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Vertrag über die Erbringung von Concierge-Dienstleistungen
Zwischen
der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH vertreten durch die Geschäftsführer Doreen Bockwitz und Kai Tonne Wintergartenstraße 4 04103 Leipzig
- im Folgenden Auftraggeber genannt -
und
vertreten durch: ___________________________________
- im Folgenden Auftragnehmer genannt -
- gemeinsam Vertragspartner genannt -
Präambel
Der Auftraggeber ist eine kommunale Wohnungs- und Baugesellschaft, die Wohnungen und Gewerberäume vermietet und für ihr Objekt in der Wintergartenstr. 2 in Leipzig Concierge- Dienstleistungen beauftragen will.
Der Auftragnehmer bietet solche Leistungen an und hat das wirtschaftlichste Angebot abge- geben.
Dies vorangestellt, wird folgender Vertrag geschlossen:
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Inhaltsverzeichnis:
-
Vertragsgegenstand ..................................................................................................... 2
-
Vertragsgrundlagen ...................................................................................................... 2
-
Leistungen des Auftragnehmers ................................................................................... 3
-
Vertragslaufzeit ............................................................................................................ 4
-
Vergütung .................................................................................................................... 4
-
Abrechnung und Zahlungen ......................................................................................... 4
-
Mängelhaftung ............................................................................................................. 6
-
Haftung ........................................................................................................................ 6
-
Nachunternehmer......................................................................................................... 6
-
Arbeitsschutz, Arbeitnehmereinsatz, Mindestlohn und Freistellung .............................. 7
-
Kündigung .................................................................................................................... 7
-
Datenschutz, Informationssicherheit und Vertraulichkeit ............................................... 8
-
Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht .................................................... 9
-
Veröffentlichungen ......................................................................................................10
-
Sonstige Bestimmungen..............................................................................................10
-
Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages sind die in diesem Vertrag und im Leistungsverzeichnis, beige- fügt als Anlage 1, beschriebenen Concierge-Dienstleistungen und die damit verbundenen er- forderlichen Nebenleistungen, sonstigen Verpflichtungen und Aufwendungen.
- Vertragsgrundlagen
2.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge: a) dieser Vertrag; b) etwaig vorliegende Verhandlungsprotokolle mit allen Anlagen; c) das Leistungsverzeichnis, Anlage 1; d) das Angebot des Auftragnehmers vom _________ mit allen Anlagen, Anlage 2; e) die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vor- schriften und behördlichen Bestimmungen; f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung, g) ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
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2.2 Bei Widersprüchen zwischen den zuvor aufgeführten Vertragsgrundlagen bestimmt sich das Rangverhältnis nach der Reihenfolge der vorstehenden Aufzählung. Bei Widersprü- chen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder innerhalb einer Vertragsgrund- lage ist im Zweifel die speziellere Beschreibung maßgebend.
2.3 Die Vertragsbedingungen und die Vertragsgrundlagen gelten auch für weitere Aufträge und Leistungen, die vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit der oben benannten Leistung ausgeführt werden.
2.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers nicht ausdrücklich widerspricht.
- Leistungen des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer erbringt die ihm gemäß diesem Vertrag und dem Leistungsverzeich- nis beauftragten Concierge-Dienstleistungen zu den vereinbarten Servicezeiten mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, den neuesten Regeln und Erkenntnissen.
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das vor Ort von ihm eingesetzte Personal den Anforderungen an die vereinbarte Leistungserbringung nach den Vorga- ben des Leistungsverzeichnisses entspricht.
3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistung in eigener Verantwortung nach dem Ver- trag auszuführen. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt in Abstim- mung und Koordination mit dem Auftraggeber.
3.4 Für seine eigenen Arbeitnehmer, insbesondere die, die der Auftragnehmer für die Leis- tungserbringung einsetzt, ist der Auftragnehmer für die Erfüllung der gesetzlichen, be- hördlichen, berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen diesen gegenüber verantwort- lich, es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu tref- fen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern betreffen.
3.5 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unter- richten.
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- Vertragslaufzeit
4.1. Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 wird für 1 Jahr abgeschlossen und endet demgemäß am 31.12.2027.
4.2. Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auf- traggeber unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit ge- kündigt wird. Eine weitere Verlängerung des Vertrages über den 31.12.2030 hinaus ist ausgeschlossen.
- Vergütung
5.1 Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt auf Grundlage des in seinem Angebot ge- nannten Preises und beträgt jährlich brutto
_______________ EUR
Der Preis ist ein Festpreis für die gesamte Vertragsdauer und schließen die Vergütung von Nebenleistungen ein. § 313 BGB bleibt unberührt.
5.2 Erhöht sich nach Ablauf der Festlaufzeit • der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz oder • der Tariflohn aufgrund einer Tarifbindung des Auftragnehmers bzw. einer Allgemein- verbindlicherklärung eines Tarifvertrages für die Branche des Auftragnehmers und wirkt sich dies nachweisbar auf die vom Auftragnehmer kalkulierte Lohnkostenstruk- tur für seine gewerblichen Arbeitnehmer aus, kann der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber (Ansprechpartner) eine Preisanpassung geltend machen. Die Preisanpas- sung ist vom Auftragnehmer anhand des von ihm in seinem Angebot angegebenen Lohnkostenanteils und den Stundenverrechnungssätzen konkret für diesen Vertrag nachvollziehbar zu berechnen. Das Verlangen ist dem Aufraggeber (Ansprechpartner) mindestens einen Monat vor der verlangten Preisanpassung zu übergeben. Auf dieser Grundlage und nach Prüfung des Auftraggebers vereinbaren die Vertragsparteien hin- sichtlich des Lohnkostenanteils angepasste Vertragspreise.
5.3 Sofern der Auftragnehmer einen Nachlass gewährt, gilt dieser für sämtliche vom Auf- tragnehmer ausgeführten Leistungen einschließlich Nachträge.
- Abrechnung und Zahlungen
6.1 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüffähig und vollständig monatlich abzurech- nen, die Rechnungen sind übersichtlich aufzustellen.
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6.2 Alle Rechnungen und notendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Tätigkeitsnachweise) sind entweder im Original in einfacher Ausfertigung in Papierform beim Auftraggeber einzu- reichen und an folgende Rechnungsadresse zu richten: Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Bereich Bau- und Bestandsmanagement Abteilung Betriebskostenmanagement Wintergartenstraße 4 04103 Leipzig oder aber elektronisch als PDF, XRechnung oder ZUGFeRD mit oben genannter Rech- nungsadresse an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Rechnung@lwb.de Bei elektronischer Rechnungsübersendung ist zu beachten, dass über die vorgenannte E-Mail-Adresse des AG ausschließlich Rechnungen angenommen werden. Die E-Mail des AN hat sich auf die Übersendung der Rechnung zu beschränken, andere Mitteilun- gen finden keine Berücksichtigung. Jede elektronische Rechnung ist einzeln zu übermit- teln. Bei XRechnung oder ZUGFeRD sind die ggf. notwendigen Rechnungsunterlagen in die strukturierte Rechnung einzubetten oder, sofern technisch nicht möglich, aus- schließlich als PDF beizufügen. Die Größe der E-Mail nebst dem Rechnungsanhang Rechnung darf 15 MB nicht überschreitet. Die Absender-E-Mail-Adresse des AN muss Antworten empfangen können. Auf eine parallele Zusendung der Rechnung in Papier- und in elektronischer Form ist zu verzichten.
6.3 Jede Rechnung oder Rechnungsgutschrift hat die gesetzlich geforderten Angaben zu enthalten, insbesondere die dem Auftragnehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
6.4 Die Rechnungen sind mit den vertraglich vereinbarten Preisen ohne Umsatzsteuer (Net- topreis) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem gesetzlich gültigen Steuersatz einzusetzen.
6.5 Ist ein Skonto vereinbart, gewährt der Auftragnehmer auf jede vertragsgemäß gestellte Rechnung den vertraglich vereinbarten Skonto gemäß den vertraglich vereinbarten Skontofristen. Die Skontofristen beginnen jeweils mit Eingang der prüfbaren Abschlags- bzw. Schlussrechnung beim Auftraggeber. Zahlungen sind rechtzeitig geleistet, wenn der Auftraggeber sie innerhalb der Skontofristen zur Zahlung veranlasst hat.
6.6 Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Leistungserbringung und Zu- gang einer Rechnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
6.7 Alle Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags an die Bank.
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6.8 Stellt der Auftraggeber bei der Prüfung der Schlussrechnung oder sonstigen Nachprü- fungen fest, dass er gegenüber dem Auftragnehmer eine Überzahlung geleistet hat, ist dieser verpflichtet, den zu viel erhaltenen Betrag binnen 12 Werktagen nach Zugang der Rückzahlungsaufforderung dem Auftraggeber zurückzuerstatten. Bei solchen Rückfor- derungen kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen. Der Auftragnehmer hat den zu erstattenden Betrag – ohne Umsatzsteuer – vom Empfang der Zahlung an in Höhe der in § 288 BGB angegebenen Zinssätze zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nut- zungen nachgewiesen.
- Mängelhaftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorliegen eines Mangels seiner Leistungspflichten nach den ge- setzlichen Vorschriften.
- Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Er- füllung der vertraglichen Leistungen verursacht werden. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter aus solchen Schäden unverzüglich vollumfänglich frei.
8.2. Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Haftpflichtschadensversicherung zur Abde- ckung von Schäden abzuschließen und durch Vorlage der Versicherungspolice dem Auf- traggeber nachzuweisen. Eine aktuelle Versicherungsbestätigung ist dem Auftraggeber regelmäßig auf Anforderung kostenfrei vorzulegen. Die Kosten für diese Versicherung sind in den Angebotspreisen enthalten.
- Nachunternehmer
Der Auftragnehmer hat die Leistungen selbst zu erbringen. Er darf nur mit ausdrücklicher vor- heriger Zustimmung im Rahmen der Erbringung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Leistungen qualifizierte Nachunternehmer beauftragen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch wei- terhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus diesem Vertrag allein verantwortlich und haftbar. Vor dem Einsatz von Nachunternehmern ist der Auftragnehmer zur sorgfältigen Prüfung insbesondere ihrer Zuverlässigkeit, Geeignetheit nach beruflicher Ausbildung und Er- fahrung sowie Fähigkeit zur vertragsgemäßen Erbringung der geschuldeten Leistungen ver- pflichtet und hat während des Einsatzes des Nachunternehmers die Vertragsgemäßheit der Leistungserbringung durch diesen zu überwachen. Sofern und soweit der Nachunternehmer bei der Erbringung der Leistungen gegen die dem Auftragnehmer nach diesem Vertrag oblie- genden Pflichten verstößt, hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den Nachunternehmer auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Versto- ßes des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben hiervon unberührt.
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- Arbeitsschutz, Arbeitnehmereinsatz, Mindestlohn und Freistellung
10.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die geltenden staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie die berufsgenossenschaftlichen (Unfallverhütungsvorschriften) Regeln einzuhal- ten. Er hat die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz ein- zuhalten und muss die Sicherheitsvorkehrungen bei der Durchführung der Arbeiten überprüfen sowie bei Nichteinhaltung die Weiterführung der Arbeiten untersagen.
10.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsge- setzes und die Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes, insbesondere zur Ab- führung der Beiträge, einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm eingesetzten Nachunternehmern dieser Pflicht entsprechen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Verlangen die Erfüllung al- ler Anforderungen aus den genannten gesetzlichen Bestimmungen nachweisen.
10.3. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber unbefristet und unwiderruflich von etwaigen Ansprüchen, die − durch einzelne Sozialversicherungsträger oder durch deren Einzugsstelle auf Zah- lung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge nach § 28e Abs. 3a bis Abs. 3f SGB IV; − durch Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen Nachunternehmers oder Dritte auf Zahlung des Mindestlohnes und/oder der Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (Urlaubskassenbeiträge) nach § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG; − durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft auf Zahlung nicht geleisteter Bei- träge nach § 150 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 28e Abs. 3a bis 3f SGB IV gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden, frei. Die Freistellungsverpflich- tung umfasst alle dem Auftraggeber entstandenen finanziellen Nachteile in vollem Um- fang, auch die Erstattung geleisteter Zahlungen.
- Kündigung
11.1. Für die außerordentliche Kündigung dieses Vertrages gelten die §§ 8 und 9 VOL/B. Über die dort vorgesehenen Kündigungsgründe hinaus ist der Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn − ein Verstoß des Auftragnehmers zum Mindestlohn vorliegt; − der Auftragnehmer gegen Bestimmungen des Schwarzarbeitergesetzes, des Arbeit- nehmerentsendegesetzes, des SGB IV und/oder gegen die vertraglichen Regelungen zur Haftpflichtschadensversicherung verstößt und derartige Verstöße trotz schriftli- cher Aufforderung mit Fristsetzung und Androhung der Kündigung nicht unterlässt; − der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat, trotz Abmahnung und Fristsetzung;
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− der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauf- tragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteils- gewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Be- triebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
11.2 Seitens des Auftragnehmers ist eine außerordentliche Kündigung nur zulässig, wenn sie auch unter Beachtung der außerordentlichen Nachteile und Risiken, die eine kurzfristige Leistungsbeendigung für den Auftraggeber mit sich bringen, das letzte verbleibende und angemessene Mittel ist.
11.3 Eine Kündigung bedarf der schriftlichen Form i. S. d. § 126 BGB.
11.4 Im Fall einer Kündigung hat der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen bis zum Wirksamwerden der Kündigung vollständig, fristgemäß und mangelfrei zu erbringen.
11.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden Schaden zu ersetzen, der durch eine vom Auftragnehmer verschuldete Beendigung des Vertrages entsteht. Hier- unter fallen insbesondere die durch eine Drittbeauftragung entstehenden Mehrkosten.
11.6 Der Auftragnehmer hat ihm überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sons- tige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzu- geben oder zu löschen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht, jedoch nur bis zum Ende der je- weiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Ver- langen hin die Löschung zu bestätigen.
- Datenschutz, Informationssicherheit und Vertraulichkeit
12.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die einschlägigen Datenschutz- vorschriften, einzuhalten. Dies beinhaltet auch, dass dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit zu ergreifen sind. Ferner hat die Auftragnehmer seine Mitarbeiter auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vertraulichkeit (Datengeheimnis) zu verpflichten. Der Auftrag- nehmer hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter diese Bestimmungen einhalten, so- fern sie mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers Umgang haben.
12.2 Nach den zu beachtenden Datenschutzvorschriften ist es dem Auftragnehmer zudem untersagt, personenbezogene Daten unbefugt oder unrechtmäßig zu verarbeiten oder absichtlich oder unabsichtlich die Sicherheit der Verarbeitung in einer Weise zu verlet- zen, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zu unbefugter Offenlegung oder
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unbefugtem Zugang führt. Dem Auftragnehmer ist insbesondere untersagt, personenbe- zogene Daten zu einem anderen Zweck als dem zur ordnungsgemäßen Vertragserfül- lung gehörenden Zweck und über den zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang hin- aus zu speichern, zu verarbeiten oder sonst zu nutzen. Der Auftragnehmer hat perso- nenbezogene Daten nach Erreichung des Zwecks, zu welchem die Daten an sie bekannt gegeben wurden, zu löschen bzw. die entsprechenden Unterlagen (in Papierform und in digitaler Form) nach Durchführung des Auftrags vollständig, geordnet und unaufgefor- dert an den Auftraggeber zurückzugeben bzw. zu vernichten.
12.3 Im Fall möglicher Schadensersatzansprüche Betroffener aufgrund der Verletzung von Datenschutzvorschriften kann der Auftraggeber beim Auftragnehmer Regress nehmen.
12.4 Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal sind verpflichtet, über alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und der Durchführung des Vertrages bekanntwerdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers sowohl während der Vertragsdauer als auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Still- schweigen zu bewahren und sie nicht unlauter zu verwerten. Der Auftragnehmer ist ver- pflichtet, die bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mindestens mit der Sorgfalt zu behandeln, die er in eigenen Angelegenheiten anwendet. Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht kann für den Auftraggeber einen wichtigen Kündi- gungsgrund darstellen. Die Verpflichtung zum Stillschweigen gilt nicht für allgemein be- kannte Informationen.
- Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
13.1 Die Abtretung einer Forderung gleich welchen Inhalts aufgrund dieses Vertrages durch den Auftragnehmer bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Ohne die erforderliche Zustimmung erfolgte Abtretungen sind unwirksam. Der Auftraggeber wird die Zustim- mung nur verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall seine Interessen an der Aufrecht- erhaltung der Forderungsbeziehung die Interessen der anderen Vertragspartei an der beabsichtigen Abtretung überwiegen. Ist im Falle einer verweigerten Zustimmung die Abtretung einer Geldforderung gemäß § 354a HGB dennoch wirksam, hat der Auftrag- nehmer dem Auftraggeber alle eventuell in Zusammenhang mit der Abtretung entste- henden Mehrkosten zu ersetzen.
13.2 Der Auftragnehmer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. Das Recht des Auftragnehmers zur Aufrechnung be- steht uneingeschränkt, soweit seine aufgerechnete Forderung mit der Hauptforderung synallagmatisch (gegenseitig) verknüpft ist.
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- Veröffentlichungen
Jede Art von Veröffentlichungen unter Bezugnahme auf den Namen des Auftraggebers ist ohne dessen Zustimmung untersagt.
- Sonstige Bestimmungen
15.1 Sämtliche Anlagen, die diesem Vertrag beigefügt sind, stellen wesentliche Bestandteile dieses Vertrages dar.
15.2 Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Aus Beweisgründen gilt für Vertragsänderungen, Vertragsergän- zungen und die Vertragsaufhebung die Schriftform i. S. d. § 126 BGB. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
15.3 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vertrag eine an sich notwendige Regelung nicht enthält. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Aus- füllung der Regelungslücke tritt die gesetzlich zulässige und durchführbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach der Vorstellung der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am nächsten kommt.
15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Ein- heitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
15.5 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Leipzig.
15.6 Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vor, so richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz des Auftraggebers.
Anlagen: Anlage 1: Leistungsbeschreibung Anlage 2: Angebot Auftragnehmer
Leipzig, _____________________ ________________, ______________
Leipziger Wohnungs- und Unterschrift und Stempel Auftragnehmer Baugesellschaft mbH
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