Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware
Inhaltsangabe
1 Vertragsgegenstand und Vergütung 2
3 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware 2
4 Zugesicherte Eigenschaften 4
7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B 4
8 Kopier- oder Nutzungssperren 4
10 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken 5
11 Verantwortlicher Ansprechpartner 5
12 Störungsmeldung und Nacherfüllung 5
13 Telefonische Unterstützung 5
Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware
zwischen [wird im Einzelabruf ergänzt]
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____
„Auftraggeber“
und [wird im Einzelabruf ergänzt]
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
„Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
Vertragsgegenstand und Vergütung
1.1 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer 3 auf Grund einer Bestellung gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung RV-Nr. (wird nach Zuschlag ergänzt) / ZIB 14.10 - 9993/25/VV : 2. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung ist auf Basis einer Produktfestlegung erfolgt. Der jeweils abrufende Bedarfsträger gewährleistet daher, dass eine auf den Einzelabruf bezogene belastbare Begründung der Produktfestlegung für die Leistung dieses Einzelvertrags vorliegt.
1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.
1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden [wird im Einzelabruf ergänzt]
gegen monatliche jährliche Vergütung gemäß Nummer 3.1 in Höhe von _____.
zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vergütet.
Vertragsbestandteile
2.1 Es gelten nacheinander als die in der Rahmenvereinbarung enthaltenden Vertragsbestandteile in der in § 3 Rahmenvereinbarung genannten Geltungsreihenfolge:
- dieser Vertrag (Seite 1 bis 6) mit Anlage(n):
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| 1 | Leistungsbeschreibung | Wird nachgetragen | |
| 2 | Angebot der Auftragnehmerin (inkl. Preisblatt, etc.) | Wird nachgetragen | |
| 3 | Nutzungsrechtsregelungen aus Lizenzbedingungen gemäß Nr. 7.4 | Wird nachgetragen | |
| 4 | Software bzw. Produktbeschreibung gemäß Nr. 3.4 | Wird nachgetragen |
- Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich des Musters 1
- Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
EVB-IT Überlassung Typ B-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert.
2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware und Pflegeleistungen soweit in Lizenz enthalten [wird im Einzelabruf ergänzt]
3.1 Der Auftragnehmer überlässt zeitlich befristet dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen monatliche jährliche Vergütung:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr. | Anzahl | Lieferzeitraum/-termin | MVD¹ in Monaten | Überlassungsdauer Beginn | Überlassungsdauer Ende | KNV² | EXP³ | Monatlicher Einzelpreis (netto) | Summe der monatlichen Vergütung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gesamtpreis monatlich jährlich (netto) _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MVD = Mindestvertragsdauer*, gerechnet ab vereinbartem Beginn der Überlassungsdauer. |
| 2 | KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ B ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung und ggf. Schadensersatz gemäß Ziffer 7.5.2 EVB-IT Überlassung Typ B bleiben unberührt. |
| 3 | EXP = Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.3 EVB-IT Überlassung Typ B. |
Der Auftragnehmer überlässt die Standardsoftware* frei von Schaden stiftender Software, d.h. frei von Software mit vom Auftraggeber unerwünschter, nicht vereinbarter Funktion, die zumindest auch den Zweck hat, die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten, zu gefährden bzw. zu beeinträchtigen, z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde).
Dies ist mit aktueller Scan-Software zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiftende Software ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken.
Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Standardsoftware* frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Standardsoftware*, anderer Soft- und/oder Hardware oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch
-
Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten,
-
Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder
-
Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen.
Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert („opt-in“) wurde.
3.2 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt
[ ] monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)
[ ] quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)
[ ] jährlich (zahlbar bis zum _____)
[ ] einmalig zum _____
[ ] _____
Bitte beachten Sie:
Seit dem 27. November 2020 wird die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Rechnungen, die ab diesem Datum nicht elektronisch gestellt werden, können keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen. Informationen über den zu verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie unter https://www.xoev.de/de/xrechnung. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
[wird im Einzelabruf vom Bedarfsträger ergänzt]
| - Leitweg-Identifikationsnummer: | |
| - Bestellnummer/Verwendungszweck: |
3.3 Vergütungsvorbehalt
Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart
[ ] gemäß Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung Typ B
[ ] anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
3.4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes [wird im Einzelabruf ergänzt]
Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus
[ ] folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom wird nachgetragen
[Software bzw. Produktbeschreibung – wird nachgetragen]
Anlage(n) Nr. _____
[ ] folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom _____
_____
Anlage(n) Nr. _____
[ ] folgenden weiteren Dokumenten _____
Anlage(n) Nr. _____
Es gelten die Dokumente in
[ ] obiger Reihenfolge
[ ] folgender Reihenfolge
[ ] Anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
Zugesicherte Eigenschaften
[ ] Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: _____
[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
Dokumentation
5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B)
Die Dokumentation ist in deutscher oder englischer Sprache dem Bedarfsträger mit der Lieferung zur Verfügung zu stellen.
5.2 Vervielfältigungsrecht
[ ] Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ kann _____fach vervielfältigt werden.
[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
Lieferanschrift [wird im Einzelabruf ergänzt]
_____
Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift) _____
Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B [wird im Einzelabruf ergänzt]
7.1 Mehrfachnutzung
[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ darf bis zu _____fach gleichzeitig genutzt werden.
[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
7.2 Systemumgebung
[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in folgender Systemumgebung* freigegeben: _____.
[ ] Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in einer beliebigen Systemumgebung* freigegeben.
[ ] Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen
[ ] Gemäß Anlage Nr. _____.
7.4 Abweichende Nutzungsrechte
Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 in der folgenden Rangfolge:
- Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ B),
- die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. 3 Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
Kopier- oder Nutzungssperren
gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B
[ ] Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.
Kündigung
(abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B)
[ ] Es wird eine Kündigungsfrist von _____ Monaten vereinbart.
Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken
[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken
[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] ohne gesonderte Vergütung
zu behalten.
[ ] Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken
[ ] gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] ohne gesonderte Vergütung
zu behalten.
Verantwortlicher Ansprechpartner [wird im Einzelabruf ergänzt]
des Auftraggebers: _____
des Auftragnehmers: _____
Störungsmeldung und Nacherfüllung [wird im Einzelabruf ergänzt]
12.1 Adresse für Störungsmeldung
gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B
Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Überlassung Typ B – Störungsmeldeformular – an:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| [ ] Postanschrift: | |
| [ ] Telefon: | |
| [ ] Fax: | |
| [ ] E-Mail: | |
| [ ] Web-Adresse: |
12.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten [wird im Einzelabruf ergänzt]
Die Störungsmeldung wird innerhalb der in Anlage Nr. 1 definierten Regelarbeitszeiten während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: _____
[ ] Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr. _____.
Telefonische Unterstützung
[ ] Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
Versicherung
[x] Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
Sonstige Vereinbarungen
_____
| Unterschrift Auftraggeber | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Datum, Auftraggeber | Datum, Auftragnehmer |