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Anlage_8.4_Technische AnforderungenEinbeziehung Fahrzeuge LSA-Bevorrechtigung.pdf

Busverkehr im Linienbündel Zirndorf/Oberasbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 13:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: plattform.aumass.de

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Anlage 8.4 Technische Anforderungen zur Einbeziehung der Fahrzeuge in die LSA- Bevorrechtigung

Der Landkreis Fürth betreibt ein GPS-basiertes System zur Busbeschleunigung und dessen Priorisierung gegenüber dem Individualverkehr entlang Bundesstraße 14 (Stein Hauptstraße). Dieses System bleibt unverändert und soll auch künftig weiterbetreiben werden.

Um eine Anforderung an die LSA zu übermitteln, ist eine geeignete Ausstattung der Linienbusse mit GPS- und Datenempfangsgeräten nötig. Empfangene Daten müssen durch Bordcomputer und Wegstreckenzähler aufbereitet werden, sodass die Meldung an die LSA an den definierten Punkten per Datentelegramm abgesetzt werden kann.

Ein geeignetes System für die Übertragung der GPS-Koordinaten und die Pflege der Meldepunkte ist auf Kosten des Auftragnehmers zur Verfügung zu stellen und nach den Vorgaben des LSA-Betreibers und des Auftraggebers zu verwenden. Für die detaillierte Abstimmung können die Kontaktdaten des LSA-Betreibers beim Auftraggeber angefragt werden. Um die Einhaltung der Qualitätsstandards sicherzustellen, ist dem Auftraggeber auf Anfrage Auskunft zu gewähren. Mindestens ist jedoch einmal im Monat ist eine Auswertung der Zuverlässigkeit der LSA-Beeinflussung an den Auftraggeber zu übermitteln.

Für die Datenübertragung von den Linienbussen zu den Signalanlagen ist das vom VDV definierte Datentelegramm R09.16 zu verwenden, da es dem bestehenden Priorisierungssystem entspricht. Die Übermittlung erfolgt mittels 2m-Band. Die Frequenz wird dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Zusage übermittelt. Dieses Telegramm beinhaltet drei Meldepunkte an den vorgegebenen Wegstrecken mit einer Genauigkeit von +/- 5m mit allen für die LSA-Beeinflussung notwendigen Daten automatisch (mit einer angestrebten Signallaufzeit von ≤ 500ms) ohne Mitwirkung des Fahrers an die Signalanlage gesendet werden.

Ein weiterer Meldepunkt muss automatisch nach Schließung der Türen und Anfahren des Fahrzeugs um einen Meter generiert und an die LSA gesendet werden können.

Im Falle der Änderungen des Fahrwegs durch Umleitungen oder Haltestellenverlegungen sind die Meldepunkt- und Wegstreckendaten auf Kosten des Auftragnehmers so zu ändern, dass eine tagesgenaue Wirksamkeit der LSA-Anforderung auf den eingesetzten Fahrzeugen besteht. In Zweifelsfällen ist Rücksprache mit dem Auftraggeber zu halten. Alternativ kann in den genannten Fällen auch temporär eine zuverlässige automatische oder manuelle Deaktivierung der Telegrammabsendung im Fahrzeug durch den Auftragnehmer erfolgen. Sofern dies erfolgt ist der Auftraggeber in Kenntnis zu setzen.

Vor dem Einsatz ist eine ordnungsgemäße Funktion des Anforderungssystems zusammen mit dem Auftraggeber und LSA-Betreiber und nachzuweisen und zu prüfen. Dieser und durch Nachbesserungen begründetet Aufwand ist durch den Auftragnehmer zu erbringen.

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Kommt es während des Betriebes aufgrund Nichteinhaltung der vorgenannten Bedingungen zu fehlerhaften LSA-Anforderungen durch Fehler im technischen oder organisatorischen System des Auftragnehmers, kann der LSA-Betreiber oder der Aufgabenträger eine Deaktivierung der LSA-Anforderung durch Entfernen der Meldepunkte aus den LSA- Anforderungsdaten an den betroffenen Knotenpunkten verlangen, solange bis der Fehler nachweislich behoben ist.

© OpenStreetMap Contributors

LSA- Knoten mit

ÖV-Bevorrechtigung

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