[Seite 1]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Anlage 2 zum Vertrag –
Leistungsbeschreibung
AZ BIT14-0230-1165
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 1 von 25
[Seite 2]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Auftragsgegenstand ............................................................................ 4
1.1 Überblick der Leistungsinhalte .................................................................................. 4
1.2 Definitionen ............................................................................................................... 5
2 Geschätzte Abnahmemenge ......................................................................................... 5
3 Allgemeine Anforderungen (A) ..................................................................................... 6
3.1 Neuware ................................................................................................................... 6
3.2 Bestellprozess und Monitoring .................................................................................. 6
3.3 Lieferung und Logistik ............................................................................................... 7
3.4 Services .................................................................................................................... 8
3.5 Störungsannahme, Telefonsupport und Hardware-Austausch (RMA) ....................... 8
3.6 Hersteller-Portale, Software-Services ....................................................................... 9
3.7 Service-Manager /-Managerin................................................................................. 10
3.8 Proaktive Modellpflege............................................................................................ 11
4 Service für Bestandskomponenten (A) ...................................................................... 11
5 Preisangaben (A) ......................................................................................................... 12
5.1 Rabattsatz auf Hardware / Software Subscriptions ................................................. 13
5.2 Rabattsatz auf Services .......................................................................................... 15
6 Preisermittlung und Einzelabrufe (A) ......................................................................... 18
7 Bezug von Dienstleistungen (A) ................................................................................. 19
7.1 Erstellung von Konzepten ....................................................................................... 20
7.2 Design und Implementierung .................................................................................. 20
7.3 Betriebsunterstützung ............................................................................................. 21
7.4 Vor-Ort Support ...................................................................................................... 21
7.5 Rolloutunterstützung ............................................................................................... 22
7.5.1 Installation Netzwerkkomponente(n) ............................................................... 22
7.5.2 Abbau Netzwerkkomponente(n) ...................................................................... 23
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 2 von 25
[Seite 3]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
7.5.3 Austausch Netzwerkkomponente(n) ................................................................ 24
7.6 Einarbeitung in die Netz- und Sicherheitsinfrastruktur der Auftraggeberin .............. 24
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 3 von 25
[Seite 4]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
1 Einleitung und Auftragsgegenstand
1.1 Überblick der Leistungsinhalte
Die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) ist die zentrale
Dienstleisterin für moderne Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung. Zu
den Kernaufgaben der BITBW gehören der sichere Betrieb, die Pflege sowie die
kontinuierliche Weiterentwicklung der Landes-IT-Infrastruktur. Sämtliche
Einrichtungen und Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung beziehen IT-
Dienstleistungen als Kunden von der BITBW.
Im Rahmen dieser Aufgaben hat die BITBW diese Ausschreibung für die
Beschaffung von Cisco-Komponenten zur Erweiterung und den Weiterbetrieb ihrer
Netzinfrastruktur erstellt.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung über folgende
Leistungen abzuschließen:
• Hardware und Software: Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Switche,
Router, WLAN-Komponenten, Netzwerkmanagement-Lösungen und Zubehör)
inkl. zugehöriger Serviceleistungen sowie Software-Nutzungsrechte (Lizenzen
und Subscriptions) des Herstellers Cisco Systems, Inc. (im Folgenden als
„Cisco“ bezeichnet).
• Bestandspflege & Lizenzverlängerung: Die Verpflichtung zur Verlängerung
auslaufender Serviceverträge für vorhandene Bestandsgeräte nach deren
Ablauf durch den Abschluss neuer Serviceverträge sowie zur
Laufzeitverlängerung bereits bestehender Lizenzen und Subscriptions.
• Dienstleistungen: Erbringung von herstellernahen Dienstleistungen und
technischer Unterstützung gemäß den Vorgaben in Kapitel 7.
• Optionale Services: Übernahme von Serviceleistungen für bestehende
Cisco-Komponenten gemäß den in Kapitel 4 definierten Bedingungen.
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 4 von 25
[Seite 5]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
1.2 Definitionen
AUFTRAGGEBERIN
Die BITBW, im Folgenden als Auftraggeberin (AG) bezeichnet, handelt im Rahmen
des Ausschreibungsverfahrens als ausschreibende Stelle und nach Vertragsschluss
als Halterin der Rahmenvereinbarung.
AUFTRAGNEHMER
Dieser Begriff bezeichnet während der Vergabephase alle teilnehmenden Bieter und
nach erfolgtem Zuschlag den beauftragten Vertragsparteien. Um eine durchgängige
Terminologie zu gewährleisten, wird unabhängig vom Verfahrensstand einheitlich die
Bezeichnung „Auftragnehmer“ (AN) verwendet.
2 Geschätzte Abnahmemenge
Das für diese Rahmenvereinbarung prognostizierte Auftragsvolumen wurde von der
Auftraggeberin so genau wie möglich ermittelt. Allerdings kann der zukünftige Bedarf
nicht verbindlich und abschließend festgelegt werden, da er von verschiedenen
Faktoren abhängt. Diese Angaben geben lediglich die geschätzte Auftragsmenge
sowie den voraussichtlichen Zeitraum der Leistungserbringung wieder. Daher
können die tatsächlichen Abrufe von den prognostizierten Mengen und Zeiträumen
abweichen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Komponenten für
eine komplexe und hochsensible Netzinfrastruktur. Diese ist für den sicheren und
zuverlässigen IT-Betrieb der Auftraggeberin von zentraler Bedeutung. Die
Auftraggeberin betreibt eine bestehende Cisco-Infrastruktur, die regelmäßig gewartet
und erweitert werden muss.
Die Produktgruppen sowie die geschätzte Abnahmemenge für die maximale
Gesamtlaufzeit von vier Jahren ergeben sich aus der Anlage 3 zum Vertrag –
Preisblatt.
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 5 von 25
[Seite 6]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Die dort aufgeführten exemplarischen Produkt- und Servicepreise sowie die
Dienstleistungskosten dienen in Kombination mit den geschätzten Mengenangaben
der Ermittlung des Bewertungspreises der Angebote.
Ein Rechtsanspruch auf Abnahme der geschätzten Auftragsmengen besteht
nicht.
3 Allgemeine Anforderungen (A)
3.1 Neuware
Es dürfen ausschließlich Neugeräte in Originalverpackung sowie
Erstlizenznehmerrechte zur Nutzung der angebotenen Produkte geliefert werden. Die
Produkte müssen aus einer vom Hersteller autorisierten Quelle stammen (offizieller
Cisco-Vertriebskanal für den europäischen Wirtschaftsraum) und mit beim Hersteller
Cisco registrierten Seriennummern sowie der erforderlichen Betriebssystemsoftware
ausgeliefert werden. Der Auftragnehmer garantiert, dass alle gelieferten
Komponenten uneingeschränkt zur Aufnahme in offizielle Serviceverträge des
Herstellers Cisco berechtigt sind. Im Zweifelsfall hat der Auftragnehmer den
entsprechenden Nachweis zu führen. Für anfallende Kosten einer späteren
Nachregistrierung oder Nachlizenzierung beim Hersteller Cisco, die aufgrund nicht
ordnungsgemäß gelieferter Produkte entstehen, haftet der Auftragnehmer.
Grauware, Reimporte sowie gebrauchte Produkte werden nicht akzeptiert. Die
Auftraggeberin behält sich zudem vor, bei Lieferung einen Nachweis der
Beschaffung über die offiziellen und zertifizierten deutschen Distributionskanäle des
Herstellers Cisco zu verlangen.
3.2 Bestellprozess und Monitoring
Die Bestellung von Komponenten über diese Rahmenvereinbarung erfolgt mittels
Einzelabruf durch die Auftraggeberin. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede
Bestellung spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung (elektronisch) unter Angabe des geplanten
Liefertermins zu bestätigen. Sollten sich im weiteren Verlauf Terminänderungen
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 6 von 25
[Seite 7]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
ergeben, hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin hierüber proaktiv und frühzeitig
durch Zwischeninformationen zu unterrichten.
Zur Sicherstellung einer transparenten Lieferkette stellt der Auftragnehmer der
Auftraggeberin alle zwei Wochen sowie auf separate Anfrage eine Übersicht der
voraussichtlichen, herstellerseitigen Liefertermine für alle offenen Hardware-
Bestellungen zur Verfügung. In diesem Reporting sind Terminverschiebungen
gegenüber der vorherigen Meldung deutlich hervorzuheben. Ergänzend muss die
Auftraggeberin die Möglichkeit erhalten, den aktuellen Status und den
voraussichtlichen Liefertermin einer Bestellung jederzeit selbstständig abzufragen,
beispielsweise über ein Online-Portal des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist
zudem verpflichtet, voraussichtliche Lieferzeiten bereits mit Abgabe des Angebots
schriftlich mitzuteilen.
Im Falle von herstellerbedingten Lieferverzögerungen (Backlog) bei mehr als 14
Tagen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, unverzüglich nach Bekanntwerden aktiv
das Eskalationsmanagement gegenüber Cisco einzuleiten. Hierzu teilt der
Auftragnehmer den Status der Eskalation und den voraussichtlichen neuen
Liefertermin schriftlich mit.
3.3 Lieferung und Logistik
Die Lieferung muss für die jeweilige Beschaffung an die von der Auftraggeberin
vorgegebene Lieferanschrift erfolgen. Üblicherweise erfolgt die Lieferung an das
Zentrallager des durch die Auftraggeberin benannten Dienstleisters, die Dienststellen
der Auftraggeberin oder Dienststellen des Landes. Die Lieferung erfolgt „frei Haus“.
Lieferungen müssen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, geschlossen und
vollständig innerhalb der Öffnungszeiten der jeweiligen Warenannahme ausgeführt
werden.
Eine Lieferankündigung hat mindestens zwei Arbeitstage vor der Auslieferung
elektronisch an die Auftraggeberin (und ggf. an den benannten Dienstleister) zu
erfolgen; Mehrkosten durch fehlende oder verspätete Ankündigungen trägt der
Auftragnehmer. Der Gefahrenübergang findet mit der quittierten Annahme der
vollständigen Lieferung am Wareneingang der in der Bestellung angegebenen
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 7 von 25
[Seite 8]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Lieferadresse statt. Der Auftragnehmer hat eine Sendungsverfolgung bereitzustellen
und die erfolgte Lieferung auf Verlangen nachzuweisen. Auf- und Einbau sowie die
Inbetriebnahme werden in der Regel durch die Auftraggeberin selbst vorgenommen.
Zur Sicherstellung des Asset Managements ist jeder Lieferung ein digitaler
Lieferschein beizufügen bzw. vorab zu übermitteln, der zwingend die Bestellnummer
der Auftraggeberin sowie die Seriennummern aller gelieferten Komponenten in
einem elektronisch weiter verarbeitbaren Format (z. B. CSV oder Excel) enthält.
Der digitale Lieferschein (CSV/Excel) muss nach Vorgabe folgende
Felder/Informationen und ggf. weitere enthalten: Angebots-Nummer., Bestellnummer
(Auftraggeberin, Cisco), Auftragsnummer (Auftragnehmer), Positionsnummer, Cisco-
Artikelnummer (PID), Typ, Anzahl, Seriennummer (SN), Cisco Smart Account und
Virtual Account.
3.4 Services
Die Regelungen zu Services sind zur besseren Verständlichkeit in Kapitel 5.2
beschrieben. Die Regelungen dazu gelten sowohl für Bestellungen über diese
Rahmenvereinbarung als auch für den konkreten Bedarf und die (wählbare)
Serviceübernahme der bestehenden Cisco-Komponenten der Auftraggeberin.
3.5 Störungsannahme, Telefonsupport und Hardware-Austausch (RMA)
Der Auftragnehmer stellt eine zentrale, deutschsprachige Störungsannahme bereit,
die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr (24/7) per E-Mail und über eine
Festnetzrufnummer zum Ortstarif (keine kostenpflichtige Sonderrufnummer)
erreichbar ist.
Dies umfasst einen kostenlosen telefonischen Support, der in der Lage ist,
übergreifende Problemstellungen zu bearbeiten.
Dieser Service nimmt auch Störungsmeldungen für defekte Hardware entgegen und
initiiert den Austausch defekter Komponenten.
Der Auftragnehmer verantwortet die vollständige RMA-Abwicklung und stellt die
logistische Rückführung sicher. Dies schließt ausdrücklich auch Komponenten ein,
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 8 von 25
[Seite 9]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
für die kein separater Servicevertrag (z. B. ETS oder Cisco Support) abgeschlossen
wurde, sondern die der Cisco Enhanced Limited Lifetime Warranty (ELLW) bzw. der
Cisco Standard-Herstellergarantie (LLW) oder einer anderen Standard-
Herstellergarantie des Herstellers Cisco unterliegen. Er stellt zudem die
Auftraggeberin von sämtlichen Transportkosten (Hin- und Rückversand) frei. Defekte
Hardware wird unter Angabe der Seriennummer von der Auftraggeberin bereitgestellt
bzw. dem Auftragnehmer die Abholanschrift zur Abholung mitgeteilt.
Bei Geräten, die bereits bei Lieferung defekt sind (Dead-on-Arrival, DOA),
gewährleistet der Auftragnehmer eine prioritäre Neulieferung.
Auf Anforderung der Auftraggeberin erfolgt innerhalb von 60 Minuten ein qualifizierter
technischer Rückruf durch den 2nd Level Support zur gemeinsamen
Ursachenanalyse und ggf. Eskalation an das Cisco Technical Assistance Center
(TAC).
3.6 Hersteller-Portale, Software-Services
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass bis zu 25 namentlich von der Auftraggeberin
benannten Mitarbeitenden vollumfänglichen Zugriff auf das Cisco-Partner-Ökosystem
(basierend auf der Cisco ID / CCO) erhalten. Der Zugriff muss folgende Funktionen
kostenfrei umfassen:
• Einsicht in die Cisco Global Price List (GPL) sowie Nutzung des Software
Central, Commerce Workspace (CCW) zur Konfiguration und Preiseinsicht.
• Zugang zum Cisco Smart Software Manager (CSSM) sowie zur Cisco License
Central zur zentralen Verwaltung und Aktivierung von Smart Licenses und
Software-Assets.
• Bereitstellung eines Systems zum Ticket-Tracking (Statusverfolgung von
Anfragen und Bestellungen)
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 9 von 25
[Seite 10]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Er stellt darüber hinaus sicher, dass alle im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung
beschafften Software-Lizenzen und Subscriptions unverzüglich nach Bereitstellung
dem herstellerspezifischen Smart Account sowie den entsprechenden Virtual
Accounts der Auftraggeberin zugeordnet werden. Er unterstützt die Auftraggeberin
aktiv bei der Verwaltung, Aktivierung und etwaigen Umbuchungen dieser Lizenzen
im Cisco-Portal.
Zudem stellt der Auftragnehmer alle erforderlichen Maßnahmen für den Zugriff der
Auftraggeberin auf Cisco-Serviceleistungen sicher. Dies umfasst insbesondere die
Autorisierung der Zugänge für Cisco Connection Online (CCO), Software Central,
Commerce Workspace (CCW) sowie deren Nachfolgeprodukte, um den Abruf von
Technical Assistance Center (TAC) Requests, Bug-Search-Tools sowie Lifecycle-
und Security-Informationen zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass die Auftraggeberin berechtigt ist,
Software-Downloads und Dokumentationen direkt über das Portal des Herstellers
(Cisco Software Central) zu beziehen. Der Zugang ist vom Auftragnehmer zur
Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über aktuelle Software Releases, Updates
sowie Upgrades (Minor/Major) unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Weiterhin
gewährleistet er, dass die Auftraggeberin diese bei Bedarf erhält. Auf Anforderung
der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer die Software zur Verfügung. Sämtliche
Kosten für diesen Service müssen in der den Servicegebühren enthalten sein. In der
Regel bezieht die Auftraggeberin die benötigte Software und Dokumentation über
das Portal des Herstellers Cisco.
3.7 Service-Manager /-Managerin
Der Auftragnehmer stellt während der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung
eine/einen Service-Manager /-Managerin zur Verfügung. Die Erreichbarkeit des/der
Service-Managers/-Managerin ist über Telefon (Festnetz und Mobilfunk) zu üblichen
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 10 von 25
[Seite 11]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Wochenarbeitszeiten (Montag bis Freitag) von 09:00 – 17:00 Uhr, sowie per E-Mail,
auch für den Urlaubs- und Krankheitsfall sicher zu stellen.
Der/Die Service-Manager/-Managerin ist die erste Ansprechperson der
Auftraggeberin für die beim Auftragnehmer bestellten Netzkomponenten. Die Person
koordiniert die Serviceverträge, weist auf aktuelle Software-Updates hin und ist die
Schnittstelle zum Hersteller Cisco. Er/Sie erstellt die Angebote für Bestellungen über
die Rahmenvereinbarung und berät die Auftraggeberin bei der Hard- und
Softwareauswahl. Er/Sie gibt Informationen über kommende Nachfolgeprodukte
weiter, sobald er/sie Kenntnis über diese hat. Bei Störungen ist er/sie die erste
Eskalationsinstanz. Die Kontaktdaten des/der Service-Managers/-Managerin sind in
dem Dokument Allgemeine Angaben anzugeben.
3.8 Proaktive Modellpflege
Der Auftragnehmer informiert die Auftraggeberin unaufgefordert innerhalb von 14
Tagen über Modellwechsel seitens Cisco. Bei Abkündigungen, technologischem
Fortschritt oder der Verfügbarkeit wirtschaftlich attraktiverer Alternativen sind proaktiv
kompatible, technisch gleich- oder höherwertige Modelle vorzuschlagen. Der Fokus
liegt hierbei auf einer optimalen Integration in die bestehende Infrastruktur sowie der
Sicherstellung des bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnisses für die
Auftraggeberin.
4 Service für Bestandskomponenten (A)
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, während der Vertragslaufzeit
Serviceverträge für ihre Bestandskomponenten zu den Bedingungen gemäß Kapitel
5.2 wahlweise abzuschließen. Für alle Produkte, die in der zum Zeitpunkt des Abrufs
aktuell gültigen Cisco GPL unter den entsprechenden Service-Positionen (Cisco-
Support, ehemals SmartNet) aufgeführt sind, wird der Servicepreis auf Basis des in
Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt definierten Rabattsatzes berechnet. Sollten
Komponenten zum Abrufzeitpunkt nicht in der Standard-Preisliste von Cisco geführt
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 11 von 25
[Seite 12]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
werden, erfolgt eine individuelle Preisanfrage beim Service-Manager/-Managerin des
Auftragnehmers.
Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer im Bedarfsfall eine detaillierte Liste der
Netzkomponenten zur Verfügung stellen.
Es ist nicht erforderlich, bestehende Serviceverträge während der Laufzeit zu
übernehmen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf für Bestandskomponenten ohne
Service zu einem späteren Zeitpunkt einen Servicevertrag abzuschließen. Gleiches
gilt für Bestandskomponenten, deren laufende Serviceverträge enden. Diese können
durch den Abschluss neuer Serviceverträge flexibel verlängert werden.
5 Preisangaben (A)
Über die Rahmenvereinbarung werden Cisco-Hardwarekomponenten inklusive
Software, Lizenzen und Services während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung
bezogen. Da die genauen Abrufmengen und spezifischen Komponenten vorab nicht
definiert werden können, erfolgt die Preisbildung auf Basis von Rabattsätzen.
Die in Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt aufgeführten Einzelpreise dienen
ausschließlich der Ermittlung des Bewertungspreises und als grober Richtwert für
den Auftragnehmer zur Bestimmung des Rabattsatzes der jeweiligen Produktgruppe.
In der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt wird für die verschiedenen Produktgruppen
jeweils ein Rabattsatz auf den US-Dollar-Preis der Cisco Global Price List EMEA
(GPL) abgefragt.
Die in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt angegebenen GPL-Preise sowie der als
Umrechnungsgrundlage dienende US-Dollar-Wechselkurs entsprechen dem Stand
vom 05.05.2026. Der Anbieter muss die Rabattsätze bezogen auf die in der Anlage 3
zum Vertrag – Preisblatt angegebenen Beträge eintragen.
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 12 von 25
[Seite 13]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer muss der Auftraggeberin eine für Deutschland gültige GPL des
Herstellers Cisco zur Verfügung stellen. Über Änderungen der GPL muss die
Auftraggeberin unverzüglich und unaufgefordert informiert werden; zudem ist die
neue GPL zeitnah elektronisch zu übermitteln.
Die Auftraggeberin verfügt über ein laufendes Enterprise Agreement mit dem
Hersteller Cisco, welches die Portfolios Networking sowie Security abdeckt. Sollte
dieses die Portfolios Networking sowie Security abdeckende Enterprise Agreement
während der Gesamtlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung enden, behält sich die
Auftraggeberin vor, neue Enterprise Agreement(s) bzgl. dieser Portfolios mit Cisco
abzuschließen und die entsprechenden Initial EA Orders als Einzelabrufe aus dieser
Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer zu tätigen. Der Auftragnehmer
wird alles ihm Mögliche unternehmen, um die Auftraggeberin bestmöglich beim
Abschluss dieser neuen Enterprise Agreement(s) zu unterstützen.
Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, während der Laufzeit dieser
Rahmenvereinbarung Enterprise Agreements bzgl. weiterer Portfolios mit Cisco
abzuschließen und die entsprechenden Initial EA Orders auch in diesem Fall als
Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer zu
tätigen. Der Auftragnehmer wird auch in diesem Fall alles ihm Mögliche
unternehmen, um die Auftraggeberin bestmöglich beim Abschluss von Enterprise
Agreement(s) bzgl. anderer Portfolios als Networking oder Security zu unterstützen.
5.1 Rabattsatz auf Hardware / Software Subscriptions
Der Auftragnehmer nennt in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt - Tabelle A für
die aufgeführten Produktgruppen jeweils separate Rabattsätze für Hardware und für
Software-Subscriptions, die auf die aktuell gültige Cisco GPL EMEA gewährt werden.
Der Hardware-Rabattsatz beinhaltet den Hardwarepreis inklusive der zugehörigen
Betriebssoftware, der gesetzlichen Gewährleistung sowie sämtlichem Zubehör der
jeweiligen Produktgruppe. Bei Produkten mit der Cisco Enhanced Limited Lifetime
Warranty (ELLW) bzw. der Cisco Standard-Herstellergarantie (LLW) schließt dieser
Rabatt die vorteilhafteren Bestimmungen des Herstellers ein.
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 13 von 25
[Seite 14]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Für Software-Subscriptions muss der Rabattsatz in der dafür vorgesehenen
separaten Spalte der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt - Tabelle A eingetragen
werden.
Der Netto-Preis in € ermittelt sich aus dem $-Preis der GPL folgendermaßen:
Netto-Preis in € = GPL-Preis in $ x (1 - Rabatt) x Umrechnungskurs. Als fester
Umrechnungskurs wird für die Angebotsabgabe 0,8557 zugrunde gelegt.
Die Rabattsätze müssen ausschließlich in die Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt -
Tabelle A eingetragen werden. Die nachfolgende Tabelle dient lediglich der
Verdeutlichung der Produktgruppen und ist nicht identisch mit den detaillierten
Angaben in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt.
| Produktgruppe | Hardware | Software Subscription | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rabatt in % auf Cisco GPL | Rabatt in % auf Cisco GPL | |||||
| EMEA | EMEA | |||||
| Cisco Catalyst Switching | x,xx % | x,xx % | ||||
| Cisco Nexus | x,xx % | x,xx % | ||||
| Cisco Router | x,xx % | x,xx % | ||||
| Cisco Wireless | x,xx % | x,xx % | ||||
| Cisco Meraki | x,xx % | x,xx % | ||||
| Cisco Security | x,xx % | x,xx % | ||||
| Cisco Collaboration (inkl. Software Subscription) | x,xx % | In Spalte Hardware enthalten | ||||
| Cisco Cloud Produkte | x,xx % | x,xx % | ||||
| Alle anderen Cisco Produkte | x,xx % | x,xx % |
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 14 von 25
[Seite 15]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Die jeweiligen Rabattsätze sind für die gesamte Dauer der Rahmenvereinbarung
sowie deren optionalen Verlängerungen bindend. Dies gilt ausdrücklich auch für
gleichwertige Nachfolgeprodukte derselben Kategorie sowie für Komponenten, die
erst zukünftig während der Vertragslaufzeit (einschließlich optionalen
Verlängerungen) vom Hersteller Cisco veröffentlicht werden. Der Auftragnehmer
muss sicherstellen, dass die Konditionen der Rahmenvereinbarung auf das jeweils
aktuelle Portfolio des Herstellers Cisco anwendbar bleiben.
5.2 Rabattsatz auf Services
Neben der gesetzlichen Gewährleistung bzw. den herstellerseitigen Garantien
(ELLW/LLW), die im Hardwarepreis enthalten sein müssen, bestellt die
Auftraggeberin zu den Produkten in der Regel einen erweiterten Ersatzteilservice
(ETS). Eine Abnahmeverpflichtung für erweiterte Services besteht nicht.
Folgende Service-Level muss der Auftragnehmer anbieten:
• ETS 8x5xNBD: Lieferung von Ersatzkomponenten (Next Business Day)
aufgrund defekter Hardware Mo.-Fr. 08:00 – 16:00 Uhr (exklusive gesetzlicher
Feiertage) zum nächsten Arbeitstag. Erfolgt die Störungsmeldung nach 15:00
Uhr, erfolgt die Lieferung zum übernächsten Arbeitstag.
• ETS 24x7x4h: Lieferung von Ersatzkomponenten aufgrund defekter Hardware
Mo.-So. von 00:00 – 24:00 Uhr (365 Tage/Jahr) innerhalb von 4 Stunden nach
Störungsannahme.
Die Standard-Laufzeit eines ETS beträgt 1, 3 oder 5 Jahre. Um Servicelaufzeiten
bestehender Verträge zu synchronisieren, müssen auf Anfrage auch abweichende
Servicezeiträume möglich sein. Diese werden bei der konkreten
Angebotsanforderung durch die Auftraggeberin definiert.
Der Auftragnehmer nennt in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt pro
Produktgruppe und Laufzeit einen Rabattsatz, der auf den jeweiligen Preis der
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 15 von 25
[Seite 16]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
aktuell gültigen Cisco Systems Service & Support Price List (Cisco Support- /
ehemals SmartNet) gewährt wird.
Anmerkung: Die Auftraggeberin beabsichtigt primär den Bezug eines
herstellerkonformen Partner-Services (ETS) durch den Auftragnehmer. Sie behält
sich jedoch das Recht vor, auch direkt Cisco Support Services zu beziehen. Die in
der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt angebotenen Rabattsätze sind für beide
Service-Modelle (ETS und Cisco Support) gleichermaßen bindend. Die Cisco
Support Preise (8x5xNBD bzw. 24x7x4h) dienen in jedem Fall als verbindliche
Kalkulationsgrundlage über die maximale Gesamtlaufzeit dieser
Rahmenvereinbarung.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der gewählte Service (ETS oder Cisco
Support) den in Kapitel 3.6 definierten vollen Leistungsumfang (insb. Software-
Downloads) umfasst. Zudem muss die Auftraggeberin bei beiden Modellen berechtigt
sein, Tickets direkt beim Cisco Technical Assistance Center (TAC) zu eröffnen und
zu eskalieren.
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 16 von 25
[Seite 17]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Beispieltabelle (alle Prozentangaben sind fiktiv):
| Produktgruppe | Service ETS 8x5xNBD | Service ETS 24x7x4h | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rabatt in % auf Cisco | Rabatt in % auf Cisco Support | |||||||
| Support 8x5xNBD | 24x7x4h | |||||||
| Cisco Catalyst Switching | Laufzeit 1 Jahr | 65,00 % | Laufzeit 1 Jahr | 60,00 % | ||||
| Laufzeit 3 Jahre | 67,50 % | Laufzeit 3 Jahre | 62,50 % | |||||
| Laufzeit 5 Jahre | 70,00 % | Laufzeit 5 Jahre | 65,00 % | |||||
| usw. |
Berechnung des Servicepreises:
Der Netto-Servicepreis in Euro ermittelt sich wie folgt:
Netto-Servicepreis in € = Cisco Support Listenpreis ($ pro Jahr) x (1 –
Rabattsatz) x Servicezeitraum (Jahre) x Umrechnungskurs
Beispiel (alle Zahlen fiktiv): Die Auftraggeberin möchte zu einer Netzkomponente den
ETS 8x5xNBD für fünf Jahre bestellen. Der jährliche Cisco Support Preis 8x5xNBD
beträgt für diese Netzkomponente 1.000 $, der Rabattsatz bei einer Laufzeit von fünf
Jahren ist 70 %, der Umrechnungskurs Dollar – Euro ist 0,8557.
Dann ergibt sich gemäß obiger Formel:
Nettoservicepreis € = 1000 $ x (1 – 70%) x 5 Jahre x 0,8557 = 1.283,55 €
Der Nettoservicepreis würde für fünf Jahre 1.283,55 € kosten.
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 17 von 25
[Seite 18]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Zusätzlich sind in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt Rabattsätze für die
Produktgruppen „Cisco Support Services“ und „Cisco Professional Services (CX)“
anzugeben.
6 Preisermittlung und Einzelabrufe (A)
Der Gesamtpreis einer Bestellung über die Rahmenvereinbarung setzt sich aus der
Summe der Hardware- und Software-Subscription-Preise sowie der Servicepreise
zusammen (gemäß den Definitionen in Kapitel 5.1 und 5.2).
Die Bestellung erfolgt mittels Einzelabruf. Diesem geht stets eine Angebotsabfrage
durch die Auftraggeberin voraus. Für die Erstellung von Angeboten im Rahmen von
Einzelabrufen gilt der am Tag der Angebotsanforderung gültige US-Dollar-Preis der
dann aktuellen Cisco GPL EMEA. Die Umrechnung in Euro erfolgt tagesaktuell auf
Basis des offiziellen Referenzkurses der Europäischen Zentralbank (EZB) vom
Vortag der Angebotserstellung.
Im Angebot hat der Auftragnehmer die Listenpreise der Cisco-GPL (für Hardware,
Zubehör, Software und Lizenzen) sowie die Cisco Support Listenpreise für den
Service getrennt auszuweisen. Die Ermittlung des Netto-Endpreises in Euro muss
auf Basis der in Kapitel 5 definierten Rabattformeln im Angebot transparent und
nachvollziehbar dargestellt sein. Auf Anfrage stellt der Auftragnehmer der
Auftraggeberin die jeweils gültige Cisco-GPL sowie die Cisco Support Preisliste zur
Prüfung zur Verfügung.
Angebote müssen eine Gültigkeit von mindestens 20 Kalendertagen aufweisen.
Innerhalb dieser Frist kann die Auftraggeberin Bestellungen – auch in Form von
Teilbestellungen – zu den angebotenen Konditionen auslösen.
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 18 von 25
[Seite 19]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
7 Bezug von Dienstleistungen (A)
Die Auftraggeberin kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung Dienstleistungen
für die Cisco-Infrastruktur beziehen. Diese umfassen insbesondere:
• die Erstellung von Konzepten für die Netzinfrastruktur sowie das Design und
die Implementierung von Kunden- und Datacenter-Netzwerken
• die Konfiguration zentraler Management Komponenten
• die Unterstützung des laufenden Betriebs der Netzwerkkomponenten
• den Vor-Ort-Support an allen Standorten der Auftraggeberin oder deren
Kunden
• die Unterstützung bei Rollouts
• Einarbeitung in die Netz- und Sicherheitsinfrastruktur der Auftraggeberin.
Der Auftragnehmer nennt in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt den jeweiligen
Stundensatz des Mitarbeitenden zur Ausführung der entsprechenden
Dienstleistungen. Die Stundensätze sind als Festpreise inklusive aller Nebenkosten
(z. B. Reisekosten, Spesen) zu kalkulieren.
Als Grundlage einer kontinuierlichen und produktiven Zusammenarbeit wird erwartet,
dass die Betreuung der einzelnen Themenbereiche schwerpunktmäßig durch fest
zugeordnete Mitarbeitende erfolgt. Ein Personalwechsel soll nur in begründeten
Fällen oder zur Vertretung (z. B. Urlaub, Krankheit) stattfinden.
Zum Einsatz kommende Mitarbeitende müssen sich vor Arbeitsbeginn gem. Kapitel
18 in der Anlage 1 zum Vertrag – Erg Vereinbarungen einer
Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Die Einwilligungserklärung gem. Anlage
10 zum Vertrag – Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung ist für diese
Personen erst nach Zuschlagserteilung und Aufforderung durch die Auftraggeberin
einzureichen.
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 19 von 25
[Seite 20]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer erklärt sich zudem bereit, die eingesetzten Personen bei Bedarf
einer weitergehenden Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gemäß Kapitel 19 in der
Anlage 1 zum Vertrag – Erg Vereinbarungen zu unterziehen.
7.1 Erstellung von Konzepten
Für die Erstellung von Konzepten muss der Auftragnehmer einen CCIE-zertifizierten
Senior-Consultant einsetzen. Die entsprechende Qualifikation dieses
Mitarbeitenden ist zum Zeitpunkt des Bedarfs für die konkrete Aufgabe
nachzuweisen. Eine Benennung des Mitarbeitenden bei Angebotsabgabe ist noch
nicht erforderlich.
Die Auftraggeberin kann diese Dienstleistung wahlweise vor Ort in den
Räumlichkeiten der Auftraggeberin oder Remote beziehen. Die Vergütung der
Dienstleistung erfolgt auf Basis der in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt
ausgewiesenen Stundensatzes. Die geschätzte Abnahmemenge dient der Ermittlung
des Bewertungspreis; ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht.
7.2 Design und Implementierung
Für das Design und die Implementierung von Kunden oder Datacenter-Netzwerken
sowie zentralen Management-Komponenten muss der Auftragnehmer einen dafür
qualifizierten Consultant oder Senior Consultant oder einen Systemspezialisten/
Systemspezialistin aus dem entsprechenden Fachbereich (Data Center,
Security, Wireless) zur Verfügung stellen. Die Qualifikation der einzusetzenden
Mitarbeiterenden ist zum Zeitpunkt des Bedarfs für die konkrete Aufgabe
nachzuweisen. Eine Benennung der Personen bei Angebotsabgabe ist noch nicht
erforderlich.
Die Auftraggeberin kann diese Dienstleistung wahlweise vor Ort in den
Räumlichkeiten der Auftraggeberin oder Remote beziehen. Die Kosten der
Dienstleistung müssen in Form eines Stundensatzes in der Anlage 3 zum Vertrag –
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 20 von 25
[Seite 21]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Preisblatt ausgewiesen werden. Die geschätzte Abnahmemenge geht in den
Bewertungspreis ein; ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht.
7.3 Betriebsunterstützung
Für die Unterstützung des laufenden Betriebs muss der Auftragnehmer einen
Consultant einsetzen. Die Qualifikation des Mitarbeitenden ist zum Zeitpunkt des
Bedarfs für die konkrete Aufgabe nachzuweisen. Eine Benennung der Person bei
Angebotsabgabe ist nicht erforderlich.
Die Auftraggeberin kann diese Dienstleistung wahlweise vor Ort in den
Räumlichkeiten der Auftraggeberin oder Remote beziehen. Die Kosten der
Dienstleistung müssen in Form eines Stundensatzes in der Anlage 3 zum Vertrag –
Preisblatt ausgewiesen werden. Die geschätzte Abnahmemenge geht in den
Bewertungspreis ein; ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht.
7.4 Vor-Ort Support
Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin einen CCIE zertifizierten Senior
Consultant zur Verfügung, der/die innerhalb von vier Stunden nach telefonischem
Abruf eines Kunden im Raum Stuttgart und aller Standorte der Auftraggeberin
verfügbar ist. Der Auftragnehmer benennt für den Senior Consultant eine
Stellvertretung, die ebenfalls CCIE zertifiziert ist. Diese Angaben sind in den
Dokumenten Angebotsblatt Senior Consultant 1 und Angebotsblatt Senior
Consultant 2 einzutragen.
Die Vor-Ort Dienstleistung wird nach Aufwand abgerechnet, wobei die
Mindesteinsatzdauer pro Vor-Ort Einsatz vier Stunden beträgt.
Eine garantierte Abnahme dieser Leistung erfolgt nicht. Die geschätzte
Abnahmemenge dieser Leistung ist Bestandteil des Bewertungspreises.
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 21 von 25
[Seite 22]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
7.5 Rolloutunterstützung
Bei Rollouts von Netzwerkkomponenten kann die Auftraggeberin die erforderlichen
Unterstützungsdienstleistungen über die in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt
ausgewiesenen Dienstleistungen beziehen. Hierzu gehören die Planung, Installation,
Abbau oder Umbau von Netzwerkkomponenten für die Cisco-Infrastruktur.
Um bei der Planung von großen Rollouts projektspezifische Vorgaben zu
berücksichtigen, kann der Auftragnehmer ein vorhandenes automatisiertes Rollout
System verwenden.
In diesem müssen durch die Auftraggeberin definierten Prozesse hinterlegt werden
können, welche anschließend standardisiert und nachhaltig abgearbeitet werden.
Die Qualifikation der am Rollout-Prozess beteiligten Mitarbeitenden ist zum Zeitpunkt
des Bedarfs für die konkrete Aufgabe nachzuweisen. Eine Benennung der Personen
bei Angebotsabgabe ist noch nicht gewünscht.
Die Kosten der Dienstleistung müssen in Form eines Stundensatzes in der Anlage 3
zum Vertrag – Preisblatt ausgewiesen werden. Die geschätzte Abnahmemenge geht
in den Bewertungspreis ein; ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht
nicht.
7.5.1 Installation Netzwerkkomponente(n)
Im Rahmen der Umsetzungsplanung, Vorbereitung und Inbetriebnahme für eine
Installation einer Netzwerkkomponente durchzuführen:
• Übermittlung der Gerätedaten zur Inventarisierung in digitalem Format nach
Vorgabe der Auftraggeberin. Hier sind beispielsweise folgende Daten zu be-
rücksichtigen:
o Modell, Seriennummer, MAC-Adresse, Bestell- / Lieferinformationen
• Erstellung und Anbringung des Inventarisierungsaufklebers für die zu installie-
renden Netzwerkkomponente
• Vormontage aller notwendigen Zubehörteile zu einer Netzwerkkomponente.
Hierzu gehören unter anderem: o Einbauhalterungen
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 22 von 25
[Seite 23]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
o Netzteile o Module (z. B. Stacking-Kits, SFP-Module)
• Betankung der Cisco Netzwerkkomponente mit einer bereitgestellten
Standard-Konfiguration bzw. Anpassung von Konfigurations-Templates mit
kundenspezifischen Daten (z. B. IP-Adresse, Hostname, SNMP-Location).
• Erstellung und Anbringung eines Labels mit der Seriennummer der Cisco
Netzwerkkomponente
Field Service:
• Transport bzw. Versand der Netzwerkkomponente zum endgültigen Einbauort
(einschließlich hausinternem Transport)
• Fachgerechter Einbau, Verkabelung und Patchen aller notwendigen Uplink-
und Endgeräte Ports
• Inbetriebnahme und Funktionstests (z. B. Prüfung der Konnektivität der
Komponente und der angeschlossenen Clients) nach Vorgabe der
Auftraggeberin.
• Erstellen einer Dokumentation der installierten Cisco Netzwerkkomponente.
Anhand dieser Dokumentation sollen Einbauort und freie Höheneinheiten des
jeweiligen Verteilerschrank nach der Installation hervorgehen. Folgende
Leistungen sind hierzu erforderlich:
o Erfassung von Raumnummer, Verteilernummer und Höheneinheit. o Fotodokumentation (Raumnummer, Gesamtansicht des Verteilerraums,
Frontansicht des Schranks mit lesbaren Labels). o Port-Dokumentation anhand der durch die Auftraggeberin gelieferten
Vorlage.
7.5.2 Abbau Netzwerkkomponente(n)
Beim Abbau von Netzwerkkomponenten sind folgende Aufgaben durchzuführen:
• Trennen der Stromversorgung und aller Netzwerkverbindungen
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 23 von 25
[Seite 24]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
• Fachgerechter Ausbau der Netzwerkkomponente und gegebenenfalls
Rückbau der Kabelwege
• Rücktransport nach Abstimmung mit der Auftraggeberin
• Einlagerung bzw. fachgerechte Entsorgung von Patchkabeln
• Aktualisierung der Dokumentation
• Fachgerechte Entsorgung der Hardware inklusive Entsorgungsnachweis.
Wahlweise muss auf Anforderung eine BSI-konforme Entsorgung angeboten
und durchgeführt werden können.
7.5.3 Austausch Netzwerkkomponente(n)
Folgende Aufgaben müssen beim Austausch einer Netzwerkkomponente
durchgeführt werden:
• Austausch gemäß Kapitel 7.5.1 und Kapitel 7.5.2
7.6 Einarbeitung in die Netz- und Sicherheitsinfrastruktur der
Auftraggeberin
Um den qualifizierten Vor-Ort Support leisten zu können, kann die Auftraggeberin die
Einarbeitung des Senior Consultant und dessen Stellvertretung in die komplexe
Netz- und Sicherheitsinfrastruktur der Auftraggeberin beauftragen. Dazu kommen
beide Senior Consultants für eine Arbeitswoche in den Räumlichkeiten der
Auftraggeberin und werden vom Personal der Auftraggeberin eingewiesen.
Auftraggeberin und Auftragnehmer stimmen den Termin ab.
Die Kosten der Einarbeitung des Senior-Consultants und der stellvertretenden
Person müssen in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt ausgewiesen werden und
sind Bestandteil des Bewertungspreises (Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt).
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 24 von 25
[Seite 25]
Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung
Bei einem Personalwechsel des Senior Consultants bzw. dessen Stellvertretung
kann die Auftraggeberin eine erneute Einarbeitungswoche (fünf Arbeitstage) fordern.
Diese wird nicht erneut vergütet.
Eine garantierte Abnahme dieser Leistung erfolgt nicht.
AZ: BIT14-0230-1165 Seite 25 von 25