 1815
08.00 Allgemeine Regelungen zur Durchführung der Leistungen 1816 08.00.01 Baubeschreibung 1816 08.00.02 Allgemeine Regelungen für die Ausführung 1817 08.00.03 Begriffbestimmungen 1818 08.00.04 Weitere geltende Regelungen und Normen 1819
08.01 Herrichten und Erschließen Ingenieurbau KG 200 1821 08.01.01 Leistungsprogramm Abwasserentsorgung KG 220 1821 08.01.02 Leistungsprogramm Wasserversorgung KG 220 1826 08.01.03 Leistungsprogramm Trasse sonstige Versorger KG 220 1830
08.02 Außenanlagen Ingenieurbau KG 500 1832 08.02.01 Leistungsprogramm Regenwasserretention 01 und 02 KG 560 1832 08.02.02 Leistungsprogramm Schmutzwasserpumpstation KG540 1842 08.02.03 Leistungsprogramm Brunnenverfüllung KG 530 1843 08.02.04 Leistungsprogramm Abscheider KG 540 1845 09 Leistungsbeschreibung – Anlagen 1847
09.00 Allgemeine Hinweise zu Anlagen 1849
09.01 Planungsunterlagen 1850 09.01.01 Übergeordneter Lageplan - Anlage Planliste 1850 09.01.02 Planliste / Planunterl. Hochbau-Bauko. (zu Teil 02 FLB) - Anlage Planliste 1851 09.01.03 Planliste / Planunterlagen TGA (zu Teil 03 FLB) - Anlage Planliste 1852 09.01.04 Planliste / Planunterlagen Küchenanlagen (zu Teil 04 FLB) - Anlage Planliste 1853 09.01.05 Planliste / Planunterlagen Medizinanlagen (zu Teil 05 FLB) - Anlage Planliste 1854 09.01.06 Planliste / Planunterlagen Werkstattanl. (zu Teil 06 FLB) - Anlage Planliste 1855 09.01.07 Planliste / Planunterlagen Außenanlagen (zu Teil 07 FLB) - Anlage Planliste 1856 06.01.08 Panliste / Planunterl. Medienerschl./Ing-Bau (zu Teil 08 FLB) - Anl. Planliste 1857 09.01.09 Planliste / Planunterlagen Tragwerksplanung - Anlage Planliste 1858
09.02 Gutachten 1860 09.02.01 Baugrundgutachten 1860 09.02.01.01 Ergebnisbericht Baugrund- und Abfalluntersuchung, 12.05.17 1860 09.02.01.02 Biolog., chem., physikalische Kennwerte (2 Dateien) 1860 09.02.01.03 Bodenmechanische Kennwerte (3 Dateien) 1860 09.02.01.04 Fotodokumentation (1 Datei) 1860 09.02.01.05 Kampfmittelsondierung (2 Dateien) 1860 09.02.01.06 Lagepläne und Schnitte (15 Dateien) 1860
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
09.02.01.07 Schichten und Rammprofile (6 Dateien) 1860 09.02.02 Abfall- und Entsorgungskonzeption 1861 09.02.02.01 Abfalluntersuchung 1861 09.02.02.02 Verwertungskonzeption Baugrubenaushub (2 Dateien) 1861 09.02.03 Ablaufschema Altlasten 1862 09.02.04 Unterlagen Radonschutz (4 Dateien) 1863 09.02.05 leer 1864 09.02.06 Unterlagen Brandschutz 1865 09.02.07 Unterlagen Schallschutz (2 Dateien) 1866 09.02.08 Wärmeschutznachweis (14 Dateien) 1867
09.03 Bestandsunterlagen – Masterpläne zur Doku Baufeldübergabe 1868 09.03.01 Masterplan 1 mit Anlagen 1868 09.03.01.01 Masterplan 1, Lagepläne 1, 1A, 1B (3 Dateien) 1868 09.03.01.02 Masterplan 1, Anlage 1 - Datenblätter (1 Datei) 1868 09.03.01.03 Masterplan 1, Anlage 2 - Eignungsuntersuchung RC-Baustoffgemisch (2 Dateien) 1868 09.03.02 Masterplan 2 Lageplan 1868 09.03.03 Masterplan 3 mit Anlagen 1868 09.03.03.01 Masterplan 3, Lagepläne 3, 3A, 3B, 3C (4 Dateien) 1868
09.03.03.02 Masterplan 3, Anlage 1 - Kurzdokumentation 1-17 (17 Dateien) 1868 09.03.03.03 Masterplan 3, Anlage 2 - Behördl. Stellungn.z.Kurzdoku. 1-16 (15 Dateien) 1868 09.03.04 Masterplan 4 mit Anlagen 1868 09.03.04.01 Masterplan 4, Lagepläne 4, 4A, 4B (3 Dateien) 1868 09.03.04.02 Schnitte A, B, C (3 Dateien) 1868 09.03.04.03 Masterplan 4, Anlage 1 - Geotechn. Eigen- und Fremdueberwachung (157 Dateien) 1868 09.03.04.04 Masterplan 4, Anlage 2 - Behoerdliche Stellungnahmen zum Einbau (3 Dateien) 1868 09.03.05 Masterplan 5, Lagepläne 5, 5A, 5B 1868 09.03.06 Vermessungsplan Bestandsvermessung (wird nachgereicht) 1868
09.04 Weitere Dokumente 1869 09.04.01 Organisationshandbuch Projekt JVA Zwickau-Marienthal (1 Datei) 1869 09.04.02 Auszug RLBau Sachsen/ Abschnitt H Übergabe u. Baubestandsdoku (1 Datei) 1870 09.04.03 Sächs. Prüfverordnung Prüfungen techn. Anlagen n. Bauordnungsrecht (1 Datei) 1870 09.04.04 CAFM Teil I Bestandsdoku/ CAFM Teil II Pflichtenheft CAD Konventionen (1 Da.) 1870 09.04.04.01 CAFM Teil I Pflichtenheft Bestandsdokumentation (4 Dateien) 1870 09.04.04.02 CAFM Teil II Pflichtenheft CAD-Konventionen 1870 09.04.05 CAFM Teil III RGB Raum- und Gebäudebuch Vorgaben (wird nachgereicht) 1870 09.04.06 Musterliste (1 Datei) 1870 09.04.07 Unterlagen Wartung 1871 09.04.07.01 Wartungspakete technisch Anlagen, Übersicht (1 Datei) 1871 09.04.07.02 Wartungskarten / Wartungsverträge/ Verträge Störungsbeseitigung d. Wartungspakete 1 – 7, 9, 11 – 12 (Kategorie 1) 1871
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00 Übergeordnetes Inhalts- und Anlagenverzeichnis
09.04.07.03 Wartungskarten / Wartungsverträge/ Verträge Strörungsbeseitigung d. Wartungspakete 8, 10 (Ausstattung, Kategorie 2) 1871 10 Angebotsabgabe 1
10.01 Angebotsabgabe Bau 1-20
10.02 Angebotsabgabe Wartung 20-23
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Inhaltsverzeichnis - 01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01 Bauprogramm 17
01.01.01 Aufgabenstellung 17
01.01.02 Grundstück 20
01.01.03 Objektbeschreibung Gesamtanlage 24 01.01.03.01 Übergeordnet 24 01.01.03.02 Städtebau 26 01.01.03.03 Erschließung 27
01.01.04 Objektbeschreibung hausweise 29 01.01.04.01 Hafthaus A 29 01.01.04.02 Hafthaus B 35 01.01.04.03 Hafthaus C 37 01.01.04.04 Hafthaus D / E 39 01.01.04.05 Hafthaus F 41 01.01.04.06 Sporthalle Haus G 43 01.01.04.07 Multifunktionsgebäude Haus H 46 01.01.04.08 Pfortengebäude Haus J 50 01.01.04.09 KFZ-, Technikgebäude Haus K 54 01.01.04.10 Werkstattgebäude Haus L 56 01.01.04.11 Gärtnerei-, Tier-, Müllgebäude Haus M 61 01.01.04.12 Schließfach- , Verkaufsgebäude Haus N 63 01.01.04.13 Haftgebäude Offener Vollzug Haus O 65
01.01.05 Objektbeschreibung Außenanlagen 67
01.01.06 Objektbeschreibung gewerkespezifisch 69 01.01.06.01 Bauteiloberflächen 69 01.01.06.02 Türen und Tore 70 01.01.06.03 Fenster und Gitter 73 01.01.06.04 Schlösser und Beschläge 75 01.01.06.05 RA-Anlagen 76
01.01.07 Objektbeschreibung JVA Spezifika 77 01.01.07.01 Ausbruchsicherheit 77 01.01.07.02 Vandalensicherheit 78 01.01.07.03 Manipulationssicherheit 79
01.02 Anforderungen Bauablauf/ Baubetrieb 81
01.02.01 Bauablauf 81
01.02.02 Baustellenbetrieb 83
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.03 Anforderungen Baustellenbewachung (personell) 87
01.02.04 Anforderungen Koordinations- und Logistikleistungen 89
01.02.05 Anforderungen Inbetriebnahmemanagement 94 01.02.05.01 Inbetriebnahmemanagement Allgemeines 94 01.02.05.02 Leistungsschwerpunkte AN 95 01.02.05.03 Pflichtenheft 96 01.02.05.04 Leistungsnachweise 97 01.02.05.05 Inbetriebnahme 98 01.02.05.06 Funktionsprüfung 99 01.02.05.07 Einregulierung 100 01.02.05.08 Gewerkeübergreifende Funktionsprüfung 101 01.02.05.09 Probebetrieb 102 01.02.05.10 Sachverständigenprüfung 103 01.02.05.11 Revisionsunterlagen 105 01.02.05.12 Abnahme 106 01.02.05.13 Bestimmungsgemäßer Regelbetrieb 107
01.02.06 Anforderungen Einweisung/ Schulung 108
01.03 Anforderungen Tragwerk 111
01.03.01 Konstruktionsbeschreibung Allgemein 111
01.03.02 Konstruktionsbeschreibung Gebäude 117 01.03.02.01 Haus A – Hafthaus 117 01.03.02.02 Haus B – Hafthaus 123 01.03.02.03 Haus C – Hafthaus 127 01.03.02.04 Haus D – Hafthaus 131 01.03.02.05 Haus E – Hafthaus 135 01.03.02.06 Haus F – Hafthaus 139 01.03.02.07 Haus G – Sporthalle 143 01.03.02.08 Haus H – Multifunktionsgebäude 147 01.03.02.09 Haus J – Pfortengebäude mit KFZ-Schleuse 151 01.03.02.10 Haus K - Elektroenergieversorgung (K1), Garage und Kfz-Werkstatt (K2) 156 01.03.02.11 Haus L – Werkhallen 159 01.03.02.12 Haus M - Gärtnerei- und Müllgebäude 166 01.03.02.13 Haus N – Verkauf/Schließfach/Fahrradunterstand 169 01.03.02.14 Haus O – Offener Vollzug 172 01.03.02.15 Verbindungsgänge/Medienkanäle 177 01.03.02.16 Anstaltsmauer 179
01.04 Anforderungen Brandschutz 180
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.05 Anforderungen Bauphysik 181
01.05.01 Anforderungen Wärmeschutz 181
01.05.02 Anforderungen Sommerlicher Wärmeschutz 182
01.05.03 Anforderungen Bauakustik und Raumakustik 183
01.06 Anforderungen Ökologie 184
01.07 Anforderungen Barrierefreiheit/ ASR 185
01.07.01 Barrierefreiheit 185
01.07.02 ASR 185
01.08 Anforderungen Planung 186
01.08.01 Planungsleistungen Allgemein 186
01.08.02 Plankommentierung AG 189
01.08.03 Werkstatt- und Montagepläne 191
01.08.04 Projektdokumentation 192
01.09 Anforderungen Bemusterungen 193
01.10 Anforderungen Sicherheits- und Gesundheitsschutz 195
01.11 Anforderungen Wartung 197
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01 Bauprogramm
01.01.01 Aufgabenstellung
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Funktion eines Generalunternehmers zur schlüsselfertigen Erstellung der Justizvollzugsanstalt Zwickau-Marienthal (Kurzbezeichnung „JVAZ“) mit dem in den nachfolgenden Kapiteln beschriebenen Leistungsumfang.
Gegenstand des Angebotes und - im Auftragsfalle – des Generalunternehmervertrages ist daher die Planung und Errichtung eines vollständigen, betrieblich und technisch uneingeschränkt funktionsfähigen, nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den öffentlich-rechtlichen Vorschriften einwandfreien, gebrauchstauglichen und abnahmefähigen schlüsselfertigen Werkes zum Pauschal-Festpreis im vereinbarten Zeitrahmen.
Die Leistung umfasst die komplette Anfertigung, Lieferung und betriebsfertige Montage der in den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Bauteile und Anlagen und die wirksame technische Inbetriebnahme, sowie die noch notwendigen Planungsleistungen und Wartungsleistungen im Gewährleistungszeitraum.
Blick in Außenanlage zwischen Multifunktionsgebäude Haus H (li.) und Hafthäusern (re.)
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
In den Planunterlagen (durch graphische Unterscheidung) und Beschreibungen (durch Beschreibung in separaten Kapiteln) der Anlagen und Bauteile wurde eine Kategorisierung der Bauteile und Anlagen in die Kategorien 1 – 4 vorgenommen, was für den AN im Einzelnen folgende Bewandnis hat:
-
Kategorie 1: Bautitel, umfänglich Leistung des AN
-
Kategorie 2: „Ausstattungstitel“, umfänglich Leistung des AN
-
Kategorie 3: „Ausstattungstitel bauseits“, nicht Leistung des AN, ist jedoch bei der Planung und Bau der JVA durch den AN umfänglich zu berücksichtigen und einzubeziehen.
-
Kategorie 4: „Möblierung bauseits“, nicht Leistung des AN, Angaben informativ
Die Preise für die Kategorie 2 werden in Teil 10 FLB informativ separat abgefragt.
Auftraggeber der JVAZ ist der Freistaat Sachsen vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF), dieses vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement – Niederlassung Leipzig I Schongauerstraße 7 in 04328 Leipzig (SIB/NL LI)
Nutzer sind das Sächsische Staatsministerium der Justiz (SMJus) und das Thüringer Justizministerium (TMMJV).
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB. Es hat die Errichtung von baulichen Anlagen gem. § 2 SächsBO zum Gegenstand. (Die Genehmigung der Maßnahme ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung)
Mit der Angebotsabgabe erklärt der AN ohne weitere Feststellung sein Einverständnis mit der vorgesehenen Planung und übernimmt damit gleichzeitig für den Ausführungsfall die volle Gewährleistung entsprechend den Bestimmungen der VOB, der DIN-Normen und einschlägigen Richtlinien.
Der AN hat für seine Leistungen einen Pauschalfestpreis anzubieten. Dieser sowie weitere informative Preisangaben sind im Teil 10 FLB einzutragen und rechtsverbindlich mit Datum und Firmenstempel zu unterschreiben.
Terminologien:
Soweit nachfolgend auf andere Teile der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) verwiesen wird, wird die Bezeichnung „Teil xx FLB“ - z.B. Anlagen in „Teil 09 FLB“ - verwendet.
Für den Auftraggeber wird die Bezeichnung AG verwendet.
Für den Bieter/ Auftragnehmer wird die Bezeichnung AN verwendet.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Für die gesamte Baumaßnahme wird die Bezeichnung „JVA Zwickau“ abgekürzt „JVAZ“ oder auch nur „JVA“ verwendet.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.02 Grundstück Bei dem Baugrundstück handelt es sich um das ehemalige Gelände des Reichsbahnausbesserungswerks (RAW-Gelände) im Westteil der Stadt Zwickau, Stadtteil (Gemarkung) Marienthal, unmittelbar nördlich angrenzend an die Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 3,5 km, der Kern des Stadtteils Marienthal ist ca. 800 m entfernt.
Das Grundstück bestehend aus den Flurstücken Nr. 570/21, 570/42, 570/44, 570/49, 974/12, 974/13. In seiner Gesamtheit hat das Bebauungsfeld einen rechteckigen langgestreckten Zuschnitt und erstreckt sich von Südwestwest nach Nordostost-Richtung. Annäherungsweise wird in der nachfolgenden FLB davon ausgegangen, dass die Hauptrichtung des länglichen Grundstücks West nach Ost ist, und der Einfachheit halber werden die Bezeichnungen Nord, West, Süd und Ost verwendet.
Die umliegende Bebauungs- und Nutzungsstruktur ist geprägt von heterogenen Bautypologien. Das Baugrundstück wird im Norden durch die Bülaustraße mit angrenzender landwirtschaftlicher Nutzfläche, einem Wohngrundstück und den Kleingärten der Anlage „Am Feuerlöschteich“, westlich durch das Betriebsgelände der ehemaligen FIS, südlich durch die Gleisanlagen der DB und östlich durch den Friedhof der Pauluskirche, Kleingärten der Anlage „Sachsenland“, ein Grundstück der DEKRA und die Olzmannstraße sowie durch unbebaute Flächen der Deutschen Bahn und der Stadt Zwickau begrenzt.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Der Bebauungsplan Nr. 098 der Stadt Zwickau regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung als „Sondergebiet Justizvollzugsanstalten“.
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt ausschließlich von Osten aus über die Olzmannstraße in die „Planstraße A“, welche im Vorfeld der Maßnahme durch die Stadt Zwickau ca. bis zur Hälfte (bis zum im Bereich der Schrebergärten kreuzenden Fußweg) neu errichtet wurde. Der Rest der „Planstraße A“ bis zum Grundstück liegt derzeit im Zustand einer Baustraße vor, wird dem AN so übergeben und ist durch ihn gleichermaßen während der Bauphase als Baustraße zu benutzen. Die Rest-Fertigstellung der Baustraße als Erschließungsstraße erfolgt erst nach Übergabe der JVA durch die Stadt Zwickau.
Im Vorfeld der Maßnahme wurde/ bzw. wird derzeit noch in einer ersten Teilbaumaßnahme (TBM 1) das Baufeld zu großen Teilen von der Altbebauung und den Altlasten beräumt und weitgehend dekontaminiert.
Die durch die Beräumung/ Dekontamination entstandenen großmaßstäblichen Gruben wurden/ werden auf dem gesamten Baufeld mit für unterschiedliche Bereiche geeigneten Bodenmaterial verfüllt, sowie mit einer temporären drainierenden Schutzlage aus Beton-Recyclingmaterial versehen.
Aus der Beräumung resultieren zudem definierte Halden mit Abbruchbetonrecycling Gleisschotter und Granitpflaster auf dem Grundstück, welche in den Besitz des AN übergehen. Prüfberichte zu bodenmechanischen Untersuchungen zu diesen Haufwerken liegen vor und sind dieser FLB als Anlage in Teil 09.03.01.03 FLB beigefügt.
Aus den Sachverhalten der vorstehenden 3 Absätze resultierend wird dem AN nach Abschluss der ersten Teilbaumaßnahme kein komplett baufreies und auch nicht komplett dekontaminiertes und hinsichtlich der Gelände- und Verfüllhöhen äußerst heterogenes Gelände als Grundlage für seine Leistungserbringung übergeben.
Hinsichtlich des späteren Fertig-Geländeniveaus von grob 307,0 m NHN innerhalb der Anstaltsmauer wird das gewachsene (bzw. im Rahmen der TBM 1 nicht bearbeitete) Geländeniveau ca. 1,0m im Mittel darunter liegen, das wiederaufgefüllte Geländeniveau ca. 2,5 – 3,0m. Es werden also großmaßstäbliche Geländeauffüllungen durch den AN erforderlich werden. Für die Baugruben der Untergeschosse der Neubauten bedeutet das, dass diese z.T. in die Auffüllungen und z.T. auch in gewachsene bzw. im Rahmen der TBM 1 nicht bearbeitete Bodenschichten einstehen.
Um die durch den AN notwendigen vorbereitenden Leistungen in Sachen Herrichten und Geländebearbeitung einschätzen und kalkulieren zu können wurde durch den AG eine umfangreiche Unterlage „Baufeldübergabe“ erarbeitet, welche in Teil 09.03. FLB als Anlage in Form von Masterplänen/ Geländeschnitten/ Untersuchungsberichten und anderen Dokumenten beiliegt. Die Unterlage gliedert sich im Wesentlichen in folgende Bestandteile: Teil 1 – Verbleibende Bausubstanz Teil 2 – Naturschutzmaßnahmen
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Teil 3- Stand Altlastenverdachtsflächen mit Ausarbeitung „Wechselwirkungen“ Teil 4 – Stand Baugruben / Auffüllungen/ Haufwerke mit Geländeschnitten / Datenblättern Teil 5 – Stand Medienführung
Für die Verbringung von noch zu erwartenden kontaminierten Erdmaterials wurde durch den AB bereits ein qualifiziertes Verbringungskonzept erarbeitet, für welches bereits die Genehmigungen seitens der zuständigen Behörden eingeholt wurden und welches ebenfalls Bestandteil der Anlage in Teil 09.03 FLB ist.
Für die Massen des zu erwartenden beim noch notwendigen Aushub geförderten und zu verbringenden kontaminierten Erdmaterials Z1.1 bis inkl. Z2 wurden Vorabschätzungen zur Orientierung für den AN erarbeitet. Eine Abrechnung auf Nachweis für dieses Material erfolgt jedoch nur, falls Material Z1.1. bis Z2 nachweislich nicht auf dem Gelände verbracht werden kann. Hierfür werden in der Preisabfrage Teil 10 FLB Einheitspreise abgefragt und mit einer angenommenen Masse (je 100cbm) gewertet.
Für die Massen des zu erwartenden verbindlich zu entsorgenden Material >Z2 wurden Vorabschätzungen erarbeitet, die als Vertragsgrundlage für den AN dienen. Für anfallende Mehr- oder Mindermassen werden in der Preisabfrage Teil 10 FLB Einheitspreise abgefragt, die bei einer Über- oder Unterschreitung der vorab eingeschätzten Massen >Z2 für die Leistungsabrechnung herangezogen werden.
Neben der Unterlage „Baufeldübergabe“ in Teil 09.03 sind zudem das Baugrundgutachten, Abfall- und Entsorgungskonzept und Altlasten- Baukonstruktionsgutachten in Teil 09.02.01 – 03 sowie die Anlage Bestandsvermessung (Anlage Bestandsvermessung wird nachgereicht) heranzuziehen.
Für die Aushubarbeiten und Verbringungsarbeiten ist eine qualifizierte Eigenüberwachung durch den AN zu installieren. Gleichzeitig wird der AG während der gesamten Aushub- und Verbringungsarbeiten eine Fremdüberwachung leisten.
Detaillierte Ausführungen zu den Aussagen und Auswirkungen der Unterlagen „Baufeldübergabe“ in Teil 09.03 FLB werden in den spezifischen Leistungsprogrammen Teil 02 (Baukonstruktion), 07 (Außen- / Verkehrsanlagen) und 08 (Ing-Bau) FLB beschrieben.
Zu den Leistungen des AN gehört bei seinen Erd- und Gründungsarbeiten, die gemäß Verbringungskonzept in Bereichen/ Tiefen stattfinden, welche im Rahmen der bauseitigen vorbereitenden Maßnahmen TBM 1 gemäß den Unterlagen „Baufeldübergabe“ noch nicht erdtechnisch bearbeitet wurden, die Einschaltung und Betrieb eines Kampfmittel-Suchdienstes. Beim Auffinden entsprechender Kampfmittel sind diese entsprechend fachgerecht zu beseitigen, für die Vergütung dieser Leistung gilt VOB/B §2 (6-7).
Zu den Leistungen des AN gehört ebenfalls die komplett neue Medienerschließung des Areals auf dem eigenen Grundstück.
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Die Erschließungsmaßnahmen hin zum Grundstück u.a. in der nordöstlich liegenden Bülaustraße wie auch nördlich des Bearbeitungsbereichs als äußere Erschließung wurden z.T. bauseitig im Vorfeld der Maßnahme erbracht, z.T. (Gas, Strom) werden sie erst im Laufe der Baumaßnahme des AN erbracht.
D.h., der AN hat für diese Medienerschließung die logistische und zeitliche Koordination aktiv mit den Versorgungsträgern zu erbringen. Die entsprechenden Gegebenheiten zur Medienerschließung sind ebenfalls der Unterlage „Baufeldübergabe“, hier Masterplan 5 zu entnehmen.
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01.01.03 Objektbeschreibung Gesamtanlage
01.01.03.01 Übergeordnet
Die JVA Zwickau verfügt über 820 Haftplätze für männliche erwachsene Straftäter, davon 148 Untersuchungshaftplätze, 404 „normale“ Haftplätze der Strafhaft, 106 Plätze in einer Art Wohngruppenvollzug, 72 Plätzen in speziellen Zugangs- und Transportstationen und 90 im „offenen Vollzug“.
Für das gesamte Vorhaben bestehen die in der nachfolgenden FLB definierten sicherheitstechnischen Anforderungen.
Neben Unterkunftsgebäuden verfügt die JVA über weitere mannigfaltige Nutzungen, von den Arbeitsstätten bis hin zu Einrichtungen für die Freizeitgestaltung und Ausbildung der Gefangenen, sowie Verwaltungs- und Betriebsflächen.
Die Gesamtmaßnahme JVA Zwickau besteht aus 14 Einzelgebäuden sowie unterirdischen Verbindungsgängen zwischen einzelnen Häusern. Hinzu kommen die Anstaltsmauer, Sportplatzanlagen, sonstige Außenanlagen und die Regenwasserrückhaltung im Westteil des Grundstückes außerhalb der Mauer.
Die Bezeichnungen und Lage der einzelnen Baukörper sind dem übergeordnetem Lageplan zu entnehmen – siehe Anlage Teil 09.01.01 FLB
Lageplan Gesamtmaßnahme
Die Gesamtmaßnahme beinhaltet folgende Funktionsbereiche mit folgenden Bezeichnungen:
Hafthaus mit Kammer, Gesundheitsstation, BGH Haus A Hafthäuser Haus B-F Sporthalle Haus G
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Kultur-, Schulungs- und Besucherzentrum, Verwaltung Haus H Pforte Haus J Garagen, KFZ-Werkstatt, ELT-Energieversorgung Haus K Werkhallen, Küche Haus L Gärtnerei, Müll Haus M Verkauf, Schließfach Haus N Hafthaus „offener Vollzug“ Haus O Anstaltsmauer Sportplatzanlagen Regenwasserrückhaltung
Unterirdische Verbindungs- und Mediengänge verlaufen zwischen:
- Hafthaus A bis F,
- Hafthaus C und den Werkstätten Haus L,
- Haufthaus B und dem Kultur-, Schulungs- und Besucherzentrum Haus H,
Unterirdische Mediengänge verlaufen zwischen:
- Hafthaus A und der Pforte Haus J
Allgemeine, übergeordnete Daten Gesamtmaßnahme - Grundflächen und Rauminhalte: BGF (a) ca. 66.400 m2 BRI (a) ca. 250.700 m3
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01.01.03.02 Städtebau
Das Entwurfskonzept "Straffe Funktionsbänder" sieht eine logische Aufteilung der verschiedenen Funktionsbereiche in drei unterschiedlich verorteten Bebauungsbändern– dies ist der Funktionsbereich „Arbeiten“ im Norden, der Funktionsbereich „Wohnen“ in der Mitte und der Funktionsbereich „Freizeit/ Verwaltung“ im Süden - vor. Diese Bänder folgen dem Grundstückverlauf entsprechend von Osten in Richtung Westen.
So begrenzen die großformatigen Werkhallen (L) die städtebauliche Figur im Norden und bilden mit ihrer 2- geschossigen Gebäudekante einen Rahmen für die Hafthäuser (A-F) und ihre Freibereiche in der Mittelzone.
Um eine Maßstäblichkeit und Auflockerung zu erzielen, werden die Hafthäuser jeweils leicht versetzt im Binnenbereich aufgereiht. Die riegelförmigen Wohngebäude werden noch zusätzlich in der Mitte - dem Eingangsbereich – leicht verschränkt. Durch dieses Verschieben wird die Flucht, sowohl im Inneren als auch im Äußeren, angenehm und maßstäblich gebrochen. Der mittige Zugangsbereich wird signifikant betont. Die abteilungsbezogenen Freistundenhöfe liegen unmittelbar an diesen Eingängen.
Als Sonder- und multifunktionales Hafthaus hebt sich das Hafthaus A auch von der Gebäudeform von den anderen Hafthäusern ab, es ist winkelförmig und liegt ganz im Osten am Beginn des „Wohnbandes“. Es beinhaltet die Zugangs- und Transportabteilung, die Krankenstation, den BGH-Bereich (Besonders gesicherter Haftraum), die Kammer und eine Normal- Haftstation.
Südlich der Hafthäuser und Aufenthaltshöfe entwickelt sich ein gestalteter Grüngürtel mit differenzierter Vegetation. Ein abgesenkter Freibereich vor dem Veranstaltungssaal belebt diese Zone. Bei geeignetem Klima findet hier ein reger Verbindungsverkehr zwischen der Sporthalle (G), dem Multifunktionshaus H und den Hafthäusern statt.
Südlich anschließend entwickelt sich das „Band der Freizeit und Verwaltung“. Hier bilden der Baukörper der Sporthalle und die 3- geschossige Fassade des Gebäudes H den südlichen Abschluss und Rahmen des Gesamtensembles.
Das 3- geschossige Multifunktionsgebäude H vereint eine Reihe von Nutzungen wie Freizeit/ Mehrzwecksaal/ Andacht/ Schulung/ Ausbildung/ Besuch/ Verwaltung.
Der einzige Zugang zur umfriedeten JVA erfolgt über die im Osten an die Mauer andockende Pforte Haus J mit Fahrzeugschleuse und Sicherheitszentrale. Die Mauer erfährt an dieser Stelle eine Mauerüberhöhung.
Außerhalb der Justizvollzugsanstalt befinden sich, neben dem Besucherparkplatz ein Schließfachgebäude mit Kaufladen (Haus N) und das Gebäude für den offenen Vollzug, Haus O.
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01.01.03.03 Erschließung
- Äußere Erschließung
Die äußere Erschließung mit motorisiertem Individualverkehr erfolgt über die östliche Olzmannstraße und die neue „Planstraße A“. Hier befinden sich die Parkplätze und der Vorplatz zur JVA. Direkt am Torwachbereich werden die verschiedenen Verkehrsströme aufgeteilt. Der Anlieferverkehr wird nach Kontrolle der Personen und Ladungen über die Fahrzeugschleuse (Pforte Haus J) in das Innere der Anstalt gelenkt. Die Besucher erreichen unmittelbar im Einsichtsbereich der inneren Torwache den Durchsuchungsbereich und Besucherwarteraum.
- Innere Erschließung
Die Bediensteten übernehmen in der Pforte ihre Schlüssel und Funkgeräte und gehen direkt nach Verlassen der Pforte (Haus J) oberirdisch Richtung Haus H, dort in ein separates Treppenhaus und erreichen hier auf kurzem Weg die Sozial- und Verwaltungsbereiche.
Besucher lassen ihr Gepäck und Handy bereits im Schließfachgebäude N vor der Mauer. Danach betreten sie auf Aufforderung und Passabgabe das Pfortengebäude und werden hier durchsucht und warten im Warteraum. Dann gehen sie oberirdisch zum Haus H und gelangen in einem separaten Treppenhaus zu den Besuchsräumen.
Neu eingelieferte Gefangene werden normalerweise mit einem Gefangenentransporter in den Anlieferhof gefahren und werden dort in die Aufnahme und Zugangsabteilung im Haus A geführt. Ähnliches gilt für Krankentransporte.
Gefangene, die freiwillig kommen z.B. nach Hafturlaub betreten die Pforte wie Besucher und werden danach direkt zu Haus H geleitet.
Anlieferungen gelangen nach Durchsuchung des KFZ oder LKW in der Fahrzeugschleuse in den Anlieferhof, von dort können die Waren in das Zentrallager im Werkstattgebäude Haus L gebracht werden, bzw. bei umgekehrter Transportrichtung entgegengesetzt.
Ein geradlinig senkrecht zu den Hafthäusern verlaufender, unterirdischer Verbindungsgang bildet das „Rückgrat“ der inneren Erschließung und verbindet im Untergeschoss die Hafthäuser (A-F) untereinander in Reihe. Abzweigend von dem Hauptverbindungsgang führen Verbindungsgänge zu den Werkstätten (Haus L, nach Nord) sowie zu dem Kultur-, Schulungs- und Besuchergebäude (Haus H, nach Süd).
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L L
K
F E D C B A
J
G H
Unterirdische Erschließung Legende Personengänge Medienkanäle Technikbereiche UG Treppenhäuser / Aufzüge
Dieser Erschließungsgang wird v.a. für Gefangenenbewegungen genutzt, so dass Gefangene z.B. auf ihrem Weg zur Arbeit nicht oberirdisch laufen müssen, aber auch der Essenstransport von der Küche mittels Warmhaltewägen zu den Haftstationen erfolgt über dieses Gangsystem. Dieses Gangsystem muss an jeder Stelle eine Mindestraumhöhe von 2,60m haben, d.h. der AN muss im Rahmen seiner Ausführungsplanung sicherstellen, dass die Medientrassen so konzipiert werden, dass auch unter Berücksichtigung einer „vandalensicheren“ Bekleidung unterhalb der Trassen die o.g. lichte Höhe mindestens verbleibt.
Parallel zu dem Gefangenengang verläuft ein schmalerer Mediengang, wechselseitig zwischen den Hafthäusern, wobei die Trassenquerung immer im Bereich unterhalb der Hafthäuser aufgrund der größeren Raumhöhe erfolgt.
Von Haus A verläuft ein unterirdischer Mediengang bis unter die Pforte (Haus J) und kann auch aus dieser über eine Notklappe im Fußboden begangen werden.
Sämtliche, erdüberdeckten Verbindungs- und Mediengänge liegen außerhalb der thermischen Hülle und werden im Gegensatz zu den Gängen unter Gebäuden ohne Wärmeschutzmaßnahmen ausgebildet.
Die unterirdischen Verbindungsbauten zu Haus L, Haus H und Haus J müssen mindestens für Feuerwehrfahrzeuge des Typs LF10 (Löschgruppenfahrzeug 10 mit vollem Wassertank) überfahrbar sein, hierfür ist vom AN ein Nachweis zu erbringen.
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01.01.04 Objektbeschreibung hausweise
01.01.04.01 Hafthaus A
- Gebäudegeometrie
Der maximal 4-geschossige Baukörper bildet einen gestuften L-Winkel aus zwei unterschiedlich hohen Gebäuderiegeln, die über eine Gebäudetrennfuge in der Achse des Höhenversprunges (Achse A-N) verfügen. Der Gebäudeteil mit 4 Geschossen richtet sich in der Länge von Nord nach Süd aus (A-1 bis A-31), der niedrigere Trakt mit 2 Geschossen von West nach Ost (A- A bis A-N). Den Abschluss des 2-geschossigen Traktes, zu Haus B hin, bildet ein, bis auf Attikahöhe umschlossener Freihof im 1. Obergeschoss.
Gebäudeeinschnitte im EG kennzeichnen die Bereiche der Gebäudezu- und ausgänge in der Mitte sowie an der Ecke und den beiden Baukörperenden. Die Außenwandoberflächen der Gebäudeeinschnitte unterscheiden sich in der Materialität und Farbe von der Hauptfassade.
Das Gebäude A ist voll unterkellert, in Achse A-9 wird das UG sogar um ca. 1,70m bis auf die Achse A-10 verbreitert und ragt hier über die oberirdische Gebäudefassade hinaus. An der Nordwestseite dockt das UG des Hauses B in voller Breite an das UG des Hauses A an.
Zusätzlich docken an das UG des Hauses A zwei unterirdische Gänge an:
- Der Verbindungsgang zwischen den Hafthäusern („Magistrale“, b=3,5m) startet hier, inkl. daneben angeordnetem parallel laufendem Mediengang (b=2,0m).
- Im Südosten (Achse A-31) schließt ein, im Grundriss „L“-förmiger, erdüberdeckter und für Feuerwehrfahrzeuge des Typs LF10 überfahrbarer, unterirdischer Mediengang an, der bis unter die Pforte (Haus J) verläuft.
Westlich des Gebäudes A befindet sich zudem in den Außenanlagen ein Hundezwinger mit Freihof als komplette StB-Konstruktion.
- Gebäudenutzung
Das Hafthaus A beinhaltet verschiedene Abteilungen, die in der Regel nutzungsmäßig Unterkunftscharakter haben. Enge funktionale Bezüge dieser unterschiedlichen Bereiche bedingen die Unterbringung in einem Haus. Auch die unmittelbare Lage am Anlieferhof ist für diverse Abteilungen notwendig.
Es sind im Gebäude A insgesamt 108 Haftplätze vorgesehen. (Zugangsabteilung 32 HP; Transportabteilung 40 HP; S-Haft 36 HP) + 15 Warteraumplätze in der Aufnahme + 1 Suizidpräventivraum.
2.1 Zugangsabteilung (EG)
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Die Zugangsabteilung im EG bildet einen selbständigen Bereich, der der Aufnahme im 1.OG räumlich nah angegliedert ist. Es sind Räumlichkeiten für die Durchführung des Diagnoseverfahrens und Vollzugsplanung vorgesehen. Da die Diagnose ggfs. mehrere Tage dauert, sind entsprechende Freizeiträume / Kleinküche vorhanden. Die Zugangsabteilung besteht aus 2 Gruppen mit einmal 20 Haftplätzen (16 Einzelhafträume; 2 Gemeinschaftshafträume) und einmal 12 Einzelhaftplätzen (Gesamt 32 HP).
2.2 Aufnahmeabteilung (1. OG, Nordflügel) In der Aufnahme werden die Gefangenen von den Bediensteten kontrolliert und vorübergehend in den Warteräumen untergebracht. Die Warteräume entsprechen von der Größe, Bauart und Ausstattung normalen Hafträumen, es sind 15 Plätze vorhanden (Diese zählen jedoch nicht zu den 820 Haftplätzen). Danach erfolgen die verwaltungstechnische Überprüfung und die medizinische Aufnahmeuntersuchung. Nach Erhalt der Anstaltskleidung wird der Gefangene von der Zugangsabteilung im Erdgeschoss übernommen. Diese enge räumliche Beziehung zwischen Anlieferhof – Aufnahme – Medizin - Kammer - Zugangsabteilung ist im Haus A auf kurzer Distanz gegeben.
2.3 Zentrale Transportabteilung (2. OG) Die gemeinsame Zentrale Transportabteilung für Sachsen und Thüringen ist im Haus A im 2.OG platziert. Sie besteht aus 2 Gruppen zu 18 Haftplätzen (3 Gruppenhafträume und 12 Einzelhafträume) und 22 Einzelhaftplätzen (Gesamt 40 HP), sowie aus den erforderlichen Diensträumen für das Betreuungs- und Bewachungspersonal.
2.4 Medizinische Abteilung (1. OG, Südflügel) Die Räume für die ambulante Gesundheitsfürsorge der Gefangenen sind zu einer abgeschlossenen Einheit zusammengefasst. Für eine allgemeinmedizinische und zahnärztliche Grundversorgung sind dafür Räume im 1. Obergeschoss vorgesehen. Die Gesundheitsfürsorgeabteilung wird von den Gefangenenunterkünften über den unterirdischen Erschließungsgang erreicht. Es sind keine stationären Krankenzimmer vorhanden. Die schnelle Zufahrt von Krankentransporten wird auf kurzem Weg über den Betriebs- und Anlieferhof gewährleistet.
2.5 BGH Abteilung (1. OG, Nordwestflügel) Zwei besonders gesicherte Hafträume (BGH) sind am nördlichen Ende des Hauses A mit einem umgrenzten Freibereich angegliedert. Sie werden, abgetrennt von den Hauptwegen über das nördliche Treppenhaus 4 von der Ebene -1 zum 1. OG erschlossen. In den BGH-Räumen werden Gefangene kurzfristig untergebracht, die z.B. gewalttätig oder suizidgefährdet sind. Dementsprechend dürfen die BGH-Räume über keinerlei Ecken oder Kanten verfügen, an denen sich der Gefangene selber Schaden zufügen könnte oder Bauteile/ Gegenstände, die er zerstören oder als Waffe benutzen könnte. Beim Bau der BGH-Räume sind die in den nachfolgenden Kapiteln des FLB beschriebenen Ausstattungen und Besonderheiten durch den AN in besonderer Weise zu beachten.
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2.6 Kammerbereich (1. UG) Die Kammer steht in unmittelbarem Funktionszusammenhang mit der Aufnahmeabteilung, der Zugangsabteilung und der Transportabteilung. Jede der genannten Abteilungen ist deshalb vertikal über eine Treppe / Aufzug mit der Kammer verbunden. In der Kammer wird der Bestand an Anstaltskleidung, Wäsche, Schuhwerk, Decken usw. verwahrt. Zudem werden hier die persönlichen Gegenstände des Gefangenen, die er nicht in Haft behalten darf, während seiner Haftzeit verwahrt. Die Schmutzwäsche wird über die Kammer zum Waschen außerhalb der Anstalt und danach wieder dorthin zurückgebracht.
2.7 Strafhaft (3. OG) Eine „Normal“-Strafhaftstation mit zwei Haftgruppen wird im Haus A im 3. Obergeschoss untergebracht, beinhaltend 34 Einzelhafträume und 1 Gemeinschaftshaftraum. (36 HP in 2 Gruppen).
- Normal-Haftstation
Generell ist in jede riegelförmige Haftstation so strukturiert, dass sich die beiden Haftgruppen jeweils nördlich und südlich an den zentral angeordneten Dienstraum angliedern. Dieser Dienstraum übernimmt die zentrale Überwachungsfunktion und bietet neben den technischen Anlagen für das Personal auch einen Überblick mit bloßem Auge in die beiden 3m breiten Haftflure.
Direkt angrenzend an den Dienstraum und mit direktem Zugang dort hinein befindet sich das zentrale Treppenhaus mit Aufzug, so dass die Bewegungen im Treppenhaus z.B. zum Freistundenhof gut durch die Bediensteten beobachtet werden können, andererseits haben die Bediensteten im Falle eines Gewaltaktes die Möglichkeit, sich direkt aus dem Dienstraum über das Treppenhaus in Sicherheit zu bringen. Der Aufzug dient dem Essenstransport, bzw. dem Transport von bewegungsbeeinträchtigten Gefangenen.
An den beiden Enden der riegelförmigen Haftstation gibt es jeweils 2 weitere Treppenhäuser, die einerseits der Rettung im Brandfall dienen, andererseits auch im normalen Betrieb genutzt werden sollen.
Zentral in der Nähe des Dienstraumes sind die Gemeinschaftsräume wie Kleinküche, Mehrzweckraum und Fluraufweitung für die Nutzung in der Freizeit sowie gemeinsame Funktionsräume wie der Duschraum mit Stellplatz für eine Waschmaschine + Trockner untergebracht.
Zudem verfügen die Haftstationen über diverse Räume/ Büros für das Personal wie Psychologen und Fachdienstleiter, in denen die Gefangenen entsprechend betreut werden.
Die Türen in der Haftstation sind im Allgemeinen wie folgt vorgesehen:
Die Durchgangstüren, Treppenhaustüren und Tür und Verglasung beim Dienstraum sind Rohrrahmentüren, bzw. -elemente in Stahl in der
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entsprechenden BS- und RC-Klasse mit definierter BS- und/oder Sicherheits- Verglasung und einem Hochsicherheitsschloss (HSS). Sie verfügen über keinen Türschließer, da durch das Personal und die Bauart des HSS gewährleistet ist, dass die Tür im Normalfall immer geschlossen bleibt (Diese Sonderregelung ist im Brandschutzkonzept Teil 09 FLB verankert) und ein Türschließer das Personal beim einem abrupten Schließvorgang ggfs. behindern würde. Türen zu den Gemeinschafträumen Mehrzweckraum und Stationsküche sind ebenfalls Rohrrahmenelemente, jedoch hier mit (integriertem) Obentürschließer. Sonstige Raumtüren sind nach Definition Stahlblechtüren oder Holztüren, teilweise mit Glasausschnitt (GA, größer) oder Lichtfenster (LF, kleiner) vorgesehen. Sie verfügen über PZ-Schösser aus der General- Hauptschließanlage (GHS-Anlage). Haftraumtüren siehe nachfolgend „Haftraumbeschrieb“. Die genauen Ausstattungsmerkmale sind dem Beschrieb der Türen in Teil 02.14 und 02.16 FLB, der Türliste, den Regeldetails und den Grundrissen in Teil 09.01.02 FLB zu entnehmen.
- Haftraum
Der Standard-Einzelhaftraum verfügt über ca. 11,2 qm bei einer lichten Breite von ca. 2.35m und maximalen lichten Tiefe von ca. 5.00 m. Der Haftraum verfügt über eine Sanitärkabine, welche mit Systemtrennwänden raumhoch vom Haftraum abgetrennt ist, bei den Gemeinschaftshafträumen werden sie massiv hergestellt. In der Sanitärzelle sind ein Waschbecken mit Warmwasser und eine Toilette untergebracht, geduscht wird in Gemeinschaftsduschen auf dem Flur. Die Hafträume sind immer jeweils paarweise gespiegelt angeordnet, so dass in einem dahinterliegenden Schacht die Technik für jeweils 2 Hafträume ergonomisch untergebracht ist. Der Schacht ist lediglich vom Flur aus über entsprechende 2-flügelige großformatige Revisionsklappen zugänglich, so dass die Gefangenen vom Haftraum aus keine Manipulationsmöglichkeiten an der Technik haben. Die Schächte sind jeweils in der Geschossdecke brandschutztechnisch geschottet, dem AN obliegt die Wahl zur technischen Umsetzung der Schottungen/ Durchführungen.
Die Hafträume verfügen über Dreh-Holzfenster und außen davor angeordnete Fenstergitter in Normalstahl (S235). Die Haftraumtüren sind für den JVA-Einsatz geeignete stabile Stahlblechtüren mit Kommunikationsklappe und Insassenschloss, die durch die JVA Waldheim (Sachsen) hergestellt und eingebaut werden, der AN muss die JVA Waldheim als Subfirma entsprechend beauftragen.
Die Haftraummöbel sind nicht Leistung des AN, sondern werden nach Fertigstellung durch den AG bzw. Nutzer selber in den Hafträumen eingebaut.
Die Sanitärabteile der Hafträume verfügen über eine Abluft über den Schacht und über Dach, die Zuluft erfolgt zentral über den Haftflur und über Nachströmung unterhalb der Haftraumtüren.
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Die in den Schächten geführten Medienleitungen werden im den den Gefangenen nicht zugänglichen UG über der Decke gesammelt und von dort weiterverteilt. Die Geräte für Ab- und Zuluft werden im Regelfall auf dem Dach untergebracht. Es gibt aus Sicherheitsgründen keine Aufstiegsmöglichkeit auf das Dach vom Gebäude aus, d.h. die Wartung der Lüftungsgeräte u.a. muss durch den späteren Betreiber mittels Hubbühne o.ä. durchgeführt werden. Die weiteren technischen Ausstattungsmerkmale sind dem Tel 03 FLB – TGA- Beschrieb zu entnehmen.
- Daten Haus A
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
Anzahl der Untergeschosse Vollunterkellerung 1 Anzahl der Obergeschosse Geschosse 2 bis 4
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 45,00 x 14,40m (3-geschossig, mit UG-Verbreiterung auf 16,00m) 72,00 x 14,40m (5-geschossig) Überbaute Grundfläche (ohne Verbindungsgang) 1.665 m2
Geschosshöhen UG (Flur) 3,70 m Geschosshöhen EG (Flur) 3,29 m Geschosshöhen 1.-3.OG 3,00 m Gebäudehöhe (OK. Attika) – Achse A-A bis A-N + 6,94 m bis + 7,70 m Gebäudehöhe (OK. Attika) – Achse A-1 bis A-31 + 13,70 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 7.236 m2 BRI (a+b+c) 24.170 m3
Gründung UG Flachgründung mit Streifen- und Punktfundamenten Bodenplatte UG nicht tragend, d= 25cm, unterseitig gedämmt
Tragwerk StB.- Massivbau in Schottenbauweise
Fassade Lochfassade mit Klinkermauerwerk und Kerndämmung Vorgehängte Plattenfassade verputzt in Eingangsnischen
Dach Flachdach als Warmdach mit Gefälledämmung auf Stb.- Decke, harte Bedachung gem. DIN 4102-4, mit Kiesschicht Dach Freihof 1.OG genutztes Flachdach als Warmdach mit Gefälledämmung
Treppen 1x Treppenhaus mit Aufzug, UG bis 3.OG (5 Haltestellen, im UG als Durchlader ) 1x Treppenhaus mit Aufzug, UG bis 1.OG (3 Haltestellen, im UG als Durchlader, Aufzug im 1.OG außerhalb TH)
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
2x Treppenhaus UG bis 3.OG
Sonstiges Abgrabung zum Innenhof entlang der Achse A-N, von der Innenecke bis zum Verbindungsgang (Achse A-10 bis A- 16), als Lichtgraben zur Belichtung der Aufenthaltsräume im UG. Im Bereich des Hauptzugangs für den Gefangenentransport ist ein Vordach als Stahlkonstruktion vorhanden.
Perspektive Hafthaus – im Hintergrund Werkstattriegel Haus L
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.04.02 Hafthaus B
- Gebäudegeometrie
Der Baukörper Haus B besteht aus einem 4-geschossigen Riegel mit einem beidseitigen Gebäudeversatz, der durch das Verschieben der beiden Gebäudehälften gegeneinander um ca. 2,40 m entsteht.
Analog Haus A kennzeichnen Gebäudeeinschnitte im EG die Bereiche der Zu- und Ausgänge in der Mitte sowie an den Ecken der beiden Baukörperenden. Die Außenwandoberflächen der Gebäudeeinschnitte unterscheiden sich in der Materialität und Farbe von der Hauptfassade.
Das Haus B ist voll unterkellert, im Nordosten winkelt sich das UG zudem ab und verbindet sich mit dem UG des Hauses A in gleicher Breite über eine Gebäudefuge. Die UG-Decke ist hier erdüberdeckt und für Feuerwehrfahrzeuge des Typs LF10 überfahrbar.
Zusätzlich docken an das UG des Hauses B zwei unterirdische Gänge an:
- Der unterirdische Verbindungsgang zwischen den Hafthäusern („Magistrale“, b=3,5m) quert hier ca. in der Mitte des Baukörpers, inkl. daneben angeordnetem parallel laufendem Mediengang (b=2,0m), der unterhalb des Hafthauses die Seite wechselt.
- Im Süden (Achse B-27) schließt ein Verbindungsgang (b=2,95m) Richtung Multifunktionsgebäude Haus H an, inkl. parallel laufendem Mediengang.
- Gebäudenutzung
Das Hafthaus B beinhaltet eine reine Untersuchungshaft, nämlich insgesamt 123 Haftplätze in 8 Haftgruppen, beinhaltend 115 Einzelhafträume und 4 Gemeinschaftshafträume + 1 Suizidpräventivraum.
- Haftstation
Im Wesentlichen gelten hier die Aussagen zur Standard-Haftstation in Haus A 3.OG.
Beim Haus B ist jedoch die Besonderheit, dass die Haftgruppen kleiner sind und jeweils über eigene Gemeinschaftsräume verfügen, d.h. z.B. Kleinküche, Mehrzweckraum Flurerweiterung kommen in jedem Geschoss 2mal vor.
Zudem ist im EG ein Fitnessraum angeordnet.
- Haftraum
Im Wesentlichen gelten hier die Aussagen zur Standard-Haftstation in Haus A 3.OG.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
- Daten Haus B
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
Anzahl der Untergeschosse Vollunterkellerung 1 Anzahl der Obergeschosse Geschosse 4
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 72,00 x 14,40m (mit UG-Verbreiterung auf 16,00m) 8,50 x 16,00m (erdüberdeckte Anbindung an Haus A) Überbaute Grundfläche (ohne Verbindungsgang) 1.184 m2
Geschosshöhen UG (Flur) 3,70 m Geschosshöhen EG (Flur) 3,29 m Geschosshöhen 1.-3.OG 3,00 m Gebäudehöhe (OK. Attika) + 13,70 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 5.647 m2 BRI (a+b+c) 18.512 m3
Gründung UG Flachgründung mit Streifen- und Punktfundamenten
Bodenplatte UG nicht tragend, d= 25cm, unterseitig gedämmt
Tragwerk Stb.- Massivbau in Schottenbauweise
Fassade Lochfassade mit Klinkermauerwerk und Kerndämmung Vorgehängte Plattenfassade verputzt in Eingangsnischen
Dach Flachdach als Warmdach mit Gefälledämmung auf Stb.-Decke harter Bedachung gem. DIN 4102-4, mit Kiesschicht
Treppen 1x Treppenhaus mit Aufzug, UG bis 3.OG (5 Haltestellen) 2x Treppenhaus EG bis 3.OG
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.04.03 Hafthaus C
- Gebäudegeometrie
Der Baukörper Haus C ist analog Beschreibung Haus B zu sehen, der Gebäudeversatz in Mitte des Riegels ist jedoch spiegelbildlich.
Das Haus C ist nur zur Hälfte (auf der Nordseite) voll unterkellert, im Süden ist nur der Gang inkl. der beidseitigen Schachttiefen unterkellert. Die Unterkellerung hier ist ein reiner Technikflur und verfügt hier nicht über die sonstige Geschosshöhe der Untergeschosse, sondern ist niedriger, angepasst an die Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Revision der Technikanlagen.
Zusätzlich docken an das UG des Hauses C zwei unterirdische Gänge an:
- Der Verbindungsgang zwischen den Hafthäusern („Magistrale“, b=3,5m) quert hier ca. in der Mitte des Baukörpers, inkl. daneben angeordnetem parallel laufendem Mediengang (b=2,0m), der unterhalb des Hafthauses die Seite wechselt.
- Im Norden (Achse C-1) schließt ein Verbindungsgang (b=2,55m) Richtung Werkstattgebäude Haus L an, inkl. parallel laufendem Mediengang.
- Gebäudenutzung
Das Hafthaus C beinhaltet vorwiegend Strafhaft und 2 U-Haftgruppen im 3.OG mit 25 Haftplätzen in 2 Haftgruppen (23 Einzelhafträume EHR + 1 GHR + 1 Suizidpräventivraum) Die Strafhaft belegt die Geschosse EG bis 2.OG und verfügt über 100 Haftplätzen in 3 Haftgruppen mit 96 EHR und 2 GHR .
Es werden somit insgesamt 125 Haftplätze im Haus C hergestellt.
- Haftstation
Im Wesentlichen gelten hier die Aussagen zur Standard-Haftstation in Haus A 3.OG und Haus B
Beim Haus C ist jedoch die Besonderheit, dass die 2 U-Haftgruppen im 3.OG kleiner sind als die Strafhaftabteilungen und über jeweils eigene Gemeinschaftsräume verfügen, d.h. z.B. Kleinküche, Mehrzweckraum, Flurerweiterung kommen im 3.Geschoss 2mal vor, in den Geschossen darunter jedoch nur 1mal, was für die Installationsführung zu beachten ist. Zudem ist zusätzlich zum Fitnessraum im EG ein weiterer Fitnessraum im 3.OG für die U-Haftstation angeordnet.
- Haftraum
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Im Wesentlichen gelten hier die Aussagen zur Standard-Haftstation in Haus A 3.OG.
- Daten Haus C
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
Anzahl der Untergeschosse Teilunterkellerung 1 Anzahl der Obergeschosse Geschosse 4
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 70,00 x 14,40m Überbaute Grundfläche (ohne Verbindungsgang) 1.023 m2
Geschosshöhen UG (Wartungsgang / Flur) 2,85 m / 3,70 m Geschosshöhen EG (Flur) 3,29 m Geschosshöhen 1.-3.OG 3,00 m Gebäudehöhe (OK. Attika) + 13,70 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 5.062 m2 BRI (a+b+c) 16.418 m3
Gründung UG Technikräume Flachgründung mit Streifen- und Punktfundamenten
Gründung UG Wartungsgang Tiefengründung, Bohrpfähle mit Pfahlkopfbalken
Bodenplatte UG Technikräume nicht tragend, d= 25cm, unterseitig gedämmt Bodenplatte UG Wartungsgang freitragend über Tiefengründung, d= 30cm, unterseitig gedämmt Bodenplatte EG nicht unterkellert freitragend über Tiefengründung, d= 25cm, mit Fußbodenaufbau
Tragwerk Stb.- Massivbau in Schottenbauweise
Fassade Lochfassade mit Klinkermauerwerk und Kerndämmung Vorgehängte Plattenfassade verputzt in Eingangsnischen
Dach Flachdach als Warmdach mit Gefälledämmung auf Stb.-Decke harter Bedachung gem. DIN 4102-4, mit Kiesschicht
Treppen/ 1x Treppenhaus mit Aufzug, UG bis 3.OG (5 Haltestellen) Aufzug 2x Treppenhaus EG bis 3.OG
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.04.04 Hafthaus D / E
- Gebäudegeometrie
Der Baukörper Haus D ist analog Beschreibung Haus C zu sehen, der Gebäudeversatz in Mitte des Riegels ist jedoch spiegelbildlich, Haus E wiederum zu Haus D spiegelbildlich angeordnet.
Das Haus D ist nur zur Hälfte (auf der Nordseite) voll unterkellert, im Süden ist nur der Gang inkl. der beidseitigen Schachttiefen mittels eines reinen Technikflurs unterkellert, Haus E genau umgekehrt.
Der unterirdische Verbindungsgang zwischen den Hafthäusern („Magistrale“, b=3,5m) quert hier ca. in der Mitte des Baukörpers, inkl. daneben angeordnetem parallel laufendem Mediengang (b=2,0m), der unterhalb des Hafthauses die Seite wechselt.
- Gebäudenutzung
Sowohl das Hafthaus D als auch das Haus E beinhalten ausschließlich Strafhaft mit je 134 Haftplätzen in je 4 Haftgruppen (130 Einzelhafträume EHR + 1 GHR + 1 behindertengerechter GHR) In diesen reinen Hafthäusern werden Gefangene mit Freiheitsstrafen und Kurzstrafen ohne die Notwendigkeit einer besonderen Betreuung untergebracht.
- Haftstation
Im Wesentlichen gelten hier die Aussagen zur Standard-Haftstation in Haus A 3.OG, bei den Gemeinschaftsräumen jeweils mit nur einem pro Geschoss (Mehrzweckraum/ Kleinküche/ Flurerweiterung)
Zudem ist im EG jeweils ein Fitnessraum angeordnet.
- Haftraum
Im Wesentlichen gelten hier die Aussagen zur Standard-Haftstation in Haus A 3.OG.
- Daten Haus D/ E
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
Anzahl der Untergeschosse Teilunterkellerung 1 Anzahl der Obergeschosse Geschosse 4
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 70,00 x 14,40m Überbaute Grundfläche 1.023 m2
Geschosshöhen UG (Wartungsgang / Flur) 2,85 m / 3,70 m Geschosshöhen EG (Flur) 3,29 m Geschosshöhen 1.-3.OG 3,00 m Gebäudehöhe (OK. Attika) + 13,70 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 5.055 m2 BRI (a+b+c) 16.394 m3
Weitere Angaben siehe Beschrieb Haus C
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 40
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.04.05 Hafthaus F
- Gebäudegeometrie
Der Baukörper Haus F ist analog Beschreibung Haus C zu sehen, der Gebäudeversatz in Mitte des Riegels ist jedoch spiegelbildlich.
Das Haus F ist nur zur Hälfte (auf der Nordseite) voll unterkellert, im Süden ist nur der Gang inkl. der beidseitigen Schachttiefen mittels eines reinen Technikflurs unterkellert.
Der unterirdische Verbindungsgang zwischen den Hafthäusern („Magistrale“, b=3,5m) endet hier ca. in der Mitte des Baukörpers, inkl. daneben angeordnetem parallel laufendem Mediengang (b=2,0m), der unterhalb des Hafthauses die Seite wechselt.
- Gebäudenutzung
Das Hafthaus F beinhaltet ausschließlich Haftgruppen, die auch als „Wohngruppenvollzug“ bezeichnet werden, also Gefangene die einer besonderen Betreuung bedürfen. Durch die Lage am westlichen Ende des Grundstückes mit direktem Bezug zu den anschließenden Grünflächen werden die räumlichen Voraussetzungen für eine individuellere Behandlung geschaffen.
Aus diesem Grunde sind die Haftgruppen kleiner als z.B. in der Strafhaft und verfügen dennoch pro Haftgruppe über eigene Gemeinschaftsräume, also jeweils 2 Kleinküchen/ Mehrzweckraum/ Flurerweiterungen pro Geschoss EG bis 3.OG, außerdem einen zusätzlichen Gruppenraum.
Im EG befinden sich 2 Wohngruppen für Erstinhaftierte und Haftempfindliche mit insgesamt 23 Plätzen. Im 1.OG befinden sich 2 weitere Wohngruppen mit insgesamt 25 Plätzen, im 2. und 3. OG jeweils 2 Wohngruppen mit je 29 Plätzen.
Es werden somit insgesamt 106 Haftplätze im Haus F hergestellt. (98 EHR + 4 GHR)
- Haftstation
Im Wesentlichen gelten hier die Aussagen zur Haftstation in Haus B.
- Haftraum
Im Wesentlichen gelten hier die Aussagen zur Standard-Haftstation in Haus A 3.OG. Jedoch sind in der Wohngruppe Süd im EG in den Sanitärabteilen der Hafträume zusätzlich Duschen untergebracht.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Eine weitere Besonderheit sind im Haus F die Haftraumtüren. Diese sind entsprechend stabile Holztüren ohne Kommunikationsklappe, jedoch mit HSS Insassenschloss.
- Daten Haus F
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
Anzahl der Untergeschosse Teilunterkellerung 1 Anzahl der Obergeschosse Geschosse 4
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 70,00 x 14,40m Überbaute Grundfläche 1.060 m2
Geschosshöhen UG (Wartungsgang / Flur) 2,85 m / 3,70 m Geschosshöhen EG (Flur) 3,29 m Geschosshöhen 1.-3.OG 3,00 m Gebäudehöhe (OK. Attika) + 13,70 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 4.959 m2 BRI (a+b+c) 16.066 m3
Weitere Angaben siehe Beschrieb Haus C
Sonstiges Aus dem südlichen Ende des Wartungsganges im UG sind die Elektrozuleitungen für die Sporthalle (Haus G) auszufädeln und in einem, nicht begehbaren Installationskanal bis in das UG der Sporthalle zu führen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.04.06 Sporthalle Haus G
- Gebäudegeometrie
Der Baukörper der Sporthalle untergliedert sich in zwei unterschiedlich hohen Qauder mit gleicher Breite. Zum einen, die nördlich der Sporthalle vorgelagerte eingeschossige Nebenraumzone über die der Zugang erfolgt, zum anderen die Dreifeld-Sporthalle mit einer lichten Mindestraumhöhe bis UK Dachtragwerk von 7,00 m über OKFFB.
Die Sporthalle ist nicht unterirdisch an das JV-Gangsystem angebunden, sondern wird erdgeschossig betreten.
- Gebäudenutzung
Die Sporthalle beinhaltet Sportfelder für die Ballsportarten Handball (Fußball), Basketball, und Volleyball. Neben dem Hauptsportfeld sind für Basketball und Volleyball auch jeweils 3 Quersportfelder aufgezeichnet. Die Unterteilbarkeit der Dreifeld-Sporthalle in 2 Zonen (asymetrisch) mittels Trennvorhang ist vorgesehen.
In der Nebenzone befinden sich neben den Umkleidne/ Duschen für Gefangene und Bedienstete auch ein Fitnessraum und ein zentraler Dienstraum, von dem aus die Sporthalle und der Fitnessraum überblickt werden können, zudem Geräteraum für Sport innen und außen. An den Wänden sind Prallwände aus Holzwerkstoff (Multiplexplatten) vorgesehen. Alle darin eingebauten Bauteile, auch die vier Fluchtwegtüren an den vier Ecken der Sporthalle sind jeweils innen flächenbündig mit entsprechenden Spezial- Konstruktionen und -Beschlägen vorzusehen.
In dem teilunterkellerten Bereich der Nebenraumzone befinden sich die Technikräume, welche über eine zweiläufige Treppe aus dem EG erschlossen werden.
Zur Beheizung der Sporthalle werden Deckenstrahlplatten eingesetzt, welche manipulationssicher in einer Hallenhöhe von ca. 7,0 m angeordnet sind. Unterhalb dieser und der abgehängten Leuchten wird ein Ballfangnetz horizontal angebracht.
- Daten Haus G
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
Anzahl der Untergeschosse Teilunterkellerung 1
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Anzahl der Obergeschosse Geschosse 1
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 45,00 x 9,20 (Nebenraumzone) 45,00 x 22,80m (Sporthalle) Überbaute Grundfläche 1.451 m2
Geschosshöhen UG (Wartungsgang / Flur) 3,42 m Geschosshöhen EG (Nebenzone / Flur) 3,90 m Geschosshöhen EG (Sporthalle) 8,40 m Gebäudehöhe (OK. Attika Sporthalle) + 8,85 m Gebäudehöhe (OK. Attika Nebenräume) + 4,80 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 1.607 m2 BRI (a+b+c) 11.552 m3
Gründung UG Flachgründung mit elastisch gebetteter Bodenplatte
Gründung Sporth.EG Flachgründung mit elastisch gebetteter Bodenplatte Aufvotungen im Bereich hoher Lastkonzentration
Gründung Nebenr. EG Flachgründung mit elastisch gebetteter Bodenplatte, d= 30cm, verstärkt durch Randstreifen und Innenvoute. Decke ü. UG StB-Decke d=25cm
Tragwerk Massivbauweise aus Stb.-Außenwänden und Stb.- Stützen (40/40) Dach als Stahlkonstruktion, ausgesteift über Verbände
Fassade WDVS mit Klinkerriemchen in Erdgeschosszone, Sichtbeton-Fertigteiloberfläche im darüberliegenden Bereich der Sporthalle, horizontale Fensterbänder mit Sandwichpaneelen zwischen WDVS und Sichtbetonoberfläche. Vorgehängte Plattenfassade mit Fensterschlitzen im Eingangsbereich
Dach Nebenzone Flachdach als Warmdach mit Gefälledämmung auf Stb.- Decke, harte Bedachung gem. DIN 4102-4, mit Kiesschicht
Dach Sporthalle Flachdach als Warmdach, Trapezblech auf Stahlbindern mit harter Bedachung gem. DIN 4102-4, ohne Auflast Untersicht Trapezblech Öffenbare Lichtkuppeln im Dach als Rauchabzugsöffnungen
Treppen 1x Treppenhaus UG bis EG
Ausstattung/Ausbau Sporthalle Prallwand, H= mind. 2,30m ü. OKFFB
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 44
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Sportboden, inkl. Vertiefungen der Bodenplatte für/inkl. Einbauhülsen für Sportgeräte Vordach über Eingangsbereich als Stahlkonstruktion
Sonstiges Die Sporthalle Haus G ist eine erdgeschossige Versammlungsstätte gem. § 2 Abs.1 SächsVStättVO.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 45
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.04.07 Multifunktionsgebäude Haus H
- Gebäudegeometrie
Der 3-geschossige Baukörper bildet einen Kamm bestehend aus einem nördlichen Längsriegel und drei kurzen Querriegeln, die von Süden senkrecht an den beiden Enden sowie außermittig (zwischen Achse H-N und H-Q) an den Längsriegel anschließen. Nahe der Gebäudemitte (Achse H-N) teilt eine Gebäudefuge das Gebäude in zwei Gebäudeteile (H1, H2) Mittig zur Achse H-N ist das Gebäude teilunterkellert und über einen unterirdischen Verbindungs- und Mediengang via UG von Hafthaus B an das JVA-Gangsystem angebunden.
Die Nordfassade weist unterschiedliche Gebäudeeinschnitte auf, die für die Eingangsbereiche im EG eine Überdeckung bieten. Vor dem Treppenhaus 7 verläuft der Rücksprung bis unter das Dach. Im 2. OG bilden drei unterschiedlich breite Einschnitte nicht überdeckte Terrassen aus. Das 2. OG rückt im Bereich des Gebäudeteils H2 an der Südfassade um z.T. ca. 3m und z.T. ca. 8,5m ein und bildet einen nicht überdachten und an der tieferen Stelle überdachten Freisitz für den Speiseraum aus.
Das Gebäude verfügt über insgesamt 8 Treppenhäuser, die die verschiedenen Nutzungsbereiche für die unterschiedlichen Personengruppen i.d.R. separiert für Bedienstete/ Besucher/ Gefangene erschließen, z.T. dienen einige der Treppenhäuser auch nur als Rettungsweg. Die Treppenhäuser sind von Ost nach West durchnummeriert.
- Gebäudenutzung
Das Multifunktionsgebäude H beinhaltet verschiedene Nutzungen, die sich im Groben den Themen Freizeit (mit Besuch, Kultur, Schulung und Laden) und Verwaltung zuordnen lassen.
2.1 Besuchszentrum EG + 1.OG Ost Die Besuchs- und Gesprächsräume des Besuchszentrums werden auf kurzem Weg vom Pfortengebäude J aus erschlossen.
Das Besuchszentrum bildet einen in sich abgeschlossenen Bereich am Ostende des Gebäudes H von Achse H-P bis H-Z und ist unterteilt in den Besuchsbereich für Untersuchungshaft im EG und Strafhaft im 1.OG sowie einen Außenbesuchsbereich. Der Besucher betritt das Gebäude über einen separaten Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, gelangt vorbei am Kassenschalter der Zahlstelle zum Warteraum und von dort aus zu den Besuchsräumen im EG (U-Haft) und über das Treppenaus 2 ins 1.OG zum Besuch Strafhaft.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
(Mobilitätseingeschränkte Besucher benutzen den Aufzug im Bediensteten- Treppenhaus 1)
Die Gefangenen gelangen über das unterirdische Gangsystem zum Besuchsbereich, von dort über das Treppenhaus 3 in die direkt daran angedockten Warte- und Durchsuchungsräume im EG und 1.OG und von dort über einen separaten Flur in die Einzelbesuchsräume, Familienbesuchsräumen, Gemeinschaftsbesuchsräume oder die Vernehmungsräume oder 2 Trennscheibenräume. Zudem verfügt das Besuchszentrum über 4 Langzeitbesuchsräume im OG mit Sanitärraum, Pantryküche und individueller teilüberdachter Freifläche.
2.2 Einkaufsladen Für den Einkauf der Gefangenen ist im Haus H eine Verkaufsstelle im Erdgeschoss vorgesehen. Die Gefangenen können in diesem Bereich zu festgelegten Zeiten Gegenstände des täglichen Bedarfs erwerben. Zur besseren Regulierung der Verkehrsströme sind jeweils eine Aufstauzone am Eingang und Ausgang des Ladenbereiches vorgesehen. Die Gefangenen gelangen im Normalfall über das unterirdische Gangsystem und das Treppenhaus 5 zur Verkaufsstelle, die Anlieferung der Waren erfolgt über die unterirdische Erschließung und den Aufzug im Treppenhaus 6, welches ein reines Personal- und Bedienstetentreppenhaus darstellt.
2.3 Veranstaltung / Andacht / Kultur- und Freizeitbereich Am Westende des Gebäudes im EG befindet sich ein Mehrzwecksaal mit Szenenfläche und vorgelagerter nach unten gesenkter Freifläche als Mittelpunkt der kulturellen Abteilung der JVA Zwickau. Zudem sind Räumlichkeiten für die Seelsorge mit einem interkonfessionellen Andachtstraum vorgesehen. Das Kultur- und Freizeitzentrum im Westteil des 1.OG von Achse H-A bis H-G bildet einen Bereich für die Gefangenen, in dem aktiv soziales Verhalten gefördert und mit therapeutischer Unterstützung eintrainiert werden soll. Dazu sind Räumlichkeiten z.B. für Musik- und Kunsttherapie mit einem Lesekaffee eingeplant.
2.4 Schul- und Allgemeinbildung Im Haus H sind im Mittelteil des 1.OG, von Achse H-G bis H-P, umfangreiche Gefangenen-Schulungsräume inkl. Schulbibliothek und zentralem Pausenraum/ Flurerweiterung vorgesehen. Das Schulzentrum besitzt einen separaten Pausenhof im Erdgeschoss, der über das Treppenhaus 5 erschlossen wird.
Die Erschließung der Bereiche Freizeit- und Ausbildung erfolgt für die Gefangenen im Normalfall über das Treppenhaus 5 mit Anschluss an das unterirdische Gangsystem der JVA, ansonsten auch über ebenerdigen Zugang neben dem Treppenhaus 6 oder durch/ über das Treppenhaus 7.
2.5 Verwaltung Die Verwaltung wird ebenfalls als selbständige bauliche Einheit im gesamten 2.Obergeschoss des Gebäudes H eingerichtet.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Die Bediensteten erreichen nach Verlassen der Pforte Haus J den Sozialtrakt mit Umkleiden im Ostteil des Hauses H von Achse H-V bis H-Z über das Bediensteten-Treppenhaus 1 mit integriertem Aufzug. Über das Bediensteten-Treppenhaus 6 wird der Verwaltungsbereich an das unterirdische Erschließungssystem und somit die JVA-Gesamtanlage angeschlossen.
Zwischen Achse H-Q und Achse H-V befindet sich der Personalspeiseraum mit Speisenausgabe und angegliederter Lehrküche und Lehrbereich "Service am Gast". Der Personalspeiseraum verfügt zudem über einen großzügigen Freisitz, der z.T. auch überdacht ist.
- Daten Haus H
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
Anzahl der Untergeschosse Teilunterkellerung 1 Anzahl der Obergeschosse Geschosse 3
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 175,00 x 14,50 bis 18,00m (Hauptriegel Nordwest) 17,50 x 14,50m (Querriegel Südwest) 15,00 / 17,50 x 14,50m (Querriegel-Mitte) 14,00 x 18,00m (Querriegel-Nordost)
Überbaute Grundfläche (ohne Verbindungsgang) 3.506 m2 Geschosshöhen UG (Flur) 3,70 m Geschosshöhen EG (Flur) 3,60 m Geschosshöhen EG (Mehrzweckraum) 4,20 m Geschosshöhen 1.-2.OG 3,60 m Gebäudehöhe (OK. Attika DG) + 13,70 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 10.977 m2 BRI (a+b+c) 40.895 m3
Gründung Technik-, Lagerräume UG Bodenplatte UG Tiefgründung auf Bohrpfähle mit Pfahlkopfbalken/in regelmäßigem Raster, massive Bodenplatte d = 70cm Gründung / H1 West, nicht unterkellert BodenplatteTiefengründung, Bohrpfähle mit Pfahlkopfbalken EG Freitragende Bodenplatte, d= 25-45 cm, unterseitig gedämmt Gründung / H2 Ost - nicht unterkellert BodenplatteTiefengründung, Bohrpfähle in regelmäßigem Raster EG Massive lastverteilende Bodenplatte, d= 50-70 cm, unterseitig gedämmt
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Tragwerk Stb.- Massivbauweise
Fassade WDVS mit Klinkerriemchen Vorgehängte Plattenfassade, -untersichten in Eingangsnischen Großformatige, raumhoch verglaste Pfosten-Riegel-Fassaden zu Terrassen, Zugängen
Dach Flachdach als Warmdach mit Gefälledämmung auf Stb.-Decke, harter Bedachung gem. DIN 4102-4, mit Kiesschicht
Treppen/ 2x Treppenhaus mit Aufzug, UG bis 2.OG (4 Haltestellen) Aufzug 1x Treppenhaus mit Aufzug, EG bis 2.OG (3 Haltestellen) 1x Treppenhaus UG bis 1.OG 4x Treppenhaus EG bis 2.OG
Sonstiges Fußbodenabsenkung für Mehrzweckraum aufgrund Raumhöhe Hochhängen der Decke über Verkaufsraum (EG) an wandartige Träger im OG mit punktueller Unterstützung des wandartigen Trägers im EG Abfangen der beiden oberen Geschosse oberhalb des Mehrzwecksaals durch zwei wandartige Träger, Stärke bis zu 30cm Vordach im EG als Stahlkonstruktion an Südost-Fassade EG vor Gottesdienstraum Hochhängen der Decke über dem Gruppen-Besuchsraum (OG01) durch einen wandartigen Träger (Ortbeton) im OG02 OG02-Auskragung über den Freiflächen der Langzeitbesucherräume im 1.OG über wandartige Träger (Ortbeton) zurückgehängt. Hochhängen der Decke über Mehrzwecksaal an die Wandartigen Träger (Ortbeton) OG01 / OG02
Vgl. hierzu auch Konstruktionsbeschreibung Tragwerk Teil 01.03 FLB
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.04.08 Pfortengebäude Haus J
- Gebäudegeometrie
Haus J gliedert sich in zwei Gebäudeteile, das erdgeschossige Pfortengebäude rechteckigen Zuschnitts sowie die angelagerte teil-überdeckte KFZ-Schleuse.
Eine Teilunterkellerung dient als Technik- und Verbindungsgang mit Anschluss an das UG des Hafthaus A.
Am West- und Ostende des Gebäudes sind die Deckenplatten als Vordach auskragend vorgesehen, im Westen mit einer zusätzlichen Stützenreihe.
Die KFZ-Schleuse wird allseitig von sechs Meter hohen Sichtbetonwänden umgeben und mit einer eingehängten Stahldachkonstruktion, zur Hälfte mit Trapezblechprofilen und zur anderen Hälfte mit Gitterrosten überdeckt. Als Besonderheit überspannt eine vom Dach ü.EG aus gemessen ca. 6 Meter hohe Außenwand den gesamten Gebäudetrakt in Flucht der Anstaltsmauer und geht seitlich nach sechs Metern Gebäudeabstand in die normale Gefängnismauer über.
- Gebäudenutzung
Dem Pfortengebäude kommt die wichtige Funktion des einzigen Zugangs zu dem durch eine 6m hohe Betonmauer eingefriedeten Anstaltsbereich der Justizvollzugsanstalt Zwickau zu. Es ist das einzige Gebäude der JVA (abgesehen von Freigängerhaus O und Verkaufs- und Wartehäuschen N), das eine Fassade zur Außenwelt aufweist. Dementsprechend verfügen die Fassaden des Pfortengebäudes neben erhöhten Sicherheitsanforderungen (schussfest) auch über einen gestalterischen Anspruch, die Pfortenwache ist gewissenermaßen das Gesicht der Anstalt nach außen.
Im Pfortengebäude J wird der ankommende Personen- und Fahrzeugverkehr geordnet, Bedienstete, Besucher und Gefangene betreten hier die JVA und gehen ab da getrennte Wege in die Anstalt. Eine zentrale Funktion kommt hier dem Pfortendienstraum zu, der so angeordnet ist, dass der Vorplatz der JVA mit Schließfachgebäude N, die Außenseite der Umfassungsmauer und die Kfz-und Personenschleusen gut eingesehen werden und über in die Fassade integrierte Schiebemulden zentrale Kontrollfunktionen beim Zu- und Abgang erfüllt werden können (Passkontrolle und – entgegennahme etc.).
Während der Pfortendienstraum nach außen und zur Personenschleuse 1 und 3 und zur KFZ-Schleuse über schusssichere Fassaden verfügt, liegt zwischen dem Dienstraum und der Personenschleuse 2 aufgrund Nutzerwunsch nur eine offene Theke.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Im rückwärtigen Bereich des Pfortengebäudes mit Ausrichtung zum JVA- Gelände liegt ein weiterer zentraler Funktionsbereich für die JVA, nämlich die Sicherheitszentrale mit angegliedertem Technikraum. Alle Informationen der einzelnen nachrichtentechnischen Anlagen der JVA werden von hier aus zentral abgefragt, kontrolliert und gesteuert. Dementsprechend verfügt auch die Sicherheitszentrale über hohe Sicherheitsanforderungen wie eine Zugangsschleuse (Schleuse 4) und schusssichere Fenster/ Türen.
- Wegeführung Nutzergruppen
Die ankommenden Bediensteten durchschreiten die Personen-Schleusen 1 und 2 und werden dann von den anderen Personengruppen getrennt, indem sie eine separate Tür in den Flur 3 betreten und von dort aus den Raum für Funkgeräte und Schlüsselschließfächer, in dem sie ihre jeweiligen Funkgeräte und Schlüssel übernehmen. Die Kontrolle der Schlüsselschließfächer erfolgt in der JVA Zwickau analog, d.h. der Schlüsselschließfachschrank verfügt über eine durchbruchsichere Verglasung zum Pfortendienstraum, durch die das Pfortendienstraum-Personal die Schließfächer optisch überwachen kann. Der weitere Weg führt das Personal im Normalfall über den Flur 1 und 2 zur ebenerdigen Außentür Richtung Anstaltsgelände.
Die ankommenden Besucher durchschreiten ebenfalls die Personen-Schleuse 1 und werden hier bereits mit Metalldetektor durchsucht (Taschen und Handys haben sie bereits im Schließfachhäuschen N vor der Mauer gelassen). (Von der Personenschleuse 2 aus können einrückende Gefangene intensiver in einem angeschlossenen Warte- und Durchsuchungsraum durchsucht werden). Ab der Schleuse 2 werden die Besucher von den anderen Personengruppen getrennt, indem sie eine separate Tür in den Flur 1 betreten und von dort aus in einen Vorraum, Durchsuchungsraum für Besucher und Warteraum für Besucher gelangen, von dort aus wiederum in den Verteilerflur 2 zur ebenerdigen Außentür Richtung Anstaltsgelände.
Von hier aus geht es dann über zwei (für Besucher und Bedienstete) getrennte nicht überdachte Fußwege in den Außenanlagen zum Haus H mit Besucherzentrum und Verwaltung.
Die Fahrzeuge, welche die JVA befahren müssen – in der Regel An- und Ablieferverkehr und Gefangenentransporte – befahren die KFZ-Schleuse, werden hier von Personal, welches einen kurzen Weg aus dem Dienstraum über die Schleuse 3 in die KFZ-Schleuse hat, durchsucht. Anschließend geht es durch das 2. Schleusentor in den Anlieferhof Richtung Haus L (Warenanlieferung) oder Haus A (Personentransport).
Die Wege der Personen- und Kfz-Schleuse werden baulich durch eine ca. 4,2 Meter hohe Mauer abgetrennt, so dass sich zwei strikt abgeschlossene Bereiche ergeben. Durch die klare Abtrennung soll vermieden werden, dass sich unbefugte Personen im Anliefer-, und Wirtschaftshof aufhalten.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
- Daten Haus J
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
Anzahl der Untergeschosse Teilunterkellerung 1 Anzahl der Obergeschosse Geschosse 1
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 48,25 x 20,65m (Pforte) 24,50 x 10,65m (KFZ-Schleuse) Überbaute Grundfläche (ohne Verbind.gang) 1.253 m2 Geschosshöhen UG (Gang) 3,70 m Geschosshöhen EG (Flur) 3,70 m Geschosshöhen EG (Dienstr. inkl. Doppelb.) 4,20 m Gebäudehöhe (OK. Attika Pforte) + 4,20 m Gebäudehöhe (OK. Attika KFZ-Schleuse) + 6,00 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 1.479 m2 BRI (a+b+c) 6.275 m3
Gründung / Gang Untergeschoss Bodenplatte UG Tiefengründung, Bohrpfähle in regelmäßigem Raster mit massiver lastverteilender Bodenplatte, d= 30cm
Gründung KFZ-Schleuse Fundamentbalken mit Tiefgründung auf Bohrpfählen für tragende Umfassungswand Gründung der erhöhten Mauerbereiche ebenfalls auf Fundamentbalken mit Tiefgründung vlg. hierzu Konstruktionsbeschreibungen Tragwerk Teil 01.03 FLB EG keine Bodenplatte – Belag Außenanlagen
Gründung / Pforte Bodenplatte EG Tiefengründung, Bohrpfähle mit Pfahlkopfbalken und freitragender Bodenplatte, d= 25cm
Bauwerks- Gang Untergeschoss schutz UG Abdichtung gem. DIN 18195-6 und Radonschutz unter Bodenplatte
Tragwerk Stb.- Massivbauweise
Fassade Fassade ohne Dachauskragung WDVS mit Klinkerriemchen Fassade unter/hinter Dachauskragung vorgehängte Plattenfassade, - untersichten, großflächige Verglasung, Sichtbeton-Attika
Dach Pfo. Flachdach als Warmdach mit Gefälledämmung auf Stb.-Decke, harter Bedachung gem. DIN 4102-4, mit Kiesschicht
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Dach KFZ-Schleuse Kaltdach als flachgeneigtes Pultdach Stahlkonstruktion, Träger HEA im Raster von 2,50m Deckung zum Teil Trapezblech, zum Teil Gitterroste
Sonstiges Fußbodenabsenkung für Bereiche mit Doppelboden, H= 50cm Ringbalken zum Abtrag der Deckenlasten aufgrund großflächigem Verglasungsanteil der AW in Teilbereich (Dienstraum)
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.04.09 KFZ-, Technikgebäude Haus K
- Gebäudegeometrie
Das erdgeschossige Haus K gliedert sich in die 2 Gebäudeteile Technikbereich K1 (Achse K-14 bis K-18) und KFZ-Bereich K2 (Achse K-1 bis K-14). Im Übergangsbereich in Achse K-14 wird der Baukörper mit Gebäudefuge voneinander getrennt. Im Bereich von K1 wird die Bodenplatte in einem Teilbereich um 1,50m abgesenkt.
Das Gebäude K wird in Massivbauweise hergestellt, lediglich das Dach im Bereich der Achsen K-4 bis K-9 ist als Stahlkonstruktion vorgesehen. Im Bereich der Garagentore wirkt die Attika z.T. als Überzug für die Decke. Die Attika verläuft immer umlaufend auf gleicher Höhe, unabhängig von den unterschiedlichen Geschosshöhen.
Die thermische Hüllfläche des Gebäudes K erschließt sich nur von der Achse K-1 bis zur Achse K-14 und von der Achse K-A bis zur Achse K-G. Der Bereich Achse K-11 bis K-14 und K-A bis K-C (Garage PKW und Kleintransporter) ist hierbei ausgenommen. Der südlich an die Achse K-14 angrenzende Bereich des Gebäudes wird im EnEV-Nachweis nicht behandelt (Soll-Innentemperatur < 12°C).
- Gebäudenutzung
Im Gebäude K1 ist die Energieversorgung der JVA inkl. Netzersatzanlage und USV, sowie weiterer technischen Anlagen untergebracht.
Im Gebäude K2 sind – angelagert an den Wirtschaftshof - Räume für die Anstalts-KFZ, wie Garagen für Kleintransporter und KFZ, Garagen für die Gefangenenbusse, eine Waschgarage und Reparaturwerkstätten angeordnet. Nördlich des Wirtschaftshofes sind in den Außenanlagen Stellplätze für Dienstfahrzeuge vorgesehen.
Bei der Busgarage handelt es sich bauordnungsrechtlich um eine oberirdische, geschlossene Mittelgarage und bei der Garage für die PKW und Kleintransporter um eine oberirdische, geschlossene Kleingarage.
- Daten Haus K
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
Anzahl der Untergeschosse nicht unterkellert Anzahl der Obergeschosse Geschosse 1
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 91,20 x 14,00m Überbaute Grundfläche (ohne Verbindungsgang) 1.286 m2
Geschosshöhen EG (Flur) 3,50 - 3,70 m Geschosshöhen EG (Technik ELT - Doppelboden) 5,20 m Geschosshöhen EG (Werkstatt / Busgarage) 5,50 m Gebäudehöhe (OK. Attika) + 6,05 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 1.286 m2 BRI (a+b+c) 5.889 m3
Gründung / Achse K-1 bis K-14 Bodenplatte EG elastisch gebettete Bodenplatte, d= 30cm unterseitig gedämmt, ohne Bodenaufbau, umlaufenden Randbalken als Frostschürze
Gründung / Achse K-14 bis K-18 – Technik Elektro Bodenplatte EG elastisch gebettete Bodenplatte, d= 30cm kalt, ohne Bodenaufbau, umlaufenden Randbalken als Frostschürze
Tragwerk Stb.- Massivbauweise
Fassade Hinterlüftete Metallfassade
Dach Haus K2 - Achse K-4 bis K-9 Warmdach als Stahldachkonstruktion mit Trapezblech, Primärträger IPE 500, Sekundärträger HEA 160 innerhalb umlaufend aufgehender Stb.- Außenwände,- Attika harter Bedachung gem. DIN 4102-4
Dach Haus K1 + K2, sonstige Flachdach als Warmdach mit Gefälledämmung auf Stb.- Decke harter Bedachung gem. DIN 4102-4, mit
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.04.10 Werkstattgebäude Haus L
- Gebäudegeometrie
Bei dem Werkstattgebäude handelt es sich um einen zweigeschossigen Baukörper in Stahlbetonbauweise mit Teilunterkellerung (auf Höhe des gegenüberliegenden Hafthauses C, ab Achse L-K ca. 19,0m in Richtung L-M). Aufgrund der Außenlänge von ca. 225m, bei 26m Breite, werden drei querverlaufende Gebäudefugen vorgesehen. Auf der Gebäudestirnseite im Osten kragt das 1.OG zur Überdachung des Anlieferungsbereiches um ca. 5,00m stützenfrei über die gesamte Gebäudebreite aus, die Rückhängung erfolgt über mindestens vier Wandscheiben (zwei Außenwände, zwei Innenwände).
Das Werkstattgebäude wird an der Längsseite über einen thermisch und konstruktiv abgetrennten, 225m langen ca. 3,50m breiten Laubengang erschlossen. Zur vertikalen Erschließung sind dem Laubengang im Süden insgesamt fünf Treppenhaustürme vorgelagert, deren Lage sich jeweils auf die gegenüberliegenden Hafthaus-Stirnseiten bezieht. Der Treppenhausturm auf Höhe des Hafthauses C besitzt zusätzlich einen Lastenaufzug und führt bis in den teilunterkellerten Bereich, welcher über einen unterirdischen Verbindungsgang via Hafthaus C an das übergeordnete Gangsystem der JVA anschließt.
Die Konstruktion des Gangs im 1.OG besteht aus einer (nicht für Gabelstaplerverkehr ausgelegten) Stahlbetonplatte auf Trägern und Stahlstützen in der Außenreihe, die Dachkonstruktion des Laubengangs ist als Stahlkonstruktion mit Stützen (innere + äußere Reihe), Trägern und Trapezblechdeckung konzipiert. Der Laubengang verfügt über keine geschlossenen Außenwände und im EG über keine Bodenplatte, sondern einen Geh- und Fahrbelag im Rahmen der Außenanlagen.
Das 1.OG wird zwischen Achse L-D und L-E auf eine Breite von ca. 15m über die gesamte Gebäudetiefe mit einem Pausenhof unterbrochen. Dessen Außenwände werden jedoch auf den Längsseiten als Umschließung in voller Höhe fortgeführt. Der Hof erhält durch das hier auskragende Hauptdach eine Teilüberdeckung auf eine Tiefe von ca. 6,50m.
- Gebäudenutzung
Im EG befinden sich von Westen her beginnend die großflächigen eher „schweren“ Arbeits- und Unternehmerbetriebe wie Metallverarbeitung und Tischlerei, danach in der Mitte ein Technikbereich für das BHKW, dann die umfangreiche Anstaltsküche mit Lagerhaltung und am östlichen Ende des Werkstattriegels das Zentrallager, in dem alle ein- und ausgehenden Waren eine gewisse Zeit zwischengelagert werden.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Gabelstaplerbetrieb findet ausschließlich im Zentrallager statt (max. Hublast 1t), in der Laubengangerschließung nicht (hier maximal Warentransport mittels „Ameisen“ vorgesehen).
Im OG sind ebenfalls von Westen beginnend eine Berufsschule untergebracht, dann der bereits beschriebene Pausenhof und schließlich die eher kleinflächigeren „leichten (geringere Deckenlasten)“ Werkstattbereiche wie EDV, Elektrotechnik, Maler, Arbeitstherapie, Konditorei, 2-Rad, Gebäudereiniger, Berufsvorbereitung und Hauswerkstatt.
Die Betriebsflächen (Werkstattmodule) sind in der Regel so konzipiert, dass die Ausbildungsmeister über einen Dienstraum zwischen 2 Einheiten jeweils beide Einheiten auf einmal überblicken und beaufsichtigen können. Zudem sind ein Pausenraum, in dem die beschäftigten Gefangenen ihr Mittagessen einnehmen, Lager und Toiletten angeordnet.
Die Werkstattmodule sind technisch so ausgestattet, dass eine flexible Nutzung jederzeit möglich ist. Sie sind baulich so gestaltet, dass sie bei Bedarf ohne größere Umbauten funktional zusammengelegt werden können.
2.1 Zentrallager Das Zentrallager wird direkt nach Passieren der Kfz-Schleuse über den Wirtschaftshof angefahren und ist über ein Sektionaltor belieferbar, ein auskragendes Vordach schützt den Entladevorgang. Das Zentrallager ist aus Sicherheitsgründen für den gesamten Warenumschlag der Wirtschafts- und Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt notwendig, es soll die Gefahr des Versteckens von Gefangenen in Waren oder Verpackungen vermieden werden. Das Zentrallager beinhaltet ebenfalls den Dienstraum des Lagerverwalters sowie einen Lastenaufzug als Durchlader.
2.2 Küche/ Konditorei Die Anstaltsküche und Konditorei/ Chocolaterie sind für die kulinarische Versorgung der JVA zuständig, es werden pro Mahlzeit ca.1000 Portionen gefertigt. Die Gefangenen nehmen ihre Mahlzeiten (mit Ausnahme des Mittagessens unter der Woche) auf ihren Stationen ein. Zu diesem Zwecke werden die Essen in der Portionierküche portioniert und auf Tabletts und in Warmhaltewägen in dem unterirdischen Gangsystem zu den Konsumenten verfahren. Die Ausgabe des Mittagessens für Bedienstete erfolgt im Speiseraum des Gebäudes H.
Oberhalb der Küche im OG ist der Bereich der Chocolaterie / Konditorei angesiedelt. In der Konditorei sollen Back- und Süsswaren für den Eigenbedarf hergestellt werden.
2.3 Hauswerkstatt
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Die Hauswerkstatt im Osten des 1.OG ist für kleine bauliche und technische Instandhaltungen der Liegenschaft ausgerichtet. Hierzu sind Räumlichkeiten für die Gewerke Elektro, Schlosser, Klempner/Heizung, Maler, Maurer und Türschlosswerkstatt vorgesehen. Der hier platzierte Dienstraum bedient nicht nur die Hauswerkstatt, sondern kann auch zusätzlich den Wirtschaftshof mit Anlieferung überblicken.
2.4 Arbeitsbetriebe / Unternehmerbetriebe Die in den Planunterlagen dargestellten Nutzungen der Unternehmerbetriebe wurden nach den Konzeptstudien eines Werkstatt-Fachplaners entworfen, um die vorgesehene Mindestanzahl an Arbeitsplätzen in den Räumlichkeiten nachweisen zu können. Die Leistungen des AN beinhalten jedoch nicht die Herstellung der in den Plänen dargestellten Maschinen und Ausstattungen, sondern die baulichen und technischen Grundlagen, um die dargestellten Nutzungen nachträglich dort einrichten zu können, bzw. prinzipiell flexibel gestaltete Werkstattflächen.
2.5 Arbeitstherapie In der Arbeitstherapie sollen mit den Gefangenen Eigenschaften wie Selbstvertrauen, Durchhaltevermögen und Konzentrationsfähigkeit gestärkt werden. Dafür sind im OG Räume für Tätigkeiten in der Holzbearbeitung eingeplant.
2.6 Berufsbildungszentrum Im Berufsbildungszentrum wird den Gefangenen die Möglichkeit zur Absolvierung von Erstausbildung, Umschulung, Motivationslehrgängen, Berufsgrundbildungsjahren und des Berufsvorbereitungsjahres geboten.
- Daten Haus L
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
Anzahl der Untergeschosse Teilunterkellerung 1 Anzahl der Obergeschosse Geschosse 2
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 225,00 x 16,00m (Werkhalle inkl. Auskragung OG) 221,00 x 3,70m (Laubengang) 13,50 x 2,50 (Treppenhaustürme) 18,75 x 2,50 (Treppenhausturm mit Aufzug) Überbaute Grundfläche (ohne Verbindungsgang) 6.030 m2
Geschosshöhen UG 3,70 m Geschosshöhen EG 4,46 m Geschosshöhen OG 4,85 m
Gebäudehöhe (Traufe Laubengangdach) + 8,95 m Gebäudehöhe (OK. Attika Treppentürme) + 9,30 m
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Gebäudehöhe (OK. Attika Werkhalle) + 10,22 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 12.484 m2 BRI (a+b+c) 59.479 m3
Gründung Bodenplatte UG Elastisch gebettete Bodenplatte, d= 40cm, unterseitig gedämmt, ohne Bodenaufbau mit Randverstärkung und innenliegender Verdickungen im Bereich von Lastkonzentration
Gründung Hauptgebäude EG Tiefengründung, Bohrpfähle mit Pfahlkopfbalken und freitragender Bodenplatte
Bodenplatte Werkstatt EG Tiefengründung, Bohrpfähle mit Pfahlkopfbalken und freitragender Bodenplatte
Bodenplatte Küche EG keine Bodenplatte – Asphaltbelag auf Tragschicht
Tragwerk Stb.- Massivbauweise
Fassade Vorgehängte, hinterlüftete Trapezblechbekleidung, wärmegedämmt
Fassade Giebelfassade (unterhalb von Auskragung) Vorgehängte, großformatiges Plattenfassade, -untersichten,
Fassade Untersicht Auskragung WDVS, deckend farbig beschichtet
Fassade Treppenhaustürme Sichtbeton (SB3) - deckend, farbig beschichtet
Dach Hauptgebäude Flachdach als Warmdach mit Gefälledämmung auf Stb.-Decke, harte Bedachung gem. DIN 4102-4, mit Kiesschicht
Dach TH-Türme Kaltdach als Stb.- Decke mit Pultdachaufbau aus Stahlkonstruktion mit Deckung aus Trapezblech, harter Bedachung gem. DIN 4102-4
Dach Laubengang Kaltdach - Stahlkonstruktion als Pultdach mit Deckung aus Trapezblech, harter Bedachung gem. DIN 4102-4
Treppen/Aufzug 1x Außentreppenhaus kalt, mit Aufzug, UG bis 1.OG (3 Haltestellen) 4x Außentreppenhaus kalt, EG bis 1.OG Wartungstreppe, Stahlkonstruktion auf Technikgalerie (BHKW) Lastenaufzug – 3500kg, EG bis 1.OG (2 Haltestellen) Lastenaufzug – 2000kg, EG bis 1.OG (2 Haltestellen)
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Sonstiges Doppelwandkonstruktionen zur Schallentkopplung des Gebäudeteils mit Nutzung durch Blockheizkraftwerk (Achse L-K bis L-L)
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01.01.04.11 Gärtnerei-, Tier-, Müllgebäude Haus M
- Gebäudegeometrie und Nutzung
Die Gärtnerei gliedert sich in zwei voneinander getrennte Bauwerke.
Das Haus M1 beinhaltet die Funktions- und Aufsichtsräume für die Gärtnerei und den Müllplatz mit Lagerflächen für den Winterdienst. Während die Aufenthaltsräume im wärmegedämmten Bauteil untergebracht sind, ist der Unterstellplatz davon thermisch getrennt.
Das Haus M2, besteht aus einem ungedämmten Massivbau für die Tierhaltung sowie einem angebauten Gewächshaus mit Einfachverglasung. Es ist aus Gründen der Geruchsbelästigung von M1 etwas abgerückt.
Das nicht beheizte Gärtnereigebäude M2 wird im EnEV-Nachweis nicht berücksichtigt.
Alle Bauteile mit Ausnahme des Gewächshauses werden in Massivbauweise in Stahlbeton mit Flachdach errichtet. Die Decke über dem Unterstellplatz wird punktförmig auf Stahlbetonstützen gelagert.
- Daten Haus M
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Anzahl der Untergeschosse 0 Anzahl der Obergeschosse Geschosse 1
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 26,00 x 15,00m (Haus M1, warm) 26,00 x 6,00m (Maus M1, kalt) Überbaute Grundfläche M1 547 m2
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 18,20 x 6,00m (Haus M2 o. Gewächshaus) 18,20 x 10,00m (Gewächshaus) Überbaute Grundfläche M2 293 m2
Geschosshöhen EG - M1, warm 3,50 m Geschosshöhen EG - M1, kalt 3,85 m Geschosshöhen EG - M2, kalt 3,50 m
Gebäudehöhe (OK. Attika M1+M2) + 4,25 m Gebäudehöhe (Traufe Gewächshaus – M2) + 3,00 m Gebäudehöhe (First Gewächshaus – M2) + 4,00 m
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 840 m2 BRI (a+b+c) 3.272 m3
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.04.12 Schließfach- , Verkaufsgebäude Haus N
- Gebäudegeometrie und Nutzung
Das Gebäude N ist dem JVA-Zugang östlich vorgelagert, der Weg von den Parkplätzen zum Pforteneingang Haus J der JVA führt quasi durch das Gebäude hindurch. Der kleinformatige erdgeschossige Pavillon beinhaltet Verkaufsräume für Produkte der JVA, Besuchertoiletten und -schließfächer sowie einen Fahrradunterstand.
Da die Besucher unerlaubte Gegenstände wie Taschen und Mobilfunkgeräte gar nicht erst in die Anstalt bringen sollen, dienen die im Haus N errichteten Schließfächer mit Pfandschlössern zu deren Unterbringung während des Besuchs. Auch sollen hier Kinderwägen u.dgl. untergestellt werden. Zwei Besuchertoiletten ergänzen das Angebot für die Besucher.
Das Gebäude unterteilt sich konstruktiv in zwei Bereiche, beheizt (Verkauf) sowie unbeheizt (Schließfächer und Fahrradunterstand).
Die Stb.-Decke über dem Verkauf wird als flaches Warmdach bis über den kalten Schließfachbereich geführt und mittels Stb.-Stützen an den Ecken unterstützt.
Die Ausbildung des Daches über dem Fahrradunterstand erfolgt als Stahlbau aus einem Rost mit umlaufendem Attikarahmen, Zwischenträgern und einer unterseitig glatten Ansicht. Das Stahldach erhält rundum eine, mit der Untersicht flächenbündige bis zu 3m tiefe Auskragung mit schmaler Dachrandansicht.
- Daten Haus N
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
Anzahl der Untergeschosse 0 Anzahl der Obergeschosse Geschosse 1
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 9,50 x 9,30m (Verkauf, warm) 9,50 x 3,00m (Schleißfächer, kalt) 31,30 x 13,20m (Dachfläche) Überbaute Grundfläche 413 m2
Geschosshöhen EG 3,40 m Gebäudehöhe (OK. Attika) + 3,54 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 366 m2
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
BRI ( a+b+c) 457 m3
Gründung / Bodenplatte elastisch gebettete Bodenplatte auf Kiespolster
Tragwerk Verkauf Stb.- Massivbauweise Schließfächer, Unterstand Skelettbau aus eingespannten Wandscheiben und Stützen mit Dach aus Rosttragwerk
Fassade warm WDVS mit Putzoberfläche (an Wand und Decke) Pfosten-Riegel-Fassade mit geschosshoher Verglasung
Fassade kalt Sichtbeton (SB3) - Außenseite unbehandelt, oberflächenfertig.
Dach warm Flachdach als Warmdach mit Gefälledämmung auf Stb.- Decke, harte Bedachung gem. DIN 4102-4, mit Kiesschicht
Dach kalt Rosttragwerk als Kaltdach aus Stahlkonstruktion Trapezblechdeckung als harte Bedachung gem. DIN 4102-4 mit Blechtafelauflage und beschieferten Bitumenbahnen
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.04.13 Haftgebäude Offener Vollzug Haus O
- Gebäudegeometrie
Das 4-geschossige Hafthaus O (außerhalb der Anstaltsmauer stehend) verfügt über einen quaderförmigen Baukörper mit einer Dreibund-artigen Grundrisssystematik, weicht also geometrisch und konzeptionell grundlegend von den riegelförmigen Hafthäusern innerhalb der Mauer ab.
Der StB-Bau ist eine klassische Schottenbauweise, auf der Südseite über dem Eingang kragen die Obergeschosse ca. 2,75m frei über dem EG aus, wohingegen sie im Bereich des GaLa-Baus und auf der Nordseite mit Stützen abgefangen werden.
Das EG-Niveau des Hauses O weicht von dem allgemeinen ±0,00 der JVA um ca. 1,30m nach unten ab, der Topographie im Vorfeld der JVA geschuldet.
2 Treppenhäuser, das südliche mit angelagertem Aufzug, erschließen das Gebäude, welches über eine Teilunterkellerung vorwiegend mit Technikräumen verfügt.
- Gebäudenutzung
Das Hafthaus O beinhaltet 90 Haftplätze des offenen Vollzugs, beinhaltend vorwiegend Einzelhafträume und Gemeinschaftshafträume in 4 Haftgruppen, welche in den Obergeschossen 1 bis 3 liegen.
Da das Hafthaus gemäß einem Dreibund organisiert ist liegen die Hafträume an den Außenseiten während die pro Station notwendigen Neben- und Gemeinschaftsräume in der Innenspange angeordnet sind. Um eine bessere Belichtung des tiefen Gebäudekörpers zu erreichen, ist ab dem 2.OG bis zum 3.OG ein Lichtpatio in der Mitte eingeschnitten, der nicht überdacht ist, also beregnet wird.
Die Hafträume und dazugehörigen Schächte sind im Wesentlichen analog der normalen Hafträume im Inneren der Anstalt ausgebildet, ein Unterschied besteht darin, dass die Haftraumtüren Holztüren mit PZ-Schloss und die Fenster nicht vergittert sind, da die Insassen das Gebäude tagsüber sowieso verlassen dürfen.
Im EG sind allgemeine Funktionsräume wie Besuch, Schulung und Fitnessraum für die „Freigänger“ eingerichtet, außerdem ein zentraler Dienstraum und im Ostteil des Gebäudes Werkstattflächen für den Garten- und Landschaftsbau.
- Daten Haus O
Hinweis: Maß- oder Größenangaben sind immer nur unverbindliche informative Ca.-Angaben, entscheidend für Kalkulation und Ausführung sind die Planinhalte in Teil 09 FLB – Anlagen:
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Anzahl der Untergeschosse Teilunterkellerung 1 Anzahl der Obergeschosse Geschosse 4
Abmessungen Baukörper (ca. LxB): 43,20 x 22,50m Überbaute Grundfläche 972 m2
Geschosshöhen UG (Flur) 3,00 m Geschosshöhen EG (Flur) 3,66 m Geschosshöhen 1.-3.OG 3,00 m Gebäudehöhe (OK. Attika) + 14,13 m
Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 BGF (a+b+c) 4.176 m2 BRI (a+b+c) 13.545 m3
Gründung Technik-, Lagerräume UG Tiefengründung, Bohrpfähle mit Pfahlkopfbalken und freitragender Bodenplatte
Tragwerk Stb.- Massivbau in Schottenbauweise
Fassade Lochfassade mit Klinkermauerwerk und Kerndämmung Vorgehängte Plattenfassade, -untersichten im Eingangsbereich
Dach Flachdach als Warmdach mit Gefälledämmung auf Stb.-Decke harter Bedachung gem. DIN 4102-4, mit Kiesschicht
Treppen 1x Treppenhaus mit Aufzug, UG bis 3.OG (5 Haltestellen) 1x Treppenhaus, EG bis 3.OG (4 Haltestellen)
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01.01.05 Objektbeschreibung Außenanlagen
Die Außenflächen der Justizvollzuganstalt umfassen eine Fläche von ca. 202.000 m2. Davon befinden sich im Inneren Bereich ca. 99.000 m2 und außerhalb der Mauern ca. 103.000 m2.
Das Grundstück wird dem AN mit einer heterogenen Geländehöhe und verbliebenen bis zu einem gewissen Horizont aufgefüllten großmaßstäblichen Baugruben aus den vorbereitenden bauseitigen Maßnahmen (auch Teilbaumaßnahme 1 benannt, TBM 1) übergeben. Die Gegebenheiten und Höhen sind den umfangreichen Unterlagen „Baufeldübergabe“ des Teils 09.03 FLB zu entnehmen.
Für den AN ist damit zu rechnen, dass für den Geländeaufbau bis auf das geplante Geländeniveau umfangreiche Bodenmassen angeliefert werden müssen. Kontaminierte Erdmassen in den Klassen Z1.1 – Z2, welche bei dem Baugrubenaushub noch anfallen werden, sind gemäß dem Verbringungskonzept in Teil 09.03 FLB auch in definierten „Bauwerksgruppen“ wie Sportplatz, Parkplatz und Böschung F1 sowie weiteren Freiflächen zu verbringen.
Im Zuge der Baumaßnahme ist das Gelände innerhalb der Anstaltsmauern bis auf die fertige Geländeoberkante gem. der Außenanlagenplanung von OKG = 307,04 bis 307,14m ü. NN aufzubauen. Durch Gefälleausbildung in Teilbereichen bis 307, 39 m ü. NN.
Ausnahmen von der o.g. fertigen Geländeoberkante bilden der Vorplatz Mehrzwecksaal vor Haus H (OK Belag = 306,26 bis 306,52m ü. NN) sowie die Hochbeete in den Freihöfen (OKG = 307,79m ü. NN)
Die Höhe der jeweiligen Gebäudezugänge innerhalb der Anstaltsmauer liegt bei 307,12m ü. NN, ca. 2 cm tiefer als die OKFFB EG (Flur) +/- 0,00 = 307,14m ü. NN
Außerhalb der Anstaltsmauer liegt der Zugang zu Haus O bei 305,84m ü. NN. Der Parkplatzbelag sowie der Zugang zum Verkauf (Haus N) ist bis auf die fertige Belagshöhe mit 307,14m ü. NN herzustellen.
Der Geländeanschluss an die Anstaltsmauer muss zu beiden Seiten die Höhe von OKG = 306,04m ü. NN aufweisen und ist unter Berücksichtigung der Mindestabstände innerhalb der Mauer planmäßig zur Anstaltsmauer hin zu böschen, bzw. außerhalb der Mauer anzuschütten.
Die jeweils geplante Gefällesituation zur Oberflächenentwässerung ist zu berücksichtigen.
Die weitere Beschreibung zu den Freiflächen außerhalb der JVA-Umwehrung, des Parkplatzes und den Zufahrtsstraßen und Wegen, des Innenbereiches der JVA mit den zentralen Freiflächen, den Freistundenhöfen zwischen den
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Hafthäusern, den sonstige Höfen und den Sportanlagen sind dem Teil 07 FLB zu entnehmen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.06 Objektbeschreibung gewerkespezifisch
01.01.06.01 Bauteiloberflächen
Grundsätzlich erhalten alle Bauteile innen und außen eine fertige Oberflächenbehandlung. Sollte in den einzelnen Kapiteln zu einzelnen Bauteilen keine Aussage zu den Oberflächen getroffen sein, so ist das Bauteil, das gilt auch für die technische Gebäudeausrüstung, ohne extra Vergütung mit einer Beschichtung / Oberfläche, die den anerkannten Regel der Technik entspricht, zu versehen.
Sofern es sich bei diesen Oberflächenbehandlungen um Farbanstriche oder Farbbeschichtungen handelt, gelten als Ausführungsgrundlage die VOB/C und die sonstigen einschlägigen Normen.
In verschiedenen Gewerken, wie z.B. Stahlbau und Fassaden, sind als Ausführungsgrundlage für die Oberflächenbehandlung spezielle Festlegungen wie Verzinken oder herstellertypische Sonderbehandlungen festgelegt, die zusätzlich gelten.
Die Materialität und farbliche Gestaltung aller Innen- und Außenbauteile basiert auf einem Material– und Farbkonzept, welches in Form von Listen und Planunterlagen beschrieben und als Anlage dieser FLB In Teil 09.01.02 beigefügt ist.
Teil des Farb- und Materialkonzeptes ist ebenfalls ein Signaletikkonzept für die Wegweiser und Bereichskennzeichnungen innerhalb der JVA Zwickau. Die hierin enthaltenen konzeptionellen Angaben zum visuellen Leitsystem sind vom AN im Rahmen seiner Ausführungsplanung auf die konkreten Gebäude- bzw. Einbausituationen anzupasssen, für die Texte und Hinweise Vorschläge zu unterbreiten und mit dem AG abzustimmen und zu bemustern.
Die Standorte der Hinweissignets sind mittels Punkten in den Plänen des Farbkonzeptes vermerkt.
Weitere Hinweise zum Signaletikkonzept sind Teil 02.17.04 FLB zu entnehmen.
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01.01.06.02 Türen und Tore
Bedingt durch die speziellen sicherheitstechnischen Anforderungen einer JVA, kommt den Türen, bzw. den Türanlagen eine besondere Stellung zu.
Deshalb ist die der Ausschreibungsplanung beiliegende Entwurfs-Türliste (Anlage Teil 09.01.02 FLB) durch den AN in Hinsicht einer umfassenden detaillierten Ausführungsplanungs-Türliste weiterzuentwickeln. Die Türliste ist Basis für die Aufstellung des Schließplanes durch den AN und Abstimmung desselben mit dem AG.
Zudem hat der AN aussagekräftige Details und Übersichtspläne sowie Montage- und Werkstattpläne von Türen zur Ansicht und Kommentierung vorzulegen. Aus den Zeichnungen müssen ersichtlich sein:
- Materialart, Querschnitte und Oberflächen
- Verankerungen, Befestigungsmittel und Typbezeichnungen
- Anschlussdetails und Konstruktionsdetails
Die verschiedenen technischen und brandschutztechnischen Anforderungen sind der Türtypenliste, dem Brandschutzkonzept und den Grundrissen der Ausschreibungsplanung zu entnehmen. Grundsätzlich sind alle Aufteilungen der elementierten Türen aus den Leitdetailplänen der Ausschreibungsplanung zu übernehmen, inkl. der Platzierung von Gehflügeln, Festverglasungen etc.
Teilweise sind ggfs. Türen in der Bauart von Brandschutztüren, jedoch ohne Zulassung einzubauen, da sie aufgrund von Sicherheitsanforderungen o.a. im Detail von der Zulassung abweichen. Hierbei sind die Ausführungen in den Gewerkebeschreibungen in Teil 02.14 und 02.16 FLB zu beachten.
Sollten für Türen Zustimmungen im Einzelfall erforderlich sein, sind diese durch den AN im Rahmen seiner vertraglichen Leistungen ohne besondere Vergütung zu erbringen.
Ansonsten sind bei Brandschutztüren alle Beschläge soweit möglich entsprechend der Zulassung vorzusehen.
Für alle Türen, unabhängig von der Bauart und der jeweiligen Beschreibung ist folgendes zu beachten:
- Alle in den Grundrissen der Ausschreibungsplanung dargestellten Türbreiten sind im Rahmen der Ausführungsplanung des AN auf Plausibilität zu überprüfen. In der Regel beträgt die Mindest-Lichte Breite von Durchgangstüren und Außentüren 1,10m, bzw. bei Treppenhaustüren nicht schmäler als die Treppenläufe. Baurichtmaß Bürotüren etc. mind. 1,01m, Haftraumtüren 0,885m, WC-Türen 88,5 Rohbaubreite.
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Die Türhöhen sind aus den Ausschreibungsgrundrissen im Normalfall nicht ersichtlich. In der Regel gelten für Türhöhen folgende Maßgaben: Rohbaumaß Raumtüren immer mindestens 2,135m von OK Fertigfußboden aus vorgesehen, wenn nichts Anderes beschrieben oder dargestellt ist. Niedrigere Türhöhen können funktional bedingt im UG in den Technikgängen oder –räumen aufgrund der Installationen unter der Decke erforderlich sein. Durchgangstüren, Flurtüren, Treppenhaustüren sind immer raumhoch bis UK Decke, UK Unterzug oder UK Abhangdecke, als Türelement mit Oberlicht in der Qualität der Tür vorzusehen, Außentüren gemäß Ansichten und Leitdetails. Die Dienstraumverglasungen und -türen in den Haftstationen sind ebenfalls raumhoch mit Oberlicht. Türelemente mit feststehendem Seitenteil als Raumtüren (z.B. Stationsküchen, Mehrzweckräume Haftstationen) sind in der Regel in der Höhe 2,135 ohne Oberlicht vorgesehen. Ebenfalls sind die Leitdetails der einzelnen Türtypen zu beachten.
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Die Türaufschlagrichtungen in den Ausschreibungsgrundrissen dienen als Anhaltspunkt und sind im Rahmen der Ausführungsplanung durch den AN auf Plausibilität z.B. hinsichtlich Kollisionen zu überprüfen, bzw. ggfs. ohne weitere Vergütung den Erfordernissen anzupassen. Prinzipiell gilt folgende Festlegung: Bei Gefangenenräumen wie Haftzellen, Warteräumen, Gemeinschafts- und Gruppenräumen gehen die Türen immer nach außen auf.
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Alle beschriebenen Dimensionierungen von Profilen und sonstigen Bauteilen entsprechen Annahmen. Alle letztgültigen Dimensionierungen sind eigenverantwortlich durch den AN vorzunehmen.
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Die Befestigung an den Rohbauteilen muss verdeckt vorgenommen werden. Alle hierfür erforderlichen Einbauteile (Anschweissplatten, Ankerschienen etc.) hat der AN eigenverantwortlich zu dimensionieren, rechtzeitig anzufertigen und in den Rohbau einzubauen.
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Befestigungsteile wie Schrauben, Bolzen, Stifte, Dorne usw. sind aus V2A herzustellen. Es gilt DIN 18056.
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Die Tür- und Elementkonstruktionen müssen Bauverformungen aus Verkehrslasten, Temperatureinflüssen sowie Kriechen und Schwinden des Baukörpers aufnehmen können. Die Anschlussteile der Fassade zum Rohbau sind so auszubilden, dass alle daraus entstehenden Verformungen einwandfrei aufgenommen werden.
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Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18361, DIN 18540). Sie dürfen nach DIN 52460 keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Stoffen und den Anstrichen verträglich sowie alterungsbeständig sein.
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Oberflächen von Stahltüren und Stahlzargen alle stoßfest fertig lackiert inkl. Grundierung, bzw. Verzinkung bei Außentüren.
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Alle Türen zu WCs oder sonstigen Räumen mit notwendiger Nachströmung durch die Tür, sie sind entsprechend zu kürzen (Nachströmgitter in Gemeinschaftshaftraum-WC-Türen).
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Alle Türen sind prinzipiell mit Türstoppern zu versehen. Im Rahmen der Ausführungsplanung hat der AN bevorzugt Wandstopper nach Erfordernis einzuplanen. In Nassräumen mit Bodenabdichtung sind immer Wandstopper zu wählen. Die Bauart und Befestigung der Türstopper sind immer dem Türgewicht anzupassen. In den Fluren sind besonders schwere Türstopper vorzusehen. Je nach Türgewicht sind auch 2 Türstopper oben und unten vorzusehen, um einem Verziehen der Tür beim Aufschlagen vorzubeugen. Hierbei ist zu beachten, dass in den Hafthäusern die schweren Rohrrahmentüren im Regelfall ohne den Aufschlag dämpfenden Türschließer ausgebildet werden, also umso mehr auf entsprechend stabile Türstopperkonstruktionen angewiesen sind.
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Alle Türen und Tore mit HS-Schloss erhalten um das Schloss herum ein Schonblech gegen Beschädigung von herabhängenden Schlüsselbünden.
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Alle Beschläge von Türen und Toren sind in ihrer Stärke und Größe funktional durch den AN zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für die Anzahl und Tragfähigkeit der Türbänder, der Schließer, Türstopper usw. Rosetten sind prinzipiell immer und überall absolut manipulationssicher zu befestigen (z.B. verkleben), so dass Gefangene die Rosetten ohne schwereres Werkzeug nicht abheben können.
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Für alle Türen der JVA Zwickau ist bei sichtbaren Beschlägen ein durchgehendes Design und Programm einzusetzen. Der Drücker besteht aus V2A Rundstahlmaterial, das im 90°-Winkel mittels Gehrung abknickt und am Ende gerade abgeschnitten ist.
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Für die Stahblech-Haftraumtüren wird dem AN die Herstell- und Einbaufirma vorgeschrieben, es ist die JVA Waldheim. Nähere Hinweise dazu unter Teil 01.02.04 FLB.
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01.01.06.03 Fenster und Gitter
Bedingt durch die speziellen sicherheitstechnischen Anforderungen einer JVA, kommt den Fenstern und Gittern eine besondere Stellung zu.
Für alle Fenster, unabhängig von der Bauart und der jeweiligen Beschreibung ist folgendes zu beachten:
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Alle in den Grundrissen/ Ansichten der Ausschreibungsplanung dargestellten Fenstergrößen sind im Rahmen der Ausführungsplanung des AN auf Plausibilität zu überprüfen. Insgesamt gelten die Anforderungen der Bauordnung, der Arbeitsstättenrichtlinien und des Brandschutzgutachtens an die Größe und Anordnung von Fenstern als Mindestanforderung und müssen in jedem Fall eingehalten werden. Ggfs. sind im Rahmen der Ausführungsplanung Anpassungen ohne weitere Vergütung notwendig, dies gilt gleichermaßen für die Ausführung der Leistungen.
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Die Fensteraufschlagrichtungen in den Ausschreibungsplänen dienen als Anhaltspunkt und sind im Rahmen der Ausführungsplanung durch den AN z.B. auf Kollisionen hin zu überprüfen, bzw. sind den Erfordernissen anzupassen. Die Fensteraufschlagrichtungen sind in den Ausführungsplänen des AN in den Grundrissen und Ansichten ein zustricheln.
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Alle Fenster sind funktional mit Öffnungsbegrenzern zu versehen, falls wegen der Einbausituation erforderlich.
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Alle Beschläge sind in ihrer Stärke und Größe funktional durch den AN zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für die Anzahl und Tragfähigkeit der Fensterbänder, der Scheren usw. Alle sichtbaren Beschläge sollen in der Qualität Objektbeschläge in V2A entsprechen.
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Alle Anschlüsse von Fenstern an benachbarte Bauteile müssen von innen dampf- und winddicht mittels geeigneter Fugenklebebände ausgeführt werden, die Fugen müssen immer manipulationssicher verschlossen oder abgedeckt werden.
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Alle Fenster müssen mit geeigneten Öffnungsvorrichtungen versehen werden. Fenster als Lüftungsflügel im Überkopfbereich oder RA-Flügel motorisch betrieben. Fenster als Oberlichter oder Oberlichtbänder mit Klappgestänge (manipulationssichere, stabile Ausführung der Gelenke und Bauteil, Objektbeschlag), Fenster im Handbereich mittels Fensterolive, im Bereich Behindertenhafträume tiefer gelegt.
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Fenster, die nicht in jedem Fall selbstständig durch Gefangene öffenbar sein sollen erhalten abschließbare Fensteroliven mit PZ-Schloss, PZ Bestandteil der GHS-Anlage.
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Alle statischen Berechnungen für die notwendige Verankerung, Befestigungsmittel und Stabilität der einzubauenden Gitter, hat durch den AN
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zu erfolgen. Prinzipiell muss die Planung der Gitter, da sicherheitsrelevant, vor der Umsetzung mit dem AG abgestimmt werden.
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01.01.06.04 Schlösser und Beschläge
Grundsätzlich müssen alle Türen, Tore, Revisionstüren und -klappen, Aufstiegsluken, Lichtschachtabdeckungen, Einbringöffnungen, Abgehängte Metalldecken, Schlüsselschalter usw. mit Schlössern und notwendigen Beschlägen wie Drücker, Knäufe, Drehknäufe, Bänder, Stoßgriffe, Feststelleinrichtungen, Türschließer, Türstopper etc. vorgesehen werden. Dies gilt auch, falls in einer einzelnen Beschreibung eines Bauteils nicht besonders darauf eingegangen wird.
Im Rahmen der Ausführungsplanung hat der AN ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung die o.g. Schlösser und Beschläge unter Hinzuziehung des AG und des Nutzers vor Einbau abzustimmen, zu bemustern und zu bestimmen, bzw. bereits vorgegebene auf Plausibilität zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für die Bestimmung der Ausstattung von Türen mit Beschlägen - Drücker oder Knauf etc., die unterschiedliche Art der Beschläge, also Drücker/ Drücker, Knauf/ Drücker, Knauf/ Knauf o.ä. ist einzukalkulieren.
Für die JVA Zwickau werden im Grunde zwei grundlegend unterschiedliche Schlosstypen vorgesehen:
Profilzylinderschlösser als Bestandteil einer General-Haupt-Schließanlage, z.T. auch Einzelschlösser (Zur Leistung des AN gehört hierzu ebenfalls die Ausstattung mit allen notwendigen Profilzylindern und einer Erstausstattung mit Schlüsseln, sowie der Erstellung eines qualifizierten Schließplans in Abstimmung mit dem AG)
Mechanische und motorische Hochsicherheitsschlössern (HSS) als Einschubschlösser ohne Zylinderausstattung mit Umstellmöglichkeit integriert im Schließwerk.
Da die endgültigen Schlösser aus Sicherheitsgründen erst zur Fertigstellung/ Übergabe der JVA eingebaut werden dürfen, muss der AN Schlossattrappen beim ausgewählten Schlosshersteller besorgen. Die Verwendung dieser Attrappen ist auch für die Funktionsprüfung bei der Abnahme unumgänglich.
Die Türen sind für den jeweiligen Beschlag und für das entsprechende Schloss exakt vorbereitet durch den AN herzustellen. Dies muss auch für Rohbauöffnungen von Türen beachtet werden, deren Größe z.T. nicht unwesentlich von der Art der gewählten Schlösser oder Beschläge abhängig ist.
Zudem sind für den Baustellenbetrieb spezielle Baustellenschlösser zu verwenden, die in die für HS-Schlösser vorgerichtete Außentüren einzubauen sind.
Die detaillierte Beschreibung der Schlösser ist Teil 02.14.08-09 FLB zu entnehmen.
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01.01.06.05 RA-Anlagen
In den Bauteilen sind Rauchabzugsanlagen entsprechend den Festlegungen in dem Brandschutzgutachten, bzw. der Baugenehmigung anzuordnen
Der AN hat diese im Rahmen seiner Ausführungsplanung zu dimensionieren, anzuordnen, ggfs. mit den Brandschutzbehörden abzustimmen und abschließend zu dimensionieren. Der AN hat eigenverantwortlich die Ausführungsschnittstellen festzulegen, so dass eine in sich abgeschlossene lückenlose, ausführungsreife Gesamtplanung entsteht.
Die vorliegende Ausschreibungsplanung mit Anlagen enthält Hinweise zu Größe, Anordnung, Funktion und Planungsschnittstellen der RA-Anlagen. Relevant sind jedoch ausschließlich die Forderungen aus dem Brandschutzgutachten, bzw. die sich daraus ergebenden Forderungen für die Ausführungsplanung und Umsetzung.
Hierbei sind die notwendigen Zuluft-Öffnungen zu erwähnen, die durch den AN im Rahmen seiner RA-Fachplanung Gewerke-übergreifend zu bestimmen, mit den Brandschutzbehörden abzustimmen und einzubauen sind.
Eine Abnahmeprüfung der RA-Anlagen unter Einschaltung eines Brandschutzsachverständigen ist vom AN unter Mitwirkung der Qualitätskontrolle des AG vorzubereiten. Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt durch den AG.
Die Abnahmebescheinigungen sind durch den AN der Projektdokumentation beizufügen.
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01.01.07 Objektbeschreibung JVA Spezifika
Alle die in dieser FLB beschriebenen Qualitäten, sowohl die konzeptionellen als auch die bauteilspezifischen, sind auf die speziellen Erfordernisse einer JVA dieser Größenordnung und Art zugeschnitten.
Darüber hinaus müssen alle Bauteile und Detaillierungen den funktionalen nachfolgend beschriebenen Anforderungen einer JVA entsprechen, auch wenn sie in den einzelnen Beschreibungen der verschiedenen Leistungsprogramme nicht im Einzelnen dezidiert beschrieben worden sein sollten.
01.01.07.01 Ausbruchsicherheit
Bei allen umwehrenden oder raumabschließenden Bauteilen muss der Anforderung nach Ausbruchsicherheit Rechnung getragen werden. Dies gilt insbesondere bei der Konstruktion von Außenwänden, Gittern, Fenstern, Türen und Toren.
Bei der Befestigung von Gittern oder Türen ist darauf zu achten, dass die Befestigung verdeckt und so oft und stark erfolgt, dass die Befestigungspunkte mindestens so viel Kraft aufnehmen können, wie das Bauteil aufgrund seiner Materialstärke an sich. Zusätzlich sind alle Befestigungspunkte, auch wenn sie nicht zugänglich angebracht sind, unbrauchbar zu machen wie z.B. durch Ansetzen von Schweißpunkten oder Verwendung von Abreißmuttern.
In den unmittelbaren Haftbereichen der Hafthäuser sind besonders hohe Maßstäbe anzusetzen, da der Häftling hier unbeaufsichtigt über längere Zeit auf Bauteile einwirken kann. Hier ist z.B. die Verwendung von Spannankern beim Schalen der äußeren und inneren Betonwände verboten. Die Fugen zwischen Fertigteilen oder Halbfertigteilen müssen kraftschlüssig mit Beton mit innen übergreifender Bewehrung verschlossen werden.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.07.02 Vandalensicherheit
Das Prinzip der Vandalensicherheit ist, insbesondere in den direkten Haftbereichen der Hafthäuser bei der Dimensionierung aller Bauteile zu berücksichtigen. Mit mutwilliger Zerstörung ist prinzipiell zu rechnen.
Dies muss sich insbesondere in der Wahl der Materialien, bzw. insbesondere der Materialstärken ausdrücken. Prinzipiell müssen Materialien die im zugänglichen Bereich liegen, so stark gewählt werden, dass sie sich bei einem Fußtritt oder Faustschlag nicht einbeulen oder zerstören lassen. Für derartige Bauteile gilt mindestens die Anforderung "ballwurfsicher", falls in den einzelnen Beschreibungen nichts Anderes beschrieben ist.
Auch die Befestigungen müssen in dieser Hinsicht konstruiert werden. Verschraubungen oder Verdübelungen z.B. von Einbauteilen, wie WC-Bürsten, Heizkörpern, Treppengeländer, Türstopper, Fenstergriffe etc. sind um mindestens eine Materialstärke stärker zu verschrauben, als bei einem Gebäude "normaler" Nutzung. Diese Anforderung ist in das Angebot einzukalkulieren.
Bei den Bemusterungen auf der Baustelle wird durch die Vertreter des AG und des Nutzers mittels Fußtritten etc. überprüft, ob die Teile entsprechend angebracht sind. Nachbesserungsforderungen hieraus rechtfertigen keine zusätzlichen Vergütungen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.01.07.03 Manipulationssicherheit
Manipulationen durch Gefangene an Bauteilen sind so weitgehend wie möglich zu vermeiden. Hierbei handelt es sich vorwiegend um den Versuch Verstecke für Drogen oder sonstige Gegenstände zu finden oder Bauteile für Waffen oder Werkzeuge zu missbrauchen.
Wie bei den o.g. Maßnahmen gegen Vandalismus müssen insbesondere die Befestigungen (z.B. von WC-Papier-Halter, Vorhangstangen, Elektrodosen etc., übergeordnet für alle Gewerke/ Anlagengruppen/ Kapitel dieser FLB) beachtet werden. Neben der Materialstärke ist hier auch die Lösbarkeit der Verbindungen von entscheidender Bedeutung. Z.B. sind überall mit normalem Werkzeug nicht lösbare Schraubverbindungen zu wählen, wie "Torx"-Schrauben mit Mittelstift oder Dreipunkt-Schrauben oder Schrauben deren Köpfe unbrauchbar gemacht oder angepunktet werden. Für Abdeckungen o.dgl. können auch genietete Verbindungen gewählt werden. Falls in den einzelnen Beschreibungen nichts Anderes genannt ist, sind die o.g. Verbindungen Mindeststandard.
Weiterhin sind alle Fugen manipulationssicher auszuführen, d.h. wo auf prinzipiell elastische Anschlüsse nicht verzichtet werden kann sollen keine weichen Fugen aus Silikon oder Acryl eingesetzt werden, sondern halbflexible PU-Verfugung (z.B. Randfugen Bodenbelag). Bei Gebäudefugen sollen die Bauteilfugen z.B. an Wänden und Decken mittels einseitig auf gedübelten (Torx-Schrauben Mittelstift) Abdeckungen aus Metallwinkeln oder -streifen manipulationssicher abgedeckt werden.
Die Außenfassaden im Einzugsbereich der Gefangenen dürfen nicht mit einer weichen Verkleidung versehen werden, um ein Einhaken, Hinaufklettern und Zerstören zu verhindern. Offene Fugen sind womöglich zu vermeiden, bzw. wo notwendig, manipulationssicher mittels in Nuten eingeschobenen Blechstreifen (z.B. Fassadenelementfugen) oder Lochblechen (z.B. offene Stoßfugen der Vormauerung unterhalb der Fenster) o.dgl. zu verschließen.
Regenrohre an Fassaden sind prinzipiell verdeckt in der Vorsatzschalenebene/ Dämmebene zu führen. Hierfür sind entsprechende Aussparungen/ Wandschlitze in den Fassadenbauteilen vorzusehen. Die Wandschlitze sind nach Montage der Regenrohre mit verzinkten Abdeckblechen in der umgebenden Fassadenfarbe lackiert, manipulationssicher abzudecken (z.B. Torx-Schrauben mit Innenstift oder Nieten) inkl. abschraubbarer (ebenfalls manipulationssicher) Revisionsöffnungen nach technischer Erfordernis.
Ebenfalls soll vermieden werden, dass Häftlinge Bauteile zu Fluchtzwecken oder aus gewalttätigen Beweggründen schnell demontieren können. Hierzu zählen Metallprofile, Seile, Ketten, Stangen usw. Aus diesem Grunde dürfen z.B. keine Oberlichter im Überkopfbereich mit Ketten oder Sonnenschutz mit Handkurbelstangen bedient werden.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Kabel müssen in Einzugsbereichen von Häftlingen verdeckt, manipulationssicher geführt werden, z.B. bei den RA-Fenstern.
Prinzipiell sind freilaufende Installationen nicht erlaubt (außer in ausgewiesenen Technikfluren oder –bereichen). Installationen sind immer Unterputz, in abgeschlossenen Schächten oder über Abhängungen zu führen, auch wenn sie im Einzelnen in den Plänen nicht dargestellt sein sollten. Im Einzelfall offen vor der Wand verlaufende Fallrohre o.dgl. (z.B in den Flurzonen oder Werkhallen) sind mit einem u-förmigen verzinkten Stahlblechmantel, der an der rückwärtigen Massivwand verdübelt wird, zu umhüllen.
Des Weiteren besteht bei den Insassen der JVA prinzipiell Suizid-Gefahr, so dass bei der weiteren Planung des AN auch dieser Maßgabe Rechnung getragen werden muss, z.B. durch Verzicht auf gefährdende Bauteile, wie Querstangen in Zellen, scharfkantige Bauteile im Haftraum etc.
Diese Anforderungen gelten insbesondere auch für die BGH-Räume (besonders gesicherte Hafträume), in denen sich besonders gefährdete Personen über einen bestimmten Zeitraum befinden werden.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02 Anforderungen Bauablauf/ Baubetrieb
01.02.01 Bauablauf
Dem AN obliegt die eigenverantwortliche Koordination seiner Planung und seines Bauablaufes der JVA Zwickau auf dem Baufeld unter Einhaltung der im Vertrag benannten Vertragstermine und des Fertigstellungstermines.
Die Festlegung der Reihenfolge des Bauablaufs obliegt dem AN, er muss eigenverantwortlich eine geeignete Marschrichtung wählen, dem AG zur Abstimmung vorstellen und durchführen. Prinzipiell müssen immer die Sicherheitsbelange einer sicherheitstechnisch sensiblen JVA-Baustelle (Sabotageakte von außen etc.) in geeigneter Weise berücksichtigt werden. Unter diesem Gesichtspunkt wird AG-seitig empfohlen, die Umwehrungsbauteile der JVA vorrangig zu errichten, um frühzeitig eine „natürliche“ sehr sichere Baustellenumgrenzung zu erhalten.
Während der Baustellenphase werden keine Teilabnahmen durchgeführt, sondern lediglich technische Zustandsfeststellungen bzw. Leistungsfeststellungen, bevor Bauteile verdeckt werden (z.B. Dachabdichtung vor Aufkiesung).
Es wird zum Ende der Baumaßnahme eine Gesamtabnahme aller Häuser/ Bauteile/ Anlagen durchgeführt. Zuvor muss ein definierter wirkungsvoller Probebetrieb und eine umfassende Einweisung und Schulung des JVA-Personals sowie die vollständige Übergabe der Revisionsunterlagen stattgefunden haben.
Weitere und nähere Hinweise zu Voraussetzungen für eine rechtsgeschäftliche Abnahme ist dem“Organisationshandbuch“ (OHB) in Teil 09.04.01 FLB zu entnehmen.
Nähere Hinweise zu Anforderungen sind für den Probebetrieb unter Teil 01.02.05 FLB, für die Einweisungen unter 01.02.06 FLB und zu den Revisionsunterlagen unter 01.08 FLB zu finden, sowie insgesamt im OHB in Teil 09.04.01 FLB.
Der Zustand der Anlagen zum Beginn des Probebetriebes muss derart sein, dass ein reibungsloser und ungestörter Probebetrieb möglich ist, d.h. es dürfen keine lauten und Staub erzeugenden Arbeiten mehr durchgeführt werden. Das bedingt, dass die Abnahme-vorbereitenden Begehungen zur Mängelfeststellung zu diesem Zeitpunkt bereits beendet sind.
Die Vertreter der Nutzer werden an dem Probebetrieb teilnehmen. Die vertraglich geschuldeten Einweisungen und Schulungen des JVA-Personals für die Anlagentechnik sind im Rahmen des Probebetriebes zu erbringen.
Nach der Übergabe und ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der JVA sind das Gelände und die Gebäude der JVA nicht mehr frei zugänglich, was im Rahmen
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
von Mängelbeseitigungen zu Erschwernissen führen wird und durch den AN einzukalkulieren ist.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.02 Baustellenbetrieb
Zur Errichtung der JVA Zwickau hat der AN einen qualifizierten Baustellenbetrieb bis zur Gesamtfertigstellung der Maßnahme zu betreiben und zu unterhalten.
Der AN stellt den verantwortlichen Bauleiter und die verantwortlichen Fachbauleiter nach der Landesbauordnung.
Der AN hat seine Baustelle derart anzulegen und zu betreiben, dass für die Nachbar-Nutzungen keine Immissionen über die Vorgaben des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) letzte Fassung 29.07.2017 entstehen.
Neben den Bauleistungen und der Baustelleneinrichtung bestehen u.a. die nachfolgend aufgeführten Leistungspflichten des AN: (Die erforderlichen Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung sind unter Teil 02.02 FLB beschrieben)
-
Die komplette Leitung, Koordination und Kontrolle aller vertraglichen Planungs- und Bauleistungen.
-
Der AN stellt sicher, dass der Projektleiter oder der stellvertretende Projektleiter, ein Bauleiter und ein Oberpolier bis zur Beendigung des Bauvorhabens auf der Baustelle täglich präsent sind und dem AG als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Amtssprache ist deutsch.
-
Das Liefern, Anfahren, Abladen und Lagern der Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffe sowie Bauteile zu den Verwendungsstellen, auch wenn es in der Leistungsbeschreibung bei den einzelnen Gewerkebeschreibungen nicht explizit so beschrieben ist.
-
Dem AN obliegt die eigenverantwortliche Konzeption und Umsetzung der Dachentwässerung während der Baustelle in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Dem AN obliegt dementsprechend auch die Festlegung der Art und Weise der Baustellenentwässerung und z.B. die Entscheidung für den Zeitpunkt des Einbaus der Dacheinläufe und ob diese für die Baustellen-Dachentwässerung mitgenutzt werden sollen oder nicht.
-
Sicherung der erbrachten Leistungen bis zur Abnahme, auch während etwaiger Unterbrechungen der Baumaßnahme.
-
Der AN stellt den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten frei.
-
Mitarbeiter des AG bzw. von dem AG benannte Dritte sind jederzeit nach vorheriger Anmeldung bei der Bauleitung berechtigt, die Baustelle zu betreten und zu besichtigen. Insbesondere steht es dem AG frei, die Baustelle bzw. einzelne Teile hiervon zu fotografieren.
-
Dem AN obliegt die Ausrichtung der Grundsteinlegung für ca. 100 Gäste des AG, inkl. Umtrunk mit Häppchen, Herrichten geeigneter Parkplatzflächen und eines geheizten Veranstaltungsplatzes im Rohbau, sowie eines gemauerten
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Podestes mit Hohlraum zum Zumauern, inkl. einer abschließbaren Metallkassette aus Edelstahl und zeremoniellem Einbau der gefüllten Kassette in einem gemauerten Podest und späteren endgültigen Einbau in der Bodenplatte Haus J, inkl. Abdeckplatte aus V2A mit eingraviertem 6- zeiligen Text, außerdem abgesicherte Führungen auf der Baustelle, Zurverfügungstellung von Helmen dafür.
- Dem AN obliegt die Ausrichtung des Richtfestes für seine Arbeiter und zusätzlich ca. 100 Gäste des AG inkl. Umtrunk und Richtschmaus, Herrichten geeigneter Parkplatzflächen und eines geheizten Veranstaltungsplatzes im Rohbau, Vollziehen des Richtfestrituals mit Richtkranz, Richtspruch usw, außerdem Musik, abgesicherte Führungen auf der Baustelle, Zurverfügungstellung von Helmen dafür.
Der AN verpflichtet sich weiterhin
-
zur Koordination der eigenen Leistungen mit den Leistungen öffentlicher Erschließungsträger im Bereich des Grundstücks, angrenzender Grundstücke und öffentlichen Straßengrundes (s. auch Teil 01.02.03 FLB)
-
zur detaillierten Beweissicherung folgender Nachbarbebauungen vor Baubeginn: Nördlich angrenzendes Wohngebäude ("gelbes Haus") + Garagen Zufahrtsstraße Gelände „Planstraße A“
-
Die westlich benachbarte Werkhalle, der östlich angrenzende Friedhof sowie alle weiteren angrenzenden Bebauungen und Verkehrswege sind vor Baubeginn mithilfe einer Fotodokumentation aufzunehmen.
-
zur Übernahme aller Verkehrssicherungspflichten sowie aller Maßnahmen, die zur Sicherung der Baustelle, zur Sicherung und Aufrechterhaltung des Baustellenverkehrs, zur etwaigen Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraums und privater Flächen außerhalb der Baugrundstücke, zur Absicherung der Nachbarbebauung, der öffentlichen Einrichtungen, der Straßen und Wege sowie aller sonstigen umliegenden Einrichtungen bis zur vollständigen Fertigstellung und Übergabe an den AG erforderlich sind.
-
zur wöchentlichen freitäglichen Baustellenreinigung während der gesamten Bauzeit. Verstößt der AN gegen diese Festlegung, ist die Bauleitung des AG berechtigt, nach einmaliger Aufforderung mit Fristsetzung lagernden Schutt und sonstige Verunreinigungen durch eine Fremdfirma zu Lasten des AN beseitigen zu lassen.
-
zum Schutz von fertiggestellten Bauteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen bis zur Übergabe der JVA.
-
zur Übernahme aller erforderlichen Kosten aus der Nutzung fremder Grundstücke sowie eventuell erforderlicher Verkehrsregelungen, Verkehrsumleitungen und dergleichen, einschließlich der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes; gleiches gilt für alle erforderlichen
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Schutzvorkehrungen gegen Staub, Lärm oder Ähnliches zugunsten der Grundstücksnachbarn sowie des Straßenverkehrs.
- zur Kostenübernahme sämtlicher bei der Erstellung des Projektes anfallender Gebühren und Kosten, insbesondere für behördliche Genehmigungen, Abnahmen, Anschlüsse, Entsorgung, Wasserhaltung, Begutachtung, Vermessung u. ä.
Für die Projektkommunikation ist der Planserver des AG vorgesehen. Art und Umfang der Nutzung werden nach der Auftragsvergabe mit dem AN festgelegt. Der AN ist zu einer Nutzung des Datenraums des AG auf der Grundlage der Festlegungen verpflichtet. Für die Nutzung des Datenraumes entstehen dem AN keine Kosten. Dies gilt nicht für etwaige Schulungskosten des ANs für die Nutzung des Datenraumes. Diese Kosten trägt der AN.
Der AG bzw. dessen Erfüllungsgehilfen werden eine Qualitätsüberwachung vor Ort installieren, die regelmäßige Baustellenbegehungen durchführen und protokollieren wird und die Beseitigung etwaiger Mängel – bei gravierenden Mängeln auch unter Hinweis auf eine mögliche Abnahmeverweigerung – beim AN anmahnen wird.
Zudem führen die Vertragsparteien in einem an dem tatsächlichen Bedarf orientierten Turnus, mindestens aber alle 2 Wochen, Projekt-Jour-Fixe durch. Der AG fertigt Protokolle dieser Jour-Fixe an, die von dem verantwortlichen Projektleiter des AN gegengezeichnet werden.
Werbung auf den Bauschildern der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig.
Nach Abschluss der Bauarbeiten beseitigt der AN die Baustelle mit sämtlichen Geräten und Gegenständen und sorgt dafür, dass sich die betreffenden Grundstücke in einem Zustand befinden, der dem vor Beginn der Arbeiten entspricht. Er beseitigt insbesondere im Bereich von angrenzenden Straßen, Bürgersteigen oder Nachbargrundstücken entstandene Schäden, soweit diese auf die Bauarbeiten zurückzuführen sind. Um den Zustand nach der Baustelle mit dem vor der Baustelle abgleichen zu können, hat der AN vor Beginn seiner Arbeiten auf seine Kosten eine Beweissicherung der östlich liegenden Erschließungsstraße und des nördlich angrenzenden Wohngebäudes durchzuführen.
Der AN führt ein Bautagebuch, in dem er den Bauablauf, die Wetterverhältnis-se sowie alle Vorgänge und Ereignisse auf der Baustelle festhält, die für die Durchführung dieses Vertrages relevant werden können. Der AN aktualisiert das Bautagebuch für jeden Werktag bis spätestens 12:00 Uhr des folgenden Werktags. Eintragungen im Bautagebuch erfolgen ausschließlich zu Dokumentationszwecken und ersetzen eventuell erforderliche Anzeigen oder Erklärungen gegenüber dem AG nicht. Der AG ist jederzeit berechtigt, Einsicht in das Bautagebuch zu nehmen. (Bautagebuch soll in Projektraum eingestellt werden)
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Der AN übergibt dem AG am 1. Werktag eines jeden Monats bis zur Abnahme der Bauleistungen einen schriftlichen Bautenstandsbericht. Der Bautenstandsbericht ist vom verantwortlichen Projektleiter des AN zu unterzeichnen und enthält Angaben zum Bautenstand, der Terminsituation unter Berücksichtigung des Rahmen- und Detailterminplanes, der für den begonnenen Monat beabsichtigten Abläufe und Teilleistungen sowie zum für das Ende des begonnenen Kalendermonats zu erwartenden Leistungstand und zu besonderen Vorkommnissen. Sollte sich der tatsächliche Baufortschritt gegenüber dem Rahmenterminplan bzw. dem Detailterminplan verzögern, stellt der AN in einem gesonderten Abschnitt des Bautenstandsberichts im Einzelnen dar, anhand welcher Maßnahmen er die jeweilige Verzögerung aufholen wird.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.03 Anforderungen Baustellenbewachung (personell)
(Technische und mechanische Maßnahmen, Bauteile und Einrichtungsgegenstände zur Baustellenbewachung siehe Teil 02.02.04 FLB Baustelleneinrichtung)
Aufgrund der Zweckbestimmung der Baumaßnahme ist eine personelle Baustellensicherung über kalendertäglich 24 Stunden zum Schutz vor unbefugtem Betreten und Befahren mit Personenidentifikation und Registrierung während der gesamten Bauzeit (ab Betonierarbeiten Fundamente bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Objektes an die nutzende Verwaltung) vorzuhalten. In diesem Zeitraum sind folgende Gefährdungen auszuschließen:
- Sabotage an Gebäuden, Einrichtungen und Geräten.
- Störungen durch Demonstrationen
- Gebäudebesetzungen
- Erkundung durch kriminelle Organisationen, extremistische Randgruppen etc.
Die präzisen Lagebilder und Gefährdungseinschätzungen sind vor Baubeginn bei den zuständigen Behörden zu erfragen und während der Bauzeit monatlich bei der Polizei abzufragen.
Das Wachschutzpersonal muss u.a. folgende Leistungen erbringen:
- Überwachung von Bildern der Baustellenüberwachungskameras des Zugangsbereichs Baustelle (Aufnahmen sind nach 3 Tagen zu löschen)
- Einlasskontrolle Personen und Fahrzeuge
- Ausstellung von Baustellenausweisen, Tagesausweisen
- Protokollierung aller wichtigen Ereignisse des Tages in einem Wachbuch, das dem AG unaufgefordert täglich übermittelt wird.
- Streifengänge, zum Nachweis der durchgeführten Kontrollen auf dem Baustellengelände ist ein Wächterkontrollsystem mit mind. 10 Steckstellen zu installieren und durch das Wachschutzpersonal zu bedienen.
- Stündliche Meldungen an eine ständig besetzte Zentrale des Wachschutzunternehmens außerhalb der Baustelle
Die Bewachung der Baustelle hat durch das Wachschutzpersonal in 3 Schichten jeweils von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr, bzw. 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr und 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr zu erfolgen. Die Intensität der personellen Bewachung wird in den verschiedenen Phasen wie folgt vorzusehen:
Phase Mauerbau / Erdarbeiten
- keine personelle Baustellenbewachung - Baustellenpersonal wird einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
Phase Rohbau
- Zu Zeiten aktiver Bautätigkeit (Mo. bis Sa. Jeweils 6.00 bis 22.00 Uhr) Vorhaltung von mind. 3 Personen, welche die Einlasskontrolle der Baustellenzufahrt sowie die Objektüberwachung (regelmäßige Streifengänge) der baulichen Anlage wahrnehmen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
- Zu Zeiten ruhender Bautätigkeit (Mo. bis Sa. jeweils 22:00 bis 06:00 Uhr, Sonn- und Feiertage 22:00 des letzten Werktages bis 06:00 Uhr des nächsten Werktages) Vorhaltung von mind. 3 Personen, welche die Objektüberwachung (regelmäßige Streifengänge) der baulichen Anlage wahrnehmen und 1 Schutzhund (inkl. artgerechter Haltung und Diensthundeführer)
Phase Ausbau (beginnt mit ersten Rohinstallationen im Gebäude und endet mit Übergabe des Gebäudes)
-
Zu Zeiten aktiver Bautätigkeit (Mo. bis Sa. Jeweils 6.00 bis 22.00 Uhr) Vorhaltung von mind. 5 Personen, welche die Einlasskontrolle der Baustellenzufahrt sowie die Objektüberwachung (regelmäßige Streifengänge) der baulichen Anlage wahrnehmen.
-
Zu Zeiten ruhender Bautätigkeit (Mo. bis Sa. jeweils 22:00 bis 06:00 Uhr, Sonn- und Feiertage 22:00 des letzten Werktages bis 06:00 Uhr des nächsten Werktages) Vorhaltung von mind. 3 Personen, welche die Objektüberwachung (regelmäßige Streifengänge) der baulichen Anlage wahrnehmen und 1 Schutzhund (inkl. artgerechter Haltung und Diensthundeführer)
Um die o.g. Anforderungen an die Bewachung der Baustelle zu erfüllen ist durch den AN ein VdS-anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen mit der Durchführung einer ständigen Kontrolle des gesamten Objektes gem. BewachungsVO vom 07. Dez. 1995, Neufassung 7/2003, zul. geändert 12/2016 (BGBI. I S. 1602) zu beauftragen und entsprechend einzukalkulieren. Nicht zertifizierte Bewachungsunternehmen werden seitens des AG nicht akzeptiert.
Das eingesetzte Werkschutzfachkraft-Personal muss mindestens an den Werkschutzlehrgängen I und II erfolgreich teilgenommen haben und soll durchgängig bis zur Beendigung der Baustelle eingesetzt werden.
Die Personaldaten des einzusetzenden Überwachungspersonals (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) sind dem AG spätestens 14 Tage nach Beauftragung des Bewachungsunternehmens durch den AN mitzuteilen.
Im Pauschalfestpreis müssen auch die entsprechenden Nacht- und Feiertagszuschläge enthalten sein.
Hinweis: Die personelle Baustellenbewachung ist Bestandteil des Pauschalfestpreises. In Teil 10 FLB wird für die personelle Baustellenbewachung eine informative Preisabfrage vorgenommen.
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01.02.04 Anforderungen Koordinations- und Logistikleistungen
Die nachfolgenden Kapitel „Koordinations- und Logistikleistungen“ beschreiben Maßnahmen und Vorgänge, an denen neben dem AN noch andere Firmen und beauftragte Dritte mitarbeiten bzw. sonst beteiligt sind (Schnittstellen).
Da der AN im vereinbarten Zeitrahmen ein schlüsselfertiges und gebrauchstaugliches Werk unter Einschluss sämtlicher notwendiger Leistungen u. a. auch Erschließung und Versorgung der Baustelle zum Pauschalfestpreis schuldet, ist die insoweit notwendige Abstimmung und aktive Koordination mit den sonstigen am Bauvorhaben Beteiligten wichtiger Bestandteil der vom AN geschuldeten Leistungen im Rahmen des Pauschalfestpreises.
Als weitere im Umfeld des AN arbeitenden Dritte werden folgende Maßnahmenträger benannt (Auflistung nur exemplarisch, kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Medienversorger
- Straßenbau Erschließungsstraße
- Nutzer (z.B. Beistellung Aktive Komponenten für die Abnahmen, vorzeitige Möblierung Teilflächen, parallele Planung der Ausstattungstitel Kategorie 2)
Für die gemeinsamen Schnittstellen der Leistungen des AN und der o.g. Maßnahmenträger übernimmt der AN die übergeordnete terminliche und logistische Koordination und Eintaktung.
Diese übergeordneten Koordinationsleistungen des AN für gemeinsame Schnittstellen muss der AN aktiv leisten, er muss von den anderen Unternehmen insbesondere sämtliche relevanten Informationen, Termine und Baustellenerfordernisse, die der AN zur Erfüllung seiner übergeordneten Koordinationsleistungen benötigt, aktiv einholen und verarbeiten.
Zudem werden dem AN für Teilleistungen die Auswahl des Subunternehmers vorgegeben:
- JVA Waldheim, gesetzter Hersteller/ Einbau Haftraumtüren, gesetzter Monteur HS-Schlösser, gesetzte Federführung Montage Profilzylinder GHS- Anlage
Die o.g. Aussagen hinsichtlich Koordinations- und Logistikleistungen gelten auch für den Umgang mit dem vorgeschriebenen Subunternehmer.
Im Einzelnen ist bei den Sachverhalten folgendes zu beachten:
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- Medienerschließung
Die Erschließungsmaßnahmen hin zum Grundstück u.a. in der nordöstlich liegenden Bülaustraße wie auch nördlich des Bearbeitungsbereichs als äußere Erschließung wurden z.T. bauseitig im Vorfeld der Maßnahme erbracht. In diesen Fällen sind die entsprechenden Übergabestelle der Medien der Anlage „Masterplan 5“ in Teil 09.03 FLB zu entnehmen. Weiter Hinweise zu Schnittstellen des Leistungsumfanges sind den Teilen 03 und 08 FLB – TGA und Ing.-Bau / Medienerschließung zu entnehmen.
Z.T. werden die Erschließungsmaßnahmen der Versorgungsträger (Gas, Strom) erst im Laufe der Baumaßnahme des AN erbracht. D.h., der AN hat für diese Medienerschließung die logistische und zeitliche Koordination aktiv mit den Versorgungsträgern zu erbringen. Die entsprechenden Gegebenheiten sind ebenfalls der Unterlage „Baufeldübergabe“ in Teil 09.03 FLB - hier Masterplan 5 - zu entnehmen.
- Anbindung Erschließungsstraße „Planstraße A“
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt ausschließlich von Osten aus über die Olzmannstraße in die „Planstraße A“, welche im Vorfeld der Maßnahme bauseits durch die Stadt Zwickau ca. bis zur Hälfte (bis zum im Bereich der Schrebergärten kreuzenden Fußweg) neu errichtet wurde.
Der Rest der „Planstraße A“ bis zum Grundstück liegt derzeit im Zustand einer Baustraße vor, wird dem AN so übergeben und ist durch ihn gleichermaßen während der Bauphase als Baustraße zu benutzen. Die Rest-Fertigstellung der Baustraße als Erschließungsstraße erfolgt erst nach Übergabe der JVA durch die Stadt Zwickau.
Zudem sind die Ausführungen in Teil 07 FLB – Verkehrsanlagen zu beachten.
Die genauen Abläufe hinsichtlich des Straßenbaus, bzw. der Nutzung der Straße als Baustraße sind durch den AN im Rahmen seiner aktiven Koordinationspflicht mit der Stadt Zwickau abzustimmen und zu koordinieren.
- Beistellung Aktive Komponenten
Hinsichtlich der Einbeziehung der aktiven Komponenten des TGA-Netzes des AG in die GLT und anderer sind Leistungen des AG vor Übergabe notwendig. Die Koordination der Bereitstellung, bzw. des Einbaus der aktiven Komponenten durch den AG ist Leistung des AN. Der AG hat den Bedarf des Einbaus der Nutzerbauteile rechtzeitig anzumelden, zu koordinieren und zu unterstützen.
- Vorzeitige Nutzer-Möblierung Haus A
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Der AG behält sich vor, Räume des Hauses A zeitlich vor der eigentlichen Übergabe des Gesamtwerkes zu nutzen, bzw. zu möblieren, wie z.B. Lagerräume im UG oder die Haftstation im 2. oder 3.OG. Falls diese nutzerseitige Option gezogen wird, werden für diese betreffenden Räume durch den AG und AN technische Abnahmen vollzogen, um den Zustand der Räumlichkeiten vor der Möblierung festzustellen. Der AN erlaubt dem AG daraufhin die Nutzung der Verkehrswege und der Aufzüge (auch hier Zustandsfeststellungen) falls bereits betriebsbereit.
Der AN hat in diesem Zuge auch ein Lager im UG Haus A für die Zwischenlagerung der HS-Schlösser und der Profilzylinder vorzusehen, welches über eine abschließbare Tür verfügen muss.
- Parallele Nutzerplanung Kategorie 3 und 4
In den Planunterlagen (durch graphische Unterscheidung) und Beschreibungen (durch Beschreibung in separaten Kapiteln) der Anlagen und Bauteile wurde eine Kategorisierung der Bauteile und Anlagen in die Kategorien 1 – 4 vorgenommen, siehe hierzu auch Hinweise in Teil 01.01.01 FLB.
Die Kategorie 3 und 4 sind Ausstattungs- bzw. Möblierungstitel, die bauseits durch den Nutzer geplant und erbracht werden. Die Bauteile und Anlagen sind in den Plänen der Ausschreibungsplanung - Teil 09.01 FLB - informativ eingezeichnet und graphisch kenntlich gemacht.
Die Planung dieser Bauteile durch den Nutzer erfolgt voraussichtlich parallel zu den Planungs- und Bauleistungen des AN.
Der AN hat diese bauseitigen Planungsleistungen des Nutzers nicht nur zu dulden, sondern auch aktiv zu unterstützen, indem er z.B. die zeitliche Eintaktung von notwendigen Planungsleistungen z.B. für notwendige Medienanschlüsse von Bauteilen und Anlagen der Kategorien 3 und 4 (z.B. Sporthalle Basketballkörbe Deckenanbringung, elektrisch betrieben), vornimmt und den AG rechtzeitig darauf hinweist.
Falls in Einzelfällen der vorzeitige Einbau von Bauteilen der Kategorie 3 und 4 erforderlich bzw. auch sinnvoll ist (z.B. Sporthalle Basketballkörbe Deckenanbringung), so hat der AN den AG rechtzeitig darauf hinzuweisen, den Einbau zeitlich einzutakten und den Einbau logistisch aktiv zu unterstützen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
- Beistellung Haftraumtüren JVA Waldheim
Für die Maßnahme Neubau JVA Zwickau werden die Haftraumtüren durch die JVA Waldheim hergestellt, beigestellt, angeliefert und eingebaut.
Die Schnittstellen für die Haftraumtüren werden wie folgt definiert:
Der AN lässt sich durch die JVA Waldheim die Herstellung/ Einbau der ausgeschriebenen Haftraumtüren aus Stahlblech als Subunternehmerleistung anbieten und integriert die Leistung in sein Pauschalpreisangebot.
Nach Beauftragung taktet der AN die Herstellung/ Einbau der Haftraumtüren durch die JVA Waldheim in seinen Gesamtablaufterminplan ein. Hierbei ist die Herstellungskapazität der JVA Waldheim zu berücksichtigen. Nach einem Vorlauf von ca. 8 Wochen kann die JVA Waldheim ca. 10 Türen in der Woche anfertigen.
Der AN muss spätestens 6 Wochen nach Beauftragung mitteilen, welches Schlossfabrikat verwendet werden soll. Dies ist notwendig, da ggfs. noch Brandschutzprüfungen für die T15-Anforderung mit dem durch den AGN gewählten Schlossfabrikat durch die JVA Waldheim durchgeführt werden müssen, die entsprechend Zeit in Anspruch nimmt.
Die JVA Waldheim nimmt die Anfertigung der Werk- und Montagepläne vor. Die Abstimmung / Koordination/ Kommunikation mit dem AG übernimmt der AN.
Der Einbau/ Einstellung/ Justierung der Türen erfolgt nach Maßgabe des AN ebenfalls komplett durch die JVA Waldheim, bzw. ein durch die JVA Waldheim unterbeauftragtes Spezialunternehmen, welches der AG wie die JVA Waldheim selber zu behandeln hat. (Der Einfachheit halber wird nur von der JVA Waldheim gesprochen, wenn ggfs. auch dessen Unterauftragnehmer gemeint ist).
Dem AN obliegt die Freihaltung der Baustellenwege für die Anlieferung, der Treppenhäuser und Flure innerhalb der Baustelle für den Transport zum Einbauort, der Zurverfügungstellung von Baustrom und –wasser für die Montagearbeiten.
Nach Montage der Türen erfolgt die End-Beschichtung der Türen und Zargen durch den AN.
Danach wiederum wird durch die JVA Waldheim die Endmontage von Schonblechen etc. durchgeführt.
Dem AN wiederum obliegt der Schutz der eingebauten Türen auf der Baustelle gegen Beschädigungen. Die Beseitigung von Beschädigungen der Türen nach der Montage gehen zu Lasten des AN.
Beschrieb der Haftraumtüren siehe Teil 02.14.02 FLB.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
- Einbau HS-Schlösser JVA Waldheim
Für die Montage der HS-Schlösser in den Türen wird dem AG als Subfirma die JVA Waldheim vorgeschrieben. Die HS-Schlösser werden ausschließlich durch JVA Waldheim-Personal, bzw. ein von der JVA Waldheim dafür vorgesehenes Sub-Unternehmen, montiert.
Der AN plant die HS-Schlösser eigenverantwortlich, beschafft sie und lagert sie in einem abgeschlossenen Lagerraum zwischen. Der AN lässt sich durch die JVA Waldheim die Montage der HS-Schlösser als Subunternehmerleistung anbieten und integriert die Leistung ebenfalls in sein Pauschalpreisangebot.
Nähere Hinweis hierzu sind Teil 02.14.09 FLB zu entnehmen.
- Einbau Profilzylinder GHS-Anlage – federführende Aufsicht JVA Waldheim
Für die Montage der Profilzylinder der GHS-Anlage muss der AN ein zertifiziertes Sicherheitsunternehmen beauftragen, die JVA Waldheim ist zusätzlich für die federführende Aufsicht des Einbaus der Profilzylinder zu beauftragen.
Der AN lässt sich durch die JVA Waldheim die „federführende Aufsicht“ bei der Montage der Profilzylinder als Subunternehmerleistung anbieten und integriert die Leistung ebenfalls in sein Pauschalpreisangebot.
Nähere Hinweis zu der Montage der Profilzylinder der PZ-Schlösser ist Teil 02.14.08 FLB zu beachten.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.05 Anforderungen Inbetriebnahmemanagement
01.02.05.01 Inbetriebnahmemanagement Allgemeines
Um das Bauvorhaben nach Abschluss der Bautätigkeiten und vor Übergabe an den Nutzer in den betriebssicheren und wirksamen sowie vor allem energieeffizienten Betrieb zu überführen, ist ein Inbetriebnahmemanagement (IBM) in Anlehnung an VDI 6039 durchzuführen. Ziel des IBM ist es, sämtliche technischen Anlagen der verschiedenen Gewerke als geschlossenes technisches Anlagensystem zu betrachten und eine vollumfängliche gewerkeübergreifende Funktionsprüfung zu realisieren. Das IBM verläuft über die gesamte Baumaßnahme bis über die bauliche Fertigstellung hinaus.
Im Zuge des IBM wird das Monitoring eingerichtet. Der AN hat dem AG den fortgeschriebenen Schnittstellenkatalog und die Brandfallsteuermatrix (siehe VDI 6039) im Rahmen der Ausführungsplanung zu übergeben. Diese spiegeln die Zugehörigkeit, Aufgaben und Zuständigkeiten aller beteiligten Kostengruppen wider. Die Gewerkebeziehungsmatrix veranschaulicht, inwieweit die einzelnen Gewerke zueinander in Verbindung stehen und welche bei einem gewerkeübergreifenden Funktionstest mit einbezogen werden müssen. Durch den Schnittstellenkatalog dokumentiert der AN seine internen Aufgabenverteilungen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.05.02 Leistungsschwerpunkte AN
- Erstellen und Übergabe Ausführungsplanung
- Erstellen, Übergabe und Fortschreibung Pflichtenheft
- Erstellen und Übergabe des Schnittstellenkatalogs
- Erstellen und Übergabe Gewerkebeziehungsmatrix
- Erstellen und Übergabe Terminplan IBM
- Einarbeitung Terminplan IBM im Bauzeitenplan
- Erstellen Ablaufplan
- Koordination Beteiligte
- Festlegung und Erläuterung der jeweiligen Funktionstests und deren Prüfungsgegenstand
- Vorlage Werk- und Montageplanung
- Auflistung der zu erwartenden Ergebnisse der Funktionstests (z.B. Solltemperatur, Grenzwerte, Reaktionszeiten, Umschaltbedingungen, etc.)
- gewerkeweise Inbetriebnahme
- gewerkeweise Funktionsprüfung
- Erstellung von Checklisten und Feststellung der Durchführungsreife für die gewerkeübergreifende Funktionsprüfung
- gewerkeübergreifende Funktionsprüfungen
- Probebetrieb
- Sachverständigenprüfung Ausführungsplanung Tragwerk
- Mitwirkung andere Sachverständigenprüfungen
- Mängelbeseitigung
- Nachprüfung
- Abnahme
- bestimmungsgemäßer Regelbetrieb.
Ungeachtet des IBM müssen alle Gewerke der KG 300 und KG 400 ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden und damit den zugesagten Eigenschaften entsprechen. Nachfolgend werden einzelne Vorgänge und Anforderungen näher beschrieben.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.05.03 Pflichtenheft
Erstellung Pflichtenheft einschließlich Fortschreibung des Pflichtenheftes auf den Endstand nach Prüfung durch den AG und bei Fortschreibung von technischen Lösungen im Projektverlauf. Das Pflichtenheft beschreibt die Umsetzung der Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung und der geltenden normativen Anforderungen. Mindestens sind zu beschreiben:
- allgemeiner Aufbau der Anlagen mit Vernetzungsschema
- Darstellung der Installationen
- Beschreibung der Funktionen
- Beschreibung der Funktion Lokalisierung der Alarme
- Beschreibung der Funktion Alarmauslösung
- Beschreibung der Funktionalität Bedienplätze einschl. Beschreibung Bedienoberfläche.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.05.04 Leistungsnachweise
Der Auftraggeber verlangt, als Nachweis für die vom Auftragnehmer erbrachten und zugesicherten Leistungen, vor der Abnahme eine komplette Funktionsprüfung und Leistungsmessung.
Mit der Funktionsprüfung und der Leistungsmessung ist vom AN der Nachweis zu erbringen, dass alle Forderungen der vorliegenden Funktionalbeschreibung und des Vertrages erfüllt sind.
Die Art der zum Leistungsnachweis verwendeten Prüf- und Messgeräte und die angewendete Messmethode sind dem AN grundsätzlich freigestellt. Messgeräte müssen nachweislich geeicht sein und die Methode muss den einschlägigen Normen und Richtlinien entsprechen.
Darüber hinaus ist es dem AG ausdrücklich erlaubt, Leistungsmessungen auch ohne Information und in Abwesenheit des AN durchführen.
Die Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Einregulierung, der Probebetrieb und der gewerkeübergreifende Funktionstest sämtlicher Anlagen haben vor der Sachverständigenprüfung und Abnahme zu erfolgen.
Alle für die Prüfung, Messung und zum Leistungsnachweis erforderlichen Geräte, nebst Prüfzeugnissen, Kennlinien, Eichkurven etc., die Hilfsmaterialien zur Messwerterfassung für Temperaturen, Drücke, Mengen etc. sowie das Personal zur Durchführung der Leistungen sind vom AN zur Verfügung zu stellen, zudem die dafür notwendigen Betriebs- und Zusatzstoffe vorzusehen und einzukalkulieren.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.05.05 Inbetriebnahme
Unter Inbetriebnahme ist die erstmalige Überführung einer Anlage oder von Teilen einer Anlage oder von Bauteilen einer Anlage in ihre bestimmungsgemäße Funktion zu verstehen.
Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist, dass die Brennstoffe, Fluide oder elektrischen Medien in der geplanten und erforderlichen Güte und Zusammensetzung vorhanden sind. Die Kosten trägt der AN. Mit Wasser betriebene geschlossene Systeme müssen gefüllt und entlüftet sein, der geforderte Wasserdruck muss in den Anlagen erreicht sein. Wasserzusätze sind in der erforderlichen Qualität und Konzentration beizumengen. Die Inbetriebnahme der Trinkwassersysteme sind im Vorfeld abzustimmen (Hygienevorschriften).
Bei elektrischen Anlagen müssen die elektrischen Leistungsdaten (Stromart, Spannung, Stromstärke) an den Anlagen anliegen. Im Rahmen der Inbetriebnahme sind in den elektrischen Anlagen die geforderten elektrischen Leistungsdaten zu erreichen. Der Zeitpunkt der geplanten Inbetriebnahme ist vom AN rechtzeitig mitzuteilen.
Für das Inbetriebnahmemanagement ist ein detaillierter Ablauf- bzw. Steuerungsterminplan Inbetriebnahme erforderlich, der vom AN zu erstellen ist. Dbzgl. sind durch den AN die notwendigen Abstimmungen mit dem AG zu führen. Weitere Hinweise zur Thematik Inbetriebnahmemanagement sind dem OHB in Teil 09.04.01 FLB zu entnehmen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.05.06 Funktionsprüfung
Nach der Inbetriebnahme erfolgt die Funktionsprüfung durch den AN. Dabei sind die geplanten Funktionen der Bauteile und Anlagenteile sowie der gesamten Anlage sukzessive zu prüfen.
Es ist zu prüfen und durch Protokollierung dem AG zu bestätigen, dass die Anlage in der Lage ist, die geforderten Funktionen zu erreichen. Die korrekte Funktion von sicherheitstechnischen Bauteilen ist zu prüfen und nachzuweisen.
Weitere Hinweise zur Thematik Funktionsprüfung sind dem OHB in Teil 09.04.01 FLB zu entnehmen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.05.07 Einregulierung
Im Rahmen der Einregulierung sind alle Bauteile, alle Anlagenteile und die gesamte Anlage vom AN auf die geplanten und geforderten Sollwerte einzustellen. Alle Einstellwerte sind zu protokollieren. Die geforderten Leistungsdaten – insbesondere Massenströme, Volumenströme, Drücke, Temperaturen, Medienqualitäten, elektrische Spannungen und Stromstärken, Schaltzeiten, Regelparameter etc. – sind zu prüfen, einzustellen, zu messen und zu protokollieren.
Sollten die maximalen Zustands- bzw. Störgrößen wie Außenluftzustand o. ä. nicht vorhanden sein, sind die Messungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu vervollständigen. Bei Anlagen, die mit anderen Anlagen in Verbindung stehen und die sich gegenseitig beeinflussen, sind diese Einregulierungen anlagenübergreifend und gemeinsam durchzuführen.
Weitere Hinweise zur Thematik Einregulierung sind dem OHB in Teil 09.04.01 FLB zu entnehmen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.05.08 Gewerkeübergreifende Funktionsprüfung
Voraussetzung für die gewerkeübergreifende Funktionsprüfung ist die bauliche Fertigstellung aller Gebäude und Anlagen sowie der kompletten Außenanlagen. Diese Prüfung wird auf der Basis der Brandfallsteuermatrix und des Ablaufplans durchgeführt. Die gewerkeübergreifende Funktionsprüfung geht über die VOB erforderliche Funktionsprüfung hinaus. Der AN hat sämtliche Hilfsmittel für diese Prüfungen bereitzustellen, auf- und abzubauen und während der ganzen Prüfungsphase vorzuhalten. Dieses sind z.B. Lastbänke zum Testen der USV- und Netzersatzanlage und Heizstrahler für die Wärmesimulation der Verbraucher wie Rechenzentren. Es sind vom AN die Mengen der Hilfsmitte für eine raumweise Prüfung, einer Prüfung für das gesamte Gebäude und einer Prüfung für die gesamte Liegenschaft zu berücksichtigen. Die Kosten trägt der AN.
Für die gewerkeübergreifende Funktionsprüfung hat der AN einen Zeitraum von mindestens 12 Wochen einzukalkulieren.
Folgende Vorgänge sind mindestens zu prüfen:
- Stromausfall / Ersatzstromversorgung / USV
- Klimatisierung Sommerbetrieb
- Klimatisierung Winterbetrieb
- Beheizung Sommerbetrieb
- Beheizung Winterbetrieb
- Sonnenschutz
- Luftmengenabgleich
- Maschinelle Entrauchung
- Natürliche Entrauchung
- Hygiene bei Lüftungsanlagen
- Trinkwasserhygiene
- Hydraulische Auslegung
- Volumenstrom
- Einzelraumregelung
- Energiezähler
- Störmeldeverarbeitung und -weiterleitung
- Brandfallsteuerung
- Brandschutzklappensteuerung
- Sprechanlage
- Elektroakustische Anlage
- Aufzugsnotruf
- Videoüberwachung
- Zaunsensorik
- Tür-/ Tor-/ Schleusensteuerung
- Hausalarmanlage
- Schlüsselfachanlage
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.05.09 Probebetrieb
Nach der gewerkeübergreifenden Funktionsprüfung erfolgt der Probebetrieb. Die Kosten für Personal und sämtliche Betriebsstoffe trägt der AN. Der Probebetrieb muss den Nachweis der vertragsmäßigen Lieferung, Ausführung und der vollkommenen Betriebstüchtigkeit erbringen.
Der Probebetrieb findet mit dem Personal des Auftragnehmers, unter seiner Aufsicht und Verantwortung statt. Dabei wird die Anlage in allen geplanten und geforderten Betriebszuständen gefahren. Sofern die Witterungsverhältnisse oder andere Einflüsse dies nicht zulassen, ist der Probebetrieb vollständig oder für die Betriebszustände, die nicht gefahren werden konnten, ohne Mehrvergütung nachzuholen, wenn die Witterungsverhältnisse oder andere Einflüsse dies zulassen bzw. dies möglich ist.
Alle Teilschritte und besondere Vorkommnisse im Verlauf der Prüfungen, Leistungsmessungen, erfassten und gemessenen Daten sind zu protokollieren. Diese sind in Messberichten zusammenzufassen und dem Auftraggeber oder dessen Stellvertreter min. 3 Wochen vor der Schlussabnahme zusammen mit den Bedienungs- und Wartungsunterlagen, bei späteren Nachweisen 2 Wochen nach erfolgter Messung zur Verfügung zu stellen.
Bei Anlagen, die mit anderen Anlagen in Verbindung stehen und die sich gegenseitig beeinflussen, ist der Probebetrieb anlagenübergreifend und gemeinsam durchzuführen. Während des Probebetriebes hat eine Ersteinweisung der Anlagenbetreiber und/ oder Nutzer zu erfolgen.
Weitere Hinweise zur Thematik Probebetrieb sind dem OHB in Teil 09.04.01 FLB zu entnehmen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.05.10 Sachverständigenprüfung
Die Sachverständigenprüfungen sind nach der PrüfVO, den Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien oder nach besonderer Forderung durchzuführen und sind Voraussetzung für die Gesamtabnahme.
Die Sachverständigen werden direkt durch den Auftraggeber beauftragt, Ausnahme Prüfer Tragwerksplanung, dieser wird für die Ausführungsplanung des AN durch den AN selbst beauftragt und vergütet.
Dem AN wird der Prüfer wie folgt vorgeschrieben, damit die Kontinuität der Tragwerksprüfung in allen Phasen gewährleistet ist: Dr.-Ing. S. Toutounji Prüfingenieur für Standsicherheit, August-Bebel-Str. 64 04275 Leipzig
Die staatlich anerkannten Sachverständigen, welche die Abnahme durchführen werden, sind bereits in der Planungsphase durch den AN mit einzubinden.
Die Sachverständigen-Prüfungen haben nach der Sächsischen Prüfverordnung über Prüfungen technischer Anlagen nachBauordnungsrecht, Anlage Teil 09.04.03 FLB, zu erfolgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche behördlich geforderten Abnahmegutachten bzw. Prüfungen, bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung unterliegen, frühzeitig zu veranlassen. Die für die technischen Abnahmen durch die Sachverständigen notwendigen technischen Unterlagen sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Gleichfalls ist das technische Personal für die Sachverständigenabnahmen beizustellen.
Die Kosten für die technischen Unterlagen und die Bereitstellung des Personales sind einzukalkulieren. Falls durch Verschulden des Auftragnehmers Wiederholungsprüfungen notwendig sind, hat dieser die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
Sofern Einbauteile wie Kabelschottungen, Brandschutzklappen etc. durch verdeckte Bauteile im Rahmen der abschließenden Sachverständigenabnahme nicht mehr begangen und besichtigt werden können, ist der AG mit einem Vorlauf von 2 Wochen zu informieren, damit ggf. der Sachverständige eine vorzeitige Inaugenscheinnahme und Bewertung der vorschriftsmäßigen Montage bescheinigen kann.
Die mängelfreien Protokolle und Prüfunterlagen, sowie die Protokolle über die Begehungen, sind den Revisionsunterlagen beizufügen. Die erfolgreiche Durchführung der Sachverständigenprüfungen und die Zustimmung der Prüfsachverständigen zur Inbetriebsetzung sind Voraussetzung für die rechtsgeschäftliche Abnahme der Werkleistungen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
In Abstimmung mit dem AG und dem Sachverständigen werden die Sachverständigenprüfungen nach der Einregulierung durchgeführt.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 104
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.05.11 Revisionsunterlagen
Zusätzlich zur Beschreibung der allgemeinen Projektdokumentation (siehe Teil 01.08.04 FLB), sowie den dbzgl. Anlagen in Teil 09.04 FLB und über die Forderungen der VOB/C DIN 18299 ff. hinaus, sind folgende Bestands- und Revisionsunterlagen zu liefern:
- Funktionale Erläuterungen
- Funktionsmessungen
- Betriebsbücher
- Fabrikatslisten, Ersatzteillisten, Verschleißteillisten
- Auflistung wartungspflichtiger Anlagenteile
- Hygieneplan nach VDI 6023, oder gleichwertig
- Hygienenachweis nach TrinkwVO, oder gleichwertig
- Trinkwasserbeprobung nach DVGW 551, oder gleichwertig
- Wartungspläne
- Technische Unterlagen Dokumentation der Einzelkomponenten
- Revisions- und Bestands-Zeichnungen, Erstellung gemäß CAFM-Richtlinie des AG, Pläne in farbiger Fertigung, jeweils im Format PDF, DWG und als PLT-Dateien
- Fotodokumentation brandschutzrelevanter Wand- und Deckendurchführungen, mit Nummerierung und Beschriftung der einzelnen Durchführungen im Grundriss und Foto
- Abnahmeprotokolle.
- Inbetriebnahmeprotokolle mit Auflistung der technischen Parameter
Die Bestands- und Revisionspläne sowie alle vom AN erstellten oder weiterbearbeiteten Planunterlagen, auch Werkstatt- und Montagepläne sowie alle Berechnungen, Nachweise, Abnahmen, sonstige Bestandsunterlagen wie Wartungs- und Pflegeanweisungen mit Checklisten über die bei der Wartung anfallenden Arbeiten und ihre Zeitabstände, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Messprotokolle, Regelschemata, Stücklisten, Herstellerhinweise usw. sind in eine Projektdokumentation einzuordnen.
Diese Projektdokumentation ist 3-fach gebäudeweise mit Inhaltsverzeichnis und beschrifteten Trennblättern in beschrifteten Ordnern dem AG 4 Wochen vor der förmlichen Abnahme der Bauleistungen zu übergeben.
Die komplette Bestands- und Revisionsunterlage (einschließlich vorgenannter Einzelnachweise und technischer Unterlagen) ist zusätzlich gebäudeweise in digitaler Form auf DVD 3-fach zu übergeben (1x JVA Zwickau, 1x SIB Zwickau, 1x SIB Leipzig I).
Weitere verbindliche Regelungen zu Umfang und Qualität der Revisionsplanung sind den Anlagen in Teil 09.04 FLB zu entnehmen, hier u.a. dem OHB Teil 09.04.01 FLB, dem RLBau Sachsen/ Abschnitt H Übergabe und Baubestandsdokumentation Teil 09.04.02 FLB, CAFM Teil II Pflichtenheft CAD Konventionen Teil 09.04.04 FLB und CAFM RGB Raum- und Gebäudebuch Vorgaben Teil 09.04.05 FLB.
Die fertiggestellte und übergebene Projektdokumentation ist eine wesentliche Voraussetzung zur VOB-Abnahme der Leistung.
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01.02.05.12 Abnahme
Die wesentlichen Hinweise zur Thematik Abnahme, hier insbesondere die gewerkeübergreifenden rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine wirksame rechtsgeschäftliche Abnahme sowie das Procedere vor und während der Abnahme sind dem OHB in Teil 09.04.01 FLB zu entnehmen.
Hinsichtlich der technischen Anlagen sind die Durchführung der Inbetriebnahmen, der Funktionsprüfungen, der Einregulierungen, der Sachverständigenprüfungen, der gewerkeübergreifenden Funktionsprüfungen, und des Probebetriebes Voraussetzungen für die Abnahme.
Als wesentliche Voraussetzung für die Abnahme gilt ebenfalls die Übergabe der vollständigen Dokumentation an den AG. Die Abnahme wird verweigert, wenn die Dokumentation in Gänze oder in wesentlichen Teilen nicht vorliegt.
Die grundsätzliche Art und Weise und Umfang der Projektdokumentation und Revisionsplanung sind den Anlagen in Teil 09.04 FLB zu entnehmen, hier u.a. dem OHB Teil 09.04.01 FLB, dem RLBau Sachsen/ Abschnitt H Übergabe und Baubestandsdokumentation Teil 09.04.02 FLB, CAFM Teil II Pflichtenheft CAD Konventionen Teil 09.04.04 FLB und CAFM RGB Raum- und Gebäudebuch Vorgaben Teil 09.04.05 FLB.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 106
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01.02.05.13 Bestimmungsgemäßer Regelbetrieb
Nach der Abnahme erfolgt die Übergabe an den Nutzer. Der Nutzer geht in den bestimmungsgemäßen Regelbetrieb. Ab hier setzt das Monitoring ein, welches nach AMEV „Technisches Monitoring“ durchzuführen ist.
Die Betriebsoptimierung ist vom AN anlagenspezifisch gemäß den Arbeitskarten und den Ergebnissen des Monitorings im Rahmen der Wartungen durchzuführen.
Der AN hat den AG rechtzeitig über die anstehenden Wartungen zu informieren, damit die Ergebnisse des Monitorings zur Verfügung gestellt werden können. Alle Anlagenveränderungen sind vor Ort durchzuführen und zu protokollieren.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.02.06 Anforderungen Einweisung/ Schulung
Der Auftragnehmer hat das Bedienungspersonal des Auftraggebers und/ oder Betreibers in die Bedienung aller technischen Anlagen einzuweisen.
Die Einweisungen und Schulungen sind nach der Gewerke-übergreifenden Funktionsprüfung durchzuführen, und sind bis zur rechtsgeschäftliche Abnahme fertigzustellen.
Alle Termine für die Einweisung sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Von allen Einweisungen sind durch den Auftragnehmer Protokolle zu erstellen und den Revisionsunterlagen beizufügen. Die eingewiesenen Personen sind im Protokoll aufzuführen und Ihre Teilnahme ist mittels Unterschrift zu bestätigen. Zur Vertiefung ist die Einweisung dieser Personen mindestens einmal zu wiederholen. Zur Einweisung sind Betriebsanleitungen in zweifacher Ausfertigung abzugeben. Hierbei sind die Anleitungen oder Anweisungen so abzufassen, dass auch durch das Bedienungspersonal die einwandfreie Bedienung möglich ist.
Für die alle Aufzugsanlagen sind Herstellerschulungen für das vom Nutzer benannte Personal durchzuführen. Ziel dieser Schulung ist, dass das geschulte Personal die Personenbefreiung aus den Aufzügen eigenständig durchführen kann. Dieses ist zu protokollieren und vom Hersteller zu bestätigen.
Für die Gebäudeautomation ist darüber hinaus eine zusätzliche Schulung mit zwei Personen des Auftraggebers beim Hersteller einzukalkulieren. Schulungen des Bedienpersonals mit folgenden Schwerpunkten:
- Handhabung des Systems
- Allgemeine Unterweisung und Einführung in die angewandte Automationstechnik
- Anlagenspezifische Schulung des Betreiberpersonals hinsichtlich der Funktion und des Betriebsverhaltens der einzelnen Anlagenteile
- Erläuterung der wesentlichen Anlagenfunktionen
- Schulung in die Verstellung von Sollwerten und Anlagenparametern
- Schulung in die Handbedienung von analogen und digitalen Ausgängen
- Schulung von Störungs- und Notfallsituationen
- Hinweise zur Fehlersuche und zur Nutzung der Anlagendokumentation
- Erläuterung der erforderlichen Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung von Anlagenfunktion und Gewährleistung
- Anleitung zur Realisierung der wirtschaftlichsten Betriebsweise der Anlage.
Weitere Hinweise zur Thematik Einweisung/ Schulung sind dem OHB in Teil 09.04.01 FLB zu entnehmen.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 108
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Für die Sicherheitstechnik sind gesonderten Einweisungs- und Schulungsanforderungen für Nutzer, Bediener und Administratoren erforderlich. Diese werden nachfolgend erläutert, die Kosten sind vom Auftragnehmer in das Angebot mit einzukalkulieren:
A. Schulung des Personals/ Nutzer der Endgeräte.
Einweisung der Endgeräteträger in Gruppen (mit max. 10 Bediensteten der JVA) in die Funktionen und Benutzung mit Übungen. Erstellung von Schulungsunterlagen und Kurzanleitungen (für jeden Nutzer), die in der JVA verbleiben, in Papier und digitaler Form. Aufgrund der Schichtdienste sind die Einweisungen in Absprache mit der JVA an verschiedenen Tagen innerhalb von 4 Wochen zu verschiedenen Zeiten im Rahmen der normalen Arbeitszeit durchzuführen. Die erfolgte Durchführung ist durch den Teilnehmer schriftlich zu bestätigen. Die Liste ist der Dokumentation beizufügen. Der AN hat das entsprechende Formular im Rahmen der Schulung den Teilnehmern vorzulegen und unterschreiben zu lassen.
B. Schulung für Bedienpersonal am Alarmbedienplatz.
Einweisung des vom Nutzer benannten Personals an den Bedienplätzen der Pforte, der Sicherheitszentrale und der Sicherheitsunterzentrale in Gruppen (max. 5 Gruppen mit max. 5 Bedienstete der JVA) in die Funktionen der Arbeitsplätze. Erläuterung von Alarmabfolgen, Quittierungen und Protokollierungen sowie dessen Ausführung. Erstellung von Schulungsunterlagen und Kurzanleitungen (für jeden Nutzer), die in der JVA verbleiben, in Papier und digitaler Form. Aufgrund der Schichtdienste sind die Einweisungen in Absprache mit der JVA an verschiedenen Tagen, zu verschiedenen Zeiten im Rahmen der normalen Arbeitszeit durchzuführen. Die erfolgte Durchführung ist durch den Teilnehmer schriftlich zu bestätigen. Die Liste ist der Dokumentation beizufügen. Der Bieter hat das entsprechende Formular im Rahmen der Schulung den Teilnehmern vorzulegen und unterschreiben zu lassen.
C. Schulung von Multiplikatoren / Administratoren.
Einweisung des vom Auftraggeber benannten Personals in sämtliche Funktionen, Betriebsweisen und Bedienung der gesamten gelieferten Anlage inkl. Schulungsunterlagen, bestehend aus:
- Einweisung in die zentrale Technik.
- Erläuterung der wesentlichen Anlagenfunktionen.
- Erläuterung von Störungs- und Notfallsituationen.
- Hinweise zur Fehlersuche und zur Nutzung der Anlagendokumentation.
- Erläuterung der erforderlichen Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung von Anlagenfunktion und Gewährleistung.
- Schulung von Administratoren zur Programmierung und Veränderung der Anlagenparameter, wie z.B. Nutzerzugänge und -berechtigungen, einschließlich Übungen.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Erstellung von Schulungsunterlagen, die beim Betreiber verbleiben, in Papier und digitaler Form. Für die zu erbringende Einweisung ist mindestens eine Zeitdauer von 8 Stunden einzukalkulieren. Die erfolgte Durchführung ist durch den Teilnehmer schriftlich zu bestätigen. Die Liste ist der Dokumentation beizufügen. Der Bieter hat das entsprechende Formular im Rahmen der Schulung den Teilnehmern vorzulegen und unterschreiben zu lassen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03 Anforderungen Tragwerk
Grundlage dieser Leistungsbeschreibung sind die beiliegenden Ausschreibungspläne Tragwerksplanung in Teil 09.01.09 FLB, welche die geprüfte Statik komplett inhaltlich wiedergeben.
Im folgenden Kapitel werden zusätzlich die wesentlichen Konstruktionsarten zunächst für alle Gebäudeteile beschrieben (Konstruktionsbeschreibung Allgemein). Im zweiten Kapitel wird gebäudeweise auf die Besonderheiten der jeweiligen Gebäude (Konstruktionsbeschreibung Gebäude) eingegangen.
WICHTIGER HINWEIS: In dem nachfolgenden Beschrieb zum Tragwerk werden Aussagen zu Wand- und Bodenaufbauten getroffen, die nur als Grundlage für die Lastannahmen und Tragwerksplanung gelten. Diese entsprechen jedoch nicht in allen Fällen den tatsächlich vorgesehenen Konstruktionen und Materialvorgaben. Hierfür sind die Beschriebe in Teil 02 FLB vorrangig geltend.
01.03.01 Konstruktionsbeschreibung Allgemein
Tragwerk Die Gebäude werden in der Regel in Stahlbetonbauweise errichtet. Bei der Konzeption des Tragwerks wurde darauf geachtet, dass der Einsatz von Voll- oder Halbfertigteilen weitestgehend möglich ist. Es sind ein- und mehrgeschossige Gebäude geplant, einige davon mit Teilunterkellerung. Die Planung basiert auf dem Höhennull ±0.00 = 307,14 m ü. NHN (DHHN92) = FFB EG.
Dachdecken Die Decken sind so konzipiert, dass der Einsatz von Geschossdecken Elementplattendecken möglich ist. In der Regel erfolgt eine Linienlagerung auf Wänden, wandartigen Trägern oder Unterzügen.
Wände Stahlbetonwände und –stützen bilden die tragenden Bauteile. Stützen Die Wanddicken der tragenden Wände betragen 20 bis 25 cm. Hohlplattenwände ohne Zusatzbewehrung im Füllbeton werden mit einer Mindestwanddicke von 20 cm bei bis zu 3,50 m Geschosshöhe geplant, bei Wandhöhen bis zu 4,20 m sind mindestens 22 cm vorgesehen. Wandartige Träger aus Hohlplattenwänden mit Zusatzbewehrung im Ortbeton werden mit mindestens 25 cm ausgeführt, um die Betonierbarkeit zu gewährleisten. Nur bei komplett geschlossenen Wandscheiben ohne Zusatzbewehrung im Kernbeton sind in Analogie zu den tragenden Wänden abhängig von der Geschosshöhe auch Wandstärken von 20 bis 22 cm möglich. Die Stützen sind ebenso wie hochbelastete Wandartige Träger mit Öffnungen in Ortbeton vorgesehen. Alle erdberührten Wände werden mit 25 cm Wandstärke in Ortbeton ausgeführt (siehe auch Kapitel Abdichtung).
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Dehnfugen Bedingt durch die großen Abmessungen der Baumaßnahme ergibt sich die Notwendigkeit der Anordnung von Gebäudedehnfugen. Diese werden insbesondere an allen Nahtstellen zwischen Gebäuden und Verbindungsgänge angeordnet. Die einzelnen Gebäude werden mit Ausnahme von Haus A und B, Haus H sowie Haus L nicht durch Fugen unterteilt. Die vorgesehenen Dehnfugen durchlaufen auch den Kellerbereich, auf Gründungsniveau erfolgt keine Trennung.
Baugrund Für die Baumaßnahme liegt der Ergebnisbericht der Baugrundhauptuntersuchung vom 12.05.2017 vor. In oberen Schichten wurden diverse Auffüllungen sowie Hanglehme angetroffen. Die Oberkante des Rotliegenden als tragfähigere Schicht liegt im Bereich der Gebäude in Tiefen zwischen 297 und 305 m ü. NHN. Aufgrund der teils hohen Sulfatbelastung des anstehenden Bodens (insbesondere Auffüllungen) wird für alle Tiefgründungen eine Expositionsklasse XA2 – Zusatz: Sulfat resistente Zemente gefordert. Für alle übrigen, erdberührten Bauteile wird gemäß Empfehlung des Baugrundgutachters eine Expositionsklasse XA1 angesetzt. Ausnahme bildet die Gründung von Haus N mit der Eingruppierung der erdberührten Bauteile in die Expositionsklasse XA3.
Gründung Da sich die nichtunterkellerten Bereiche mehrgeschossiger Gebäude vorwiegend in inhomogenen Auffüllungen bzw. im Hanglehm befinden und diese geringere Tragfähigkeiten besitzen, ist eine Tiefgründung erforderlich. Die geplante Oberkante Fertigfußboden liegt in der Regel auf Höhe des derzeitigen Höhennull von 307,14 m ü. NHN. Ausnahme ist die OK FFB Haus O (Offener Vollzug) außerhalb der Anstaltsmauer mit 305,84 m ü. NHN. Für die nicht unterkellerten Gebäude ist eine Tiefgründung mit Großbohrpfählen (Ø88, Ø100 und 120 cm) und Pfahlrostbalken geplant. Die Bodenplatten im Bereich sämtlicher tiefgegründeter Bauteile werden freitragend ausgebildet. Die unterkellerten Bereiche, die ins Rotliegende einbinden, können flach gegründet werden (Einzel- und Streifenfundamente mit σ = 290 kN/m²). In Teilbereichen ist R,d ein Bodenaustausch erforderlich, um Schichten von Hanglehm bzw. Wiederauffüllungen zu ersetzen, siehe hierzu zur Lokalisierung und Kalkulation das Baugrundgutachten und die Statikpläne in Teil 09.01.09 FLB sowie die Unterlagen zur Baufeldübergabe und Altlastensanierung in Teil 09.03 FLB. Bei flach gegründeten Gebäudeteilen sind Setzungen von 8 – 20 mm zu erwarten. Die Unterkante Bodenplatte der Untergeschosse innerhalb der Anstaltsmauern liegt in der Regel bei 303,19 m ü. NHN. Lediglich für unterordnete, eingeschossige Gebäude ohne Anschluss an die Gangsysteme sind elastisch gebettete
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Bodenplatten auf einem lastverteilenden Kiespolster möglich. Dies gilt auch für die Erschließungsgänge, die durch Dehnfuge von den Gebäuden getrennt werden. Die Außenwandfundamente sind frostfrei zu gründen (Fundamentunterkante ca. 100 cm unter Geländeoberkante, ggf. auch mit kapillarbrechendem Material). Alle Gründungsbauteile sind in Ortbeton vorgesehen (Ausnahme: Reguläre Anstaltsmauer h = 6 m als Vollfertigteil mit angeformten Fundament).
Abdichtung Bei den Baugrundaufschlüssen wurde kein Wasser angetroffen. Aufgrund der meist bindigen Böden kann sich jedoch zusätzlich zu lokal begrenzt auftretendem Sicker- und Schichtenwasser in den Baugrubenhinterfüllungen auch eine zumindest temporäre Staunässe bilden. Im Zuge der bereits erfolgten Maßnahmen auf dem Gelände wurde in Teilbereichen, entgegen der Ergebnisse aus den Baugrundaufschlüssen, anstehendes Wasser angetroffen. Aus diesem Grunde ist eine offene Wasserhaltung während der Baugrubenarbeiten vorzusehen. Da eine Drainage nicht sinnvoll ist (Rohrsystem in sehr großer Tiefe mit entsprechend großem Baugrubenaushub), wird eine Abdichtung der erdberührten Bauteile gegen drückendes Wasser notwendig. Die Bemessung der WU-Bauteile erfolgt für die Beanspruchungsklasse 1 und die Nutzungsklasse A. Es wird der Entwurfsgrundsatz b) nach WU-Richtlinie gewählt: Begrenzung der Rissbreiten unter Annahme der Selbstheilung der Risse. Die Bewehrung der Weißen Wanne wird für eine Rissbreite w = 0,20 mm (erdberührte Wände, UG- k Bodenplatten, Unterfahrten, usw.) ausgelegt (Bemessungsannahme: zentrischer Zwang im frühen Stadium). Die Bemessung erfolgt nach DIN EN 1992-1-1 und DIN EN 1992-1-1 NA. Die Bodenplatten in den nicht unterkellerten Bereichen müssen nicht für drückendes Wasser ausgelegt werden. Die erhöhte Radonkonzentration im Boden macht eine radondichte Ausführung aller erdberührten Bauteile erforderlich. Hierzu wird Frischbetonverbundfolie bzw. eine Schwarzabdichtung mit entsprechenden Eigenschaften vorgesehen, siehe auch Ausschreibungsplan zum Radonschutz.
Aussteifung Der Projektstandort liegt nach DIN 4149 in der Erdbebenzone 1. Für eine Gründung im Rotliegenden wird die Baugrundklasse B- R angesetzt, bei einer Gründung im Hanglehm bzw. in der Auffüllung C-R. Generell werden alle Betonwände und – schächte zur Ableitung der horizontalen Einwirkungen (Erdbeben, Wind, Schiefstellung) herangezogen, um die Beanspruchungen klein zu halten. Die Lasteinleitung der horizontalen Lasten in den Baugrund erfolgt in den unterkellerten Bereichen über die Wände und die Bodenplatte des Untergeschosses, in den nicht unterkellerten
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Bereichen über Pfahlkopfbalken und Bohrpfähle.
Treppen Im Regelfall werden die Treppenläufe werden als Vollfertigteile mit überstehender Anschlussbewehrung ausgeführt und an die Podeste (aus Ortbeton) biegesteif angeschlossen. Die Laufstärke beträgt mindestens h = 20 cm. Die Podeste werden mit Tronsolen an den Treppenhauswänden aufgelagert. Die Lagerung zu den Geschossdecken erfolgt über Streifenkonsolen in Kombination mit eingelegtem Elastomerlager zur Schallentkopplung. Für die Konsolen muss jeweils eine Dicke von mindestens h = 14 cm vorgesehen werden.
Brandschutz Ein Brandschutzgutachten - Anlage Teil 09.02.06 FLB - wurde für das Projekt durch den AG erarbeitet. Die das Tragwerk betreffenden Anforderungen sind in die Genehmigungsplanung eingeflossen.
Baugrube Die Baugruben können geböscht ausgeführt werden. Gemäß Baugrundgutachten sind für Baugrubentiefen bis 5 m Böschungsneigungen mit folgenden Böschungswinkeln zulässig:
Auffüllungen 35° … 45° Hanglehm, Rotliegendes vollständig verwittert 40° … 50° Rotliegendes stark bis mäßig verwittert 55° … 65°
Nichttragendes Nichttragende Mauerwerkswände dürfen frühestens acht Mauerwerk Wochen nach Ausschalen der Betondecken eingebaut werden. Sie sind mit Maueranschlussschienen an die Betonwände anzuschließen. In allen Gebäudebereichen, in denen sich Gefangene unbeaufsichtigt bewegen können (z. B. Hafthäuser), müssen die Mauerwerkswände bis unter die Decke gemauert und vollflächig mit Mörtel verfugt werden. In allen anderen Räumen (z. B. Technik Hafthäuser) ist ein gleitender Deckenanschluss mit dauerelastischer Fuge und Ringanker unterhalb der Decke vorzusehen. Ggf. vorhandene Brandschutzanforderungen sind zusätzlich zu berücksichtigen. Aufgrund der Geschosshöhen und der Nutzung wird den Werkhallen (Haus L) ein zusätzlicher Ringanker auf halber Höhe erforderlich.
Hohlplattenwände Voraussetzung für die Verwendung von Hohlplattenwänden ist insbesondere bei Wandstärken von 20-22 cm, ggf. auch bei Wandartigen Trägern mit d = 25 cm und mit hohen Zulagenbewehrungen, die Minimierung der Wandstärken der Halbfertigteile. In Abhängigkeit von der erforderlichen Betondeckung ist innenseitig bei XC1 beispielsweise die Wandstärke auf 5 cm und außenseitig bei XC3 auf 6 cm zu reduzieren. Entgegen den Empfehlungen des DBV Merkblattes
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Betonierbarkeit werden Hohlplattenwände mit einer Stärke von 20 cm (Kernbeton 9 – 10 cm) ausgeführt. Der erhöhte Aufwand beim Betonieren des Kernbetons ist zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Die Betonrezeptur ist entsprechend zu wählen, ggf. ist mit Fließbeton der Körnung 0/8 zu betonieren, entsprechende Maßnahmen gegen das Entmischen sind zu treffen. Für alle tragenden Wände ist die Ausführung eine Druckfuge am Wandfuß vorgesehen.
Arbeitsfugen Arbeitsfugen im Bereich von Unterzügen oder Wandartigen Träger sind – soweit nicht anders angegeben – als raue Fugen auszuführen.
Unterstützung im Alle Wandartigen Träger müssen im Bauzustand unterstützt Bauzustand werden, bis die oberste anschließende Decke ihre Tragfähigkeit erreicht hat. Die Arbeitsräume dürfen erste nach Fertigstellung der UG- Decken verfüllt werden.
Nachweis der Für Ortbetonbauteile mit rissrelevanten Längen wird der Rissbreiten Rissbreitennachweis für Hydratation (früher Zwang) mit der Betonzugfestigkeit aus DBV-Merkblatt „Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau“, Tabelle 7, geführt.
Chloridbeanspruc Grundsätzlich muss mit dem Einsatz von Tausalzen in den hung Außenbereichen gerechnet werden. Bauteile, die mit Tausalz in Berührung kommen können, müssen mit entsprechenden Beton- bzw. Stahlgüten ausgeführt werden (keine Abdichtung)
Stahlbau Die Statischen Berechnungen für die wesentlichen tragenden Stahlkonstruktionen liegen vor. Die Nachweise für untergeordnete Bauteile und Anschlüsse sind vom AN zu erstellen.
Fassade Die Vertikallasten aus der Fassade wurden in der Statischen Berechnung berücksichtigt. Die Planung der Fassadenkonstruktion sowie deren Anschlüsse an den Massivbau erfolgt durch den AN.
Prüfung Dem AN wird mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung Bauteilstatik alle geprüften statischen Berechnungen für alle Gebäude vorliegen. Die entsprechenden Prüfberichte werden dieser FLB aus Übersichtlichkeitsgründen nicht als Anlage beigefügt, die nachfolgende Beschreibung Tragwerk und die Tragwerkspläne in der Anlage 09.01.09 spiegeln jedoch das Prüfergebnis inhaltlich komplett wieder. Dem AN obliegt die weitere Bauteilstatik im Rahmen seiner Ausführungsplanung. Zudem obliegt dem AN die Beauftragung und Vergütung der
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Prüfung der Bauteilstatik durch den Prüfingenieur.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02 Konstruktionsbeschreibung Gebäude
01.03.02.01 Haus A – Hafthaus
Tragwerk
Das Hafthaus A besteht aus vier Vollgeschossen mit Unterkellerung in Massivbauweise. Der Gebäudekörper ist 72,2 m lang und misst 14,4 m in der Breite. Die lichte Geschosshöhe beträgt im UG 3,35 m, im EG 3,09 m und in den Obergeschossen 2,80 m bzw. 3,00 m. Das Untergeschoss bis zum 1. OG wird im nördlichen Teil in süd-westlicher Richtung mit einer Länge von 39 m und einer Breite von 14,4 m weitergeführt. In den Obergeschossen befinden sich die Hafträume, die durch tragende Wände getrennt sind. Es liegt eine klassische Schottenbauweise vor. Diese Bauweise wird mit wenigen Ausnahmen bis in die Untergeschosse weiter geführt (siehe Ausschreibungspläne TWP).
Die Wände sind als 20 cm dicke Halbfertigteile geplant. Die Querwände werden als tragende Wandscheiben stockwerksweise berechnet und ausgebildet und liegen auf den Längswänden innen und außen auf. Im Bereich der Versorgungsschächte sind Wände mit 15 cm Stärke als Vollfertigteil geplant, die an kurzen Wandstücken gelagert sind. Sie übernehmen die Lasten der Querwände und sind mit der oberen Decke verbunden. Als Wandscheiben tragen sie ihre Lasten auf die Längswände ab. In einigen Bereichen werden Wandscheiben über mehrere Geschosse berechnet und aufgelagert. Ebenso sind Wände vorhanden die durch Unterzüge abgefangen werden. Bei den Wandscheiben ist zu beachten, dass alle Fugen mit Beton verfüllt sein müssen. Bei zusätzlicher innenliegender Bewehrung ist auf die Betonierbarkeit zu achten. Gegebenenfalls sind diese Bereiche in Ortbeton auszuführen. Die erdberührenden Bauteile (Außenwände) im Kellergeschoss werden 25 cm stark in Ortbeton ausgebildet.
Die Geschossdecken werden im Regelfall als 20 cm starke Massivdecken ausgeführt. Diese sind ebenfalls als Halbfertigteile geplant. Die Außenkanten der Dachdecken werden von einer umlaufenden Attika abgeschlossen. Die Bodenplatte ist 25 cm stark geplant. Die Gründung erfolgt mit Streifen- und Einzelfundamenten.
Die Treppenläufe werden als Vollfertigteile mit überstehender Bewehrung ausgeführt und mit den Podesten biegesteif verbunden. Die Podeste werden mit Tronsolen auf den Wänden aufgelagert. Auf den Decken werden die Treppenläufe auf Streifenkonsolen gelagert. Im Bereich des Freibereichs werden die Wände und die Deckenteile thermisch von den angrenzenden Bauteilen getrennt. Das Vordach im Eingangsbereich besteht aus zwei Teilen. Ein Teil besteht aus einer Stahlkonstruktion, die auf einer Stahlbetonplatte (Teil II) gelagert ist. Diese steht auf zwei Stützen und ist am Gebäude befestigt.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Brandschutz
Die gesamte tragende Stahlbetonkonstruktion wird entsprechend der Brandschutzanforderungen aus dem Brandschutzkonzept feuerbeständig ausgebildet.
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Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C35/45 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 |
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
Vordach als Stahltragwerk, Baustahl in S 235 JRG2 EN 10025 feuerverzinkt
Spezifika Planung
In den Hafthäusern sind keine dauerelastischen Fugen zwischen Fertig-oder Halbfertigteilen zulässig, alle Fugen sind mit Mörtel zu verschließen. Die Schachtwände der Haftzellen d = 15 cm werden in Vollfertigteilbauweise ausgeführt.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke) und nicht überdachte Innenhöfe: Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,20 kN/m² Technik = 0,80 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ g = 2,50 kN/m² k
Geschossdecke über EG bis 2.OG: Fußbodenbelag (Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,05 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,15 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,50 kN/m² k
Geschossdecke über EG im Freibereich Achse A-A bis A-C / A-1 bis A-9: Betonfertigteilplatten, d = 120 mm = 3,00 kN/m² Gefälledämmung ca. 8 cm = 0,30 kN/m² Kies, bzw. Sandbett = 2,50 kN/m² Abdichtung und Sonstiges = 0,70 kN/m² Δ g = 6,50 kN/m² k
Geschossdecke über EG abgesenkter Bereich Achse A-C bis A-F / A-6 bis A-9: Dämmung, 3 cm = 0,10 kN/m² Estrich, 15 cm = 3,45 kN/m² Abdichtung und Sonstiges = 0,20 kN/m² Δ g = 3,75 kN/m² k
Geschossdecke UG: Fußbodenbelag (Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,03 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 120 mm = 0,12 kN/m² Installationen deckenunterseitig = 0,40 kN/m² Δ g = 2,00 kN/m² k
Treppenhäuser EG bis 2.OG: 10 mm Betonwerkstein in 10 mm Mörtelbett = 0,48 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m²
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,70 kN/m² k
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Außenwände 1. OG bis 3. OG: 20 cm Beton (Hohlwand) = 5,00 kN/m² 20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 12 cm Klinker(≈ 22 kg/dm³) = 2,64 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,16 kN/m² Δ g = 8,00 kN/m² k
Außenwände EG: 20 cm Beton (Vollfertigteil) = 5,00 kN/m² 20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 8 cm Beton (Außenschale) = 2,00 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,30 kN/m² Δ g = 7,50 kN/m² k
Veränderliche Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke) und nicht überdachte Innenhöfe: H: Zur Wartung betretbar = 2,00 kN/m²
Hafträume: A2: wie Wohn- bzw. Bettenräume = 1,50 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 2,70 kN/m²
Gemeinschaftsräume: C1: wie Flächen mit Tischen, Schulräume = 3,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 4,20 kN/m²
Büro/Fachdienste/Kleinküche/Wäsche/Du.Gef.: B1: Aufenthaltsräume = 2,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 3,20 kN/m²
Flure: B2: wie Flure in Krankenhäusern/Altenheimen = 3,00 kN/m²
Technik und Fitnessraum: B3: schwerere Geräte = 5,00 kN/m²
Treppenhäuser: T2: Treppenhäuser = 5,00 kN/m²
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01.03.02.02 Haus B – Hafthaus
Tragwerk
Das Hafthaus B besteht aus vier Vollgeschossen mit Unterkellerung in Massivbauweise. Der Gebäudekörper ist 72,2 m lang und misst 14,4 m in der Breite. Die Geschosshöhe beträgt im UG 3,35 m, im EG 3,09 m und in den Obergeschossen 2,80 m. Das Untergeschoss wird im Norden in nordöstlicher Richtung zu Haus A erweitert. In den Obergeschossen befinden sich die Hafträume, die durch tragende Wände getrennt sind. Es liegt eine klassische Schottenbauweise vor. Diese Bauweise wird mit wenigen Ausnahmen bis in die Untergeschosse weitergeführt (siehe Ausschreibungspläne TWP).
Die Wände sind als 20 cm dicke Halbfertigteile geplant. Die Querwände werden als tragende Wandscheiben stockwerksweise berechnet und ausgebildet und liegen auf den Längswänden innen und außen auf. Im Bereich der Versorgungsschächte sind Wände mit 15 cm Stärke als Vollfertigteil geplant, die an kurzen Wandstücken gelagert sind. Sie übernehmen die Lasten der Querwände und sind mit der oberen Decke verbunden. Als Wandscheiben tragen sie ihre Lasten auf die Längswände ab. In einigen Bereichen werden Wandscheiben über mehrere Geschosse berechnet und aufgelagert. Ebenso sind Wände vorhanden die durch Unterzüge abgefangen werden. Bei den Wandscheiben ist zu beachten, dass alle Fugen mit Beton verfüllt sein müssen. Bei zusätzlicher innenliegender Bewehrung ist auf die Betonierbarkeit zu achten. Gegebenenfalls sind diese Bereiche in Ortbeton auszuführen. Die erdberührenden Bauteile (Außenwände) im Kellergeschoss werden 25 cm stark in Ortbeton ausgebildet.
Die Geschossdecken werden im Regelfall als 20 cm starke Massivdecken ausgeführt. Diese sind ebenfalls als Halbfertigteile geplant. Die Außenkanten der Dachdecken werden von einer umlaufenden Attika abgeschlossen. Die Bodenplatte ist 25 cm stark geplant. Die Gründung erfolgt mit Streifen- und Einzelfundamenten.
Die Treppenläufe werden als Vollfertigteile mit überstehender Bewehrung ausgeführt und mit den Podesten biegesteif verbunden. Die Podeste werden mit Tronsolen auf den Wänden aufgelagert. Auf den Decken werden die Treppenläufe auf Streifenkonsolen gelagert.
Brandschutz
Die gesamte tragende Stahlbetonkonstruktion wird entsprechend der Brandschutz-anforderungen feuerbeständig ausgebildet.
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Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C35/45 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 |
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
Spezifika Planung
In den Hafthäusern sind keine dauerelastischen Fugen zwischen Fertig-oder Halbfertigteilen zulässig, alle Fugen sind mit Mörtel zu verschließen. Die Schachtwände der Haftzellen d = 15 cm werden in Vollfertigteilbauweise ausgeführt.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 124
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke) und nicht überdachte Innenhöfe: Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,20 kN/m² Technik = 0,80 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ g = 2,50 kN/m² k
Geschossdecke über EG bis 2.OG: Fußbodenbelag (Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,05 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,15 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,50 kN/m² k
Geschossdecke UG: Fußbodenbelag(Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,03 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 120 mm = 0,12 kN/m² Installationen deckenunterseitig = 0,40 kN/m² Δ g = 2,00 kN/m² k
Treppenhäuser EG bis 2.OG: 10 mm Betonwerkstein in 10 mm Mörtelbett = 0,48 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,70 kN/m² k
Außenwände 1. OG bis 3. OG: 20 cm Beton (Hohlwand) = 5,00 kN/m² 20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 12 cm Klinker(≈ 22 kg/dm³) = 2,64 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,16 kN/m² Δ g = 8,00 kN/m² k
Außenwände EG: 20 cm Beton (Vollfertigteil) = 5,00 kN/m²
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25M60352 B_JVAZ_FLB Neu_Seite: 139 von 2023
[Seite 140]
NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 8 cm Beton (Außenschale) = 2,00 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,30 kN/m² Δ g = 7,50 kN/m² k
Veränderliche Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke) und nicht überdachte Innenhöfe: H: Zur Wartung betretbar = 2,00 kN/m²
Hafträume: A2: wie Wohn- bzw. Bettenräume = 1,50 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 2,70 kN/m²
Gemeinschaftsräume: C1: wie Flächen mit Tischen, Schulräume = 3,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 4,20 kN/m²
Büro/Fachdienste/Kleinküche/Wäsche/Du.Gef.: B1: Aufenthaltsräume = 2,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 3,20 kN/m²
Flure: B2: wie Flure in Krankenhäusern/Altenheimen = 3,00 kN/m²
Technik und Fitnessraum: B3: schwerere Geräte = 5,00 kN/m²
Treppenhäuser: T2: Treppenhäuser = 5,00 kN/m²
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 126
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.03 Haus C – Hafthaus
Tragwerk
Das Hafthaus C besteht aus vier Vollgeschossen mit Teilunterkellerung in Massivbauweise. Der Gebäudekörper ist 69,7 m lang und misst 14,4 m in der Breite mit einem seitlichen Versprung. Die lichte Geschosshöhe beträgt im Wartungsgang: 2,5 m, im restlichen UG 3,35 m, im EG 3,09 m und in den Obergeschossen 2,80 m. Im Untergeschoss ist beidseitig in Mitte des Gebäudes ein Verbindungsgang zu den Gebäuden B und D.
In den oberirdischen Geschossen befinden sich die Hafträume, die durch tragende Wände getrennt sind. Da diese nicht durchgängig bis ins UG weiter geführt sind, werden die Geschosswände als wandartige Träger ausgebildet, die in einem Teilbereich wiederum über die Querwände abgefangen werden. Die Geschossdecken werden im Regelfall als 20 cm starke Massivdecken ausgeführt. Die Bodenplatte des Erdgeschosses sowie des Untergeschosses ist 25 cm stark. Die Stahlbetonwände sind in der Regel 20 cm stark (siehe Ausschreibungspläne). Die erdberührenden Bauteile (Außenwände) im Kellergeschoss werden 25 cm stark ausgebildet. Das Gründungskonzept sieht zur Hälfte eine Bohrpfahlgründung mit einem Pfahlkopfbalken und zur anderen Hälfte eine Gründung mit Streifenfundamenten vor. Im Bereich des Wartungsganges ist die Bodenplatte direkt über den Pfahlköpfen angeordnet. Die Bodenplatten werden jeweils freitragend ausgebildet.
Die Wände in den Obergeschossen und im Erdgeschoss sind in der Regel 20 cm stark und werden als Halbfertigteilwand ausgeführt. Die Trennwände zwischen den Zellen sowie Teile der Flur- und Außenwände sind als Wandartige Träger vorgehsehen. Sofern aufgrund der Zulagebewehrung die Ausführung als Hohlplattenwand nicht möglich ist, sind diese in Ortbeton herzustellen (siehe auch Ausschreibungspläne TWP). Die UG-Wände werden 25 cm stark als WU-Bauteil in Ortbeton ausgeführt.
Die Treppenläufe werden als Vollfertigteile mit überstehender Bewehrung ausgeführt und mit den Podesten biegesteif verbunden. Die Podeste werden mit Tronsolen auf den Wänden aufgelagert. Auf den Decken werden die Treppenläufe auf Streifenkonsolen gelagert. Im Bereich des Freibereichs werden die Wände und die Deckenteile thermisch von den angrenzenden Bauteilen getrennt.
Die Außenkante des Daches wird von einer umlaufenden Attika abgeschlossen.
Brandschutz
Die gesamte tragende Stahlbetonkonstruktion wird entsprechend der Brandschutz-anforderungen feuerbeständig ausgebildet.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 127
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 |
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
Spezifika Planung
In den Hafthäusern sind keine dauerelastischen Fugen zwischen Fertig-oder Halbfertigteilen zulässig, alle Fugen sind mit Mörtel zu verschließen. Die Schachtwände der Haftzellen d = 15 cm werden in Vollfertigteilbauweise ausgeführt.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke): Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,20 kN/m² Technik = 0,80 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ g = 2,50 kN/m² k
Geschossdecke über EG bis 2.OG: Fußbodenbelag (Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,05 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,15 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,50 kN/m² k
Geschossdecke UG: Fußbodenbelag (Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,03 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 120 mm = 0,12 kN/m² Installationen deckenunterseitig = 0,40 kN/m² Δ g = 2,00 kN/m² k
Treppenhäuser EG bis 2.OG: 10 mm Betonwerkstein in 10 mm Mörtelbett = 0,48 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,70 kN/m² k
Außenwände 1. OG bis 3. OG: 20 cm Beton (Hohlwand) = 5,00 kN/m² 20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 12 cm Klinker(≈ 22 kg/dm³) = 2,64 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,16 kN/m² Δ g = 8,00 kN/m² k
Außenwände EG: 20 cm Beton (Vollfertigteil) = 5,00 kN/m²
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 129
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[Seite 144]
NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 8 cm Beton (Außenschale) = 2,00 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,30 kN/m² Δ g = 7,50 kN/m² k Veränderliche Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke) und nicht überdachte Innenhöfe: H: Zur Wartung betretbar = 2,00 kN/m²
Hafträume: A2: wie Wohn- bzw. Bettenräume = 1,50 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 2,70 kN/m²
Gemeinschaftsräume: C1: wie Flächen mit Tischen, Schulräume = 3,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 4,20 kN/m²
Büro/Fachdienste/Kleinküche/Wäsche/Du.Gef.: B1: Aufenthaltsräume = 2,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 3,20 kN/m²
Flure: B2: wie Flure in Krankenhäusern/Altenheimen = 3,00 kN/m²
Technik und Fitnessraum: B3: schwerere Geräte = 5,00 kN/m²
Treppenhäuser: T2: Treppenhäuser = 5,00 kN/m²
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 130
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[Seite 145]
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.04 Haus D – Hafthaus
Tragwerk
Das Hafthaus D besteht aus vier Vollgeschossen mit Teilunterkellerung in Massivbauweise. Der Gebäudekörper ist 69,7 m lang und misst 14,4 m in der Breite mit einem seitlichen Versprung. Die lichte Geschosshöhe beträgt im Wartungsgang: 2,5 m, im restlichen UG 3,35 m, im EG 3,09 m und in den Obergeschossen 2,80 m. Im Untergeschoss ist beidseitig in Mitte des Gebäudes ein Verbindungsgang zu den Gebäuden E und C.
In den oberirdischen Geschossen befinden sich die Hafträume, die durch tragende Wände getrennt sind. Da diese nicht durchgängig bis ins UG weiter geführt sind, werden die Geschosswände als wandartige Träger ausgebildet, die in einem Teilbereich wiederum über die Querwände abgefangen werden. Die Geschossdecken werden im Regelfall als 20 cm starke Massivdecken ausgeführt. Die Bodenplatte des Erdgeschosses sowie des Untergeschosses ist 25 cm stark. Die Stahlbetonwände sind in der Regel 20 cm stark (siehe Ausschreibungspläne). Die erdberührenden Bauteile (Außenwände) im Kellergeschoss werden 25 cm stark ausgebildet. Das Gründungskonzept sieht zur Hälfte eine Bohrpfahlgründung mit einem Pfahlkopfbalken und zur anderen Hälfte eine Gründung mit Streifenfundamenten vor. Im Bereich des Wartungsganges ist die Bodenplatte direkt über den Pfahlköpfen angeordnet. Die Bodenplatten werden jeweils freitragend ausgebildet.
Die Wände in den Obergeschossen und im Erdgeschoss sind in der Regel 20 cm stark und werden als Halbfertigteilwand ausgeführt. Die Trennwände zwischen den Zellen sowie Teile der Flur- und Außenwände sind als Wandartige Träger vorgehsehen. Sofern aufgrund der Zulagebewehrung die Ausführung als Hohlplattenwand nicht möglich ist, sind diese in Ortbeton herzustellen (siehe auch Ausschreibungspläne TWP). Die UG-Wände werden 25 cm stark als WU-Bauteil in Ortbeton ausgeführt.
Die Treppenläufe werden als Vollfertigteile mit überstehender Bewehrung ausgeführt und mit den Podesten biegesteif verbunden. Die Podeste werden mit Tronsolen auf den Wänden aufgelagert. Auf den Decken werden die Treppenläufe auf Streifenkonsolen gelagert. Im Bereich des Freibereichs werden die Wände und die Deckenteile thermisch von den angrenzenden Bauteilen getrennt.
Die Außenkante des Daches wird von einer umlaufenden Attika abgeschlossen.
Brandschutz
Die gesamte tragende Stahlbetonkonstruktion wird entsprechend der Brandschutz-anforderungen feuerbeständig ausgebildet.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 |
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
Spezifika Planung
In den Hafthäusern sind keine dauerelastischen Fugen zwischen Fertig-oder Halbfertigteilen zulässig, alle Fugen sind mit Mörtel zu verschließen. Die Schachtwände der Haftzellen d = 15 cm werden in Vollfertigteilbauweise ausgeführt.
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[Seite 147]
NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke): Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,20 kN/m² Technik = 0,80 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ g = 2,50 kN/m² k
Geschossdecke über EG bis 2.OG: Fußbodenbelag (Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,05 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,15 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,50 kN/m² k
Geschossdecke UG: Fußbodenbelag (Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,03 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 120 mm = 0,12 kN/m² Installationen deckenunterseitig = 0,40 kN/m² Δ g = 2,00 kN/m² k
Treppenhäuser EG bis 2.OG: 10 mm Betonwerkstein in 10 mm Mörtelbett = 0,48 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,70 kN/m² k
Außenwände 1. OG bis 3. OG: 20 cm Beton (Hohlwand) = 5,00 kN/m² 20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 12 cm Klinker(≈ 22 kg/dm³) = 2,64 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,16 kN/m² Δ g = 8,00 kN/m² k
Außenwände EG: 20 cm Beton (Vollfertigteil) = 5,00 kN/m²
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[Seite 148]
NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 8 cm Beton (Außenschale) = 2,00 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,30 kN/m² Δ g = 7,50 kN/m² k Veränderliche Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke) und nicht überdachte Innenhöfe: H: Zur Wartung betretbar = 2,00 kN/m²
Hafträume: A2: wie Wohn- bzw. Bettenräume = 1,50 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 2,70 kN/m²
Gemeinschaftsräume: C1: wie Flächen mit Tischen, Schulräume = 3,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 4,20 kN/m²
Büro/Fachdienste/Kleinküche/Wäsche/Du.Gef.: B1: Aufenthaltsräume = 2,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 3,20 kN/m²
Flure: B2: wie Flure in Krankenhäusern/Altenheimen = 3,00 kN/m²
Technik und Fitnessraum: B3: schwerere Geräte = 5,00 kN/m²
Treppenhäuser: T2: Treppenhäuser = 5,00 kN/m²
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[Seite 149]
NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.05 Haus E – Hafthaus
Tragwerk
Das Hafthaus E besteht aus vier Vollgeschossen mit Teilunterkellerung in Massivbauweise. Der Gebäudekörper ist 69,7 m lang und misst 14,4 m in der Breite mit einem seitlichen Versprung. Die lichte Geschosshöhe beträgt im Wartungsgang: 2,5 m, im restlichen UG 3,35 m, im EG 3,09 m und in den Obergeschossen 2,80 m. Im Untergeschoss ist beidseitig in Mitte des Gebäudes ein Verbindungsgang zu den Gebäuden F und D.
In den oberirdischen Geschossen befinden sich die Hafträume, die durch tragende Wände getrennt sind. Da diese nicht durchgängig bis ins UG weiter geführt sind, werden die Geschosswände als wandartige Träger ausgebildet, die in einem Teilbereich wiederum über die Querwände abgefangen werden. Die Geschossdecken werden im Regelfall als 20 cm starke Massivdecken ausgeführt. Die Bodenplatte des Erdgeschosses sowie des Untergeschosses ist 25 cm stark. Die Stahlbetonwände sind in der Regel 20 cm stark (siehe Ausschreibungspläne). Die erdberührenden Bauteile (Außenwände) im Kellergeschoss werden 25 cm stark ausgebildet. Das Gründungskonzept sieht zur Hälfte eine Bohrpfahlgründung mit einem Pfahlkopfbalken und zur anderen Hälfte eine Gründung mit Streifenfundamenten vor. Im Bereich des Wartungsganges ist die Bodenplatte direkt über den Pfahlköpfen angeordnet. Die Bodenplatten werden jeweils freitragend ausgebildet.
Die Wände in den Obergeschossen und im Erdgeschoss sind in der Regel 20 cm stark und werden als Halbfertigteilwand ausgeführt. Die Trennwände zwischen den Zellen sowie Teile der Flur- und Außenwände sind als Wandartige Träger vorgehsehen. Sofern aufgrund der Zulagebewehrung die Ausführung als Hohlplattenwand nicht möglich ist, sind diese in Ortbeton herzustellen (siehe auch Ausschreibungspläne TWP). Die UG-Wände werden 25 cm stark als WU-Bauteil in Ortbeton ausgeführt.
Die Treppenläufe werden als Vollfertigteile mit überstehender Bewehrung ausgeführt und mit den Podesten biegesteif verbunden. Die Podeste werden mit Tronsolen auf den Wänden aufgelagert. Auf den Decken werden die Treppenläufe auf Streifenkonsolen gelagert.
Die Außenkante des Daches wird von einer umlaufenden Attika abgeschlossen.
Brandschutz
Die gesamte tragende Stahlbetonkonstruktion wird entsprechend der Brandschutz-anforderungen feuerbeständig ausgebildet.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 |
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
Spezifika Planung
In den Hafthäusern sind keine dauerelastischen Fugen zwischen Fertig-oder Halbfertigteilen zulässig, alle Fugen sind mit Mörtel zu verschließen. Die Schachtwände der Haftzellen d = 15 cm werden in Vollfertigteilbauweise ausgeführt.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 136
25M60352 B_JVAZ_FLB Neu_Seite: 150 von 2023
[Seite 151]
NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke): Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,20 kN/m² Technik = 0,80 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ g = 2,50 kN/m² k
Geschossdecke über EG bis 2.OG: Fußbodenbelag (Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,05 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,15 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,50 kN/m² k
Geschossdecke UG: Fußbodenbelag (Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,03 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 120 mm = 0,12 kN/m² Installationen deckenunterseitig = 0,40 kN/m² Δ g = 2,00 kN/m² k
Treppenhäuser EG bis 2.OG: 10 mm Betonwerkstein in 10 mm Mörtelbett = 0,48 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,70 kN/m² k
Außenwände 1. OG bis 3. OG: 20 cm Beton (Hohlwand) = 5,00 kN/m² 20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 12 cm Klinker(≈ 22 kg/dm³) = 2,64 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,16 kN/m² Δ g = 8,00 kN/m² k
Außenwände EG: 20 cm Beton (Vollfertigteil) = 5,00 kN/m²
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 8 cm Beton (Außenschale) = 2,00 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,30 kN/m² Δ g = 7,50 kN/m² k Veränderliche Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke) und nicht überdachte Innenhöfe: H: Zur Wartung betretbar = 2,00 kN/m²
Hafträume: A2: wie Wohn- bzw. Bettenräume = 1,50 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 2,70 kN/m²
Gemeinschaftsräume: C1: wie Flächen mit Tischen, Schulräume = 3,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 4,20 kN/m²
Büro/Fachdienste/Kleinküche/Wäsche/Du.Gef.: B1: Aufenthaltsräume = 2,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 3,20 kN/m²
Flure: B2: wie Flure in Krankenhäusern/Altenheimen = 3,00 kN/m²
Technik und Fitnessraum: B3: schwerere Geräte = 5,00 kN/m²
Treppenhäuser: T2: Treppenhäuser = 5,00 kN/m²
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.06 Haus F – Hafthaus
Tragwerk
Das Hafthaus E besteht aus vier Vollgeschossen mit Teilunterkellerung in Massivbauweise. Der Gebäudekörper ist 69,7 m lang und misst 14,4 m in der Breite mit einem seitlichen Versprung. Die lichte Geschosshöhe beträgt im Wartungsgang: 2,5 m, im restlichen UG 3,35 m, im EG 3,09 m und in den Obergeschossen 2,80 m. Im Untergeschoss ist in Mitte des Gebäudes ein Verbindungsgang zu dem Gebäude E.
In den oberirdischen Geschossen befinden sich die Hafträume, die durch tragende Wände getrennt sind. Da diese nicht durchgängig bis ins UG weiter geführt sind, werden die Geschosswände als wandartige Träger ausgebildet, die in einem Teilbereich wiederum über die Querwände abgefangen werden. Die Geschossdecken werden im Regelfall als 20 cm starke Massivdecken ausgeführt. Die Bodenplatte des Erdgeschosses sowie des Untergeschosses ist 25 cm stark. Die Stahlbetonwände sind in der Regel 20 cm stark (siehe Ausschreibungspläne). Die erdberührenden Bauteile (Außenwände) im Kellergeschoss werden 25 cm stark ausgebildet. Das Gründungskonzept sieht zur Hälfte eine Bohrpfahlgründung mit einem Pfahlkopfbalken und zur anderen Hälfte eine Gründung mit Streifenfundamenten vor. Im Bereich des Wartungsganges ist die Bodenplatte direkt über den Pfahlköpfen angeordnet. Die Bodenplatten werden jeweils freitragend ausgebildet.
Die Wände in den Obergeschossen und im Erdgeschoss sind in der Regel 20 cm stark und werden als Halbfertigteilwand ausgeführt. Die Trennwände zwischen den Zellen sowie Teile der Flur- und Außenwände sind als Wandartige Träger vorgehsehen. Sofern aufgrund der Zulagebewehrung die Ausführung als Hohlplattenwand nicht möglich ist, sind diese in Ortbeton herzustellen (siehe auch Ausschreibungspläne TWP). Die UG-Wände werden 25 cm stark als WU-Bauteil in Ortbeton ausgeführt.
Die Treppenläufe werden als Vollfertigteile mit überstehender Bewehrung ausgeführt und mit den Podesten biegesteif verbunden. Die Podeste werden mit Tronsolen auf den Wänden aufgelagert. Auf den Decken werden die Treppenläufe auf Streifenkonsolen gelagert.
Die Außenkante des Daches wird von einer umlaufenden Attika abgeschlossen.
Brandschutz
Die gesamte tragende Stahlbetonkonstruktion wird entsprechend der Brandschutz-anforderungen feuerbeständig ausgebildet.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 |
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
Spezifika Planung
In den Hafthäusern sind keine dauerelastischen Fugen zwischen Fertig-oder Halbfertigteilen zulässig, alle Fugen sind mit Mörtel zu verschließen. Die Schachtwände der Haftzellen d = 15 cm werden in Vollfertigteilbauweise ausgeführt.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke): Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,20 kN/m² Technik = 0,80 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ g = 2,50 kN/m² k
Geschossdecke über EG bis 2.OG: Fußbodenbelag (Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,05 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,15 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,50 kN/m² k
Geschossdecke UG: Fußbodenbelag (Linoleum / 8 mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,03 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 120 mm = 0,12 kN/m² Installationen deckenunterseitig = 0,40 kN/m² Δ g = 2,00 kN/m² k
Treppenhäuser EG bis 2.OG: 10 mm Betonwerkstein in 10 mm Mörtelbett = 0,48 kN/m² Zementestrich 52 mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40 mm = 0,04 kN/m² Δ g = 1,70 kN/m² k
Außenwände 1. OG bis 3. OG: 20 cm Beton (Hohlwand) = 5,00 kN/m² 20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 12 cm Klinker(≈ 22 kg/dm³) = 2,64 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,16 kN/m² Δ g = 8,00 kN/m² k
Außenwände EG: 20 cm Beton (Vollfertigteil) = 5,00 kN/m²
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 141
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 8 cm Beton (Außenschale) = 2,00 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,30 kN/m² Δ g = 7,50 kN/m² k
Veränderliche Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke) und nicht überdachte Innenhöfe: H: Zur Wartung betretbar = 2,00 kN/m²
Hafträume: A2: wie Wohn- bzw. Bettenräume = 1,50 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 2,70 kN/m²
Gemeinschaftsräume: C1: wie Flächen mit Tischen, Schulräume = 3,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 4,20 kN/m²
Büro/Fachdienste/Kleinküche/Wäsche/Du.Gef.: B1: Aufenthaltsräume = 2,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 3,20 kN/m²
Flure: B2: wie Flure in Krankenhäusern/Altenheimen = 3,00 kN/m²
Technik und Fitnessraum: B3: schwerere Geräte = 5,00 kN/m²
Treppenhäuser: T2: Treppenhäuser = 5,00 kN/m²
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.07 Haus G – Sporthalle
Tragwerk
Die Sporthalle hat einen Grundriss von ca. 32 x 45 m und eine Höhe von ca. 9 m. Der Grundriss gliedert sich in den Hallenbereich mit einer Abmessung von ca. 23 x 45 x 9 m und in den Sozialbereich mit Teilunterkellerung mit einer Abmessung von ca. 9 x 45 x 5 m.
Die Dacheindeckung der Sporthalle erfolgt mittels Trapezprofilen, die auf Stahlbindern (HEB 900) mit einem Achsraster von rund 5,60 m aufgelagert werden. Die Aussteifung der Dachscheibe wird über zwei zusätzliche Rundstahl- Diagonal-Verbände realisiert. Die Weiterleitung der Horizontallasten der Halle erfolgt auf die Stahlbeton Außenwände, sowie Stahlbetonkragstützen (40/40 cm) in der Halle. Der Sozialbereich der Halle wird über die Stahlbetonwände ausgesteift. Die Dachdecke des Sozialbereiches hat eine Stärke von 20 cm. Des Weiteren erhält dieser Bereich eine Teilunterkellerung mit einer 25 cm starken Stahlbetondecke.
Die erdberührenden Bauteile (Außenwände) im Kellergeschoss werden 25 cm stark in Ortbeton ausgebildet. Für die restlichen Wände ist eine Wandstärke von 20 cm bzw. 25 cm ausreichend (siehe Ausschreibungspläne TWP). Das Gründungskonzept sieht eine Flächengründung mittels einer elastisch gebetteten Bodenplatte mit Aufvoutungen in Bereichen hoher Lastkonzentrationen vor. Die höherliegende Bodenplatte wird mit einer Stärke von 30 cm, die Bodenplatte der Teilunterkellerung mit einer Stärke von 25 cm ausgeführt. Die Bodenplatte der Unterkellerung wird mit einem umlaufenden Überstand von 20 cm ausgeführt.
Brandschutz
Die tragenden Stahlbetonwände und –decken werden entsprechend der Brandschutzanforderungen feuerbeständig ausgebildet. An die tragenden Stahlbetonhallenstützen und die Stahldachkonstruktion der Halle bestehen keine Anforderungen aus dem baulichen Brandschutz.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 143
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 |
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
Spezifika Planung
Die Hallenwände müssen in Ortbeton ausgeführt und im Bauzustand (bis nach der Stahlbaubaumontage) abgestützt werden, Betonierabschnittlänge ≤ 10 m. Die Hallenbinder müssen mittig 5 cm überhöht ausgeführt werden. Die Gründung erfolgt „schwimmend“ im Hanglehm bzw. in der Auffüllung auf einem lastverteilenden Kiespolster, die auftretenden Setzungen sind beim Ausbau und bei der Herstellung der Außenanlagen zu berücksichtigen.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 144
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über EG (Dach Halle): Extensive Begrünung oder 5 cm Kies = 1,00 kN/m² Abdichtung 2-lagig = 0,15 kN/m² Dämmung = 0,20 kN/m² Dampfsperre = 0,05 kN/m² Trapezblech = 0,20 kN/m² Installationen = 0,40 kN/m² Ballwurfschutz = 0,20 kN/m² Δ g = 2,20 kN/m² k
Decke über EG (Dachdecke Sozialräume): Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,50 kN/m² Technik = 0,50 kN/m² Dämmung/Dichtung = 0,30 kN/m² Abgehängte Decke = 0,10 kN/m² Δ g = 2,50 kN/m² k
Bodenplatte EG, bzw. Decke über UG: Fußbodenbelag = 0,18 kN/m² Trittschalldämmung 20mm = 0,02 kN/m² Estrich 60mm = 1,30 kN/m² Δ g = 1,50 kN/m² k
Außenwände: 20-25 cm Beton (Hohlwand) = 5,00 – 6,25 kN/m² 20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 10 cm Sandwichfassade = 2,50 kN/m² Δ g = 7,70 – 9,0 kN/m² k
Fassade Außenwände ab GOK Klinkerriemchen = 0,25 kN/m² Wärmedämmung 200 mm = 0,15 kN/m² Δ gk = 0,40 kN/m²
Veränderliche Lasten
Decken über EG (Dachdecken): H: Zur Wartung betretbar = 1,00 kN/m²
Bodenplatte EG, bzw. Decke über UG: C4: Sportstätten = 5,00 kN/m²
Bodenplatte UG:
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 145
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
C4: Sportstätten = 5,00 kN/m²
Treppenhäuser: T2: Treppenhäuser = 5,00 kN/m²
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 146
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[Seite 161]
NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.08 Haus H – Multifunktionsgebäude
Tragwerk
Der Gebäudekomplex mit Schul-, Kultur-, Verwaltungs- und Besucherzentrum besteht aus drei Vollgeschossen mit Teilunterkellerung in Massivbauweise. Der gesamte Grundriss besteht aus einem langen Gebäudeteil mit drei kurzen, queranschließenden Gebäudeteilen. Entlang der langen Achse misst das Gebäude 175 m bei einer Breite von 15 m bis 18 m. Die queranschließenden Gebäudetrakte haben eine Länge von etwa 15 m bei einer ebenfalls variierenden Breite von 15 m bis 18 m. Die Geschosshöhe beträgt im Regelfall im Erdgeschoss 3,60 m und in den Obergeschossen 3,40 m. In Gebäudemitte (Achse H-N) wird das Gebäude durch eine Trennfuge in zwei Gebäudeteile (H1 links und H2 rechts) über alle Geschosse getrennt. In diesem Achsenbereich befindet sich die Teilunterkellerung, welche an der Nord-Westseite über einen Verbindungsgang an Hafthaus B anschließt.
Außenwände, Aussteifungswände, Wände der Treppenkerne sowie alle weiteren erdberührenden Bauteile werden mit einer Dicke von mindestens 25 cm ausgeführt. Die Decken spannen in der Regel zweiachsig und sind linienförmig gelagert bei einer Dicke von mindestens 22 cm. In Teilbereichen mit höheren Lastansätzen und Spannweiten wird diese auf bis zu 30 cm erhöht (siehe Ausschreibungspläne TWP). Die Außenkante des Daches wird von einer umlaufenden Attika abgeschlossen, die über große Wandöffnungen als tragender Überzug ausgebildet wird. Für einen Großteil der Bauteile ist die Verwendung von Halbfertigteilen (Filigrandecken / Hohlplattenwände etc.) vorgesehen. In Teilbereichen oder bei Bauteilen mit besonderen Anforderungen (hohe Bewehrungsgrade / komplexe Tragsysteme) wird gezielt Ortbeton verwendet. Die Gründung des gesamten Gebäudetraktes erfolgt über eine Tiefgründung mittels Bohrpfählen. Im linken Gebäudeteil H1 erfolgt in der Gründungsebene die Ausbildung eines Pfahlkopfbalkenrasters. Die Bodenplatte wird hier freitragend (Stärke 25 - 45 cm) ausgebildet. Im rechten Gebäudeteil H2 werden die Pfähle direkt in die Bodenplatten eingebunden. In der Gründungsebene des Erdgeschosses wird die Bodenplatte 50 cm dick ausgeführt. Im Bereich der Stützen, sowie am rechten Gebäuderand (Achsen H-Y bis H-Z) wird die Plattendicke auf 70 cm vergrößert. Im unterkellerten Bereich sowie entlang der Durchgänge wird eine 70 cm starke Bodenplatte ausgebildet.
Die Treppenläufe werden als Vollfertigteile und im Regelfall mit überstehender Anschlussbewehrung ausgeführt, die biegesteif mit den Ortbetonpodesten verbunden werden. Die Lagerung der Podeste erfolgt mit Tronsolen an den Treppenhauswänden. An den Geschossdecken werden die Treppenläufe auf Streifenkonsolen gelagert. Ausnahme bildet Treppenhaus 07, dessen Treppenlaus aus einem Fertigteil besteht und beidseitig in Kombination mit Elastomerlagern auf den Geschossdecken auflagert.
Gebäudeteil H1
Gebäudeteil H1 hat über die drei Vollgeschosse regelmäßige Grundrisse mit zahlreichen durchlaufenden Wandscheiben. Oberhalb des Mehrzwecksaals
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 147
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
müssen die beiden Obergeschosse durch zwei wandartige Träger (Ortbeton) abgefangen werden. Diese werden mit einer Stärke von 30 cm ausgeführt. Die Decke über EG wird in diesem gesamten Bereich an die oberhalb liegenden Wandscheiben hochgehängt. Im Brüstungsbereich werden zahlreiche Überzüge ausgebildet, sobald größere Fassadenöffnungen vorgesehen sind. Die Stärke der freitragenden Bodenplatten in den Regelbereich beträgt 25 cm, im Bereich des tieferliegenden Mehrzwecksaals erhöht sich diese auf 45 cm. Der Höhenversprung zum Mehrzwecksaal wird als tragender Balken ausgebildet.
Gebäudeteil H2
In Gebäudeteil H2 sind wegen der unterschiedlichen Grundrissaufteilungen in Erd- und Obergeschossen zahlreiche tragende Wandscheiben erforderlich, in welche die darunter liegenden Decken hochgehängt werden. Im 1.Obergeschoss wird die Decke über dem Gruppen-Besuchsraum durch einen 30 cm starken wandartigen Träger (Ortbeton) hochgehängt. Die Auskragung des 2. Obergeschosses über die Freiflächen der Langzeitbesucherräume im 1.OG wird ebenfalls über wandartige Träger (25 cm, Ortbeton) zurückgehängt. Im Erdgeschoss wird im Bereich des Ladens die Decke über zwei wandartige Träger (25 cm, Ortbeton) hochgehängt. Zusätzlich werden die Wandscheiben im Erdgeschoss über Unterzüge (30/25 cm) auf Stützen punktuell gelagert. Die Decke über dem Mitarbeiter-Zugang bei Treppenhaus 1 wird über Unterzug (25/30 cm) und einen 25 cm breiten wandartigen Träger (Ortbeton) im 1.OG hochgehängt. Durch einen wandartigen Träger (25 cm, Ortbeton) im Bereich des Lagers (Einkaufsladen), wird ein Teil der Decke über UG hochgehängt.
Brandschutz
Die gesamte tragende Stahlbetonkonstruktion wird entsprechend der Brandschutz-anforderungen feuerbeständig ausgebildet.
Baustoffe
Das Gebäude wird überwiegend in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 |
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 148
25M60352 B_JVAZ_FLB Neu_Seite: 162 von 2023
[Seite 163]
NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Dachdecke (WDVS) C25/30 XC3, W0 Unter- und Überzüge C25/30 XC1, W0 innen Treppen und Podeste C25/30 XC1, W0
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
Spezifika Planung
Gebäude H2 im 1.Obergeschoss, Sichtschutzwand zwischen den Freiflächen der Langzeitbesucherräume in Ortbeton. Thermische Entkopplung der Sichtschutzwände durch Anbindung über Stützfüße (20/20 cm) an die darüber- und darunterliegenden Decke.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 149
25M60352 B_JVAZ_FLB Neu_Seite: 163 von 2023
[Seite 164]
NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über OG02 (Dachdecke) Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,50 kN/m² Technik = 0,50 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ gk = 2,50 kN/m²
Geschossdecke UG / EG / OG01 Fußbodenbelag = 0,28 kN/m² Trittschalldämmung 20mm = 0,02 kN/m² Estrich 60mm = 1,30 kN/m² Unterdecke = 0,50 kN/m² Installationen = 0,50 kN/m² Δ gk = 2,60 kN/m²
Bodenplatte UG / EG Fußbodenbelag = 0,18 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Estrich 60 mm = 1,30 kN/m² Δ gk = 1,50 kN/m²
Fassade Außenwände ab GOK Klinkerriemchen = 0,25 kN/m² Wärmedämmung 200 mm = 0,15 kN/m² Δ gk = 0,40 kN/m²
Veränderliche Lasten
Kat. B2: Büroflächen ohne schwerem Gerät = 3,00 kN/m² Kat. B2: Flure zugehörig B1 = 3,00 kN/m² Kat. B3: Büroflächen mit schwererem Gerät = 5,00 kN/m² Kat. C1 Speisesäle (+ leichte TW ≤ 3 kN/lfm) = 3,80 kN/m² Kat. C3: Fluren in der Kategorien C1 bis C3 = 5,00 kN/m² Kat. E1.2: Rollregale = 10,0 kN/m² Kat. E1.2: Lagerflächen, einschließlich Bibliotheken = 6,00 kN/m² Kat. T2: Treppenhäuser = 5,00 kN/m² Kat. Z: Dachterrassen = 4,00 kN/m² Kat H: Dachfläche zur Wartung betretbar = 1,00 kN/m²
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 150
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.09 Haus J – Pfortengebäude mit KFZ-Schleuse
Tragwerk
Haus J gliedert sich in zwei Gebäudeteile. Teil I stellt das Pfortengebäude dar. Dieses ist eingeschossig mit Teilunterkellerung einer Geschosshöhe von etwa 3,30 m im Erdgeschoss und 3,70 m im Untergeschoss geplant. Die Teilunterkellerung dient als Technik- und Verbindungsgang sowie als Anschluss an das Hafthaus A. Neben Schleusenbereichen mit den Kontrollbereichen sind hier zahlreiche Technikräume für den Betrieb der Haftanstalt untergebracht. Die zweiachsig gespannte Decke kann in den Regelbereichen in einer Stärke von 22 cm ausgeführt werden. Im Bereich der Sicherheitszentrale, Sicherheitstechnik sowie dem Eingangsbereich mit den Schleusen und Dienstraum Pforte ist die Deckenstärke aufgrund der größeren Spannweiten auf 25 cm zu erhöhen. Zum Anstaltsgelände hin ist die Deckenplatte fortgeführt um etwa 3,0 m als Vordach vorgesehen, an der Außenkante wird diese durch eine Stützenreihe und durchlaufendem Überzug abgefangen.
Als Besonderheit überspannt eine bis zu 12 Meter hohe Außenwand mit der Dicke d = 30 cm den gesamten Gebäudetrakt auf einer Länge von über 40 m in Flucht der Anstaltsmauer (Achse J-H). Die Ausführung erfolgt aufgrund des hohen Bewehrungsgrades in Ortbeton. Das Fugenbild der regulären Anstaltsmauer, welches sich durch die Vollfertigteilbauweise ergibt (Fugenabstand < 2,5 m reguläre Anstaltsmauer, Höhe ~ 6,0 m ab GOK) wird hier in Form von Sollrissfugen fortgeführt. Jeweils seitlich des Pfortengebäudes nach etwa sechs Metern Gebäudeabstand geht diese wieder in die reguläre Anstaltsmauer über.
Wände, welche am Hauptlastabtrag beteiligt sind, sowie die generell alle Außenwände werden mit einer Stärke von mindestens 25 cm geplant. Alle restlichen Wände werden 20 – 22 cm stark ausgeführt. Im Eingangsbereich kragt die Dachdecke als Vordach aus, am freien Ende wird dieses durch Stützen mit Unter- bzw. Überzug (d = 25 cm/rund und eckig) abgefangen. Die Außenkante des Daches wird von einer umlaufenden Attika abgeschlossen. Der Dienstraum erfordert durch den hohen Glasanteil einen umlaufenden Sturzbereich. Zudem wird in diesem Bereich der Fußboden aus nutzungstechnischen Gründen abgesenkt. Alle Gebäudeteile werden tiefgegründet, im Erdgeschossbereich mit einem System aus Pfahlkopfbalken, im Untergeschoss werden die Pfähle direkt in die Bodenplatte (d = 30 cm) eingebunden.
An die Pforte schließt die KFZ-Schleuse als weiteren Gebäudeteil an. Die Höhe der auskragenden Wandscheiben beträgt in etwa sechs Meter ab GOK bei einer Wandstärke von 25 cm. Das Dachtragwerk wird als Stahlkonstruktion geplant und ist zur Hälfte mit Trapezprofilen und zur anderen Hälfte mit Gitterrosten belegt sind. Das Trägerraster beträgt 2,5 m, als Profil ist ein HEA320 geplant, als Querträger dienen HEA120. Außergewöhnliche Einwirkungen aus Anprall sind ausschließlich im Zufahrtsbereich Torbereich der KFZ-Schleuse von außerhalb zu berücksichtigen, alle anderen Bereiche sind durch entsprechende Schutzvorrichtungen vor Anprall geschützt.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 151
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Die Gründung der Wandscheiben der KFZ-Schleuse sowie dem hohen Mauerteil im Bereich der KFZ-Schleuse erfolgt ebenfalls auf Bohrpfahlreihen mit lastverteilendem Fundamentbalken, in den die hohen Torsionsmomente mit einer vollen Einspannung abgetragen werden. Die Gründung der Anstaltsmauer wird im Übergangsbereich zwischen Innen- und Außenbereich des Anstaltsgeländes aufgrund des erforderlichen Untergrabungsschutzes auf die Tiefe -1,60 m ab GOK geführt. Angaben zur regulären Anstaltsmauer (A0001807) s. separates Kapitel.
Brandschutz
Die gesamte tragende Stahlbetonkonstruktion wird entsprechend der Brandschutzanforderungen feuerhemmend ausgebildet.
Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C30/37 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C35/45 | |||
| C35/45 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 |
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
Die Überdachung der KFZ-Schleuse ist als Stahltragwerk geplant. Baustahl in S 235 JRG2 EN 10025 und S 355 J2G3 EN 10025.
Spezifika Planung
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Die Ausführung der bis zu 12 m hohen Anstaltsmauer im Bereich des Pfortengebäudes ist in Ortbeton mit Fugenbild (Abstand < 2,50 m) geplant (Ausbildung von Sollrissfugen zur kontrollierten Rissbildung, die infolge äußerem Zwang entstehen). Der Gebäudeteile Pforte ist beheizt und entsprechend gedämmt, die KFZ- Schleuse sowie die Anstaltsmauer sind kalte Bauteile und thermisch vom Pfortengebäude entkoppelt. Dies erfolgt in der Regel über 60 mm breite Dämmstreifen, zur Übertragung der Querkraft und Verminderung der Setzungsdifferenzen sind Querkraftdorne bspw. Schöck LD-Q 25 vorgesehen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
OG01 Decke über EG Pfortengebäude (Dachdecke) Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,50 kN/m² Technik = 0,50 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ gk = 2,50 kN/m²
Decke über EG KFZ-Schleuse (Dachdecke/Stahlkonstruktion) Gitterrost (Teilbereich A) = 0,50 kN/m² Trapezprofil (Teilbereich B) = 0,15 kN/m² Installationslast = 0,10 kN/m² (Teilbereich A) Δ gk = 0,60 kN/m² (Teilbereich B) Δ gk = 0,25 kN/m²
EG Bodenplatte EG Pfortengebäude Fußbodenbelag = 0,18 kN/m² Trittschalldämmung 20mm = 0,02 kN/m² Estrich 60mm = 1,30 kN/m² Δ gk = 1,50 kN/m²
EG KFZ-Schleuse Bodenaufbau erfolgt als Asphaltbelag ohne Bodenplatte Δ gk = 0,00 kN/m²
UG01 Bodenplatte UG Pfortengebäude Fußbodenbelag = 0,18 kN/m² Trittschalldämmung 20mm = 0,02 kN/m² Estrich 60mm = 1,30 kN/m² Δ gk = 1,50 kN/m²
Veränderliche Lasten
Decke über EG Pfortengebäude/KFZ-Schleuse (Dachdecke) Kat H: Zur Wartung betretbar Q = 1,00 kN k Bodenplatte EG Pfortengebäude Kat. B3: Büroflächen mit schwererem Gerät = 5,00 kN/m² Bodenplatte UG Pfortengebäude Kat. B3: Büroflächen mit schwererem Gerät = 5,00 kN/m²
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Anprallast
Last aus Anprall auf KFZ-Schleuse = 500 kN Auf einer Höhe h = 1,25 m, mit einer Breite b = 150 cm (nach DIN EN 1991-1-7)
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.10 Haus K - Elektroenergieversorgung (K1), Garage und Kfz-Werkstatt (K2)
Tragwerk Das Gebäude besteht aus zwei Teilen, die durch eine Fuge voneinander getrennt sind. In einem Teil befindet sich die Elektroenergieversorgung (K1) und in dem anderen Teil die Kfz-Garage mit Werkstatt (K2). Es ist ein eingeschossiges Gebäude ohne Unterkellerung in Massivbauweise mit einem Stahldach im Bereich der Achsen K-4 bis K-9 („hoher“ Bereich). Das Gesamtgebäude hat eine Breite von 14,1 m und ist 91,2 m lang, wobei der Garagen- und Werkstattbereich eine Länge von 66,0 m aufweist und der Bereich der Energieversorgung 25,2 m. Die Geschoßhöhe beträgt 3,22 m bzw. 3,42 m in den Bereichen mit Massivdach und 5,16 m im Bereich des Stahldaches. Über Dach werden ringsum Stahlbetonwände bis auf eine Höhe von 5,90 m hergestellt. Die Wände werden in Stahlbeton mit einer Dicke von 20, 25 bzw. 30 cm hergestellt. Die Decken spannen in der Regel zweiachsig und sind linienförmig gelagert bei einer Dicke von 22 cm bzw. 25 cm. In der Energiezentrale werden z.T. Unterzüge vorgesehen. Die Gründung des gesamten Gebäudetraktes erfolgt über eine elastisch gebettete Bodenplatte, welche in einem Teilbereich der Energiezentrale wegen des erforderlichen Doppelbodens 1,50 m tiefer liegt als der übrige Bereich.
Brandschutz
Gemäß Brandschutzgutachten bestehen beim Haus K keine Anforderungen an eine definierte Feuerwiderstandsdauer bzgl. der Tragfunktion. Was den Raumabschluß angeht, wird für etliche Wände Feuerbeständigkeit gefordert. Dies ist bei den geplanten Stahlbetonwänden ohne weiteres gegeben.
Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise bzw. das Dach teilweise als Stahlkonstruktion erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C30/37 | |||
| C30/37 | |||
| C30/37 | |||
| C30/37 | |||
| C30/37 | |||
| C30/37 | |||
| C30/37 |
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Dachdecke C30/37 XC3, XF1, WF Unterzüge C30/37 XC1, W0
Die Überdachung der Werkstatt, der Waschhalle und der Busgarage ist als Stahltragwerk geplant. Baustahl in S 235 JRG2 EN 10025 und S 355 J2G3 EN 10025.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Spezifika Planung
Die Gründung erfolgt „schwimmend“ im Hanglehm bzw. in der Auffüllung auf einem lastverteilenden Kiespolster, die auftretenden Setzungen sind beim Ausbau und bei der Herstellung der Außenanlagen zu berücksichtigen.
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über EG (Dachdecke) Energiezentrale (K1) Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,50 kN/m² Technik = 0,50 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ gk = 2,50 kN/m²
Decke über EG (Dachdecke) Garage, Werkstatt (K2) im Bereich Massivdächer Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,50 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ gk = 2,00 kN/m²
Decke über EG (Dachdecke) Garage, Werkstatt (K2) im Bereich Stahldach Dämmung = 0,20 kN/m² Δ gk = 0,20 kN/m²
Bodenplatte EG Fußbodenbelag = 0,50 kN/m² Estrich 60mm = 1,30 kN/m² Δ gk = 1,80 kN/m²
Veränderliche Lasten
Decke über EG (Dachdecke) zur Wartung begehbar = 1,00 kN/m²
Bodenplatte Kat. E1 Werkstätte = 5,00 kN/m² bzw. Fahrzeuge bis 16 to nach DIN 1072 (12/1985) = 8,90 kN/m² mit maximaler Radlast Q = 50 kN k
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.11 Haus L – Werkhallen
Tragwerk
Bei den Werkstatthallen handelt es sich um einen zweigeschossigen Baukörper mit Teilunterkellerung in Stahlbetonbauweise. Aufgrund der Außenabmessungen von knapp 225 m auf 26 m werden drei Gebäudedehnfugen vorgesehen. Die lichte Geschosshöhe beträgt in beiden Geschossen jeweils etwa 4,20 m. Im Erdgeschoss befinden sich neben mehreren Werkhallen mit schwerem Betrieb ein großer Küchenkomplex und ein Zentrallager. Im Obergeschoss sind die Werkstattbereiche mit leichtem Betrieb, die Konditorei sowie Schulungsräume vorgesehen. Gabelstaplerbetrieb findet ausschließlich im Zentrallager (Erdgeschoss) statt, vorgesehen ist eine maximale Hublast von 1t. In der Mitte des Gebäudes direkt über dem unterkellerten Bereich (Außenabmessungen Unterkellerung ca. 19 m auf 28 m) befindet sich über beide Geschosse ein Blockheizkraftwerk (Achse L-K bis L-L), welches aus Gründen der Schallentkopplung durch Doppelwandkonstruktionen abgetrennt wird.
Die Decken spannen in der Regel zweiachsig auf Linienlagern (Wänden, wandartigen Trägern oder Unterzügen). Bei Spannweiten im Obergeschoss von bis zu 7,9m im Außenfeld wird eine Deckendicke der Dachdecke von 22 cm ausgeführt. Für die Geschossdecke (Spannweite ca. 8 m im Innenfeld und 6,50 m im Außenfeld) sind 26 cm vorgesehen, gleiches gilt für die Decke über UG. Die Decken sind so konzipiert, dass der Einsatz von Elementplattendecken möglich ist. In Teilbereichen sind zur Verformungsbegrenzung Schalungsüberhöhungen vorgesehen. Sämtliche Außenwände, erdberührte Wände, Doppelwände des Gebäudes sowie alle tragenden Wände im Erdgeschoss werden mit 25 cm ausgebildet, im Obergeschoss und im Untergeschoss sind in Teilbereichen auch tragende Querwände mit 22 cm möglich. Um die wandartigen Träger als Hohlplattenwände ausführen zu können, sind in der Regel 25 cm Wanddicke erforderlich (Sicherstellung der Betonierbarkeit bei Zulagebewehrung im Kernbeton), bei komplett geschlossenen Wandscheiben sind teilweise auch wandartige Träger als Hohlplattenwände mit 22 cm vorgesehen. Es gibt Wandartige Träger mit und ohne Anschlussbewehrung an die darunter liegenden Decke. Über Innenauflagern (Stützen, Querwänden) sind zur Lasteileitung Ortbetonstreifen in den Wandartigen Trägern vorgesehen. Die Stützen haben in der Regel einen Querschnitt von mindestens 30/30 cm. Über dem Zentrallager (Achse L-V) kragt das Gebäude um ca. 5,0 m aus, die Rückhängung erfolgt über vier Wandscheiben (zwei Außenwände, zwei Innenwände). Zwischen Achse L-U und L-V ist aufgrund der Auskragung für die tragenden Wände und Wandartigen Träger eine Ausführung in Ortbeton vorgesehen. Das Werkstattgebäude ist über einen thermisch und konstruktiv getrennten kalten Laubengang mit insgesamt fünf Treppenhäusern erschlossen. Für den Laubengang sind vier Dehnfugen vorgesehen, so dass sich fünf Abschnitte von maximal ca. 55 m Länge ergeben, deren Fixpunkt je ein Treppenhauskern dargestellt und die Aussteifung (Erdbebensicherheit) gewährleistet. Die Dachkonstruktion des Laubengangs ist als leichte Stahlkonstruktion, der Gang selbst als liniengelagerte Stahlbetonplatte (Halbfertigteil) auf Wänden,
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Unterzügen und tragenden Brüstung (Ortbeton) vorgesehen. Stützen und Wände, die mit Tausalz in Berührung kommen können, werden mit entsprechender Beton- bzw. Stahlgüte ausgeführt. Für die Pfahlkopfbalken wird eine chloridbeständige Abdichtung vorgesehen. Aus Brandschutzgründen sind die direkt am Gebäude stehenden Stützen neben Achse L-4 in Stahlbeton geplant, wohingegen in der vorderen Stützenreihe in Achse L-5 Stahlstützen ohne Brandschutzanforderung vorgesehen sind. Die Treppenläufe werden als Fertigteil in Schalung gelegt (verzahnte Fuge), die Podeste werden in Ortbeton hergestellt (Schraubanschlüsse aus Wand im Zwischenpodest).
Die Gründung der nicht unterkellerten Bereiche und des Laubenganges erfolgt über eine Tiefgründung mittels Bohrpfählen (Ø88 cm) und Pfahlkopfbalken. Die Bodenplatten der nichtunterkellerten Bereiche werden freitragend ausgebildet (30 cm im Bereich der Werkstätten, 26 cm im Bereich der Küche). Der unterkellerte Bereich liegt knapp über dem Rotliegenden, aufgrund der relativ gleichmäßigen Lastverteilung durch die zahlreichen Betonwände wird hier eine elastisch gebettete Bodenplatte (40 cm) mit Randverstärkungen sowie innenliegenden Verdickungen in den Bereichen von Lastkonzentrationen ausgeführt.
Brandschutz
Die gesamte tragende Stahlbetonkonstruktion wird entsprechend der Brandschutz-anforderungen feuerbeständig ausgebildet. Die Stahlstützen des Laubengangs sowie das Dachtragwerk des Laubengangs haben keine Brandschutzanforderungen.
Baustoffe
Das Gebäude wird überwiegend in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C30/37 | |||
| C25/30 | |||
| C35/45 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C35/45 |
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Außenstütze C35/45 XC4, XD1, XF2, WA (bewittert/Tausalz) Innenwand/-stütze C25/30 XC1, W0 Geschossdecke innen C25/30 XC1, W0 XC3, XF1, WF unten Geschossdecke C35/45 XC4 XD3 XM22) XF2 Laubengang WA oben XC3, XF1, WF unten Treppen + Podeste C35/45 XC4 XD3 XF2 WA oben Dachdecke (WDVS) C25/30 XC3, W0 Dachdecke (abgedichtet) C25/30 XC3, XF1, WF Unter- und Überzüge C25/30 XC1, W0 innen Unter- und Überzüge C25/30 XC3, XF1, WF außen XC4, XF1, WF außen
- seitlich Brüstung Laubengang C35/45 XC4 XD1 XF2 WA innen
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
- Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus XM2 über angepasste Eigenschaften der Gesteinskörnung.
Die Überdachung des Laubengangs sowie die Stützenreihe in Achse L-5 ist als Stahltragwerk geplant. Baustahl in S 235 JRG2 EN 10025 feuerverzinkt, im Spritzwasserbereich geschützt (z. B. Duplexbeschichtung).
Spezifika Planung
In sämtlichen Werkstattbereichen sowie auch im Zentrallager kommen keine Betongüten der XM-Expositionsklassen (Betonangriff durch Verschleißbeanspruchung) zum Einsatz. Hier ist stattdessen eine auf die Nutzungsanforderungen (Elektrohubwagen bzw. Gabelstapler) abgestimmte Beschichtung vorgesehen. Aufgrund der erforderlichen thermischen Trennung werden im Bereich des Laubengangs und im Freibereich OG vorhandene Stahlbetonwände nur punktuell monolithisch mit der darunter liegenden Konstruktion verbunden. Im Freibereich sind zusätzlich Dollen zur Querkraftübertragung eingesetzt. Für die Aussteifung des Laubengangs (Erdbeben) in Richtung Hauptgebäude werden in Höhe der Geschossdecke für jeden der 5 Laubengang-Abschnitte jeweils 3 Beton-Druckpunkte (ca. 25 x 26 cm) zum Gebäude hin hergestellt.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über 1. OG (Dachdecke): Ext. Begrünung oder 6 cm Kies oder Technik = 1,50 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ g = 2,00 kN/m² k
Geschossdecke über EG Bereich Werkstätten und BHKW: Fußbodenbeschichtung = 0,02 kN/m² Installationen = 0,48 kN/m² Δ g = 0,50 kN/m² k
EG Bereich Schulung und Sanitär: Fußbodenbelag = 0,20 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Estrich 60 mm = 1,30 kN/m² Installationen = 0,48 kN/m² Δ g = 2,00 kN/m² k
EG Bereich Bäckerei: Fußbodenbelag = 0,20 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Estrich im Mittel 80 mm = 1,80 kN/m² Installationen = 0,48 kN/m² Δ g = 2,50 kN/m² k
Erdgeschoss Bereich Werkstätten und Zentrallager Fußbodenbeschichtung = 0,02 kN/m² Δ g = 0,02 kN/m² k
Bereich Küche: Fußbodenbelag = 0,20 kN/m² Trittschalldämmung 20 mm = 0,02 kN/m² Estrich im Mittel 80 mm = 1,80 kN/m² Δ g = 2,00 kN/m² k
Bereich BHKW: Fußbodenbeschichtung = 0,02 kN/m² Installationen = 0,48 kN/m²
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Δ g = 0,50 kN/m² k
Untergeschoss: Fußbodenbeschichtung = 0,02 kN/m² Δ g = 0,02 kN/m² k
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[Seite 178]
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Trapezprofilfassade: 20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² Trapezprofil + Unterkonstruktion = 0,20 kN/m² Reserve = 0,10 kN/m² Δ g = 0,50 kN/m² fassade
Veränderliche Lasten
Decke über 1. OG (Dachdecke): H: Zur Wartung betretbar = 1,00 kN/m²
Geschossdecke über EG
Bereich BHKW: 1) E2.1: Werkstätten mit mittlerem Betrieb = 7,50 kN/m² (ohne Gabelstapler)
Bereich Werkstätten: 1) E2.1: Werkstätten mit mittlerem Betrieb = 7,50 kN/m² (ohne Gabelstapler)
Bereich Schulung + Sanitär 1) E1.1: Werkstätten mit leichtem Betrieb = 5,00 kN/m²
Bereich Bäckerei: 1) E1.1: Werkstätten mit leichtem Betrieb = 5,00 kN/m²
Freibereich: Z: Dachterrasse = 4,00 kN/m²
Erdgeschoss
Bereich Werkstätten: 1) E2.1: Werkstätten schwerem Betrieb Lagerflächen (Nutzeranforderung) = 15,0 kN/m²
Bereich Zentrallager E2.2: Flächen mit Gabelstaplerbetrieb Kategorie FL 1. mit 1t Hublast 2,1t zul. Gesamtgewicht = 12,5 kN/m² mit maximaler Radlast Q = 13 kN K
Bereich Küche: 1) E1.1: Werkstätten mit leichtem Betrieb = 5,00 kN/m²
Bereich BHKW: 1)
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
BHKW, Heizkessel = 10,00 kN Lokale Maximallast im Bereich Warmwasserspeicher ca. 4t, 11t und 21t
Untergeschoss: Technikflächen = 5,00 kN/m²
Treppenhäuser/Zugänge: T2: Treppenhäuser = 5,00 kN/m² 1) Z: Laubengang = 7,50 kN/m² 1)
- ohne Gabelstaplerverkehr
Anprallast
Bereich Zentrallager E2.2: Flächen mit Gabelstaplerbetrieb nach DIN EN 1991-1- 7: Kategorie FL 1. mit 1t Hublast, 3,1t zul. Gesamtgewicht mit horizontaler Anprallkraft in h=0,75m HK = 155 kN
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01.03.02.12 Haus M - Gärtnerei- und Müllgebäude
Tragwerk
Das Haus M gliedert sich in mehrere voneinander getrennte Bauwerke. Es ist 21,1 m lang, 25,5 m breit und 4,20 m hoch und unterteilt sich in Mülllager und in das von Gärtnerei genutztes Lager mit Büroflächennutzung. Beide Teile sind voneinander komplett abgetrennt. Haus M2 wird als Stallanlage und Gewächshaus genutzt. Das Gewächshaus wird als Systemlösung aus Stahl vorgesehen und ist mit Ausnahme eines Gründungskonzeptes nicht Teil der vorliegenden Planung. Die Abmessungen von Haus M2 betragen im Ganzen 17,7 m auf 16,0 m bei einer Gesamthöhe von etwa 4,20 m. Alle Bauteile mit Ausnahme des Gewächshauses werden in Stahlbeton für die Ausführung in Halbfertigteilbauweise geplant und mit Flachdach errichtet. Die Außenwände sowie alle erdberührenden Bauteile werden mit einer Stärke von mindestens 25 cm ausgeführt. Innenwände werden nach Erfordernis zwischen 20 und 22cm stark ausgeführt. Das Dach über dem Mülllager und Stallanlage wird mit 25 cm, die Dachdecke über Gebäudeteil M1 - Büro und Lager ist mit 22 cm Stärke geplant. Gelagert werden die Decken stets linienförmig auf Wänden und Unter-/Überzügen. Die Überdachung des Mülllagers erfolgt auf Stahlbetonstützen mit Querschnitt 25/25 cm. Aufgrund der Nutzung ist mit Anprall auf diesen Gebäudeteil zu rechnen, berücksichtigt ist dies in der Berechnung mit dem möglichen Ausfall einer Stütze. Das Gründungskonzept sieht eine elastische Bettung aller Gebäudeteile auf einer 30 cm dicken Bodenplatte vor. In den Randbereichen wird zur Sicherstellung der Frostsicherheit eine Frostschürze bis auf Tiefe -1,0 m ab Geländeoberkante ausgebildet.
Brandschutz
Gemäß Brandschutzgutachten bestehen beim Haus M2 und M1 Überdachung Mülllager keine Anforderungen an eine definierte Feuerwiderstandsdauer bzgl. der Tragfunktion. Gebäudeteil M1 Büro/Lager wird entsprechend der Brandschutzanforderungen feuerhemmend ausgebildet.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C35/45 | |||
| C25/30 | |||
| C35/45 | |||
| C35/45 | |||
| C25/30 | |||
| C35/45 | |||
| C35/45 | |||
| C25/30 | |||
| C35/45 | |||
| C35/45 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 |
- Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus XM2 über angepasste Eigenschaften der Gesteinskörnung.
Spezifika Planung Aufgrund der Nutzung (Mülllager/Stallgebäude etc.) ergeben sich teils umfangreiche Expositionsklassen. Erhöhte Anforderungen an Bauteile aus XM- Klassen werden über angepasste Eigenschaften der Gesteinskörnung erfüllt. Die Gründung erfolgt „schwimmend“ im Hanglehm bzw. in der Auffüllung auf einem lastverteilenden Kiespolster, die auftretenden Setzungen sind beim Ausbau und bei der Herstellung der Außenanlagen zu berücksichtigen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Dachdecke Haus M1 Büro/Lager Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,50 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ gk = 2,00 kN/m²
Dachdecke Haus M1 Überdachung Mülllager Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,50 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Installationen = 0,20 kN/m² Δ gk = 2,00 kN/m²
Dachdecke Haus M2 Stall Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,50 kN/m² Abdichtung = 0,20 kN/m² Installationen/Technik = 0,30 kN/m² Δ gk = 2,00 kN/m²
Bodenplatte Haus M1 Büro/Lager Fußbodenbeschichtung = 0,10 kN/m² Estrich 60mm = 1,30 kN/m² Δ gk = 1,40 kN/m²
Bodenplatte Haus M1 Stall/Mülllager Δ gk = 0,00 kN/m²
Veränderliche Lasten
Dachdecken Kat. H: Zur Wartung betretbar = 1,00 kN/m²
Bodenplatten Kat. E1.1: Werkstätten (leichter Betrieb)/Stall = 5,00 kN/m² Kat. E1.2: Lagerflächen = 6,00 kN/m²
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.13 Haus N – Verkauf/Schließfach/Fahrradunterstand
Tragwerk
Das Gebäude N, Verkauf, Schließfächer und Fahrradunterstand ist ein eingeschossiger Bau ohne Unterkellerung.
Das Gebäude kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden, der Verkauf ist beheizt (warm), die Schließfächer und der Fahrradunterstand sind unbeheizt (kalt). Die Gesamtgebäudeabmessungen betragen in der Breite 13,2 m und in der Länge 31,3 m. auf der Südwestseite ist eine weite Auskragung des Daches vorgesehen (ca. 3,50 m), sodass die Gebäudebreite des Verkaufs ca. 8,5 m beträgt. Die Höhe des Gebäudes über Geländeoberkante beträgt ca. 3,60 m (OK Dach) Der Verkaufsbereich ist in Massivbauweise geplant, er gründet auf einer Bodenplatte, die Wände bestehen aus 20 cm Stahlbeton, das Dach ist ein zweiachsig gespanntes Flachdach aus Stahlbeton.
Die Ausbildung des Daches über den Schließfächern und der Fahrräder wird ein leichter Stahlbau mit einer unterseitig glatten Ansicht. Das Stahldach erhält rundum eine kleine Auskragung, die die Optik des schlanken Dachs verstärken soll. Die Zwischenfelder werden aus Trapezblechen, die zwischen den Stahlträgern spannen, ausgebildet. Auf dem Trapezblech wird es einen weiteren Aufbau aus Gefälledämmung geben, der das Abfließen des Wassers ermöglicht. Gegründet wird der „kalte“ Teil auf Einzel- und Streifenfundamenten.
Bei der Konzeption des Tragwerks wird darauf geachtet, dass der Einsatz von Voll- oder Halbfertigteilen für die Decken und Wände möglich ist. Die außen liegenden kalten Stahlbetonbauteile sind in Sichtbetonqualität geplant, sie liegen außerdem im Sprühnebelbereich der Straße weshalb hier mit höherer Betongüte und Betondeckung gearbeitet wird. Diese Wände werden in Ortbetonbauweise ausgeführt, auch um die aufliegenden Stahlträger mit einbetonieren zu können. Die Stahlkonstruktion wird teilweise mit Sonderbauteilen an der Stahlbetonkonstruktion befestigt.
Brandschutz
Die gesamte tragende Konstruktion hat keine Anforderungen an den konstruktiven Brandschutz.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C8/10 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C35/45 | |||
| C35/45 C30/37 | |||
| C35/45 C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C35/45 | |||
| C35/45 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 |
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
Stahltragwerk Baustahl in S 235 JRG2 EN 10025 feuerverzinkt
Spezifika Planung
Der Anschluss der Stahlkonstruktion an die Stahlbetonkonstruktion mit Sonderbauteilen, z.B. Schöck KXT. Der Stahlträger in Achse N-5 und N-8 wird mit angeschweißten Bewehrungsstäben bei der Wandbetonage aufgesetzt. Entsprechende Halterung an der Schalung ist vorzusehen. Diese Wände werden in Ortbeton ausgeführt. Die Gründung erfolgt „schwimmend“ im Hanglehm bzw. in der Auffüllung auf einem lastverteilenden Kiespolster, die auftretenden Setzungen sind beim Ausbau und bei der Herstellung der Außenanlagen zu berücksichtigen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über EG (Dachdecke), Bereich Verkauf (warm): Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,20 kN/m² Technik = 0,80 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ gk = 2,50 kN/m²
Decke über EG (Dachdecke), Bereich Unterstand (kalt): Trapezblech = 0,10 kN/m² Blechverkleidung = 0,10 kN/m² Abdichtung und (Gefälle-)Dämmung = 0,30 kN/m² Δ gk = 0,50 kN/m²
Bodenplatte: Fußbodenbelag (Linoleum/8mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Zementestrich 52mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 120mm = 0,12 kN/m² Δ gk = 1,50 kN/m²
Veränderliche Lasten Verkauf: D2: Einzelhandel = 5,00 kN/m²
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.14 Haus O – Offener Vollzug
Tragwerk
Das Hafthaus O (Offener Vollzug) besteht aus vier Vollgeschossen mit Teilunterkellerung in Massivbauweise. Der Gebäudekörper ist 43,2 m lang und misst 22,5 m in der Breite. Die lichte Geschosshöhe beträgt im UG 2,65 m, im EG 3,46 m und in den Obergeschossen 2,80 m.
In den Obergeschossen befinden sich die Hafträume, die durch tragende Wände getrennt sind. Es liegt eine klassische Schottenbauweise vor. In Gebäudemitte befindet sich in den Obergeschossen ein offener Lichthof, der mit der Decke über EG endet. Das Erdgeschoss ist dagegen teilweise aufgelöst, sodass einige Wände im ersten Obergeschoss als wandartige Träger ausgebildet werden. An Stellen, an denen die wandartigen Träger nicht direkt abgefangen werden können, kommen Unterzüge zum Einsatz. Das Erdgeschoss ist an drei Stellen gegenüber dem Obergeschoss zurückversetzt. Auf der Südwestseite über dem Eingang kragen die Obergeschosse frei aus, wohingegen sie im Bereich des Carports und auf der Nordwestseite mit Stützen abgefangen werden. Die Geschossdecken werden im Regelfall als 20 cm starke Massivdecken ausgeführt. Die Bodenplatte des Erdgeschosses sowie des Untergeschosses ist 25 cm stark. Die Stahlbetonwände sind in der Regel 20 cm stark (siehe Ausschreibungspläne). Die erdberührenden Bauteile (Außenwände) im Kellergeschoss werden 25 cm stark ausgebildet. Das Gründungskonzept sieht eine Bohrpfahlgründung mit einem Raster aus Pfahlkopfbalken für das Untergeschoss und das Erdgeschoss vor. Die Bodenplatte wird jeweils freitragend ausgebildet.
Die Wände in den Obergeschossen und im Erdgeschoss sind in der Regel 20 cm stark und werden als Halbfertigteilwand ausgeführt. Die Trennwände zwischen den Zellen sowie Teile der Flur- und Außenwände sind als Wandartige Träger vorgehsehen. Sofern aufgrund der Zulagebewehrung die Ausführung als Hohlplattenwand nicht möglich ist, sind diese in Ortbeton herzustellen (siehe auch Ausschreibungspläne TWP). Die UG-Wände werden 25 cm stark als WU-Bauteil in Ortbeton ausgeführt. Die Treppenläufe werden als Vollfertigteile mit überstehender Bewehrung ausgeführt und mit den Podesten biegesteif verbunden. Die Podeste werden mit Tronsolen auf den Wänden aufgelagert. Auf den Decken werden die Treppenläufe auf Streifenkonsolen gelagert. Im Bereich des Freibereichs werden die Wände und die Deckenteile thermisch von den angrenzenden Bauteilen getrennt.
Die Außenkante des Daches wird von einer umlaufenden Attika abgeschlossen.
Brandschutz Die gesamte tragende Stahlbetonkonstruktion wird entsprechend der Brandschutzanforderungen feuerbeständig ausgebildet.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C30/37 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C35/45 | |||
| C35/45 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 | |||
| C40/50 | |||
| C40/50 | |||
| C35/45 |
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
Spezifika Planung In den Hafthäusern sind keine dauerelastischen Fugen zwischen Fertig-oder Halbfertigteilen zulässig, alle Fugen sind mit Mörtel zu verschließen. Die Schachtwände der Haftzellen d=15cm werden in Vollfertigteilbauweise ausgeführt. Der Anschluss der Frostschürzen EG an UG-Wände ist mit Ripinox Stäben geplant. Für den Anschluss der EG-Stützen S001 bis S006 werden ggf. Schraubanschlüssen erforderlich.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke) und nicht überdachte Innenhöfe: Extensive Begrünung oder 6 cm Kies = 1,20 kN/m² Technik = 0,80 kN/m² Dämmung/ Dichtung = 0,30 kN/m² Unterdecke = 0,10 kN/m² Installationen = 0,10 kN/m² Δ gk = 2,50 kN/m²
Geschossdecke über EG bis 2.OG: Fußbodenbelag (Linoleum/8mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,05 kN/m² Zementestrich 52mm = 1,15 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40mm = 0,04 kN/m² Δ gk = 1,50 kN/m²
Geschossdecke UG: Fußbodenbelag (Linoleum/8mm Steinzeugfliesen) = 0,22 kN/m² Mineralische Dichtungsschlämme = 0,03 kN/m² Zementestrich 52mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 120mm = 0,12 kN/m² Installationen deckenunterseitig = 0,40 kN/m² Δ gk = 2,00 kN/m²
Bodenplatte EG Bereich Carports: Pflasterbelag 100 mm = 2,20 kN/m² Sand-/Kiesschüttung 140 mm = 2,80 kN/m² Dämmung /Dichtung = 0,50 kN/m² Reserve = 0,50 kN/m² Δ gk = 6,00 kN/m²
Treppenhäuser EG bis 2.OG: 10mm Betonwerkstein in 10mm Mörtelbett = 0,48 kN/m² Zementestrich 52mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40mm = 0,04 kN/m² Δ gk = 1,70 kN/m²
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Treppenhäuser UG und EG: 10mm Betonwerkstein in 10mm Mörtelbett = 0,48 kN/m² Zementestrich 52mm = 1,14 kN/m² Trennschicht PE-Folie = 0,02 kN/m² Trittschalldämmung 20mm = 0,02 kN/m² Wärmedämmung EPS 40mm = 0,04 kN/m² Reserve = 0,50 kN/m² Δ gk = 2,20 kN/m²
Außenwände 1. OG bis 3. OG: 20 cm Beton (Hohlwand) = 5,00 kN/m² 20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 12 cm Klinker(≈ 22 kg/dm³) = 2,64 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,16 kN/m² Δ g = 8,00 kN/m² k
Außenwände EG: 20 cm Beton (Vollfertigteil) = 5,00 kN/m² 20 cm Dämmung = 0,20 kN/m² 8 cm Beton (Außenschale) = 2,00 kN/m² Reserve (Spachtel, Innenputz) = 0,30 kN/m² Δ g = 7,50 kN/m² k
Veränderliche Lasten
Decke über 3. OG (Dachdecke) und nicht überdachte Innenhöfe: H: Zur Wartung betretbar = 2,00 kN/m²
Hafträume: A2: wie Wohn- bzw. Bettenräume = 1,50 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 2,70 kN/m²
Gemeinschaftsräume: C1: wie Flächen mit Tischen, Schulräume = 3,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 4,20 kN/m²
Büro/Fachdienste/Kleinküche/Wäsche/Du.Gef.: B1: Aufenthaltsräume = 2,00 kN/m² Leichte Trennwände ≤ 5 kN/lfm = 1,20 kN/m² = 3,20 kN/m²
Flure: B2: wie Flure in Krankenhäusern/Altenheimen = 3,00 kN/m²
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Technik und Fitnessraum: B3: schwerere Geräte = 5,00 kN/m²
Erdgeschoss: E 1.1: Werkstätten mit leichtem bis schwerem Betrieb, Lagerflächen = 5,00 – 7,50 kN/m²
F: Parkflächen für leichte Fahrzeuge (max. 3t) = 5,00 kN/m² Anprallast für Fahrzeuge bis 3t Fd = 40 kN
Treppenhäuser: T2: Treppenhäuser = 5,00 kN/m²
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 176
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.15 Verbindungsgänge/Medienkanäle
Tragwerk
Die Hafthäuser A-F und die Häuser L, H und J sind über unterirdische Gänge miteinander verbunden. Die Höhe der Gänge beträgt ca. 3,12 m, wobei die Stahlbetondecke ein leichtes Gefälle nach außen hin aufweist. Die Breite variiert zwischen knapp 2,0 m und einer Gesamtbreite von ca. 6,0 m. Die Gänge werden als geschlossene Röhren ausgebildet, die Ecken sind biegesteif ausgeführt. Innenwände sind oben und unten rechnerisch gelenkig angeschlossen. An den Gebäuden werden nach einem kurzen Stück Auskragung die Gänge mit einer Fuge angeschlossen. Die Außenwände werden 25 cm, die Innenwände 20 cm stark ausgebildet. Die Bodenplattendicke beträgt 25 cm. Die Decke hat ebenfalls eine Stärke von 25 cm, wobei die Dicke oberseitig variiert, um ein Gefälle auszubilden. Die Gänge sind erdüberdeckt und werden teilweise von Feuerwehrfahrzeugen überfahren. Die Gänge werden nach außen als WU-Bauteil ausgeführt. Als Radonschutz können alternativ Frischbetonverbundfolie oder Schwarzabdichtung eingesetzt werden. Die Erdanschüttung der Gänge muss auf beiden Seiten gleichmäßig erfolgen. Einseitiger Erddruck wurde nicht berücksichtigt. Die Gänge sind „schwimmend“ im Hanglehm auf einem lastverteilenden Kiespolster gegründet (siehe Bodengutachten).
Brandschutz
Die gesamte tragende Stahlbetonkonstruktion wird entsprechend der Brandschutzanforderungen feuerbeständig ausgebildet.
Baustoffe
Das Gebäude wird in Stahlbetonbauweise erstellt. Zum Einsatz kommen im Wesentlichen folgende Baustoffe:
| Bauteile | Betongüte | Expositionsklasse | |
|---|---|---|---|
| C25/30 WU | |||
| C25/30 WU | |||
| C25/30 | |||
| C25/30 WU |
- Bauteil als WU-Konstruktion gemäß WU-Richtlinie
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 177
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Spezifika Planung
Anschluss an Gebäude mit Fugenausbildung und entsprechender Abdichtung (Fugenband etc.). Die Gründung erfolgt „schwimmend“ im Hanglehm bzw. in der Auffüllung auf einem lastverteilenden Kiespolster, die auftretenden Setzungen sind beim Ausbau und bei der Herstellung der Außenanlagen zu berücksichtigen. Der Schutz der Abdichtung im Bauzustand muss z. B. durch 10 cm Schutzbeton sichergestellt werden.
Lastannahmen
Ständige Lasten
Decke: Erdauflast 0,85 m * 20 kN/m² = 17,0 kN/m²
Veränderliche Lasten
Bodenplatte: Flure/Technik/Gänge: B3: wie Flure in Krankenhäusern/Altenheimen = 5,0 kN/m²
Decke: Verkehrslast aus Feuerwehrfahrzeug: SLW 30, Ersatzlast = 16,7 kN/m²
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 178
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.03.02.16 Anstaltsmauer
Tragwerk
Das Anstaltsgelände wird von einer etwa 1.400 m langen Anstaltsmauer eingefasst (im Bereich der Pforte überspannt die Anstaltsmauer die Gebäudeteile Pfortengebäude und KFZ-Schleuse, dieser Bereich zählt nicht zur „regulären“ Anstaltsmauer und wird im Kapitel Haus J behandelt).
Die Anstaltsmauer ist als Vollfertigteile mit einer maximalen Breite von 2,50 m geplant, die mit entsprechender Nut-Feder-Verbindung aneinandergereiht werden. Die Mauer hat eine Gesamthöhe von 6 m ab Geländeoberkante (306,04 m ü. NHN) und einen Fundamentquerschnitt von 1,60 m x 0,50 m.
Die Überschüttung des Fundaments mit Erdreich beträgt auf beiden Seiten in etwa 60 cm. Für die Gründung wird ein lastverteilendes Magerbetonpolster unterhalb des Mauerfundaments mit der Schichtdicke von 0,50 m vorgesehen.
Aus sicherheitstechnischen Gründen muss die UK der Gründung (in diesem Falle das Magerbetonpolster) der Anstaltsmauer auf -1,60 m ab GOK liegen, um einen ausreichenden Untergrabungsschutz zu gewährleisten. Außergewöhnliche Einwirkungen aus Anprall sind nicht zu berücksichtigen, da entsprechende Schutzvorrichtungen vorgesehen sind.
Baustoffe
| Bauteile | Betongüte | Expositions-klasse | |
|---|---|---|---|
| C35/45 | |||
| C25/30 |
Lastannahmen
Ständige Lasten
Ausbaulast = 0,20 kN/m Installationen = 0,30 kN/m Δ g = 0,50 kN/m k
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.04 Anforderungen Brandschutz
Für das Projekt JVA Zwickau-Marienthal wurde seitens des AG ein umfassendes Brandschutzkonzept angefertigt, welches als Anlage der Ausschreibung beiliegt (Teil 09.02.06 FLB).
Die Ausführung der Maßnahme hat im Rahmen der Gesamtmaßnahme und in Bezug auf die einzelnen Gebäude den Vorgaben des Brandschutznachweises komplett zu entsprechen.
Falls in der FLB und deren Anlagen noch über das Brandschutzkonzept hinausgehende Brandschutz-Forderungen aufgrund anderer Richtlinien und/oder Nutzeranforderungen formuliert sind, werden diese Vertragsbestandteil und sind vom AN umzusetzen (z.B. Stahlblech-Haftraumtüren T15).
Der AN hat zudem die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes während der Ausführungsplanung und Umsetzung auf der Baustelle eigenverantwortlich durch einen von ihm beauftragten Brandschutzsachverständigen vorzunehmen und mit dem durch den AG beauftragten Prüfingenieur für Brandschutz abzustimmen. Der Prüfingenieur prüft am Ende der Maßnahme die Endfassung des Brandschutzkonzeptes im Auftrag des AG. Das endgeprüfte Brandschutzkonzept ist eine Voraussetzung für die Anmeldung zur Abnahme. Der AN hat eigenverantwortlich die rechtzeitige und vollständige Endprüfung zu veranlassen, zu organisieren, vorzunehmen, durch den AG erfolgt lediglich die Vergütung und Bestellung des Prüfingenieurs.
Durch den AN werden außerdem die Fachbauleitung Brandschutz, sowie die Herstellung, Lieferung und Anbringung der Flucht- und Rettungswegpläne und der Feuerwehreinsatzpläne und Feuerwehrlaufkarten erbracht.
Der AN hat zudem alle notwendigen Ortsbegehungen und Behördenabstimmungen sowie alle weiteren notwendigen Maßnahmen für den Brandschutz vorzunehmen.
Die Abstimmung, Anfertigung und Anbringung aller weiteren von der Bauaufsicht, der Feuerwehr oder anderen Genehmigungsbehörden geforderten Beschriftungen, Beschilderungen und Hinweistransparente ist ebenfalls Leistung des AN.
Für den organisatorischen Brandschutz während der Baustelle ist der AN ebenfalls vollumfänglich verantwortlich.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.05 Anforderungen Bauphysik
Für die JVA Zwickau wurden seitens des AG ein ENEV-Nachweis und ein Schallschutznachweis angefertigt, welche als Anlage der Ausschreibung beiliegen (Teil 09.02 FLB) und als Grundlage aller weiterer Aktivitäten des AN dienen müssen.
01.05.01 Anforderungen Wärmeschutz
Nach EnEV 2014 § 4 werden an das Objekt Anforderungen an den Jahres- Primär-Energiebedarf Q“p für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebauter Beleuchtung gestellt. Die verschärften Anforderungswerte (Bauantrag nach dem 01.01.2016) gemäß Anlage 2 Tabelle 1 und Tabelle 2 der EnEv2014 sind zusätzlich einzuhalten. Zudem ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zu beachten. Für die JVA Zwickau wird das EEWärmeG durch die Nutzung der Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) des BHKW´s und einer Unterschreitung der EnEV Anforderungen bezüglich der maximalen mittleren U-Werte und des Jahres- Primärenergiebedarfs erfüllt.
Das BHKW ist vom AN in der Ausführungsplanung so auszulegen, dass es die Anforderungen nach EEWärmeG §7 Absatz 1 Nummer1 Buchstabe b und Nummer VI der Anlage erfüllt.
Mit der vorliegenden Ausschreibungsplanung wurden seitens des AG für jedes Gebäude ein Wärmeschutznachweis nach ENEV 2014 erstellt (Teil 09.02.08 FLB), in dem auch die erhöhten Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 in allen Fällen eingehalten werden.
Der Berechnung liegt ein Pimärenergiefaktor von 0,7 zugrunde. Es ist Aufgabe des AN, die Nahwärmeversorung in der Ausführungsplanung so auszulegen, dass der Primärenergiefaktor nicht überschritten wird. Ein entsprechender Nachweis ist vom AN zu erbringen.
Es ist Aufgabe des AN, die Planung und Ausführung bei allen Außen-Bauteilen, Übergängen und Durchdringungen so zu optimieren, dass die Grundbedingungen des Wärmeschutznachweises eingehalten werden. Alle Konstruktionen sind analog der DIN 4108-7 und DIN 4108 Beiblatt 2 weitgehend ohne Wärmebrücken und luftdicht vorzusehen, so dass der ENEV- Nachweis auch für die erhöhten Anforderungen eingehalten werden kann.
Für alle vom AN vorgeschlagenen Konstruktionen der gebäudeumschließenden Außenhaut sind rechnerische Nachweise der Wärmedämmwerte, Diffusions-und Taupunktberechnungen und alle sonstigen relevanten Nachweise vor Ausführung zu erstellen und der Ausführung zu Grunde zu legen. Diese Berechnungen und Nachweise werden Bestandteil der Projektdokumentation.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Für alle Dämmschichtdicken und Wärmeleitfähigkeiten gelten die Ausführungen des in der Anlage beigefügten "Wärmeschutznachweises" als Mindeststandard. Die in der Anlage "Wärmeschutznachweis" enthaltenen konstruktiven Aufbauten erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich sonstigen Bauteilen wie Dampfsperren und Abdichtungen.
Sofern vom AN nachzuweisende bauphysikalische Auflagen und Forderungen nicht durch allgemein gültige Prüfzeugnisse, Zulassungen oder durch nachvollziehbare und prüfbare Berechnungen nachgewiesen werden können, dürfen die betreffenden Bauteile und Baustoffe nicht verwendet werden. Die technische Wärmedämmung aller Bauteile der TGA gehört jeweils zum Leistungsumfang des Gewerkes des AN. Bezüglich der Materialien und Qualitätsstandards, der Ausführungsdetails und der sichtbaren Oberflächen sind gewerkeübergreifend einheitliche Lösungen vom AN zu planen.
Durch den AN ist im Rahmen seiner Ausführungsplanung der Wärmeschutznachweis fortzuführen und ein Energiebedarfsausweis nach ENEV 2014 § 16 ff und den dazu gehörenden Fachnormen auszustellen und bei dem AG und der Bauaufsichtsbehörde einzureichen, bzw. der Projektdokumentation bei zu fügen.
01.05.02 Anforderungen Sommerlicher Wärmeschutz
Nach der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 § 4 Abs.4 ist bei Nicht- Wohngebäuden der sommerliche Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 (standardisiertes Berechnungsverfahren) zu prüfen.
Mit der vorliegenden Ausschreibungsplanung wurde seitens des AG ein passives Klimakonzept erarbeitet.
Folgende Kennzeichen der vorliegenden Ausschreibungsplanung sind hierfür maßgebend:
- Teilweise reduzierter g-Wert (Energiedurchlassgrad) der Glasflächen
- Teilweise außenliegender Sonnenschutz
Nähere Angaben zum sommerlichen Wärmeschutz der JVA sind den beiliegenden Nachweisen (Teil 09.02 FLB) zu entnehmen.
Durch den AN ist im Rahmen seiner Ausführungsplanung der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes fortzuführen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.05.03 Anforderungen Bauakustik und Raumakustik
Mit der vorliegenden Ausschreibungsplanung wurde seitens des AG ein Bauakustikkonzept und ein Raumakustikkonzept erarbeitet, welche den Anlagen in Teil 09.02 FLB zu entnehmen sind.
Es ist Aufgabe des AN, die Planung und Ausführung aller maßgeblichen Bauteile dahingehend so zu optimieren, dass die Vorgaben des Bauakustik- und des Raumakustikkonzeptes eingehalten werden.
Im Bauakustikkonzept wurde für ausgewählte Bereiche wie die Werkhallen Haus L, die Gärtnerei Haus M und den BGH-Bereich im Haus A die Anforderungen an die maximalen Schallimmissionen definiert und die betreffenden Bauteile in diesen Bereichen untersucht und die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen, dies insbesondere ausführlich für den BGH-Bereich im Haus A. Der AN hat die Nachweise bei der konkreten Dimensionierung der Bauteile wie Wände/ Fenster /Türen/ Decken zu beachten und umzusetzen.
Im Raumakustikkonzept wurden für ausgesuchte Räume die erforderlichen akustisch wirksamen Flächen ermittelt. Die Akustikmaßnahmen werden in allen untersuchten Räumen über akustisch wirksam belegte Deckenflächen und teilweise akustisch wirksam belegte Wandflächen realisiert. Die Akustikmaßnahmen sind seitens des AN im Rahmen seiner Ausführungsplanung derart zu konzipieren, dass die Nachhallzeiten den angegebenen geforderten DIN Werten (DIN 18041) entsprechen.
Durch den AN sind im Rahmen seiner Ausführungsplanung und Bauausführung die Nachweise der Bauakustik und der Raumakustik fortzuführen und der Projektdokumentation beizufügen.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 183
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.06 Anforderungen Ökologie
Bei Planung und Bau der JVA Zwickau ist auf die Verwendung und den rationellen Einsatz von umweltfreundlichen, ressourcenschonenden und gesundheitsverträglichen Baustoffen dringend zu achten. Sämtliche Baustoffe und die zu ihrer Verarbeitung erforderlichen Hilfsmittel (Bauhilfsstoffe, z. B. Kleber, Spachtelmasse etc.) dürfen in eingebautem Zustand keine gesundheitliche Beeinträchtigung des menschlichen Organismus durch Freisetzen von toxischen Bestandteilen in Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen hervorrufen.
Asbesthaltige oder andere krebsauslösende, erbgut- und fruchtschädigende, lösemittelhaltige (flüchtige organische Substanzen) und solche Baustoffe, die vollhalogenierte oder teilhalogenierte (FCKW, H-FCKW, FKW, H-FKW, etc.) Fluorchlorkohlenwasserstoffe oder andere klimaschädigende Stoffe enthalten bzw. unter ihrer Verwendung hergestellt wurden, sind nicht zu verwenden.
Bei Maler- und Lackierarbeiten dürfen generell nur schadstoffarme Produkte entsprechend den Vergabegrundlagen des Umweltzeichens RAL- UZ 12a (Blauer Engel) eingesetzt werden.
Es dürfen nur künstliche Mineralfasern eingesetzt werden, die gemäß TRGS 905 frei von Krebsverdacht sind. Mineralfaserdämmung wird zur Vermeidung von Faserflug immer in Folienbeutel eingeschweißt verwendet.
Beim Einsatz von Aluminiumbauteilen ist darauf zu achten, dass sofern möglich, bei der Herstellung Sekundäraluminium bzw. recyceltes Aluminium verwendet wird.
Während der Verarbeitung der Bau- und Hilfsstoffe sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und die Empfehlungen der Bauberufsgenossenschaften hierzu einzuhalten. Die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) sowie die TRK-Werte (Technische Richtkonzentration) dürfen nicht überschritten werden.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 184
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.07 Anforderungen Barrierefreiheit/ ASR
01.07.01 Barrierefreiheit
Für den Komplex bestehen die Anforderungen nach Barrierefreiheit entsprechend der SächsBO und den Arbeitsstättenrichtlinien für den Verwaltungs- und Besuchsbereich im Gebäude H. Dies ist auch in der planerischen und baulichen Umsetzung des AN durchgängig zu berücksichtigen.
Für die anderen Gebäude wird für die dort tätigen Bediensteten davon ausgegangen, dass hier aufgrund des besonderen Tätigkeitsprofils im Kontakt mit Gefangenen keine Personen mit körperlicher Beeinträchtigung beschäftigt werden können, hier bestehen demzufolge keine Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Hinsichtlich der Gefangenen sind Haftplätze/ Hafträume für Gefangene mit körperlicher Beeinträchtigung vorgesehen. Diese sind so auszustatten wie beschrieben und dargestellt in Anlehnung an die DIN 18040. Es wird hier jedoch klargestellt, dass die DIN 18040 auch in diesen Bereichen nicht komplett umzusetzen ist, z.B. sind die WC´s in den behindertengerechten Hafträumen nur einseitig anfahrbar etc. Letztlich ist die Unterbringung nicht für Personen jeden Grades einer körperlichen Beeinträchtigung geeignet.
Grundsätzlich sind im Zweifelsfall für die Bauaufgabe der JVA Zwickau die vollzuglichen Anforderungen vorrangig vor den Anforderungen an die Barrierefreiheit zu beachten.
01.07.02 ASR
Für den Komplex bestehen die Anforderungen nach den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) für den Verwaltungsbereich im Gebäude H. Dies ist auch in der planerischen und baulichen Umsetzung des AN durchgängig zu berücksichtigen.
Für die anderen Gebäude wird für die ASR davon ausgegangen, dass hier aufgrund des besonderen Tätigkeitsprofils im Kontakt mit Gefangenen die ASR nicht durchgängig umgesetzt werden können (z.B. Anforderungen an Rettungswege, die im Normalfall „abgesperrt“ sind etc.) Die ASR ist in diesen Gebäuden also in „Anlehnung“ umzusetzen.
Grundsätzlich sind im Zweifelsfall für die Bauaufgabe der JVA Zwickau die vollzuglichen Anforderungen vorrangig vor den Anforderungen an die ASR zu beachten (Ausnahme Verwaltungsbereich Haus H).
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.08 Anforderungen Planung
01.08.01 Planungsleistungen Allgemein
Der AN erhält als Grundlage seiner weiteren Planung die dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) beiliegende Ausschreibungsplanung, bestehend aus Planlisten, Plänen, Leitdetails, Listen, Beschreibungen und Berechnungen. Zudem sind die kalkulatorisch relevanten Gutachten, Nachweise und Stellungnahmen beigefügt. Der AN hat die Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen anhand der übergebenen Inhalts- und Anlagenliste zu überprüfen und per Gegenzeichnung zu bestätigen.
Darüber hinaus erhält der AN keine weiteren Unterlagen, bzw. es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass der AN aus ggfs. nach seiner Auffassung AG-seitig fehlenden Unterlagen Ansprüche gleich welcher Art stellen kann.
Hinweis Ansichten/ Schnitte: Bei den Hafthäusern B – F wurden im Rahmen der Ausschreibungsplanung nicht alle Ansichten/ Schnitte erstellt, da im Prinzip gleichartig. Der AN hat im Rahmen seiner Ausführungsplanung alle Ansichten und Schnitt von allen Hafthäusern auf Basis der exemplarischen Ansichten und Schnitte zu erstellen.
Die vorliegenden Ausschreibungsplanungen aller einzelnen Leistungsprogramme, Anlagengruppen und Gewerke, unter Berücksichtigung der beigefügten Gutachten und der Baugenehmigung, hat der AN weiter zu koordinieren bis hin zu einer in sich abgeschlossenen und lückenlosen, ausführungsreifen Gesamtplanung.
Alle zur fachgerechten Realisierung und Umsetzung des Projektes notwendigen Planungen und Berechnungen hat der AN zu erbringen. Dies sind insbesondere die kompletten Grundleistungen der Ausführungsplanung (HOAI Lph. 5) sowie alle notwendigen weiteren Besonderen Leistungen und Leistungen nach VDI 6026.
Die zu erstellenden Ausführungsdetails können vom AN nach eigenem Ermessen den einzelnen Gewerken zugeordnet werden und die Ausführungsschnittstellen somit eigenverantwortlich festgelegt werden, so dass eine vollständige Leistung wie beschrieben entsteht.
Das vom AN eingesetzte Planungsteam sowie die Methodik der AN-internen Koordination der Planung ist in Form von Organigrammen, Beteiligtenlisten und einem Planungsterminplan darzustellen und dem AG nach Beauftragung zu übergeben.
Zur Planvorlage und -verteilung ist zwingend der durch den AG gestellte und eingerichtete Planserver zu verwenden und die Plannummernsystematik zu berücksichtigen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
(Siehe OHB Anlage Teil 09.04.01 FLB)
Bei der Erstellung der Ausführungsplanung hat der AN die Vorgaben des CAFM Teil I Pflichtenheft CAD-Konventionen als Anlage in Teil 09.04.04 FLB dringend zu beachten. Hinweis: Diese Maßgabe gilt auch, falls die vorliegende Ausschreibungsplanung, auf der die Planung des AN aufbaut, nicht diesen Konventionen entspricht
Zudem ist durch den AN ein aussagekräftiges Raumbuch mit Attributen zu den Gewerken/ Anlagegruppen pro Raum anzufertigen. Maßgeblich hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad ist hierfür das CAFM Teil III Pflichtenheft Digitales Raumbuch als Anlage in Teil 09.04.05 FLB.
Weiterhin sind durch den AN bei der Planvorlage folgende Vorgaben zwingend einzuhalten:
-
Die Bauteilbezeichnungen (Bauteil, Geschoss, Raumnummer) sind durch den AN in alle Pläne, Raumbücher, Türschilder, Hinweisschilder, Schaltschränke, Schließpläne und in alle sonstigen Unterlagen/ Revisionsunterlagen/ Schaltbücher zu übernehmen.
-
Alle vom AN erstellten Planunterlagen, Nachweise und Berechnungen und sonstige für die Ausführung relevanten Unterlagen sind vom AN vor Vorlage eigenverantwortlich zu koordinieren, zu prüfen und zur Ausführung freizugeben. Die Freigabe des AN erstreckt sich auf die Übereinstimmung der Planunterlagen mit dem gesamt vertraglich geschuldeten Leistungsinhalt. Die Freigabe des AN auf den Plänen schließt die Erklärung mit ein, dass die Planung durch den AN koordinert und geprüft wurde. Es darf nur nach freigegebenen Plänen und sonstigen Unterlagen gebaut werden. Der AN muss sicherstellen, dass alle Pläne an der Baustelle als "freigegeben" gekennzeichnet sind.
-
Die Ausführungsplanung muss zusammenhängende und schlüssige Geschossplanungen je Gebäudeteil, im Falle der TGA Planung mit allen Gewerken inkl. Schachtbelegungsdetails enthalten.
-
Die Installationsgrundrisse sind vor Vorlage mit kompletten Schemata aller technischen Gewerke im Paket zusammen zu fassen
-
Im Gewerk MSR sind die Unterlagen als Komplettpaket einzustellen
-
Leistung des AN ist das Erstellen von Notfall- und Alarmplänen.
-
Dem AN obliegt die weitere Bauteilstatik im Rahmen seiner Ausführungsplanung. Zudem obliegt dem AN die Beauftragung und Vergütung der Prüfung der Bauteilstatik durch den Prüfingenieur. Die Prüffreigaben bzw. Bauteilfreigaben des Prüfstatikers sind zu dokumentieren und regelmäßig auf den Planserver einzustellen.
Für alle vom AN zu erstellenden Planunterlagen gelten darüber hinaus die nachfolgend angeführten allgemeinen Anforderungen:
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
-
die weiteren sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Anforderungen
-
die Beachtung des Standes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme, des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, der öffentlich- rechtlichen Bestimmungen und der örtlichen Gegebenheiten.
-
-die Beachtung aller einschlägigen Verwaltungsvorschriften.
-
-die baurechtliche Abnahmefähigkeit
In den nachfolgenden Kapiteln der einzelnen Gewerke/ Anlagengruppen sind weitere spezifische Angaben zur Ausführungsplanung enthalten, die ebenfalls zu beachten sind.
Hinweis: Die Ausführungsplanung des AN ist Bestandteil des Pauschalfestpreises. In Teil 10 FLB wird für die Ausführungsplanung eine informative Preisabfrage hausweise vorgenommen.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.08.02 Plankommentierung AG
Die Ausführungsplanung des AN muss dem AG vor finaler Fertigstellung zur 1- maligen Kommentierung übergeben werden.
Die Vorlage der Planunterlagen des AN beim AG hat rein informellen, unterstützenden Charakter. Die Verantwortung für die Inhalte der Planung bleibt grundsätzlich beim AN.
Der AN hat also bis zur Abnahme die volle Verantwortung für die Mangelfreiheit seiner Planung unabhängig vom Vorgang der Plankommentierung.
Es erfolgt keine Freigabe mittels Stempel von Plänen oder sonstigen Unterlagen durch den AG. Durch den AG erfolgt lediglich die Kommentierung der Planunterlagen in fortlaufender Protokollform mit Angabe der jeweiligen Plannummer und Indexstand.
In Fällen, in denen festgestellt wird, dass die Planung von den vertraglichen Vorgaben oder allgemeinen Regeln der Technik abweicht, erfolgt ein Hinweis seitens des AG in den fortlaufenden Protokollen der Plankommentierungen.
In Fällen, in denen die Planung gravierende Abweichungen vom Vertrag beinhaltet oder der AG sieht, dass die Hinweise des AG nicht berücksichtigt werden, erfolgen Mängelrügen mit dem Hinweis auf die Verweigerung der Gesamtabnahme.
Folgende Bedingungen sind außerdem bei der Plankommentierung prinzipiell einzuhalten:
Die Planvorlage ist in eine sinnvolle Abfolge zu bringen, diese mit dem AG detailliert abzustimmen und in dem Planungsterminplan detailliert darzustellen, so dass der AG die Kapazitäten für die Plankommentierung gewährleisten kann. Unter diesen Voraussetzungen erhält der AG eine Frist von 2 Wochen für die Kommentierung der unter den o.g. vorgegebenen Randbedingungen vorgelegten Planung. Die Verantwortung für den termingerecht vorgenommenen Planungs-, Kommentierungs- und Bauablauf liegt komplett beim AN.
Weitere wichtige Maßgaben:
-
Bei erkennbar unvollständig eingereichten Unterlagen wird seitens des AG die Plankommentierung verweigert.
-
Eine erneute Kommentierung, ob und inwieweit die Kommentierungen übernommen und umgesetzt wurden, erfolgt nicht. Dies liegt allein im Verantwortungsbereich des AN.
-
Es erfolgt nur 1 Kommentierungsrundgang je Unterlage.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
-
Alle Kosten für das Anfertigen, Vervielfältigen und Versenden der notwendigen Planunterlagen sind in den Pauschalpreis einzurechnen.
-
Die zu kommentierenden Pläne und Unterlagen sind im pdf-Format im Projektraum einzustellen, außerdem sind sie je einfach farbig geplottet und gefaltet mit Heftrand direkt an die kommentierenden Architekten bzw. zuständigen Fachplaner des AG zu versenden.
-
Ein zweites Exemplar ist an den AG als Papier-Belegexemplar in gleicher Form zu versenden.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.08.03 Werkstatt- und Montagepläne
sind vom AN mindestens für alle dafür in der VOB/C benannten Gewerke zu erbringen
Die Werkstatt-und Montagepläne müssen inhaltlich auf den Plänen der Ausführungsplanung und auf den geprüften statischen Unterlagen aufbauen.
Grundsätzliche Änderungen und Systemänderungen sind im Rahmen dieser Werkstatt- und Montageplanung nur unter Einhaltung der Termine und Kosten zulässig, sie darf die Ausführungsplanung nicht ersetzen.
In den nachfolgenden Kapiteln der einzelnen Gewerke/ Anlagengruppen sind weitere spezifische Angaben zur Werkstatt-und Montageplanung enthalten, die ebenfalls zu beachten sind.
Zudem ist hinsichtlich der Thematik Werkstatt- und Montageplanung grundsätzlich das OHB in Teil 09.04.01 FLB zu beachten.
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01.08.04 Projektdokumentation
Als wesentliche Voraussetzung für eine Gesamtabnahme gilt die Übergabe der vollständigen Dokumentation bzw. Revisionsplanung durch den AN an den AG.
Die grundsätzliche Art und Weise, Inhalte, Beschaffenheit und Umfang der Projektdokumentation und Revisionsplanung sind den Anlagen in Teil 09.04 FLB zu entnehmen.
Hier sind insbesondere das OHB (Teil 09.04.01 FLB), die RLBau Sachsen/ Abschnitt H Übergabe und Baubestandsdokumentation (Teil 09.04.02 FLB), das CAFM Teil I Pflichtenheft Baubestandsdoku (Teil 09.04.04 FLB), das CAFM Teil II Pflichtenheft CAD Konventionen (Teil 09.04.04 FLB) und das CAFM RGB Raum- und Gebäudebuch Vorgaben (Teil 09.04.05 FLB) als für die Leistungen des AN relevante Dokumente zu benennen.
In den nachfolgenden Kapiteln der einzelnen Gewerke/ Anlagengruppen sind weitere spezifische Angaben zur Revisionsplanung und der Projektdokumentation enthalten, die ebenfalls zu beachten sind.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.09 Anforderungen Bemusterungen
Der AN hat alle gestalterisch, funktional und sicherheitstechnisch relevanten Bauteile, Werkstoffe, Anlagen und Einrichtungsgegenstände nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen aussagekräftig zu bemustern, entweder als Prospektbemusterung oder als körperliches Muster. Dem AN obliegt die Organisation und Protokollierung der Bemusterungen.
Zudem ist im Rohbau eines Hafthauses ein Musterhaftraum inkl. Fenster + Gitter und Hafthausfassadenausschnitt zu errichten, sobald der Rohbau des ersten Hafthauses errichtet ist.
Welche Bauteile, Werkstoffe, Anlagen und Einrichtungsgegenstände mindestens körperlich zu bemustern sind, ist der in den Anlagen Teil 09 FLB beiliegenden Musterliste zu entnehmen.
Unabhängig vom Ergebnis der Bemusterungen bleibt der AN verpflichtet, die vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarte Funktionalität, zu erfüllen. Bemusterungen entbinden den AN nicht von seiner Verpflichtung zur vertragsgerechten und mangelfreien Leistungserbringung.
Die Bemusterungen müssen im detaillierten Planungsterminplan dargestellt und vorangekündigt werden, so dass der AG die notwendigen Kapazitäten für die Bemusterungen gewährleisten kann. Je nach Bauteil sind durch den AN die notwendigen Vorlaufzeiten bei der Terminierung der Bemusterungen berücksichtigt werden. Falls bemusterte Bauteile/ Werkstoffe/ Anlagen/ Einrichtungsgegenstände AG- seitig abgelehnt werden, muss es terminlich möglich sein, eine Nachbemusterung durchzuführen, ohne dass im Projektablauf eine Verzögerung eintritt.
Die Bemusterungen finden vorbehaltlich im Einzelfall abweichender Vereinbarungen grundsätzlich auf der Baustelle statt.
Falls mehrere alternierende Muster zur Auswahl seitens des AG gewünscht werden, so ist das bei den Gewerkebeschreibungen entsprechend vermerkt (z.B. Farbmuster, Bodenbeläge etc.).
Der AN hat die Bemusterungen gebündelt nach Gewerken vorzunehmen.
Für sämtliche Bemusterungen hat der AN mindestens 14 Kalendertage vor dem Bemusterungstermin bereits die entsprechenden technischen Datenblätter, bzw. Bauteil-Prospekte schriftlich beim AG einzureichen.
Der AN hat dem AG mithilfe von Entscheidungsvorlagen bzw. Bemusterungsprotokollen eine lückenlose Dokumentation eines jeden Bemusterungsprozesses zu übergeben.
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
In dem Bemusterungsprotokoll müssen neben allen Produkteigenschaften und getroffenen Auswahlentscheidungen auch etwaige Wartungs- und Pflegehinweise enthalten sein.
Alle ausgewählten Muster hat der AN unverwechselbar zu kennzeichnen, und in einem eigenen Mustercontainer während der gesamten Bauphase gesondert zu verwahren und auf jederzeit mögliches Verlangen des AG zur Prüfung auf Identität von Muster und eingebautem Bauteil vorzulegen (Rückstellmuster).
Der AG kann nach Abnahme die geordnete Übergabe aller Rückstellmuster verlangen. Die Entsorgung ist dem AN nur nach schriftlicher Zustimmung des AG und nur dann gestattet, wenn die Rückstellmuster dem AG vom AN zuvor zur Übernahme angeboten wurden. Falls die Entsorgung seitens des AG dem AN gestattet wird, ist der AN für die Entsorgung der Muster zuständig.
Welche Bauteile, Werkstoffe, Anlagen und Einrichtungsgegenstände der AN gemäß o.g. Ausführungen mindestens körperlich zu bemustern hat, ist der Bemusterungsliste in Anlage Teil 09 FLB zu entnehmen.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 194
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
01.10 Anforderungen Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der AG übernimmt nach § 4 der BaustellenV die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für die Maßnahme und stellt einen oder mehrere nach RAB (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) 30 geeignete Koordinatoren für die Umsetzung der Aufgaben ein.
Für die Durchführung aller Arbeiten des AN sind uneingeschränkt sämtliche Forderungen der gesetzlichen und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes, der Unfallverhütungsvorschriften, der Sächsischen Bauordnung und den RAB zu beachten.
Der AN wird den AG über die Aktivitäten, Schriftwechsel und Protokolle in Sachen Arbeitssicherheit unterrichten und dem AG, bzw. dessen SiGe- Koordinator eine umfassende Einsichtnahme in die Geschehnisse auf der Baustelle, bzw. Teilnahme an Einweisungen, Sicherheitsbegehungen, Sicherheitsbesprechungen und diesbezüglichen Abstimmungen ermöglichen.
Leistungen des AN während der Planung und Ausführung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
- Koordinieren der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange zwischen den Planungsbeteiligten, Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes des SiGe-Koordinators des AG.
- Berücksichtigung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Leistungen des AN während der Ausführung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
- Befolgen der Baustellen-Ordnung und Abstimmung mit dem AG bzw. dessen SiGe-Koordinator
- Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung beim eigenen Personal und allen Subfirmen.
- Mitwirkung beim Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 (3) 1. BaustellV)
- Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen (vgl. § 3 (3) 2. BaustellV)
- Organisieren des Zusammenwirkens der Firmen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (vgl. § 3 (3) 4. BaustellV)
- Mitwirken bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Firmen, z.B. durch das Einfordern von Nachweisen (vgl. § 3 (3) 5. BaustellV)
- Mitwirken bei Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen
- Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 195
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
- Hinweise an den SiGe-Koordinator auf besondere betriebliche Tätigkeiten/ und/ oder äußere Einflüsse, bzw. Einflüsse, die sich aus räumlicher und zeitlicher Nähe von parallel laufender Gewerkearbeiten ergeben
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 196
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01.11 Anforderungen Wartung
Die Wartung und Inspektion von maschinen- und elektrotechnischen und sonstigen Anlagen in der JVA Zwickau für die Dauer der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche von 4 Jahren ist Bestandteil des seitens des AN in Teil 10 FLB anzubietenden Pauschalfestpreises.
Die bei der JVA Zwickau anfallenden Wartungsleistungen wurden in 12 „Wartungspaketen“ gegliedert, die Anlagen der „Kategorie 2“ sind darin separiert berücksichtigt (Wartungspaket 08 und 10).
Der Umfang der anzubietenden Wartungsleistungen der einzelnen Wartungspakete wird durch die Anlagen Teil 09.04.06 FLB
- Wartungsverträge
- Ergänzungsverträge Störungsbeseitigung
- AMEV-Arbeitskarten (Anlagen, für die keine Arbeitskarten nach AMEV vorliegen nach Herstellervorgabe)
definiert.
Für die Gewerke, für die im Rahmen der Ausschreibungsplanung keine Wartungskarten vorliegen, die aber in den Angebots-Wartungspaketen enthalten sind, müssen die Wartungskarten seitens des AN bis 3 Monte vor Fertigstellung entsprechend ausgefüllt vorgelegt werden.
Mit Übergabe des Werkes an die nutzende Verwaltung ist der AN verpflichtet, aufgrund seines Angebotes die Wartungsverträge abzuschließen. Er hat jedoch keinen Anspruch auf Abschluss dieser Verträge.
Die Wartungsarbeiten sind in jedem Falls so anzubieten und auszuführen, dass die Betriebsbereitschaft und die Sicherheit der Anlagen gewährleistet bleiben. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen, Schutzvorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Materialien und Hilfsstoffe, die der AN im Rahmen der Wartungsarbeiten auszubauen und zu ersetzen hat, sind fachgerecht zu entsorgen. Der AG, bzw. die nutzende Verwaltung stellt dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoff) kostenlos zur Verfügung.
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgräte und Werkzeuge) sowie Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsstoffe) zu liefern, bzw. zu stellen.
Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Sicherheit oder den Betrieb der Anlage gefährden oder ausschließen, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich durchzuführen. Hierbei hat durch die speziellen Sicherheitsanforderungen einer Justizvollzugsanstalt ein besonders schnelles Eingreifen zu erfolgen.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 197
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25M60352 B_JVAZ_FLB Neu_Seite: 215 von 2023
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01 Gewerke- und Bauteilübergreifendes Leistungsprogramm
Konkrete Reaktionszeiten hierzu sind in den jeweiligen Wartungsverträgen in Teil 09.04.06 FLB angegeben. Diese werden Vertragsbestandteil. Wenn Reaktionszeiten eingetragen sind, so gilt, dass die Arbeiten auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten, sowohl nachts als auch an Sonn- und Feiertagen unverzüglich aufzunehmen sind. Für die übrigen Anlagen gelten die betriebsüblichen Arbeitszeiten.
Für die alle Anlagen, die auf dem Alarmeinsatzsystem (AES) aufgeschaltet sind, ist durch den AN ein Nachunternehmer für die komplette Wartung des AES einzuschalten.
Hinweis: Im Teil 10 FLB werden für die 12 Wartungspakete Preisabfragen abgefragt.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 198
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Inhaltsverzeichnis – 02 Leistungsbeschreibung - Hochbau / Baukonstruktion
02.01 Allgemeine Regelungen zur Durchführung der Leistungen 204
02.02 Leistungsbeschreibung Baustelleneinrichtung 206 02.02.01 Allgemeine Vorbemerkungen 206 02.02.02 Leistungsprogramm Einrichtungen 208 02.02.03 Leistungsprogramm Baumedienversorgung 211 02.02.04 Leistungsprogramm Baustellensicherung 212 02.02.05 Leistungsprogramm Bauwerkseinmessung 214
02.03 Leistungsbeschreibung Gerüstarbeiten 215
02.04 Leistungsbeschreibung Erdarbeiten 216 02.04.01 Allgemeine Vorbemerkungen 216 02.04.02 Herrichten/ Vorbereitende Maßnahmen 219 02.04.03 Leistungsprogramm Gründungssohle / Hinterfüllungen 221
02.05 Leistungsbeschreibung Mauerarbeiten 223 02.05.01 Leistungsprogramm KS-Mauerwerk 224 02.05.02 Leistungsprogramm Verblendmauerwerk 227 02.05.03 Leistungsprogramm Mauerwerks-Flachverblender WDVS 233
02.06 Leistungsbeschreibung Beton- und Stahlbetonarbeiten 237 02.06.01 Leistungsprogramm Stahlbetonarbeiten Allgemeines 237 02.06.02 Leistungsprogramm Betonoberflächen 241 02.06.03 Leistungsprogramm Bodenplatten/ Fundamente 244 02.06.04 Leistungsprogramm Wände / Stützen 247 02.06.05 Leistungsprogramm Stahlbetonbauteile in Außenanlagen 251 02.06.05 Leistungsprogramm Fassadenbekleidungen Stahlbeton 252 02.06.07 Leistungsprogramm Decken / Dächer 255 02.06.08 Leistungsprogramm StB-Treppenläufe 258
02.07 Leistungsbeschreibung Stahl- und Metallbauarbeiten 261 02.07.01 Allgemeine Vorbemerkungen 261 02.07.02 Leistungsprogramm Tragende Stahlkonstruktionen 263 02.07.03 Leistungsprogramm Vordächer 266 02.07.04 Leistungsprogramm Stahltreppen 268 02.07.05 Leistungsprogramm Treppengeländer 269 02.07.06 Leistungsprogramm Vergitterungen 271 02.07.07 Leistungsprogramm Gitterroste/ Wetterschutzgitter 274 02.07.07.01 Gitterroste 274 02.07.07.02 Aufsatzrahmen mit Abdeckung 275
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.07.07.03 Auffangwannen 276 02.07.07.04 Wetterschutzgitter 277 02.07.07.05 Abluft-Lochbleche V2A 277 02.07.07.06 Dekorative Wandverkleidung aus Metall-Verbundblech 277 02.07.08 Leistungsprogramm Gewächshaus 278 02.07.09 Leistungsprogramm Schutzplanken Werkhallen 279 02.07.10 Leistungsprogramm Stabgitterzäune 280
02.08 Leistungsbeschreibung erdberührte Abdichtungsarbeiten 281 02.08.01 Leistungsprogramm bauliche Schutzmaßnahmen Allgemeines 281 02.08.02 Leistungsprogramm Bauwerksabdichtung erdberührte Bauteile 283
02.09 Leistungsbeschreibung Abdichtungs-, Spenglerarbeiten 289 02.09.01 Leistungsprogramm Abdichtung von genutzten Dächer und Flächen 289 02.09.02 Leistungsprogramm Abdichtung von nicht genutzten Dächer 292 02.09.02.01 Flachdach StB, wärmegedämmt, nicht genutzt 293 02.09.02.02 Flachdach Trapezblech, wärmegedämmt, nicht genutzt 300 02.09.02.03 Flachdach Trapezblech, nicht gedämmt, nicht genutzt 302 02.09.03 Leistungsprogramm Dachbeläge 304 02.09.04 Leistungsprogramm Sekuranten 306 02.09.05 Leistungsprogramm Dachöffnungen 307 02.09.06 Leistungsprogramm Spenglerarbeiten 309
02.10 Leistungsbeschreibung Putz- und Wärmedämmsysteme 311 02.10.01 Leistungsprogramm Innenputz 311 02.10.02 Leistungsprogramm Vollwärmeschutz 312 02.10.02.01 Vollwärmeschutz ohne Trägerplatte 313 02.10.02.02 Vollwärmeschutz mit Trägerplatte 315
02.11 Leistungsbeschreibung Fliesen- und Plattenarbeiten 318 02.11.01 Leistungsprogramm Fliesen- und Plattenarbeiten Allgemeines 318 02.11.02 Leistungsprogramm Keramische Fliesen 320 02.11.03 Leistungsprogramm Rammschutz 322 02.11.04 Leistungsprogramm Betonwerkstein 323
02.12 Leistungsbeschreibung Estricharbeiten 325 02.12.01 Leistungsprogramm Estriche Allgemeines 325 02.12.02 Leistungsprogramm Schwimmende Estriche 327 02.12.03 Leistungsprogramm Verbundestrich 329
02.13 Leistungsbeschreibung Fassaden- und Sonnenschutzarbeiten 330 02.13.01 Leistungsprogramm Fassaden Allgemeines 330 02.13.02 Leistungsprogramm Fassaden Allgemeines Materialien 344
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.13.03 Leistungsprogramm Holzfenster 373 02.13.04 Leistungsprogramm Außen-Stahl-Fenster 377 02.13.05 Leistungsprogramm Außen-Stahl-Türen 380 02.13.05.01 Außen-Stahl-Türen Allgemeines 380 02.13.05.02 Außen-Stahl-Glas-Türen, bzw. –elemente (AR) 381 02.13.05.03 Außen-Kassettentüren (AK) 383 02.13.05.04 Außen-Stahlblech-Türen (AS) 384 02.13.06 Leistungsprogramm Stahl-Pfosten-Riegel-Fassade 385 02.13.07 Leistungsprogramm Stahl-Rahmen-Fassade schussfest 388 02.13.08 Leistungsprogramm Stahl-Tore 390 02.13.08.01 Stahl-Schiebetore Fahrzeugschleusen 390 02.13.08.02 Stahl-Drehtore Außenanlagen 392 02.13.08.03 Garagen-Sektionaltore 393 02.13.08.04 Scherengitter 395 02.13.09 Leistungsprogramm Sonnenschutz 397 02.13.10 Leistungsprogramm Blendschutz 400 02.13.11 Leistungsprogramm Hinterlüftete Bekleidungen 402
02.14 Leistungsbeschreibung Metalltüren und -elemente 405 02.14.01 Leistungsprogramm Metalltüren Allgemeines 405 02.14.02 Leistungsprogramm Haftraumtüren Stahlblech (Kürzel HS) 406 02.14.03 Leistungsprogramm Stahlblechtüren (Kürzel SB, SK, SV) 409 02.14.04 Leistungsprogramm Rohrrahmentüren (Kürzel RR, RE, RF, RV) 413 02.14.05 Leistungsprogramm Rohrrahmenkassettentüren (Kürzel KA, bzw. KE) 420 02.14.06 Leistungsprogramm Schiebeschotts (Kürzel ST) 421 02.14.07 Leistungsprogramm Gittertüren (Kürzel GT, GE) 422 02.14.08 Leistungsprogramm Profilzylinderschlösser GHS-Anlage 423 02.14.09 Leistungsprogramm Hochsicherheitsschlösser (HSS) 427 02.14.09.01 HSS Allgemeines 427 02.14.09.02 HS-Haftraumschlösser (VI) 429 02.14.09.03 HS-Durchgangsschlösser (VM) 430 02.14.09.04 HS-BGH-Schlösser 431 02.14.09.05 HS-Schlösser mit Schließwerksperre (VE) 432 02.14.09.06 HS-Motorschlösser (MO) 433 02.14.09.07 HS Baustellenschlösser 435
02.15 Leistungsbeschreibung Bodenbelagsarbeiten 436 02.15.01 Leistungsprogramm Bodenbelagsarbeiten Allgemeines 436 02.15.02 Leistungsprogramm Linoleumbeläge 438 02.15.03 Leistungsprogramm Vinylbeläge 440
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.15.04 Leistungsprogramm Textilbeläge 442 02.15.05 Leistungsprogramm Doppelboden 443 02.15.06 Leistungsprogramm Sauberlaufmatte 445 02.15.07 Leistungsprogramm Holzfußböden 446 02.15.08 Leistungsprogramm Bodenbeschichtungen 447 02.15.08.01 Allgemeines 447 02.15.08.02 Farblose Imprägnierung 449 02.15.08.03 Deckende staubbindende Versiegelung 450 02.15.08.04 Beschichtung untere mittlere Belastung 451 02.15.08.05 Fußbodenbeschichtung mittlere Belastung 452 02.15.08.06 Industriebeschichtung 454 02.15.08.07 Großküchen Bodenbeschichung 456 02.15.08.08 Epoxidharz-Wandbeschichtungen 458 02.15.09 Leistungsprogramm Sportboden 459 02.15.09.01 Sportboden mit PUR-Beschichtung 459 02.15.09.02 Sportboden aus EPDM-Granulat 461 02.15.09.03 Abwurfmatten für Fitnessräume 461
02.16 Leistungsbeschreibung Trockenbauarbeiten 463 02.16.01 Leistungsprogramm Montagewände 463 02.16.02 Leistungsprogramm Sanitärtrennwände und –türen allgemein 464 02.16.03 Leistungsprogramm Sanitärtrennwände,–türen Haftraum 466 02.16.04 Leistungsprogramm Prallwand 468 02.16.05 Leistungsprogramm Holztüren (HT, HF, HH) 470 02.16.06 Leistungsprogramm PE-Küchen-Türen 474 02.16.07 Leistungsprogramm Systemtrennwände Werkstätten (SY) 475 02.16.08 Leistungsprogramm Abhangdecken 476 02.16.08.01 Leistungsprogramm Abhangdecken Allgemeines 476 02.16.08.02 Leistungsprogramm Gipsfaserdecken 478 02.16.08.03 Leistungsprogramm Metallpaneeldecken 480 02.16.08.04 Leistungsprogramm Ballfangnetz Sporthalle 482 02.16.09 Leistungsprogramm Mobile Trennwand 483 02.16.10 Leistungsprogramm Sporthallen-Trennvorhang 484 02.16.11 Leistungsprogramm Bühnenvorhang 486 02.16.12 Innenrolladen 487
02.17 Leistungsbeschreibung Maler- und Lackierarbeiten 488 02.17.01 Leistungsprogramm Malerarbeiten Allgemeines 488 02.17.02 Leistungsprogramm Anstriche Wand- und Deckenflächen 490 02.17.03 Leistungsprogramm Anstrich Metalle 493
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.17.04 Leistungsprogramm Anstrich Signets 494
02.18 Leistungsbeschreibung Einrichtungen 495 02.18.01 Leistungsprogramm Teeküchen 495 02.18.02 Leistungsprogramm Theken 497 02.18.03 Leistungsprogramm Schränke/ Fächer/ Regale 501 02.18.04 Leistungsprogramm Rollregale 507 02.18.05 Leistungsprogramm Umkleideschränke, -bänke 509 02.18.06 Leistungsprogramm Wartebänke 510 02.18.07 Leistungsprogramm Überwachungsspiegel 511 02.18.08 Leistungsprogramm Türschilder 512 02.18.09 Leistungsprogramm Verladehubtisch 514
02.19 Leistungsbeschreibung Baureinigungsarbeiten 515 02.19.01 Leistungsprogramm Baufeinreinigung 515
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.01 Allgemeine Regelungen zur Durchführung der Leistungen
Alle technischen Angaben in dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar.
Darüber hinaus sind alle Bauteile und Konstruktionen in ihrem Aufbau und in allen Einzelheiten nach den zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften sowie die VOB Teil C mit den anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen herzustellen.
Darüber hinaus gelten sämtliche im Teil 09 FLB angeführte Anlagen, alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften, die Landesbauordnung Sachsen, Verordnung über Arbeitsstätten, Richtlinien der Berufsverbände, Herstellerrichtlinien und -vorschriften, Verarbeitungsvorschriften, Gütevorschriften von Gütegemeinschaften und alle DIN- und DIN-EN Normen, auch dann, wenn sie in der FLB nicht gesondert erwähnt sind.
Außerdem gelten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- alle gültigen Richtlinien von Instituten und Gütegemeinschaften
- alle Bestimmungen und Richtlinien des VDI, VdS und VDE
- alle Forderungen aus den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
- die VFF-Merkblätter in der aktuellen Fassung
- Stand der Wissenschaft und Technik
- Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 einschl. Ergänzungsbestimmungen bzw. die jeweils neuesten Erlasse, Gesetze. Es gelten die verschärften Anforderungswerte ab dem 01.01.2016 und des EEWärmeG
- Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft in der aktuellen Fassung.
- Örtliche Sonderauflagen
- Die Auflagen zuständiger Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, z.B. TÜV sowie Versorgungsunternehmen sind zu berücksichtigen und einzuhalten.
- Für Verglasungen die DIN 18008 bzw. die TRLV, TRAV und TRPV in der jeweils aktuellen Fassung
Des Weiteren gelten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) insbesondere die örtlichen Verkehrsvorschriften STVO, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die Landesvorschriften für Unfall-, Brand- und Feuerschutzbestimmungen, die technischen und umwelttechnischen Bestimmungen und Auflagen der Genehmigungsbehörden, die Verordnung über Prüfung von sicherheitsrelevanten Anlagen und Einrichtungen, die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm, Verordnung über Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe, Baustellenabfallsatzung der zuständigen Kommune.
Der AN ist verpflichtet, alle bei seinen Arbeiten anfallenden Materialien und Bauteile einer Abfallbe- und / oder –weiterbehandlung oder Wiederverwertung nach den abfallrechtlichen und sonstigen Bestimmungen zuzuführen. Alle aus daraus resultierenden Leistungen und Nebenleistungen, auch wenn sie in den Beschreibungen nicht gesondert erwähnt sind, sind im Leistungsumfang des AN enthalten.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Baustoffe müssen den einschlägigen Normen genügen, notwendige Prüfzeugnisse oder Prüfungen im Einzelfall sind im Rahmen der Bemusterung vorzulegen. Für Funktion und Materialqualität von gelieferten Teilen/Baustoffen trägt der AN die volle Verantwortung.
Der AN hat die genauen Lagen und Vorkommen der beschriebenen Bauteile den Grundriss-, Schnitt-, Ansichts- und Detailplänen der Ausschreibungsplanung zu entnehmen.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.02 Leistungsbeschreibung Baustelleneinrichtung
02.02.01 Allgemeine Vorbemerkungen
Die Baustelleneinrichtung muss der Größe des Bauvorhabens angepasst sein und eine termingerechte und bauablaufoptimierte Abwicklung des Bauvorhabens er- möglichen. Aufbau, Vorhaltung, evtl. erforderliche Umsetzung sowie der Abbau nach Beendigung der Baumaßnahmen ist Leistung des AN.
Als Baustelleneinrichtungsfläche stehen die Flächen innerhalb der Umwehrung und die zum Grundstück gehörigen Flächen östlich der Umwehrung im Bereich der später zu errichtenden Parkplätze zur Verfügung.
Die Baustraßen, Zugangswege uns sonstigen Verkehrsräume auf der Baustelle und zur Funktion zugehörige sonstige Bereiche sind im Bedarfsfall bis zur schlüsselfertigen Übergabe des Bauvorhabens anzulegen, zu schottern, zu unterhalten, evtl. umzubauen, zu reinigen und anschliessend (auch in kleineren Teilabschnitten) abzubauen.
Bereits zur Angebotsabgabe soll der AN das Konzept eines Baustelleneinrichtungsplanes einreichen, in dem die einzusetzenden Großgeräte, Mischanlagen, Verkehrswege, Bauzäune, Lager- und Sanitäreinrichtungen, Bauleitungsbüro und die Baustellenzufahrten, die für die Erfüllung der geforderten Leistungen nötig werden, darzustellen sind. Nach Beauftragung ist dieser dann gemäß den weiteren Abstimmungen und Projektschritten kontinuierlich fortzuschreiben.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Der Großteil der Baustelle liegt innerhalb der durch den AN zu errichtenden Umwehrung mittels Mauer.
Für die Baumaßnahmen innerhalb der neu zu errichtenden JVA sind bei der Baustelleneinrichtung besondere Vorkehrungen hinsichtlich der Baustellenbewachung und Anmeldung/Kontrolle des Baustellenpersonals und der Materialanlieferungen gemäß Beschrieb "Personelle Baustellenbewachung" (Teil 01.02.03 FLB) zu treffen und einzukalkulieren:
Für die Reihenfolge der Errichtung der einzelnen Baumaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass der Bau der Umwehrung prinzipiell vorgezogen werden sollte, um eine wirksame Sicherung der Baustelle zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu gewährleisten.
Winterbaumaßnahmen und Baustellenbeheizungen muss der AN eigenverantwortlich planen und durchführen. Alle Verbrauchskosten sind vom AN zu übernehmen.
Der AG stellt während der gesamten Bauzeit den Koordinator für Gesundheitsschutz und Sicherheit gemäß Baustellenverordnung, der auf die Einhaltung der Vorschriften von Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft etc. achtet. Aufgabe des AN ist die Kooperation und Mitwirkung bei der Ausübung
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
des SiGe-Kooordinators, nähere Hinweise dazu sind Teil 01.10 FLB zu entnehmen.
Der SiGe-Koorrdinator erstellt eine qualifizierte Baustellenordnung für die JVA Zwickau in Abstimmung mit dem AN. Die Baustellenordnung ist auf der Baustelle sichtbar aufzuhängen und durch den AN in allen Teilen bei seinen Bautätigkeiten zu befolgen.
Alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit auf der Baustelle sind durch den AN zu erbringen.
Mit den zuständigen Behörden (Berufsgenossenschaft, Amt für Arbeitsschutz, Umweltamt, Straßenverkehrsamt usw.) sind regelmäßige Baustellenbegehungen zu organisieren, die Nachweise sind vorzulegen.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.02.02 Leistungsprogramm Einrichtungen
Der AN hat die Baustelle für sich und seine Subunternehmer eigenverantwortlich mit allem nötigen Material, heizbaren Containern für Verwaltung und Aufenthalt, Aborten und Waschgelegenheiten nach den geltenden Arbeitsstättenrichtlinien auszustatten, diese Einrichtungen vorzuhalten, ggfs. je nach Bauzustand auch mehrmals umzusetzen und nach Beendigung der Baustelle wieder abzubauen. Schlafunterkünfte sind nicht erlaubt.
Die Entscheidung über die Platzierung der BE obliegt dem AN.
Für die Nutzung des AG sind durch den AN zusätzlich zu seiner BE in unmittelbarer Nähe des Baubüros des AN Bauleitungscontainer zur Nutzung durch den AG zu stellen, zu unterhalten, ggfs. auch mehrmals umzusetzen, und nach Beendigung der Maßnahme wieder zu entfernen.
-
1 Kombicontainer (Dreifachcontainer) mit Besprechungsraum, Flur, WC, Küche des AG Besprechungsraum inkl. Ausstattung für 16 Pers., mit Heizung, Beleuchtung, Inneneinrichtung, Möblierung, Telefon, Garderobenleiste, 4 Besprechungstische 1,00m x 2,00 m und Stühle für 16 Personen, 2 Klimasplittgeräte für Kühlung und ggf. Heizungsunterstützung Windfand/Flur für Anschluss Doppel-,Besprechungscontainer und Küche-/WC- Einheit ca. 1,50 / 2,50 m Apothekenschrank mit Erste-Hilfe-Ausstattung; Garderobenleiste b=1,20 m 1 Stk. Küche ca. 5 m2, je 2 lfdm Unter- und Oberschränke mit Kühlschrank, Spüle mit zwei Herdplatten, Mikrowelle, Spülmaschine, Abfalleimer, Besteck u. Geschirr für 25 Personen, Teekocher, Filter-Kaffeemaschine für 20 Tassen, Elektroanschlussmöglichkeiten und zusätzlich 6 freie CE Steckdosen 230V oberhalb der Arbeitsplatte 1 Stk WC, Arbeitsstätten gerechte WC-Anlage, mit abgetrenntem WC, mechanischer Abluft. Waschbecken mit Warm- und Kaltwasser 5 Liter Untertischgerät,
-
1 Doppelcontainer, Bauleitungsräume des AG, Inkl. Heizung, Beleuchtung, Inneneinrichtung, Möblierung, Telefon, Garderobenleiste, Klimasplittgeräte für Kühlung und ggf. Heizungsunterstützung Ausstattung, Farbton lichtgrau : 4 Stk. Schreibtische Abm.: 100 x 200 x 75 cm mit jeweils 1 Bohrung D: 60 mm zum Herausführen der Verkabelung. Unterhalb der Tische sind 100 x 40 mm Kabelkanäle zu verlegen. 4 Stk. Drehstühle mit Armlehne, TÜV - geprüft, 4 Stk. Untertischcontainer mit Dreierteilung, abschließbar 6 Stk. Sideboards für 3 Ordnerhöhen mit Schiebetüren, abschließbar, Breite 1,2 m 1 Stk. Tisch 120 x 80 cm 4 Stk. Papierkörbe 1 Stk. Garderobenständer, verchromt mit 4 Haken. 8 Stk. Stapelstühle, Optik wie Drehstühle 6 m Kabelkanal, durchgängig durch alle Container-Durchführungen durch AN herzustellen und einzudichten, Abm. ca.19 x 7 cm durch Mittelsteg getrennt für Strom und EDV, vollständige Verkabelung für die EDV- Rechner (IT) in den
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Kabelkanälen, Bestückung mit 4 Stk. Doppeldosen IT (CAT5 / RJ 45), 4 Stk. Telefondosen (RJ 11), 1 Stk. Telefondosen (RJ 11) in Wänden, 6 Stk. CE Steckdosen in Brüstungskanal, 4 Stk. Steckdosen in den Wänden für Strom funktionsfähig, 3 Stk. ISDN Schnurlostelefon mit Basisstation und 100 Nr. Speicher. KopierstationSchwarz/Weiß und Farbe; DIN A3 einschl. Erstbestückung mit -Drucken, Scannen, Faxe, Kopieren in Office-Qualität
- 1 Doppelcontainer, Bauleitungsräume der Qualitätskontrolle des AG, Inkl. Heizung, Beleuchtung, Inneneinrichtung, Möblierung, Telefon, Garderobenleiste, Klimasplittgeräte für Kühlung und ggf. Heizungsunterstützung Ausstattung, Farbton lichtgrau : 4 Stk. Schreibtische Abm.: 100 x 200 x 75 cm mit jeweils 1 Bohrung D: 60 mm zum Herausführen der Verkabelung. Unterhalb der Tische sind 100 x 40 mm Kabelkanäle zu verlegen. 4 Stk. Drehstühle mit Armlehne, TÜV - geprüft, 4 Stk. Untertischcontainer mit Dreierteilung, abschließbar 6 Stk. Sideboards für 3 Ordnerhöhen mit Schiebetüren, abschließbar, Breite 1,2 m 1 Stk. Tisch 120 x 80 cm 4 Stk. Papierkörbe 1 Stk. Garderobenständer, verchromt mit 4 Haken. 8 Stk. Stapelstühle, Optik wie Drehstühle 6 m Kabelkanal, durchgängig durch alle Container-Durchführungen durch AN herzustellen und einzudichten, Abm. ca.19 x 7 cm durch Mittelsteg getrennt für Strom und EDV, vollständige Verkabelung für die EDV- Rechner (IT) in den Kabelkanälen, Bestückung mit 4 Stk. Doppeldosen IT (CAT5 / RJ 45), 4 Stk. Telefondosen (RJ 11), 1 Stk. Telefondosen (RJ 11) in Wänden, 6 Stk. CE Steckdosen in Brüstungskanal, 4 Stk. Steckdosen in den Wänden für Strom funktionsfähig, 3 Stk. ISDN Schnurlostelefon mit Basisstation und 100 Nr. Speicher. KopierstationSchwarz/Weiß und Farbe; DIN A3 einschl. Erstbestückung mit -Drucken, Scannen, Faxe, Kopieren in Office-Qualität
Die Baustelle ist durch den AN weiterhin mit allen notwendigen technischen Einrichtungen wie Kränen, Silos etc. nach dem qualifizierten durch den AN zu erstellenden Baustelleneinrichtungsplan inkl. aller Transport- und Montageanlagen einzurichten und vorzuhalten, diese sind zu unterhalten und wieder abzubauen.
Hinsichtlich der Kräne ist zu beachten, dass die in Nachbarschaft liegenden Bahngleise durch die Kräne des AN nicht überschwenkt werden dürfen.
Die Tragfähigkeitsbeurteilung des Untergrundes und Fundamente für alle Baumaschinen, Kräne etc. sind Leistungen des AN.
Zur Leistung des AN gehört die Errichtung eines stabilen, wetterbeständigen Bauschildes mit graphischer farbiger und textlicher Beschreibung der Baumaßnahme, ca. 6m/4m, dessen Unterhaltung und laufender Aktualisierung während der Bauzeit und anschließender Entfernung.
Inhalt und Form der Beschriftung bedürfen der Abstimmung mit dem AG.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Das Bauschild ist 4 Wochen nach Freigabe des Layouts durch den AN an der Baustellenzufahrt an der Otzmannstraße aufzustellen.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.02.03 Leistungsprogramm Baumedienversorgung
Dem AN obliegen die kompletten Verhandlungen mit den Versorgungsträgern bzgl. der Anschlüsse für Medien (Strom/ Wasser/ Schmutzwasser/ Telefon) für den Baustellenbetrieb.
Der AN hat ein Stromversorgungsnetz mit allen erforderlichen Abgängen für Licht und Kraft zur Versorgung seiner Baustelleneinrichtung und der gesamten Baustelle herzurichten, vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen.
Darüberhinaus gehört die zur Erfüllung der Sicherheitsvorschriften des Gewerbeaufsichtsamtes notwendige Beleuchtung aller Räume des Bauwerks, in denen Arbeiten geleistet werden, aller Verkehrsflächen innerhalb des Bauwerks und aller Freiflächen, die dem Baustellenverkehr dienen, bis zur Inbetriebnahme der Gebäude-Lichtinstallation, ebenso die Behebung von auftretenden Betriebsstörungen und die weitere Unterhaltung.
Der AN hat einen Telefon- und Internetanschluss zur Versorgung der Baustelleneinrichtung (auch für die durch den AG genutzte BE) herzurichten, vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen. Alle anfallenden Gebühren sind vom AN zu tragen.
Der AN hat einen Telefon- und Internetanschluss zur Versorgung der Baustelleneinrichtung (auch für die durch den AG genutzte BE) herzurichten, vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen.
Der AN hat einen Bauwasseranschluss sowie das erforderliche Leitungsnetz zur Versorgung der Baustelle und der Baustelleneinrichtung (Küchen- und Sanitäreinrichtungen) mit Bauwasser herzurichten, vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen.
Der AN hat einen Abwasseranschluss sowie das erforderliche Leitungsnetz zur Entsorgung der Baustelle und der Baustelleneinrichtung (Küchen- und Sanitäreinrichtungen) von Schmutzwasser herzurichten, vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen.
Die Abrechnung aller erforderlichen Medien für die Baustelle erfolgt direkt zwischen AN und Versorgungsunternehmen. Alle anfallenden Gebühren für Medien sind vom AN zu tragen.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.02.04 Leistungsprogramm Baustellensicherung
Von Beginn der Baumaßnahme an ist die Baustelle gegen unbefugtes Betreten von Personen oder Manipulationen an Bauteilen zu sichern. Hierbei ist für die Sicherung einer JVA-Baustelle zu berücksichtigen, dass Sabotagen oder sonstige Störungen bis hin zu Anschlägen während der Bauphase seitens politisch extrem ausgerichteter Gruppierungen nicht auszuschließen sind. Die personelle Bewachung durch einen Wachdienst ist in Teil 01.02.03 FLB beschrieben.
Während der Errichtung der Umfassungsmauer ist die Baustelle mithilfe eines mobilen Standard-Baustellenzaunes zu umwehren. Nach der Errichtung der Mauer soll die Baustelle nur noch über einen Zugang, bzw. Zufahrt – im Bereich der späteren Pforte Haus J und Mauererhöhung – verfügen.
Nach Errichtung der Umfassungsmauer sind die außerhalb der Mauer liegenden Grundstücksteile (Bereich Ost mit Parkplatz, Haus O und N) mittels einem Stabgitter-Bauzaun aus untereinander festverschraubten Zaunelementen, h=2,20m, blickdicht, kippsicher verankert, inkl. einem zweiflügeligen, abschließbaren Zufahrtstor im Bereich der Baustellenzufahrt eingegrenzt werden, bis die dort vorgesehene endgültige Zaunumwehrung installiert ist.
Die Umfassungsmauer und der o.g. Bauzaun für das Territorium im östlichen Vorfeld der Mauer ist mittels Strahlern innen und außen zu beleuchten, bis die endgültige Beleuchtung der Umwehrungen installiert ist. Mit Beginn der Betonierarbeiten bleibt die Baustellenbeleuchtung nachts permanent angeschaltet.
Nur das Vorfeld der Baustellenzufahrt im Bereich Haus J und die Baustellenzufahrt selber sind mit Kamerüberwachung auszustatten. Die Bilder werden in den Wachcontainer aufgeschaltet und dort durch das Personal überwacht. Die Aufnahmen sind aus Datenschutzgründen nach 3 Tagen zu löschen.
Der AN ist zuständig für die Vorhaltung der Bauzäune inkl. Umbauen, Umsetzen und Abbau während der Bauzeit nach Erfordernis, z.B. im Zuge der Erstellung der Medienanschlüsse, der Fertigstellung des Straßenbaus mit Deckbelag etc., und der Außenanlagen.
Das Öffnen und Schließen der Baustelle und der Ein- und Ausfahrt vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsschluss gehört zu den Leistungen des AN.
Aufgrund der Zweckbestimmung der Baumaßnahme ist neben der Umwehrung eine Baustellensicherung über kalendertäglich 24 Stunden zum Schutz vor unbefugtem Betreten und Befahren mit Personenidentifikation und Registrierung während der gesamten Bauzeit (ab Betonierarbeiten Fundamente bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Objektes an die nutzende Verwaltung) zu errichten
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Zufahrt / Ausfahrt / Personenzugang- und Ausgang: Die Zufahrt zur Baustelle befindet sich im Osten der Liegenschaft. Vorhaltung und Betrieb eines Wachcontainers, vergittert, Einbruchhemmung WK 4, möglichst mit Rundumsicht im Bereich der Baustellenzufahrt als Arbeitsplatz für das Überwachungspersonal des AN inkl. Aufenthaltsraum, sanitärer Einrichtungen und Beheizung, sowie Betrieb einer Drehgittertür und einer elektrischen Schrankenanlage.
Alle Fahrzeuge, welche auf das Baustellengelände gelangen, werden durch das Überwachungspersonal des AN vorher am Unterboden in der Fahrzeugkabine und auf der Ladefläche auf verdächtige Gegenstände und Materialien kontrolliert. Fahrzeuge ohne Materiallieferung müssen vor dem Baustellengelände abgestellt werden.
Personenkontrolle / Zutrittskonstrollsystem Alle Personen, die auf der Baustelle beschäftigt sind, müssen sich einer Sicherheitsprüfung durch das Überwachungspersonal des AN unterziehen Dies gilt auch für das Personal von Nachunternehmern des AN. Personen, die sich der Sicherheitsprüfung nicht unterziehen wollen, sind auf der Baustelle nicht zugelassen. Abgefragt wird das polizeiliche Führungszeugnis.
Zur Überwachung des Personenverkehrs wird ein Zutrittskontrollsystem mit Personaldaten und automatischer Zeiterfassung installiert. Zu diesem Zweck erhalten alle auf der Baustelle Beschäftigten einen elektronischen Lichtbildausweis. Für die Zugangsausweise sind Schutzhüllen aus robustem transparenten Kunststoff mit geeignetem Verschluß für die Befestigung an Kleidern beizulegen. Der AN muss die Mitarbeiterunterlagen für Personenidentifikationen mind. 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme übergeben. Ggfs. sind zur Ausbauphase weitergehende Anforderungen an die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten erforderlich.
Lieferanten, Fahrer und Besucher werden anhand von Ausweisdokumenten kontrolliert, und protokollarisch erfasst. Sie erhalten einen Tages- Besucherausweis, der für die Dauer ihres Aufenthaltes auf der Baustelle sichtbar getragen werden muss.
Fernmeldeverbindung Zur Sicherstellung der Verbindung nach Außen wird im Wachcontainer ein Festnetztelefonanschluß und eine Funktelefonverbindung installiert.
Überfallmeldesystem Für überraschende Angriffe wird eine Überfallmeldeanlage mit Überfalltaster im Wachcontainer installiert. Die Aufschaltung erfolgt an die ständig besetzte Zentrale der Wachdienstfirma außerhalb des Objekts. Diese informiert entsprechend eines mit dem AG nach Beauftragung abzustimmenden Einsatzplanes die zuständige Polizeidienststelle.
Es erfolgt eine halbstündige Meldung des Wachpersonals an die ständig besetzte Zentrale der Wachdienstfirma außerhalb des Objekts. Beim Ausbleiben der Meldung ist durch die Zentrale umgehend die zuständige Polizeidienststelle zu alarmieren.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.02.05 Leistungsprogramm Bauwerkseinmessung
Im Rahmen der FLB liegen Vermessungsunterlagen hinsichtlich der Grundstücksgrenzen und –höhen, Stand nach dem Grobaushub vor. (Anlagen Teil 09.03 FLB)
Durch den AG werden weiterhin das Einmessen und Anbringen des Schnurgerüsts für 2 Gebäude-Hauptachsen im Haus A und einen definierten Höhepunkt ± 0,00 übernommen. Dem Vermesser des AG ist für diese Leistung der Zugang zur Baustelle zu gewähren, bzw. das Gelände hierfür vorzubereiten.
Alle weiteren für das komplette Werk erforderlichen Vermessungsleistungen, wie z.B. das Einmessen und Anbringen aller weiteren Gebäudeachsen / Schnurgerüste, die Errichtung der notwendigen Sockeleinmessungen, Meterrisse und Höhennivellements, die Abstimmungen mit dem städtischen Liegenschafts- Katasteramt und Vornahme und Übergabe der Gebäudeeinmessung sind ausschließlich Sache des AN.
Die Vermessungsarbeiten des AN haben vollumfänglich der „Baufachlichen Richtlinie Vermessung“ aus der RBBau – neueste Fassung - zu entsprechen.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.03 Leistungsbeschreibung Gerüstarbeiten
Alle für das Bauvorhaben zur Verwendung gelangenden Gerüste müssen insbesondere DIN 4420 – Gerüstordnung und DIN EN 12811, sowie den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und den Bestimmungen der Bauaufsicht entsprechen. Weiter gelten unter anderem:
- DIN 18451 Gerüstbauarbeiten
- DIN 4422 Fahrbare Arbeitsbühnen
- DIN 4424 Baustützen aus Stahl mit Ausziehvorrichtung
- DIN 4426 Gerüstverankerungen sowie sämtliche weitere einschlägige Normen, Vorschriften und Regelwerke.
Sämtliche zur Montage erforderlichen Gerüste, Schutzgerüste und sonstigen Montagegerüste, z.B. auch Kraggerüste in Schächten sind Leistung des AN. Er trägt die volle Verantwortung für die fachgerechte Konstruktion und Einrichtung und kontrolliert durch seine Bauleitung die Gerüste ständig auf Arbeitssicherheit, Zulassung und Freigabe für den jeweiligen Verwendungszweck. Zu verwenden sind grundsätzlich Metallgerüste, Gerüstgruppe gemäß Anforderungen.
Die Gerüste sind während der Standzeit ständig sauber zu halten.
Die Gerüstplanung und Gerüststatik sind durch den AN zu erarbeiten und unter Hinzuziehung des SIGE-Koordinators mit den notwendigen Gebäudeerschließungen räumlich sowie terminlich abzustimmen.
Im Rahmen der Planung Gerüststellung sind Abstimmungen bzgl. der Sparteneinführungen mit den Versorgungsbetrieben zu treffen.
Die Festlegung der Gerüstanker hat nach der DIN 4420 und 4426 sowie den arbeitsschutzrechtlichen (ASR A2.1) und sicherheitsrechtlichen (BGI 5164) Anforderungen zu erfolgen. Der statische Nachweis für die Gerüstanker ist durch den AN zu erbringen.
Im Bereich der Glasfassaden sind gleichfalls spezielle Gegebenheiten zur Gerüstverankerung zu kalkulieren.
Die Gerüstanker in den Fassaden sind nach Gebrauch aus Manipulationsgefahr durch die Gefangenen seitens des AN wieder zu entfernen, bzw. manipulationssicher optisch in der Qualität der umgebenden Fassadenflächen zu verschließen.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.04 Leistungsbeschreibung Erdarbeiten
02.04.01 Allgemeine Vorbemerkungen
Alle notwendigen Informationen bezüglich der Bodenbeschaffenheit sind den Anlagen zum Baugrund (Teil 09.02.01 – 09.02.04 FLB) zu entnehmen.
Aufgrund der bauseits bereits im Vorfeld vorgenommenen Abbruch- und Dekontaminierungsarbeiten auf dem Grundstück (auch Bezeichnung Teilbaumaßnahme 1, TBM 1) mit nachfolgenden Auffüllungen in den entstandenen Gruben ist neben dem Baugrundgutachten durch den AN ebenfalls die umfangreiche Anlage „Baufeldübergabe“ inkl. Verbringungskonzept (Teil 09.03 FLB) und die Anlage Bestandsvermessung (Anlage Bestandsvermessung wird nachgereicht) zu beachten.
Die durch die Beräumung/ Dekontamination entstandenen großmaßstäblichen Gruben wurden/ werden auf dem gesamten Baufeld mit für unterschiedliche Bereiche geeigneten Bodenmaterial verfüllt, sowie mit einer temporären drainierenden Schutzlage aus Beton-Recyclingmaterial versehen. Diese Schutzlage ist durch den AN im Rahmen seiner weiteren Erdarbeiten wieder zu entfernen.
Aus der Beräumung resultieren zudem definierte Haufwerke mit Abbruchbetonrecycling, Gleisschotter und Granitpflaster auf dem Grundstück, welche in den Besitz des AN übergehen. Dieses Material kann für den Wiedereinbau z.B. unter Wegen vorgesehen werden, sofern sie aufbereitet werden. Prüfberichte zu bodenmechanischen Untersuchungen zu diesen Haufwerken liegen vor und sind dieser FLB als Anlage in Teil 09.03.01.03 beigefügt. Wird die Wiederverwendung AN-seitig nicht angestrebt, so sind die Haufwerke fachgerecht zu entsorgen.
Für den Bauablauf ist zu beachten, dass das Haufwerk „Betonrecycling“ (Im Masterplan Nr. 1 der Unterlage Baufeldübergabe mit „10“ bezeichnet) auf dem späteren Verlauf der Umfassungsmauer positioniert ist.
Aus den Sachverhalten der vorstehenden 3 Absätze resultierend wird dem AN nach Abschluss der ersten Teilbaumaßnahme kein komplett baufreies und auch nicht komplett dekontaminiertes und hinsichtlich der Gelände- und Verfüllhöhen heterogenes Gelände als Grundlage für seine Leistungserbringung übergeben.
Anhand des Baugrundgutachtens, der Statik, der Anlage „Baufeldübergabe“ und der Bestandsvermessung (Anlage Bestandsvermessung wird nachgereicht) lässt sich durch den AN ein Massenmanagement des Baufeldes für die Kalkulation durchführen.
Die Baugruben der Untergeschosse der Neubauten stehen z.T. in die Auffüllungen und z.T. auch in gewachsene bzw. im Rahmen der TBM 1 nicht bearbeitete Bodenschichten ein.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Der Unterlage Baufeldübergabe in Teil 09.03 FLB ist eine Liste „Mineralischer Aushub TM2“ mit Grobmasseneinschätzungen des durch den AN erforderlichen Aushubs nach LAGA beigegeben.
In einer zweiten Liste „Verbringungskonzept mineralischer Aushub je Bauwerk/ Bauwerksgruppe“ ist vorgegeben, an welchen Stellen auf dem Gelände für welchen Zweck welches Material eingebracht werden kann. Aufgrund der geländetechnischen Gegebenheiten, dem Übergabehorizont und des umfangreich aufzufüllenden Bodenmaterials in den in dieser Liste aufgezeigten Bauwerksgruppen, z.B. unterhalb der Gebäude mit Pfahlgründung, ist zu erwarten, dass die bei dem Aushub der Baugruben in der Liste „Mineralischer Aushub TM2“ aufgeführten Grob-Massen alle bei weitem verbracht werden können (Ausnahme >Z2, welches per se entsorgt werden muss).
Hinweis: Die Grobmasseneinschätzungen der Liste „Mineralischer Aushub TM2“ sind als solche zu betrachten und berechtigen bei Über- oder Unterschreitung nicht zu Nachforderungen (oder –minderungen) hinsichtlich des Pauschalfestpreises, da solche aus AG-Sicht nicht preisrelevant sind, weil
- Der Baugrubenaushub des AN in allen Fällen einer kontinuierlichen und umfassenden Eigenüberwachung zu unterziehen ist
- Aufgrund der geländemäßigen Gegebenheiten und Übergabehöhen zu erwarten ist, dass alles Aushub-Material verbracht werden kann
- Ausnahme: Material >Z2 DK II und DK III, hier wird in Teil 10 FLB ein Einheitspreis für die Abfuhr und Entsorgung abgefragt und die von der Masse der Grobeinschätzung abweichenden tatsächlichen Massen (+/-) gesondert auf Nachweis abgerechnet.
- Ausnahme: Material Z1.1 bis Z2, welches nachweislich nicht auf dem Gelände verbracht werden kann und entsorgt werden muss, wird ebenfalls auf Nachweis abgerechnet. Die notwendigen Einheitspreise hierfür werden unter Teil 10 FLB abgefragt.
Für die Verfüllung von Arbeitsräumen und die Auffüllung der Volumina unterhalb von nicht tragenden Bodenplatten (Gebäude mit Bohrpfahlgründung) sind lt. Verbringungskonzept wie oben beschrieben z.T. auch auf dem Grundstück anstehende Altlasten gemäß Deklaration zu verwenden.
Lt. Statik und Baugrundgutachten erforderliche Gründungspolster sind in der geforderten Qualität anzuliefern und einzubringen und zu verdichten.
Weitere Auswirkungen der Unterlagen „Baufeldübergabe“ in Teil 09.03 FLB auf Planung und Bau der JVA Zwickau und seiner Außenanlagen und Ing.-Bau werden zudem in den spezifischen Leistungsprogrammen Teil 01.01.02 (Grundstück), 07 (Außen- / Verkehrsanlagen) und 08 (Ing-Bau) FLB beschrieben.
Erdarbeiten sind prinzipiell nach DIN 4124, DIN-EN 1610, DIN 18300 und DIN 18303 auszuführen. Alle Umweltschutzauflagen, sowie wasserrechtliche Vorschriften und Auflagen sind bei den Erdarbeiten zu beachten.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Entsorgungsarbeiten dürfen lediglich durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe nach § 52 KrW-Abfallgesetz bzw. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) erbracht werden. Beim Anfall von kontaminiertem Erdmaterial ist in der Vorgehenweise das dieser FLB beiliegende „Ablaufschema Altlasten“ zu beachten. Für die hierin erwähnten Maßnahmen ist eine qualifizierte Eigenüberwachung durch den AN zu installieren. Gleichzeitig wird der AG während der gesamten Aushub- und Verbringungsarbeiten eine Fremdüberwachung installieren.
Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die bzgl. Emissions- und Immissionsschutz den jeweils geltenden Auflagen und Vorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechen.
Die Transportwege sind während laufender Erdarbeiten ständig sauber zu halten, die LKW-Reifen sind vor der Ausfahrt aus der Baustelle zu säubern.
Die etwaig überschüssig anfallenden Erdmassen gehen in das Eigentum des Generalunternehmers über und sind fachgerecht abzufahren und zu entsorgen, wobei die entsprechenden Entsorgungsnachweise dem AG vorzulegen sind.
Etwaig kontaminiertes Material von Z1.1. bis Z2, welches sich nachweislich nicht auf dem Baufeld der JVA Zwickau als Altlast verbringen lässt, hat der AN entsprechend fachgerecht zu entsorgen. Hierfür werden in der Preisabfrage Teil 10 FLB Einheitspreise abgefragt und danach auf Nachweis abgerechnet.
Für Material >Z2 DKII ist die Grundmenge von 152cbm, für Material >Z2 DKIII ist die Grundmenge von 3.775 cbm im Pauschalfestpreis enthalten. Nur darüber hinaus oder weniger anfallende Massen >Z2 werden hier preismäßig als Minder- oder Mehrpreis abgefragt und danach auf Nachweis abgerechnet.
Zu den Leistungen des AN gehört bei seinen Erd- und Gründungsarbeiten, die gemäß Verbringungskonzept in Bereichen/ Tiefen stattfinden, die im Rahmen der bauseitigen vorbereitenden Maßnahmen noch nicht erdtechnisch bearbeitet wurden, die Einschaltung und Betrieb eines Kampfmittel-Suchdienstes. Beim Auffinden entsprechender Kampfmittel sind diese entsprechend fachgerecht zu beseitigen, für die Vergütung dieser Leistung gilt VOB/B §2 (6-7).
Aufgrund der Ausführungen aus dem Baugrundgutachten ist durch den AN während der Baugrubenarbeiten eine offene Wasserhaltung einzurichten, zu betreiben und zu unterhalten.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.04.02 Herrichten/ Vorbereitende Maßnahmen
Im Zuge der bauseitigen vorbereitenden Maßnahmen der TBM 1 wurden umfangreiche Abbruchmaßnahmen von Hindernissen im Baugrund vorgenommen. Diese Arbeiten konnten aus bautechnologischen Gründen nicht vollständig abgeschlossen werden.
Anhand der Anlage „Baufeldfreimachung“ in Teil 09.03 FLB, hier insbesondere des Masterplans 1 zur Teilbaumaßnahme 1, wird die im Baugrund verbleibende Bausubstanz dargestellt, vgl. Plan-Nr. A0001807_FA_500_LP_x1-1A in Verbindung mit der Anlage: „171127_Anlage 1-Datenblätter.pdf“. (Bei der vorab genannten handelt es sich um eine Fotodokumentation der verbleibenden Bausubstanz, bezeichnet als Objekte 1- 11).
Für Hochbau/ Baukonstruktion der Gebäude sind folgende Auswirkungen daraus ersichtlich: Im Bereich der Häuser B und H befinden sich demnach Betonbohrpfähle (Objekt 5), im Bereich der Baugrube und behindern die geplante Neubaumaßnahmen. Es handelt sich dabei um bewehrte Betonbohrpfähle, Durchmesser ca. 40-45cm, mit darüber liegenden Betonfundamenten, welche als Auflager für das historische Stahltragwerk der Lokwerkstatt dienten.
Zwei dieser Betonbohrpfähle liegen innerhalb der Baugrube des Neubaus, für Haus H in Achse H-R ca. zwischen Achse H-7 und H-6 sowie für Haus B in Achse B-C, zwischen Achse B-25 und B-26.
Im Bereich von Haus H ist der Bohrpfahl mit einer Höhe der OK = 305,74m ü. NHN bis auf die OK-Aushub für die Aufzugsunterfahrt 301,14 m ü. NHN (- 6,00m unterhalb ± 0,00) abzubrechen. Im Bereich von Haus B ist der Bohrpfahl mit einer Höhe der OK = 305,94m ü. NHN bis auf die OK-Aushub bei 301,40 m ü. NHN (- 5,74m unterhalb ± 0,00) abzubrechen.
Im Übrigen stellen die weiteren verbleibenden Fundamente (ca. 17 St.) gem. dem o. g. Plan Nr. A0001807_FA_500_LP_x1-1A durch das Hervorstehen aus dem Baugrund bis zu einer Höhe von ca. 306,00 m ü. NHN eine zu berücksichtigende Einschränkung der Baustellen-Verkehrsflächen dar. Es bleibt dem AN überlassen, die verbleibende Bausubstanz auch im Bereich außerhalb der zu erstellenden Baugruben zu entfernen, um die Befahrbarkeit des Grundstückes während der Baustelle zu erleichtern.
Eine weitere verbleibende Bausubstanz, die für die Durchführung der Neubaumaßnahme zu berücksichtigen ist, ist eine ca. 1.500m2 große und 1,50 bis 2,00m bewehrte Betonplatte (Objekt 7 – ehem. Drehscheibe von Schienenfahrzeugen), über welche die Anstaltsmauer hinweg geführt werden muss.
Um die planmäßige, vom AG geforderte Höhe der Anstaltsmauer an jeder Stelle mit mind. 6,00m Höhe ab Oberkante Gelände gewährleisten zu können, ist die vorab beschriebene Betonplatte im Bereich der geplanten Anstaltsmauer derart aufzubrechen und zu
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
durchtrennen, dass die durchweg geforderte Höhe für die Anstaltsmauer von 6,0m gewährleisten zu können. Zudem ist der Sachverhalt beim Bauablauf zu beachten, da der Bau der Umfassungsmauer voraussichtlich als erste Hochbaumaßnahme vorgenommen wird.
Für den Bauablauf ist ebenfalls zu beachten, dass das Haufwerk „Betonrecycling“ (Im Masterplan Nr. 1 der Unterlage Baufeldübergabe mit „10“ bezeichnet) auf dem späteren Verlauf der Umfassungsmauer positioniert ist.
Generell hat der AN alle notwendigen Maßnahmen im Hinblick auf die im Baugrund verbliebenden Bauteile zu ergreifen, um die Gebäude, Außenanlagen und Ing.Bau der JVA Zwickau wie vorgesehen errichten zu können. Dies kann – bevorzugt - ein Rückbau der Restbauteile oder im Zweifelsfall (Ing- Bau) auch eine Umplanung von für den Neubau vorgesehenen Bauteilen und Anlagen bedeuten. Dem AN obliegt hier die Entscheidung im Rahmen seiner Ausführungsplanung.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.04.03 Leistungsprogramm Gründungssohle / Hinterfüllungen
- Gründungssohle
Die Gründungssohle ist gemäß den Werten des Bodengutachtens Anlage 09.02.01 herzustellen.
Alle notwendigen technischen Maßnahmen sind durch den AN selbstständig zu ergreifen, um die geforderten Werte zu erzielen.
Der Nachweis der Verdichtung hat durch Eigen- und Fremdüberwachung zu erfolgen.
Die verdichtete Planumsohle soll nicht offen liegen bleiben, sondern ist sofort mit Oberbaumaterial, Untere Tragschicht oder Bettungs- oder Sauberkeitsschicht zu überbauen.
Zur Verbesserung der Gründungssohle muss eine wasserdurchlässige Bettungsschicht verwendet werden. (gemäß Baugrundgutachten) Im Bereich der Werkstätten Haus L, muss dies insbesondere ausgeführt werden, da hier keine gesonderte Abdichtung mehr auf der Betonsohle ausgeführt wird.
Die Bettungsschicht muss sorgfältig eingebracht werden, so dass sie als kapillarbrechende Schicht nach DIN 18195, Teil 4, 2011-12 wirkt.
- Hinterfüllungen, Auffüllungen
Die Hinterfüllung der Fundamente oder Arbeitsräume und Geländeabsätze der einzelnen Ebenen hat schichtweise mit Verzahnung der Böschungen mit einem Verdichtungsgrad gemäß Baugrundgutachten zu erfolgen. Der Nachweis der Verdichtung hat durch Eigenüberwachung zu erfolgen.
Kelleraußenwände dürfen erst nach der Herstellung entsprechender Kellerdecken hinterfüllt werden.
Arbeitsräume müssen ständig sauber und frei von Schutt, Schalungsresten, Betonabfällen und sonstigem Abfall gehalten werden.
Vor Aufnahme der Verfüllarbeiten ist die Sohle im Arbeitsraumbereich von wassersperrenden Materialien (Zementschlämme, Betonreste, Folien) zu säubern, so dass eine Ableitung des Oberflächenwassers in den sickerfähigen Untergrund gewährleistet ist.
Mit der Hinterfüllung darf erst nach technischer Abnahme der durch die Hinterfüllung verdeckten Leistungen begonnen werden.
Vor den Außenwänden der unter Geländeniveau liegenden Bebauung ist seitens des AG keine Drainage vorgesehen. Falls im Rahmen der Ausführungsplanung des AN eine solche aus funktionalen Gründen (Trockenhaltung des Baukörpers)
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
als notwendig erachtet wird, so hat sie der AN eigenverantwortlich zu kalkulieren, planen und einzubauen.
Für die Vefüllungarbeiten ist generell tragfähiges Bodenmaterial wie GW, GE, GI, SW, SI, SE, (SU, GU) nach DIN 18196 und Baugrundgutachten (Anlage Teil 09.02.01 FLB) bzw. gemäß Verbringungskonzept auch entsprechende Altlasten zu verwenden.
Für das Einbringen von Bodenmaterial ist die Erstellung einer Bodendokumentation mit Liefer- und Herkunftsnachweis des eingebauten Materials Nebenleistung des AN.
Für jegliches Liefermaterial aus Fremdanlieferung zur Wiederfüllung sind Nachweise zur Unbedenklichkeit anzufertigen. Die Unbedenklichkeit ist nachgewiesen, wenn aus den vozulegenden Unterlagen die Herkunft nachgewiesen ist und das Ergebnis der chemischen Analytik Schadstoffkonzentration < Z0 gem. LAGA M20 (1997) Tab. II1.2-2/1.2-3 und < Z0 gem. LVGBT entspricht.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.05 Leistungsbeschreibung Mauerarbeiten
Für alle Mauerwerksarbeiten sind verbindlich zu beachten (gilt auch für im Ausland hergestellte Ziegel):
- VOB/C ATV DIN 18330 Mauerarbeiten – Ausgabe 2012, Ergänzungsband 2015
- DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke",
- Normenreihe DIN 1053 "Mauerwerk ",
- Normenreihe DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen",
- Normenreihe DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau",
- DIN EN 1996-2/NA, Teil 1 – 3: Mauerwerk (inklusive Nationale Anwendungsdokumente)
- Eurocode 6 (EC 6): Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil2
- Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk. Januar 2012
- DIN V 18580 in Verbindung mit DIN EN 998-2 Mauermörtel
- DIN EN 845 Festlegung für Ergänzungsbauteile für Mauerwerk
- DIN EN 771-1: Festlegungen für Mauerziegel
- DIN 105-100: Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.05.01 Leistungsprogramm KS-Mauerwerk
Ergänzend und verbindlich zu beachten für KS-Mauerwerk sind:
- DIN V 106 "Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften",
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für KS-Mauerwerk.
- DIN 4103-1 Nichttragende Innenwände
In diversen Berechen der JVA, z.B. Haus L kommt nicht tragendes Kalksandstein-Sichtmauerwerk nach DIN 106, in Wandstärken gemäß den Grundrissen der Ausschreibungsplanung und in Brandschutzklasse gemäß Brandschutznachweis aus Verblender-Vollsteinen, Format 2DF, zum Einsatz.
Die Nicht tragenden Innenwände sind auf eine horizontale Streifenlast von q = 1,0 kN/mauszulegen (Bereich mit großer Menschenansammlung). h2,k
Hierbei ist zu beachten, dass die Wandhöhen von gemauerten, nicht tragenden Wänden in Haus L, EG bis zu max. ca. 4,40 m reichen, im UG der übrigen Häuser betragen die Wandhöhen ca. max. bis zu 3,35 m. Der AN hat alle Maßnahmen zur Aussteifung der Mauerwerkswände wie Ringanker etc. funktional zu planen und umzusetzen.
In Treppenhäusern sind die Hohlräume unter dem untersten Lauf/ Podest mit KS- Mauerwerk abgemauert mit Schlämmung in der identischen Treppengeländerfarbe (rostorange) inkl. Revisionsklappe/ -tür aus Stahlblech, ebenfalls in der Geländerfarbe lackiert. Die Anschlüsse des Mauerwerks in diesen Bereichen insbesondere an die schrägen Unterkanten der Treppenläufe sind mit präzise zugeschnittenene Mauersteinen in Sichtqualität herzustellen.
Sichtflächen von KS-Mauerwerksflächen müssen aus unbeschädigten Steinen mit unbeschädigten Kanten bestehen, die Verfugung hat sauber und vollfugig in Sichtqualität zu erfolgen, die Verfugung bleibt sichtbar.
Für die Sichtmauerwerksausführung gelten folgende Forderungen:
Stürze und Überbrückungen sind als Betonfertigteile in der Qualität des angrenzenden Mauerwerks, zum Steinmaß und zur Schichthöhe passend, herzustellen.
Es sind nur ganze Steinhöhen mit unterer und oberer Anschlussfuge zu mauern, geringfügige Höhenunterschiede sind im zulässigen Maß in der Fuge aufzunehmen, große Höhendifferenzen sind mit einer geschnittenen Rollschicht aufzunehmen. Die Wände sind dem Höhenmaß nach so anzulegen, dass sie unter der Decke mit einem ganzen Stein enden, Ausgleichsschicht am Fußboden.
Um nachträgliches Herausbrechen zu vermeiden, gilt für nicht tragendes Sichtmauerwerk im Bereich von Installationen, dass das Mauerwerk erst nach
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Fertigstellung aller Rohrleitungen und Kanäle ab einer bestimmten Höhe bis UK- Rohdecke fertig zu mauern ist. Das Sichtmauerwerk ist nach Installation exakt an die Medien heranzuführen.
Die Erstellung und das fachgerechte Wiederverschließen von Aussparungen und Durchbrüchen ist vollumfängliche Leistung des AN. Die Durchbrüche im Mauerwerk sind im Sichtbereich so zu schließen, dass ein geordnetes Fugenbild beibehalten wird, bzw. dass die fertige Oberflächenqualität der jeweiligen Aussparung der Oberflächenqualität des umgebenden Bauteiles entspricht.
Für die Unterputz-Elektroinstallationen ist die Verlegung der Kabel in den Lager- und Stoßfugen vorzusehen.
Den auszuführenden Mauerarbeiten sind die DIN 1053, DIN 4103, die ergänzenden Zulassungen und die VOB mit den einschlägigen DIN-Vorschriften zugrundezulegen.
Die Auswahl des Ziegel- und Mörtelmaterials hat unter Berücksichtigung der statischen, Brand-, Schall- und Wärmeschutzanforderungen zu erfolgen.
Aussteifungsmaßnahmen für nichttragende Mauerwerkswände und Vormauerungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung des AN zu planen und umzusetzen.
Seitliche Anschlüsse an Betonbauteile sind mit nichtrostenden Flachankern gemäß Bauteilstatik des AN durchzuführen.
Für die Mauerwerksarbeiten gelten die Toleranzanforderungen DIN 18202, Teil 4.
Der AN hat das Mauerwerk gegen aufsteigende Feuchtigkeit nach DIN 18195 Teil 4 mittels Unterlage von geeigneten Horizontalsperrmaterial zu schützen.
In Breichen ohne Fußbodenaufbau, lediglich mit einer Kunstharzbeschichtung auf der Stb.-Bodenplatte, ist die Horizontalsperre unter dem Mauerwerk auf eine Breite, die 10 mm schmaler als die Mauerwerkswand ist, zuzuschneiden.
Im Bereich von Abmauerungen von Schächten, Installationbsöffnungen etc. sind die erforderlichen Belange des Brandschutzes zu beachten sowie die Oberfläche der dem Raum zugewandten Seite in der Qualität der umliegenden Wandflächen auszubilden.
In Mauerwerkswänden und -schachtwänden sind Revisionsöffnungen in erforderlicher Anzahl und Größe in Abstimmung mit der TGA vorzusehen. Die Revisionsöffnungen sind als Stahlblechklappe d=mind. 1mm mit in der Farbe und Oberflächenqualität der umliegenden Wände herzustellen und abschließbar mittels Halbzylinder-Schloss aus der GHS-Anlage auszustatten.
Am Deckenanschluss von nicht tragenden Mauerwerkswänden sind die offenen Fugen mit Dämmmaterial zu füllen, die entsprechenden Brandschutzanforderungen gemäß Brandschutzkonzept zu beachten.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Für alle Mauerwerksarbeiten besteht die funktionale Notwendigkeit, dass keine offen bleibenden oder weich verschlossenen Fugen wegen Versteckmöglichkeiten gebildet werden. Die Deckenfugen von nichttragenden Wänden sind deswegen mit einem festen Mörtelanschluss zu schließen, Durchbiegungen der Decke sind durch zeitverzögertes Mauern aufzufangen. Falls diese Vorgehensweise nicht umsetzbar ist, sind die Anschlussfugen über manipulationssicher angebrachte Stahlwinkel, die einen Farbanstrich analog der Wandoberfläche erhalten, abzudecken.
Vertikale Dehnfugen im Mauerwerk sind gleichermaßen zu schließen, bzw. mit Metallstreifen in der Wandfarbe abzudecken.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.05.02 Leistungsprogramm Verblendmauerwerk
An der Fassaden der Hafthäuser A bis F und O kommt ein zweischaliges Ziegelverblendmauerwerk in verschiedenen Grautönen mit dahinterliegender Wärmedämmung zur Ausführung - vgl. Detail Fassade Hafthäuser Plan-Nr.: G0018411-01 FA_300_D_10_D-FASS
Maßgebend für die Planung und Ausführung des Verblendmauerwerks ist die ATV DIN 18330 Maurerarbeiten – VOB/C.
Zudem sind folgende Normen und Regelwerke verbindlich zu beachten (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten
- DIN EN 1996-1-1 Allg. Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk
- DIN EN 1996-1/NA:2012-05
- DIN EN 1996-2 - Planung, Auswahl der Baustoffe u. Ausf. von Mauerwerk
- DIN EN 1996-2/NA:2012-01
- DIN 105-100:2012-1 Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften
- DIN EN 771-1:2011 + A1:2015 Festlegungen für Mauersteine – Teil 1 Mauerziegel
- DIN 1055-4:2005-03: Einwirkung auf Tragwerke; Teil 4 – Windlasten
- DIN 18195: 2017-07 Bauwerksabdichtung
- Technische Informationen des Fachverband Ziegelindustrie e. V.
Die Einhaltung der in dieser Ausschreibung beschriebenen Eigenschaften sind durch Vorlage von Prüfzeugnissen staatlich anerkannter Prüfinstitute nachzuweisen. Zudem ist nachzuweisen, dass der Hersteller des Materials Mitglied eines deutschen Güteschutzverbandes ist oder einen Überwachungsvertrag mit einem staatlich anerkannten Prüfinstitut abgeschlossen hat, einer ständigen Überwachung unterliegt und eine kontrollierte Eigenüberwachung durchführt.
Der AN hat dem AG frühzeitig Mustertafeln mit mind. drei verschiedenen Farb- und Sortierungsmuster zur Auswahl der Verblendmauerziegel vorzulegen. Sollte keine Auswahl aus dem Sortiment des Herstellers den Wünschen des AG entsprechen, so muss gewährleistet sein, dass ein individueller Ziegel, der gem. den im Folgenden beschriebenen Anforderungen bemustert wird und zur Ausführung kommen kann.
Zudem hat der AN rechtzeitig vor Arbeitsbeginn körperliche Muster der tatsächlich verwendeten Vormauersteine, sowie Montage- und Werkstattpläne, Detail- und Übersichtspläne zur Einsicht vorzulegen. Aus den Zeichnungen müssen ersichtlich sein :
- Ansichten mit Darstellung der Bewegungsfugen, offenen Stoßfugen, Verankerungen etc.
- -Anschlussdetails und Konstruktionsdetails.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Das Verblendmauerwerk wird bis unter das angrenzende Gelände ins Erdreich geführt und lastet in der Regel auf einer Gebäude umlaufenden Stb.- Auflagerkonsole auf. Im Bereich der Lichtschächten ist das Verblendmauerwerk über Metall- Auflagerkonsolen abzufangen – siehe Leitdetail Lichtschächte Plan-Nr.: G0018408-01_FA_300_D_03_LS, Anlage 09.01.02 FLB.
Die Verankerung der zweischaligen Außenwand muss gemäß den Anforderungen der DIN EN 1996-2/NA erfolgen. Die Mauerwerksschalen sind durch Anker nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abz) aus nichtrostendem Stahl oder durch Anker nach DIN EN 845-1 aus nichtrostendem Stahl, deren Verwendung in einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung geregelt ist, zu verbinden.
Die Draht-Flachanker werden als Dübelanker in der tragenden Wand befestigt und in der Lagerfuge des Verblendamuerwerks mit eingemauert. Die Mindestabstände der Zulassung sind hierbei einzuhalten, in der Regel vertikaler Abstand, höchstens 500 mm, horizontaler Abstand: höchstens 750 mm.
Zusätzlich sind an allen freien Rändern ( von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und an den oberen Enden) drei Anker je Meter Randlänge anzuordnen.
Dämmung der Wand mit Dämmmaterial Anwendungstyp WZ mit Kaschierung, nach DIN 4108-10 in Stärke und WLG entsprechend ENEV-Nachweis, Brandschutzklasse entsprechend Brandschutznachweis. Darüber hinaus ist dem AN die Auswahl des Dämmaterials freigestellt.
Die Verarbeitungshinweise des Dämmherstellers sind vollumfänglich zu beachten:
- Fachgerechte Vorbereitung Untergrund
- Verlegung dicht gestoßen im Verband mit versetzten Stößen
- Befestigung mittels Dübelankern und/ oder zugelassener Kunststoffscheiben, auf die Mauerwerksanker aufgesteckt.
- Im Sockelbereich bis zur ersten Sperrbahn ist ein wasserbeständiges für den Verwendungszweck zugelassenes Dämmmaterial zu verwenden.
Vor der Dämmung ist ein konstruktiver Luftspalt von ca. 2 cm bis zur Rückseite des Vormauerwerk einzuplanen und umzusetzen.
Das Verblendmauerwerk ist gem. DIN 105-100:2012-1: aus Hochlochklinkerziegel (KHLz) sowie im Sockelbereich, bis ca. 50cm ü. OKG, aus Vollklinkerziegel (KMz) herzustellen und muss gem. DIN EN 771-1:2011 + A1:2015 als U-Mauersteinen der Druckfestigkeits-Kategorie I, für ungeschütztes Mauerwerk geeignet sein für den Einsatz in mäßig angreifender Umgebung sowie im Sockelbereich in stark angreifender Umgebung.
Format: NF - Normalformat Abmessungen in mm: 240 x 115 x 71 mm Farbe: dunkelgrau/mittelgrau – Farbtemperatur kühler Farbton
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Sortierung: bunt Oberfläche/Struktur: leicht strukturiert, porig durch mechan. Bearbeitung der Ziegel-Sichtfläche in verschiedenen Arbeitsgängen wie,
- mechan. Bearbeitung mit genarbter Walze oder Stahlbürste
- Einstreuen von Kohleanteilen und Weißmehl
- Bedämpfen (Silberdämpfen) oder Auftragen von Engobe.
Druckfestigkeitsklasse: 28 N/mm² Rohdichteklasse: 1,6 kg/dm³ (oberhalb ca. 50 cm ü. OKG) Rohdichteklasse: 2,2 kg/dm³ (Sockelbereich / unterhalb OKG) Frostbeständigkeitsklasse: F2 (gem. DIN EN 771-1) Wasseraufnahme geringer als 6 M.-%
DIN-Kurzbezeichnung HD-Ziegel nach DIN 105-100: KHlzB 28-1,6-NF – (oberhalb ca. 50 cm ü. OKG) nach DIN 105-100: KMz 28-2,2-NF –(im Sockelbereich / unterhalb OKG) DIN-Kurzbezeichnung HD-Ziegel Nach DIN EN 771-1:U-Ziegel Tm Rm D2 F2
Die Fassadenvormauerung ist inkl. aller notwendigen Sonder- und Formziegel wie Mauerabschlüsse, - ecken, -stürze und Gesimse im „Wilden Verband“ zu vermauern, hierbei sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Auffällige und sich wiederholende Strukturen in der Mauerwerksfläche sind zu vermeiden.
- In jeder Schicht werden die Binder (als quer halbierter Ziegel) in beliebiger Folge zwischen Läufern verlegt. Doch dürfen nicht mehr als 5 Läufer hintereinander vermauert werden.
- Binder sollen auf Läufern liegen.
- Regelmäßige ¼ Stein breite Abtreppungen dürfen sich nicht mehr als fünfmal wiederholen.
- die Vormauerziegel müssen frei von Salzen sein, die zu Ausblühungen führen.
- Der Klassengrenzwert für den Gehalt an aktiven löslichen Salzen, darf den max. zul. Wert der Klasse S2/S3 gem. DIN EN 771-1:2011-07/DIN 20000-401 nicht überschreiten.
- der Frostwiderstand muss für die HD-Ziegel gem. Prüfung nach DIN V 52252- 3 nachgewiesen werden.
Im Bereich von Tür- oder Fensterlaibungsanschlüssen ist die Hohl- und Dämmschicht mittels stabilen manipulationssicher am Fenster/ Tür befestigten Blechstreifen in der Farbe der Türen oder Fenster abzudecken. (Sofern nicht bereits durch die Rahmen der Fenstergitter abgedeckt).
Mauersperrschichten zum Schutz gegen Feuchtigkeit im Bereich der Berührungspunkte zwischen Innen- und Außenschale sind fachgerecht herzustellen:
- an den Fußpunkten des Schalenzwischenraums,
- im Bereich von Sohlbänken,
- über Stürzen und
- im Bereich der Fenster- und Türanschläge.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Die Sockelabdichtung mit verklebten Überlappungsstössen muss DIN 18195 entsprechen. Sperrbahnen über Stürzen sind mit einer seitlichen Überlänge von jeweils mind. 50 cm vorzusehen.
Im Sockelbereich der Verblendschale werden offene Stoßfugen zur Entwässerung der Verblendschale gemäß DIN 18195 Beiblatt1 2011-03 angeordnet. Die Fugen sind mittels Lüftungsgittern aus verzinktem Lochblech, welche beim Mauern in Nuten in der Stirnfläche der Mauersteine hineingeschoben werden, manipulationssicher auszustatten.
Abfangkonstruktionen/ Konsolen gemäß statischer Berechnung des AN sind als umlaufende Stb.-Konsolen auf der Stb.- UG-Außenwand sowie in den Bereichen der Lüftungsschächte aus nichtrostendem Stahl (Werkstoff-Nr. 1.4571, V4A) herzustellen. Das Verblendmauerwerk muss auf den Konsolflanschen mindestens 1,5 cm vorspringen, damit eine nachträgliche Versiegelung der horizontalen Fugen gewährleistet ist. Über den Fenstern der Hafthäuser dienen die zweiseitig angrenzenden und mit dem Verblendmauerwerk oberflächenbündigen StB-Fertigteil Faschen gleichzeitig als Sturz für die Vormauerung wie auch als einseitig seitlicher Abschluss.
Zur Erzielung eines haftschlüssigen Verbundes zwischen Mauerziegel und Mörtel ist ein Mörtel der Gruppe MG IIa nach DIN V 18580 bzw. M 5 nach DIN 998-2 zu verwenden. Der Mörtel muss auf die Saugfähigkeit der vorgesehenen Verblendziegel abgestimmt sein. Für die korrekte Einstellung und Verarbeitung des Mörtels gelten die Verarbeitungshinweise des Mörtelherstellers.
Die Materialbestellung der Vormauerziegel hat so zu erfolgen, dass Farbunterschiede aufgrund verschiedener Chargen vermieden werden können. Die paketiert angelieferten Ziegelsteine sind querzumischen, d. h. aus mehreren Paketen gleichzeitig (treppenförmig entnehmen) zu verarbeiten, so, dass die Ziegelsteine optimal gemischt werden.
Bei der Verarbeitung ist zu beachten, dass die Mauerziegel sorgfältig abgeladen, bodenfrei gelagert und vor Schmutz und Witterungseinflüssen geschützt werden müssen, in der Fassade verarebeitete beschädigte Mauersteine werden AG- seitig nicht akzeptiert und sind auch im Nachgang auszutauschen. Saugfähige Vormauerziegel sind bei Verarbeitung bei trockener Witterung vorzunässen. Teilstücke von Verblendziegeln, z. B. für den notwendigen Verbandsausgleich oder im Bereich der Fenster- und Türleibungen, sind nicht zu schlagen, sondern maschinell zu schneiden. Grundsätzlich ist vollfugig und hohlraumfrei zu mauern.
Die Verfugung erfolgt mittels Fugenglattstrich in einem Arbeitsgang. Bei der Verfugung wird der Mauermörtel als geeigneter Fertigmörtel in noch plastischer Konsistenz mittels Kunststoffschlauch oder Fugeisen an der Oberfläche verdichtet und galttgestrichen.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Es ist auf vollfugiges Mauern zu achten, um ein Nachbessern der Fuge beim Glätten ausschließen zu können.
Frisch hergestelltes Mauerwerk muss gegen austrocknende Wirkung von Wind und hohen Temperaturen geschützt und ggfs. je nach Witterung bis zum Abbinden des Mörtels feucht gehalten werden.
Andererseits ist das fertige Mauerwerk, bis der Mörtel abgebunden hat, vor direktem Regen zu schützen.
Gemäß DIN EN 1996-2/NA sind in der Außenschale von zweischaligem Verblendmauerwerk vertikale Dehnungsfugen anzuordnen. Der AN hat dbzgl. ein Dehnfugenkonzept zu erarbeiten und im Rahmen des Kommentierungsverfahrens mit dem AG abzustimmen. Die Abstände und Lagen sind dabei durch den AN nach technischer Erfordernis und unter Berücksichtigung des Fassadenbildes zu bestimmen, jedoch max. ca. alle 12m, bzw. unter Einbeziehung von Gebäudefugen.
Horizontale Dehnfugen sind jeweils unterhalb der Abfangungskonstruktionen anzuordnen. Anschlüsse an andere Baustoffe und Bauteil sind ebenfalls als Bewegungsfugen auszubilden.
Bei der Herstellung der Dehnfugen sind u.a. folgende Vorgaben zu beachten:
- Fugen sind mit geschlossenzelligem Schaumstoff bis zu einer Tiefe von 2 x Fugenbreite zu hinterfüllen
- Nach Fertigstellung des Verblendmauerwerks sind die Dehnfugen mit halbflexibler Dichtungsmasse nach DIN 18540 aus PU zu schließen (UV-, Hitze- und Kältebeständig),
- Sie sind im nassen Zustand zur Angleichung an das Fugenbild (Quarzsand) einzusanden.
Im Bereich des Materialwechsels von Verblendmauerwerk auf WDVS und/oder hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Trägerplattenmaterial (Eingangsbereiche, opake Teilflächen der Fensterbänder) sind die freien Kanten des Verblendmauerwerkes mit einem pulverbeschichteten Alu-Z-Profil abzudecken und zu verfugen.
Neben den Aussparungen und dem Anarbeiten an Fenster- und Türöffnungen ist u.a. der Einbau folgende Bauteile ebenfalls zu berücksichtigen:
- Montageplatte inkl. Distanzhülse für Außenbeleuchtung der Hafthausfassade
- Notüberläufe im Bereich der Attiken als Speier
- Einspeisekasten für Trockensteigleitung (ca. 700x700x300 mm)
- Durchführung von Abluftrohr der Abzugshauben in den Kleinküchen
- Lüftungsschächte zur Entrauchung von Kellerräumen
- Maueranschlüsse zur Abtrennung der Eingangsbereiche von den Freihöfen
Das Sichtmauerwerk ist in den Erdgeschoßzonen mit einer farblosen Imprägnierung mit Silanlösung oder Kieselsäure nach Herstellervorschrift zu behandeln, so dass sich Schmierereien ohne Aufwand entfernen lassen. Die Imprägnierung darf keine filmbildenden Harzanteile enthalten.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.05.03 Leistungsprogramm Mauerwerks-Flachverblender WDVS
An der Fassaden der Häuser G, H und J kommen Mauerwerks-Flachverblender (auch Bezeichnung „Riemchen“) verklebt auf Wärmedämung in verschiedenen Grautönen zur Ausführung.
Maßgebend für die Planung und Ausführung des WDVS mit Oberfläche aus Flachverblender ist die ATV DIN 18345:2016-09 Wärmedämm-Verbundsystem – VOB/C.
Zudem sind für die Planung und Ausführung des Mauerwerksriemchen (Flachverblender) u.a. folgende Normen und Regelwerke verbindlich zu beachten (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
- DIN 18515-1:2017-08 Außenwandbekleidung – Grundsätze für Planung und Ausführung
- DIN EN 14411:2016-12 Keraminsche Fliesen und Platten
- DIN EN ISO 10545-12 Keramische Fliesen und Platten - Bestimmung der Frostbeständigkeit
- DIN 18195:2017-07 Bauwerksabdichtung
- Technische Informationen des Fachverband Ziegelindustrie Nord e. V.
Die Einhaltung der in dieser Ausschreibung beschriebenen Eigenschaften sind durch Vorlage von Prüfzeugnissen staatlich anerkannter Prüfinstitute nachzuweisen. Zudem ist nachzuweisen, dass der Hersteller des Materials Mitglied eines deutschen Güteschutzverbandes ist oder einen Überwachungsvertrag mit einem staatlich anerkannten Prüfinstitut abgeschlossen hat, einer ständigen Überwachung unterliegt und eine kontrollierte Eigenüberwachung durchführt.
Das Material der Flachverblender muss in Farbe, Sortierung, Verband und Format der Sichtfläche dem Material des Verblendmauerwerks in Teil 02.05.02 FLB angeglichen sein, der AN gewährleistet hier den identischen Hersteller. Die Fassadenflächen zwischen den Fensteröffnungen sind zum Teil in einem dunkleren Farbton der Riemchen, ebenfalls im „Wilden Verband“ auszuführen um die optische Wirkung einer Bandfassade zu erzielen.
Der AN hat dem AG frühzeitig Mustertafeln mit mind. drei verschiedenen Farb- und Sortierungsmuster zur Auswahl der Flachverblender vorzulegen. Sollte keine Auswahl aus dem Sortiment des Herstellers den Wünschen des AG entsprechen, so muss gewährleistet sein, dass ein individueller Flachverblender, der gem. den im Folgenden beschriebenen Anforderungen bemustert wird und zur Ausführung kommen kann.
Zudem hat der AN rechtzeitig vor Arbeitsbeginn körperliche Muster der tatsächlich verwendeten Vormauerriemchen, sowie Montage- und Werkstattpläne, Detail- und Übersichtspläne zur Einsicht vorzulegen. Aus den Zeichnungen müssen ersichtlich sein :
- Ansichten mit Darstellung der Bewegungsfugen etc.
- Anschlussdetails und Konstruktionsdetails.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 233
25M60352 B_JVAZ_FLB Neu_Seite: 258 von 2023
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Dämmung der Wand mit Dämmmaterial Anwendungstyp WAP, nach DIN 4108- 10 in Stärke und WLG entsprechend ENEV-Nachweis, Brandschutzklasse entsprechend Brandschutznachweis. Darüber hinaus ist dem AN die Auswahl des Dämmaterials freigestellt.
Die Verarbeitungshinweise des Dämmherstellers sind vollumfänglich zu beachten:
- Fachgerechte Vorbereitung Untergrund
- Verlegung dicht gestoßen im Verband mit versetzten Stößen
- Befestigung mittels Dübelankern, zusätzlich verklebt.
- Im Sockelbereich bis zur ersten Sperrbahn ist ein wasserbeständiges für den Verwendungszweck zugelassenes Dämmmaterial zu verwenden.
Die Flachblender als Grobkeramik gem. DIN EN 14411 müssen für ungeschützte Außenfassaden in mäßig, sowie im Sockelbereich (unter bis ca. 50cm über OKG) stark angreifender Umgebung geeignet sein und über folgende Eigenschaften verfügen:
Porenvolumen ≥ 20 mm³/g Porengrößenverteilung ≥ 0,2 Mikrometer Wasseraufnahme nach DIN EN ISO 10545-3 w-Wert ≤ 6% Frostbeständigkeit nach DIN EN ISO 10545-12 erfüllt.
Format: NF - Normalformat Abmessungen in mm: 240 x 71 x 14 Farbe: zwei kontrastierende Grautöne: hellgrau / dunkelgrau – Farbtemperatur kühler Farbton. Oberfläche/Struktur angeglichen an die Sichtfläche des Verblendmauerwerk der Hafthäuser – vgl. FLB 02.05.02, durch: Mechan. Bearbeitung für leichte Struktur, porig durch Einstreuung von Zusatzstoffen, Dämpfen oder Engobieren.
Die Verblenderfassade inkl. aller notwendigen Sonder- und Formriemchen wie Winkelriemchen bei Mauerabschlüssen, - ecken, -stürzen und Gesimsen.
Grundsätzlich ist im Sturzbereich von Fassadenöffnungen ein Tropfkantenprofil vorzusehen.
Das optische Bild der Riemchenfassade muss den Vormauersteinfassaden der Hafthäuser im „Wilden Verband“ entsprechen, hierbei sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Auffällige und sich wiederholende Strukturen in der Mauerwerksfläche sind zu vermeiden.
- In jeder Schicht werden die Binder in beliebiger Folge zwischen Läufern verlegt. Doch dürfen nicht mehr als 5 Läufer hintereinander vermauert werden.
- Binder sollen auf Läufern liegen.
- Regelmäßige ¼ Stein breite Abtreppungen dürfen sich nicht mehr als fünfmal wiederholen.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Im Bereich von Tür- oder Fensterlaibungsanschlüssen ist die Dämmschicht mittels stabilen manipulationssicher am Fenster/ Tür befestigten Blechstreifen in der Farbe der Türen oder Fenster abzudecken. (Sofern nicht bereits durch die Rahmen der Fenstergitter abgedeckt).
Die Herstellerangaben und Verarbeitungshinweise sind unbedingt einzuhalten. Den zugelassenen Verlegemörtel vollflächig, bahnenweise auf die Armierungsschicht nach DIN EN 12004 auftragen und mit einer Zahnkelle 10 x 10 mm (bei ca. 6 mm hohen Wülsten) abkämmen. Auf die Rückseite der Klinkerriemchen eine ca. 1 mm dicke Schicht Verlegemörtel auftragen und anschließend nass in feucht in das Mörtelbett hohlraumfrei eindrücken (Kombiniertes Verfahren / Floating-Buttering nach DIN 12004).
Nach entsprechender Standzeit sind die Klinkerriemchen mit zugelassenem Fugenmörtel im Fugeisenverfahren – optisch gleichrtig zu den Vormauerwerksfassaden auszufugen.
Die Materialbestellung der Riemchen hat so zu erfolgen, dass Farbunterschiede aufgrund verschiedener Chargen vermieden werden können. Die paketiert angelieferten Riemchen sind querzumischen, d. h. aus mehreren Paketen gleichzeitig (treppenförmig entnehmen) zu verarbeiten, so, dass die Riemchen optimal gemischt werden.
Bei der Verarbeitung ist zu beachten, dass die Flachverblender sorgfältig abgeladen, bodenfrei gelagert und vor Schmutz und Witterungseinflüssen geschützt werden müssen.
Gemäß den Herstellerangaben sind in WDVS-Riemchenfassaden vertikale Dehnungsfugen anzuordnen. Der AN hat dbzgl. ein Dehnfugenkonzept zu erarbeiten und im Rahmen des Kommentierungsverfahrens mit dem AG abzustimmen. Die Abstände und Lagen sind dabei durch den AN nach technischer Erfordernis und unter Berücksichtigung des Fassadenbildes zu bestimmen.
Bei der Herstellung der Dehnfugen sind u.a. folgende Vorgaben zu beachten:
- Fugen sind mit geschlossenzelligem Schaumstoff bis zu einer Tiefe von 2 x Fugenbreite zu hinterfüllen
- Nach Fertigstellung des Verblendmauerwerks sind die Dehnfugen mit halbflexibler Dichtungsmasse nach DIN 18540 aus PU zu schließen (UV-, Hitze- und Kältebeständig),
- Sie sind im nassen Zustand zur Angleichung an das Fugenbild (Quarzsand) einzusanden.
Neben den Aussparungen und dem Anarbeiten an Fenster- und Türöffnungen ist der Einbau folgende Bauteile ebenfalls zu berücksichtigen:
- Montageplatte inkl. Distanzhülse für Außenbeleuchtung der Hafthausfassade
- Notüberläufe im Bereich der Attiken als Speier
- Einspeisekasten für Trockensteigleitung (ca. 700x700x300 mm)
- Lüftungsschächte zur Entrauchung von Kellerräumen
- Thermisch getrennte Bewehrungsanschlüsse für Vordachanschluss
- Verankerung der Fenstergitter in Dämmschicht
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
- Abschlussprofil bei Materialwechsel
An einzelnen Fassadenteilen sind außenliegende Sonnenschutzanlagen als Raffstore, verdeckt hinter der Fassadenbekleidung zu integrieren. Die Überbrückung im Sturzbereich über die gesamte Fensterbreite inkl. der erforderlichen Überlappungen ist mittels einer systemkonformen Trägerplatte auszuführen. Unterseitig ist ein Tropfkantenprofil vorzusehen.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 236
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.06 Leistungsbeschreibung Beton- und Stahlbetonarbeiten
02.06.01 Leistungsprogramm Stahlbetonarbeiten Allgemeines
Die JVA Zwickau wird in allen tragenden und aussteifenden Teilen überwiegend als Stahlbetonkonstruktion konzipiert (Ausnahmen Dachtragwerke Haus G, K, KFZ-Schleuse J/ Laubengang Haus L/ diverse Vordächer) und beinhaltet u.a. Bohrpfähle, Pfahlbalken, Fundamente, Bodenplatten, Wände, Stützen, Decken, Dachdecken, Unterzüge und Treppen in Stahlbeton.
Ausführung der gesamten Stahlbeton-Konstruktion nach den Forderungen der Statik (siehe Beschrieb Tragwerk in Teil 01.03 FLB) und des Brandschutznachweises.
Die AG-seitig erstellte Genehmigungsstatik wurde zum Zeitpunkt der Beauftragung des AN durch die Prüfststatik bereits genehmigt, die Genehmigungsstatik selbst ist aus Übersichtlichkeitsgründen nicht Anlage zu dieser FLB. Die Genehmigungspläne liegen dieser FLB in Teil 09.01.09 FLB bei und sind Grundlage der vorliegenden Genehmigungsstatik.
Dem AN obliegt die weitere Bauteilstatik im Rahmen seiner Ausführungsplanung. Zudem obliegt dem AN die Beauftragung und Vergütung der Prüfung der Bauteilstatik durch den Prüfingenieur.
Ausführung der Stahlbetonbauteile vorwiegend in Ortbeton, Stahlbetonfertigtei- len oder Halbfertigteilen in verschiedenen Betongüten, Expositionsklassen und Feuchtigkeitsklassen nach Statik., bzw. Beschrieb in Teil 01.03 FLB.
Eine Sytemwahl auch abweichend von der geprüften Statik in Hinsicht Ortbeton-, Halbfertigteil- oder Fertigteilbauweise steht dem AN frei. Er hat jedoch alle Konsequenzen hieraus wie auch ergänzende Prüfungen der Statik etc. eigenverantwortlich zu übernehmen und selbst zu vergüten.
Konstruktive Überhöhungen der Schalung sind gegebenenfalls durch den AN nach Erfordernis einzuplanen, ebenso die Durchstützung der Deckenschalung bis auf die Bodenplatte nach Erfordernis.
Alle Bewehrungen und Einbauteile unterliegen der Abnahme durch den Bauleiter des AN und dem Prüfstatiker (Beauftragung und Vergütung des Prüftstatikers hierfür durch den AN). Zudem wird durch den AG eine begleitende ingenieurtechnische Kontrolle vorgenommen werden.
Die geforderten Betongüten müssen gewährleistet sein und durch Betonprüfungen im gesetzlich geforderten Umfang nachgewiesen und dokumentiert werden.
Bei allen Stahlbeton-Bauteilen sind die Ausschalfristen, Betonnachbehandlung, Betonrezeptur und Zementwahl zu beachten und zu dokumentieren.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Die gleichbleibende Konsistenz des Betons durch einheitliche Zementart und Zuschlagsstoffe für alle Bauteile ist durch den AN zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Betonüberdeckungen nach Vorschrift (gemäß Statik, Feuerwiderstandsklasse etc.). Auf ausreichende Betonüberdeckung (min. 3 cm), insbesondere bei Sichtbeton von fertigen Betonoberflächen sowie bei Sichtbetonbauteilen im Freien wird hingewiesen.
Sämtliche sichtbarbleibende Kanten sind mit Dreikantleisten, Kantenlänge 0,8cm abzufasen.
Bauteilfugen bei den einzelnen Bauteilen sind nach Statik anzuordnen (Haus A, B, H, L, unterirdisches Gangsystem). Bei der Bauausführung sind die einzelnen Bauabschnitte so zu wählen, dass für diese möglichst keine Zwängungen entstehen. Die Bauteilfugen sind im UG inkl. wasserundurchlässigem Fugenband für Außenanwendung und als Sperranker auszubilden.
Auf den Innenseiten von Wänden und Decken und bei Fassaden sind für die Fugenausbildung nicht nur die bauphysikalisch konstruktiv notwendigen Maßnahmen zu treffen, sondern ebenfalls die vollzuglichen hinsichtlich der Verhinderung von Manipulationen durch Gefangene wie z.B. durch Abdeckung mit Fugenblechen etc. siehe auch Beschrieb Teil 01.01.07 FLB.
Der Anschluss von gemauerten Wänden erfolgt mit eingelegten Maueranschlußschienen.
Anschluss von Betonwänden nach Anforderung der Statik. Sämtliche Fugen zwischen Fertigteilelementen oder Halbfertigteilelementen sind monolithisch mit Beton zu vergießen. Die Fugenränder sind mittels Trapezleiste sauber auszuarbeiten und beim Vergießen auszusparen.
Nach Abwarten einer Heizperiode sind die freigelassenen Fugen in Trapezleistentiefe derart malermäßig zu verschließen, dass die Fuge die Oberflächenqualität der umgebenden Stahlbetonteile annimmt und nicht abreißt. Die Wahl der Technologie des Fugenverschlusses bleibt dem AN überlassen und muss bemustert werden (kein dauerelastisches Material).
Die Arbeitsfugen in erdberührten Bereichen sind wasserundurchlässig mittels Verwendung eines bauaufsichtlich zugelassenen Fugensystems auszubilden. Das gewählte System ist im Rahmen des Bemusterung vorzustellen.
Für flächenfertige Bauteile (Stützen, Wände, Deckenunterseiten) und die Ebenheit von Oberflächen gelten erhöhte Ebenheitstoleranzen nach DIN 18201, 18202 Diese Toleranzanforderung gilt insgesamt über die gesamte Höhe des Gebäudes.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Der AN hat in jedem Geschoss und Bauteil vor dem Aufbetonieren der nächsten Stahlbetondecke die zulässigen Toleranzen zu kontrollieren, und darüber Protokoll zu führen.
Flächenfertige Böden im Werkstattbereich, bz. Flächen im UG ohne weiteren Fußbodenaufbau werden planeben abgezogen und flügelgeglättet, geignet für Anstrich, Toleranz nach DIN 18202,Pkt 4 für Estriche. Dies gilt gleichfalls für die Treppen und Zwischenpodeste in allen Häusern, die ebenfalls keinen Belag erhalten.
Alle besonderen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Vorgabe, insbesondere die baubegleitenden Vermessungsarbeiten sind durch den AN einzukalkulieren und umzusetzen.
Wärmedämmdicken und Wärmeleitfähigkeitsgruppen von Wärmedämmung unter, auf oder an Betonbauteilen sind dem ENEV-Nachweis (Anlagen Teil 09.02.08 FLB) zu entnehmen. Die Ausführungen des Brandschutzgutachtens hinsichtlich der notwendigen Brandschutzklasse von Wärmedämmungen sind ebenso zu berücksichtigen.
Der AN hat für die von ihm gewählten Produkte von Wärmedämmungen im Rahmen der Bemusterung die Eignung nachzuweisen.
Im Bereich von systematisch vorkommenden Installations-Trassen wurden durch den AG in der vorliegenden Auschreibungsplanung die erforderlichen Aussparungen bereits in der Objektplanung vorkoordiniert und statisch berücksichtigt. Alle weiteren Durchbruchs- oder Aussparungsangaben sind durch den AN ausführungsreif zu koordinieren und zu planen.
Die Erstellung und das fachgerechte Wiederverschließen von Aussparungen und Durchbrüchen ist vollumfängliche Leistung des AN. Beim Wiederverschließen gilt, dass die fertige Oberflächenqualität der jeweiligen Aussparung der Oberflächenqualität des umgebenden Bauteiles (Decke, Wand etc..) entspricht.
Die Wahl der Art der Herstellung der Durchbrüche (Schalung oder Bohrung) bleibt dem AN überlassen. Hinsichtlich der Wiederkehrenden Schachtausbildungen in den Hafthäusern, die in jeder Decke in F90 geschottet werden müssen, bleibt es dem AN ebenfalls überlassen, welche Technologie gewählt wird, ob die Schaffung einer Decke mit nachträglichen Bohrungen, einer Decke mit definierten Aussparungen oder eines Schachtloches mit nachträglicher Anarbeitung der Schotte an die Medien.
Einbauteile wie Ankerplatten, Winkel, Dorne, Ankerschienen, Konsolen, Dübelleisten und isokörbe etc. sind, wo aus technischen- oder Qualitätsgründen erforderlich, in die Schalung einzulegen und einzubetonieren. Einbauteile, die der Außenluft oder anderen atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt sind, sind aus nichtrostendem Stahl nach BAZ Nr. Z-30.3-6 auszuführen.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
In den Bodenplatten sind Bodeneinläufe gemäß technischer Erfordernis einbetoniert, zum Teil werden auch Grundleitungen im Beton verzogen.
Im Teil 03 FLB sind weitere Ausführungen zu diesen Fällen enthalten.
In Betonbauteilen sind zudem die notwendigen Elektro-Leerrohre und Bauteile für den Blitzschutz vorzusehen, die im Beton verlegt werden.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.06.02 Leistungsprogramm Betonoberflächen
Der AN hat bei der Herstellung der Betonoberflächen das „Merkblatt Sichtbeton“ herausgegeben vom Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein und dem Bundesverband der Deutschen Zementindustrie, Stand 08/2004 als Grundlage zu berücksichtigen. Die Ausführungen des Merkblattes werden insofern für den AN vertragliche Grundlage hinsichtlich Ausführung und Abnahme der Betonoberflächen.
Für alle Betonbauteile gilt, dass Wand- und Deckenstirnseiten bzw. Wandkronen (freie Wandenden) in der dem Wandbauteil zugehörigen Wandoberflächenqualität auszuführen sind.
Folgende Oberflächenqualitäten (SB) gemäß o.g. Merkblatt kommen an den benannten Stellen zur Ausführung
7.1 Betonoberfläche SB 1 Betonflächen mit keinen gestalterischen Anforderungen
Vorkommen SB1:
- Bei Betonoberflächen, die bekleidet, gefliest oder gedämmt werden, sowie in Technikräumen im UG.
7.2 Betonoberfläche SB 2 Betonflächen mit normalen gestalterischen Anforderungen
| Textur, Elementstoß | T2 | Geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche erforderlich In Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/ Feinmörtel bis ca. 10mm Breite und ca. 5mm Tiefe zul. Rahmenabdruck des Schalelements zulässig Versatz der Elementstöße bis ca. 5mm zulässig Höhe verbleibender Grate bis ca. 5mm zulässig |
|---|---|---|
| Porigkeit saugend | P2 | Porenanteil (d>2mm und d<15mm): <ca. 2250mm2 der Prüffläche zulässig. |
| Porigkeit nicht saugend | P1 | Porenanteil (d>2mm und d<15mm): <ca. 3000mm2 der Prüffläche zulässig. |
| Betongleichmäßigk. für saugende und nicht saugende Schalung | FT2 | Gleichmäßige großflächige Hell-/ Dunkelverfärbungen zulässig Unterschiedliche Arten und Vorbehandlungen der Schalhaut sowie Ausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft unzulässig. |
| Arbeits- und Schalhautfugen | AF2 | Versatz der Flächen zwischen zwei Betonabschnitten bis 5mm zulässig Feinmörtelaustritte auf dem vorgehenden Betonierabschnitt müssen rechtzeitig entfernt werden. Trapezleisten o.ä. bei Arbeitsfugen erforderlich. |
| Ebenheit | E1 | Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202 Tab. 3 Zeile 5 (zulässiges Stichmaß z.B. <15mm auf 4m Länge) |
| Schalhautklasse | SHK2 | Beeinträchtigungen der Schalhaut: Bohrlöcher als Reparaturstellen zulässig, Nagel- und Schraublöcher ohne Absplitterungen zulässig, Aufquellen der |
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Schalhaut im Schraub- bzw. Nagelbereich („Ripplings“) nicht zulässig, Beschädigung Schalhaut durch Rüttler nicht zulässig, Kratzer als Reparaturstellen zulässig, Betonreste nicht zulässig, Zementschleier zulässig, Reparaturstellen zulässig
Vorkommen SB2 bei Betonoberflächen, die nicht SB1 zu zuordnen sind und ausbauseitig deckend gespachtelt und deckend gestrichen werden, u.a. bei :
- Stützenoberflächen
- Wandoberflächen
- Deckenuntersichten
7.3 Betonoberfläche SB 4 Betonflächen mit besonders hoher gestalterischer Bedeutung
| Textur, Elementstoß | T3 | Glatte, geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche erforderlich. In Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/ Feinmörtel bis ca. 3mm Breite zulässig. Feine technisch unvermeidbare Grate bis ca. 3mm zulässig. |
|---|---|---|
| Porigkeit saugend | P4 | Porenanteil (d>2mm und d<15mm): <ca. 750mm2 der Prüffläche zulässig. |
| Porigkeit nicht saugend | P3 | Porenanteil (d>2mm und d<15mm): <ca. 1500mm2 der Prüffläche zulässig. |
| Betongleichmäßigk. für saugende und nicht saugende Schalung | FT2 | Großflächige Verfärbungen, verursacht durch Ausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft, unterschiedliche Art und Vorbehandlung der Schalhaut und ungeeignete Nachbehandlung des Betons sind unzulässig. Geringe Hell-/ Dunkelverfärbungen (z.B. leichte Wolkenbildung, geringe Farbtonabweichungen) zulässig. Rost- und Schmutzflecken, deutliche Schüttlagen sowie Verfärbungen, verursacht durch Nichteinhaltung der Merkblattangaben nach Anhang Tab A.3 nicht zulässig. Auswahl eines besonderen und geeigneten Trennmittel notwendig. |
| Arbeits- und Schalhautfugen | AF4 | Planung der Detailausführung erforderlich Versatz der Flächen zwischen zwei Betonabschnitten bis ca. 5mm zulässig Feinmörtelaustritte auf dem vorgehenden Betonierabschnitt müssen rechtzeitig entfernt werden. |
| Ebenheit | E3 | Ebenheitsanforderungen nach DIN 18202 Tab. 3 Zeile 6 (zulässiges Stichmaß z.B. <10mm auf 4m Länge) |
| Schalhautklasse | SHK3 | Beeinträchtigungen der Schalhaut: Bohrlöcher nicht zulässig, Nagel- und Schraublöcher ohne Absplitterungen als Reparaturstellen nach Absprache mit dem AG zulässig, Aufquellen der Schalhaut im Schraub- bzw. Nagelbereich („Ripplings“) nicht zulässig, Beschädigung Schalhaut durch Rüttler nicht zulässig, Betonreste nicht zulässig, Zementschleier nicht zulässig, Reparaturstellen nicht zulässig |
Vorkommen SB4 bei Betonoberflächen die nicht SB1 und SB2 zugeordnet werden können und bei Sichtbetonoberflächen ohne deckenden Anstrich oder mit Lasur, u.a.:
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
- Fertigteilkonstruktionen Außenanlagen (Umfassungsmauer, Wände Außenanlagen zwischen Haus J und Haus A)
- Fassadenoberflächen bei Sandwichwänden, Fensterfaschen
- Stützen
- Treppenhauswände
- Deckenuntersichten in Fluren
- Treppenläufe allseitig inkl. Tritt- und Setzstufen, Zwischenpodeste allseitig
Für die Sichtbetonoberflächenqualität SB4 nicht deckend sind an geeigneter Stelle im Untergeschoss Musterflächen anzulegen. Nach Freigabe durch den AG dienen sie als Referenzflächen.
7.4 Lasierende Beschichtungen Betonoberflächen
Alle o.g. StB-Bauteile mit Sichbetonoberfläche in der Qualität SB4 erhalten eine transparente, unsichtbare Lasur nach folgenden Qualitäts-Maßgaben:
- Dünnschichtfarbe für Beton auf Sol-Silikatbasis für lasierende Gestaltung , Anwendung nach DIN EN 1504-2/2.2, verdünnt mit Fixiermittel im Verhältnis 1 Teil Lasur, 6 Teile Fixiermittel
- Lasur auf Basis Kieselsol, Kaliwasserglas und Reinacrylat, Wasser- und Schmutzabweisend, mineralisch matt und frei von Glanzbildung, geeignet für „Architekturbetone“, Dichte 1,2g/cm3
- Fixiermittel auf Basis Kaliumsilikat, diffusionsfähig, witterungsstabil, nicht filmbildend, UV-beständig, matt und frei von Glanzbildung, geeignet für „Architekturbetone“, Dichte 1,2g/cm3
Die o.g. Sichbetonoberflächen der Außenbauteile in Qualität SB4 erhalten eine unsichtbare Hydrophobierung nach folgenden Qualitäts-Maßgaben:
- Lösemittelfrei, Wasser- und Schmutzabweisend, absolut matt und frei von Glanzbildung, geeignet für „Architekturbetone“, atmungsaktiv, uv-beständig.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.06.03 Leistungsprogramm Bodenplatten/ Fundamente
Für die einzelnen Gebäudeteile der JVA-Anlage sind aufgrund der inhomogenen Bodensituation Tiefgründungen erforderlich. Sie beinhalten – je nach Unterkellerung, Nicht Unterkellerung und Geschossigkeit - verschiedene Gründungsbauwerke wie Bohrpfähle mit Pfahlbalkenrost, elastisch gebettete Fundamentplatten, oder Streifen- und Punktfundamente und Frostschürzen in verschiedenen Abmessungen inkl. Schalung und Bewehrung gemäß Statik.
Nähere Hinweise zur Gründung siehe Teil 01.03 Konstruktionsbeschreibung Tragwerksplanung.
Prinipiell werden alle Fundamente frostfrei auf -1,00m gegründet. Die Streifenfundamente der Umwehrungsmauern sind zusätzlich bis -1,60m unter Geländeniveau mit Magerbeton zu unterfüttern, um eine Untergrabschutz zu gewährleisten.
Die Ausführung von Fundamenten für Maschinen oder sonstige technische Einrichtungen hat so zu erfolgen, dass die Übertragung von Schall oder Schwingungen an die angrenzenden Bauteile vermindert wird.
Im Bereichen ohne Bodenaufbau, bzw. mit Bodenaufbau mit nicht ausreichendem Platz für eine Wärmedämmung ist unter der Bodenplatte eine druckfeste Wärmedämmung nach Wahl des AN, zugelassen im drückenden Wasser, Dicke und Wärmeleitfähigkeit nach ENEV-Nachweis vorgesehen.
Folgende Technologie ist bei der Verlegung der Dämmung ab OK Baugrubensohle bis UK Bodenplatte anzuwenden:
- Auffüllung Baugrund. Lageweise verdichtet
- Kapilarbrechende Schicht, frosttief
- Sauberkeitsschicht
- Frischbetonverbundfolie (Radonschutz)
- Wärmedämmschicht aus geeignetem und zugelassenem Material, Typ PB/ds nach DIN 4108 Teil 10, formbeständig, druckfest > 250 kN/m2, nach Herstellervorschrift verarbeitet
- PE-Folie, d=0,2mm, lose verlegt, 2-lagig, 20cm Stoßüberdeckung
Hinweis: Die Frischbetonverbundfolie ist nicht in allen Bereichen vorgesehen. In Bereichen mit Fußbodenaufbau und ohne Installationsdurchgänge ist eine aufliegende bituminöse Abdichtung/ Radonschutz vorgesehen. Die genauen Vorkommen von Frsichbetonverbundfolie/ aufliegendem Radonschutz ist den Übersichtsplänen in Teil 09.01.02 FLB zu entnehmen.
Alle erdgeschossigen Fundamente und Frostschürzen sind außenseitig bis 1m Tiefe unter OK Gelände zu dämmen. Die Detailausbildung dieser Wärmedämmung ist vom AN eigenverantwortlich so zu planen und zu detaillieren, dass auch alle Sonderlösungen der Gründungsbaukörper, - aller Absenkungen und Versprünge usw. optimal gedämmt sind.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Alle Bodenplatten in unterkellerten Bereichen sind als WU-Beton Lastfall „gegen drückendes Wasser“ auszubilden: Die Bemessung der WU-Bauteile erfolgt für die Beanspruchungsklasse 1 und die Nutzungsklasse A. Entwurfsgrundsatz b) nach WU-Richtlinie: Begrenzung der Rissbreiten unter Annahme der Selbstheilung der Risse. Die Bewehrung der Weißen Wanne wird für eine Rissbreite w = 0,20 mm (UG-Bodenplatten, Unterfahrten, usw.) k ausgelegt. Weitere Hinweise siehe Teil 01.03 Konstruktionsbeschreibung Tragwerksplanung.
Der Übergang zu den aufgehenden Fertigteil oder Halbfertigteilwänden ist in diesen Bereichen mit geeigneten Maßnahmen abzudichten, wie z.B. Einlage von Verpressschläuchen oder Stahlstreifen.
Bodenplatten in den nicht unterkellerten Bereichen müssen nicht für drückendes Wasser ausgelegt werden.
In den Fällen, in denen auf dem Beton eine Abdichtung als Radonschutz vorgesehen ist, ist folgende Technologie vorgesehen, bzw. nach technischer Erfordernis:
- Bituminöser Voranstrich 300g/qm
- Bitumenschweissbahn nach DIN 52131, z.B. V60-S4-Al 0,1, vollflächig auf den Untergrund aufgeschweißt, Nähte und Stoßstellen dicht verschweißt, Mindestüberlappung 10mm, an aufgehenden Bauteilen bis OK Boden hochgeführt.
- Aufbringen Abdichtung auch unter MW-Wänden
Im Untergeschoss sind die Oberflächen der Bodenplatten durchweg flügelgeglättet herzustellen, bei erdgeschossigen Bodenplatten ohne Bodenaufbau dergleichen.
In den Bodenplatten befindliche Gruben für Pumpensümpfe, Hebeanlagen und Aufzugsunterfahrten sind mit den entsprechenden Höhenversprüngen und den entsprechenden Abdichtungsmaßnahmen an den Übergängen (Fugenbändern) vorzusehen.
In Räumen mit Rollregalanlagen im UG sind Bodenschlitze zum oberflächenbündigen Einbau der Rollregal-Laufschienen an der Oberseite der WU-Bodenplatten vorzusehen.
In Teilbereichen von erdgeschossigen Bodenplatten - z.B. Sanitärräume Haus L - ist die OK Bodenplatte abgesenkt vorzusehen, um den erforderlichen Estrich- Bodenaufbau realisieren zu können.
Im Bereich der Lichtschächte sind ebenfalls Bodenplatten vorgesehen, auch wenn das Niederschlagswasser mittels einer Lochung in der Platte in der darunter einzubauenden Sickerpackung versickern soll, die Lichtschächte verfügen also über keine angeschlossene Entwässerung.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
In der KFZ-Schleuse Haus J, Laubengang Haus L und Gewächshaus M2 sind keine Bodenplatten vorgesehen, der Gehbelag wird hier außenanlagenseitig ausgebildet und eingebracht.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.06.04 Leistungsprogramm Wände / Stützen
In der JVA Zwickau werden die Außen- und Innenwände aus statischen und Sicherheitsgründen vorwiegend aus Stahlbeton angefertigt, dies gilt auch für Stützen.
Diese Bauteile werden in verschiedenen Stärken und Höhen als Fertigteilwände, Halbfertigteilwände oder Ortbetonwände gemäß Statikbeschrieb Teil 01.03 FLB, z.T. mit Brandschutzanforderungen F30/ F90 / Brandwand, inkl. Schalung, Bewehrung und aller monolithischen Anschlüsse, sowie der notwendigen Einbauteile und Anschlüsse vorgesehen.
Bei der Planung und Dimensionierung der Wände sind ebenfalls die Vorgaben des Bauakustikkonzeptes in Teil 09.02.07 FLB zu beachten und umzusetzen, hier z.B. im Bereich BGH-Räume Haus A und Musikräume im Haus H.
Im Bereich der Gebäudefugen sind vorwiegend doppelte Wandschalen angeordnet. Diese sind in zugänglichen Bereichen manipulationssicher mittels einseitig angebrachten Abdeckblechen abzudecken.
Stützen kommen in runder/ quadratischer und rechteckiger Ausformung zum Einsatz. Im Bereich der Hafthäuser Mittelteil bei den Diensträumen sind Stützen zu bauen, die aufgrund der Raumgeometrie an dieser Stelle einen trapezförmigen Zuschnitt haben, ca. 20/20/23/8,8cm. An der Stütze schließen Rohrrahmen-Verglasungen und –Türen mit Brandschutzqualität an. Siehe auch Leitdetail 300_D_63_RE in Teil 09.01.02 FLB (Hierin schematisch scharfkantig dargestellte Betonkanten sind mit Einlage von Dreiecksleisten 8mm abzufasen).
Die Außenwände werden in der Regel über dem jeweils obersten Geschoss als Attiken brüstungshoch über Dach gezogen, so dass keine weiteren Absturzsicherungen oder Anschlagsysteme auf den Dachflächen benötigt werden, zudem bieten die Attiken durch die Überhöhung einen Kletterschutz gegen Dachbesteigungen.
Außenwände erhalten in der Regel auf der Außenseite eine Fassadenbekleidung aus Vormauerwerk, WDVS mit oder ohne Trägerlatte oder hinterlüfteten Metallfassaden, oder sie sind bereits als im Fertigteilwerk vorkonfektionierte 2- schalige „Sandwichelemente“ vorgesehen. (Siehe Teil 02.06.06 FLB)
Bei dem nicht beheizten Haus M2 sind die Außenwände als einschalige tragende Stahlbetonwand innen und außen oberflächenfertig, Sichtbetonqualität SB4, herzustellen. Dies gilt ebenso für die nicht beheizten Treppenhäuser des Hauses L, die Stahlbetonbrüstung des Laubengangs 1.OG, die Umfassungswände des Freihofes Haus L 1.OG, des BGH-Hofes Haus A und der Langzeitbesuchshöfe Haus H.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Für die aufgeführten Außenwände und alle Außenstützen gelten die Sichtbeton- Anforderungen in der Qualität SB4.
Für Innenwände gilt die Sichtbeton-Anforderung SB4 zudem für die Wände aller Treppenhäuser und alle Innenstützen. Die Stützen und Wände mit diesen Anforderungen werden lediglich farblos lasiert, bzw. im Außenbereich farblos hydrophobiert. Die Treppenhauswände Haus L außen werden neben der Hydrophobierung zusätzlich in einem Rot-Rostton farbig lasiert.
Im Bereich der Treppenhäuser z.B. Treppenhaus 5 Haus H kommen brüstungshohe Wandteile Treppenlauf-begleitend vor, deren Oberkante im Verlauf abgeschrägt ist und auch auf dieser Oberfläche die Sichtbetonqualität der Wandfläche erhalten muss.
Die Innen-Wandoberflächen von Stahlbetonwänden werden in der Regel vollflächig glatt gespachtelt und gestrichen, daher ist hier auf eine dafür geeignete Oberflächenqualität (SB2) zu achten. Falls die geforderten Oberflächenqualität nicht erzielt wird, sind die Wandflächen durch den AN zur Erzielung der geforderten glatten Oberflächenbeschaffenheit zu verputzen.
Genaue Vorkommen von Wänden mit Oberflächenanforderungen SB 4 siehe auch Ausschreibungsgrundrisse und Farbkonzept in Teil 09.01.02 FLB.
In den Technik- und Lagerbereichen des UG werden die Wandoberflächen nur partiell gespachtelt und gestrichen (Anforderung SB1).
Sämtliche sichtbar bleibende Kanten von Wänden sind durch die Einlage von Dreiecksleisten, Seitenlänge 8mm, abzufasen.
Im Bereich der BGH-Räume sind bei den Türlaibungen die Laibungskanten abzurunden. Hinweis: In den Grundrissen und dem Leitdetail 300_ABW_G_BGH sind die Kanten lediglich schematisch abgeschrägt dargestellt, das Leistungssoll ist jedoch abgerundet, damit jegliche Verletzungsgefahr für die Insassen ausgeschlossen wird. Weiterhin sind in den BGH-Räumen jeweils eine Wandinnenecke abzuschrägen, bzw. abgeschrägt zu betonieren. Hier wird auch das Zellenrufterminal integriert. Zudem sind Wandaussparungen für Einbauleuchten vorzusehen.
Für nähere Hinweise zum BGH-Bereich siehe Leitdetail 300_ABW_G_BGH.
Die Anschlüsse zwischen Fertigteilwänden und/ oder Halbfertigteilwänden sind monolithisch zu verbinden, indem sei an den Anschlusstellen über Stoßtaschen verfügen, welche mit Bewehrungskörben versehen
Im Bereich der Haftzellen ist die Erstellung der Betonwände unter Anwendung von Schalungsankern (Spannankern) zum Zusammenhalten der Schalung und zurückbleibenden Abspannöffnungen in der fertigen Wand verboten. Die Schalung ist in diesen Bereichen so zu dimensionieren, dass auf den Einsatz von Schalungsankern (Spannankern) gänzlich verzichtet werden kann oder es sind Fertigteile oder Halbfertigteile zu verwenden.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
In Stahlbetonwänden und -schachtwänden sind Revisionsöffnungen in erforderlicher Anzahl und Größe in Abstimmung mit der TGA vorzusehen. Die Revisionsöffnungen sind als Stahlblechklappe d=mind. 1mm mit in der Farbe und Oberflächenqualität der umliegenden Wände herzustellen und abschließbar mittels Halbzylinder-Schloss aus der GHS-Anlage auszustatten.
Die Außenwände der Untergeschosse werden als Schutz gegen von außen drückendes Grundwasser durchweg in Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (sog. weiße Wanne, Sperrbetonwanne nach DIN 1045) hergestellt. Die Bemessung der WU-Bauteile erfolgt für die Beanspruchungsklasse 1 und die Nutzungsklasse A. Entwurfsgrundsatz b) nach WU-Richtlinie: Begrenzung der Rissbreiten unter Annahme der Selbstheilung der Risse. Die Bewehrung der Weißen Wanne wird für eine Rissbreite w = 0,20 mm (erdberührte Wände) ausgelegt. k Weitere Hinweise siehe Teil 01.03 Konstruktionsbeschreibung Tragwerksplanung.
Der Übergang von den Wänden zu den Bodenplatten ist mit geeigneten zugelassenen Maßnahmen für den Lastfall drückendes Wasser abzudichten (Fugenbänder).
In Teilbereichen sind nichttragende Stahlbetonwände als Fertigteile vorgesehen, z.B. in den Gemeinschaftshafträumen sind diese raumhoch auszubilden, in den Diensträumen nur brüstungshoch. Die in den Ausschreibungsplänen angegebenen Dimensionen der nichttragenden Wände sind Vorschläge und sind vom AN in eigener Verantwortung zu ermitteln.
Die Fertigteile sind mit geeigneter Winkelkonstruktion auf dem Rohboden anzuschlagen. An der Decke der Hafträume sind die Fertigteile jeweils lediglich auf der Seite der Santärräume mit flächenbündig eingelassenen Stahllaschen vandalen- und manipulationssicher zu fixieren, auf der Haftraumseite sind keine sichtbaren Befestigungen zugelassen. Die genaue Art der Befestigung an der Decke ist im Rahmen der Ausführungsplanung des AN zu planen.
Die Anschlussfugen seitlich und oben zum Bauwerk müssen monolithisch sauber und flächenbündig verschlossen werden. In Bereichen, in denen mit einem Setzen der Decke und damit Abreißen der Fuge zu rechnen ist, sind halbflexible PU-Fugen zu verwenden.
Aufgrund der dünnen Wandstärke müssen geeignete Einbauteile für die Türzargen der WC-Tür werksseitig in das Fertigteil eingebracht werden.
Anforderungen an die Oberfläche der nichttragenden StB-Wände ist "Sichtbeton SB 4".
Lichtschächte sind als Fertigteilkonstruktionen ausgebildet und werden thermisch getrennt mit Abstand an den Baukörper angeschlossen, so dass die Perimeterdämmung dahinter durchlaufen kann.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Die Oberkante der Lichtschächte ist jeweils geeignet für die Gitterrostauflage auszubilden, so dass im Endausbauszustand die OK Gelände = OK Gitterrostabdeckung ist. Die Lichtschächte sind mindestens bis 50 cm unter UK Kellerfenster zu führen. Der Hohlraum unter den Lichtschächten ist in einer Höhe von mind. 1m mit versickerungsfähigem Kies aufzufüllen, damit das in den Lichtschacht eindringende Regenwasser versickern kann.
Für das Verblendmauerwerk an den Fassaden wird im Sockelereich der Kelleraußenwände bzw. Pfahlbalken eine StB-Konsole ausgebildet, auf der das Verblendmauerwerk aufgemauert wird. Im Bereich der Lichtschächte wird die StB-Konsole unterbrochen, hier wird aus Platz- und konstruktiven Gründen eine V2A-Stahl-Konsole vorgesehen.
Im Bereich der Kelleraußenwände der beheizten Räume ist eine Perimeterdämmung nach Wahl des AN, zugelassen im drückenden Wasser, Dicke und Wärmeleitfähigkeit nach ENEV-Nachweis vorgesehen.
Folgende Technologie ist bei der Verlegung der Dämmung ab Außenkante Kellerwand anzuwenden:
- Diffusionshemmende Abdichtungsschicht aus vollflächiger kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung KMB, 200g/qm
- Verklebung Dämmplatten gemäß Herstellervorschrift
- Wärmedämmschicht aus geeigneten und zugelassenen Dämmmaterial nach Wahl des AN, Typ PW/dh-B1 nach DIN 4108 Teil 10, formbeständig, vollflächig hinterlaufsicher und nach Herstellervorschrift verarbeitet, Dicke und Wärmeleitfähigkeit nach ENEV-Nachweis (Anlage Teil 09.02.08 FLB)
- Die Wärmedämmung wird im Übergang von beheizten zu unbeheizten Bereichen noch um 1 m weitergeführt.
- Schutz und Drainageschicht aus genoppter Kunststoff- Bautenschutzmatte
Außenwände von unbeheizten Bereichen wie z.B. beim Übergang Gangbereich unter den Häusern und Gangbereich nicht überbaut erhalten an den Rändern einen Verzögerungs-Streifen aus Perimeterdämmung wie vor beschrieben von 1m Höhe/ Breite
Die Innenwände im UG zwischen beheizten und unbeheizten Räumen erhalten auf der unbeheizten Seite in voller Höhe eine Innenwand-Bekleidung aus einem Wärmedämmverbundsystem gemäß Teil 02.10.02.01 FLB, wobei das System an den Übergängen nicht beheizt/ beheizt 1m flankierend fortzuführen ist.
In nicht beheizten Räumen des UG unter beheizten Räumen des EG erhalten die Innenseiten der Außenwände und die Innenwände, Stützen und Unterzüge allseitig einen an die Decke angrenzenden 1m hohen Verzögerungsstreifen aus WDVS w.o. beschrieben.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.06.05 Leistungsprogramm Stahlbetonbauteile in Außenanlagen
In den Außenanlagen sind freistehende StB-Wände im Bereich der Hafthäuser, zwischen dem Haus A und Haus J, als Umfassungswände der Fahrzeugschleuse Haus J und beim dem Freihof des Hundezwingers Haus A vorgesehen.
Zudem wird das gesamte JVA Gelände durch eine 6m hohe Stahlbetonmauer umwehrt, die sich im Bereich des Hauses J verstärkt und eine „Mauererhöhung“ erfährt, so dass die Mauer den erdgeschossigen Baukörper des Hauses J um ca. 6m überragt.
Die Mauerüberhöhung über dem Zugang in die JVA ist auf eine besondere Weise zu gestalten: Über die gesamte Breite der Überhöhung der Anstaltsmauer sind vorderseitig sowie über Eck, horizontal durchlaufende Wandschschlitze mit 20 mm Tiefe in verschiedenen Höhen von ca. 35-120cm vorzusehen, um hochglanz-polierte reflektierende V2A-Metall-Verbundplatten, flächenbündig mit der Maueroberfläche, als dekorative Bänder einpassen zu können – vgl. Plan Nr. G0018419-01_FA_300_D_10_J-FASS
Während die freistehenden Stahlbetonwände der Außenanlagen am oberen Rand horizontal flächenfertig abzuglätten sind, erhält die Außenmauer am oberen Rand eine auf die Innenseite kragende Wulst, die Übersteigungen mit Hilfsgeräten wie Wurfankern erschweren soll. Bei der Umfassungsmauer ist zudem auf der Innenseite ein „Mauerkronensicherung“ angebracht, die in Teil 03 FLB beschrieben wird, bzw. im Leitdetail 531_D_01_W Teil 09.01.02 FLB in Zusammenhang mit der StB- Mauerkonstruktion dargestellt ist.
Die Stöße der einzelnen Fertigteilelemente der Außenmauer sind so zu verzahnen, dass keine durchgehende Fuge entsteht. Die Fugen sind so zu gestalten und monolithisch zu verschließen, dass ein Einhaken mit spitzen Gegenständen unmöglich ist. Die Außenmauer ist durchgegehend mit einem 1,20m tiefen Untergrabschutz aus StB zu versehen, sofern nicht schon ein durchgehendes Fundament in dieser Höhe dafür sorgt.
Alle Stahlbetonbauteile In den Außenanlagen sind auf allen Seiten und Flächen in Sichtbetonqualität SB 4 vorzusehen und farblos zu hydrophobieren.
Im Bereich Haus J in der Achse J-H sitzt die Außenmauer auf dem Dach des Hauses J auf, hier sind entsprechende Flankendämmmaßnahmen am Anschluss zur Dachdämmung zu treffen. Bei der Außenmauer ist beim Übergang zwischen Ortbetonteilen (Bereich Haus J) und Fertigteilen (umlaufende Mauer) eine besondere Sorgfalt anzuwenden, mittels Einlage einer Trapezleiste ist eine saubere Trennlinie zu schaffen.
Zudem ist beim Ortbetonteil der Umwehrungsmauer ein geordnetes Schalbild vorzusehen. Dieses ist anhand einer Schalungsansicht zu planen und im Rahmen der Plankommentierung dem AG vorzulegen.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.06.05 Leistungsprogramm Fassadenbekleidungen Stahlbeton
In der JVA Zwickau kommen partiell Stahlbeton-Fertigteilfassaden in verschiedenen Abmessungen inkl. Schalung, Bewehrung, Befestigungen, Dämmung nach ENEV- und Brandschutznachweis und aller Anschlüsse zum Einsatz.
Zweischalige Stahlbetonfertigteilelemente (sog. Sandwichelemente) sind u.a. in folgenden Bereichen vorgesehen:
- Haus A Lichtgraben/ Freistundenhof BGH
- Haus A Hundezwinger
- Haus D über Fensterbändern
- Haus H Langzeitbesuchsfassade
- Haus J Attiken Vordächer östlich, westlich und Wandflächen
- Haus L Freihof 1.OG, diverse Fassadenflächen gegenüber Treppenhäusern, Fassadenflächen Ostende
- Haus M1
- Haus N
Sie bestehen aus aus einer tragenden StB-Wand, einer Dämmlage und einer vorgehängten Vorsatzschale in Sichtbetonqualität SB 4. Die Sandwichelemente werden im Betonwerk angefertigt und auf die Baustelle geliefert und eingebaut.
Die Elementgrößen sind großformatig, Fugenteilungen sind analog den Ansichten, bzw. nach konstruktiver Erfordernis in gestalterischer Abstimmung mit dem AG vorzunehmen. An alle Fassadenecken sind die Plattenanschlüsse auf Gehrung zu verarbeiten.
Die Vorsatzschalen der Wandelemente stehen mit ca. 5cm Bodeneinstand in das Gelände ein.
Beim Sockelanschluss muss in die Sandwichelemente ein Abdichtungsstreifen eingearbeitet werden, der unten frei heraushängt, bzw. für den Transport zum Schutz eingerollt wird. Bei der Montage der Sandwichelemente wird der Abdichtungsstreifen auf die Fundamentabdichtung/ Frostschürzenabdichtung aufgeklebt. Bei den Elementstößen ist durch den AN eine Konstruktionsweise zu wählen, dass auch die Abdichtungsstöße zwischen den Elementen hinter der Vorsatzschalenebene verklebt werden können, z.B. ducrh Aussparungen in der Wandteilen an den Stößen von innen.
Bei den Hafthäusern erhalten die Fenster jeweils auf einer Seite und oben eine Fensterfasche, die aus einem winkelförmigen Betonfertigteil besteht, welches nachträglich über eine geeignete Konsolkonstrution aus V2A an der tragenden Wandschale – unter Einlage von Fassadendämmung – angbracht wird.
Im Bereich der Fensterbänder sind oberhalb des Bandes lange Faschen ausgebildet.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Die Fertigteilfaschen sind vor der Vormauerung anzubringen, da die Betonfertigteil gleichzeitig als Konsole für das Mauerwerk dienen.
Die Fertigteil-Fensterfaschen der Hafthäuser und das Fertigteil im Fensterband im Bereich des Gebäudeversatzes sind aufgehellt in Weissbeton herzustellen.
In Fällen, in denen aus statischen Gründen Ortbetonwände erforderlich sind immer StB-Vorsatzschalplatten nachträglich mit geeigneten Befestigungsmitteln in Edelstahl an der inneren tragenden Betonwand rückzuverankern. Generell kann der AN auch auf eigene Wahl die als Sandwichwände angegebenen Bauteile auf gleichartige Weise konstruieren, die dargestelltenn Elementgrößen dürfen hierdurch jedoch nicht eingeschränkt werden.
Alle in der Ausschreibungsplanung angegebenen Dimensionen von nichttragenden StB-Vorsatzschalen entsprechen konstruktiven Vorbemessungen und sind vom AN in eigener Verantwortung zu überprüfen und für die Herstellung auszulegen.
Alle Fugen zwischen Vorsatzschalen dürfen maximal 10mm breit sein und müssen mit einem geeigneten Fugenband hinterlegt und anschliessend mit einem dauerelastischen überstreichbaren Material in Betonfarbe verfugt und ab- gedichtet werden.
Regenrohre an Fassaden sind prinzipiell verdeckt in der Vorsatzschalenebene zu führen. Hierfür sind entsprechende Aussparungen/ Wandschlitze in der Fertigteilplanung vorzusehen. Die Ränder der Wandschlitze sind abgesenkt in der Blechstärke und Breite der Abdeckbleche vorzusehen, so dass die Abdeckbleche nach Montage oberflächenbündig in der Fassadenebene sitzen. Die Wandschlitze sind nach Montage der Regenrohre mit verzinkten Abdeckblechen manipulationssicher abzudecken (z.B. Torx-Schrauben mit Innenstift oder Nieten) inkl. Abschraubbarer (ebenfalls manipulationssicher) Revisionsöffnungen nach technischer Erfordernis. Die Bleche sind in der umgebenden Fassadenfarbe zusätzlich zu lackieren.
Im Bereich aller erdgeschossigen von Freistundenhöfen zugänglichen Wandteile müssen die Fugen mit einem verzinkten Stahlstreifen geschlossen werden, damit Manipulationen durch Gefangene ausgeschlosssen sind. Hierzu werden die Fertigteilplatten werksseitig ca. mittig geschlitzt und die Stahlstreifen nach dem Aufstellen der Wände von oben eingeschoben.
Bei Anschlüssen zwischen StB-Vorsatzschalen und Vormauerwerk ist analog vorzugehen, auch hier sind verzinkte Stahlstreifen in Nuten der Stb- und Mauerwreksflanken einzubringen.
Alle Stahlbetonbauteile von Vorsatzschalen sind auf der Oberfläche in Sichtbetonqualität SB 4 vorzusehen.
Zudem werden die Sichtbetonoberflächen nachträglich mit einer kapillarschließenden lasierenden Reinacrylatfarbe behandelt, um das Vollsaugen des Betons mit Regenwasser zu vermeiden.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Die Sandwichelemente beim Haus L Achse L-V und bei der Zugangsfassade Haus J sind rost-rot gemäß Farbkonzept zu lasieren.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.06.07 Leistungsprogramm Decken / Dächer
Alle Decken und Dächer in der JVA Zwickau werden aus Stahlbeton in verschiedenen Stärken als Fertigteil-, Halbfertigteil- oder Ortbetondecken inkl. Schalung, Bewehrung, Aufbeton und aller monolithischen Anschlüsse gemäß Statik und Brandschutznachweis hergestellt.
Ausnahmen:
-
Sporthalle Haus G
-
Fahrzeugschleuse Haus J
-
Busgarage Haus K
-
Überdeckung Laubengang Haus L
-
Fahrradabstellplatz Haus N Jeweils als Trapezblechkonstruktion
-
Gewächshaus M2 als Systemmetallbau mit Glasdach
Im Bereich der Gebäudefugen sind die Fugen in zugänglichen Bereichen manipulationssicher mittels einseitig angebrachten Abdeckblechen abzudecken.
Beim Werkstattgebäude Haus L ist der „Laubengang“ im 1.OG als bloße Betondecke mit 2% Quergefälle zu einer längs auf der Aueßnseite verlaufenden Rinne ohne weitere Bekleidung aufd er Ober- oder Unterseite vorgesehen. Die Oberseite der Decke ist in diesem Bereich mit Besenstrich aufzurauhen. Der Schutz des Betons gegen Tausalz hat in diesem Bereich konstruktiv ohne Beschichtung zu erfolgen. Der Bodenaufbau im EG der Laubengänge erfolgt prinzipiell als Außenanlagenaufbau mit Asphaltbelag (siehe Teil 07 FLB), im Bereich von Fundamenten sind Anthrazitfarbene Betonfertigteilplatten auf entsprechendem Unterbau zu verlegen.
Bei Hauseingängen von verschiedenen Gebäuden sowie der Anlieferung auf der Stirnseite Haus L kragen die Obergeschossdecken über das Erdgeschoss aus. Die Decken erhalten hier eine unterseitige Dämmung gemäß ENEV- und Brandschutz-Nachweis und eine schlagfeste Plattenbekleidung auf Unterkonstrution, welche in Teil 02.10.02.02 FLB und den entsprechenden Leitdetails beschrieben wird.
Bei der Auskragung Haus L ist zu beachten, dass die Dämmung unter der Decke möglichst dünn sein muss, so dass die notwendige Höhe von 4,20m Lichte für die Unterfahrbarkeit gegeben ist.
In verschiedenen Teilbereichen von Decken sind Unter- und Überzüge gemäß Statik vorzusehen, tragende Verbindungsglieder mit Außenbauteilen in Teilbereichen mittels Iso-Körben, siehe Tragwerksplanung.
Alle Decken zwischen unbeheizten und darüberliegenden beheizten Bereichen erhalten bevorzugt eine oberseitige Dämmung im Fußbodenaufbau nach Wärmeschutznachweis in der Anlage Teil 09 FLB.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Falls die Aufbauhöhe des Bodens hierfür in Teilbereichen nicht ausreichen sollte, so sind deckenunterseitig Dämmungen aus Holzwolleleichtbauplatten mit Kern aus Mineralfaser anzubauen. Qualität Bekleidung Holzwolleleichtbauplatten: Die weiss beschichteten Holzwolleleichtbauplatten bleiben ansonsten unbehandelt, die vorbeschriebenen Bekleidungen sind in Sichtqualität auszuführen. Das Fugenbild der Plattenfläche und die sichtbaren Befestigungspunkte haben geordnet zu erfolgen. Alle Kanten, Ecken, Versprünge und freie Abschlüsse sind fachgerecht ohne Beschädigungen an den Kanten und Ecken auszubilden. Bei frei bleibenden Kanten darf die Steinwolle nicht sichtbar bleiben, sondern sie sind mit entsprechend gekanteten Abdeckwinkeln aus Aluminium zu bekleiden.
Die Unterseiten von Deckenplatten werden zum überwiegenden Teil nicht abgehängt oder bekleidet. In diesen Fällen werden die Deckenuntersichten in den überwiegenden Fällen vollflächig gespachtelt und deckend gestrichen, daher ist hier die Anforderung für die Oberflächenqualität SB 2. In Technik- und Lagerräumen werde die Decken nur partiell gespachtelt und gestrichen.
In Teilbereichen (Flure) sind Decken auch in Sichtbetonqualität SB4 sichtbar bleibend gefordert, siehe Farbkonzept. Hier sind die Oberflächen lediglich zu lasieren, die Deckenfugen sind in Sichtqualität zu verspachteln.
Die vorgesehenen Bereiche mit Abhängungen sind den farbig markierten Übersichtsplänen in der Anlage (Teil 09.01.02 FLB) zu entnehmen.
Bei allen Dachaufbauten wie Lüftungszentralen, Dachaufgängen, Aufzugsüberfahrten und Rauchabzugsöffnungen sind funktional notwendige Betonaufkantungen vorzusehen.
Beim Freihof Haus L 1.OG ist in der Achse L-2 ein Niveausprung von ca. 50cm vorhanden. Dieser wird mittels eines winkelförmigen Betonfertigteils b/h ca. 90/50cm auf Magerbetonfundament - auf der druckfesten Dachdämmung aufsitzend – bekleidet. Der Betonwinkel wird an 2 Stellen von ca. 1,40m breiten - je 3 Stück - StB- Blockstufen, die ebenfalls auf der Dämmung aufsitzen, unterbrochen Die Stufen sind jeweils 90cm, 60cm, 30cm tief und sitzen aufeinander.
Die benannten StB-Bauteile Freihof Haus L sind in Oberflächenqualität SB4 anzufertigen.
Im Bereich von Dach-Decken, die nicht abgehängt werden, sind teilweise Schlitze in der Decke notwendig, in denen die Regenrohre von den Dacheinläufen zu Schächten o.dgl. horizontal geführt werden. Die Schlitze werden nach der Installation in Sichtbetonqualität zubetoniert. Eine sichtbare Verkofferung dieser Regenleitungen ist ausdrücklich nicht erlaubt.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
In Bereichen von nicht überbauten Decken über unterirdischen Gängen sind in der Deckenoberseite Schlitze erforderlich und einzukalkuliern, um querende Regen- oder SW-Leitungen im Gelände höhenmäßig verfahren zu können. Die genauen Lagen ergeben sich aus der AfU-Planung des AN.
Im Bereich der Hafträume sind vor der Außenwand Deckenschlitze vorzusehen, um darin oberflächenbündig einzügige Vorhangschienen anbringen zu können. Die Breite und Tiefe der Schlitze muss dem gewählten Fabrikat der Vorhangschiene entsprechen.
In Teilbereichen sind funktional Deckenabsenkungen vorzusehen, so z.B. in den BGH-Räumen beim Hock-WC.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.06.08 Leistungsprogramm StB-Treppenläufe
Die JVA verfügt über Stahlbeton-Treppenläufe in verschiedenen Stärken und Treppensteigungen als Vollfertigteilläufe inkl. Schalung, Bewehrung und aller Anschlüsse gemäß der Statikpläne (Anlage 09.01.09 FLB), den Grundrissen, Schnitten und Leitdetailplänen (Anlage 09.01.02 FLB).
Generell verfügen die Stahlbeton-Treppenläufe in der JVA Zwickau über keinerlei Belag, sondern die Tritt- und Setzstufen sind durchweg in Sichtbeton vorzusehen. Demzufolge ist das Rohbaumaß der Treppenläufe = Fertigmaß, d.h. ein Toleranzausgleich in der Höhe ist NICHT möglich, die Treppenläufe sind in der Höhe mit einer Null-Toleranz herzustellen.
Um den gewünschten Erfolg in Sichtbetonqualität zu erzielen müssen die Treppen stehend geschalt werden. Die abgezogene Seite muss immer die später zur Wandseite zeigende Seite sein. Versetzanker dürfen in eingebautem Zustand nicht sichtbar sein.
Die Oberfläche der Trittstufen muss der Rutschfestigkeit R9 entsprechen. Hierfür hat der AN eine leicht profilierte Siebdruckplatte in die Schalung im Fertigteilwerk einzulegen. Der AN hat den Nachweis der Rutschfestigkeit der von ihm hergestellten Treppenläufe zu führen.
Die Laufstärke beträgt mindestens h = 20cm. Die genauen Stärken sind gemäß Statik zu berücksichtigen bzw. ergeben sich zum Teil aus der Gesamtgeometrie, zur Erzielung von durchlaufenden Knickkanten der Läufe, gemäß der Leitdetailplanung.
In der JVA Zwickau befinden sich vorwiegend zweiläufige Treppen in geschlossenen Treppenhäusern, die weitgehend gleichartig in allen Häusern ausgebildet sind. Durch die reine Vollfertigteilkonstruktion der Treppenläufe, bei der Rohbau- toleranzen beim Ausbau nicht ausgeglichen werden können, sind diese mit erhöhter Toleranz herzustellen.
Die Treppenläufe haben einen Abstand von ca. 20mm zu den angrenzenden Wänden, der entstehende Spalt soll von unten nicht verfugt werden, dies bedingt, dass die Wandoberfläche Oberflächen-fertig und gereinigt sein muss, bevor die Treppenfertigteile eingebracht werden. Dieser Umstand ist beim Bauablauf durch den AN frühzeitig zu berücksichtigen.
An der Oberseite der Treppenläufe werden angrenzend an die Tritt- und Setzstufen transparente Sockelstreifen aus abwaschbarer Acrylfarbe an den Wänden vorgesehen.
Die zweiläufigen Treppen verfügen über Zwischenpodeste (Ortbeton), welche ebenfalls ohne weiteren Gehbelag/Bodenaufbau ausgebildet sind. Die Rutschfestigkeitsklasse der Zwischenpodeste ist gleichfalls R9.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Die Zwischenpodeste werden wegen der Schallentkoppelung mittels Tronsolen auf den umfassenden Treppenhauswänden aufgelagert. Die Ausbildung der Tronsolen hat gemäß Statik zu erfolgen.
Unter dem Auflager der Zwischenpodeste an der Rückwand sind linienförmige Aussparungen b/h ca. 17/16cm enthalten, um flächenbündig manipiulations- und verstecksicher eingebrachte Langfeldleuchten aufzunehmen. Hierbei ist die statisch notwendige Mindestpodeststärke oberhalb der Aussparungen zu beachten.
Ausnahme ist hierbei Treppe 1 in der Sporthalle (Gebäude G), die ohne Schallentkopplung (Tronsolen) des Zwischenpodestes ausgeführt wird. Der Anschluss der STB-Läufe bleibt analog der anderen Treppenhäuser.
Folgendes Konstruktionsprinzip des biegesteifen Anschlusses zwischen Treppenlauf und Zwischenpodest ist vorzusehen:
Die Vollfertigteiltreppenläufe werden mit der überstehenden Anschlussbewehrung in die Schalung der Ortbeton- Zwischenpodeste eingelegt und monolithisch mit Beton, oberflächenbündig, eingegossen.
Auf der Seite der Hauptpodeste, welche über einen schwimmenden Bodenaufbau (Estrich) verfügen, sind die Betonvollfertigteiltreppenläufe, schalltechnisch über Streifenkonsolen in Kombination mit eingelegtem Elastomerlager, entkoppelt auf den Deckenrand aufzulegen. Deckenrandausbildung gemäß Statik und Leitdetailplanung.
Bei der Detaillierung der Läufe von zweiläufigen Treppen ist darauf zu achten, dass die Knickkanten der auf- und abgehenden Treppenläufe unterseitig in einer Flucht liegen. Die Laufstärken sind entsprechend anzupassen.
Im Haus H ist im Bereich des Veranstaltungssaals eine einläufige Treppe vorhanden. Die Vollfertigteilläufe mit integriertem Zwischenpodest sind gleichartig zu den zweiläufigen Treppen ausgebildet und schalltechnisch über Streifenkonsolen in Kombination mit eingelegtem Elastomerlager, entkoppelt auf den Deckenrändern aufzulegen. Deckenrandausbildung gemäß Statik und Leitdetailplanung.
Im Haus L sind im Bereich des Laubenganges einläufige Treppen vorhanden, die gleichartig zu den zweiläufigen Treppen als Fertigteilkonstruktion, jedoch ohne Tronsolen- und Neoprenauflager, jedoch ebenfalls mit Antirutschleiste ausgebildet sind.
In der vorderen Kante der Trittstufen sind bei allen StB-Treppen in der JVA winkelförmige, geriffelte Alu-Antirutschleisten (ca. 25 x 25 mm) monolithisch und manipulationssicher in den Trittstufen einzubauen. Die Leisten beginnen jeweils in ca. 5 cm Distanz vom Rand der Treppenstufen. Das Fabrikat und die Konstruktionsweise der Antirutschleisten müssen bemustert werden. Es ist auszuschließen, dass die Leisten ausgerissen und z.B. als Waffe missbraucht werden können.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Folgende Oberflächen der Läufe müssen in "Sichtbeton SB 4" gefertigt werden: Trittstufen, Setzstufen, Unterseiten, Seitliche sichtbar bleibende Kanten. Bei den Zwischenpodesten obere Gehfläche, Unterseite, sichtbar bleibende Kanten.
Prinzipiell ist die Geometrie der Treppen und der Podeste so zu wählen, dass auf den Podesten die lichte Laufbreite der Treppen (zwischen den Handläufen) mindestens vorhanden ist.
Für alle Treppenläufe ist die DIN 18065 zu beachten.
In Treppenhäusern sind die Hohlräume unter dem untersten Lauf/ Podest mit KS- Mauerwerk abgemauert mit Schlämmung in der identischen Treppengeländerfarbe (rostorange) inkl. Revisionsklappe/ -tür aus Stahlblech, ebenfalls in der Geländerfarbe lackiert.
Alle für die Geländerbefestigung eventuell notwendigen Einbauteile (Anschweissplatten etc.) müssen vom AN eigenverantwortlich geplant und rechtzeitig vor Herstellung eingebaut werden.
Das gemäß den Arbeitsschutzrichtlinien notwendige Baustellengeländer darf aufgrund der umfassenden Sichtbetonqualität nicht an den Läufen angebracht werden, sondern muss anderweitig im Treppenauge befestigt werden.
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 260
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.07 Leistungsbeschreibung Stahl- und Metallbauarbeiten
02.07.01 Allgemeine Vorbemerkungen
Für die Ausführung des Stahl- und Metallbaus gelten insbesondere die DIN 18360, DIN 18335 und die DIN 18800. (Aufzählung relevante Normungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Für die Ausführung nachstehender Arbeiten des Stahl- und Metallbaus notwendige statische Berechnungen sind Leistungsbestandteil des AN, soweit sie nicht im Umfang der Genehmigungssstatik enthalten sind.
Der AN hat den Eignungsnachweis für die Herstellung von tragenden Stahlkonstruktionen zu erbringen.
Sofern sich im Rahmen der Genehmigungsstatik zum Stand der Ausschreibungsplanung Konstruktionen ändern sollten, so hat der AN für die geänderte Konstruktion die gesamte Koordination eigenverantwortlich und im Sinne des vorliegenden Entwurfes durchzuführen.
In den Technikbereichen sind alle nach baulicher und technischer Notwendigkeit funktional erforderlichen Differenztreppen, Zwischenbühnen, Schachtbühnen, Geländer, Absturzsicherungen, Aufsteigvorrichtungen, Wetterschutzgitter usw. entsprechend zu dimensionieren und einzubauen, auch wenn sie in der FLB nicht explizit erwähnt sind.
Der AN hat rechtzeitig vor Arbeitsbeginn Montage- und Werkstattpläne, Detail- und Übersichtspläne zur Einsicht vorzulegen. Aus den Zeichnungen müssen ersichtlich sein :
- Materialart,
- Querschnitte und Oberflächen
- Verankerungen, Befestigungsmittel und Typenbe- zeichnungen
- Anschlussdetails und Konstruktionsdetails.
Konstruktionsprofile und Bleche mit tragender Funktion, auch Gitterroste in S235, bzw. S355 nach Statik. Für tragende Stahlkonstruktionen sind z.T. konstruktive Überhöhungen auszuführen.
Alle außenliegenden Stahlbauteile werden feuerverzinkt, generell hat der Korrosionsschutz von außenliegenden Stahlbauteilen nach DIN 55928 zu erfolgen. Innen liegende Stahlteile sind grundiert für einen Anstrich mit Kunstharzlack herzustellen. Es erfolgt zusätzlich ein Deckanstrich gemäß Farbkonzept, z.T. auch als F30- Anstrich nach Brandschutznachweis.
Verdeckte Befestigungsmittel wie Schrauben, notwendige Ankerplatten mit Schraubbolzen, Muttern und Beilagscheiben sind aus nichtrostendem Stahl nach
JVA ZWICKAU-MARIENTHAL 01.12.2017 Seite 261
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
BAZ Nr. Z-30.3-6. auszuführen. Alle anderen Materialgüten für Befestigungsmittel nach statischer Berechnung.
In die Kalkulation sind alle erforderlichen Nebenträger, Konsolen, Aussteifungsbleche, konstruktive Bleche, Stege, Passtücke, Anschlüsse zu Türen und anderen Bauteilen einzurechnen.
Alle bereits im Rohbau erforderlichen Einbauteile, wie z.B. Anschweißplatten im Beton, müssen rechtzeitig hergestellt und in den Rohbau, bzw. z.T. im Fertigteilwerk (z.B. Treppenläufe, Treppengeländer) eingebaut werden.
Offene Rohrenden und Profilenden sind flach zu schließen.
Für Schweissnähte an Stahlbauteilen gilt: Stöße innerhalb der Montageeinheit als Stumpfstösse sind so zu verschleifen, dass sie nach dem Anbringen des Korrosionsschutzes nicht mehr sichtbar sind. Alle Schweissverbindungen sind nichtunterbrochen und umlaufend auszuführen. Alle konstruktiv notwendigen Schweissnähte sind soweit technisch möglich in der Werkstatt auszuführen. Alle Schweissnähte an sichtbaren Bauteilen sind, auch wenn statisch nicht erforderlich, als durchgehende Naht, welche anschliessend einzuebnen ist, auszuführen. Falls aus statischen Gründen eine Einebnung der Naht nicht möglich ist, dürfen nur durchgehende Schweissnähte mit entsprechender Schweissnahtvorbereitung als Kehl- oder V-Naht mit gleichmäßigem Raupenbild ausgeführt werden.
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NEUBAU JUSTIZVOLLZUGSANSTALT ZWICKAU-MARIENTHAL Funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.07.02 Leistungsprogramm Tragende Stahlkonstruktionen
Alle angegebenen Dimensionen sind Vorschläge und sind vom AN in eigener Verantwortung zu ermitteln, soweit noch nicht in der Genehmigungsstatik geschehen.
Anordnung siehe Statik und Schnitte. Dimensionierungen, Verbindungen, Aussteifungen und Verankerungen siehe Statik.
Profile als offene Profile in verschiedenen IPE-, HEA-, HEB-, C- und T-Formaten, Rundstahlprofile, sowie Reckteck-Hohlprofile z.B. als Stützen bei Gebäude L.
Alle außenliegenden Stahlbauteile erhalten eine Feuerverzinkung, alle innenliegenden Stahlbauteile eine Lackierung inkl. Grundierung gemäß Farbkonzept. Trapezbleche erhalten prinzipiell auch innen eine Feuerverzinkung und Farbbeschichtung.
- Gebäude G / Sporthalle:
Das Dachtragwerk wird als Stahlkonstruktion, bestehend aus verzinkten Trapezblechprofilen, die auf Stahlbindern (HEB 900) mit einem Achsraster von rund 5,60 m und auf Auflagerstahlwinkeln entlang der Außenwände, aufgelagert werden. Die Weiterleitung der Horizontallasten erfolgt auf die Stahlbetonkragstützen, ca. 40 x 40 cm, und die STB-Außenwände. Die Aussteifung der Dachscheibe wird über zwei zusätzliche Rundstahl-Diagonal- Verbände realisiert. Im Bereich der Dachoberlichter sind C-Profil-Stahlrahmen zur Abdeckung der Schnittkanten im Trapezblech vorzusehen. Eckstöße der Rahmenkonstruktion auf Gehrung. Das Dachgefälle wird mittels Gefälledämmung hergestellt.
Aus dem baulichen Brandschutz bestehen keine Anforderungen an die Stahldachkonstruktion.
- Gebäude J / Fahrzeugschleuse (Außenbereich):
Das Dachtragwerk ist als verzinkte Stahlkonstruktion mit Hauptträgern (Trägerraster ca. 2,50 m) und Querträgern aus HEA Profilen gemäß Statik geplant. Auflagerkonsolen für Träger gemäß Statik. Die Konstruktion wird ca. zur Hälfte mit Trapezblechprofilen und zur anderen Hälfte mit verzinkten Stahlgitterrosten (40/3) belegt. Die Aussteifung der Dachscheibe wird über zwei zusätzliche Rundstahl-Diagonal-Verbände realisiert. Das Trapezblech wird über Ausgleichsprofile (Stahlblechhohlprofile) auf den Querträgern ins Gefälle (mind. 2%) gebracht und ist antidröhnbeschichtet. An der Längsseite der Trapezblecheindeckung ist eine aus verzinktem Stahlblech gekantete, durchlaufende Kastenrinne vorzusehen, inkl. dichtem Anschluss an die STB-Wandscheibe.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Zwischen dem Gitterrostbelag und dem, aufgrund des Gefälles, höher liegenden Trapezblechprofilen ist ein Stahl-Randwinkelprofil, verzinkt, einzubauen.
- Gebäude K / Busgarage und Werkhalle:
Das Dachtragwerk über der Werkstatt, der Waschhalle und der Busgarage (hoher Bereich) ist als verzinkte Stahlkonstruktion aus Trapezblechprofilen, gelagert auf Hauptträgern (IPE) und Querträgern aus HEA Profilen gemäß Statik, geplant. Die Aussteifung der Dachscheibe wird über zwei zusätzliche Rundstahl- Diagonal-Verbände gemäß Statik realisiert.
Aus dem baulichen Brandschutz bestehen keine Anforderungen an die Stahldachkonstruktion.
- Gebäude L / Laubengang Werkhallen:
Das Dachtragwerk des Laubengangs der Werkhallen ist als verzinkte, leichte Stahlkonstruktion mit Hauptträgern und Querträgern aus IPE Profilen gemäß Statik geplant. An den Außenkanten der Konstruktion ist jeweils ein Randträger (UPN) gemäß Statik, in der Lage der Hauptträger (IPE), vorzusehen. Im Bereich der Treppenhauskerne wird die Stahlkonstruktion über die Randträger 3-seitig an die STB-Wände angeschlossen. Die äußeren Stützen (Achse L-5) sind als, über 2 Geschosse durchlaufende, verzinkte Rechteckhohlprofile RHP 300 x 100 x 12 mm auszuführen. Im Bereich der Betonbrüstung 1. OG sind die Stützen über Kopfplatten, im EG über eine entsprechende Fußausbildung, mit dem Bauwerk verbunden. Die Stützen im 1. OG in Achse L-4 sind als verzinkte Rechteckhohlprofile RHP 150 x 100 x 8 mm geplant. Befestigung über Fussplatten auf der STB-Decke. Das Trapezblech wird, über Ausgleichsprofile (Stahlblechhohlprofile) auf den Querträgern, ins Gefälle (mind. 2%) gebracht und ist antidröhnbeschichtet. Im Bereich der STB-Treppenhauskerne wird die Stahldachkonstruktion (IPE + Ausgleichsprofile + Trapezblech) über die STB-Dachdecken gezogen und an die STB-Attika angeschlossen. In der Verlängerung der STB-Treppenhauskerne erhält das Trapezblech und die Unterkonstruktion (Querträger) eine Sichtblende aus einem winkelförmigen Stahlblechprofil, von OK Randträger bis ca. 2,0 cm über OK Trapezblech.
Im Bereich Achse L-5 ist eine durchlaufende Kastenrinne aus verzinktem Stahlblech, zwischen den Trapezblechprofilen, anzuordnen.
Die Regenfallrohre werden über einen Bogen an der Unterseite der Rinne angeschlossen. Zwischen den einzelnen Treppenhauskernen sind jeweils in zwei der Rechteckhohlprofile-Stützen die Fallrohre nach unten zu führen. Entsprechende Anschlußstutzen im oberen Teil der Stütze und erforderliche Revisionsöffnungen im Sockelbereich sind vorzusehen. Die Fallrohre sind bei der Montage der Stützen an die Grundleitungen anzuschließen. Insgesamt erhalten 8 Stützen in der Achse L-5 die integrierten Fallrohre. Die Fallrohre müssen in die Stützen integriert werden, um keine Kletterhilfe auf das Dach darzustellen.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
- Gebäude N / Laden und Fahrradabstellbereich:
Das Dachtragwerk ist als verzinkte Stahlkonstruktion mit Hauptträgern aus HEA und IPE-Profilen und Randträgern aus UPE Profilen gemäß Statik geplant. Zwischen die HEA-Profile wird auf den unteren Flansch ein verzinktes Trapezblechprofil eingelegt. Im Bereich der Fahrradüberdachung (Achse N-5 bis N-8) liegt das Stahltragwerk auf den STB-Stützen und STB-Wandscheiben (Gründung auf Einzel- und Streifenfundamenten) auf. Im Bereich des STB- Baukörpers des Ladens sind die Randträger über Stahlkonsolen an der STB- Attika befestigt. Alle Anschlüsse der Stahlkonstruktion an den STB-Baukörper sind zur thermischen Trennung über Isokörbe gemäß Statik herzustellen. Zur Ausbildung des umlaufenden ca. 7 cm schmalen Dachrandes werden Stahlprofile gemäß Statik in die UPE- Randprofile eingeschweißt und abschließend mit Stahlblech verkleidet. Die Stahlblechverkleidung wird über die Randausbildung des Daches (ca. 84 cm inkl. zusätzlicher Unterkonstruktion), als gekantete Konstruktion, bis zur Gefälledämmung weitergeführt. Die Verkleidung wird auch unterseitig im Bereich der Trapezblechprofile ausgeführt. Die Blechstärke der Verkleidungen muss so gewählt werden, dass eine absolut glatte Ansicht und Unteransicht entsteht. Es darf zu keiner „welligen“ Erscheinung kommen. Vom Gesamteindruck her muss der Entwurfsgedanke der, auf dem Laden und den Stützen und Wandscheiben des Fahrradabstellplatzes „liegenden“ Stahl- Dachscheibe ablesbar sein. In der Achse N-C ist oberhalb des Trapezbleches eine Kastenrinne aus verzinktem Stahlblech auszuführen. Das Dachgefälle wird durch eine oberseitige Gefälledämmung hergestellt. An zwei Stellen (gemäß Grundrissplanung) sind Regenfallrohre an die Rinnen anzuschließen. Als Notentwässerung ist ein Stahlrundrohr in die Dachrandkonstruktion zu integrieren.
Alle sichtbar bleibenden Stahlteile erhalten zusätzlich zur Verzinkung eine graue Farbbeschichtung inkl. Grundierung gemäß Farbkonzept.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.07.03 Leistungsprogramm Vordächer
Alle angegebenen Dimensionen sind Vorschläge und sind vom AN in eigener Verantwortung zu ermitteln, soweit noch nicht in der Genehmigungsstatik geschehen.
- Vordach Gebäude A
Die Vorfahrt Aufnahmebereich Haus A erhält eine Vordach als Stahlkonstruktion gemäß Statik, bzw. Detail. Auf das direkt am das Gebäude anschließende Vordach aus Stahlbeton wird eine Stahlkonstruktion aus zwei HEB-Profilen mit über Anschweißlaschen befestigtem Rahmen aus Rechteckprofilen 300 x 100 x 10, über 4 Stahlrohre mit Kopfplatten, aufgesetzt. Eckstöße der Rahmenkonstruktion auf Gehrung. Im Bereich des vorderen Rohrauflagers erhalten die zwei HEA-Profile eine zusätzliche Aussteifung, beidseitig zwischen die Flansche eingeschweisst, aus ca. 10 mm Stahlblech gemäß Statik. Umlaufend erhält das Vordach eine schmale Dachrandkonstruktion aus auskragenden Stahlschwertern mit einem abschließenden T-Randprofil.
Für die unterseitige Verkleidung aus Alu-Gitterrosten (MW 30/30) ist eine Unterkonstruktion aus IPE-Profilen gemäß Statik vorzusehen.
Für die Entwässerung des Vordachs ist ein, der Länge nach durchlaufendes, frei tragendes Rinnenprofil in die Rahmenkonstruktion einzubauen. Hierfür müssen in den HEB-Profilen Ausschnitte vorgesehen werden. An die Rinne sind unterseitig zwei Ablaufstutzen anzuschweißen. Diese Abläufe enden oberhalb der Gitterroste und werden frei auf das STB-Vordach entwässert. Auf der langen Seite zwischen Rahmenprofil und Rinne wird ein Trapezblech (Gefälle ca. 2%) eingelegt. Hierzu ist an der Rahmenkonstruktion ein zusätzlicher Auflagerwinkel zu montieren. Auf der kurzen Seite ist ein gekantetes Ableitblech im Gefälle einzupassen.
Alle sichtbaren Stahlteile werden zusätzlich zur Verzinkung gemäß Farbkonzept farbbeschichtet.
- Vordächer Gebäude G und H:
Die kleineren Vordächer über dem Hauptzugang Gebäude G (Sporthalle) und dem Zugang zum Außenbereich Gottesdienstraum bei Gebäude H werden als auskragende, verzinkte Stahlkonstruktion, welche rückseitig an den STB-Wände über an Kopfplatten geschweißte HEA-Profile (Achsabstand max. 100 cm) und Isokörbe gemäß Statik rückverankert wird, vorgesehen. Auf die HEA-Profile wird 3-seitig umlaufend ein aus Stahlblech geschweißtes T- Profil gesetzt, fassadenseitig ein Stahlblechwinkel. An diese Unterkonstruktion wird eine aus ca. 3 mm starkem Stahlblech gekantete Entwässerungswanne inkl. mittiger, gekanteter Rinne montiert.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Die Entwässerung erfolgt über ein Regenfallrohr, das über einen Anschlussstutzen an die Rinne angeschlossen wird und innerhalb der Dachkonstruktion und innerhalb der Dämmebene der Fassade zur Grundleitung geführt wird. Notentwässerung über einen Speier aus Stahlrundrohr am Ende der Rinne.
Als 3-seitig umlaufende Ansichtskonstruktion wird ein ca. 2-3 mm Alublech, 3- fach gekantet, oben an dem T-Profil und über einen zusätzlichen Stahlwinkel an der unteren Kante des HEA-Profils, unsichtbar (innenliegend) verschraubt. Eckstöße auf Gehrung. Ansicht absolut eben ohne Wellen.
Die unterseitige Verkleidung der Dächer erfolgt mittels ca. 5 mm starker Alubleche (schlagfest), jeweils auf einer Unterkonstruktion als Rohrrahmen geschweißt, manipulationssicher und unsichtbar (von innen) verschraubt oder genietet. Die Unterseite muss absolut eben ausgeführt werden und darf sich nicht Wellen. Die Fuge zwischen Unterseite und aufgehender Seitenverkleidung muss umlaufend gleich stark ausgeführt werden.
Alle sichtbaren Stahlteile werden zusätzlich zur Verzinkung gemäß Farbkonzept farbbeschichtet. Unterseite und Seitenteile erhalten einen unterschiedlichen Farbton.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.07.04 Leistungsprogramm Stahltreppen
Im Gebäude L (Werkstätten) im Bereich „Technik/BHKW“ (Raum L.02.17.01) ist eine zweiläufige Stahltreppe inkl. Zwischenpodest und Geländer als interne Verbindungstreppe einzubauen. Konstruktion, Stufen- und Geländerausbildung nach Wahl des AN.
Alle Anforderungen aus der DIN 18065, den Arbeitsstättenrichtlinien, der BGI/GUV-I 561 und den technischen Anforderungen für den Einbau in einem BHKW sind zu berücksichtigen.
Treppenlaufbreite ca. 80 cm, Zwischenpodesttiefe mind. 100 cm, 24 Steigungen, Steigungsverhältnis ca. 18,6/28 cm. Geländerhöhe 100 cm, beidseitig an den Treppenläufen und an den Stirnseiten des Zwischenpodestes, inkl. Geländer an der Galeriekante im 1. OG.
Alle Stahlteile der Stahltreppenkonstruktion inkl. Geländer verzinkt.
Im Haus J Raum „Ausstieg“ J.02.003 ist aus dem UG heraus eine Steigleiter entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenrichtlinien vorzusehen.
Die Stahlblechklappe für den Ausstieg ist in Teil 02.14 FLB beschrieben.
In Pumpensümpfen und Schächten sind Schachtleitern als Einstiegshilfe funktional vorzusehen.
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
02.07.05 Leistungsprogramm Treppengeländer
Alle Treppengeländer und Handläufe sind unabhängig von Lauflängen oder Steigungsverhältnissen gemäß nachfolgendem Konstruktionsprinzip zu erstellen. Dasselbe Prinzip gilt auch für alle Brüstungsgeländer bei Podesten.
Alle angegebenen Dimensionen sind durch den AN eigenverantwortlich zu überprüfen und zu bestimmen. Geländerkonstruktion siehe prinzipiell Geländer- Leitdetail 300_D_40 - 48_diverse Häuser, Teil 09.01.02 FLB
In geschlossenen Treppenhäusern mit zweiläufigen Treppen werden an den Innenseiten der Läufe (Treppenauge) Treppengeländer aus geschlossenen Stahlblechen ohne zusätzlichen Handlauf installiert, wandseitig sind immer Handläufe vorzusehen. Im Verwaltungsbereich Haus H werden auch an den Treppenaugenseitigen Geländerblechen Handläufe angebracht (Barrierefreiheit), so dass hier beidseitig Handläufe vorhanden sind.
Die Geländer der zweiläufigen Treppen sind als flächige Stahlblechkonstruktion, bestehend aus einer ca. 6 mm starken Füllplatte und einem umlaufenden, angeschweißten Rahmen aus ca. 10 mm Stahlblech, auszuführen. Bei den mittigen Treppenhäusern der Hafthäuser sind die Geländerplatten im Treppenauge weiterzuführen. Die einzelnen Geländerteile sind Vorort anzupassen, zu verschweißen und abschließend zu spachteln und zu schleifen. Es muss der Eindruck eines „durchlaufenden Geländerbandes“ entstehen. In den anderen Treppenhäusern ist jeweils pro Lauf eine Geländerplatte auszuführen. Beim Zwischen- und Hauptpodest enden die gegenläufigen Geländer auf gleicher Höhe. Die Mindesthöhe von der Stufenvorderkante bis OK Geländer beträgt 1,10 m. (vollzugliche Anforderung an den Überwurfschutz)
Die Fugen der Schweißverbindungen sind optisch durchgehend vorzusehen. Bei einer Ausführung mit Schweißpunkten sind diese entsprechend zu verschleifen und abschließend mit einem geeigneten, hart austrocknendem Fugenmaterial, durchlaufend zu verfugen. Die Fugen sind grundsätzlich in der dem Treppenauge zugewandten Geländerseite auszuführen. Die Kanten zum Treppenlauf hin sind zu verspachteln und verschleifen. Nach der abschließenden Grundierung und Farbbeschichtung dürfen sich keine Fugen und Bauteilstöße mehr abzeichnen. Farbbeschichtung gemäß Farbkonzept.
Alle freien Kanten der Geländerkonstruktion sind abgerundet/ gefast auszuführen, um Verletzungsrisiken auszuschließen.
Handläufe aus quadratischem Stahlhohlprofil, grundiert und lackiert, ca. 40 x 40 mm, kanten prinzipiell abgefast. Die Enden des Handlaufes werden im 90° Winkel (auf Gehrung) an die Wand bzw. die Geländerplatten geführt. Ein Einfädeln in den Handlauf muss ausgeschlossen sein. (DIN 18 040) Die Handlaufenden sind geschlossen auszuführen. (keine Versteckmöglich- keiten)
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02 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm – Hochbau / Baukonstruktion
Entsprechend der Gebäudenutzungen und damit verbunden den vollzuglichen Vorgaben sind Handläufe entweder nur wandseitig oder beidseitig auszuführen. Die Handläufe sind ohne Unterbrechung um die Treppenaugen und wandseitig um die Zwischenpodeste herumzuführen. Verbindungen der Handlaufhohlprofile immer auf Gehrung.
Der Handlauf wird mittels, in einem 90° Winkel auf Gehrung zusammen geschweißten Handlaufhalterungen aus einem ca. 10 mm starken Stahlrundvollstab, Höhe ca. 60 mm, in einem lichten Abstand von 50 mm zwischen Handlauf und Wand bzw. Geländer montiert. Bei der Wandmontage sind die Halterungen in die Stahlbetonwände, in vorgebohrte Löcher, manipulationssicher einzukleben. Über die Bohrlöcher wird eine, über den Rundstab geschobene, Abdeckrosette aus Stahlblech, ca. 40 x 40 mm, abgerundete Ecken, Stahlblechstärke ca. 5 mm, manipulationssicher aufgeklebt. Bei den Stahlgeländern sind die Halterungen aufzuschweißen.
Die Höhe des Handlaufes (OK Stahlhohlprofil) beträgt max. 90 cm über Stufenvorderkante. Die Forderungen an eine barrierefreie Ausführung sind zu beachten (DIN 18 040).
Bei den einläufigen Treppen Gebäude L (Außenbereich) zwischen zwei Begrenzungswänden ist auf einer Wandseite ein Handlauf in der zuvor beschriebenen Konstruktionsweise und Höhe anzubringen. Alle Stahlhandläufe im Außenbereich sind feuerverzinkt und zusätzlich grundiert und farbbeschichtet auszuführen.
Gebäude H Treppenhaus 7, einläufige Treppe: Überwurfschutz/Fallschutz und Geländerelemente als Rohrrahmenkonstruktion aus quadratischen Stahlhohlprofilen, grundiert und lackiert, ca. 50 x 50 mm bzw. gemäß statischer Erfordernis. Die Rohrrahmenkonstruktion ist mit einer hochfesten rautenförmigen Stahldrahtnetzfüllung aus Edelstahl auszuführen. Das Netz muss derart stabil beschaffen sein, dass es zu keiner Deformation der Netze bei starker Gewalteinwirkung kommen kann. Die Stahldrahtnetze sind mit einem hohen Durchtrennwiderstand vorzusehen. Die Montage der Netze an den Rohrrahmenprofilen muss linienförmig manipulationssicher (Torx-Schrauben mit Innenstift) und optisch unauffällig erfolgen. (Leitdetail 300_D_40 - 43_H-TH7)
Handläufe aus quadratischem Stahlhohlprofil, grundiert und lackiert, ca. 40 x 40 mm. Montage analog Beschreibung Handlaufhalterungen zuvor.
Alle freien Podest- oder Galeriekanten sind mit einer Stahlblende, welche den Belagsaufbau abdeckt, zu versehen. Die Blende soll ca. 10 mm über den Belag hinausstehen. Alle sichtbaren Flächen und Kanten grundiert und farbbeschichtet entsprechend der Geländerfarbe.
Alle im voran stehenden Beschrieb angegebenen Dimensionen von Bauteilen sind Vorab-Auslegungen und sind durch den AN eigenverantwortlich zu überprüfen und zu bestimmen.
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