B5 Anlage 4.1 zum Vertrag - BITBW_RL_Nutzung.pdf

Cisco-Netzwerkkomponenten und Dienstleistungen für die Netzwerkinfrastruktur

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 14:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Richtlinie Nutzung von

Informations- und

Kommunikationstechnik

(IuK)

Stab Informations- und Cybersicherheit

Dokumentenverantwortliche/r: Informationssicherheitsbeauftragte/r (ISB) Freigeber/in: Informationssicherheitsbeauftragte/r (ISB) Dokumentenart: Richtlinie Letzte Änderung: 02.07.2026 Version: 5.0 Status: Freigegeben Verschlussgrad: Öffentlich Aktenzeichen: BITSTAB-1621-5/5

IT Baden-Württemberg Telefon: +49 (0)711 89 10 - 40 (BITBW) Fax: +49 (0)711 89 10 - 97 69 6 Burgenlandstraße 33 E-Mail: Poststelle@bitbw.bwl.de 70469 Stuttgart www.bitbw.de

[Seite 2]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 2/14 Dokumentenhistorie

Version Datum Änderung Bearbeiter/in

1.0 07.06.2016 Erstellung und Freigabe Präsident

2.0 27.05.2020 QS und Freigabe ISB

Kumulierte Zwischenversionen Überarbeitung

3.0 25.07.2022 Freigabe ISB

Kumulierte Zwischenversionen Überarbeitung IT-GS EL 2021 Kapitel 1, 3.1, 4.1, 4.6, 5.2, 6.3

4.0 23.05.2024 Freigabe ISB

Kumulierte Zwischenversionen Revision, Überarbeitung

5.0 02.07.2026 Freigabe ISB

Kumulierte Zwischenversionen Überarbeitung, Abstimmung nach Diskussion, Einarbeitung der Kommentare aus dem Datenschutz

Abkürzungen

Kürzel Langbezeichnung/Bedeutung

BITBW IT Baden-Württemberg

BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

ISB Informationssicherheitsbeauftragte/r

ISMS Informationssicherheitsmanagementsystem

ICS Informations- und Cybersicherheit

IT Informationstechnologie

IuK Informations- und Kommunikationstechnik

LVN Landes-Verwaltungsnetz

VwV Verwaltungsvorschrift

[Seite 3]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 3/14 Glossar

Für die Dokumente des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) der IT

Baden-Württemberg (BITBW) wird ein zentrales Begriffsverzeichnis (Glossar) geführt,

das im Organisationshandbuch gelistet ist. Diese Begriffsbestimmungen sind

verbindlich.

Verwendung von Schlüsselwörtern

Für die genauere Unterscheidung zwischen normativen und informativen Inhalten

werden in diesem Dokument die dem RFC 2119 entsprechenden in Großbuchstaben

geschriebenen, deutschen Schlüsselwörter (ggf. auch in Pluralform) verwendet:

 MUSS bedeutet, dass es sich um eine absolut gültige und normative Festlegung bzw.

Anforderung handelt.

 DARF NICHT bezeichnet den absolut gültigen und normativen Ausschluss einer

Eigenschaft.

 SOLL beschreibt eine Empfehlung. Abweichungen von diesen Festlegungen sind in

begründeten und dokumentierten Fällen möglich.

 SOLL NICHT kennzeichnet die Empfehlung, eine Eigenschaft auszuschließen.

Abweichungen sind in begründeten und dokumentierten Fällen möglich.

 DARF bedeutet, dass die Eigenschaften fakultativ oder optional sind.

Diese Festlegungen haben keinen Normierungs- und keinen allgemeingültigen

Empfehlungscharakter.

[Seite 4]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 4/14

Inhaltsverzeichnis

Glossar _________________________________________________________ 3 Verwendung von Schlüsselwörtern __________________________________ 3

  1. Beschreibung ____________________________________________________ 5 1.1. Einleitung ____________________________________________________ 5 1.2. Zielsetzung ___________________________________________________ 5 1.3. Geltungsbereich ______________________________________________ 6 1.4. Ausnahmeregelung ____________________________________________ 6

  2. Organisatorische Regelungen _______________________________________ 7 2.1. Meldung von Informationssicherheitsvorfällen _____________________ 7 2.2. Beschäftigten- und Gästeausweis ________________________________ 7 2.3. Betriebsfremde Personen _______________________________________ 7 2.4. Brandschutz __________________________________________________ 7 2.5. Besprechungsräume ___________________________________________ 8 2.6. Mobiles Arbeiten ______________________________________________ 8

  3. IT-Nutzung _______________________________________________________ 8 3.1. Verhalten am Arbeitsplatz _______________________________________ 8 3.2. Umgang mit Passwörtern _______________________________________ 9 3.3. Softwareinstallation ____________________________________________ 9 3.4. Privatnutzung _________________________________________________ 9 3.5. Nutzung privater IT-Systeme ____________________________________ 9 3.6. Nutzung mobiler IT-Systeme ___________________________________ 10 3.7. Nutzung mobile Datenträger ____________________________________ 10 3.8. Regelungen für externe Beschäftigte ____________________________ 10

  4. Umgang mit Daten und Informationen _______________________________ 10 4.1. Speicherung von Daten ________________________________________ 10 4.2. Austausch von Daten _________________________________________ 11 4.3. Vernichten von Papierdokumenten ______________________________ 11 4.4. Außerbetriebnahme von Datenträgern ___________________________ 11

  5. Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen ______________ 12 5.1. Allgemeine Anforderungen an den Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen _____________________________________ 12 5.2. Störungen ___________________________________________________ 12 5.3. Drucker und Multifunktionsgeräte _______________________________ 12

  6. Inkraftsetzung und Bekanntgabe ___________________________________ 14

[Seite 5]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 5/14

1. Beschreibung

1.1. Einleitung

Die BITBW ist verpflichtet, ein ISMS gemäß BSI Standards 200-1/2/3 zu betreiben. Ein

wesentliches Steuerungsinstrument des Sicherheitsniveaus sind verbindliche Vorgaben

wie Leit- und Richtlinien, sowie Dienstanweisungen und verbindliche

Umsetzungskonzepte. Diese werden in der Leitlinie zur Dokumentenlenkung

beschrieben.

Die vorhandenen Richtlinien decken alle IS-Themen im Sinne des BSI GS-

Kompendiums ab. Für viele Themen ist in den einzelnen Bausteinen des Kompendiums

eine detaillierte Regelung gefordert. Die genannten Detaillierungen sollen gem. Leitlinie

Dokumentenlenkung als Richtlinien konzipiert und veröffentlicht werden. Die Freigabe

und Veröffentlichung obliegen dem/der ISB.

1.2. Zielsetzung

Diese Richtlinie konkretisiert die Anforderungen aus der Sicherheitsleitlinie, indem sie

Regelungen für die sichere und effiziente Nutzung von Informations- und

Kommunikationstechnik (IuK) festlegt.

Im Rahmen dieser Richtlinie wird zwischen den folgenden Typen von IuK-Systemen

unterschieden:

 Dezentrale IuK-Systeme (stationäre und mobile Arbeitsplatzrechner, Mobilgeräte

sowie Multifunktionsgeräte zum Kopieren, Scannen, Drucken und gegebenenfalls

Faxen)

 Zentrale IuK-Systeme (Server und Speichergräte, die im Allgemeinen in

Rechenzentren oder Serverräumen untergebracht sind)

 Produktionssysteme (IT für den ordnungsgemäßen Betrieb von

Produktionsprozessen)

Der Begriff „IuK-System“ beinhaltet stets die Hardware (wie zum Beispiel Prozessoren,

Speicher, Festplatten), auf ihr ablaufende Software (wie zum Beispiel Betriebssysteme,

Datenbanken, Applikationen) und alle auf dem System gespeicherte Informationen.

[Seite 6]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 6/14 1.3. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die BITBW im Bereich der Informationssicherheit. Dies bedeutet

zunächst,

  1. sie umfasst im Rahmen ihres sachlichen Anwendungsbereichs alle

Geschäftsprozesse, Verfahren und Standorte der BITBW und

  1. sie gilt im Rahmen ihres persönlichen Anwendungsbereichs für alle Arten von

Beschäftigten der BITBW, d.h. für Beamte, Tarifbeschäftigte und Personal aus

Arbeitnehmerüberlassung.

  1. Sie gilt darüber hinaus in persönlicher Hinsicht auch für das Personal von

Auftragnehmenden der BITBW, soweit der jeweilige Auftragnehmende dieses

Personal zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bei der BITBW

einsetzt (externe Dienstleistende). Dabei kommt es nicht darauf an, ob der

Auftragnehmende sein Personal bei der BITBW vor Ort oder remote zur Erfüllung

seiner vertraglichen Verpflichtungen einsetzt.

1.4. Ausnahmeregelung

Vorrangig zu erfüllende Vorgaben MÜSSEN ohne Ausnahme erfüllt werden. Sind die

weiteren folgenden Regelungen nicht umsetzbar, MÜSSEN Ausnahmen durch den Stab

ICS geprüft, dokumentiert und freigegeben werden. Hierfür ist der Ausnahmeprozess zu

verwenden.

[Seite 7]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 7/14

2. Organisatorische Regelungen

2.1. Meldung von Informationssicherheitsvorfällen

Die Feststellung von vermuteten Informationssicherheitsvorfällen MUSS dem Service-

Desk unverzüglich gemeldet werden.

2.2. Beschäftigten- und Gästeausweis

Alle Beschäftigten der BITBW sowie betriebsfremde Personen, die sich in den

Liegenschaften/Räumen der BITBW aufhalten, MÜSSEN ihre Beschäftigten-

beziehungsweise Gästeausweise gut sichtbar tragen.

2.3. Betriebsfremde Personen

In Bereichen der BITBW, die durch Zutrittskontrollsysteme (zum Beispiel Zutritt mittels

Zugangscode) geschützt sind, DÜRFEN sich betriebsfremde Personen (zum Beispiel

Besucher/innen, Wartungstechniker/innen) NICHT ohne Aufsicht aufhalten.

Beim Antreffen einer unbeaufsichtigten betriebsfremden Person in einem geschützten

Bereich MUSS diese angesprochen werden, DARF NICHT allein gelassen und MUSS

der zuständigen/besuchten Person zugeführt werden.

Ausgenommen von der Aufsichtspflicht sind externe Beschäftigte, die über einen

gültigen Beschäftigten- beziehungsweise Gästeausweis verfügen und den Prozess zur

Personaleingliederung durchlaufen haben.

2.4. Brandschutz

In allen Liegenschaften sind Flucht- und Rettungspläne angebracht, auf denen auch die

Platzierung der Feuerlöscher eingezeichnet ist. Alle Beschäftigten SOLLEN, sich mit

dem Verlauf der Flucht- und Rettungswege vertraut machen, damit jeder im Ernstfall

sofort weiß, wie das Gebäude verlassen werden kann. Dazu werden regelmäßig

Einweisungen und Katastrophenschutzübungen durchgeführt.

[Seite 8]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 8/14 2.5. Besprechungsräume

Nach einer Besprechung DÜRFEN KEINE vertraulichen Dokumente (beispielsweise

Flipchart-Papier, Präsentationen) in den Besprechungsräumen zurückgelassen werden.

Papierkörbe in Besprechungsräumen DÜRFEN NICHT für vertrauliches Material genutzt

werden.

Dokumente gelten als vertraulich, wenn deren unerwünschte Offenlegung oder

Weitergabe an Dritte Schaden nach sich ziehen kann. Sofern Unsicherheit darüber

besteht, ob ein Dokument vertrauliche Informationen enthält, kann dies durch

Rücksprache mit der zuständigen Führungskraft geklärt werden.

2.6. Mobiles Arbeiten

Dienstliche Informations- und Kommunikationssysteme DÜRFEN NICHT durch

Familienmitglieder oder andere unbefugte Personen benutzt werden. Dienstliche

Dokumente mit vertraulichem Inhalt MÜSSEN am Telearbeitsplatz bei Abwesenheit

sicher aufbewahrt (verschlossen) werden.

Dienstliche Dokumente mit vertraulichem Inhalt DÜRFEN NICHT im Hausmüll entsorgt

werden. Sie MÜSSEN in den hierfür vorgesehenen Papiercontainern oder

Aktenvernichtern in den Liegenschaften der BITBW entsorgt werden.

Beim mobilen Arbeiten muss die gleiche Sorgfalt gegenüber Daten und IT-Systemen

gewaltet werden wie beim Büroarbeitsplatz in der BITBW.

3. IT-Nutzung

3.1. Verhalten am Arbeitsplatz

Alle Beschäftigten MÜSSEN sich nach Aufgabenerfüllung vom Informations- oder

Kommunikationssystem beziehungsweise von der IT-Anwendung abmelden.

Vertrauliche Dokumente MÜSSEN vor Dienstschluss weggeschlossen werden. Fenster

und Türen MÜSSEN beim Verlassen des Büros geschlossen beziehungsweise

abgeschlossen werden.

Ist absehbar, dass nur eine kurze Unterbrechung der Arbeit erforderlich ist, kann anstelle

des Abmeldens auch die manuelle Aktivierung einer passwortgeschützten

Bildschirmsperre erfolgen. Dies kann bei Microsoft-Betriebssystemen zum Beispiel mit

der Tastenkombination „Windows-Taste und L“ erfolgen.

[Seite 9]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 9/14 Eine Deaktivierung der Bildschirmsperre ist nur nach Eingabe des Benutzerpassworts

möglich. Die Bildschirmsperre aktiviert sich zusätzlich automatisch nach 10 Minuten

Inaktivität.

Betriebliche Kameras und Mikrofone dürfen zu dienstlichen Zwecken unter Beachtung

der Vertraulichkeit bzw. des Schutzbedarfs von Informationen eingesetzt werden, wobei auch auf die Vertraulichkeit von Informationen im Hintergrund zu achten ist.1

3.2. Umgang mit Passwörtern

Der Umgang mit Passwörtern ist nach dem Stand der Technik geregelt.

3.3. Softwareinstallation

Beschäftigte DÜRFEN KEINE Software auf dienstlichen Informations- und

Kommunikationssystemen installieren. Sofern Software genutzt werden soll, die nicht

Bestandteil der Grundkonfiguration ist, MUSS die Installation beim Service-Desk

beantragt werden.

3.4. Privatnutzung

Das Internet kann im eingeschränkten und verhältnismäßigen Umfang auch zu privaten

Zwecken genutzt werden. Die E-Mail-Nutzung bleibt weiterhin ausschließlich zu

dienstlichen Zwecken erlaubt.

3.5. Nutzung privater IT-Systeme

Es DÜRFEN KEINE privaten Geräte wie z. B. Wechseldatenträger (USB-Sticks),

Mobiltelefone oder Digitalkameras an die Informations- und Kommunikationssysteme

der BITBW angeschlossen werden. Ebenfalls DÜRFEN KEINE dienstlichen

Informationen auf privaten Informations- und Kommunikationssystemen verarbeitet oder

gespeichert werden. Die anderweitige Nutzung von privaten Mobiltelefonen am

Arbeitsplatz DARF stattfinden, aber andere private Informations- und

Kommunikationssysteme DÜRFEN NICHT am Arbeitsplatz genutzt werden.

1 vgl. SYS.2.1 Allgemeiner Client A21 Verhinderung der unautorisierten Nutzung von Rechnermikrofonen und Kameras (S)

[Seite 10]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 10/14 3.6. Nutzung mobiler IT-Systeme

Betriebliche Laptops, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone und andere Kleingeräte sind

sicher zu verwahren und gegen unbefugte Verwendung (z. B. Bildschirmsperre nutzen

und Sicherheitsfunktionen nicht deaktivieren) zu schützen. Für die Nutzung mobiler IT-

Systeme gelten die allgemeinen Anforderungen an den Umgang mit IuK-Systemen.

Bei hohen Schutzbedarfsanforderungen SOLLTEN Mobiltelefone NICHT zu

vertraulichen Besprechungen und Gesprächen mitgeführt werden. Falls erforderlich, SOLLTE dies durch Mobilfunk-Detektoren überprüft werden.2

3.7. Nutzung mobile Datenträger

Mobile Datenträger SOLLTEN soweit möglich nicht genutzt werden; dies gilt

insbesondere bei der Übermittlung von Daten durch Dritte. Sollte deren Nutzung

unabdingbar sein, MUSS überprüft werden, ob sie frei von Schadprogrammen sind. Dies

kann beauftragt werden.

3.8. Regelungen für externe Beschäftigte

Externe Beschäftigte (Berater, ANÜ) die einen BK-Client zur Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen MÜSSEN ausreichend geschult werden3.

4. Umgang mit Daten und Informationen

4.1. Speicherung von Daten

Die Speicherung von Daten insbesondere Arbeitsergebnissen MÜSSEN auf den hierfür

vorgesehenen Netzlaufwerken erfolgen. Diese Dateien DÜRFEN NICHT –

ausgenommen bei Störungen der Verfügbarkeit von Netzlaufwerken – lokal gespeichert

werden. Ausgenommen von dem Verbot der lokalen Speicherung sind Daten mit privater Relevanz z.B. Beurteilungen etc.4

2 vgl. ORP.1 A17 Mitführverbot von Mobiltelefonen (H) 3 vgl. OPS.2.3 A17 Regelung für den Einsatz des Personal von Anbietenden von Outsourcing (S) 4 vgl. APP.3.3 A8 Strukturierte Datenhaltung (S)

[Seite 11]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 11/14 4.2. Austausch von Daten

Für den Austausch von Informationen MÜSSEN Verfahren benannt und freigegeben werden.5 Es MUSS sichergestellt werden, dass nur Verfahren für den

Informationsaustausch verwendet werden, die für die jeweilige Vertraulichkeitsklasse

der zu übertragenen Informationen freigegeben sind.

Vor dem Austausch von Informationen MÜSSEN der Empfängerkreis und die Aktualität

der zugehörigen Adressdaten vor allem bei Verteilerlisten überprüft und deren

Korrektheit sichergestellt werden. Der Austausch von Informationen (Versand und

Empfang) MUSS vollständig nachvollzogen werden können. Die Regelungen zum

Datenaustausch mit Internen und Externen SOLLTEN allen Beschäftigten und den

betroffenen Externen im Rahmen von Schulungen übermittelt werden.

4.3. Vernichten von Papierdokumenten

Papierdokumente mit vertraulichen Informationen MÜSSEN in den hierfür

bereitgestellten Containern oder Aktenvernichtern entsorgt werden. Sie DÜRFEN

NICHT in Papierkörben entsorgt werden. Informationen gelten als vertraulich, wenn

deren unerwünschte Offenlegung oder Weitergabe an Dritte Schaden nach sich ziehen

kann. Sofern Sie sich unsicher sind, ob ein Dokument vertrauliche Informationen enthält,

wenden sie sich bitte an den Service-Desk.

4.4. Außerbetriebnahme von Datenträgern

USB-Sticks, CD-ROMs und anderen Wechseldatenträger, die nicht mehr benötigt

werden oder aufgrund eines Defektes ausgesondert werden sollen, MÜSSEN zur

ordnungsgemäßen Vernichtung übergeben werden.

5 vgl. SYS.2.1.A23 Bevorzugung von Client-Server-Diensten (S)

[Seite 12]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 12/14

5. Umgang mit Informations- und

Kommunikationssystemen

5.1. Allgemeine Anforderungen an den Umgang mit Informations- und

Kommunikationssystemen

Alle Beschäftigten MÜSSEN sorgsam mit den ausgehändigten Betriebsmitteln

beziehungsweise Informations- und Kommunikationssystemen (beispielsweise

Schlüssel, Zutrittskarten, Notebooks, Mobiltelefone) umgehen. Das gleiche gilt für

Informations- und Kommunikationssysteme, die für bestimmte Aufgabenstellungen

zentral bereitgestellt und von allen Beschäftigten der BITBW genutzt werden

(beispielsweise Drucker).

Zum sorgsamen Umgang gehören beispielsweise, solche Systeme keinen starken

Erschütterungen, übermäßiger Feuchtigkeit oder direkter Sonnen- beziehungsweise

Wärmeeinstrahlung auszusetzen. Auch MÜSSEN dienstliche Informations- und

Kommunikationssysteme so verwahrt werden, dass die Möglichkeit eines potenziellen

Diebstahls minimiert wird. Dafür SOLLTE unbefugten Personen kein ungehinderter

physischer Zugriff ermöglicht werden.

Die Beschädigung beziehungsweise der Verlust von Betriebsmitteln beziehungsweise

dienstlichen Informations- und Kommunikationssystemen MUSS dem Service-Desk

unverzüglich (auch außerhalb regulärer Arbeitszeiten) gemeldet werden.

5.2. Störungen

Störungen im IT-Betrieb (beispielsweise defekte Arbeitsplatz-PCs, defekte Drucker oder

defekte Telefone) MÜSSEN dem Service-Desk unverzüglich gemeldet werden.

Alle nicht gesicherten Arbeitsergebnisse DÜRFEN beim Auftreten von

Netzwerkproblemen vorübergehend und ausnahmsweise lokal abgespeichert werden.

Es ist darauf zu achten, dass lokal gesicherte Daten nach Verfügbarkeit der

Netzlaufwerke wieder im entsprechenden Netzlaufwerk gesichert werden. Nach dem

Kopiervorgang sind die lokalen Dateien zu löschen.

5.3. Drucker und Multifunktionsgeräte

Es ist darauf zu achten, dass Dokumente mit vertraulichem Inhalt unmittelbar nach dem

Absenden des Druckauftrags aus dem Drucker, insbesondere bei mehreren Personen

zugänglichen Netzwerkdruckern, entnommen werden.

[Seite 13]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 13/14 Ausdrucke, die längere Zeit im Drucker liegen bleiben und sich keiner Person zuordnen

lassen, MÜSSEN in den hierfür bereitgestellten Papiercontainern beziehungsweise

Aktenvernichtern entsorgt werden.

Dokumente mit vertraulichen Informationen MÜSSEN über die „Vertrauliche

Druckfunktion“ (Ausdruck erfolgt erst nach erfolgreicher Authentifizierung des

Beschäftigten am Drucker) oder direkt am Arbeitsplatzdrucker ausgedruckt werden.

[Seite 14]

Version 5.0 | Stand: 02.07.2026 Stab Informations- und Cybersicherheit | Richtlinie Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Seite 14/14

6. Inkraftsetzung und Bekanntgabe

Diese Richtlinie ist allen Beschäftigten und Auftragnehmenden nach Ziffer 1.3 in

geeigneter Weise bekannt zu geben.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 06.07.2026 in Kraft.

Stuttgart, 02.07.2026

gez.

Informationssicherheitsbeauftragte

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung