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364 395 2026 LB Anl A 15 Ausstattung AFZS 260615.pdf

Busverkehr auf den Regionalbuslinien 364, 395 und 395V im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 18:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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MVV-Regionalbusverkehr – Vergabeunterlagen (Stand 2026)

AUSSTATTUNG MIT AUTOMATISCHEN FAHRGAST- ANLAGE A 15

ZÄHLSYSTEMEN (AFZS)

Soweit in Abschnitt 4.1.5. i.V.m. Abschnitt 5.2.6.14. der Leistungsbeschreibung und Anlage A 06 vorgegeben, sind Fahrzeuge mit automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) auszustatten.

Allgemeines Die Ausstattung der Fahrzeuge erfolgt auf Grundlage eines bestehenden Rahmenvertrages der MVV GmbH mit einem AFZS-Lieferanten. Dieser Rahmenvertrag umfasst eine definierte Anzahl von On-Board-Systemen. Die On-Board-Systeme sind eigenständige Komponenten, die in den Bussen des Auftragnehmers an das Bordnetz angeschlossen werden. Eine Verknüpfung mit anderen EDV- Bauteilen im Bus (Bordrechner, Fahrgastinformation o.ä.) ist nicht vorgesehen. Jedes AFZS-On- Board-System eines Busses ist autark zu installieren. Alle Komponenten werden durch die MVV GmbH vorgegeben, es ist nicht zulässig, Komponenten eines anderen Herstellers zu verbauen. Die MVV GmbH ist für diesen Rahmenvertrag abrufberechtigt und übernimmt diese Aufgabe im Auf- trag der Aufgabenträger. Abhängig von der Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge greift eine Aus- stattungsquote, so dass gegebenenfalls nicht alle Fahrzeuge auszustatten/nachzurüsten sind. Die Ausstattungsquote ist verbindlich und in Anlage A 06 festgeschrieben. Auf Abruf der MVV GmbH wird die erforderliche Hardware zum Einbau in die Neufahrzeuge bzw. zur Nachrüstung der Gebrauchtfahrzeuge bereitgestellt. Die vollständige technische Fahrzeugaus- rüstung umfasst folgende Bausteine:

• Einbau der Sensoren über jeder Fahrzeugtür des Busses

• Verkabelung der Messsensoren, Anschluss Türkontakt

• Einbau eines Speichermediums (Datenlogger) zur Speicherung der Daten im Fahrzeug

• Installation einer Multiband-Antenne (GPS, LTE, WLAN) zur Standortbestimmung des Fahrzeu- ges beim Halt und auch während der Fahrt und zur Datenübertragung.

• System zur Datenübertragung vom Fahrzeug an einen zentralen Datenserver

Einbau, Aufgaben, Zuständigkeiten und Kosten Für die für diesen Vertrag zu beschaffenden bzw. bereitzustellenden Fahrzeuge hat der Auftragneh- mer die Ausrüstung der geforderten Fahrzeuge mit AFZS-Geräten sicherzustellen (in Abstimmung mit der MVV GmbH, dem AFZS-Lieferanten und ggf. dem Fahrzeughersteller). Die Kosten für den Einbau sind vertraglicher Bestandteil des Rahmenvertrags zwischen der MVV GmbH und dem AFZS-Lieferanten. Der Einbau der notwendigen AFZS-Komponenten in die Fahrzeuge erfolgt durch den AFZS-Lieferanten oder eine beauftragte Firma in Rücksprache mit dem Auftragnehmer und der MVV GmbH. Aus diesem Grunde sind diese Kosten nicht im Ausschreibungsangebot zu berücksich- tigen. Können (Neu-)Fahrzeuge nicht bereits im Werk (nach Abstimmung zwischen Hersteller und AFZS- Lieferant) mit den geforderten AFZS-Geräten ausgestattet werden, stimmt sich der Auftragnehmer sowohl zeitlich als auch organisatorisch mit der MVV GmbH und dem AFZS-Lieferanten bzgl. der Ausrüstung ab. Das Fahrzeug ist nach Absprache bereitzustellen. Gleiches gilt für Wartungen und Reparaturen, die ebenfalls Bestandteil des Rahmenvertrags zwi- schen der MVV GmbH und AFZS-Lieferant sind. Letztere führen in Abstimmung mit dem Auftrag- nehmer die Wartung bzw. Reparatur durch und stellen die Ersatzteile. Der Auftragnehmer stellt die Fahrzeuge hierfür zur Verfügung, die Fahrzeugdisposition ist entsprechend anzupassen und Ersatz- fahrzeuge sind einzusetzen. Dafür ggf. anfallende Bereitstellungskosten sind im Ausschreibungsan- gebot einzukalkulieren. Für die Bereitstellung gilt zudem: Ist das Fahrzeug zu dem mit der MVV

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ZÄHLSYSTEMEN (AFZS)

GmbH bzw. dem Monteur abgestimmten Termin nicht bzw. innerhalb von 30 Minuten für den Mon- teur verfügbar, wird für die nicht erfolgte termingerechte Bereitstellung für Einbau oder Wartung eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 EUR je Bus und Tag erhoben. Die Kosten für Hardware, Wartung und ggf. Reparatur trägt die MVV GmbH, in deren Eigentum die Geräte verbleiben. Die MVV GmbH organisiert die Lieferung und Bereitstellung der On-Board-Sys- teme sowie deren Service. Die Wartung wird durch den AFZS-Lieferanten bzw. einen beauftragten Dienstleister (Wartungs- dienst) durchgeführt, mit dem die MVV GmbH einen Servicevertrag abgeschlossen hat. Der Zugang zu den Fahrzeugen ist im Falle einer Wartung sicherzustellen. Pro Jahr und Fahrzeug ist ein Tag für die Wartung sowie Kalibrierung der Komponenten einzuplanen. Dafür ggf. anfallende Bereitstel- lungskosten sind ebenfalls im Ausschreibungsangebot einzukalkulieren. Der Auftragnehmer ist für die regelmäßige Pflege und Reinigung der Komponenten/Sensoren zuständig. Die Reinigung sollte bei Bedarf, mindestens aber quartalsweise erfolgen. Für die Reinigung muss die Glasfläche des Sensors mit einem Mikrofasertuch und Glasreiniger gereinigt werden. Im Falle von Störungen bei den On-Board-Systemen, die durch die MVV GmbH festgestellt werden, wird der Auftragnehmer kontaktiert und ggf. eine Überprüfung und/oder Pflege- und Reini- gungsmaßnahme angewiesen. Ein solcher Auftrag ist innerhalb von drei Werktagen (Mo-Fr) nach Meldung durch die MVV GmbH durch den Auftragnehmer umzusetzen. In den Fällen, dass nicht alle geforderten Fahrzeuge mit AFZS-Geräten ausgestattet werden, wird es erforderlich sein, mit AFZS ausgerüstete Fahrzeuge auf bestimmten Fahrten einzusetzen. Es wird angestrebt, auf allen Fahrplanfahrten die Fahrgastzahlen zu erheben. Im Hinblick auf den ge- wünschten Umfang an Zählfahrten für eine Auswertung wurde Folgendes festgelegt:

Anzahl Zählfahrten Anzahl Zählfahrten Tagtyp pro Fahrplanfahrt pro Fahrplanfahrt Zählzeitraum Monat Zählzeitraum Vierteljahr Montag-Freitag Mindestens 5 Mindestens 20 Samstag Mindestens 1 Mindestens 5 Sonntag/Feiertag Mindestens 1 Mindestens 5

Damit liegen die Vorgaben für den Vierteljahreszeitraum höher als die Summe aus drei monatlichen Zählumfängen. Dies bedeutet, dass jede Fahrt am Werktag (Mo-Fr) in jedem Monat fünf Mal zu zählen ist, die verbleibenden fünf Zählfahrten können sich beliebig über das Vierteljahr verteilen. Der Auftragnehmer wirkt bei der notwendigen Fahrzeugdisposition kooperativ und zielorien- tiert mit. Ein anfallender Dispositionsaufwand ist in der Ausschreibungskalkulation einzukalkulieren. Sollten Fahrplanfahrten für die genannten Zeiträume fehlen, werden diese von der MVV GmbH dem Auftragnehmer mitgeteilt. Ein Fahrzeug mit AFZS muss dann innerhalb von sie- ben Kalendertagen auf den vorgegebenen Fahrten eingesetzt werden. Eine Verlängerung der Frist ist nur in Absprache mit der MVV GmbH und einer plausiblen Erklärung möglich. Im Falle einer erkennbaren Störung hat der Auftragnehmer zeitnah Kontakt mit der MVV GmbH und dem AFZS-Lieferanten aufzunehmen.

Alle in diesem Dokument dargestellten Regelungen gelten für alle Verkehrsunternehmen innerhalb des Verkehrsvertrages (Bietergemeinschaften) sowie auch für beauftragte Subunternehmer. Wird aus Sicht der MVV GmbH während der Vertragslaufzeit ersichtlich, dass nicht ausreichend Fahrten mit Bussen mit Zählgeräten gefahren werden, ist es das Recht der MVV GmbH, weitere Busse des Auftragnehmers mit Zählgeräten auszurüsten. Das Verkehrsunternehmen hat hierzu nach Terminabstimmung die Busse bereitzustellen, die Kosten für die Zählgeräte trägt die MVV GmbH.

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ZÄHLSYSTEMEN (AFZS)

Vorrüstung Neufahrzeuge Bei der Beschaffung von Neufahrzeugen müssen alle für die Fahrgastzählung notwendigen Signale (siehe Pinbelegung) auf einem 21poligen MCP-Stecker (Kodierung A) im Querkanal oder NT-Fach zur Verfügung gestellt werden. Folgende Signale sind zu belegen:

Pin Signal 1 TK Tür 1 (+24V Tür offen, hochohmig Tür zu) 2 TK Tür 2 (+24V Tür offen, hochohmig Tür zu) 3 TK Tür 3 (+24V Tür offen, hochohmig Tür zu) 4 TK Tür 4 (+24V Tür offen, hochohmig Tür zu) 5 TK Tür 5 Reserve 6 TK Reserve / allgemeines Türkriterium 7 Kl. 30 8 Kl.15 NL (Nachlauf über FUP) [30 Minuten] 9 Kl.15 (Signal, keine Last) 10 WI Wegimpuls 11 vorderer Türflügel an Tür 1 ( +24V bei Türflügel offen, hochohmig bei Türflügel zu) 12 hinterer Türflügel an Tür 1 ( +24V bei Türflügel offen, hochohmig bei Türflügel zu) 13 Türfreigabe ( +24V bei Türfreigabe aktiv, hochohmig bei Türfreigabe nicht aktiv) 14 Schirm 15 WBSD 16 WBSM 17 WBEM 18 WBED 19 Rückwärtssignal, +24V bei Rückwärtsgang eingelegt, sonst hochohmig 20 Bremssignal, +24V bei Bremslicht an, sonst hochohmig 21 Masse

Auf den Stecker wird die MCP-Buchse 8-968975-2 von Tyco gesteckt:

Sämtliche Türkontakt-Signale (Pin 1, 2, 3, 4, 5, 6, 11, 12) müssen bis zum Ende der Nachlaufzeit (30 Minuten nach „Zündung aus“) ein gültiges Signal liefern.

Abweichende Vorrüstung Die Vorrüstung der Fahrzeuge mit dem geforderten Stecker sowie das Freihalten der Bereiche über den Türen ist einzuplanen; spätestens bis zum abgestimmten Einbautermin für die AFZS-Kompo- nenten. Sollte am Einbautermin die Vorrüstung nicht vorgabenkonform sein, der Einbau nicht oder nicht vollumfänglich (geforderte Signale, s. o.) möglich sein, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR (einmalig, je Bus) ausgesprochen. Zudem muss der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Bushersteller und der MVV GmbH eine Nachbesserung veranlassen und die geforderte Vor- rüstung innerhalb von 14 Tagen herstellen. Die Kosten für die Nachbesserung trägt der Auftragneh- mer bzw. der Bushersteller.

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ZÄHLSYSTEMEN (AFZS)

Installationsort im Fahrzeug Bei der Beschaffung von Neufahrzeugen muss berücksichtigt werden, dass die Türsensoren für die Fahrgastzählung mittig über den Türen installiert werden. Dieser Bereich mit einer Breite von 30 cm ist freizuhalten.

Vertragsende Ein Ausbau aller On-Board-Komponenten nach Ablauf des Verkehrsvertrages ist i. d. R. nicht vor- gesehen. Der MVV GmbH ist zu melden, wenn das Fahrzeug nach Ablauf des Verkehrsvertrages außerhalb des MVV Verbundraumes eingesetzt wird (auch Verkauf an einen anderen Standort). In diesem Fall ist der Bordrechner (Datalogger) auszubauen und der MVV GmbH bzw. dem AFZS- Lieferanten zu übergeben.

Zuständigkeiten im Rahmen des AFZS

Aufgabe/TätigkeitVerantwortlichkeit
VUMVVAFZS-Lieferant
AFZS-Geräte allgemeinFahrzeugeKonzeption, SpezifikationEinbau,
Wartung,
Reparatur
Abruf der Geräte bei AnbieterDM
Einbau aller AFZS-Komponenten in geforderte Neufahrzeuge(M)B/ID
Bereitstellung Fahrzeuge für NachrüstungDB/IM
Nachrüstung vorhandener Fahrzeuge(M)ID
Bereitstellung der Fahrzeuge für Wartung/Repa- raturDB/IM
Wartung/Reparatur(M)ID
Reinigung/PflegeDB
Störungsmeldung an AFZS-Dienstleister(D)B/DM
Kalibrierung/Wartung/ReparaturMID
Fahrzeugdisposition für definierte FahrtenDB
Sicherstellung Hardwarefunktionalität(M)B/ID
Sicherstellung Datenfluss(M)(B)D

Legende: B = Beauftragt, D = Durchführung, M = Mitarbeit, I = wird informiert, ( ) = sofern betroffen / bedingt

Datenschutz, -übertragung und -verarbeitung Die durch die AFZS-Geräte erhobenen Daten sind Eigentum der MVV GmbH. Die MVV GmbH nutzt und verarbeitet diese Daten und stellt die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen si- cher.

Ansprechpartner MVV, Projekt AFZS Jörg Sonneborn 089/21033 -273 afzs@mvv-muenchen.de ◼

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