ILO_Kernarbeitsnormen.pdf

Cloudsoftware zur automatisierten Verarbeitung von Auftragsbestätigungen und Lieferscheinen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 11:37 (Europe/Berlin)

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Anlage 1 (zu Nummer 10.3.1.2)

Berücksichtigung der ILO·Kernarbeitsnormen4 Ergänzende Vertragsbedingung

Anlage zum Angebot zur Ausschreibung (gegebenenfalls Nummer, Bezeichnung) Software zur Auftragsbestätigungs- und Lieferscheinverarbeitung 2026/ZDI/0942

Bietende Unternehmen, Produkthersteller und direkter Zulieferer des Produktherstellers ha ben bei der Ausführung des Auftrag~ gemäß Nummer 10.3.1.2 der VwV Beschaffung den Wesensgehalt der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu be rücksichtigen.

  1. Produktgruppe I Produkte
  • Zutreffendes bitte ankreuzen -

Für diesen Auftrag werden Produkte verwendet, die in eine beziehungsweise mehrere der nachfolgenden Kategorien fallen:

D

Ja, und zwar

D

Sportbekleidung, Sportartikel, {zum Beispiel Bälle, Schläger)

D

Spielwaren

D

Teppiche

D

Textilien und Bekleidung (zum Beispiel Arbeitskleidung, Uniformen, T- Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe, Vorhänge)

D

Lederprodukte (zum Beispiel Botentaschen, Schuhe)

D

Holzprodukte

D

Natursteine

D

Agrarprodukte (zum Beispiel Kaffee, Tee, Kakao, Z~cker, Reis, Oran gen- oder Tomatensaft sowie Blumen) weiter mit 11.

D

Nein. Weiter mit IV.

II. Produktherkunft

4 Die ILO-Kernarbeitsnormen umfassen die Übereinkommen Nummer 29, 87, 98, 105, 100, 111, 138 und 182; in ihnen sind weltweit anerkannte Sozialstandards zur Y.erbesserung der Arbeits-und Lebensbedingun gen aller Menschen niedergelegt Die vollständige liste der Ubereinkommen ergibt sich aus Nummer 10.3.1.2 der VwV Beschaffung.

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-: Zutreffendes bitte ankreuzen -

Für diesen Auftrag werden Produkte verwendet, die in Ländern, die in der DAC -Liste ·der Entwicklungsländer und -gebiete5 aufgeführt sind (siehe https://www.bmz.de/de/ministeriurnlzahlen fakten/oda/hintergrund/dac laender liste/index.html) gewonnen oder hergestellt worden sind.

D

Ja. Weiter mit III.

D ·

Nein. Weiter mit IV ..

III. Nachweis -zutreffenden Nachweis bitte ankreuzen, dann weiter mit IV. -

Es werden für diesen Auftrag Produkte verwendet, die in Ländern, die in der DAC - Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführt sind (siehe ,• ! . ~ • f)ttps:/Jwww.bmz.de/de/ministerium/zahlen fakten/oda/hintergrund/dac laender- liste/index.html) gewonnen oder hergestellt worden sind und die in eine oder mehr Kategorien der Ziffer 1f allen. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, den Auftrag aussch!ießlich mit Produkten auszuführen, die nachweislich unter Beachtung des Wesensgehalts der in Nummer 10.3. . 1.2 der VwV Beschaffung genannten ILO-Kem arbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.

Nachweis 1

D

Der Nachweis wird durch ein vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung ver langtes Gütezeichen· ert>racht.

Nachweis durch:·

Ausgestellt durch:

=

5 DAC Development Assistance Committee oder Ausschuss für Entwicklungshilfe {kurz DAC) der Organi sation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD}.

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Nachweis2

D

Der Nachweis wird in anderer geeigneter Weise erbracht.

Nachweis durch:

Ausgestellt durch:

Dieser Nachweis .ist einem vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung verlang ten Gütezeichen gleichwertig, da er den Anforderungen von Nummer 10.8 der VwV Beschaffung entspricht und beinhaltet, dass bei der Herstellung der zu liefernden Produkte die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden. Der Aussteller des Nach weises ist unabhängig von meinem Unternehmen, Produkthersteller und einem direk ten Zulieferer des Produktherstellers. Die Gleichwertigkeit, einschließlich der Unab hängigkeit, kann ich auf Anforderung belegen.

Nachweis 3

D

Ich sichere/Wir sichern zu, dass der Wesensgehalt der ILO-Kernarbeitsnormen bei Herstellung beziehungsweise Bearbeitung des Produktes beachtet wurde und mein/unser Unternehmen, der Produkthersteller, sowie der direkte Zulieferer des Produktherstellers aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um die Beachtung des Wesensgehalts der ILO-Kernarbeitsnormen bei Herstellung bezie hungsweise Bearbeitung der zu liefernden Produkte zu gewährleisten.

Nachvollziehbare Darstellung der zielführenden Maßnahmen:

IV. Vertragliche Nebenpflicht im Falle des Zuschlages

Vorstehend abgegebene Erklärung wird als vertragliche Nebenpflicht im Falle des Zu schlags Bestandteil des Vertrages.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder grob fahrlässig erstellte falsche Erklärung enthält,

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meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, beziehungs weise - nach Vertragsschluss - den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.

Datum, Unterschrift, Firmenstempel

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