[Seite 1]
Anlage 8.2
Technischer Anhang
zum Datenüberlassungsvertrag (TA-DÜV)
für das
„Durchgängige Elektronische Fahrplanauskunfts- und Anschluss-
sicherungs-System“ auf Basis von Echtzeitdaten
(DEFAS Bayern)
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 1 von 19
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
1 Ausgangssituation ..................................................................................................................... 3
2 Vertragsgegenständliche Daten ................................................................................................ 4
2.1 Solldaten, Haltestellen (Mindestanforderung) ............................................................................ 4 2.1.1 Datenformate ................................................................................................................ 5
2.1.2 Datenübertragung ......................................................................................................... 5
2.1.3 Definition Solldaten ....................................................................................................... 6
2.2 Echtzeitdaten (Mindestanforderung) ......................................................................................... 8
2.3 Dynamische Textmeldungen ................................................................................................... 11
2.4 Geo- und Sachdaten ............................................................................................................... 12 2.4.1 Geodaten .................................................................................................................... 12
2.4.2 Sachdaten .................................................................................................................. 14
2.5 Tarifauskunft und Vertrieb ....................................................................................................... 14
2.6 Sonstige verarbeitbare Daten .................................................................................................. 15 2.6.1 Betriebsdaten der Fahrzeuge ...................................................................................... 15
2.6.2 Betriebszustände von Sachanlagen und Infrastruktur ................................................. 15
3 Datenmodalitäten .................................................................................................................... 16
3.1 Datenqualität ........................................................................................................................... 16
3.2 Schnittstellen und Datenformate ............................................................................................. 16
3.3 Netzwerkverbindung ............................................................................................................... 16
4 Darstellung der Fahrgastinformation ....................................................................................... 17
5 Datenlieferung an DEFAS Bayern ........................................................................................... 19
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 2 von 19
[Seite 3]
1 Ausgangssituation
Im Rahmen des vom Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) an die
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) beauftragten Betriebs eines „Durchgängigen Elekt-
ronischen Fahrplanauskunfts- und Anschlusssicherungs-Systems“ auf Basis von Echtzeitdaten“
(DEFAS Bayern) ist die Nutzung von umfassenden Daten und Informationen der Verkehrsunter-
nehmen, Verkehrsverbünde und anderer Dateneigentümer erforderlich.
Das Ziel von DEFAS Bayern ist es, bayernweit die Grundlage für eine hochwertige unternehmens-
übergreifende und diskriminierungsfreie Fahrgastinformation und Anschlusssicherung zu schaffen.
Es liegt daher im Interesse der Datenlieferanten, mit dem Umfang und der Qualität ihrer Daten die
bayernweite Fahrgastinformation mitzugestalten.
Solldaten sowie Haltestellendaten stellen dabei die Grundlage dar. Solldaten dienen zugleich auch
als Rückfallebene. Die Echtzeitdaten ergänzen die Solldaten um den aktuellen Betriebszustand
sowie eine Vorausschau. Darüber hinaus gibt es weitere fahrgastinformationsrelevante Daten und
Informationen, die in diesem Dokument beschrieben werden.
Um eine einheitliche und eindeutige Qualität der gelieferten Datenmengen zu erreichen, werden im
Technischen Anhang zum Datenüberlassungsvertrag (TA-DÜV) Begriffe definiert und Anforderun-
gen festgelegt. Die im DÜV und TA-DÜV beschriebenen Zielsetzungen und Rahmenvorgaben bei
der Datenerzeugung und -weitergabe sind auch als Maßstab bei zukünftigen Erweiterungen und
Anpassungen der Systeme der Datenlieferanten zu verstehen.
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 3 von 19
[Seite 4]
2 Vertragsgegenständliche Daten
Der Datenlieferant muss für alle Verkehre Daten und Informationen für Fahrgastinformation und
Anschlusssicherung in der im Folgenden spezifizierten Qualität und Quantität elektronisch und
unentgeltlich rechtzeitig an die BEG, von ihr beauftragte Dritte oder sonstige Betreiber von Aus-
kunftsmedien liefern:
Solldaten (Jahresfahrplan, Periodenfahrplan als langfristige Fahrplandaten), ergänzende
Fahrplaninformationen (z. B. geltender Tarif, Gleisinformationen, Fahrtattribute, Textmel-
dungen) sowie Geo- und Sach-Daten (z.B. Haltestellenpläne, Fußwege, Aussagen zur Bar-
rierefreiheit von Fahrzeugen und Haltestellen) mindestens 6 Wochen vor ihrer Gültigkeit,
den Jahresfahrplan jedoch drei Monate vor dem Fahrplanwechsel (Teillieferungen, z.B. die
Haltestellen vorab, sind möglich),
mittelfristig planbare Änderungen des Fahrplans und begleitende Informationen (z. B. Bau-
stellen, Veranstaltungen) mindestens 18 Tage vor ihrer Gültigkeit
kurzfristig planbare Änderungen des Fahrplans (tagesaktueller Sollfahrplan) tagesscharf
und
die Echtzeitdaten (Istdaten, Prognosedaten sowie Textmeldungen) aus kurzfristigen oder
ad hoc Änderungen im Fahrplan und Fahrtablauf (z. B. Betriebsstörungen) unverzüglich
Alle Daten und Informationen dürfen durch die BEG gespeichert werden.
Die Daten sind ggf. auf Seiten des Datenlieferanten zu filtern, damit die Anforderungen des ab-
nehmenden Systems erfüllt werden. Der Datenlieferant ist dafür verantwortlich, dass die zur Verfü-
gung gestellten Daten und Informationen technisch eindeutig aufeinander abbildbar sind. Dies
betrifft insbesondere die Abbildung des tagesaktuellen Sollfahrplans auf den Jahresfahrplan sowie
die Abbildung der Echtzeitdaten auf den tagesaktuellen Sollfahrplan bzw. den Jahresfahrplan und
die Zuordnung von Textmeldungen aus gesonderten Redaktionssystemen zu den entsprechenden
Fahrten, Strecken, Haltestellen etc.
Der Datenlieferant trägt die Verantwortung für die inhaltliche Qualitätsprüfung der Daten vor der
Übergabe der Daten an DEFAS Bayern.
2.1 Solldaten, Haltestellen (Mindestanforderung)
Da eine hochwertige Versorgung mit Sollfahrplandaten Voraussetzung für alle Prozesse der Fahr-
gastinformation und Anschlusssicherung ist, ist ein Höchstmaß an Qualität bereitzustellen.
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 4 von 19
[Seite 5]
Jede Änderung des Soll-Fahrplans soll eingepflegt und an DEFAS Bayern übergeben werden,
mindestens an DEFAS Bayern übergeben werden, müssen alle Änderungen, die der Datenliefe-
rant auch in anderen Systemen (z. B. einem RBL) einspielt. Zur Sicherung der Datenkonsistenz
hat die Lieferung aus dem Planungswerkzeug gleichzeitig an das RBL und an DEFAS Bayern zu
erfolgen.
2.1.1 Datenformate
Die Solldaten für den Import in den „Bayernweiten Datenpool ÖV“ von DEFAS Bayern stammen in
der Regel unmittelbar aus Programmen zur Erstellung von Fahrplänen.
Das Verkehrsunternehmen kann die lang- und mittelfristigen Fahrplandaten den Auskunftssyste-
men in folgenden Datenformaten zur Verfügung stellen, sofern die Anforderungen an die Datenin-
halte erfüllt werden:
Hafas-Rohdatenformat
DIVA-Format
VDV 452 (in der jeweils aktuellsten Version)
RailML (mind. Version 2.3)
Zudem können nach vorheriger Rücksprache mit der BEG auch Fahrplandaten in weiteren Fahr-
plandatenformaten bzw. über entsprechende Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden, sofern
die Anforderungen an die Dateninhalte erfüllt werden.
2.1.2 Datenübertragung
Der Datenlieferant liefert die Fahrplandaten elektronisch an DEFAS Bayern. Die BEG wird dem
Verkehrsunternehmen eine Kennung für DEFAS Bayern einrichten (browserbasierte Anwendung
DIVA Web), damit die Fahrplandaten direkt in DEFAS Bayern geladen werden können. Das Ver-
kehrsunternehmen ist verpflichtet, diesen Upload zu nutzen. Zu diesem Zweck ist ein VPN-Tunnel
zu DEFAS Bayern einzurichten, der auch für die übrigen Daten genutzt wird. Alternative Übertra-
gungswege (E-Mail, FTP-Server) sind nur in Ausnahmefällen und nach Zustimmung durch die
BEG möglich, um einen möglichst hohen Automatisierungsgrad zu erreichen.
Die Qualitätssicherung kann ebenfalls über DIVA Web erfolgen (z. B. die Ergänzung bzw. Nach-
bearbeitung von Haltestellen und Fahrplänen). Dies bietet sich insbesondere für Informationen an,
die nicht über die verwendete Schnittstelle übertragen werden können. So können beispielsweise
Fußwegematrizen direkt in DIVA Web gepflegt werden.
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 5 von 19
[Seite 6]
Die Nutzung von DIVA Web ist im Vorfeld mit dem Technischen Betreiber abzustimmen.
Für die Vollständigkeit, Aktualität, Konsistenz, Korrektheit sowie die semantische und metrische
Genauigkeit der Fahrplandaten seines Verkehrsgebiets sorgt der Betreiber des exportierenden
Systems. DEFAS Bayern sorgt für die bayernweite Einhaltung dieser Qualitätsparameter.
2.1.3 Definition Solldaten
Die Solldaten umfassen den Soll-Fahrplan [in Anlehnung an VDV 452 Version 1.5 umfasst dies
alle Haltestellen, Linien und Fahrten (Ort, Tag, Uhrzeit, Fahrtdauer), Kalenderdaten/ Verkehrsbe-
schränkungen (Tagesarten und deren Gültigkeit im Firmenkalender: enthält die Gültigkeit der
übermittelten Fahrpläne, sodass mehrere Fahrpläne in DEFAS Bayern hinterlegt werden können),
Fahrzeugtyp, Zuggattung, Betriebsdaten der Fahrzeuge (Ausstattung, Serviceattribute zu Fahr-
zeugen etc.), Ortsdaten (bezogen auf die Haltestellen), geplante Umleitungen und Schienener-
satzverkehr, Anschlussdaten (wurden interne oder zwischen Partnern im ÖV bilaterale Vereinba-
rungen zur Anschlusssicherung getroffen, sind die Anschlussdaten zu übergeben), Gleisinformati-
onen sowie Service-Attribute (Beförderungsklasse, Fahrrad- und Gepäcktransport, Anmeldefristen
oder Telefonnummern bei Bedarfsverkehren)], Verkehrshinweise, Fahrradmitnahme, Fahrten-
schlüssel, Zugnummer, Zug-ID, die Information über den „Eigentümer der Haltestelle(n)“ (z. B.
mittels globaler ID) sowie der geltende Tarif an der einzelnen Haltestelle.
Es sind insbesondere folgende Anforderungen zu beachten:
Bedarfsverkehre sowie Attribute zur Barrierefreiheit müssen routingfähig gekennzeichnet
sein.
Ortsdaten umfassen die Lage und Bezeichnung von Haltestellen, Bereichen und Steigen.
Sie sind für die Integration von Fahrplänen unterschiedlicher Lieferanten sowie die grafi-
sche Darstellung der berechneten Verbindungen von großer Bedeutung. Der Datenlieferant
übergibt die Ortsdaten aller angefahrenen Haltestellen mit dem ihm vorliegenden Detail-
grad (Haltestelle, Bereich, Steig).
Für alle Haltepunkte müssen der Name der Haltestelle und die Geo-Koordinaten, Bereiche
(sofern die Komplexität der Haltestelle diese erfordert) und Steige übergeben werden. Be-
steht eine Haltestelle aus mehreren Bereichen, so muss ebenfalls eine minutenscharfe
Umsteigezeit zwischen den Bereichen in Form einer Umsteigematrix mitgeliefert werden,
sowie entsprechende Attribute zur Barrierefreiheit.
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 6 von 19
[Seite 7]
Die Angabe der Richtung (Einfahrts- / Ausfahrtsrichtung) sollte mitgeliefert werden, um die
Positionierung von Haltestellen auf dem Kartenmaterial zu erleichtern (Hinweis auf die
Straßenseite).
Routenzwischenpunkte können angegeben werden, um die Linienverläufe grafisch darzu-
stellen. Diese werden von jedem Datenlieferanten für seine Fahrten geliefert. Linienverläufe
können in DIVA Web überprüft werden und gegebenenfalls Zwischenpunkte hochgeladen
werden.
In DEFAS Bayern existiert ein zentrales Haltestellenkataster für alle Haltestellen in Bayern.
Jeder Haltestelle, jedem Bereich und jedem Steig ist eine eindeutige Kennung gemäß dem
CEN-IFOPT-Standard (globale ID) zugewiesen.
Für den Fall, dass nur ein Verkehrsunternehmen Verkehrsleistungen in dem jeweiligen
Verkehrsgebiet erbringt, liegt die Haltestellenverantwortung bei diesem Unternehmen. Für
den Fall, dass mehrere Verkehrsunternehmen Verkehrsleistungen in dem jeweiligen Ver-
kehrsgebiet erbringen, müssen sie sich abstimmen, wer die Haltestellenverantwortung
übernimmt und dies dem Technischen Betreiber von DEFAS Bayern mitteilen. Sollte keine
Einigung zustande kommen, liegt die Haltestellenverantwortung bei dem Verkehrsunter-
nehmen mit der meisten Verkehrsleistung. Der Datenlieferant muss sich beim Technischen
Betreiber von DEFAS Bayern informieren, ob und wem die Verantwortung für die Haltestel-
len im jeweiligen Verkehrsgebiet bereits zugeordnet ist. Sollte die Haltestellenverantwor-
tung noch keinem Unternehmen zugeordnet sein, so gilt die oben genannte Regelung.
Der Haltestellenverantwortliche wird i. d. R. auf Landkreisebene definiert. Die Aufgabe des
jeweiligen Haltestellenverantwortlichen ist es, sämtliche Haltestellen in dem betroffenen
Gebiet so zu modellieren, dass alle die Haltestelle bedienenden Verkehre darauf abgebildet
werden können. D.h. auch Haltepunkte, die vom eigentlichen Verantwortlichen selbst nicht
bedient werden, müssen mitgeliefert werden. Des Weiteren müssen alle Haltepunkte einer
Haltestelle vom Landkreisverantwortlichen mit einer Globalen ID versorgt werden.
Im bayernweiten Haltestellenkataster sind sämtliche Haltestellen der jeweils verantwortli-
chen Teilnetze enthalten. Jeder Datenlieferant erhält Zugriff auf das Haltestellenkataster
und kann somit den Haltestellen seines Fahrplans eine eindeutige Globale ID zuordnen.
Netzdaten (Teilstrecken): Definiert gerichtete Verbindungen im Netz. Über Zwischenpunkte
lässt sich der Linienverlauf geografisch festlegen und zeichnerisch darstellen.
Liniendaten: Linien und Linienverläufe samt Zwischenpunkten (soweit vorhanden).
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 7 von 19
[Seite 8]
Fahrplandaten: Fahrten und fahrtabhängige Haltezeiten. Zu den Fahrplandaten zählen
auch das Attribut Sitzenbleiber, Zugverbandstabellen sowie Informationen zu Koppelung
und Flügelung von Zügen, für den Fall, dass diese nicht als Zugverband modelliert sind.
Anschlussdaten: Wurden bilaterale Vereinbarungen zur Anschlusssicherung zwischen
Partnern im ÖV getroffen, sind die Anschlussdaten zu übergeben. Diese Umsteigebezie-
hungen werden bei Auskünften auf Basis von Solldaten als „wird in der Regel abgewartet“
gekennzeichnet. Damit DEFAS Bayern in Auskünften auf Basis von Solldaten gerade zu
zeitlichen Randlagen die zuverlässigste Route beauskunften kann, muss die Fahrplanab-
weichung, die dem Abbringer entstehen darf, angegeben werden.
2.2 Echtzeitdaten (Mindestanforderung)
Für die Übertragung der Echtzeitdaten sind vom Verkehrsunternehmen folgende standardisierten
Schnittstellen vorzusehen:
Für den betriebsübergreifenden Austausch der Echtzeitdaten zwischen den Betriebs-
steuerungssystemen der Verkehrsunternehmen über DEFAS Bayern zum Zweck der Fahr-
gastinformation und Anschlusssicherung an Haltestellen muss die erweiterte standardisier-
te Schnittstelle VDV 453 (Dienste REF-DFI und DFI, REF-ANS und ANS, VIS sowie ggf.
AND) in der jeweils aktuellen Version genutzt werden. Die Referenzdienste sind nach Be-
darf zu realisieren.
Für Auskunftsmedien muss die standardisierte Schnittstelle VDV 454 (Dienste REF-AUS
und AUS) in der jeweils aktuellen Version genutzt werden. Es ist insbesondere auch darauf
zu achten, dass Anschlussinformationen via VDV 454 REF-AUS sowie die Wartebereit-
schaft des Abbringers bei Anschlusssicherung via VDV 454 AUS übermittelt werden. Das
gilt sowohl für Anschlüsse innerhalb des eigenen Unternehmens als auch mit anderen Ver-
kehrsunternehmen.
Für den Datenaustausch muss das Verkehrsunternehmen pro Schnittstellendienst und Partner
jeweils mindestens ein zeit- bzw. fahrtbezogenes Abonnement verwalten können. Für VDV 453
ANS und DFI (ggf. mit REF-Diensten) müssen die Abonnements zu DEFAS Bayern aufgesetzt
werden. Die Inhalte der Meldungen/ Metadaten sind mit dem Technischen Betreiber abzustimmen.
Für VDV 454 REF-AUS und AUS und sonstige Dienste sowie als Rückfallebene für die o. g. Diens-
te sind die Meldungen/ Metadaten jedoch bilateral mit den Partnern abzustimmen.
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 8 von 19
[Seite 9]
Die Dokumentation dieser Schnittstellen ist offengelegt und kann in den VDV-Schriften eingesehen
werden.
Es sind nach vorheriger Zustimmung der BEG grundsätzlich auch andere Schnittstellen einsetzbar.
Der Datenlieferant ist dafür verantwortlich, dass die geforderten Daten und Informationen mit den
ausgewählten Datenformaten bzw. Schnittstellen übertragbar sind.
Definition Echtzeitdaten
Für die Fahrgastinformation und Anschlusssicherung sind Istdaten, Prognosedaten und Textmel-
dungen zu liefern.
Für die Abbildung der in den Echtzeitdaten verwendeten Haltepunkte und Linien auf den Sollfahr-
plan, muss vom Datenlieferanten eine Metadatenliste bereitgestellt werden.
Das Verkehrsunternehmen muss für eine möglichst gute Echtzeitdatenbasis sorgen, damit verläss-
liche Prognosen möglich sind.
Abweichungen vom Soll-Fahrplan umfassen die Punkte Fahrtausfall/ Teilausfall, kurzfristige Fahr-
planänderungen, zusätzliche Fahrtverlaufsdaten, zusätzliche Fahrt/ Ersatzfahrt, Änderungen des
Fahrzeugtyps/ der Ausstattung (v. a. relevant für Barrierefreiheit), Änderungen des Fahrwegs/
Haltestellensperrungen, außerplanmäßiger Halt, Änderungen von Gleisen/ Bereichen/ Steigen (vor
allem für Kuppeln und Flügeln von Bedeutung), Änderungen von Attributen (z. B. Einsteigeverbot,
Fahrradmitnahme), Informationen über das Abwarten von Anschlüssen bzw. Anschlussbruch,
Schienenersatzverkehr und Busnotverkehr.
Für eine bestmögliche Information der Verkehrsteilnehmer sind Verspätungsbegründungen vorzu-
sehen und zu übertragen.
Diese Daten, sonstige Abweichungen von den Solldaten und weitere Echtzeitdaten, die das Ver-
kehrsunternehmen künftig erfasst (z. B. aktueller Besetzungsgrad), sind qualitätsgesichert und
vollständig zu liefern, d. h. die Fahrplandaten müssen alle eingesetzten Verkehrsmittel und alle
Haltestellen enthalten sowie alle notwendigen Informationen (Ort, Tag, Uhrzeit, Fahrtdauer) ein-
schließlich aller Zusatzinformationen (Verkehrstage, Anschlüsse und Service-Attribute).
Istdaten
Istdaten geben zum Zeitpunkt der Abfrage die aktuelle Position eines Einsatzfahrzeugs wieder.
Insbesondere die tatsächlich gehaltene Ankunfts- und Abfahrtszeit eines Fahrzeugs an einer Hal-
testelle stellt für die Fahrgastinformation ein fahrgastrelevantes Datum dar. Das Verkehrsunter-
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 9 von 19
[Seite 10]
nehmen muss daher die haltestellenspezifischen Istdaten sowie die Position der Einsatzfahrzeuge
zwischen den Haltestellen der Fahrgastinformation bereitstellen.
Mindestanforderungen Istdaten:
Datenquantität:
Übertragung der aktuellen Ankunfts- und Abfahrtszeit an allen Haltestellen mit Halt und
Durchfahrt
Datenintensität:
Die Übergabe erfolgt, sobald die Daten erzeugt sind.
Datenqualität:
Daten dürfen maximal eine Minute alt sein (Erfassung, Berechnung, Übertragung); Zielwert
sind 10 Sekunden.
Prognosedaten
Fahrgastrelevante Prognosedaten sind die vom Verkehrsunternehmen in den RBL berechneten,
fahrt- und linienspezifischen Ankunfts- bzw. Abfahrtszeiten an nachfolgenden Haltestellen. Die
Berechnung stützt sich auf die Istdaten des Fahrbetriebs (an Haltestellen und auf der Strecke)
sowie auf Zustandsmeldungen über die Einsatzfahrzeuge (z. B. Tür defekt, reduzierte Motorleis-
tung) und den Verkehrsablauf (z. B. Stau, Streckensperrung). Zudem fließen dispositive Maßnah-
men (z. B vorzeitiges Wenden, Ersatzfahrzeug, Fahrerwechsel) ein. Aus der Summe aller Ent-
scheidungsgrundlagen ermittelt das Verkehrsunternehmen die veröffentlichten Prognosedaten.
Die Prognosedaten sind für alle Fahrten und die jeweils bedienten Haltestellen zu ermitteln und zu
übertragen.
Mindestanforderungen Prognosedaten:
Datenquantität:
Prognosedaten sind zu übermitteln, sobald diese im RBL erzeugt werden. Für den SPNV
sind diese Daten spätestens 120 Minuten vor fahrplanmäßigem Fahrtbeginn für die kom-
plette Fahrt (Ankunfts- und Abfahrtszeiten an allen nachfolgenden Haltestellen) zu ermitteln
und zu übertragen. Für den allgemeinen ÖPNV spätestens 90 Minuten.
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 10 von 19
[Seite 11]
Datenintensität:
Übergabezyklus maximal zwei Minuten
Datenqualität:
Daten dürfen maximal eine Minute alt sein (Erfassung, Berechnung, Übertragung); Zielwert
sind 10 Sekunden.
Bei schienengebundenen Verkehren sind in den Prognosen dispositive Entscheidungen sowie die
Betriebslage anderer Schienenfahrzeuge zu berücksichtigen. Bei straßengebundenen Verkehren
die Verkehrslage auf der Straße.
2.3 Dynamische Textmeldungen
Sowohl im Regel- als auch im Störfall sind neben numerischen Daten (z. B. Ankunfts- und Ab-
fahrtsdaten) auch begleitende Informationen für den Fahrgast erforderlich (z. B. Störfallbeschrei-
bung, Verspätungsbegründungen, verhaltens- und orientierungsrelevante Anweisungen, An-
schlusshinweise, Gleisänderungen). Das Verkehrsunternehmen hat diese Textmeldungen mit den
vorstehend genannten Daten zu übermitteln.
Textmeldungen müssen vom Verkehrsunternehmen inhaltlich und orthografisch korrekt übergeben
werden, da sie nicht verändert werden. Eine Aufbereitung des Formats dient lediglich dazu, die
Informationen auf unterschiedlichen Informationsmedien darzustellen. Ziel ist es, dass die Text-
meldungen des Öffentlichen Verkehrs aus standardisierten Textbausteinen erstellt und damit
betriebsübergreifend auf den verschiedensten Informationsinstrumenten (z. B. Anzeiger an der
Haltestelle, mobiles Endgerät) inhaltlich gleich und abgestimmt angezeigt (auch Text-to-Speech)
werden können.
Für eine automatische Weiterverarbeitung der verkehrsunternehmensspezifischen Textmeldungen
bei der Fahrgastinformation im Internet und über mobile Endgeräte müssen die Inhalte abgegli-
chen sein. In DEFAS Bayern werden die heute vorhandenen, nicht standardisierten Textmeldun-
gen der Verkehrsunternehmen (aus Planungsprogrammen oder RBL bzw. Freitextmeldungen)
gefiltert und durchgeleitet. Eine Analyse, ein bayernweiter Abgleich oder das Verschneiden mehre-
rer Texte wird bei diesen Meldungen nicht erfolgen.
Das Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, neben kurzfristig gültigen Textmeldungen, die über die
Echtzeit übermittelt werden, auch mittelfristig gültige Textmeldungen bereitzustellen, um etwaige
Informationslücken zwischen dem Sollfahrplan und den Echtzeitdaten abzudecken. Anwendungs-
fälle sind bspw. die Ankündigungen von Baumaßnahmen, die noch nicht im Sollfahrplan hinterlegt
sind oder die streckenbezogene Kommunikation im Störungsfall. Textmeldungen (fahrt-, linien-,
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 11 von 19
[Seite 12]
strecken-, haltestellenbezogen etc.) aus eigenen Redaktionssystemen (z. B. Hafas Information
Manager) müssen DEFAS Bayern über eine geeignete technische Schnittstelle zur Verfügung
gestellt und eindeutig zugeordnet werden.
Falls kein eigenes Redaktionssystem zur Verfügung steht, muss das Verkehrsunternehmen zudem
bereit sein, das so genannte „Incident Capturing System“ (ICS) bzw. Nachfolgeprodukte zu nutzen.
Mit diesem System können Textmeldungen verwaltet werden. Der Technische Betreiber wird einen
entsprechenden Zugang einrichten. Eine Orientierungshilfe zur Erstellung von ICS-Meldungen wird
von der BEG bereitgestellt. Es ist jeweils die aktuellste Version dieser Orientierungshilfe zu beach-
ten.
Mindestanforderungen Textmeldungen:
Datenformat:
einheitlich im XML Datenformat nach VDV 453 für Anzeiger und VDV 454 oder eigene
Schnittstelle (sofern vom Technischen Betreiber freigegeben)
Datenqualität:
fehlerfrei und eindeutig
Datenquantität:
spontane und mittelfristige Änderungen auf Fahrten, Linien, Strecken oder an Haltestellen
(Linienführung, Angebot und Sonderregelungen)
2.4 Geo- und Sachdaten
Geodaten stellen Punkt-, Linien- und Flächenobjekte mit Raumbezug dar. Diese können bei-
spielsweise eine georeferenzierte Darstellung des Streckennetzes und der Haltestellen (inklusive
der Wegebeziehungen innerhalb einer Haltestelle) sein.
Sachdaten beschreiben die Ausstattung und die verkehrlich relevante Umgebung der Haltestellen.
Der Datenlieferant muss Geo- und Sachdaten zur Verfügung stellen.
2.4.1 Geodaten
Georeferenzierte Netzelemente sind die wesentlichen Geodaten. Es handelt sich dabei um Objek-
te, deren Abbildung in Datenbanken mittels ihrer geografischen Lage stattfindet. Jeder Datenliefe-
rant kann diese Netzelemente in DEFAS Bayern hochladen, damit sie für das Routing herangezo-
gen werden. Die Netzelemente werden in das GIS-System von DEFAS Bayern integriert, damit
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 12 von 19
[Seite 13]
eine multimodale Auskunft möglich wird. Die durch den Datenlieferanten hochgeladenen Netzele-
mente müssen sich deswegen auf das integrierte Wegenetz von DEFAS Bayern beziehen.
Zu diesen Elementen gehören:
Haltestellen/Bereiche/Steige
Routenzwischenpunkte von Linienverläufen (falls diese nicht über den Sollfahrplan übermit-
telt werden)
Zugänge, Treppen, Rolltreppen, Lifte
Schnittstellen zum Individualverkehr (IV)
Polygonzüge zur Definition von Räumen mit Bedarfsverkehr
POIs und sonstige Objekte mit Raumbezug
Für georeferenzierte Netzelemente ist – bei einheitlicher GIS-Grundlage – folgendes zu übermit-
teln:
ID (des Netzelements) bezogen auf das integrierte Wegenetz von DEFAS Bayern
Geo-Koordinate
Typ (z. B. Zugang zum ÖV, Betriebsstraße)
Merkmale je nach Typ
Für einzelne Netzelemente können Betriebszeiten (z. B. Öffnungszeiten von Zugängen) und Rich-
tungen (z. B. Rolltreppe) festgelegt werden.
Die Datenlieferanten sind angehalten, Geo-Koordinaten mit einer horizontalen Genauigkeit von mindestens 2,5 Metern zu liefern. Diese Genauigkeit ist notwendig, um ein Routing von Mast zu Mast zu ermöglichen und um Haltestellen-Duplikate effizient zu erkennen.
Zusammen mit den Geo-Koordinaten übermitteln die Datenlieferanten folgende Metadaten:
Bezugssystem
z. B. Bessel-Ellipsoid und Potsdamer Datum oder WGS84
Koordinatentyp
z. B. Gauß-Krüger Koordinaten (x, y) oder Kartesische Koordinaten (x, y, z)
Methode der Erfassung
z. B. Vermessung mit GPS, Orthofoto mit 40 cm Auflösung
Datum der Erfassung
Änderungen der Geodaten-Inhalte werden zukünftig in der OSM-Grundlage gepflegt. Hierfür stellt
der Technische Betreiber einen Erfassungskatalog zur Verfügung, damit sichergestellt ist, dass die
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 13 von 19
[Seite 14]
gepflegten Geodaten-Elemente auch in den DEFAS-OSM-GIS-Bestand übertragen werden. In
dem Erfassungskatalog enthaltene Vorgaben sind zwingend zu beachten.
2.4.2 Sachdaten
Die Sachdaten sind in einem geeigneten Format, das mit dem Technischen Betreiber von DEFAS
Bayern abzustimmen ist, zu liefern. Das Verkehrsunternehmen stellt zudem Graphiken (Seitenan-
sicht) der eingesetzten Fahrzeuge zur Verfügung.
Das Verkehrsunternehmen muss folgende Sachdaten zur Verfügung stellen:
Eigene Infrastruktureinrichtungen an Haltestellen (z. B. Fahrkartenautomaten, Entwerter)
Weitere Ausstattungsmerkmale der Haltestelle
Angaben zu Einstiegsverhältnissen und Barrierefreiheit (muss routingfähig sein)
Angaben zu Fußwegen
Schnittstellen zum Individualverkehr
Schnittstellen zum Umfeld
Schnittstellen zum IV (Kennzeichnung von P+R, B+R und Taxi)
Graphische Informationen (z. B. Umgebungsplan, Aushangfahrpläne)
2.5 Tarifauskunft und Vertrieb
Die Berechnung der Tarifauskunft liegt in der Verantwortung der Verkehrsunternehmen und Ver-
kehrsverbünde. Dem Hintergrundsystem DEFAS Bayern ist ein Zugriff hierauf zu ermöglichen. Der
Datenlieferant unterstützt die BEG wie im Folgenden beschrieben bei dem Vorhaben, eine durch-
gängige Tarifinformation geben zu können.
Damit DEFAS Bayern auf das zuständige externe System zur Tarifauskunft zugreifen kann, müs-
sen alle hierfür erforderlichen Informationen zu Tarifzonen, Tarifübergängen, Tarifpunkten, Tarif
pro Haltestelle etc. übermittelt werden. Dabei kann eine Haltestelle auch in die Zuständigkeit meh-
rerer Verbünde oder Verkehrsunternehmen fallen.
Der geltende Tarif könnte im Fall der VDV452 beispielsweise im Feld ZONE_WABE_NR in der
Haltestellentabelle übergeben werden.
Sind Tarife vom Verkehrsmittel abhängig (z. B. teilweise Verbundtarif bei RE gültig), so sind tarifli-
che Hinweise mit der Fahrt zu hinterlegen.
Vorhandene Systeme zur Tarifauskunft und Buchung sind dem Technischen Betreiber anzugeben.
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 14 von 19
[Seite 15]
Werden für die Berechnung des Tarifs einer Fahrt durch externe Tarifserver weitere Attribute
außer der Folge der durchfahrenen Haltestellen benötigt, so müssen diese mit den Fahrplandaten
mitgeliefert bzw. in DIVA Web gepflegt werden:
• Tarifgeber
• Tarifzone je Haltestelle
• Tarifzonenübergangspunkte
• Tarifpunkt
• Tarife je Verkehrsmittel
Der Vertrieb von Fahrscheinen durch berechtigte Dritte muss möglich sein, wenn diese Sollfahr-
plandaten oder die Verbindungsergebnisse aus DEFAS Bayern beziehen.
2.6 Sonstige verarbeitbare Daten
2.6.1 Betriebsdaten der Fahrzeuge
Daten zum aktuellen Besetzgrad des Verkehrsmittels können übertragen werden. Diese Daten
werden nur zur Fahrgastinformation verwendet und können nicht von anderen Datenlieferanten
oder Datennutzern aus DEFAS Bayern ausgelesen werden.
2.6.2 Betriebszustände von Sachanlagen und Infrastruktur
Aktuelle Verfügbarkeitsdaten zu technischen Einrichtungen (z. B. Rolltreppen, Lifte, Automaten,
Zugänge, P+R-Stellplätze) können zum Zweck der Fahrgastinformation in geeigneter Form zur
Verfügung gestellt werden.
Das Datenformat, in dem diese Daten übermittelt werden, hängt von den Systemen ab, in denen
diese Informationen erfasst werden und vorliegen. Daher ist zwingend ein Schnittstellengespräch
zwischen dem Technischen Betreiber von DEFAS Bayern und dem Datenlieferanten vorzusehen.
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 15 von 19
[Seite 16]
3 Datenmodalitäten 3.1 Datenqualität
Für die Qualität der betriebsübergreifenden Fahrgastinformation ist sowohl die Qualität der gelie-
ferten Daten als auch deren bayernweite Integration maßgebend. Ziel ist die höchstmöglich vor-
handene bzw. dauerhaft lieferbare Qualität der Daten.
Für die Vollständigkeit, Aktualität, Konsistenz, Korrektheit sowie die semantische und metrische
Genauigkeit der gelieferten Daten seines Verkehrsgebiets sorgt der Betreiber des exportierenden
Systems. DEFAS Bayern sorgt für die bayernweite Einhaltung dieser Qualitätsparameter.
3.2 Schnittstellen und Datenformate
DEFAS Bayern unterstützt grundsätzlich alle offengelegten und vollständig dokumentierten
Schnittstellen und Dateiformate, die bei den Verkehrsunternehmen zum Einsatz kommen. Das gilt
für bestehende Datenformate ebenso wie für zukünftige Entwicklungen vorhandener bzw. neuer
Datenformate und -versionen. Grundsätzlich soll die Anzahl der Schnittstellen möglichst gering
gehalten werden, um die Betriebskosten des Systems gering zu halten.
In Schnittstellengespräche zwischen dem Datenlieferanten und dem Technischen Betreiber von
DEFAS Bayern werden gemeinsam geeignete Lösungen für einzelne Datengruppen und Umsys-
teme festgelegt.
3.3 Netzwerkverbindung
Der Datenlieferant wird an DEFAS Bayern über einen VPN-Tunnel angeschlossen.
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 16 von 19
[Seite 17]
4 Darstellung der Fahrgastinformation
Werden die aus DEFAS Bayern bezogenen Daten zur Fahrgastinformation genutzt, sind diverse
Darstellungsparameter zu erfüllen. Referenz hierfür ist der Bayern-Fahrplan der BEG. Abweichun-
gen sind möglich, müssen jedoch mit der BEG abgestimmt werden.
Die Daten und Informationen sind unverfälscht und diskriminierungsfrei anzuzeigen. Eine Priorisie-
rung eines Verkehrsunternehmens oder eines Verkehrsmittels darf nicht stattfinden.
Die Darstellung ist so zu wählen, dass sowohl die geplanten Solldaten als auch – deutlich davon
abgesetzt und gesondert gekennzeichnet – die Echtzeitdaten dargestellt werden.
Soweit die entsprechenden Daten vorliegen, sind mindestens folgende Pflichtangaben anzuzeigen:
| Verbindungsauskunft | Abfahrts-/Ankunftstafel |
|---|---|
| Datum, Uhrzeit | Datum, Uhrzeit |
| Verkehrstag (z. B. täglich, Mo-Fr) | |
| Name der Start-, Umsteige- und Zielhaltestelle | Name der Abfahrts- bzw. Ankunfts- haltestelle |
| Abfahrts-/Ankunftszeit | Abfahrts-/Ankunftszeit |
| Verkehrsmittelgattung, z. B. ICE, RE, S-Bahn, Bus | Verkehrsmittelgattung, z. B. ICE, RE, S-Bahn, Bus |
| Fahrtnummer bzw. Linienangabe | Fahrtnummer bzw. Linienangabe |
| Gültigkeitszeitraum | |
| Laufweg, z. B. München Hbf – Stuttgart Hbf | Ziel- bzw. Starthaltestelle, z. B. München Hbf |
| Service-Angaben, z. B. Fahrradmit- nahme, Gastronomiehinweise | |
| Tarifliche Hinweise, z. B. Sprinter- Aufpreis, Reservierungspflicht, Aner- kennung von Verbundausweisen | |
| Gleisangaben | Gleisangabe |
| Fußweg |
Die von DEFAS Bayern übergebenen Piktogramme von Linien und Logos der Verkehrsunterneh-
men sind anzuzeigen, ebenso ein Link auf die Verkehrsunternehmen.
Die von DEFAS FGI BAYERN übermittelten Piktogramme und Links zu externen Tarif- und Bu-
chungssystemen sind darzustellen.
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 17 von 19
[Seite 18]
Werden die oben genannten Punkte beachtet, liegt die weitere Ausgestaltung der Fahrgastinfor-
mation (z. B. Layout und Farbgestaltung) in der Zuständigkeit und Verantwortung des Betreibers
des Fahrgastinformationssystems.
Version 3-2 vom 20. März 2019 Seite 18 von 19
[Seite 19]
5 Datenlieferung an DEFAS Bayern
| Daten | Lieferung | Lieferung im Auftrag Dritter [Name] | Lieferung durch Dritte1 [Name] |
|---|---|---|---|
| Solldaten, Haltestellen | | ||
| Soll-Fahrplan | |||
| Haltestellen | |||
| Echtzeitdaten | | ||
| Tagesaktueller Sollfahrplan | |||
| Istdaten | |||
| Prognosedaten | |||
| Dynamische Textmeldungen | |||
| Anschlusssicherung (Wartebereitschaft) | |||
| Geodaten | | ||
| | |||
| | |||
| Sachdaten | | ||
| | |||
| | |||
| Tarifdaten | | ||
| Betriebszustände von Fahrzeu- gen | | ||
| Betriebszustände von Sachanla- gen und Infrastruktur | |
Tab. 1: Erklärung des Datenlieferanten zu den Daten, die an DEFAS Bayern geliefert werden
1 Der Datenlieferant stellt sicher, dass Dritte entsprechend verpflichtet werden.
Seite 19 von 19