Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer
Inhaltsangabe
1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 2
2 Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* (Verkauf) 2
2.1 Abweichende Nutzungsrechte 3
2.2 Art der Lieferung der Standardsoftware* 4
2.2.1 Dokumentation der Standardsoftware* 4
2.2.2 Lieferung einer Software Bill of Materials (SBOM)* 4
6 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale 5
7 Mängelhaftung bei Überlassung der Standardsoftware* (Gewährleistung) 5
7.1 Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) 5
7.2 Ausschluss der Mängelhaftung 5
9 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 6
10 Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware* 6
11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 6
12 Erfüllungs- und Lieferort 6
Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer
zwischen
| dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch die |
| IT Baden-Württemberg (BITBW), vertr. d. d. Präsidenten |
| Burgenlandstraße 33 70469 Stuttgart |
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: BIT14-0230-1165 BA 2026-01295
„Auftraggeber“
und
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer:
„Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages
Vertragsgegenstand
Gegenstand des EVB-IT Überlassungsvertrages ist die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer (Verkauf).
Vertragsgegenstand ist die Beschaffung von Cisco- Software, Lizenzen und Service liegt.
Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 7 und den folgenden Anlagen:
| Anlage | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
| 1 | Ergänzende Vereinbarungen | in der aktuellen Version | |
| 2 | Leistungsbeschreibung | in der aktuellen Version | |
| 3 | Preisblatt | vorzulegen durch AN | |
| 4 | Geheimhaltungsvereinbarung | vorzulegen durch AN | |
| 4.1 | BITBW Richtlinien IuK | in der aktuellen Version | |
| 5 | Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer | vorzulegen durch AN | |
| 6 | Vollmacht Bietergemeinschaft | vorzulegen durch AN | |
| 7 | Besondere Vertragsbedingungen | in der aktuellen Version | |
| 8 | Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt | in der aktuellen Version | |
| 9 | Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Unterauftragnehmer | vorzulegen durch AN | |
| 10 | Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung | vorzulegen durch AN auf Anforderung | |
| 11 | Teleservicevereinbarung | vorzulegen durch AN | |
| 12 | No Spy Erklärung | vorzulegen durch AN | |
| Angebotsbegleitschreiben | vorzulegen durch AN | ||
| Allgemeine Angaben | vorzulegen durch AN | ||
| EVB-IT Kaufvertrag | vorzulegen durch AN | ||
| EVB-IT Dienstvertrag | vorzulegen durch AN | ||
| EVB-IT Cloudvertrag | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Unternehmen | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Consultant 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Consultant 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Projektmanager 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Projektmanager 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Senior Consultant 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Senior Consultant 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Data Center 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Data Center 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Security 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Security 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Wireless 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist Wireless 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Fieldservice Techniker 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Fieldservice Techniker 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist-Enterprise 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Systemspezialist-Enterprise 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Techniker 1 | vorzulegen durch AN | ||
| Angebotsblatt Techniker 2 | vorzulegen durch AN | ||
| Muster Datenschutzkonzept Vergabe/Beschaffung | in der aktuellen Version | ||
| Muster Leistungsnachweis | in der aktuellen Version | ||
| Datenschutzhinweise Vergabestelle | in der aktuellen Version | ||
| Sämtliche Bietermitteilungen | in der aktuellen Version | ||
| Zuschlagsschreiben | in der aktuellen Version |
[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer (EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, einschließlich der Muster 1 und 2
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) oder in den EVB-IT Pflege S-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) oder in den EVB-IT Pflege S-AGB zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware*, die keine Open Source Software ist, erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 3.1, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr. 1.2.1 aufgelistet werden.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) definiert.
Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware* (Verkauf)
Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.(inklusive Lizenzart) | Menge | EXP¹ | Anzahl Sicherungskopien | Version² | Liefertermin | Abweichende Nutzungsrechte³ gemäß Anlage Nr. | Einzelpreis | Gesamtpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Gemäß Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung und Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt | Gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt | DT | A | Gemäß Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung | Gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt | Gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt |
Überlassungsvergütung (Summe der Gesamtpreise) gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften |
| 2 | A = Überlassung der im Lieferzeitpunkt aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen |
| 3 | Zu den abweichenden Nutzungsrechten in Spalte 8. Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 2 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, den er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten jeweils nachrangig (siehe Nummer 2.1). Bei abweichenden Nutzungsrechten sind weitere Einträge in Nummer 2.1 erforderlich. |
Abweichende Nutzungsrechte
[…]
Art der Lieferung der Standardsoftware*
Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt:
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 2 lfd. Nr. _____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____.
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 2 lfd. Nr. _____ in folgender Form: _____ (z.B. durch Bereitstellung zum Download*).
[x] gemäß Tabelle in Nummer 2 lfd. Nr. 1, wie in Anlage Nr. 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung beschrieben.
[ ] gemäß Tabelle in Nummer 3 lfd. Nr. _____ bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen.
Dokumentation der Standardsoftware*
[…]
Lieferung einer Software Bill of Materials (SBOM)*
[…]
Fälligkeit und Zahlung
[…]
Rechnungsadresse
[x] Die Rechnung ist nach den Vorgaben der folgenden E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen
[ ] E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV
[x] Gemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes]
Dabei ist folgende Leitweg-ID 08-A8017-58 zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen.
Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
[ ] Für die Rechnungsstellung gilt abweichend davon die folgende Regelung: _____
Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
wird nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
gem. Angebotsbegleitschreiben.
Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale
[…]
Mängelhaftung bei Überlassung der Standardsoftware* (Gewährleistung)
Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist)
[…]
Ausschluss der Mängelhaftung
[…]
Mängelmeldung
[…]
Hotline
[x] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische Unterstützung (Hotline) bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) zu den Zeiten und gemäß den Bedingungen aus Anlage Nr. 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.
[x] in deutscher Sprache,
[ ] zu den in Anlage Nr. _____ festgelegten Zeiten in englischer Sprache,
Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn
[…]
Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware*
[…]
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
[x] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 4 zum Vertrag – Geheimhaltungsvereinbarung, Anlage 4.1 zum Vertrag – BITBW Richtlinie Nutzung IUK sowie dem Angebotsblatt Unternehmen.
[ ] Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.
Erfüllungs- und Lieferort
[x] Erfüllungsort ist gemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen sowie Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.
[x] Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist gemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen sowie Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.
Sonstige Vereinbarungen
[…]
| Unterschrift Auftraggeberin BITBW | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Siehe Zuschlagsschreiben Datum, Auftraggeber | Siehe Angebotsbegleitschreiben Datum, Auftragnehmer |