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Vertraulichkeitserklärung im Vergabeverfahren
Nichtoffenes Verfahren mit öffentlichem Teilnahmewettberwerb: Soft-
ware zur Auftragsbestätigungs- und Lieferscheinverarbeitung
2026ZDI0942 H
Das vorgenannte Vergabeverfahren unterliegt dem Vertraulichkeitsgrundsatz gem. § 5 der Verga- beverordnung. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Sofern in dieser Verordnung oder anderen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, darf der öffentliche Auftraggeber keine von den Unternehmen übermittelten und von diesen als vertraulich gekennzeichneten Informationen weitergeben. Dazu gehören ins- besondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die vertraulichen Aspekte der An- gebote einschließlich ihrer Anlagen.
(2) Bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von In- formationen muss der öffentliche Auftraggeber die Integrität der Daten und die Vertrau- lichkeit der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen gewährleisten. Die Interessensbekundungen, In- teressensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge und Ange- bote sind auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln.
(3) Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen Anforderungen vorschreiben, die auf den Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens abzielen. Hierzu gehört insbesondere die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung.
Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich, hinsichtlich sämtlicher ihm/ihr im Rahmen des Vergabe- verfahrens zur Kenntnis gelangten Umstände in Bezug auf die beteiligten Unternehmen, deren An- gebote und das Vergabeverfahren, insbesondere den Wertungsprozess, Stillschweigen zu bewah- ren und diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Umfasst sind alle mündlichen Informati- onen, schriftlichen Unterlagen, Dateien, E-Mails, Bilder, Zeichnungen usw., die dem/der Unterzeich- nenden im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt werden.
Dritte im vorstehenden Sinne sind insbesondere auch sämtliche Personen, die dem unterzeichnen- den Unternehmen oder auch beteiligter Gremien angehören, aber nicht kraft organisatorischer Zu- ordnung unmittelbar an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind.
Dem/der Unterzeichnenden ist bekannt, dass die schuldhafte Verletzung der Geheimhaltungsver- pflichtung einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Vergaberecht darstellt, der den Auftraggeber
Vertraulichkeitserklärung im Vergabeverfahren 2022-023
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zur Aufhebung des Vergabeverfahrens zwingen und zu Scha- densersatzansprüchen seitens der betroffenen Unternehmen füh- ren kann.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitlich unbefristet fort.
Ort, Datum Name, Unterschrift, Stempel
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