Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

364 395 2026 LB Anl A 13 Ausstattung WLAN 260918.pdf

Busverkehr auf den Regionalbuslinien 364, 395 und 395V im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 18:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

MVV-Regionalbusverkehr – Vergabeunterlagen (Stand 2026)

AUSSTATTUNG MIT FAHRGAST-WLAN ANLAGE A 13

Soweit in Abschnitt 4.1.5. i.V.m. Abschnitt 5.2.6.17. der Leistungsbeschreibung und Anlage A 06 vorge- geben, sind die Fahrzeuge mit für Fahrgäste kostenlosem WLAN auszustatten. Die Ausstattung der Fahrzeuge erfolgt mit BayernWLAN auf Grundlage eines bestehenden Rahmenver- trages des Freistaats Bayern mit einem Provider. Die MVV GmbH ist für diesen Rahmenvertrag abruf- berechtigt und übernimmt diese Aufgabe im Auftrage des Aufgabenträgers. Auf Abruf der MVV GmbH wird die erforderliche Hardware zum Einbau in die Neufahrzeuge bzw. zur Nachrüstung der Gebrauchtfahrzeuge bereitgestellt. Dabei handelt es sich um:

• WLAN/LTE-Router

• LTE-Antenne

• WLAN-Antenne

• erforderliches Zubehör (Kabelsätze, Einbauanleitung)

• Montagekit

• SIM-Karten Die Kosten für die Hardware trägt die MVV GmbH, sie ist Mieterin dieser Geräte. Der Einbau der Hardware, der Ausbau bei Störungen sowie der Ausbau nach Vertragsende (innerhalb eines Monats) oder bei Weiterverkauf des Fahrzeuges und die Rücksendung der kompletten Hardware (Router, Antenne, Kabelsätze) an die von der MVV GmbH genannten Adresse etc. erfolgt auf Kosten und in Verantwortung des Verkehrsunternehmens. Soweit der Ausbau pflichtwidrig unterbleibt, haftet das Verkehrsunternehmen und trägt den von BayernWLAN Zentrum/Vodafone geltend gemachten Schaden. Die MVV GmbH gibt während des Einbaus vor, in welche Fahrzeuge der Einbau zu erfolgen hat. Hintergrund ist, dass aufgrund verschiedener Linien (unterschiedliche Laufzeiten) und Aufgabenträ- ger eine genaue Zuordnung (der einzelnen Router/SIM-Karten) erfolgen muss. Erfolgt der Einbau nicht gemäß den Vorgaben der MVV GmbH, muss der Tausch der WLAN/LTE-Router, ggf. auch der LTE- Antenne, auf Kosten des Verkehrsunternehmens erfolgen. Das Verkehrsunternehmen muss in Form einer Liste die eingebauten Router den Fahrzeugen genau zuordnen können. Diese Liste muss der MVV GmbH jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt wer- den. Die MVV GmbH übernimmt zudem die Kosten für den Datenverkehr und für den Betrieb der Hotspots (Ausstrahlung BayernWLAN, Jugendschutzfilter etc.). Sollten von der MVV GmbH ausgestattete Fahrzeuge für Leistungen außerhalb des MVV- Regionalbusverkehrs genutzt werden, dann muss dies vor dem Einsatz von der MVV GmbH genehmigt werden. Bei Zustimmung von Seiten der MVV GmbH müssen die Kosten anteilig durch das Verkehrs- unternehmen getragen werden. Im Falle einer Störung nimmt das Verkehrsunternehmen eine erste Fehlerdiagnose und Störungsbesei- tigung insbesondere in Bezug auf Stromversorgung und Antennenanschlüsse auf eigene Kosten vor. Weiter bestehende Störungen sind an den Freistaat (BayernWLAN Zentrum) oder Vodafone zu melden. Kontakt Vodafone:

V 2026/1

2026 LB Anl A 13 Ausstattung WLAN 260918.docx Seite 1 von 2

[Seite 2]

MVV-Regionalbusverkehr – Vergabeunterlagen (Stand 2026)

AUSSTATTUNG MIT FAHRGAST-WLAN ANLAGE A 13

Werden Fahrzeuge der gegenständlichen Linie, die mit WLAN ausgestattet wurden, ausgemustert oder auf einer anderen Linie eingesetzt, ist dies zwingend unverzüglich der MVV GmbH mitzuteilen, da der WLAN-Vertrag gegebenenfalls gekündigt oder übertragen werden muss. Erfolgt die Mitteilung nicht oder verspätet und kann deshalb keine rechtzeitige Kündigung vorgenommen werden, werden dem Auftrag- nehmer die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt (Stand 2026: ca. 30 Euro netto pro Mo- nat und Fahrzeug).

Müssen neu eingesetzte Fahrzeuge aufgrund von Ausmusterungen oder Fahrzeugwechseln mit WLAN ausgestattet werden, werden dem Auftragnehmer die dafür entstehenden Kosten in Rechnung gestellt (Stand 2026: 1.900 Euro netto pro Fahrzeug).

Steht aufgrund von nicht mitgeteilten Änderungen an der Linienbedienung für Fahrgäste vorübergehend kein WLAN zur Verfügung, so entspricht das Fahrzeug nicht mehr den vertraglichen Anforderungen. Daher behalten wir uns vor, entsprechende Vertragsstrafen nach § 13 (1) Ziffer 15 des Verkehrsver- trags auszusprechen.◼

V 2026/1

2026 LB Anl A 13 Ausstattung WLAN 260918.docx Seite 2 von 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung