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Haltestellenausstattung
Bus im VGN
Anlage 4
VGN / Verkehrsplanung
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1 Erläuterung
Haltestellen im Busverkehr bestehen aus einem Mast mit Haltestellenkennzeichen und einem oder mehreren Fahrplanvitrinen für das Anbringen der Fahrpläne gemäß § 40 Abs. 4 PBefG. Die Halte- stellen sind gemäß § 32 BOKraft auszustatten. Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlagen ist die Anlage 2, Qualitätsstandards und -kontrollen im VGN (Absatz 2.2.1.2, Haltestellenausstattung und -bezeichnung) des VGN Assoziierungsvertrages abgeleitet: „Soweit vertraglich nicht anders geregelt, wird das Verkehrsunternehmen die im öffentlichen Li- nienverkehr allgemein erforderlichen Haltestellen nach den bestehenden Vorschriften einrichten. Soweit vertraglich nicht anders geregelt, sind das Haltestellenschild sowie die Fahrplanvitrinen vom Verkehrsunternehmen zu warten, zu unterhalten und zu reinigen.
Es werden die besonderen Anforderungen des VGN an Bushaltestellen im Verbundverkehr beach- tet:
a) Kennzeichnung des Haltestellenschildes mit Haltestellennamen, Linienziel, VGN-Linien- nummer und VGN-Signet. Darüber hinaus kann zusätzlich das Verkehrsunternehmen be- nannt werden. b) Anbringung eines ausreichend großen Fahrplan- und Informationskastens am Haltestellen- mast oder dem Fahrgastunterstand, c) jährlicher Aushang des aktuell gültigen Fahrplans (haltestellenbezogener Aushangfahrplan im VGN-Layout) mit Linienverlauf (rechtzeitig zum Fahrplanwechsel); bei unterjährigen Fahrplanänderungen muss der Aushangfahrplan zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ausge- tauscht werden, d) unverzügliche Beseitigung von Schäden.“
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2 Haltestellenschild
Höhe Logo
= 60 mm
Haltestellenzeichen nach § 224 StVO
- Durchmesser 350 mm
- Farben Verkehrsgrün RAL 6024 Verkehrsgelb RAL 1023
Beschriftung
- Farbe Verkehrsschwarz RAL 9017
- Schriftart serifenfrei, z.B. Helvetica Bold
- Schrifthöhe Haltestellenname >= 40 mm Verkehrsunternehmen/Aufgabenträger1 keine Vorgabe Liniennummer >= 35 mm Zielort >= 22 mm
1 Einpassung des Verkehrsunternehmens (regelt jeder Aufgabenträger selbst, vgl. Assoziierungsvertrag Anlage 2, Ziffer 2.2.1.2)
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3 Fahrplanvitrinen
Beachtung Barrierefreiheit: mittlere Sichthöhe ca. 1,40 m (Höhe zwischen 1,00 m bezogen auf die Unterkannte und 1,70 m bezogen auf die Oberkante)
Format: DIN A3 quer Format: DIN A4 hochkant
Format: DIN A3 hochkant Format: DIN A4 quer
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Format: 2 x DIN A3 quer
Beachtung der Barrierefreiheit: Fahrplanvitrinen dürfen keine Tiefe ha- ben. Aushänge sollten sich direkt unter der Glas- oder Plastikscheibe befinden, damit sehbehinderte Menschen Aus- hänge mit Hilfe eines Vergrößerungs- glases lesen können.
- Vorzugsweise an Umsteigeknoten / wichtigen Haltestellen
4 Aushangfahrpläne
4.1 Haltestellenbezogener Aushangfahrplan für Linienverkehre
Format: DIN A4 hochkant (Standard)
abrufbar unter
www.vgn.de/netz-fahrplaene/linien/
Wichtiger Hinweis: Um Fahrpläne für alle Haltestellen einer Linie gesam- melt in einer pdf-Datei zu erhalten, wird ein Zugang zur VGN-Profiauskunft benötigt. Kostenlose Beantragung für jeden Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens unter profiauskunft@vgn.de möglich.
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Format: DIN A4 quer
Achtung: Es ist je gewünschter Linie eine Bedarfsmeldung an die VGN GmbH notwen- dig (fahrplan@vgn.de), da die entsprechende Layout-Einstellung je Linie nur vorab im Fahrplan-Sys- tem des VGN festgelegt werden kann.
4.2 Fahrpläne und Benutzungshinweise für Bedarfsverkehre
Aushangfahrplan Anrufsammeltaxi (nur in DIN A4 hochkant verfügbar)
abrufbar unter: www.vgn.de/netz-fahrplaene/ast-aushang- fahrplaene/
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Aushangfahrplan On-Demand-Verkehr nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) Wird auf Anfrage von der VGN GmbH erstellt.
Benutzungshinweise Bedarfsverkehre (nur in DIN A4 hochkant verfügbar)
Aushang nach Möglichkeit sofern Platz vorhanden ist; Benutzungshinweise sind gegenüber VGN- Werbung bevorzugt auszuhängen. abrufbar unter: www.vgn.de/netz-fahrplaene/linien/
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