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Coaching- und Beratungsleistungen für Fach- und Führungskräfte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 11:27 (Europe/Berlin)

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Open-House-Verfahren für die Aufnahme in den Coaching- und Beratungs-Pool der BGW Leistungsbeschreibung Verfahrensnummer: 2026-101

Leistungsbeschreibung für den Coaching- und Beratungspool der BGW

Verfahrensnummer: 2026-101

  1. Auftraggeberin

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), im Folgenden „Auftraggeberin“, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und nimmt ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht wahr.

Zu den zentralen Aufgaben der BGW gehören die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Im Versicherungsfall gewährleistet sie eine umfassende medizinische Behandlung und Rehabilitation, erbringt Entschädigungsleistungen und unterstützt ihre Versicherten bei der beruflichen und gesellschaftlichen Wiedereingliederung. Prävention, Rehabilitation und Entschädigung werden dabei aufeinander abgestimmt aus einer Hand erbracht.

Die BGW ist für über 9,6 Millionen Versicherte in rund 690.000 Unternehmen zuständig und zählt damit zu den größten Berufsgenossenschaften Deutschlands. Bundesweit sind rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an zwölf Standorten tätig. Die Hauptverwaltung mit rund 770 Beschäftigten befindet sich in Hamburg.

  1. Gegenstand der Ausschreibung/Leistungszeitraum

Gegenstand dieses Open-House-Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von bedarfsgerechten Coaching- und Beratungsleistungen für Fach- und Führungskräfte der Auftraggeberin.

Der Leistungszeitraum beginnt mit Aufnahme in den Coaching- und Beratungspool und endet am 31.12.2028. Ein Beitritt zum Open-House-Verfahren ist während des laufenden Leistungszeitraums möglich. Das letztmögliche Datum für den Beitritt und den Abschluss der Rahmenvereinbarung ist der 26.06.2028. Die auf Grundlage eines Beitritts geschlossenen Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom jeweiligen Beitrittszeitpunkt einheitlich mit Ablauf des 31.12.2028, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Sämtliche im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens zugelassenen Coaches und Beratenden bilden einen gemeinsamen Pool von Leistungserbringenden. Aus diesem Pool wählt die Auftraggeberin für jede einzelne Coaching- oder Beratungsmaßnahme die jeweils geeignete Person aus. Maßgeblich für die Auswahl sind insbesondere der konkrete Beratungs- oder Coachingbedarf, die fachliche Expertise und Erfahrung, die erforderlichen methodischen Kompetenzen, die Verfügbarkeit sowie – soweit vorgesehen – die regionale Einsatzmöglichkeit der jeweiligen Leistungserbringenden.

Die Auftraggeberin beabsichtigt, während der Vertragslaufzeit mit allen geeigneten Leistungserbringenden Einzelabrufe zu den in den Verfahrensunterlagen festgelegten

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einheitlichen Bedingungen abzuschließen, sofern diese die vorgesehenen Eignungs- und Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und einen vollständigen sowie den Anforderungen entsprechenden Beitrittsantrag einreichen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt.

Die Leistungen werden ausschließlich nach tatsächlichem Bedarf der Auftraggeberin abgerufen. Ein Anspruch der Leistungserbringenden auf den Abruf eines bestimmten Leistungsvolumens, auf eine Mindestabnahmemenge oder auf eine bestimmte Anzahl von Coaching- bzw. Beratungsaufträgen besteht nicht. Die Auftraggeberin bleibt berechtigt, den konkreten Bedarf, den Umfang, den Zeitpunkt sowie die Auswahl des jeweils einzusetzenden Vertragspartners nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu bestimmen.

2.1 Zielgruppe und Gegenstand der Leistungserbringung

Zielgruppe der Coaching- und Beratungsleistungen sind die Fach- und Führungskräfte der Auftraggeberin. Die Leistungen richten sich an Mitarbeitende, die Fachaufgaben mit besonderer Verantwortung wahrnehmen, sowie an Personen mit Führungsverantwortung auf unterschiedlichen Hierarchieebenen.

Die konkrete Inanspruchnahme sowie die inhaltliche und methodische Ausgestaltung der jeweiligen Coaching- und Beratungsleistung erfolgen bedarfsorientiert. Maßgeblich sind die individuelle berufliche Situation der teilnehmenden Person sowie der konkrete Entwicklungs- oder Beratungsanlass.

Im Falle der Beauftragung mit einer Einzelmaßnahme hat die auftragnehmende Person insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

• Durchführung einer Zielklärung mit der Personalentwicklung und/oder der auftraggebenden Führungskraft, soweit dies für den jeweiligen Auftrag vorgesehen ist,

• organisatorische Abstimmung zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme,

• Dokumentation des Auftrags nach Maßgabe der Vorgaben der Auftraggeberin und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen sowie vertraulichkeitsbezogenen Anforderungen,

• Durchführung der vereinbarten Coaching- oder Beratungsleistung in Präsenz und/oder in einem digitalen Format entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Einzelauftrags.

Die Auftraggeberin ist berechtigt, für die Steuerung des Abrufs und der Beauftragung von Leistungen während der Vertragslaufzeit interne Höchststundensätze festzulegen, anzupassen oder aufzuheben. Die Festlegung erfolgt ausschließlich für interne Planungs-, Wirtschaftlichkeits- und Budgetierungszwecke. Hierüber entscheidet die Auftraggeberin nach eigenem Ermessen. Eine Verpflichtung zur Mitteilung, Begründung oder Offenlegung gegenüber den Auftragnehmenden besteht nicht. Die interne Festlegung eines Höchststundensatzes begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Umfang, eine bestimmte Anzahl oder die Beauftragung von Coaching- oder

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Beratungsleistungen. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, Coaching- oder Beratungsleistungen Leistungen abzurufen oder bestimmte Auftragnehmende zu beauftragen.Die für den jeweiligen Vertrag vereinbarten Vergütungssätze sowie Vergütungs-ansprüche für bereits wirksam abgerufene oder beauftragte Coaching- oder Beratungs-leistungen bleiben von der internen Festlegung unberührt.

2.2 Orte der Leistungserbringung

Die Auftraggeberin verfügt über Standorte in Hamburg, Delmenhorst, Berlin, Dresden, Magdeburg, Köln, Bochum, Mainz, Karlsruhe, Würzburg und München. Die Coaching- und Beratungsleistungen sind grundsätzlich regional, das heißt am jeweiligen Standort der Auftraggeberin oder in dessen räumlichem Umfeld, zu erbringen. Dadurch soll eine bedarfsgerechte, zeitnahe und wirtschaftliche Durchführung insbesondere von Präsenzterminen gewährleistet werden. Soweit dies aus fachlichen, organisatorischen oder sonstigen Gründen erforderlich ist, können Leistungen darüber hinaus auch an bundesweit wechselnden Einsatzorten der Auftraggeberin erbracht werden.

Zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen, nachhaltigen und zugleich bedarfsgerechten regionalen Versorgung werden für die Leistungserbringenden maximale Entfernungen zwischen dem im Vertrag benannten Geschäfts- oder regelmäßigen Einsatzort der Leistungserbringenden und dem jeweiligen Standort der Auftraggeberin festgelegt. Die nachfolgend aufgeführten maximal zulässigen Entfernungen sind bei Vertragsschluss nachzuweisen und während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten:

StandortThemenfeld CoachingThemenfeld Supervision
Hamburgca. 50 kmca. 100 km
Delmenhorstca. 150 kmca. 150 km
Berlinca. 150 kmca. 150 km
Dresdenca. 200 kmca. 200 km
Magdeburgca. 200 kmca. 200 km
Kölnca. 150 kmca. 150 km
Bochumca. 150 kmca. 150 km
Mainzca. 150 kmca. 150 km
Karlsruheca. 150 kmca. 200 km
Würzburgca. 150 kmca. 200 km
Münchenca. 150 kmca. 150 km

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Für alle weiteren Themenfelder, insbesondere Teamentwicklung, Moderation und Mediation, erfolgt keine Zuordnung zu einzelnen BGW-Standorten oder Regionen. Die entsprechenden Coaching- und Beratungsleistungen können bundesweit an den jeweiligen Einsatzorten der Auftraggeberin erbracht werden.

Eine Begrenzung der Entfernung zwischen dem im Vertrag benannten Geschäfts- oder regelmäßigen Einsatzort der Leistungserbringenden und dem jeweiligen Einsatzort findet für diese Themenfelder nicht statt. Die Auftraggeberin ruft die Leistungen jeweils bedarfsorientiert unter Berücksichtigung des konkreten Einsatzortes, der fachlichen Anforderungen sowie der organisatorischen Rahmenbedingungen ab. Maßgeblich für die Entfernung und die Abrechnung der Reisekosten ist der im Vertrag benannten Geschäfts- oder regelmäßige Einsatzort der jeweiligen Leistungserbringenden.

2.3 Diversitätssensible und barrierearme Leistungserbringung

Die BGW legt Wert auf eine diversitätssensible, diskriminierungsfreie und verständliche Sprache sowie auf barrierefreie und möglichst zugängliche Kommunikations- und Arbeitsformen. Dies gilt insbesondere für im Rahmen der Leistungserbringung verwendete oder erstellte Präsentationen, Handouts, Arbeitsmaterialien und sonstige Unterlagen.

Die Leistungserbringenden haben diese Grundsätze bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung sämtlicher Aufträge zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere eine wertschätzende und inklusive Ansprache aller Teilnehmenden sowie eine möglichst barrierearme Gestaltung der eingesetzten Kommunikationsmittel und Materialien.

  1. Leistungsbereiche, Themenfelder und Anforderungen

Die Auftraggeberin hat einen fortlaufenden und je nach Anlass unterschiedlichen Bedarf an Coaching- und Beratungsleistungen für ihre Fach- und Führungskräfte.

Unterlagenanforderungen für Unternehmen Bewerben Sie sich als Unternehmen, sind für jedes Themenfeld, für das Sie eine Bewerbung einreichen, die jeweils vorgesehene Leistungserbringende Person sowie die hierfür geforderten Angaben verbindlich zu benennen. Es ist eine konkrete Zuordnung der einzelnen Person zu dem jeweiligen Themenfeld erforderlich.

Für jede Person und jedes Themenfeld ist eine gesonderte Bewerbung einzureichen. Eine Person kann für mehrere Themenfelder benannt werden, sofern für jedes Themenfeld eine eigene Bewerbung mit den jeweils erforderlichen Angaben vorgelegt wird.

Die Verpflichtungserklärung zum Datenschutz, der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, der unterzeichnete Rahmenvertrag und die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit sind bei einer Bewerbung als Unternehmen nur einmal für das Unternehmen einzureichen. Eine erneute Vorlage für jede benannte leistungserbringende Person oder für jedes Themenfeld ist nicht erforderlich. Alle

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Open-House-Verfahren für die Aufnahme in den Coaching- und Beratungs-Pool der BGW Leistungsbeschreibung Verfahrensnummer: 2026-101 weiteren geforderten Unterlagen sind für jede leistungserbringende Person und für jedes Themenfeld, für das eine Bewerbung eingereicht wird, gesondert vorzulegen.

Vereinfachte Unterlagenanforderungen für bisherige Poolmitglieder Sofern Sie bereits Mitglied des bisherigen Coaching- und Beratungs-Pools der Auftraggeberin waren und ein Themenfeld weiterhin anbieten möchten, für das Sie bereits im bisherigen Pool zugelassen waren, sind lediglich folgende Unterlagen einzureichen:

• Beitrittsantrag für dieses Open-House-Verfahren, • unterzeichnete Rahmenvereinbarung, • Eigenerklärung Zuverlässigkeit • Verpflichtung Datenschutz • Versicherungsnachweis Berufshaftpflichtversicherung

Möchten Sie darüber hinaus ein Themenfeld anbieten, für das Sie im bisherigen Coaching- und Beratungs-Pool noch nicht zugelassen waren, sind zusätzlich zu den vorstehend genannten Unterlagen folgende Nachweise einzureichen:

• Gegebenenfalls Dokument Selbstverständnis • ein Arbeitsbeispiel für das betreffende Themenfeld, • gegebenenfalls ein Nachweis über eine Zusatzqualifikation. Für die Themenfelder Supervision und Mediation ist ein entsprechender Nachweis einer Zusatzqualifikation zwingend vorzulegen.

Die vorgesehenen Leistungen umfassen insbesondere die folgende Leistungsbereiche, Themenfelder und Anforderungen:

Übersicht der Themenfelder und Aufnahmebedingungen

Coaching für Führungskräfte

BereichInhalt
Inhaltliche BeschreibungCoaching wird von Führungskräften insbesondere für folgende Themen genutzt: • Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit als Führungskraft • Reflexion des eigenen Führungsverhaltens – mit und ohne disziplinarische Führungsverantwortung • Entscheidungsfindung im Hinblick auf die perspektivische Übernahme von Führungsaufgaben • Bearbeitung von Herausforderungen im Kontext „Führung und Gesundheit“ • Jobsharing auf Führungsebene • Frauen in Führung • Digitale Kompetenz von Führungskräften • Veränderungskompetenz: Befähigung von Führungskräften zum Umgang mit Veränderungen
Anforderungen / Aufnahmebedingungen• Hochschulstudium (Nachweis: Abschlusszeugnis) • Gegebenenfalls

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Zusatzqualifikationen; diese sind keine Voraussetzung für die Aufnahme in den Pool, können jedoch für die Ermittlung der Passgenauigkeit erforderlich sein. • Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Durchführung von Coaching (seit 2022; Angabe im Beitrittsantrag) • Mindestens fünf laufende Coachings pro Jahr (Angabe im Beitrittsantrag) • Beschreibung des eigenen Selbstverständnisses von Coaching • Arbeitsbeispiel aus der Coaching-Praxis mit einer Skizzierung von Auftrag/Anliegen, Zielen, Methodik und Ergebnissen des Coachings (maximal eine Seiten) • Verhandlungssichere Deutschkenntnisse
Einzureichende Unterlagen• Ausgefüllter Beitrittsantrag • Nachweis des Hochschulstudiums • Gegebenenfalls Nachweise über Zusatzqualifikationen • Beschreibung des Selbstverständnisses von Coaching • Arbeitsbeispiel aus der Berufspraxis • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit • Verpflichtung zu Datenschutz und Geheimhaltung • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, unterschriebener RV

Coaching für Fachkräfte

BereichInhalt
Inhaltliche BeschreibungCoaching wird von Fachkräften insbesondere für folgende Themen genutzt: • Arbeitsplatz-Coaching mit den Schwerpunkten Büroorganisation, Arbeitsorganisation, Zeitmanagement oder vergleichbaren Themen • Stärkung der persönlichen Resilienz und Belastbarkeit • Selbstfürsorge und Psychohygiene • Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit, beispielsweise der Kommunikations- und Konfliktfähig- keit • Entscheidungsfindungs-Coaching • Coaching im Kontext des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Anforderungen / Aufnahmebedingungen• Hochschulstudium (Nachweis: Abschlusszeugnis) • Gegebenenfalls Zusatzqualifikationen; diese sind keine Voraussetzung für die Aufnahme in den Pool, können jedoch für die Ermittlung der Passgenauigkeit erforderlich sein. • Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Durchführung von Coachings (seit 2022;

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Angabe im Beitrittsantrag) • Mindestens fünf laufende Coachings pro Jahr (Angabe im Beitrittsantrag) • Beschreibung des eigenen Selbstverständnisses von Coaching • Arbeitsbeispiel aus der Coaching-Praxis mit einer Skizzierung von Auftrag/Anliegen, Zielen, Methodik und Ergebnissen des Coachings (maximal eine Seiten) • Verhandlungssichere Deutschkenntnisse
Einzureichende Unterlagen• Ausgefüllter Beitrittsantrag • Nachweis des Hochschulstudiums • Gegebenenfalls Nachweise über Zusatzqualifikationen • Beschreibung des Selbstverständnisses von Coaching • Arbeitsbeispiel aus der Berufspraxis • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit • Verpflichtung zu Datenschutz und Geheimhaltung • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Unterschriebener RV

Teamentwicklung

BereichInhalt
Inhaltliche BeschreibungTeamentwicklungen dienen dazu, die Zusammenarbeit, Abläufe, Prozesse oder Strukturen innerhalb eines Teams weiterzuentwickeln und zu optimieren, um die Leistungserbringung zu unterstützen. Mögliche Anlässe sind insbesondere: • Stärkung der Zusammenarbeit und der Teamkultur • Klärung von Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten • Thematisierung von Ergebnissen aus der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen • Verbesserung von Kommunikation und Informationsfluss • Sichtbarmachung und Nutzung von Teamressourcen und Stärken • Gemeinsame Gestaltung von Veränderungsprozessen
Anforderungen / Aufnahmebedingungen• Hochschulstudium (Nachweis: Abschlusszeugnis) • Gegebenenfalls Zusatzqualifikationen; diese sind keine Voraussetzung für die Aufnahme in den Pool, können jedoch für die Ermittlung der Passgenauigkeit erforderlich sein. • Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Durchführung von Teamentwicklungen (seit 2022; Angabe im Beitrittsantrag) • Mindestens fünf Teamentwicklungen pro Jahr (Angabe im Beitrittsantrag) •

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Beschreibung einer selbst durchgeführten Teamentwicklung mit Angaben zu Zielgruppe (Kunde/Branche), Zielsetzung, didaktischem und methodischem Vorgehen bzw. Ablaufplan sowie Ergebnis (maximal eine Seite) • Verhandlungssichere Deutschkenntnisse
Einzureichende Unterlagen• Ausgefüllter Beitrittsantrag • Nachweis des Hochschulstudiums • Gegebenenfalls Nachweise über Zusatzqualifikationen • Arbeitsbeispiel aus der Berufspraxis • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit • Verpflichtung zu Datenschutz und Geheimhaltung • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, unterschriebener RV

Moderation

BereichInhalt
Inhaltliche BeschreibungIm Rahmen von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen werden externe Moderatorinnen und Moderatoren eingesetzt. Sie unterstützen dabei, Prozesse zu strukturieren, einen zielorientierten Austausch zu ermöglichen und Ergebnisse nachhaltig zu sichern. Mögliche Formate: • Workshops • Teamsitzungen • Tagungen und Veranstaltungen Mögliche Anlässe: • Strategie- und Zielbildentwicklung • Bearbeitung komplexer und ergebnisoffener Fragestellungen • Großgruppenveranstaltungen • Begleitung von Arbeits- und Projektgruppen • Begleitung von Führungsklausuren • Erarbeitung und Weiterentwicklung von Aufgaben und Prozessen • Beteiligungs- und Dialogformate Abgrenzung zur Teamentwicklung: Im Mittelpunkt der Moderation steht die strukturierte Bearbeitung eines konkreten Anlasses oder Veränderungsprozesses. Die Moderation unterstützt die Beteiligten dabei, gemeinsam tragfähige Lösungen und Ergebnisse zu entwickeln.

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Anforderungen / Aufnahmebedingungen• Hochschulstudium (Nachweis: Abschlusszeugnis) • Gegebenenfalls Zusatzqualifikationen; diese sind keine Voraussetzung für die Aufnahme in den Pool, können jedoch für die Ermittlung der Passgenauigkeit erforderlich sein. • Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Durchführung von Moderationen (seit 2022; Angabe im Beitrittsantrag) • Mindestens fünf Moderationen pro Jahr (Angabe im Beitrittsantrag) • Beschreibung einer selbst durchgeführten Moderation mit Angaben zu Zielgruppe (Kunde/Branche), Zielsetzung bzw. Auftrag, Ablaufplan und Ergebnissen (maximal eine Seite) • Verhandlungssichere Deutschkenntnisse
Einzureichende Unterlagen• Ausgefüllter Beitrittsantrag • Nachweis des Hochschulstudiums • Gegebenenfalls Nachweise über Zusatzqualifikationen • Arbeitsbeispiel aus der Berufspraxis • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit • Verpflichtung zu Datenschutz und Geheimhaltung • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, unterschriebener RV

Mediation

BereichInhalt
Inhaltliche BeschreibungMediation wird in der BGW bei schweren oder tiefsitzenden Konflikten zwischen zwei oder mehreren Personen eingesetzt. Die Mediatorin oder der Mediator unterstützt als neutrale Person die Beteiligten dabei, eigenverantwortliche und einvernehmliche Lösungen zu entwickeln.
Anforderungen / Aufnahmebedingungen• Hochschulstudium (Nachweis: Abschlusszeugnis) • Ausbildung zur Mediatorin bzw. zum Mediator im Umfang von mindestens 100 Stunden über mindestens sechs Monate • Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Durchführung von Mediationen (seit 2022; Angabe im Beitrittsantrag) • Mindestens zwei Mediationen pro Jahr (Angabe im Beitrittsantrag) • Beschreibung des eigenen Selbstverständnisses von Mediation • Arbeitsbeispiel aus der Mediationspraxis mit einer Skizzierung von Auftrag/Anliegen, Zielen, Methodik und Ergebnissen der Mediation (maximal

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eine Seite) • Verhandlungssichere Deutschkenntnisse
Einzureichende Unterlagen• Ausgefüllter Beitrittsantrag • Nachweis des Hochschulstudiums • Nachweis der Mediationsausbildung • Beschreibung des Selbstverständnisses von Mediation • Arbeitsbeispiel aus der Berufspraxis • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit • Verpflichtung zu Datenschutz und Geheimhaltung • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, unterschriebener RV

Supervision

BereichInhalt
Inhaltliche BeschreibungSupervision richtet sich in der BGW vorrangig an Beschäftigte im Reha- Management. Das Reha-Management begleitet Versicherte nach schweren Arbeits- oder Wegeunfällen sowie nach schweren Berufskrankheiten während ihrer Rehabilitation. Die Beschäftigten begleiten häufig Menschen in Krisensituationen, beispielsweise nach schweren Unfällen, bei Schmerzen, Arbeitsunfähigkeit, Existenzsorgen oder psychischen Folgen wie Angst, Depression oder Trauma. Zugleich koordinieren sie unterschiedliche Interessen, unter anderem von Versicherten, Ärztinnen und Ärzten, Arbeitgebern und der BGW. Supervision wird insbesondere eingesetzt für: • Einzelsupervisionen • Gruppensupervisionen • Fallsupervisionen • Workshops und Teamsupervisionen
Anforderungen / Aufnahmebedingungen• Hochschulstudium (Nachweis: Abschlusszeugnis) • Abgeschlossene Supervisionsausbildung • Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Durchführung von Supervisionen (seit 2022; Angabe im Beitrittsantrag) • Mindestens fünf laufende Supervisionen pro Jahr (Angabe im Beitrittsantrag) • Beschreibung des eigenen Selbstverständnisses von Supervision • Arbeitsbeispiel aus der Supervisionspraxis mit einer Skizzierung von Auftrag/Anliegen, Zielen, Methodik und Ergebnissen der Supervision (maximal eine Seite) • Verhandlungssichere Deutschkenntnisse

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Open-House-Verfahren für die Aufnahme in den Coaching- und Beratungs-Pool der BGW Leistungsbeschreibung Verfahrensnummer: 2026-101 Einzureichende Unterlagen • Ausgefüllter Beitrittsantrag • Nachweis des Hochschulstudiums • Nachweis der Supervisionsausbildung • Beschreibung des Selbstverständnisses von Supervision • Arbeitsbeispiel aus der Berufspraxis • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit • Verpflichtung zu Datenschutz und Geheimhaltung • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, unterschriebener RV

  1. Aufnahme in den Coaching- und Beratungs-Pool

Die Aufnahme in den Coaching- und Beratungs-Pool der BGW setzt voraus, dass die im Beitrittsantrag festgelegten Eignungskriterien nachweislich erfüllt werden.

Der Nachweis der Eignung erfolgt durch die Angaben im Beitrittsantrag sowie durch die dort geforderten Qualifikationsnachweise und sonstigen Unterlagen. Der vollständig ausgefüllte Beitrittsantrag ist zusammen mit sämtlichen darin aufgeführten Nachweisen und Dokumenten bei der BGW einzureichen.

Im Beitrittsantrag ist zudem anzugeben, in welcher Rechtsform und in welcher organisatorischen Form die Leistungen erbracht werden. Erfolgt die Leistungserbringung durch eine GmbH oder Aktiengesellschaft, ist ergänzend mitzuteilen, ob es sich um eine Ein-Personen-GmbH beziehungsweise Ein-Personen-AG handelt.

Diese Angaben benötigt die BGW, um vor einer konkreten Beauftragung prüfen zu können, ob Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung bestehen und ob gegebenenfalls eine sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung erforderlich ist. Änderungen der Angaben zur Rechtsform oder zur organisatorischen Form der Leistungserbringung sind der BGW während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Die coachende oder beratende Person erhält zeitnah nach vollständigem Eingang der erforderlichen Unterlagen eine Mitteilung darüber, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Coaching- und Beratungs-Pool erfüllt sind.

Nach der Aufnahme in den Pool ist für jedes Themenfeld, für das die coachende oder beratende Person zugelassen wurde, ein Profil zu erstellen. Dieses Profil dient der Personalentwicklung als Grundlage für die Zuordnung und Auswahl bei konkreten Einzelaufträgen. Die Personalentwicklung fordert die Erstellung beziehungsweise Übermittlung des Profils gesondert an.

Die in den Coaching- und Beratungs-Pool aufgenommenen Personen sind verpflichtet, die im Beitrittsantrag und in ihrem Profil gemachten Angaben während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Änderungen, die für die Leistungserbringung oder die Auswahl bei Einzelaufträgen von Bedeutung sein können, sind der Auftraggeberin unverzüglich in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Qualifikationen und Weiterbildungen, Änderungen fachlicher Schwerpunkte, der regionalen Einsatzmöglichkeit, der Kontaktdaten oder der zeitlichen Verfügbarkeit.

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Mit Einreichung des Beitrittsantrags erklärt die antragstellende Person beziehungsweise das antragstellende Unternehmen die Zustimmung zu dem in den Vergabeunterlagen beschriebenen Verfahren sowie zu den Regelungen der Leistungsbeschreibung, des Beitrittsantrags und der Rahmenvereinbarung.

  1. Abruf bei Einzelbeauftragungen

Liegt ein konkreter Bedarf für eine Coaching- oder Beratungsmaßnahme vor, trifft die Personalentwicklung der BGW eine Vorauswahl aus dem Coaching- und Beratungspool. Hierfür werden in der Regel bis zu drei Personen ausgewählt, die für die jeweilige Maßnahme grundsätzlich geeignet erscheinen. Bei der Vorauswahl im Rahmen des Matchings werden die folgenden auftragsbezogenen Auswahlfaktoren berücksichtigt:

• Region Bei den Themenfeldern Coaching und Supervision ist die regionale Zuordnung gemäß Ziffer 2.2 maßgeblich. Bei Themenfeldern, für die eine bundesweite Leistungserbringung vorgesehen ist, erfolgt keine regionale Einschränkung. • Themenfeld Die ausgewählte coachende oder beratende Person muss dem für den konkreten Auftrag erforderlichen Themenfeld zugeordnet sein. • Fachliche Schwerpunkte und Expertise Berücksichtigt wird, inwieweit die im Profil angegebenen fachlichen Schwerpunkte, Qualifikationen und Erfahrungen zu dem konkreten Anliegen beziehungsweise Thema des Auftrags passen. • Passung zur Zielgruppe und zum konkreten Auftrag Berücksichtigt wird ferner, inwieweit die coachende oder beratende Person aufgrund ihres Profils, ihrer Arbeitsweise und ihres Auftretens für die Anforderungen der BGW, die jeweilige Zielgruppe und den konkreten Auftrag geeignet ist. Die Einschätzung kann im Rahmen eines Kennenlerngesprächs erfolgen.

Die Auswahlfaktoren werden entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Einzelauftrags herangezogen. Eine feste Gewichtung der einzelnen Auswahlfaktoren erfolgt nicht. Vor dem Kennenlerngespräch wird die zeitliche Verfügbarkeit der vorausgewählten coachenden oder beratenden Personen abgefragt. Für ein Kennenlerngespräch zwischen der coachenden oder beratenden Person und der Personalentwicklung beziehungsweise der beauftragenden Organisationseinheit besteht kein Anspruch auf Honorar oder Aufwendungsersatz. Das Kennenlerngespräch darf daher weder in Rechnung gestellt noch auf eine spätere Coaching- oder Beratungsmaßnahme angerechnet werden. Die endgültige Auswahl und Beauftragung erfolgt nach Abschluss des Kennenlerngesprächs.

Vor jeder konkreten Beauftragung prüft die BGW anhand der im Beitrittsantrag angegebenen Rechtsform und der vorgesehenen Ausgestaltung des Einzelauftrags, ob Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung bestehen und gegebenenfalls eine sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung erforderlich ist.

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Open-House-Verfahren für die Aufnahme in den Coaching- und Beratungs-Pool der BGW Leistungsbeschreibung Verfahrensnummer: 2026-101 6. Vorzeitige Beendigung eines Einzelauftrags

Die Auftraggeberin ist berechtigt, einen Einzelauftrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden. Auch die coachende oder beratende Person kann die Durchführung eines Einzelauftrags aus wichtigem Grund vorzeitig beenden.

Der wichtige Grund ist der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich in Textform, vorzugsweise per E-Mail, mitzuteilen. Die Mitteilung soll eine nachvollziehbare Begründung für die vorzeitige Beendigung enthalten.

Bei der Angabe von Gründen sind die im Beitrittsantrag geregelten Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere dürfen keine Inhalte aus Coaching- oder Beratungsgesprächen sowie keine sonstigen vertraulichen oder personenbezogenen Informationen offenbart werden, soweit dies für die Mitteilung des wichtigen Grundes nicht zwingend erforderlich ist.

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