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Anlage_3.1_Vorgaben_einheitliches_Busdesign_und_Fahrzeugkennzeichnung_im_VGN.pdf

Busverkehr im Linienbündel Zirndorf/Oberasbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 13:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: plattform.aumass.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Vorgaben einheitliches

Busdesign und

Kennzeichnung von

Fahrzeugen im VGN

Anlage 3.1

VGN / Verkehrsplanung

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1 VGN-Busdesign

Der Arbeitskreis Regionaler Nahverkehrsplan hat sich am 03.03.2015 auf ein einheitliches, verbundweites Gestaltungskonzept für Fahrzeuge im Busverkehr geeinigt. Die Gestaltung der Fahrzeuge wurde so gewählt, dass zum einen das System VGN einheitlich zur Geltung kommt, zum anderen aber auch jeder Aufgabenträger individuell in Erscheinung treten kann. Die Optik der Busse entspricht einem einheitlichen Grundschema. Durch die individuell zu wählende Farbe des umlaufenden Streifens und der Möglichkeit, das eigene Logo bzw. Wappen auf dem Bus zu platzieren, hat jeder Aufgabenträger die Möglichkeit, eigene Wünsche einzubringen.

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Abbildung 1: Grundkonzept des VGN-Busdesigns mit detaillierten Vorgaben. 2

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2 Kennzeichnung von Bussen als öffentliches Verkehrsmittel

im VGN

Der AK Marketing hat in seinen Sitzungen vom 09.03.2015 und 13.07.2015 folgende Mindestanforderung beschlossen: Für alle Verkehrsunternehmen gilt verpflichtend, dass die Kennzeichnung der Busse durch ein VGN-Signet über Tür 1 oder an der Front auf der vom Fahrer aus gesehen rechten Seite anzubringen ist. Bei Anwen- dung des Busdesigns wird die Anbringung des VGN-Signets an der Busfront empfoh- len.

Abbildung 2: Busfront mit VGN-Aufkleber (Größe: 15 cm)

Abbildung 3: Anbringung des VGN-Aufklebers über Tür 1 (Größe Aufkleber. 25 cm)

Die Aufkleber sind kostenlos über die VGN GmbH erhältlich (E-Mail: info@vgn.de).

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VGN-Signet „Partner im VGN“ für Reisebusse

Auch im Linienverkehr eingesetzte Reisebusse (z. B. für Verstärkerfahrten) müssen als Fahr- zeuge im VGN erkennbar sein. Daher ist – analog zum Schienenersatzverkehr – ein Steck- schild bzw. Aufsteller im Format DIN A3 hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

Abbildung 4: Durch das DIN A3 Steckschild „Partner im VGN“ mit gut sicht- barem VGN-Logo ist der Bus eindeutig als Fahrzeug im ÖPNV er- kennbar.

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3 Einheitliche Fahrzeugkennzeichnung für bedarfsgesteuerte

Verkehre im VGN

Der ZVGN hat in seiner Sitzung am 15.11.2016 das Modul Bedarfsverkehre des Regionalen Nahverkehrsplans beschlossen. Darin festgelegt wurde auch die Kennzeichnung von Fahr- zeugen als Partner im VGN, die für die Durchführung von bedarfsgesteuerten Verkehren ein- gesetzt werden.

Daher gilt für diese Fahrzeuge, sofern sie kein VGN-Busdesign haben:

➢ Kennzeichnung über Stecktafeln oder Magnetschilder ➢ einheitliche Kennzeichnung je Landkreis und Verkehrsart (Rufbus/AST) ➢ Druckvorlagen für Aufgabenträger im passwortgeschützten VGN-Downloadbereich verfügbar

Abbildung 5: Druckvorlage für eine Stecktafel bzw. ein Magnetschild für den Rufbus im Landkreis Neumarkt.

Abbildung 6: Druckvorlage für eine Stecktafel bzw. ein Magnetschild für das Anrufsammeltaxi im Landkreis Ansbach.

Abbildung 7: Druckvorlage für eine Stecktafel bzw. ein Magnetschild für On-Demand Ver- kehre im Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim

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Größe der Schilder

➢ Magnetfolie für Motorhaube und ggf. Türe: 62 * 21 cm

➢ Hartschaumplatte für PKW-Windschutzscheibe: 38 * 13 cm

(Größe für Schild Windschutzscheibe ist immer mit den Verkehrs- bzw. Taxi- unternehmen abzustimmen. Beachtung des Sichtfeldes!)

Druckdaten für die einheitliche Kennzeichnung dürfen ausschließlich durch die VGN GmbH erstellt werden!

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