B.5_523_eu_tariftreue_mindestentlohnung.pdf

Cloudbasierte Finanzsoftware zur Ablösung der SAP-Lösung implementieren und betreiben

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 12:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

VHB NRW Formular 523 EU 04/2016 Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung

Verpflichtungserklärung

zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen

unter Berücksichtigung der Vorgaben

des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und

Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW)

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

  1. Ich erkläre/Wir erklären ☐ bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)1 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. In diesem Fall ist keine weitere Angabe erforderlich. ☐ kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)2 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. Weiter mit 2. .

  2. Ich erkläre/Wir erklären (Eine der nachfolgenden Alternativen ist zwingend anzukreuzen. Danach weiter mit 3.) ☐ dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes3 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind,

und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird.

1 Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) zu sein. 2 wie vor 3 ersetzt durch das Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)

[Seite 2]

VHB NRW Formular 523 EU 04/2016 Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung

☐ dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt wird und ich/wir Änderungen während der Ausführungszeit nachvollziehen,

und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird.

☐ dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende), die am Standort Deutschland tätig sind, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird.

  1. weitere Pflichtangaben

3.1 Art der tariflichen Bindung: (Zutreffendes bitte ankreuzen, danach weiter mit 3.2) ☐ Es liegt keine tarifliche Bindung vor.

☐ Es liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung ist nachfolgend anzugeben:

3.2 Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten:

Ich erkläre/Wir erklären,

dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten.

Ich erkläre / Wir erklären,

dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers.

[Seite 3]

VHB NRW Formular 523 EU 04/2016 Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung

− den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, − den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe

öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher

Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium

des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird, − nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.


(Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung