Ausschreibung_Cloud-PBX_Kreis-RE_herstellerneutral_V3_3.pdf

Cloud-Telefonsystem für die Kreisverwaltung Recklinghausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 12:48 (Europe/Berlin)

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Kreisverwaltung Recklinghausen | Vergabeunterlage Cloud-PBX

VERGABEUNTERLAGE / LEISTUNGSVERZEICHNIS

Cloudbasierte Kommunikations-, Telefonie-

und Contact-Center-Plattform

mit Microsoft-Teams-Integration, Endgeräten,

lokalem Notfallsystem und Einführungsleistungen

AngabeInhalt
AuftraggeberKreisverwaltung Recklinghausen
OrganisationFachdienst 16.1
ProjektCloud-PBX Teams
LeistungsartLiefer-, Dienstleistungs- und SaaS-Leistungen
StandortKurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen
Technische GrundlageLastenheft Cloud-PBX Kreis RE, Version 2.4
Version3.3
Datum12.06.2026

Wichtiger Hinweis: Die Vergabeunterlage ist vollständig hersteller- und produktneutral auszulegen. Produktnamen, interne Lizenzmodelle oder technische Architekturentscheidungen einzelner Hersteller sind nicht Gegenstand der Beschaffung. Maßgeblich ist die vollständige und nachweisbare Erfüllung der funktionalen, qualitativen, sicherheitsbezogenen und betrieblichen Anforderungen.

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Inhaltsverzeichnis

Die Seitenangaben beziehen sich auf diese Dokumentfassung.

  1. Gegenstand, Ziel und Bestandteile der Vergabe 3
  2. Herstellerneutralität, Gleichwertigkeit und Abweichungen 4
  3. Mengengerüst und Lizenzmodell 5
  4. Eignungsanforderungen 6
  5. Technische und funktionale Mindestanforderungen 7
  6. Projekt-, Migrations- und Einführungsleistungen 8
  7. Endgeräte und IP-Analog-Gateways 9
  8. Betrieb, Support und Service Level 10
  9. Angebotsstruktur und einzureichende Unterlagen 11
  10. Preisblatt und Wertungsperiode 12
  11. Zuschlagskriterien und Bewertungsmethode 13
  12. Angebotsprüfung und Ausschluss 14
  13. Bietererklärungen 17
  14. Vergaberechtliche Auslegung und Dokumentation 18
  15. Anlagenverzeichnis 19

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1. Gegenstand, Ziel und Bestandteile der Vergabe

1.1 Gegenstand der Beschaffung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung, betriebsbereite Einrichtung, Migration, Inbetriebnahme, Dokumentation und der laufende Betrieb einer cloudbasierten Kommunikations- und Telefonieplattform einschließlich integrierter Contact-Center-, Vermittlungs-, Reporting- und Microsoft-Teams-Funktionen. Zum Leistungsumfang gehören außerdem geeignete IP-Tischtelefone, IP-Analog-Gateways, ein lokal betreibbares Notfall-/Standby-System sowie die erforderlichen Projekt-, Migrations-, Schulungs- und Supportleistungen.

Das produktive Hauptsystem muss als Public-Cloud-SaaS-Lösung bereitgestellt werden. Die technischen und funktionalen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem Lastenheft in der bei Veröffentlichung gültigen Fassung und der Bietermatrix der MUSS-Anforderungen.

1.2 Vergabeunterlagen und Rangfolge

  1. Vertragsunterlagen und besondere Vertragsbedingungen,
  2. das Lastenheft Cloud-PBX Kreis RE, Version 2.4,
  3. diese Vergabeunterlage einschließlich Leistungsverzeichnis und Preisblatt,
  4. die Bietervorlage zur Beantwortung der MUSS-Anforderungen,
  5. die veröffentlichten Antworten auf Bieterfragen und Berichtigungen,
  6. das Angebot des erfolgreichen Bieters einschließlich verbindlicher Konzepte und Nachweise.

Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Reihenfolge, soweit in einer Berichtigung oder in den Vertragsunterlagen nichts Abweichendes festgelegt wird. Bieter haben erkennbare Widersprüche oder Unklarheiten unverzüglich über die vorgesehene Vergabeplattform anzuzeigen.

1.3 Verfahrensgrundsätze

Die Anforderungen werden für alle Unternehmen einheitlich angewendet. Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der vorab bekannt gemachten Eignungsanforderungen, Mindestanforderungen, Zuschlagskriterien und Bewertungsmaßstäbe. Maßgeblich sind insbesondere die Grundsätze von Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit.

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2. Herstellerneutralität, Gleichwertigkeit und Abweichungen

2.1 Herstellerneutrale Leistungsbeschreibung

Die Ausschreibung verlangt weder ein bestimmtes Produkt noch eine Nachbildung der Architektur, Lizenzlogik oder Implementierungsweise eines bestimmten Herstellers. Zugelassen sind alle Lösungen, die den ausgeschriebenen Gesamtbedarf vollständig, nachweisbar und ohne wesentliche funktionale oder betriebliche Einschränkungen erfüllen.

2.2 Maßstab der Gleichwertigkeit

Gleichwertigkeit wird anhand objektiver Kriterien geprüft. Hierzu gehören insbesondere Funktionsumfang, Integrationstiefe, Verfügbarkeit, Informationssicherheit, Datenschutz, Administrierbarkeit, Betriebs- und Supportmodell, Migrationsfähigkeit, Notfallfähigkeit, Skalierbarkeit, Schnittstellen, Gesamtbetriebskosten und die Einhaltung der drei ausgeschriebenen Lizenzkategorien.

Eine technische Umsetzung ist zulässig, wenn der Bieter mit dem Angebot nachvollziehbar belegt, dass sämtliche geforderten Ergebnisse und Betriebsprozesse mindestens gleichwertig erreicht werden. Die Darlegungs- und Nachweispflicht für eine gleichwertige Umsetzung liegt beim Bieter.

2.3 Technische Module und Unterkomponenten

Herstellerinterne Module, technische Hintergrundkomponenten und Unterauftragnehmer sind zulässig. Sie dürfen für den Auftraggeber jedoch keine zusätzlichen separat zu administrierenden Anwendungssysteme, zusätzlichen abrechenbaren Pflichtlizenzen oder unklaren Verantwortungsübergänge verursachen. Der Auftragnehmer bleibt für die funktionsfähige Gesamtlösung und den einheitlichen Support verantwortlich.

2.4 Nachweise, Leistungsumfang und technische Voraussetzungen

Der Bieter hat die Erfüllung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen vollständig, eindeutig und prüffähig darzustellen. Soweit in der Bietermatrix oder im Lastenheft Nachweise, Erläuterungen oder Fundstellen gefordert werden, sind diese vom Bieter nachvollziehbar anzugeben.

Pauschale Bestätigungen wie „wird erfüllt“, „wird unterstützt“ oder „im Standard enthalten“ reichen nicht aus, sofern eine konkrete Erläuterung, ein Nachweis oder eine Fundstelle gefordert ist.

Notwendige technische Voraussetzungen, Zusatzkomponenten, Lizenzen, Dienstleistungen oder sonstige Leistun- gen, die zur vollständigen Erfüllung der geforderten Anforderungen erforderlich sind, sind vollständig anzugeben und im Angebot einzupreisen. Alle zur Erfüllung erforderliche Bestandteile, welche nicht anzugeben sind, gelten als vom angebotenen Leistungsumfang umfasst.

Einschränkungen, Vorbehalte oder nicht enthaltene Leistungen in Bezug auf MUSS-Anforderungen, Mindestanfor- derungen oder sonstige verbindliche Anforderungen der Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und können zum Ausschluss des Angebots führen.

Technisch abweichende Umsetzungswege oder Produktarchitekturen sind nur zulässig, soweit sämtliche verbindli- chen Anforderungen vollständig erfüllt werden und die funktionale, technische, betriebliche, datenschutzrechtliche und sicherheitsbezogene Gleichwertigkeit prüffähig nachgewiesen wird.

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3. Mengengerüst und Lizenzmodell

3.1 Kalkulationsmengen

Pos.LeistungMengeEinheitHinweis
M1Vollfunktionslizenz1.500Lizenz/MonatNamentlich zugeordnete
Benutzer mit
vollständigem
Funktionsumfang
M2Device-Lizenz550Lizenz/MonatReine technische oder gemeinsam genutzte IP- /Analog-Teilnehmer ohne Vollfunktionsbenutzer
M3Mobile-Only-Lizenz50Lizenz/MonatAusschließlich mobile
Nutzung über
Smartphone-App als
Nebenstelle
M4IP-Tischtelefon400StückKaufposition; funktionale Mindestmerkmale gemäß Abschnitt 7
M5IP-Analog-Gateway, 420StückKaufposition
Ports
M6IP-Analog-Gateway, 8 Ports30StückKaufposition

Die Mengen dienen der einheitlichen Angebotswertung. Sie sind Kalkulations- beziehungsweise Planmengen und begründen – soweit die Vertragsunterlagen nichts Abweichendes regeln – keine Abnahmeverpflichtung über die tatsächlich beauftragten Mengen. Die endgültige Zuordnung von Teilnehmern und Endgeräten erfolgt auf Grundlage der abgestimmten Migrations- und Nebenstellenlisten.

3.2 Drei verbindliche Vergleichslizenztypen

Zur Vergleichbarkeit der Angebote und zur Begrenzung des späteren Lizenz- und Administrationsaufwands sind sämtliche für die ausgeschriebene Lösung erforderlichen Nutzungsrechte gegenüber dem Auftraggeber auf genau drei abrechenbare Vergleichslizenztypen abzubilden:

• Vollfunktionslizenz: alle im Lastenheft geforderten Benutzerfunktionen, insbesondere Telefonie, Softphone, mobile Nutzung, Teams-Integration, Präsenzabgleich, Contact Center, Agenten- und Supervisor-Funktionen, Vermittlungsplatz, Reporting, Wallboards, Voicemail, Standardintegrationen und erforderliche Standardschnittstellen. • Device-Lizenz: reine IP-Telefone, analoge Teilnehmer, technische Nebenstellen und vergleichbare Geräte ohne namentlich zugeordneten Vollfunktionsbenutzer. • Mobile-Only-Lizenz: ausschließlich mobile Benutzer, die eine Smartphone-App als eigenständige Nebenstelle nutzen.

Der Hersteller darf intern weitere Lizenzen oder Module verwenden. Diese sind vollständig und ohne gesonderte Abrechnung in die drei Vergleichslizenztypen einzukalkulieren und im Lizenz-Mapping offenzulegen. Zusätzliche verpflichtende Contact-Center-, Agenten-, Supervisor-, Vermittlungsplatz-, Reporting-, Teams-, Softphone-, API- oder Integrationslizenzen werden nicht gesondert vergütet.

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4. Eignungsanforderungen

Eignungsanforderungen beziehen sich ausschließlich auf die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung. Sie werden nicht zugleich als Zuschlagskriterien gewertet.

Nr.EignungsanforderungMindestinhaltNachweis
E1Befähigung zur BerufsausübungEintragung in ein Berufs- oderRegisterauszug oder
Handelsregister, soweitEigenerklärung gemäß
gesetzlich vorgesehen.Vergabeunterlagen.
E2Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - ReferenzenMindestens drei geeignete Referenzen über vergleichbare Cloud-PBX-/UC-Projekte in den letzten 4 Jahren. Das Projekt wurde nicht vor dem 01.01.2022 benonnen. Vergleichbarkeit ist insbesondere bei Public-Cloud- Betrieb und einer Microsoft- Teams-Integration, Migration gegeben. Referenzen öffentlicher und privater Auftraggeber werden gleichbehandelt.Referenzliste mit Auftraggeber, Zeitraum, Datum des Projektbeginns, Umfang und Leistungsinhalt.
E3Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Fachkunde und HerstellerzugangDer Bieter kann die angeboteneHerstellerautorisierung, Schulungs- /Zertifizierungsnachweise, Supportvertrag oder gleichwertige Nachweise.
Lösung fachgerecht liefern,
konfigurieren, betreiben und
unterstützen. Ein bestimmter
Hersteller-Partnerstatus wird nicht
verlangt.
E4Technische und berufliche Leistungsfähtigkeit - ProjektorganisationDeutschsprachige Projektleitung und deutschsprachige technische Eskalationsmöglichkeit während der vereinbarten Servicezeiten.Benennung von Rollen, Vertretung und Qualifikationen.
E5Wirtschaftliche LeistungsfähigkeitAngemessene Betriebs-Versicherungsnachweis oder verbindliche Erklärung zum Abschluss im Zuschlagsfall.
/Berufshaftpflichtversicherung für
Personen-, Sach- und
Vermögensschäden.
E6AusschlussgründeNichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach den Vergabeunterlagen.Eigenerklärung beziehungsweise EEE, soweit vorgesehen.

4.1 Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer

Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und der Einsatz von Unterauftragnehmern sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen und der anwendbaren vergaberechtlichen Bestimmungen zulässig. Der Bieter hat Art und Umfang der vorgesehenen Leistungen sowie die hierfür eingesetzten Unternehmen offenzulegen. Bei Eignungsleihe sind die erforderlichen Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

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5. Technische und funktionale Mindestanforderungen

Die vollständigen technischen und funktionalen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem Lastenheft und der MUSS- Matrix. Sämtliche dort als MUSS gekennzeichneten Anforderungen sind Mindestanforderungen. Sie werden nicht bepunktet, sondern im Rahmen der Angebotsprüfung als erfüllt, nicht erfüllt bewertet. Die Nichterfüllung von Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebots.

5.1 Besonders wesentliche Mindestanforderungen

• Public-Cloud-SaaS als produktives Hauptsystem; keine lokale PBX als notwendiger Produktivkern. • Betrieb in einer C5-geprüften Umgebung oder Vorlage eines nachweislich gleichwertigen unabhängigen Sicherheitsnachweises mit nachvollziehbarem Scope. • EU-/EWR-Datenverarbeitung entsprechend Lastenheft und Datenschutzunterlagen. • Integration in Microsoft Entra ID und Microsoft 365 einschließlich SSO und Benutzerbereitstellung. • Microsoft-Teams-Integration einschließlich bidirektionalem Präsenz-/Statusabgleich, ohne dass eine reine Weiterleitung als Erfüllung ausreicht. • Integrierte Telefonie-, Contact-Center-, Vermittlungs-, Reporting- und Administrationsfunktionen. • Offene und dokumentierte Schnittstellen für Integrationen, Automatisierungen, Bots und zukünftige digitale Prozesse. • SIP-Trunk-Unabhängigkeit und Unterstützung des vorgesehenen Telekommunikationsanschlusses einschließlich Notruf- und Rufnummernkonzept. • Lokal betreibbares virtuelles Notfall-/Standby-System für definierte Krisenbenutzer. • Einheitliche oder nahtlos integrierte Administration von Cloud-Hauptsystem und lokalem Notfallsystem ohne getrennte Doppelpflege.

5.2 C5 und gleichwertige Sicherheitsnachweise

Ein Sicherheitsnachweis gilt nicht allein deshalb als gleichwertig, weil einzelne ISO-Zertifizierungen vorliegen. Der Bieter muss bei einem alternativen Nachweis darlegen, dass Prüftiefe, Unabhängigkeit, Aktualität, Kontrollumfang, Cloud- spezifische Kriterien und Abdeckung der konkret angebotenen Dienste dem geforderten Schutzniveau entsprechen. Die Prüfung erfolgt anhand der im Lastenheft genannten objektiven Kriterien.

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6. Projekt-, Migrations- und Einführungsleistungen

• Projektstart, Detailaufnahme und Abstimmung des Zielbilds, • Feinkonzept für Mandanten, Rufnummern, Benutzer, Geräte, Gruppen, Warteschlangen, Contact Center und Vermittlung, • Einrichtung der Cloud-Instanz und des lokalen Notfallsystems, • Anbindung von Microsoft Entra ID, Microsoft Teams und Microsoft 365, • Anbindung und Test der SIP-Trunks einschließlich Notrufkonzept, • Provisionierung und Einbindung der Endgeräte und Analog-Gateways, • Migrationsplanung und stufenweise Überführung der Standorte und Fachbereiche, • Durchführung von Pilot, Tests, Abnahme und dokumentiertem Rückfallverfahren, • Erstellung vollständiger Betriebs-, Administrations-, Sicherheits- und Notfalldokumentation, • Administratorenschulung, Know-how-Transfer und Begleitung des Produktivstarts.

Der Bieter kalkuliert sämtliche zur betriebsbereiten Einführung erforderlichen Leistungen vollständig. Annahmen, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und nicht enthaltene Leistungen sind gesondert und eindeutig auszuweisen.

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7. Endgeräte und IP-Analog-Gateways

7.1 IP-Tischtelefone

• Business-SIP-Tischtelefon mit Farbdisplay und intuitiver Bedienung, • mindestens zwei Gigabit-Ethernet-Anschlüsse und PoE, • Headset-Unterstützung über mindestens eine marktübliche kabelgebundene oder drahtlose Schnittstelle, • zentrales Provisioning, Firmware- und Konfigurationsmanagement durch die angebotene Plattform, • der Redirection-Server für die Erstanmeldung der IP-Telefone muss seinen Betriebssitz in der EU haben, Anmeldungen außerhalb der EU sind nicht zulässig. • Unterstützung zentraler Telefonbücher, Besetztlampenfelder beziehungsweise programmierbarer Funktionstasten, • Integriertes WLAN für drahtlose Netzwerkverbindung • Sicherheitsfunktionen und verschlüsselte Signalisierung entsprechend dem Gesamtsystem, • aktuelle reguläre Lieferbarkeit und Herstellersupport für die vorgesehene Nutzungsdauer.

Der Bieter benennt Fabrikat und Modell verbindlich und fügt ein Produktdatenblatt bei. Eine Zertifizierung durch einen bestimmten Hersteller wird nicht gefordert; der Bieter muss die vollständige Interoperabilität, das zentrale Provisioning und den Support innerhalb der angebotenen Gesamtlösung nachweisen.

7.2 IP-Analog-Gateways

• SIP-fähige Gateways mit vier beziehungsweise acht FXS-Ports, • zentrales oder dokumentiertes Konfigurations- und Firmwaremanagement, • Unterstützung der für die vorhandenen analogen Endgeräte erforderlichen Signalisierungs- und Wahlverfahren, • Einbindung in Rufnummern-, Routing-, Notruf- und Sicherheitskonzept, • vollständige Dokumentation der Portbelegung und Konfiguration.

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8. Betrieb, Support und Service Level

Der Anbieter legt ein Betriebs- und Supportkonzept vor. Eine bestimmte Niederlassung oder räumliche Entfernung zum Kreishaus wird nicht verlangt. Maßgeblich ist die nachweisbare Einhaltung der vertraglich festgelegten Reaktions-, Wiederherstellungs- und Vor-Ort-Zeiten.

KategorieBeschreibungMindestanforderung
Priorität 1 – kritischGesamtausfall oder wesentliche Beeinträchtigung zentraler Telefonie- /NotfallfunktionenReaktion spätestens 30 Minuten, fortlaufende
Bearbeitung und Eskalation;
Wiederherstellungsziel gemäß Angebot und
SLA.
Priorität 2 – hochErhebliche Funktionsbeeinträchtigung ohne vollständigen AusfallReaktion spätestens 2 Stunden innerhalb der vereinbarten Servicezeit.
Priorität 3 – normalEinzelstörung oder nicht kritischeReaktion spätestens am folgenden Arbeitstag.
Einschränkung
Vor-Ort-LeistungWenn eine Entstörung nachweislich nicht remote möglich istBereitstellung qualifizierten Personals innerhalb der angebotenen und bewerteten Vor-Ort-Zeit.

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9. Angebotsstruktur und einzureichende Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Formular 325 EU (Zusammenstellung der vom Unternehmen im offenen Verfahren einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise).

9.1 Aufklärung und Nachforderung

Aufklärung und Nachforderung richten sich ausschließlich nach den anwendbaren vergaberechtlichen Vorschriften und den Festlegungen in der Auftragsbekanntmachung. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht nicht. Preis- und wertungsrelevante Angebotsinhalte dürfen nicht nachträglich ergänzt oder verändert werden. Die Vergabestelle wird vergleichbare Sachverhalte gleich behandeln.

9.2 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen. Hiervon unberührt bleiben technisch abweichende Hauptangebote, die sämtliche Mindestanforderungen erfüllen und deren Gleichwertigkeit vollständig nachgewiesen wird.

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10. Preisblatt und Wertungspreis

Alle Preise sind in Euro netto anzugeben. Sämtliche zur vollständigen Leistungserbringung erforderlichen Nebenleistungen, Nutzungsrechte, Pflichtmodule, Schnittstellen, Supportbestandteile und Reisekosten sind einzukalkulieren, soweit im Preisblatt keine gesonderte Position vorgesehen ist. Der Optionale Einheitspreis fließt nicht in die Gesamtsumme und wird nicht bewertet, sondern dient als Lizenzpreis für spätere Nachbestellungen und wird lediglich informatorisch in der Spalte “EP netto” angegeben.

10.1 Monatlich wiederkehrende Leistungen

Pos.LeistungMengeEinheitEP nettoGP netto/Monat
1.01Vollfunktionslizenz1.500Lizenz/Monat
gemäß Lastenheft
1.02Device-Lizenz gemäß Lastenheft550Lizenz/Monat
1.03Mobile-Only-Lizenz50Lizenz/Monat
gemäß Lastenheft
1.04Zusätzliche Vollfunktionslizenz1Lizenz/Monatoptional; Einheitspreis
1.05Zusätzliche Device-1Lizenz/Monatoptional;
LizenzEinheitspreis
1.06Zusätzliche Mobile- Only-Lizenz1Lizenz/Monatoptional; Einheitspreis

10.2 Einmalige Hardwareleistungen

Pos.LeistungMengeEinheitEP nettoGP netto
2.01IP-Tischtelefon400Stück
gemäß Abschnitt 7.1
2.02IP-Analog-Gateway, 4 Ports20Stück
2.03IP-Analog-Gateway,30Stück
8 Ports

10.3 Einmalige Projekt- und Einführungsleistungen

Pos.LeistungMengeEinheitEP nettoGP netto
3.01Gesamtpreis1Pauschale
betriebsbereite
Einführung gemäß
Lastenheft
3.02Zusätzlicher Personentag Projekt- /Consultingleistung1Personentagoptional
3.03Zusätzliche1Personentagoptional
Schulungsleistung

10.4 Wertungspreis

Der Wertungspreis wird aus den für die vorgesehene Wertungsdauer angesetzten wiederkehrenden Leistungen sowie den einmaligen Hardware- und Einführungsleistungen gebildet. Die konkrete Bewertungsmethodik und Berechnungsformel werden in der Auftragsbekanntmachung beziehungsweise der Zuschlagsmatrix einheitlich festgelegt.

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11. Zuschlagskriterien und Bewertungsmethode

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt. Mindestanforderungen und MUSS-Anforderungen werden nicht bepunktet. Sie werden ausschließlich als vorgelagerte Prüf- bzw. Ausschlusskriterien geprüft. Nur Angebote, die die formale Prüfung, die Eignungsprüfung, die Prüfung der Angemessenheit des Preises sowie die Prüfung der MUSS-Anforderungen bestehen, gelangen in die Zuschlagswertung.

Zuschlagsmatrix:

Nr.HauptkriteriumGewichtungBewertung
Z1Wertungspreis30 %Niedrigster Wertungspreis erhält
30 Punkte. Andere Angebote:
niedrigster Wertungspreis /
Wertungspreis des Angebots ×
30.
Z2Projekt-, Migrations- und Rolloutkonzept20 %Bewertung anhand der veröffentlichten Unterkriterien und des Bewertungsrasters, insbesondere hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Widerspruchsfreiheit, Praxisnähe und Projektbezug.
Z3Betriebs-, Support- und Servicekonzept20 %Bewertung anhand der
veröffentlichten Unterkriterien und
des Bewertungsrasters,
insbesondere hinsichtlich
Vollständigkeit,
Nachvollziehbarkeit,
Widerspruchsfreiheit, Praxisnähe
und Projektbezug
Z4Architektur-, Integrations- und Zukunftskonzept30 %Bewertung anhand der veröffentlichten Unterkriterien und des Bewertungsrasters, insbesondere hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Widerspruchsfreiheit, Praxisnähe und Projektbezug.

11.1 Bewertungsraster für qualitative Kriterien

Bewertungssystematik

Die qualitativen Zuschlagskriterien werden anhand der in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten Kriterien, Unterkriterien und Gewichtungen bewertet. Für jedes qualitative Unterkriterium wird zunächst eine Rohpunktzahl von 0 bis 5 Punkten vergeben.

Die Rohpunktzahl dient ausschließlich der fachlichen Bewertung des jeweiligen Unterkriteriums. Für die Ermittlung der Rangfolge werden die Rohpunkte anschließend entsprechend der festgelegten Haupt- und Untergewichtungen in gewichtete Punkte umgerechnet.

Dadurch wird sichergestellt, dass Unterkriterien mit gleicher maximaler Rohpunktzahl entsprechend ihrer jeweils bekannt gemachten Bedeutung unterschiedlich in die Gesamtwertung eingehen.

Punkteskala für qualitative Unterkriterien

Punkte Bewertung Beschreibung

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0 Punktenicht bewertbar / nicht erfülltDie geforderte Darstellung fehlt, ist nicht nachvollziehbar oder erfüllt das Kriterium nicht.
1 Punktsehr schwachDas Kriterium wird nur in Ansätzen behandelt; wesentliche Inhalte fehlen oder bleiben unklar.
2 PunkteschwachDas Kriterium wird teilweise behandelt, weist jedoch deutliche Lücken, Risiken oder Unschärfen auf.
3 PunkteausreichendDas Kriterium wird grundsätzlich nachvollziehbar erfüllt; kleinere Lücken oder Unklarheiten bleiben bestehen.
4 PunktegutDas Kriterium wird vollständig, nachvollziehbar und praxisgerecht erfüllt.
5 Punktesehr gutDas Kriterium wird vollständig, besonders überzeugend, konkret, projektspezifisch und mit erkennbaren Mehrwerten erfüllt.

Umrechnung in gewichtete Punkte für die Zuschlagskriterien Z2 bis Z4

Die vergebenen Rohpunkte werden nicht unmittelbar addiert. Stattdessen wird für jedes Unterkriterium ein gewichteter Punktwert berechnet.

Die Umrechnung erfolgt nach folgender Formel:

Gewichteter Punktwert des Unterkriteriums = (erreichte Rohpunkte / maximale Rohpunkte) × Gewichtung des Hauptkriteriums × Gewichtung des Unterkriteriums x 100

Die Gewichtung des Hauptkriteriums und die Gewichtung des Unterkriteriums werden dabei als Prozentwerte angesetzt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller Unterkriterien ergibt die erreichte gewichtete Punktzahl des jeweiligen Hauptkriteriums.

Die Summe aller gewichteten Punktzahlen für die Hauptkriterien bildet die qualitative Gesamtpunktzahl des Angebots.

Beispiel für das Zuschlagskriterium Z2

Das Zuschlagskriterium Z2 ist mit 20 % an der Gesamtwertung beteiligt. Innerhalb von Z2 sind mehrere Unterkriterien vorgesehen. Beispielhaft sind das Unterkriterium „Projektorganisation“ mit 20 % und das Unterkriterium „Migrations- und Standortplanung“ mit 30 % innerhalb von Z2 gewichtet.

Erhält ein Angebot in beiden Unterkriterien jeweils die maximale Rohpunktzahl von 5 von 5 Punkten, ergeben sich dennoch unterschiedliche gewichtete Punktwerte, weil die Unterkriterien unterschiedlich gewichtet sind.

UnterkriteriumRohpunkteBerechnungGewichteter Punktwert
Projektorganisation5 von 55 / 5 × 20 % × 20 % x 1004,00 Punkte
Migrations- und Standortplanung5 von 55 / 5 × 20 % × 30 % x 1006,00 Punkte

Damit haben beide Unterkriterien zwar dieselbe maximale Rohpunktzahl von 5 Punkten, gehen aufgrund ihrer unterschiedlichen Untergewichtung jedoch mit unterschiedlichem Gewicht in die Gesamtwertung ein.

Ermittlung der Rangfolge

Die gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien werden addiert. Die daraus entstehende gewichtete Gesamtpunktzahl für die Hauptkriterien ist maßgeblich für die qualitative Wertung.

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Kreisverwaltung Recklinghausen | Vergabeunterlage Cloud-PBX Es werden die Qualität (Z2-Z4) und der Wertungspreis (Z1) bewertet. Zusammen mit der gewichteten Preiswertung ergibt sich die Gesamtpunktzahl des Angebots.

Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erteilt, sofern das Angebot zuvor die formale Prüfung, die Eignungsprüfung, die Prüfung der Angemessenheit des Preises sowie die Prüfung der MUSS- Anforderungen bestanden hat.

11.2 Unterkriterien Projekt-, Migrations- und Rolloutkonzept

UnterkriteriumAnteil innerhalb Z2Maximale gewichtete
Punkte
Projektorganisation, Rollen und Verantwortlichkeiten20 %4
Migrations- und Standortplanung einschließlich Rückfallkonzept30 %6
Test-, Pilot- und Abnahmekonzept20 %4
Schulung, Dokumentation und Wissenstransfer15 %3
Risiko-, Änderungs- und Kommunikationsmanagement15 %3

11.3 Unterkriterien Betriebs-, Support- und Servicekonzept

UnterkriteriumAnteil innerhalb Z3Maximale gewichtete
Punkte
Serviceorganisation und deutschsprachige Eskalation25 %5
Störungsannahme, Priorisierung und Eskalationsverfahren30 %6
Wiederherstellungs- und Kommunikationsprozesse bei kritischen25 %5
Störungen
Verbindliche Vor-Ort-Bereitschaft ohne geografische Standortvorgabe20 %4

11.4 Unterkriterien Architektur-, Integrations- und Zukunftskonzept

UnterkriteriumAnteil innerhalb Z4Maximale gewichtete Punkte
Durchgängige Administration und geringe Betriebs-Komplexität30 %9
Qualität und Offenheit der Schnittstellen und Integrationen25 %7,5
Skalierbarkeit, Releasefähigkeit und Erweiterbarkeit25 %7,5
Qualität des Notfall- und Wiederanlaufkonzepts über Mindestniveau20 %6

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12. Angebotsprüfung und Ausschluss

Die Angebotsprüfung erfolgt stufenweise: formale Prüfung, Eignungsprüfung, Prüfung der Mindestanforderungen, rechnerische und wirtschaftliche Prüfung (insbesondere die Angemessenheitsprüfung des Preises) sowie Zuschlagswertung. Ein Ausschluss erfolgt nur auf Grundlage der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und der vorher bekannt gemachten Anforderungen.

Nr.Prüfpunkt
A1Fristgerechter und formgerechter Eingang
A2Keine unzulässigen Änderungen an den Vergabeunterlagen
A3Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nachgewiesen
A4Preisblatt vollständig und eindeutig kalkuliert
A5MUSS-Anforderungen vollständig erfüllt und nachgewiesen
A6Keine unzulässigen Bedingungen, Vorbehalte oder widersprüchlichen Erklärungen
A7Angebot rechnerisch und inhaltlich prüfbar

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13. Bietererklärungen

AngabeEintrag des Bieters
Unternehmen / Rechtsform
Anschrift
Ansprechpartner Angebot
Projektleitung
Technische Eskalation
Angebotene Lösung / Hersteller
Version / Release
Unterauftragnehmer

13.1 Verbindliche Erklärungen

• Wir haben sämtliche Vergabeunterlagen einschließlich veröffentlichter Bieterinformationen berücksichtigt. • Wir haben alle erforderlichen Lizenzen, Module, Schnittstellen, Pflichtkomponenten und Nebenleistungen vollständig kalkuliert. • Wir bestätigen, dass unser Angebot keine Einschränkungen, Vorbehalte oder abweichenden Leistungsinhalte in Bezug auf MUSS-Anforderungen, Mindestanforderungen oder sonstige verbindliche Vorgaben der Vergabeunterlagen enthält. Alle zur vollständigen Erfüllung der angebotenen Leistung erforderlichen Voraussetzungen, Mitwirkungspflichten, Zusatzkomponenten, Lizenzen, Dienstleistungen und Kostenbestandteile wurden vollständig offengelegt und sind im Angebot berücksichtigt. • Wir bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Nachweise und Erklärungen.

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14. Vergaberechtliche Auslegung und Dokumentation

Diese Vergabeunterlage ist im Einklang mit den Grundsätzen des GWB und der VgV auszulegen. Die Leistungsbeschreibung ist funktional, eindeutig und erschöpfend auf den konkreten Bedarf ausgerichtet. Anforderungen mit wettbewerbsbegrenzender Wirkung werden in der Vergabeakte sachlich durch betriebliche, sicherheitsbezogene, wirtschaftliche oder organisatorische Gründe dokumentiert.

Die Vergabestelle dokumentiert insbesondere die Gründe für das Public-Cloud-Betriebsmodell, das integrierte Applikationsmodell, die drei Vergleichslizenztypen, den C5-bezogenen Sicherheitsnachweis, die einheitliche Administration des Notfallsystems und die Microsoft-Teams-/Entra-ID-Integration. Die Dokumentation stellt klar, dass keine identische Produktarchitektur verlangt wird und alternative gleichwertige Lösungen zugelassen sind.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere §§ 97, 121, 122 und 127 GWB sowie §§ 29, 31, 32, 33, 46, 47, 48, 56 und 57 VgV in der jeweils anwendbaren Fassung. Die abschließende Festlegung der Verfahrensart, Fristen, Vertragsbedingungen, Schwellenwertberechnung und Nachforderungsregelung erfolgt durch die zuständige Vergabestelle unter Einbeziehung der rechtlichen Beratung.

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15. Anlagenverzeichnis

Nr.Anlage
A1Lastenheft Cloud-PBX Kreis RE, Version 2.4
A2Bietervorlage MUSS-Anforderungen
A3Preisblatt
A4Formblätter Eignung und Eigenerklärungen
A5Vertragsbedingungen / EVB-IT-Unterlagen, soweit vorgesehen
A6Nebenstellen- und Mengenzusammenfassung
A7Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen
A8Antworten auf Bieterfragen und Berichtigungen

Ort, Datum: ______________________________________

Rechtsverbindliche Unterschrift: ______________________________________

Name in Druckschrift: ______________________________________

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