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Wichtige Hinweise zur Ausschreibung
DIESE HINWEISE SIND BESTANDTEIL DIESER AUSSCHREIBUNG UND ZWINGEND ZU BEACHTEN!
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Formelle und/oder fachliche Unklarheiten, die nach Auffassung des Bewerbers in den Vergabeunterlagen bestehen, sind unverzüglich und ausschließlich über die Vergabeplattform (Bereich Kommunikation) aufzuklären.
Kommunikation
Die Kommunikation während des gesamten Ausschreibungsverfahrens hat ausschließlich über den Bereich Kommunikation auf der Vergabeplattform zu erfolgen. Jegliche Kommunikation mit der Bedarfsstelle außerhalb der Plattform führt zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren oder zur Aufhebung des gesamten Verfahrens, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen.
Angebotsabgabe
Es werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert, welche über den Bereich Angebote hochgeladen werden. Angebote per Post, per Email oder über die Kommunikationsfunktion dürfen nicht gewertet werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen oder korrigiert werden, indem ein neues Angebot bzw. ein Absageschreiben eingereicht und darin die Ungültigkeit des vorherigen Angebotes erklärt wird. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind Bieter an das letzte, fristgerecht eingegangene Angebot bzw. Schreiben gebunden.
Bitte beachten Sie die Vom Unternehmen auszufüllenden Dokumente unter den Vergabeunterlagen. Diese sind zwingend mit Ihrem Angebot abzugeben, sofern sie gefordert wurden.
Vertragsbedingungen/AGB
Die Vergabe erfolgt zu den Vertragsbedingungen des Landes NRW, welche unter den Verfahrensunterlagen hochgeladen wurden (auch einsehbar unter www.vergabe.nrw.de). Auch im Fall der Auftragserteilung, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
Angebotspreis
Alle Preise sind in Euro (€) mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Sollte keine Umsatzsteuer im Einzelfall erhoben werden, ist dies gesondert im Angebot zu erwähnen. Im Angebot ist der Angebotsendpreis zu nennen.
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Einsatz von ausländischen Personen
Gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz und § 284 sowie § 404 SGB III wird zur Vertragserfüllung keine ausländische Person ohne die ggf. erforderliche Genehmigung beschäftigt und kein Nachunternehmer eingesetzt, der seinerseits ausländische Personen ohne die ggf. erforderliche Genehmigung beschäftigt.
Datenschutz und Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Informationen und Daten, die den Auftraggeber betreffen und ihm im Verlaufe der Erfüllung und Durchführung des Vertragsverhältnisses bekannt werden, weder an Dritte weiterzugeben noch sonst zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, erlangte Daten und Informationen ausschließlich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu dem sich aus dem Vertrag ergebenden Zweck zu nutzen.
Der Auftragnehmer ist verantwortlich dafür, dass alle Personen, die von ihm zur Vertragserfüllung eingesetzt werden, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Insbesondere verpflichtet er alle Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG. Die Verpflichtung erfolgt vor der ersten Tätigkeitsaufnahme und ist auf Wunsch des Auftraggebers diesem nachzuweisen. Er weist etwaige Nachunternehmer ebenfalls auf deren Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften hin.
Lagepläne
Die Lagepläne sind einzusehen unter http://www.unidue.de/de/universitaet/orientierung.php.