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Cisco-Netzwerkkomponenten und Dienstleistungen für die Netzwerkinfrastruktur

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Anlage 2 zum Vertrag –

Leistungsbeschreibung

AZ BIT14-0230-1165

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Auftragsgegenstand ............................................................................ 4

1.1 Überblick der Leistungsinhalte .................................................................................. 4

1.2 Definitionen ............................................................................................................... 5

2 Geschätzte Abnahmemenge ......................................................................................... 5

3 Allgemeine Anforderungen (A) ..................................................................................... 6

3.1 Neuware ................................................................................................................... 6

3.2 Bestellprozess und Monitoring .................................................................................. 6

3.3 Lieferung und Logistik ............................................................................................... 7

3.4 Services .................................................................................................................... 8

3.5 Störungsannahme, Telefonsupport und Hardware-Austausch (RMA) ....................... 8

3.6 Hersteller-Portale, Software-Services ....................................................................... 9

3.7 Service-Manager /-Managerin................................................................................. 10

3.8 Proaktive Modellpflege............................................................................................ 11

4 Service für Bestandskomponenten (A) ...................................................................... 11

5 Preisangaben (A) ......................................................................................................... 12

5.1 Rabattsatz auf Hardware / Software Subscriptions ................................................. 13

5.2 Rabattsatz auf Services .......................................................................................... 15

6 Preisermittlung und Einzelabrufe (A) ......................................................................... 18

7 Bezug von Dienstleistungen (A) ................................................................................. 19

7.1 Erstellung von Konzepten ....................................................................................... 20

7.2 Design und Implementierung .................................................................................. 20

7.3 Betriebsunterstützung ............................................................................................. 21

7.4 Vor-Ort Support ...................................................................................................... 21

7.5 Rolloutunterstützung ............................................................................................... 22

7.5.1 Installation Netzwerkkomponente(n) ............................................................... 22

7.5.2 Abbau Netzwerkkomponente(n) ...................................................................... 23

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7.5.3 Austausch Netzwerkkomponente(n) ................................................................ 24

7.6 Einarbeitung in die Netz- und Sicherheitsinfrastruktur der Auftraggeberin .............. 24

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1 Einleitung und Auftragsgegenstand

1.1 Überblick der Leistungsinhalte

Die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) ist die zentrale

Dienstleisterin für moderne Informationstechnologie (IT) in der Landesverwaltung. Zu

den Kernaufgaben der BITBW gehören der sichere Betrieb, die Pflege sowie die

kontinuierliche Weiterentwicklung der Landes-IT-Infrastruktur. Sämtliche

Einrichtungen und Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung beziehen IT-

Dienstleistungen als Kunden von der BITBW.

Im Rahmen dieser Aufgaben hat die BITBW diese Ausschreibung für die

Beschaffung von Cisco-Komponenten zur Erweiterung und den Weiterbetrieb ihrer

Netzinfrastruktur erstellt.

Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung über folgende

Leistungen abzuschließen:

• Hardware und Software: Beschaffung von Netzwerkkomponenten (Switche,

Router, WLAN-Komponenten, Netzwerkmanagement-Lösungen und Zubehör)

inkl. zugehöriger Serviceleistungen sowie Software-Nutzungsrechte (Lizenzen

und Subscriptions) des Herstellers Cisco Systems, Inc. (im Folgenden als

„Cisco“ bezeichnet).

• Bestandspflege & Lizenzverlängerung: Die Verpflichtung zur Verlängerung

auslaufender Serviceverträge für vorhandene Bestandsgeräte nach deren

Ablauf durch den Abschluss neuer Serviceverträge sowie zur

Laufzeitverlängerung bereits bestehender Lizenzen und Subscriptions.

• Dienstleistungen: Erbringung von herstellernahen Dienstleistungen und

technischer Unterstützung gemäß den Vorgaben in Kapitel 7.

• Optionale Services: Übernahme von Serviceleistungen für bestehende

Cisco-Komponenten gemäß den in Kapitel 4 definierten Bedingungen.

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1.2 Definitionen

AUFTRAGGEBERIN

Die BITBW, im Folgenden als Auftraggeberin (AG) bezeichnet, handelt im Rahmen

des Ausschreibungsverfahrens als ausschreibende Stelle und nach Vertragsschluss

als Halterin der Rahmenvereinbarung.

AUFTRAGNEHMER

Dieser Begriff bezeichnet während der Vergabephase alle teilnehmenden Bieter und

nach erfolgtem Zuschlag den beauftragten Vertragsparteien. Um eine durchgängige

Terminologie zu gewährleisten, wird unabhängig vom Verfahrensstand einheitlich die

Bezeichnung „Auftragnehmer“ (AN) verwendet.

2 Geschätzte Abnahmemenge

Das für diese Rahmenvereinbarung prognostizierte Auftragsvolumen wurde von der

Auftraggeberin so genau wie möglich ermittelt. Allerdings kann der zukünftige Bedarf

nicht verbindlich und abschließend festgelegt werden, da er von verschiedenen

Faktoren abhängt. Diese Angaben geben lediglich die geschätzte Auftragsmenge

sowie den voraussichtlichen Zeitraum der Leistungserbringung wieder. Daher

können die tatsächlichen Abrufe von den prognostizierten Mengen und Zeiträumen

abweichen.

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Komponenten für

eine komplexe und hochsensible Netzinfrastruktur. Diese ist für den sicheren und

zuverlässigen IT-Betrieb der Auftraggeberin von zentraler Bedeutung. Die

Auftraggeberin betreibt eine bestehende Cisco-Infrastruktur, die regelmäßig gewartet

und erweitert werden muss.

Die Produktgruppen sowie die geschätzte Abnahmemenge für die maximale

Gesamtlaufzeit von vier Jahren ergeben sich aus der Anlage 3 zum Vertrag –

Preisblatt.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Die dort aufgeführten exemplarischen Produkt- und Servicepreise sowie die

Dienstleistungskosten dienen in Kombination mit den geschätzten Mengenangaben

der Ermittlung des Bewertungspreises der Angebote.

Ein Rechtsanspruch auf Abnahme der geschätzten Auftragsmengen besteht

nicht.

3 Allgemeine Anforderungen (A)

3.1 Neuware

Es dürfen ausschließlich Neugeräte in Originalverpackung sowie

Erstlizenznehmerrechte zur Nutzung der angebotenen Produkte geliefert werden. Die

Produkte müssen aus einer vom Hersteller autorisierten Quelle stammen (offizieller

Cisco-Vertriebskanal für den europäischen Wirtschaftsraum) und mit beim Hersteller

Cisco registrierten Seriennummern sowie der erforderlichen Betriebssystemsoftware

ausgeliefert werden. Der Auftragnehmer garantiert, dass alle gelieferten

Komponenten uneingeschränkt zur Aufnahme in offizielle Serviceverträge des

Herstellers Cisco berechtigt sind. Im Zweifelsfall hat der Auftragnehmer den

entsprechenden Nachweis zu führen. Für anfallende Kosten einer späteren

Nachregistrierung oder Nachlizenzierung beim Hersteller Cisco, die aufgrund nicht

ordnungsgemäß gelieferter Produkte entstehen, haftet der Auftragnehmer.

Grauware, Reimporte sowie gebrauchte Produkte werden nicht akzeptiert. Die

Auftraggeberin behält sich zudem vor, bei Lieferung einen Nachweis der

Beschaffung über die offiziellen und zertifizierten deutschen Distributionskanäle des

Herstellers Cisco zu verlangen.

3.2 Bestellprozess und Monitoring

Die Bestellung von Komponenten über diese Rahmenvereinbarung erfolgt mittels

Einzelabruf durch die Auftraggeberin. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede

Bestellung spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt durch eine

schriftliche Auftragsbestätigung (elektronisch) unter Angabe des geplanten

Liefertermins zu bestätigen. Sollten sich im weiteren Verlauf Terminänderungen

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ergeben, hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin hierüber proaktiv und frühzeitig

durch Zwischeninformationen zu unterrichten.

Zur Sicherstellung einer transparenten Lieferkette stellt der Auftragnehmer der

Auftraggeberin alle zwei Wochen sowie auf separate Anfrage eine Übersicht der

voraussichtlichen, herstellerseitigen Liefertermine für alle offenen Hardware-

Bestellungen zur Verfügung. In diesem Reporting sind Terminverschiebungen

gegenüber der vorherigen Meldung deutlich hervorzuheben. Ergänzend muss die

Auftraggeberin die Möglichkeit erhalten, den aktuellen Status und den

voraussichtlichen Liefertermin einer Bestellung jederzeit selbstständig abzufragen,

beispielsweise über ein Online-Portal des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist

zudem verpflichtet, voraussichtliche Lieferzeiten bereits mit Abgabe des Angebots

schriftlich mitzuteilen.

Im Falle von herstellerbedingten Lieferverzögerungen (Backlog) bei mehr als 14

Tagen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, unverzüglich nach Bekanntwerden aktiv

das Eskalationsmanagement gegenüber Cisco einzuleiten. Hierzu teilt der

Auftragnehmer den Status der Eskalation und den voraussichtlichen neuen

Liefertermin schriftlich mit.

3.3 Lieferung und Logistik

Die Lieferung muss für die jeweilige Beschaffung an die von der Auftraggeberin

vorgegebene Lieferanschrift erfolgen. Üblicherweise erfolgt die Lieferung an das

Zentrallager des durch die Auftraggeberin benannten Dienstleisters, die Dienststellen

der Auftraggeberin oder Dienststellen des Landes. Die Lieferung erfolgt „frei Haus“.

Lieferungen müssen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, geschlossen und

vollständig innerhalb der Öffnungszeiten der jeweiligen Warenannahme ausgeführt

werden.

Eine Lieferankündigung hat mindestens zwei Arbeitstage vor der Auslieferung

elektronisch an die Auftraggeberin (und ggf. an den benannten Dienstleister) zu

erfolgen; Mehrkosten durch fehlende oder verspätete Ankündigungen trägt der

Auftragnehmer. Der Gefahrenübergang findet mit der quittierten Annahme der

vollständigen Lieferung am Wareneingang der in der Bestellung angegebenen

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Lieferadresse statt. Der Auftragnehmer hat eine Sendungsverfolgung bereitzustellen

und die erfolgte Lieferung auf Verlangen nachzuweisen. Auf- und Einbau sowie die

Inbetriebnahme werden in der Regel durch die Auftraggeberin selbst vorgenommen.

Zur Sicherstellung des Asset Managements ist jeder Lieferung ein digitaler

Lieferschein beizufügen bzw. vorab zu übermitteln, der zwingend die Bestellnummer

der Auftraggeberin sowie die Seriennummern aller gelieferten Komponenten in

einem elektronisch weiter verarbeitbaren Format (z. B. CSV oder Excel) enthält.

Der digitale Lieferschein (CSV/Excel) muss nach Vorgabe folgende

Felder/Informationen und ggf. weitere enthalten: Angebots-Nummer., Bestellnummer

(Auftraggeberin, Cisco), Auftragsnummer (Auftragnehmer), Positionsnummer, Cisco-

Artikelnummer (PID), Typ, Anzahl, Seriennummer (SN), Cisco Smart Account und

Virtual Account.

3.4 Services

Die Regelungen zu Services sind zur besseren Verständlichkeit in Kapitel 5.2

beschrieben. Die Regelungen dazu gelten sowohl für Bestellungen über diese

Rahmenvereinbarung als auch für den konkreten Bedarf und die (wählbare)

Serviceübernahme der bestehenden Cisco-Komponenten der Auftraggeberin.

3.5 Störungsannahme, Telefonsupport und Hardware-Austausch (RMA)

Der Auftragnehmer stellt eine zentrale, deutschsprachige Störungsannahme bereit,

die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr (24/7) per E-Mail und über eine

Festnetzrufnummer zum Ortstarif (keine kostenpflichtige Sonderrufnummer)

erreichbar ist.

Dies umfasst einen kostenlosen telefonischen Support, der in der Lage ist,

übergreifende Problemstellungen zu bearbeiten.

Dieser Service nimmt auch Störungsmeldungen für defekte Hardware entgegen und

initiiert den Austausch defekter Komponenten.

Der Auftragnehmer verantwortet die vollständige RMA-Abwicklung und stellt die

logistische Rückführung sicher. Dies schließt ausdrücklich auch Komponenten ein,

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für die kein separater Servicevertrag (z. B. ETS oder Cisco Support) abgeschlossen

wurde, sondern die der Cisco Enhanced Limited Lifetime Warranty (ELLW) bzw. der

Cisco Standard-Herstellergarantie (LLW) oder einer anderen Standard-

Herstellergarantie des Herstellers Cisco unterliegen. Er stellt zudem die

Auftraggeberin von sämtlichen Transportkosten (Hin- und Rückversand) frei. Defekte

Hardware wird unter Angabe der Seriennummer von der Auftraggeberin bereitgestellt

bzw. dem Auftragnehmer die Abholanschrift zur Abholung mitgeteilt.

Bei Geräten, die bereits bei Lieferung defekt sind (Dead-on-Arrival, DOA),

gewährleistet der Auftragnehmer eine prioritäre Neulieferung.

Auf Anforderung der Auftraggeberin erfolgt innerhalb von 60 Minuten ein qualifizierter

technischer Rückruf durch den 2nd Level Support zur gemeinsamen

Ursachenanalyse und ggf. Eskalation an das Cisco Technical Assistance Center

(TAC).

3.6 Hersteller-Portale, Software-Services

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass bis zu 25 namentlich von der Auftraggeberin

benannten Mitarbeitenden vollumfänglichen Zugriff auf das Cisco-Partner-Ökosystem

(basierend auf der Cisco ID / CCO) erhalten. Der Zugriff muss folgende Funktionen

kostenfrei umfassen:

• Einsicht in die Cisco Global Price List (GPL) sowie Nutzung des Software

Central, Commerce Workspace (CCW) zur Konfiguration und Preiseinsicht.

• Zugang zum Cisco Smart Software Manager (CSSM) sowie zur Cisco License

Central zur zentralen Verwaltung und Aktivierung von Smart Licenses und

Software-Assets.

• Bereitstellung eines Systems zum Ticket-Tracking (Statusverfolgung von

Anfragen und Bestellungen)

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Er stellt darüber hinaus sicher, dass alle im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung

beschafften Software-Lizenzen und Subscriptions unverzüglich nach Bereitstellung

dem herstellerspezifischen Smart Account sowie den entsprechenden Virtual

Accounts der Auftraggeberin zugeordnet werden. Er unterstützt die Auftraggeberin

aktiv bei der Verwaltung, Aktivierung und etwaigen Umbuchungen dieser Lizenzen

im Cisco-Portal.

Zudem stellt der Auftragnehmer alle erforderlichen Maßnahmen für den Zugriff der

Auftraggeberin auf Cisco-Serviceleistungen sicher. Dies umfasst insbesondere die

Autorisierung der Zugänge für Cisco Connection Online (CCO), Software Central,

Commerce Workspace (CCW) sowie deren Nachfolgeprodukte, um den Abruf von

Technical Assistance Center (TAC) Requests, Bug-Search-Tools sowie Lifecycle-

und Security-Informationen zu gewährleisten.

Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass die Auftraggeberin berechtigt ist,

Software-Downloads und Dokumentationen direkt über das Portal des Herstellers

(Cisco Software Central) zu beziehen. Der Zugang ist vom Auftragnehmer zur

Verfügung zu stellen.

Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über aktuelle Software Releases, Updates

sowie Upgrades (Minor/Major) unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Weiterhin

gewährleistet er, dass die Auftraggeberin diese bei Bedarf erhält. Auf Anforderung

der Auftraggeberin stellt der Auftragnehmer die Software zur Verfügung. Sämtliche

Kosten für diesen Service müssen in der den Servicegebühren enthalten sein. In der

Regel bezieht die Auftraggeberin die benötigte Software und Dokumentation über

das Portal des Herstellers Cisco.

3.7 Service-Manager /-Managerin

Der Auftragnehmer stellt während der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung

eine/einen Service-Manager /-Managerin zur Verfügung. Die Erreichbarkeit des/der

Service-Managers/-Managerin ist über Telefon (Festnetz und Mobilfunk) zu üblichen

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Wochenarbeitszeiten (Montag bis Freitag) von 09:00 – 17:00 Uhr, sowie per E-Mail,

auch für den Urlaubs- und Krankheitsfall sicher zu stellen.

Der/Die Service-Manager/-Managerin ist die erste Ansprechperson der

Auftraggeberin für die beim Auftragnehmer bestellten Netzkomponenten. Die Person

koordiniert die Serviceverträge, weist auf aktuelle Software-Updates hin und ist die

Schnittstelle zum Hersteller Cisco. Er/Sie erstellt die Angebote für Bestellungen über

die Rahmenvereinbarung und berät die Auftraggeberin bei der Hard- und

Softwareauswahl. Er/Sie gibt Informationen über kommende Nachfolgeprodukte

weiter, sobald er/sie Kenntnis über diese hat. Bei Störungen ist er/sie die erste

Eskalationsinstanz. Die Kontaktdaten des/der Service-Managers/-Managerin sind in

dem Dokument Allgemeine Angaben anzugeben.

3.8 Proaktive Modellpflege

Der Auftragnehmer informiert die Auftraggeberin unaufgefordert innerhalb von 14

Tagen über Modellwechsel seitens Cisco. Bei Abkündigungen, technologischem

Fortschritt oder der Verfügbarkeit wirtschaftlich attraktiverer Alternativen sind proaktiv

kompatible, technisch gleich- oder höherwertige Modelle vorzuschlagen. Der Fokus

liegt hierbei auf einer optimalen Integration in die bestehende Infrastruktur sowie der

Sicherstellung des bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnisses für die

Auftraggeberin.

4 Service für Bestandskomponenten (A)

Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, während der Vertragslaufzeit

Serviceverträge für ihre Bestandskomponenten zu den Bedingungen gemäß Kapitel

5.2 wahlweise abzuschließen. Für alle Produkte, die in der zum Zeitpunkt des Abrufs

aktuell gültigen Cisco GPL unter den entsprechenden Service-Positionen (Cisco-

Support, ehemals SmartNet) aufgeführt sind, wird der Servicepreis auf Basis des in

Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt definierten Rabattsatzes berechnet. Sollten

Komponenten zum Abrufzeitpunkt nicht in der Standard-Preisliste von Cisco geführt

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werden, erfolgt eine individuelle Preisanfrage beim Service-Manager/-Managerin des

Auftragnehmers.

Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer im Bedarfsfall eine detaillierte Liste der

Netzkomponenten zur Verfügung stellen.

Es ist nicht erforderlich, bestehende Serviceverträge während der Laufzeit zu

übernehmen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf für Bestandskomponenten ohne

Service zu einem späteren Zeitpunkt einen Servicevertrag abzuschließen. Gleiches

gilt für Bestandskomponenten, deren laufende Serviceverträge enden. Diese können

durch den Abschluss neuer Serviceverträge flexibel verlängert werden.

5 Preisangaben (A)

Über die Rahmenvereinbarung werden Cisco-Hardwarekomponenten inklusive

Software, Lizenzen und Services während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung

bezogen. Da die genauen Abrufmengen und spezifischen Komponenten vorab nicht

definiert werden können, erfolgt die Preisbildung auf Basis von Rabattsätzen.

Die in Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt aufgeführten Einzelpreise dienen

ausschließlich der Ermittlung des Bewertungspreises und als grober Richtwert für

den Auftragnehmer zur Bestimmung des Rabattsatzes der jeweiligen Produktgruppe.

In der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt wird für die verschiedenen Produktgruppen

jeweils ein Rabattsatz auf den US-Dollar-Preis der Cisco Global Price List EMEA

(GPL) abgefragt.

Die in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt angegebenen GPL-Preise sowie der als

Umrechnungsgrundlage dienende US-Dollar-Wechselkurs entsprechen dem Stand

vom 05.05.2026. Der Anbieter muss die Rabattsätze bezogen auf die in der Anlage 3

zum Vertrag – Preisblatt angegebenen Beträge eintragen.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer muss der Auftraggeberin eine für Deutschland gültige GPL des

Herstellers Cisco zur Verfügung stellen. Über Änderungen der GPL muss die

Auftraggeberin unverzüglich und unaufgefordert informiert werden; zudem ist die

neue GPL zeitnah elektronisch zu übermitteln.

Die Auftraggeberin verfügt über ein laufendes Enterprise Agreement mit dem

Hersteller Cisco, welches die Portfolios Networking sowie Security abdeckt. Sollte

dieses die Portfolios Networking sowie Security abdeckende Enterprise Agreement

während der Gesamtlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung enden, behält sich die

Auftraggeberin vor, neue Enterprise Agreement(s) bzgl. dieser Portfolios mit Cisco

abzuschließen und die entsprechenden Initial EA Orders als Einzelabrufe aus dieser

Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer zu tätigen. Der Auftragnehmer

wird alles ihm Mögliche unternehmen, um die Auftraggeberin bestmöglich beim

Abschluss dieser neuen Enterprise Agreement(s) zu unterstützen.

Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, während der Laufzeit dieser

Rahmenvereinbarung Enterprise Agreements bzgl. weiterer Portfolios mit Cisco

abzuschließen und die entsprechenden Initial EA Orders auch in diesem Fall als

Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftragnehmer zu

tätigen. Der Auftragnehmer wird auch in diesem Fall alles ihm Mögliche

unternehmen, um die Auftraggeberin bestmöglich beim Abschluss von Enterprise

Agreement(s) bzgl. anderer Portfolios als Networking oder Security zu unterstützen.

5.1 Rabattsatz auf Hardware / Software Subscriptions

Der Auftragnehmer nennt in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt - Tabelle A für

die aufgeführten Produktgruppen jeweils separate Rabattsätze für Hardware und für

Software-Subscriptions, die auf die aktuell gültige Cisco GPL EMEA gewährt werden.

Der Hardware-Rabattsatz beinhaltet den Hardwarepreis inklusive der zugehörigen

Betriebssoftware, der gesetzlichen Gewährleistung sowie sämtlichem Zubehör der

jeweiligen Produktgruppe. Bei Produkten mit der Cisco Enhanced Limited Lifetime

Warranty (ELLW) bzw. der Cisco Standard-Herstellergarantie (LLW) schließt dieser

Rabatt die vorteilhafteren Bestimmungen des Herstellers ein.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Für Software-Subscriptions muss der Rabattsatz in der dafür vorgesehenen

separaten Spalte der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt - Tabelle A eingetragen

werden.

Der Netto-Preis in € ermittelt sich aus dem $-Preis der GPL folgendermaßen:

Netto-Preis in € = GPL-Preis in $ x (1 - Rabatt) x Umrechnungskurs. Als fester

Umrechnungskurs wird für die Angebotsabgabe 0,8557 zugrunde gelegt.

Die Rabattsätze müssen ausschließlich in die Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt -

Tabelle A eingetragen werden. Die nachfolgende Tabelle dient lediglich der

Verdeutlichung der Produktgruppen und ist nicht identisch mit den detaillierten

Angaben in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt.

ProduktgruppeHardwareSoftware Subscription
Rabatt in % auf Cisco GPLRabatt in % auf Cisco GPL
EMEAEMEA
Cisco Catalyst Switchingx,xx %x,xx %
Cisco Nexusx,xx %x,xx %
Cisco Routerx,xx %x,xx %
Cisco Wirelessx,xx %x,xx %
Cisco Merakix,xx %x,xx %
Cisco Securityx,xx %x,xx %
Cisco Collaboration (inkl. Software Subscription)x,xx %In Spalte Hardware enthalten
Cisco Cloud Produktex,xx %x,xx %
Alle anderen Cisco Produktex,xx %x,xx %

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Die jeweiligen Rabattsätze sind für die gesamte Dauer der Rahmenvereinbarung

sowie deren optionalen Verlängerungen bindend. Dies gilt ausdrücklich auch für

gleichwertige Nachfolgeprodukte derselben Kategorie sowie für Komponenten, die

erst zukünftig während der Vertragslaufzeit (einschließlich optionalen

Verlängerungen) vom Hersteller Cisco veröffentlicht werden. Der Auftragnehmer

muss sicherstellen, dass die Konditionen der Rahmenvereinbarung auf das jeweils

aktuelle Portfolio des Herstellers Cisco anwendbar bleiben.

5.2 Rabattsatz auf Services

Neben der gesetzlichen Gewährleistung bzw. den herstellerseitigen Garantien

(ELLW/LLW), die im Hardwarepreis enthalten sein müssen, bestellt die

Auftraggeberin zu den Produkten in der Regel einen erweiterten Ersatzteilservice

(ETS). Eine Abnahmeverpflichtung für erweiterte Services besteht nicht.

Folgende Service-Level muss der Auftragnehmer anbieten:

• ETS 8x5xNBD: Lieferung von Ersatzkomponenten (Next Business Day)

aufgrund defekter Hardware Mo.-Fr. 08:00 – 16:00 Uhr (exklusive gesetzlicher

Feiertage) zum nächsten Arbeitstag. Erfolgt die Störungsmeldung nach 15:00

Uhr, erfolgt die Lieferung zum übernächsten Arbeitstag.

• ETS 24x7x4h: Lieferung von Ersatzkomponenten aufgrund defekter Hardware

Mo.-So. von 00:00 – 24:00 Uhr (365 Tage/Jahr) innerhalb von 4 Stunden nach

Störungsannahme.

Die Standard-Laufzeit eines ETS beträgt 1, 3 oder 5 Jahre. Um Servicelaufzeiten

bestehender Verträge zu synchronisieren, müssen auf Anfrage auch abweichende

Servicezeiträume möglich sein. Diese werden bei der konkreten

Angebotsanforderung durch die Auftraggeberin definiert.

Der Auftragnehmer nennt in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt pro

Produktgruppe und Laufzeit einen Rabattsatz, der auf den jeweiligen Preis der

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

aktuell gültigen Cisco Systems Service & Support Price List (Cisco Support- /

ehemals SmartNet) gewährt wird.

Anmerkung: Die Auftraggeberin beabsichtigt primär den Bezug eines

herstellerkonformen Partner-Services (ETS) durch den Auftragnehmer. Sie behält

sich jedoch das Recht vor, auch direkt Cisco Support Services zu beziehen. Die in

der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt angebotenen Rabattsätze sind für beide

Service-Modelle (ETS und Cisco Support) gleichermaßen bindend. Die Cisco

Support Preise (8x5xNBD bzw. 24x7x4h) dienen in jedem Fall als verbindliche

Kalkulationsgrundlage über die maximale Gesamtlaufzeit dieser

Rahmenvereinbarung.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der gewählte Service (ETS oder Cisco

Support) den in Kapitel 3.6 definierten vollen Leistungsumfang (insb. Software-

Downloads) umfasst. Zudem muss die Auftraggeberin bei beiden Modellen berechtigt

sein, Tickets direkt beim Cisco Technical Assistance Center (TAC) zu eröffnen und

zu eskalieren.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Beispieltabelle (alle Prozentangaben sind fiktiv):

ProduktgruppeService ETS 8x5xNBDService ETS 24x7x4h
Rabatt in % auf CiscoRabatt in % auf Cisco Support
Support 8x5xNBD24x7x4h
Cisco Catalyst SwitchingLaufzeit 1 Jahr65,00 %Laufzeit 1 Jahr60,00 %
Laufzeit 3 Jahre67,50 %Laufzeit 3 Jahre62,50 %
Laufzeit 5 Jahre70,00 %Laufzeit 5 Jahre65,00 %
usw.

Berechnung des Servicepreises:

Der Netto-Servicepreis in Euro ermittelt sich wie folgt:

Netto-Servicepreis in € = Cisco Support Listenpreis ($ pro Jahr) x (1 –

Rabattsatz) x Servicezeitraum (Jahre) x Umrechnungskurs

Beispiel (alle Zahlen fiktiv): Die Auftraggeberin möchte zu einer Netzkomponente den

ETS 8x5xNBD für fünf Jahre bestellen. Der jährliche Cisco Support Preis 8x5xNBD

beträgt für diese Netzkomponente 1.000 $, der Rabattsatz bei einer Laufzeit von fünf

Jahren ist 70 %, der Umrechnungskurs Dollar – Euro ist 0,8557.

Dann ergibt sich gemäß obiger Formel:

Nettoservicepreis € = 1000 $ x (1 – 70%) x 5 Jahre x 0,8557 = 1.283,55 €

Der Nettoservicepreis würde für fünf Jahre 1.283,55 € kosten.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Zusätzlich sind in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt Rabattsätze für die

Produktgruppen „Cisco Support Services“ und „Cisco Professional Services (CX)“

anzugeben.

6 Preisermittlung und Einzelabrufe (A)

Der Gesamtpreis einer Bestellung über die Rahmenvereinbarung setzt sich aus der

Summe der Hardware- und Software-Subscription-Preise sowie der Servicepreise

zusammen (gemäß den Definitionen in Kapitel 5.1 und 5.2).

Die Bestellung erfolgt mittels Einzelabruf. Diesem geht stets eine Angebotsabfrage

durch die Auftraggeberin voraus. Für die Erstellung von Angeboten im Rahmen von

Einzelabrufen gilt der am Tag der Angebotsanforderung gültige US-Dollar-Preis der

dann aktuellen Cisco GPL EMEA. Die Umrechnung in Euro erfolgt tagesaktuell auf

Basis des offiziellen Referenzkurses der Europäischen Zentralbank (EZB) vom

Vortag der Angebotserstellung.

Im Angebot hat der Auftragnehmer die Listenpreise der Cisco-GPL (für Hardware,

Zubehör, Software und Lizenzen) sowie die Cisco Support Listenpreise für den

Service getrennt auszuweisen. Die Ermittlung des Netto-Endpreises in Euro muss

auf Basis der in Kapitel 5 definierten Rabattformeln im Angebot transparent und

nachvollziehbar dargestellt sein. Auf Anfrage stellt der Auftragnehmer der

Auftraggeberin die jeweils gültige Cisco-GPL sowie die Cisco Support Preisliste zur

Prüfung zur Verfügung.

Angebote müssen eine Gültigkeit von mindestens 20 Kalendertagen aufweisen.

Innerhalb dieser Frist kann die Auftraggeberin Bestellungen – auch in Form von

Teilbestellungen – zu den angebotenen Konditionen auslösen.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

7 Bezug von Dienstleistungen (A)

Die Auftraggeberin kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung Dienstleistungen

für die Cisco-Infrastruktur beziehen. Diese umfassen insbesondere:

• die Erstellung von Konzepten für die Netzinfrastruktur sowie das Design und

die Implementierung von Kunden- und Datacenter-Netzwerken

• die Konfiguration zentraler Management Komponenten

• die Unterstützung des laufenden Betriebs der Netzwerkkomponenten

• den Vor-Ort-Support an allen Standorten der Auftraggeberin oder deren

Kunden

• die Unterstützung bei Rollouts

• Einarbeitung in die Netz- und Sicherheitsinfrastruktur der Auftraggeberin.

Der Auftragnehmer nennt in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt den jeweiligen

Stundensatz des Mitarbeitenden zur Ausführung der entsprechenden

Dienstleistungen. Die Stundensätze sind als Festpreise inklusive aller Nebenkosten

(z. B. Reisekosten, Spesen) zu kalkulieren.

Als Grundlage einer kontinuierlichen und produktiven Zusammenarbeit wird erwartet,

dass die Betreuung der einzelnen Themenbereiche schwerpunktmäßig durch fest

zugeordnete Mitarbeitende erfolgt. Ein Personalwechsel soll nur in begründeten

Fällen oder zur Vertretung (z. B. Urlaub, Krankheit) stattfinden.

Zum Einsatz kommende Mitarbeitende müssen sich vor Arbeitsbeginn gem. Kapitel

18 in der Anlage 1 zum Vertrag – Erg Vereinbarungen einer

Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Die Einwilligungserklärung gem. Anlage

10 zum Vertrag – Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung ist für diese

Personen erst nach Zuschlagserteilung und Aufforderung durch die Auftraggeberin

einzureichen.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer erklärt sich zudem bereit, die eingesetzten Personen bei Bedarf

einer weitergehenden Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gemäß Kapitel 19 in der

Anlage 1 zum Vertrag – Erg Vereinbarungen zu unterziehen.

7.1 Erstellung von Konzepten

Für die Erstellung von Konzepten muss der Auftragnehmer einen CCIE-zertifizierten

Senior-Consultant einsetzen. Die entsprechende Qualifikation dieses

Mitarbeitenden ist zum Zeitpunkt des Bedarfs für die konkrete Aufgabe

nachzuweisen. Eine Benennung des Mitarbeitenden bei Angebotsabgabe ist noch

nicht erforderlich.

Die Auftraggeberin kann diese Dienstleistung wahlweise vor Ort in den

Räumlichkeiten der Auftraggeberin oder Remote beziehen. Die Vergütung der

Dienstleistung erfolgt auf Basis der in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt

ausgewiesenen Stundensatzes. Die geschätzte Abnahmemenge dient der Ermittlung

des Bewertungspreis; ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht.

7.2 Design und Implementierung

Für das Design und die Implementierung von Kunden oder Datacenter-Netzwerken

sowie zentralen Management-Komponenten muss der Auftragnehmer einen dafür

qualifizierten Consultant oder Senior Consultant oder einen Systemspezialisten/

Systemspezialistin aus dem entsprechenden Fachbereich (Data Center,

Security, Wireless) zur Verfügung stellen. Die Qualifikation der einzusetzenden

Mitarbeiterenden ist zum Zeitpunkt des Bedarfs für die konkrete Aufgabe

nachzuweisen. Eine Benennung der Personen bei Angebotsabgabe ist noch nicht

erforderlich.

Die Auftraggeberin kann diese Dienstleistung wahlweise vor Ort in den

Räumlichkeiten der Auftraggeberin oder Remote beziehen. Die Kosten der

Dienstleistung müssen in Form eines Stundensatzes in der Anlage 3 zum Vertrag –

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Preisblatt ausgewiesen werden. Die geschätzte Abnahmemenge geht in den

Bewertungspreis ein; ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht.

7.3 Betriebsunterstützung

Für die Unterstützung des laufenden Betriebs muss der Auftragnehmer einen

Consultant einsetzen. Die Qualifikation des Mitarbeitenden ist zum Zeitpunkt des

Bedarfs für die konkrete Aufgabe nachzuweisen. Eine Benennung der Person bei

Angebotsabgabe ist nicht erforderlich.

Die Auftraggeberin kann diese Dienstleistung wahlweise vor Ort in den

Räumlichkeiten der Auftraggeberin oder Remote beziehen. Die Kosten der

Dienstleistung müssen in Form eines Stundensatzes in der Anlage 3 zum Vertrag –

Preisblatt ausgewiesen werden. Die geschätzte Abnahmemenge geht in den

Bewertungspreis ein; ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht.

7.4 Vor-Ort Support

Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin einen CCIE zertifizierten Senior

Consultant zur Verfügung, der/die innerhalb von vier Stunden nach telefonischem

Abruf eines Kunden im Raum Stuttgart und aller Standorte der Auftraggeberin

verfügbar ist. Der Auftragnehmer benennt für den Senior Consultant eine

Stellvertretung, die ebenfalls CCIE zertifiziert ist. Diese Angaben sind in den

Dokumenten Angebotsblatt Senior Consultant 1 und Angebotsblatt Senior

Consultant 2 einzutragen.

Die Vor-Ort Dienstleistung wird nach Aufwand abgerechnet, wobei die

Mindesteinsatzdauer pro Vor-Ort Einsatz vier Stunden beträgt.

Eine garantierte Abnahme dieser Leistung erfolgt nicht. Die geschätzte

Abnahmemenge dieser Leistung ist Bestandteil des Bewertungspreises.

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

7.5 Rolloutunterstützung

Bei Rollouts von Netzwerkkomponenten kann die Auftraggeberin die erforderlichen

Unterstützungsdienstleistungen über die in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt

ausgewiesenen Dienstleistungen beziehen. Hierzu gehören die Planung, Installation,

Abbau oder Umbau von Netzwerkkomponenten für die Cisco-Infrastruktur.

Um bei der Planung von großen Rollouts projektspezifische Vorgaben zu

berücksichtigen, kann der Auftragnehmer ein vorhandenes automatisiertes Rollout

System verwenden.

In diesem müssen durch die Auftraggeberin definierten Prozesse hinterlegt werden

können, welche anschließend standardisiert und nachhaltig abgearbeitet werden.

Die Qualifikation der am Rollout-Prozess beteiligten Mitarbeitenden ist zum Zeitpunkt

des Bedarfs für die konkrete Aufgabe nachzuweisen. Eine Benennung der Personen

bei Angebotsabgabe ist noch nicht gewünscht.

Die Kosten der Dienstleistung müssen in Form eines Stundensatzes in der Anlage 3

zum Vertrag – Preisblatt ausgewiesen werden. Die geschätzte Abnahmemenge geht

in den Bewertungspreis ein; ein Anspruch auf Abnahme einer Mindestmenge besteht

nicht.

7.5.1 Installation Netzwerkkomponente(n)

Im Rahmen der Umsetzungsplanung, Vorbereitung und Inbetriebnahme für eine

Installation einer Netzwerkkomponente durchzuführen:

• Übermittlung der Gerätedaten zur Inventarisierung in digitalem Format nach

Vorgabe der Auftraggeberin. Hier sind beispielsweise folgende Daten zu be-

rücksichtigen:

o Modell, Seriennummer, MAC-Adresse, Bestell- / Lieferinformationen

• Erstellung und Anbringung des Inventarisierungsaufklebers für die zu installie-

renden Netzwerkkomponente

• Vormontage aller notwendigen Zubehörteile zu einer Netzwerkkomponente.

Hierzu gehören unter anderem: o Einbauhalterungen

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

o Netzteile o Module (z. B. Stacking-Kits, SFP-Module)

• Betankung der Cisco Netzwerkkomponente mit einer bereitgestellten

Standard-Konfiguration bzw. Anpassung von Konfigurations-Templates mit

kundenspezifischen Daten (z. B. IP-Adresse, Hostname, SNMP-Location).

• Erstellung und Anbringung eines Labels mit der Seriennummer der Cisco

Netzwerkkomponente

Field Service:

• Transport bzw. Versand der Netzwerkkomponente zum endgültigen Einbauort

(einschließlich hausinternem Transport)

• Fachgerechter Einbau, Verkabelung und Patchen aller notwendigen Uplink-

und Endgeräte Ports

• Inbetriebnahme und Funktionstests (z. B. Prüfung der Konnektivität der

Komponente und der angeschlossenen Clients) nach Vorgabe der

Auftraggeberin.

• Erstellen einer Dokumentation der installierten Cisco Netzwerkkomponente.

Anhand dieser Dokumentation sollen Einbauort und freie Höheneinheiten des

jeweiligen Verteilerschrank nach der Installation hervorgehen. Folgende

Leistungen sind hierzu erforderlich:

o Erfassung von Raumnummer, Verteilernummer und Höheneinheit. o Fotodokumentation (Raumnummer, Gesamtansicht des Verteilerraums,

Frontansicht des Schranks mit lesbaren Labels). o Port-Dokumentation anhand der durch die Auftraggeberin gelieferten

Vorlage.

7.5.2 Abbau Netzwerkkomponente(n)

Beim Abbau von Netzwerkkomponenten sind folgende Aufgaben durchzuführen:

• Trennen der Stromversorgung und aller Netzwerkverbindungen

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

• Fachgerechter Ausbau der Netzwerkkomponente und gegebenenfalls

Rückbau der Kabelwege

• Rücktransport nach Abstimmung mit der Auftraggeberin

• Einlagerung bzw. fachgerechte Entsorgung von Patchkabeln

• Aktualisierung der Dokumentation

• Fachgerechte Entsorgung der Hardware inklusive Entsorgungsnachweis.

Wahlweise muss auf Anforderung eine BSI-konforme Entsorgung angeboten

und durchgeführt werden können.

7.5.3 Austausch Netzwerkkomponente(n)

Folgende Aufgaben müssen beim Austausch einer Netzwerkkomponente

durchgeführt werden:

• Austausch gemäß Kapitel 7.5.1 und Kapitel 7.5.2

7.6 Einarbeitung in die Netz- und Sicherheitsinfrastruktur der

Auftraggeberin

Um den qualifizierten Vor-Ort Support leisten zu können, kann die Auftraggeberin die

Einarbeitung des Senior Consultant und dessen Stellvertretung in die komplexe

Netz- und Sicherheitsinfrastruktur der Auftraggeberin beauftragen. Dazu kommen

beide Senior Consultants für eine Arbeitswoche in den Räumlichkeiten der

Auftraggeberin und werden vom Personal der Auftraggeberin eingewiesen.

Auftraggeberin und Auftragnehmer stimmen den Termin ab.

Die Kosten der Einarbeitung des Senior-Consultants und der stellvertretenden

Person müssen in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt ausgewiesen werden und

sind Bestandteil des Bewertungspreises (Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt).

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Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Bei einem Personalwechsel des Senior Consultants bzw. dessen Stellvertretung

kann die Auftraggeberin eine erneute Einarbeitungswoche (fünf Arbeitstage) fordern.

Diese wird nicht erneut vergütet.

Eine garantierte Abnahme dieser Leistung erfolgt nicht.

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