Vertrag über den Kauf von Hardware
Inhaltsangabe
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 2
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 4
5.1 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen 6
5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) 6
5.1.2 Sonstige Instandhaltungsleistungen 6
5.3 Kündigung von Instandhaltungsleistungen 7
7.1 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware 7
7.2 Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale 7
10 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 8
11 Mängelhaftung (Gewährleistung) 8
15 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 9
16 Abweichende Vertragsstrafenregelungen 9
17 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 9
18 Erfüllungsort und Lieferort 9
19 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer 9
Vertrag über den Kauf von Hardware
zwischen
| dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch die |
| IT Baden-Württemberg (BITBW), vertr. d. d. Präsidenten |
| Burgenlandstraße 33 70469 Stuttgart |
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: BIT14-0230-1165 BA 2026-01295
„Auftraggeber“
und
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer :
„Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
Vertragsgegenstand
Gegenstand des EVB-IT Kaufvertrages ist der Kauf von Hardware ggf. mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware und, soweit vereinbart, Instandhaltung der Hardware nach der Lieferung.
Vertragsgegenstand ist die Beschaffung von Cisco-Hardwarekomponenten, wobei das Hauptaugenmerk auf Router und Switche inkl. Zubehör und Service liegt.
Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 10 und den folgenden Anlagen:
| Anlage | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
| 1 | Ergänzende Vereinbarungen | in der aktuellen Version | |
| 2 | Leistungsbeschreibung | in der aktuellen Version | |
| 3 | Preisblatt | vorzulegen durch AN | |
| 4 | Geheimhaltungsvereinbarung | vorzulegen durch AN | |
| 4.1 | BITBW Richtlinien IuK | in der aktuellen Version | |
| 5 | Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer | vorzulegen durch AN | |
| 6 | Vollmacht Bietergemeinschaft | vorzulegen durch AN | |
| 7 | Besondere Vertragsbedingungen | in der aktuellen Version | |
| 8 | Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt | in der aktuellen Version | |
| 9 | Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Unterauftragnehmer | vorzulegen durch AN | |
| 10 | Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung | vorzulegen durch AN auf Anforderung | |
| 11 | Teleservicevereinbarung | vorzulegen durch AN | |
| 12 | No Spy Erklärung | vorzulegen durch AN | |
| Angebotsbegleitschreiben | vorzulegen durch AN | ||
| Allgemeine Angaben | vorzulegen durch AN | ||
| EVB-IT Überlassungsvertrag TypA | vorzulegen durch AN | ||
| EVB-IT Dienstvertrag | vorzulegen durch AN | ||
| EVB-IT Cloudvertrag | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Unternehmen | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Consultant 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Consultant 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Projektmanager 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Projektmanager 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Senior Consultant 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Senior Consultant 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Data Center 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Data Center 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Security 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Security 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Wireless 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Wireless 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Fieldservice Techniker 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Fieldservice Techniker 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist-Enterprise 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist-Enterprise 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Techniker 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Techniker 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Muster Datenschutzkonzept Vergabe/Beschaffung | in der aktuellen Version | ||
| Muster Leistungsnachweis | in der aktuellen Version | ||
| Datenschutzhinweise Vergabestelle | in der aktuellen Version | ||
| Sämtliche Bietermitteilungen | in der aktuellen Version | ||
| Zuschlagsschreiben | in der aktuellen Version |
[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf-AGB)
sowie, soweit
- Instandhaltung vereinbart ist, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltungs-AGB),
- die Hardware mit vorinstallierter* Betriebssystemsoftware gekauft wird, gelten für diese Software die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Typ A (EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)),
jeweils einschließlich der dort einbezogenen Muster und in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung,
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT Instandhaltungs-AGB und EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Kauf-AGB, in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB oder in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT AGB zugelassen ist.
Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen für vorinstallierte* Betriebssystemsoftware erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 3, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr. 1.2.1 aufgelistet werden.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert.
Übersicht über die vereinbarten Leistungen
[x] Kauf von Hardware
[x] inklusive vorinstallierter* Betriebssystemsoftware
[ ] und Aufstellung*
[x] Instandhaltungsleistungen
[x] sonstige Leistungen gemäß Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Kauf von Hardware
Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber folgende Hardware, ggf. einschließlich vorinstallierter* Betriebssystemsoftware:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. ggf. einschließlich Bezeichnung von vorinstallierter* Betriebssystemsoft-ware | Menge | EXP1 | Liefertermin | GewF3 | Einzelpreis | Gesamtpreis | Aufstellung* ja/nein2 | Aufstellung* Einzelpreis | Aufstellung* Gesamtpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Gemäß Anlage 2 zum Vertrag – Leistungs-beschreibung und Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt | Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt | DT | Gemäß Anlage 2 zum Vertrag – Leistungs-beschreib-ung | Gemäß Anlage 2 zum Vertrag – Leistungs-beschreib-ung | Gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt | Gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt | n |
Zwischensumme Vergütung für den Kauf gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt
Zwischensumme Vergütung für die Aufstellung _____
Gesamtvergütung gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
| 2 | Gewährleistungsfrist in Monaten, falls abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf-AGB bzw. Ziffer 7.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) |
| 3 | „j“ in Spalte 9 = Aufstellung vereinbart, „n“ = keine Aufstellung vereinbart |
Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen vorinstallierten* Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. 1 in der folgenden Rangfolge:
Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____,- Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
Lieferung
Die Lieferung umfasst gemäß Ziffer 1.2 der EVB-IT Kauf-AGB soweit vereinbart auch die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 3, Spalte 2 und/oder die Aufstellung* der Hardware.
[ ] Die Lieferung aus Nummer 3, lfd. Nr. _____ erfolgt an folgende Lieferadresse(n): _____ zu den nachstehenden Zeiten: _____.
[x] Weitere Vereinbarungen zu Anlieferung und Aufstellung* gemäß Anlage 2 zum Vertrag – Leistungs-beschreibung.
[ ] Weitere Vereinbarungen zur Vorinstallation* der Betriebssystemsoftware gemäß Anlage Nr. _____.
Instandhaltung
Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen
Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)
Leistungsumfang
[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Hardware aus Nummer 3 gemäß Ziffer 2.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB zu beseitigen.
[ ] Ausgenommen hiervon ist die Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. _____.
[x] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.
Störungsmeldung
[ ] Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 12.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Die Störungsmeldung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Anlage Nr.): gemäß Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten*
[…]
Sonstige Instandhaltungsleistungen
[…]
Beginn / Dauer
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit
[ ] folgendem Datum: _____
[x] dem Tag nach der Lieferung
[ ] zu dem/n in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitpunkt(en)
jeweils
[ ] unbefristet,
[ ] mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer)
[ ] für die Dauer von _____ Monaten
[x] für den/die in Anlage Nr. Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen und Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung vereinbarten Zeitraum/Zeiträume
die vereinbarten Instandhaltungsleistungen zu erbringen.
Kündigung von Instandhaltungsleistungen
[…]
Vergütung
[ ] Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) beträgt monatlich _____ Euro.
[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Hardware wird eine abweichende monatliche Instandhaltungspauschale in Höhe von _____ Euro vereinbart.
[ ] Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig _____ Euro.
[ ] Ausgenommen von der jeweiligen Instandhaltungspauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert zu den in Anlage Nr. _____ genannten Vergütungssätzen vergütet werden.
[ ] Abweichend von den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird vereinbart, dass der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) nicht die in Anlage _____ genannten Kosten für die dort ausgewiesenen Ersatzgegenstände* enthält.
[ ] Die Instandhaltung (bei fester Laufzeit) ist mit der Gesamtvergütung für den Kauf abgegolten.
[x] Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen und Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt
Preisanpassung
[…]
Dokumentation
[…]
Servicezeiten
[…] gem. Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung und Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt.
Fälligkeit und Zahlung
Fälligkeit und Zahlung der Vergütung für den Kauf der Hardware
[…]
Fälligkeit und Zahlung der Instandhaltungspauschale
Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern
[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.
[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.
[ ] einmalig zum _____.
[x] gemäß Anlage Nr. 1 – Ergänzende Vereinbarungen.
[ ] Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.
Rechnungsadresse
Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Land Baden-Württemberg,
vertreten durch die IT Baden-Württemberg (BITBW)
Burgenlandstraße 33
70469 Stuttgart
Es werden nur elektronische Rechnungen gemäß Ziffer 8 der Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarung
akzeptiert
Ansprechpartner
Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): wird nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Ansprechpartner beim Auftragnehmer (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): gem. Angebotsbegleitschreiben
Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
[…]
Mängelhaftung (Gewährleistung)
[…]
Garantien
Auftragnehmergarantien
[…]
Herstellergarantien
[x] Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. 1 eine Garantie gemäß Anlage Nr. 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung übernimmt.
Hotline
[x] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische Unterstützung (Hotline)
[x] in deutscher Sprache,
[ ] zu den in Anlage Nr. _____ festgelegten Zeiten in englischer Sprache,
[ ] zu den Servicezeiten gemäß Nummer 6,
[x] zu den Zeiten gemäß Anlage Nr. Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.
während
[x] der Dauer der Instandhaltung gemäß Nummer 5
[ ] gemäß Ziffer 2.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB.
[x] gemäß Anlage Nr. 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.
[ ] der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] folgenden Zeitraums: von _____ bis _____ gemäß Anlage Nr. _____.
Teleservice*
Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. 11 zum Vertrag – Teleservicevereinbarung erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen (wird mit Auftraggeberin nach Zuschlag abgestimmt): (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn
[…]
Abweichende Vertragsstrafenregelungen
[…]
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[x] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 10 EVB-IT Kauf-AGB und ggf. Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr 4 zum Vertrag – Geheimhaltungsvereinbarung, Anlage 4.1 zum Vertrag – BITBW Richtlinie Nutzung IuK sowie dem Angebotsblatt Unternehmen.
[x] Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr 4 zum Vertrag – Geheimhaltungsvereinbarung, Angebotsblatt Unternehmen und Datenschutzhinweise Vergabestelle.
[x] Für die Erbringung von Leistungen vor Ort wird nur Personal des Auftragnehmers eingesetzt, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes sowie gemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen verpflichten zu lassen.
Erfüllungsort und Lieferort
[x] Erfüllungsort ist gemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen sowie Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.
[x] Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist gemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen sowie Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.
Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer
[…]
Sonstige Vereinbarungen
[…]
| Unterschrift Auftraggeberin BITBW | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Siehe Zuschlagsschreiben Datum, Name | Siehe Angebotsbegleitschreiben Datum, Name |