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Vertrag über die Bewirtschaftung des Rheinland-Pfalz-Standes auf der Grünen Woche (GW) vom 15. bis zum 24. Januar 2027
zwischen
dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten (MLWUF), Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz
- Auftraggeber -
und
[Auftragnehmer / Firma] [Anschrift]
- Auftragnehmer –
Vorbemerkung Das Land Rheinland-Pfalz präsentiert sich auf der GW 2027 voraussichtlich in Halle 7.2a auf dem Messegelände Berlin. Es wirbt mit einem regionaltypischen Sortiment aus Weinen, alkoholfreien Getränken, Bier und Speisen sowie Informationen über Land und Leute. Der Landesstand besteht aus einer Weinlounge mit Küchenbereich und Lager. Der Auftragnehmer übernimmt und betreibt während der GW vom 15. bis 24. Januar 2027 das gastronomische Projekt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Er hat die hierfür erforderliche gastronomische Planung zu übernehmen und die Durchführung der Präsentation zu realisieren. Außerdem findet am ersten Messetag, Freitag, den 15. Januar 2027, am Rheinland- Pfalz-Stand ein Abendempfang auf Einladung der Ministerin mit kurzem Redeprogramm, musikalischer Begleitung sowie einem ausgewählten Speisen- und Getränkeangebot statt. Dies vorausgeschickt, treffen die Vertragspartner folgende Vereinbarung:
§1 Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber erbringt folgende Leistungen anlässlich des Abendempfangs am 15.01.2027:
• Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für den Empfang vorgesehenen Weine und Schaumweine sowie die hierfür vorgesehenen Gläser bereit. Nach der Veranstaltung stellen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam den Verbrauch
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der zur Verfügung gestellten Weine und Schaumweine fest; nicht verbrauchte Weine und Schaumweine werden dem Auftraggeber zurückgegeben.
Die für den Abendempfang anfallenden Kosten für Speisen und Getränke sowie für das hierfür eingesetzte Personal werden gesondert vom Auftraggeber übernommen und sind nicht Bestandteil des Basishonorars des Auftragnehmers.Der Auftraggeber erbringt folgende Leistungen für den Messezeitraum (15. bis 24.01.2027):
• Gestaltung und Aufbau des gesamten gastronomischen Bereiches inklusive Bereitstellung des kompletten Großmobiliars (z.B. professionelle Restaurant- und Küchenausstattung sofern nicht vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt) an dem vorgenannten Ort. • Bereitstellung von Lager- bzw. Kühlmöglichkeiten. • Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer leihweise Gläser mit dem Aufdruck Rheinland-Pfalz „Gold im Glas“ sowie Kellnerschürzen und Namensschilder für die Dauer der Messe. • Der Auftraggeber stellt ein Lieferantenverzeichnis für alle am Länderstand angebotenen Produkte zur Verfügung. • Der Auftraggeber stimmt mit dem Auftragnehmer das Angebot rheinland-pfälzischer Speisen und Getränke ab.
§2 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt nachstehende Leistungen anlässlich des Abendempfangs am 15.01.2027:
• Der Auftragnehmer übernimmt die gastronomische Durchführung des Abendempfangs. Die Festlegung des Speisen- und Getränkeangebots erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. • Der Auftragnehmer kalkuliert, ordert und lagert die zur Durchführung des Empfangs erforderlichen Lebensmittel und stellt die vereinbarten Speisen und Getränke bereit. • Er stellt das notwendige Geschirr, Besteck, Kochutensilien und sonstiges Kleininventar zur Verfügung, soweit dieses nicht vom Auftraggeber bereitgestellt wird. • Der Auftragnehmer gewährleistet einen ständigen, reibungslosen Service-Ablauf und stellt hierfür geeignetes Personal zur Verfügung. • Der Auftragnehmer bereitet den gastronomischen Bereich für den Empfang vor und übernimmt die ordnungsgemäße Nachbereitung und Reinigung des gastronomisch genutzten Bereichs.
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Die Kosten für Speisen und Getränke sowie für das hierfür eingesetzte Personal werden gemäß § 4 gesondert abgerechnet.
Der Auftragnehmer übernimmt als Betreiber für den Messezeitraum (15. bis 24.01.2027) folgende Leistungen:
Planung • Die Bereitstellung der Speisen und Getränke erfolgt durch den Auftragnehmer. • Die Festlegung der Preise für Speisen und Getränke erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. • Der Auftragnehmer kalkuliert, ordert, beschafft und lagert alle zur Durchführung des Projektes erforderlichen Produkte (Speisen).
Auf- und Abbau • Die Beschickung des Gastronomiebereichs und der Küche mit Geschirr, Besteck, Kochutensilien. obliegt dem Auftragnehmer. Der Standaufbau und -abbau wird von einem vom Auftraggeber benannten Messebauunternehmen durchgeführt. Die Anlieferung der Getränke, Ausstellungstafeln und Dekoration erfolgt über einen vom Auftraggeber benannten Spediteur. Der Auftragnehmer hat hierbei anwesend zu sein und ggf. zu assistieren.
Durchführung • Der Auftragnehmer gewährleistet einen ständigen, reibungslosen Service-Ablauf und stellt hierfür geeignetes Personal zur Verfügung. Zusätzliches Personal wird dem Auftraggeber stundengenau auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze in Rechnung gestellt. Er trägt dafür Sorge, dass das Personal legal beschäftigt ist und die notwendigen (Sozial-)Versicherungen bestehen. Außerdem garantiert er, dass das Personal nach Tarif- bzw. nach Mindestlohn bezahlt wird. • Das Personal ist bereits im Vorfeld mit dem gesamten Angebot und besonders mit den typischen, rheinland-pfälzischen Speisen und Getränken vertraut zu machen, um entsprechende Fragen der Gäste unmittelbar beantworten zu können. • Der Auftragnehmer hat frühzeitig die überschlägige Anzahl und die Namen des Personals dem Auftraggeber mitzuteilen. • Der Küchenbereich ist je nach Speisenauswahl mit dem entsprechenden Geschirr auszustatten. Die Küchengeräte, Geschirr, Bestecke und sonstiges Kleininventar sind, mit Ausnahme der vom Auftraggeber bereitgestellten Gläser, auf Kosten des Auftragnehmers bereitzustellen. • Der Auftragnehmer hat ausschließlich die Gläser mit Aufdruck für Wein und Sekt zu nutzen. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte bzw. vorgegebene Ware für den Verkauf zu verwenden.
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• Der Auftragnehmer übernimmt bereits im Vorfeld am Tag vor der Messeeröffnung die Einrichtung des Restaurants und der Küche. Er ist verantwortlich für das Abladen und Verbringen der Messegüter in die Lagerräume, den Transport innerhalb des Standes sowie die ordnungsgemäße Einlagerung und Bevorratung von Getränken und Speisen.
§3 Unteraufträge
Die Vergabe von Unteraufträgen durch den Auftragnehmer an Dritte zur Durchführung des Projektes aus diesem Vertrag ist nicht gestattet. Personaldienstleister oder Freelancer (z. B. Köche) gelten nicht als Nachunternehmer.
§4 Vergütung
Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ein Basishonorar für die Bewirtschaftung des Rheinland-Pfalz-Standes während der Grünen Woche 2027.
Das Basishonorar richtet sich nach dem Angebot des Auftragnehmers und beträgt: Basishonorar netto: ____________________ € zzgl. Umsatzsteuer: ____________________ € Gesamtbetrag brutto: ___________________ €
Die im Rahmen des Abendempfangs am 15.01.2027 anfallenden Kosten für Speisen und Getränke sowie für das hierfür eingesetzte Personal werden gesondert vom Auftraggeber übernommen und sind nicht Bestandteil des vorgenannten Basishonorars. Zusätzlich beauftragtes Personal während des Messezeitraums wird nach den im Angebot aufgeführten Stundensätzen gesondert abgerechnet.
§5 Sorgfaltspflicht
Der Auftragnehmer nimmt die Interessen des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr.
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§6 Geheimhaltungspflicht und Vertraulichkeit
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz unterliegt und daher Dritten gegenüber auf Anfrage Informationszugang gewähren muss. Dabei wird der Auftraggeber die schutzwürdigen Interessen des Auftragnehmers so weit wie möglich berücksichtigen. Beide Parteien verpflichten sich darüber hinaus, den Inhalt dieses Vertrages sowie alle ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit wechselseitig zugänglich gemachten Geschäftsvorgänge, Informationen und Interna, insbesondere einzelbetriebliche und personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer muss sein eigenes Personal schriftlich verpflichten, über sämtliche Informationen Stillschweigen zu wahren und keinerlei nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu ihrem Vorteil bzw. zum Vorteil Dritter zu verwenden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, dürfen Auskünfte über die wesentlichen, vertraglich geschuldeten Leistungen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus.
§7 Versicherungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Zeit der Projektabwicklung eine Sach- und Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
§8 Gewährleistung und Leistungsstörungen
Sind die vertraglichen Leistungen mangelhaft, so kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels bestimmen und erklären, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag gemäß §§ 323, 346 ff. BGB zurücktreten oder Schadensersatz wegen Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 280 BGB verlangen. Der Fristsetzung bedarf es über den Anwendungsbereich des § 323 Absatz 2 BGB hinaus nicht, wenn der Auftragnehmer die Beseitigung des Mangels ablehnt und verweigert oder die Beseitigung fehlgeschlagen ist.
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§9 Haftung
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftraggebers für Schäden des Auftragnehmers und/oder der vom Auftragnehmer zur Durchführung dieses Auftrags eingesetzten Personen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat sich auf eigene Kosten entsprechenden Versicherungsschutz zu beschaffen (siehe hierzu § 7).
- Der Auftraggeber darf Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei. In Verträgen mit Dritten hat der Auftragnehmer entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
§10 Kündigung
Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§11 Vertragsänderungen, Salvatorische Klausel, allgemeine Bestimmungen
Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam und/oder unvollständig sein, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages unberührt. Es findet diejenige Bestimmung Anwendung, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit vereinbart hätten und die der wirtschaftlichen Zielsetzung dieses Vertrages am nächsten kommt. Der Auftragnehmer ist zur Beachtung des Landestariftreuegesetzes vom 1. Dezember 2010 (GVBl. S. 426), BS 70-31, in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Vertragsparteien aus diesem Vertrag ist Mainz.
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§12 Gerichtsstand Mainz
Mainz, den __________________ 2026 Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten
Auftraggeber
Berlin, den __________________ 2026 [Auftragnehmer / Firma] vertreten durch
Auftragnehmer