Nachweis-Maßnahmen-n.-Art.-26-DSGVO-u.-8a-BSIG-intern.pdf

Cloudsoftware zur automatisierten Verarbeitung von Auftragsbestätigungen und Lieferscheinen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 11:37 (Europe/Berlin)

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Nachweis von Maßnahmen

nach Art. 32 DSGVO und § 8a BSIG

aufgrund eines Vertrages nach Art. 26

Vertragspartner 1 Einrichtung:Universitätsklinikum Freiburg (UKF)

Abteilung:

Anschrift:

Vertreten durch:

Ansprechpartner*in: (zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung)

Vertragspartner 2 Einrichtung:

Anschrift:

Vertreten durch:

Ansprechpartner*in: (zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung)

Durch die Vetragspartner realisierten technisch-organisatorischen Maßnahmen Die Vertragspartner haben die von ihnen getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen darzu- stellen, mit deren Hilfe sie • die gemäß Art. 32 DSGVO definierten Schutzziele im Rahmen ihrer Zusammenarbeit • die gemäß §8a BSIG für kritische Infrastrukturen geforderte Einhaltung von IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik erfüllen und deren Angemessenheit belegt und überprüft werden kann. Hierbei dienen die Angaben in diesem Nachweis als Grundlage für Risikoanalysen der jeweiligen konkreten Verarbeitungstätigkeit. Diese erfolgen zur Sicherstellung der Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste. Ergänzend ist in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlich- keit und Schwere von Risiken ein Sicherheitskonzept zu allen Aspekten der konkreten Verarbeitungstätigkeit vorzulegen.

Hinweis zum Ausfüllen: Die vorausgefüllten Felder (UKF) entsprechen den übergreifenden Regelungen und müssen auf die jeweilige Situation vom fachlichen Zuständigen überprüft, gegebenenfalls angepasst und vervollständigt werden. Der Vertragspartner hat seinerseits die Felder vollständig auszufüllen.

1 Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO; §8a (1) BSI-Gesetz) 1.1 Zutrittskontrolle

0202.01.51

/ RFnaMroF

UKFVertragspartner 2
Unbefugten Personen ist der (räumliche) Zutritt zu IT-Systemen, Netz- werkkomponenten, Speichereinrichtungen und sowie der Zugriff auf sonstige Datenträger (z. B. PCs, USB-Sticks, CDs, Aktenordner) zu verwehren.janeinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Festlegung der zugangsberechtigten Personen (z. B. mittels Transponder, biometrische Anlagen, Schlüssel, Magnet- oder Chipkarten, Einsatz von Werk- schutz, Pförtner*in)4
Einsatz von Alarmanlagen
Videoüberwachung der Eingänge
Schließberechtigungen und Schlüsselmanagement (z. B. Vergabe- prozesse für und Dokumentation der Transponder oder Schlüsselinhaber*in)4
Verschließen von Räumen bei Nicht-Nutzung4
Zugangsregelungen für betriebsfremde Personen (z. B. Regelung zum Umgang mit Besucher*innen)4
Sorgfältige Auswahl und Verpflichtung von Wach-/Reinigungspersonal4
Sonstiges:

Sonstiges:

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1.2 Zugangskontrolle

UKFVertragspartner 2
Maßnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass IT-Systeme von Unbefugten genutzt werden können.janeinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Login mit Benutzername + Passwort4
Starke Authentisierung oder biometrische Verfahren für administrative Zugänge4
Malwareschutz auf Server-Systemen4
Malwareschutz auf Client-Systemen4
Malwareschutz auf mobilen Geräten4
Zentrale Überwachung des Malwareschutzes4
Segmentierung des Netzwerkes durch Firewalls4
Einsatz VPN bei Remote-Zugriffen4
Verschlüsselung von Datenträgern mit sensiblen Daten auf Servern4
Verschlüsselung von Notebooks/Tablets4
Verschlüsselung von Datenträgern mit sensiblen Daten auf sonstigen mobilen Geräten4
Sperre externer Schnittstellen (z. B. USB)4
Automatische Desktopsperre4
Zentrale Verwaltung von Benutzeraccounts4
Vorgaben für sichere Passworte4
Sonstiges:

Sonstiges:

1.3 Zugriffskontrolle

UKFVertragspartner 2
Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen könnenjaneinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Zentrales Benutzer-/Berechtigungs-Management nach dem „Need to have“ Prinzip für Benutzer*innen4
Zentrales Benutzer-/Berechtigungs-Management nach dem „Need to have“ Prinzip für Administrator*innen4
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung vergebener Berechtigungen4
Zeitnaher Entzug von Berechtigungen bei Ausscheiden4
Sonstiges:

Sonstiges:

1.4 Trennungskontrolle

0202.01.51

/ RFnaMroF

UKFVertragspartner 2
Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können.janeinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Physikalische Trennung von Produktiv- und Testumgebungen (Systeme/Datenbanken/Datenträger)
Logische Trennung von Produktiv- und Testumgebungen sowohl für die Anwendungen als auch Datenbanken
Mandantenfähigkeit relevanter Anwendungen
Bereitstellung von Berechtigungskonzepten zur Sicherstellung der Trennung von Produktiv- und Testdaten
Sonstiges:

Sonstiges:

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1.5 Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO)

UKFVertragspartner 2
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen.janeinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Trennung der Zuordnungsdaten und Aufbewahrung in getrennten und abgesicherten Systemen
Verschlüsselte Ablage der Zuordnungsdaten
Sonstiges:

2 Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO; §8a (1) BSI-Gesetz)

2.1 Weitergabekontrolle

UKFVertragspartner 2
Maßnahmen, welche ein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport verhindernjaneinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Einsatz von VPNs beim Transport von Daten4
Sensible Daten in E-Mails werden verschlüsselt4
Verfahren für eine elektronische Signatur beim Versand von Daten4
Protokollierung der Datenübermittlung4
Verschlüsselung von Datenträgern, welche für einen physischen Transport eingesetzt werden
Absicherung der Bereiche, in welche Datenträger für den Transport aufbewahrt werden
Sicherung des Übertragungs- und Transportweges (verschlossene/versiegelte Umschläge oder Behälter, Kurierin/Botein)
Maßnahmen gegen unbefugtes Entfernen von Datenträgern
Sichere Entsorgung nicht mehr benötigter Datenträger (verschlossene Sammelcontainer, Aktenschredder)4
Sonstiges:

2.2 Eingabekontrolle

0202.01.51

/ RFnaMroF

UKFVertragspartner 2
Gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.janeinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Technische Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten
Manuelle oder automatisierte Kontrolle der Protokolle
Übersicht, mit welchen Programmen welche Daten eingegeben, geändert oder gelöscht werden können
Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts
Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch personalisierte Benutzer*innen
Sonstiges:

Sonstiges:

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3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO; §8a (1) BSI-Gesetz) 3.1 Verfügbarkeitskontrolle

UKFVertragspartner 2
Gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sindjaneinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Feuer- und Rauchmeldeanlagen in allen IT-Räumen (Serverraum, Verteilerräume, etc.)4
Klimatisierung aller IT-Räume (Serverraum, Verteilerräume, etc.)4
Unterbrechungsfreie Stromversorgung sowie Notstromversorgung in zentralen Serverräumen4
Überwachung der Temperatur und Feuchtigkeit in zentralen Serverräumen4
Redundanz in verschiedenen Serverräumen möglich (Server, Storage)4
Redundanz in Daten-Speichern (Hardware, RAID) vorhanden4
Formalisiertes und überwachtes Backup-Konzept4
Regelmäßige Tests zur Datenwiederherstellung und Protokollierung der Ergebnisse4
Räumlich getrennte Aufbewahrung der erstellten Datensicherungen4
Schutz gegen unberechtigten Systemzugang von Extern (Firewall)4
Vermeidung wasserführender Leitungen in den IT-Räumen4
Überwachung der Verfügbarkeit von Systemen und Anwendungen4
Vorhandene Notfallpläne bei IT-Havarien4
Sonstiges:

Sonstiges:

4 Regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO; §8a (1) BSIG)

4.1 Datenschutz- und Informationssicherheits-Management

0202.01.51

/ RFnaMroF

UKFVertragspartner 2
Verfahren zum strukturierten Management der Anforderungen des Datenschutzes, der Informationssicherheit und allgemeiner Vertrau- lichkeitsanforderungenjaneinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter nach Bedarf/ Berechtigung4
Sicherheitszertifizierung nach ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, ISAE 3402.4
Sonstige Zertifizierungen:4
Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Technischen Schutzmaßnahmen wird mind. jährlich durchgeführt4
Mitarbeiter*innen werden regelmäßig geschult und auf Vertraulichkeit verpflichtet4
Ein Datenschutzbeauftragter ist bestellt4
Eine/Ein Informationssicherheits-Beauftragte*r ist bestellt4
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird nach festgelegten Verfahren durchgeführt
Die Organisation kommt den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO nach4
Formalisierter Prozess zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen seitens Betroffener ist vorhanden4
Sonstiges:

Sonstiges:

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4.2 Incident-Response-Management

UKFVertragspartner 2
Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungenjaneinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Einsatz eines Intrusion Detection oder Prevention Systems (IDS/IPS)4
Dokumentierter Prozess zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen/Datenpannen4
Verfahren zur Nachbearbeitung von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen4
Verfahren zur Meldung von Sicherheitsvorfällen/Datenpannen an Aufsichtsbehörden4
Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die Bewertung und Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen & Datenpannen4
Dokumentation von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen (z. B. in Ticketsystemen)4
Sicherheitsrelevante Schwachstellen werden systematisch identifiziert4
Es sind Vorkehrungen getroffen und Kommunikationswege etabliert um sicherheitsrelevante Vorfälle an das Uniklinikum zu melden.4
Sonstiges:

Sonstiges:

4.3 Datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 1, 2 DSGVO)

UKFVertragspartner 2
Privacy by Design/Default/Datenschutzfreundliche Voreinstellungenjaneinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für den jeweiligen Zweck erforderlich sind
Nutzung von verfügbaren Konfigurationseinstellungen zur Verbesserung von Datenschutz und IT-Sicherheit
Sonstiges:

Sonstiges:

4.4 Auftragskontrolle (im Rahmen von Outsourcing an Dritte/Unterauftragnehmer)

0202.01.51

/ RFnaMroF

UKFVertragspartner 2
Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.janeinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Unterauftragnehmer vorhanden (Folgende Punkte von 4.4 nur bei vorhandenen Unterauftragnehmern relevant; diese Zeilen sind nur auszufüllen wenn Unterauftragnehmer eingesetzt werden.)
Vorherige Prüfung der vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und deren Dokumentation
Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten (in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit)
Abschluss der notwendigen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung bzw. EU Standard-Vertragsklauseln
Schriftliche Weisungen an den Auftragnehmer
Vereinbarung mit Auftragnehmer zur Verpflichtung seiner Mitarbeiter- *innen in Hinblick auf Vertraulichkeit und Aspekte des Datenschutzes
Vereinbarung wirksamer Kontrollrechte mit dem Auftragnehmer
Festlegung von Regelungen zum Einsatz weiterer Subunternehmer
Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrags
Bei längerer Zusammenarbeit: Laufende Überprüfung des Auftragnehmers und seines Schutzniveaus
Sonstiges:

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5 Technik 5.1 Allgemeines

UKFVertragspartner 2
Maßnahmen zur Sicherstellung eines adäquaten Stand der Technikjaneinnicht erfor- derlichjaneinnicht erfor- derlich
Berücksichtigung der Vorgaben des UKF zur Klassifizierung von Informationen (s. Anhang)4
Produkte, welche durch Lieferanten bereitgestellt werden, müssen auf vom jeweiligen Hersteller unterstützten Umgebungen (z. B. Betriebssystem, Firmware) jederzeit betreibbar sein.
Verbindungen, über welche Wartungsarbeiten am Uniklinikum ausgeführt werden, sind durch geeignete Verschlüsselungsverfahren und Authentifizierungs-Mechanismen abgesichert.4
Es werden aktuelle Schutzmaßnahmen gegen Schadcode, Viren und Malware eingesetzt4
Es gibt nachvollziehbare Verfahren (Change-Management) bei der Anpassung von Systemen und anderen administrativen Änderungen.4
Es wird eine angemessene Methodik zur Aufrechterhaltung der Aktualität der bereitgestellten Verfahren, Betriebssysteme und sonstigen Software-Bestandteilen bereitgestellt
Bei Bekanntwerden IT-sicherheitstechnischer Mängel stellt der externe Dienstleister in angemessener Zeit Lösungen zur Behebung bereit.4
Sonstiges:

0202.01.51

/ RFnaMroF Sonstiges:

Datum Unterschrift und Stempel Datum Unterschrift und Stempel Vertragspartner 2 Universitätsklinikum Freiburg

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Anhang 1 – Klassifizierung von und Umgang mit Informationen

Auf Anfrage stellen wir gerne die komplette Richtlinie „Klassifizierung von und Umgang mit Informationen zur Verfügung“.

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