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364 395 2026 LB Anl A 16 Einführung eines QMS 260703.pdf

Busverkehr auf den Regionalbuslinien 364, 395 und 395V im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 18:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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MVV-Regionalbusverkehr – Vergabeunterlagen (Stand 2026)

EINFÜHRUNG EINES QMS ANLAGE A 16

Gemäß Abschnitt 4.3 der Leistungsbeschreibung hat die MVV GmbH Grundlagen für ein Qualitäts- Mess-System (QMS) erarbeitet, das eine unternehmensbezogene Qualitätsmessung als Grundlage für ein Bonus-Malus-System und ein Qualitätsranking ermöglicht. Das Verkehrsunternehmen wird mit der gegenständlichen Leistung in dieses QMS, das Bonus-Malus-System und das Qualitätsranking einbezo- gen. Am Pilotprojekt beteiligt ist derzeit der Landkreis Fürstenfeldbruck. Weitere Landkreise können sich im Laufe des Pilotprojekts anschließen.

Der aktuelle Stand (Juli 2026) ist im Folgenden dargestellt. Verfahren zur Erfassung und monetären Bewertung der Angebotsqualität – Qualitäts-Mess-Sys- tem (QMS)

  1. Allgemeines Zur Verbesserung und Sicherung der Qualität im MVV-Regionalbusverkehr werden kontinuierliche, sys- tematische und unabhängige Kontrollen durchgeführt, mit denen die Einhaltung der Verkehrsverträge durch die Verkehrsunternehmen und die durch sie erbrachte Leistung und Qualität im MVV-Regionalbus- verkehr überprüft werden. Das vorgesehene Verfahren zur monetären Bewertung der Angebotsqualität wurde verpflichtend für alle Verkehrsverträge mit Vertragsbeginn ab 12.12.2021 – vorbehaltlich der Zu- stimmung der Aufgabenträger – eingeführt. Es besteht kein Anspruch auf Bonus ohne die Zustimmung der Aufgabenträger.

  2. Säulen des QMS Das QMS im MVV-Regionalbusverkehr besteht aus zwei Säulen: Erhebung der Qualität im Bus und Ermittlung der Pünktlichkeit aus den Echtzeitdaten.

Die Grundlage für die Qualität im Bus sind die stichprobenartigen und verdeckten Qualitätskontrollen wäh- rend des Betriebs an ausgewählten Teilstrecken der betrachteten Linien. Für die Ermittlung der Pünkt- lichkeit wird die gesamte Datenbank der täglich stattgefundenen Fahrten als Grundlage verwendet. Die Verkehrsunternehmen erreichen je Kalenderjahr einen Qualitätswert für die Qualität im Bus und einen Qualitätswert für die Pünktlichkeit. Zudem behält sich die MVV GmbH vor, Fahrzeugkontrollen auf den Betriebshöfen (Fahrzeug-Check- up) durchzuführen, die – vorbehaltlich der Zustimmung der Aufgabenträger – in die Qualitätsbewertung als zusätzliche Säule (Säule drei) einfließen können. Hierfür ist den Prüfern der MVV GmbH Zutritt zu den Betriebshöfen und den Fahrzeugen zu gewähren. Eine Übermittlung der für die Kontrollen erforderlichen Daten wird seitens der Verkehrsunternehmen zugesichert.

  1. Qualität im Bus: Qualitätskriterien und Qualitätswert eines Verkehrsunternehmens (Q ) VU Das QMS basiert auf vertraglich festgelegten Standards, unterteilt in sechs Kategorien:

  2. Fahrzeugausstattung außen,

  3. Fahrzeugausstattung innen,

  4. Allgemeine Fahrgastinformationen,

  5. Liniengebundene Fahrgastinformationen,

  6. Erscheinungsbild des Fahrpersonals und

  7. Verhalten des Fahrpersonals.

Die Qualitätskriterien werden in detaillierten Einzelabfragen auf die im Verkehrsvertrag vereinbarten An- forderungen überprüft. Jedes im Rahmen des QMS überprüfte Kriterium erhält im ersten Schritt Erfüllungspunkte. Wird das Kri- terium vollständig erfüllt, werden +100 Punkte vergeben. Bei einer Nicht-Erfüllung werden -100 Punkte vergeben. Bei einigen Kriterien sind Zwischenpunkte möglich.

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MVV-Regionalbusverkehr – Vergabeunterlagen (Stand 2026)

EINFÜHRUNG EINES QMS ANLAGE A 16

Im zweiten Schritt werden die Kriterien nach Wichtigkeit gewichtet. Die Verteilung der Gewichte erfolgt in einer Abstufung von 10 – 7 – 5 – 3 – 1, wobei die wichtigsten Kriterien ein Gewicht von 10 bekommen und umgekehrt. Durch die Gewichtung sind je Kriterium maximal 100, 300, 500, 700 oder 1000 Qualitäts- punkte zu erreichen. Der Qualitätswert eines Verkehrsunternehmens (Q ) ist der durchschnittliche Wert (arithmetischer Mit- VU telwert) der erreichten Qualitätspunkte aller Prüffahrten, die für dieses Unternehmen durchgeführt wurden. Für jedes Verkehrsunternehmen im MVV-Regionalbusverkehr, das Linien aus den Nummernkreisen der teilnehmenden Aufgabenträger fährt, wird je Kalenderjahr ein Qualitätswert (Q ) für die gemessene Ver- VU kehrsleistung ermittelt. Sollten sich die Ausstattung der Busse oder die Anforderungen ändern, werden diese Änderun- gen mitberücksichtigt und der Fragebogen und die Punktevergabe und Gewichtung werden an- gepasst, soweit diese vom laufenden Verkehrsvertrag abgedeckt sind.

  1. Ermittlung der Pünktlichkeit: Pünktlichkeitswert eines Verkehrsunternehmens (P ) VU Die Überprüfung der Pünktlichkeit wird aus den Echtzeitdaten, die der MVV GmbH tagesscharf aus den Systemen wie IVU, Telematrik und Init zur Verfügung gestellt werden, gewonnen. Die Echtzeitdaten wer- den von den Bordrechnern der Busse erhoben. In einem vorgeschalteten Prüfverfahren werden unvoll- ständige Fahrten oder fehlende Daten vorerst ausgeschlossen. Für die Überprüfung der Pünktlichkeit werden Fahrten berücksichtigt, die mindestens vier Haltestellen (Start + drei folgende Haltestellen) auf- weisen und für die vollständige Daten (alle Haltestellen mit Zeitangaben) vorliegen. Die Pünktlichkeit wird in zwei Schritten überprüft: Verfrühung und Verspätung. Verfrühte Fahrten sind Fahrten, die an drei hintereinanderliegenden Haltestellen nach Start mindestens 30 Sekunden zu früh gemäß Fahrplan (Verfrühungsgrenzwert) abfahren. Wurde eine Fahrt als verfrüht eingestuft, gilt sie als verfrüht und es erfolgt keine weitere Überprüfung. Wurde die Fahrt nicht als verfrüht eingestuft, erfolgt die Überprüfung, ob die Fahrt eventuell eine Verspätung aufweist. Verspätete Fahrten sind Fahrten, die an drei hintereinanderliegenden Haltestellen nach Start mindestens 180 Sekunden (Verspätungsgrenzwert) zu spät gemäß Fahrplan ankommen. Der Verspätungsgrenzwert erhöht sich bei Fahrten mit dem Start an einer Anschlusshaltestelle um den Anschlusszuschlag wie folgt: +7 Minuten bei 20 Abfahrten pro Tag bzw. +2 Minuten bei 21-60 Abfahrten pro Tag. Bei Fahrten, deren vorherige Umlauf-Fahrt eine durchschnittliche Verspätung höher als die Wendezeit mitgebracht hat, er- höht sich der Verspätungsgrenzwert der betrachteten Fahrt um einen Verspätungszuschlag, berechnet als Durchschnittsverspätung über die vorletzten drei Haltestellen minus planmäßige Wendezeit. Zum Schluss wird geprüft, ob drei Ankünfte hintereinander bis zum nächsten Anschlusspunkt unter dem für diese Fahrt festgelegten Verspätungsgrenzwert liegen. In diesem Fall gilt die Fahrt als aufgeholt und somit nicht verspätet. Für jedes Verkehrsunternehmen im MVV-Regionalbusverkehr, das Linien aus den Nummernkreisen der am QMS teilnehmenden Aufgabenträger fährt, wird je Fahrplanjahr (vom 1.1. bis zum Fahrplanwechsel) ein Pünktlichkeitswert (P ) für die übermittelten Fahrten aus den Echtzeitdaten ermittelt. Der Pünktlich- VU keitswert je VU wird wie folgt berechnet:

Wenn für ein Verkehrsunternehmen ein Anteil von mehr als 5 % an fehlenden oder unvollständigen Daten festgestellt wird, kann der Pünktlichkeitswert des Verkehrsunternehmens wie folgt erweitert werden: Zu der Anzahl der verfrühten und verspäteten Fahrten wird die Anzahl der Fahrten, die über der Grenze 5 % an unvollständigen Daten liegen, dazugerechnet:

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  1. Fahrzeug-Check-up: Ergänzende Fahrzeugkontrollen auf dem Betriebshof Die Möglichkeit zu angekündigten, ergänzenden Kontrollen von Fahrzeugen auf dem Betriebshof oder an ausgewählten Standorten soll gewährleistet und das Kontrollpersonal bei der Ausübung der erforderli- chen Überprüfungen unterstützt werden. Dem Kontrollpersonal werden Zugang und Prüfungsmöglichkei- ten zu den Fahrzeugen gewährt. Die Auswahl der Fahrzeuge und die Bestimmung des Kontrollumfangs obliegen der MVV GmbH. Es werden nur Fahrzeuge überprüft, die der MVV GmbH gemeldet oder wäh- rend der Kontrollen während des laufenden Betriebs angetroffen worden sind. Die Fahrzeugkontrollen werden i.d.R. in Schwachlastzeiten, z.B. in den Schulferien, in den Abendstunden oder am Wochenende, durchgeführt, um Auswirkungen auf den Betriebsablauf auszuschließen. Fahrzeugkontrollen auf den Be- triebshöfen können in das QMS als dritte Säule mitaufgenommen werden.

  2. Referenzwerte, Toleranzbereiche und Bonus-/Malus-Bereiche Im ersten Erhebungsjahr = Referenzjahr (voraussichtlich 2024) werden zwei Referenzwerte ermittelt: der Qualitätsreferenzwert (Q ) für die Qualität im Bus und der Pünktlichkeitsreferenzwert (P ) aus den Echt- Ref Ref zeitdaten für die Pünktlichkeit der Fahrten. Die beiden Referenzwerte bilden die aktuelle Qualität im MVV-Regionalbusverkehr ab und definieren zu- sammen mit einem Toleranzbereich die Grenzen der Bonus-/Malus-Bereiche. Sowohl die Referenzwerte als auch die Grenzen der Bonus-/Malus-Bereiche bleiben für vier Bonus-/Malus-Erhebungsjahre beste- hen und geben den Verkehrsunternehmen die Möglichkeit und den Anreiz, die Qualität in den diesen Erhebungsjahren zu steigern und im besten Fall Bonus zu beziehen.

Für die Bildung der drei Bonus-/Malus-Bereiche: Bonus-Bereich, Malus-Bereich und Bonus-/Malus-freier Bereich wird der jeweilige Referenzwert benötigt. Dies geschieht für beide Säulen: die Qualität im Bus und die Pünktlichkeit. Der Referenzwert der Qualität im Bus (Q ): Der Qualitätsreferenzwert berechnet sich als Mittelwert Ref (Durchschnittswert) der Qualitätspunkte aller getesteten Fahrten, die im Referenzjahr erhoben werden. Der Referenzwert der Pünktlichkeit (P ): Der Pünktlichkeitsreferenzwert berechnet sich als Anteil der Ref pünktlichen Fahrten, die im Referenzjahr betrachtet werden und für die die MVV GmbH über Daten ver- fügt. Sowohl die Qualität im Bus wie auch Pünktlichkeit besitzen einen eigenen Toleranzbereich. Deser wird nach der Ermittlung der beiden Referenzwerte mithilfe der Konfidenzintervalle definiert. Der Toleranzbe- reich ist Bestandteil des jeweiligen Referenzwertes und bleibt für die Dauer von vier Jahren bestehen.

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Der Toleranzbereich der dritten Säule berücksichtigt feste Toleranzgrenzen (85-95 %), die von der maxi- malen Anzahl an möglichen Punkten ausgehen. Alle Verkehrsunternehmen, die einen Qualitätswert größer als der maximale Wert im Toleranzbereich erreichen, werden in den Bereich „Bonus“ eingeordnet. Alle Verkehrsunternehmen, die einen Qualitäts- wert kleiner als der minimale Wert im Toleranzbereich erreichen, werden in den Bereich „Malus“ einge- ordnet. Die Einordnung der Verkehrsunternehmen erfolgt sowohl für die Qualität im Bus als auch für die Pünktlichkeit.

  1. Bonus/Malus-Berechnung und Finanzierung Je Verkehrsunternehmen werden zwei Bonus-/Malus-Beträge für ein Erhebungsjahr berechnet: Einmal für die Qualität im Bus und einmal für die Pünktlichkeit. Für den Bonus wird je Aufgabenträger und je Kalenderjahr – vorbehaltlich der Zustimmung der Aufga- benträger – ein „Bonus-Topf“ eingerichtet. Der Bonus-Topf ist gedeckelt und erhöht sich nicht um die Einnahmen, die durch Maluszahlungen einbehalten werden. Der Aufgabenträger Landkreis Fürstenfeldbruck (Stand Juli 2026) hat sich für das Pilot-Projekt für ein Bonus-Topf in Höhe von maximal 1 % der im Finanzrahmen ermittelten Betriebskosten, bezogen auf die Verträge der MVV-Regionalbuslinien (hier 800-er Linien), ausgesprochen. Besondere Linien, wie bei- spielsweise Schülerverkehre, können durch Aufgabenträger ausgeschlossen werden. Jeder Aufgaben- träger hat seinen „eigenen“ Bonus-Topf. Während der Vertragslaufzeit können sich dem QMS weitere Landkreise anschließen. Die Regelung gilt dann auch für betroffenen Verträge. Der Finanzierungsvor- schlag steht dabei unter dem Vorbehalt der erforderlichen Zustimmung der jeweiligen Kreisgremien. Der Bonus-Topf verteilt sich zu 85 % auf die Säule „Qualität im Bus“ und zu 15 % auf die Säule „Pünktlichkeit“. Sollten im betroffenen Erhebungsjahr Fahrzeugkontrollen auf den Betriebshöfen durch- geführt werden, verteilt sich der Betrag aus dem Bonus-Topf zu 70 % auf die Qualität im Bus, zu 10 % auf die Ermittlung der Pünktlichkeit und zu 20 % auf den Fahrzeug-Check-up. Die Höhe der Bonusauszahlung an die jeweiligen Verkehrsunternehmen wird abhängig von der Quanti- tät der erbrachten Verkehrsleistung gezahlt. Die Beträge berechnen sich nach der folgenden Formel:

Bonus-/Malus-Betrag = 𝐿 ×𝐺 ×𝐵 , wobei L, G und B folgende Bedeutung haben:

L: Summe der Verkehrsleistung (Nwkm) eines VU mit der Anlage A16 geteilt durch die Gesamt-Ver- kehrsleistung (Nwkm) über alle VU (je Aufgabenträger) in Prozent

G: Anteil der entsprechenden Säule

B: Bonus-Topf je Aufgabenträger

Der berechnete Betrag ist ein Bonus, wenn das Verkehrsunternehmen für die entsprechende Säule in den Bonus-Bereich eingeordnet wurde, bzw. ein Malus, wenn das Verkehrsunternehmen in den Malus- Bereich eingeordnet wurde. Die Bonus-/Malus-Beträge werden je Aufgabenträger berechnet. Erbringt ein Verkehrsunternehmen in mehreren Landkreisen seine Leistung, wird es in allen (teilnehmenden) Landkreisen jeweils dem Bonus- Malus-System unterzogen. Die Aufteilung der Verkehrsleistung erfolgt nach den Nwkm laut den jeweiligen Verkehrsverträgen. Die Abrechnung von Bonus-/Malus erfolgt jährlich, vorrausichtlich im zweiten Quartal, zum ersten Mal vorrausichtlich im Jahr 2026. Die genauen Spezifikationen des Abrechnungsprozess werden noch evalu- iert. Der für ein Kalenderjahr berechnete Bonus-/Malus-Betrag eines Verkehrsunternehmens wird im Rah- men der Abrechnung anteilig nach der Ist-Nwkm-Leistung auf die betroffenen Linien angerechnet. Da die einzelnen Linien unterschiedliche Kostenstrukturen vorweisen, ist vorab eine genaue Angabe des maxi- malen Bonus-/Malus-Anteils gegenüber den Betriebskosten der gegenständlichen Linie nicht möglich.

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MVV-Regionalbusverkehr – Vergabeunterlagen (Stand 2026)

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Sowohl der maximale Bonus als auch der maximale Malus liegen abhängig vom Kostensatz auf einer Bandbreite bis etwa 2 % der Betriebskosten der gegenständlichen Linie

  1. Verwendungszweck der Bonuszahlungen

Den Verkehrsunternehmen wird empfohlen, die Bonuszahlungen mindestens zu einem Drittel in einer beliebigen Form für das Fahrpersonal aufzuwenden. Das kann z.B. durch Auszahlungen an die Busfahrer oder ein damit veranstaltetes gemeinsames Fest erfolgen. Die Entscheidung für die Verwendung der Boni bleibt bei den Unternehmen. Eine Überprüfung durch die MVV GmbH findet nicht statt.

  1. Auswertungen Das Verkehrsunternehmen erhält in regelmäßigen Abständen eine kurze Zusammenfassung der erho- benen Ergebnisse, um erkannte Qualitätsmängel beheben zu können.

  2. Ranking und Veröffentlichung Art und Umfang der Veröffentlichung werden ausschließlich durch die MVV GmbH und die Aufgabenträ- ger geregelt. Der Qualitätswert jedes Verkehrsunternehmens wird in einem jährlichen Qualitätsranking über alle im MVV-Regionalbusverkehr tätigen Verkehrsunternehmen, die am QMS teilnehmen, veröffent- licht.

  3. Vertragsstrafen Das vertraglich vereinbarte Vertragsstrafensystem bleibt vom hier geschilderten Verfahren unberührt.

  4. Auswirkungen auf zukünftige Ausschreibungen Der ermittelte Qualitätskennwert eines Verkehrsunternehmens kann bei zukünftigen Ausschreibungen im MVV-Regionalbusverkehr in die Angebotswertung einfließen. Art und Umfang befindet sich in der Vali- dierungsphase. Über ein zusätzliches Zuschlagskriterium „Nachgewiesene Qualität im MVV-Regional- busverkehr“ könnten VU, die überdurchschnittliche Qualität liefern, künftig in Ausschreibungsverfahren entsprechend Bewertungspunkte erhalten.

  5. Finanzierung Die Qualitätserhebungen werden von der MVV GmbH und den Aufgabenträgern organisiert und finan- ziert, die Erhebungsdaten sind Eigentum der MVV GmbH.

  6. Besonderheiten und Ausblick Das Qualitäts-Mess-System im MVV-Regionalbusverkehr befindet in der Validierungsphase und bedarf der Zustimmung und Finanzierung durch die Aufgabenträger. Bis zum Zeitpunkt der Einführung des QMS werden Qualitätskontrollen im bekannten Rahmen der Qua- litätssicherung im MVV-Regionalbusverkehr durchgeführt.

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