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VHB NRW Formular 523 EU 04/2016 Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung
Verpflichtungserklärung
zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen
unter Berücksichtigung der Vorgaben
des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW)
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Ich erkläre/Wir erklären ☐ bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)1 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. In diesem Fall ist keine weitere Angabe erforderlich. ☐ kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)2 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. Weiter mit 2. .
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Ich erkläre/Wir erklären (Eine der nachfolgenden Alternativen ist zwingend anzukreuzen. Danach weiter mit 3.) ☐ dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes3 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818), für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind,
und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird.
1 Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) zu sein. 2 wie vor 3 ersetzt durch das Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)
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☐ dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung einer Leistung im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten gezahlt wird und ich/wir Änderungen während der Ausführungszeit nachvollziehen,
und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird.
☐ dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende), die am Standort Deutschland tätig sind, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird.
- weitere Pflichtangaben
3.1 Art der tariflichen Bindung: (Zutreffendes bitte ankreuzen, danach weiter mit 3.2) ☐ Es liegt keine tarifliche Bindung vor.
☐ Es liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung ist nachfolgend anzugeben:
3.2 Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten:
Ich erkläre/Wir erklären,
dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten.
Ich erkläre / Wir erklären,
dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers.
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Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung
− den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, − den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe
öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher
Ausschluss nach § 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium
des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird, − nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel)