- VORDRUCK -
Zutreffendes ankreuzen ý
Lieferung der Neufahrzeuge
- Für die Beschaffung der Neufahrzeuge ist ein formelles Vergabeverfahren durchzuführen.
- Für die Beschaffung der Neufahrzeuge ist kein Vergabeverfahren durchzuführen.
- o Neufahrzeuge stehen zur Betriebsaufnahme zur Verfügung 100 Punkte (ggf. Anzahl___)
(Beachten Sie dazu die Regelungen zu Lieferung und Abnahme der Neufahrzeuge)
- o Neufahrzeuge stehen innerhalb zweier Monate nach Betriebsaufnahme zur Verfügung 40 Punkte (ggf. Anzahl___)
- o Neufahrzeuge stehen innerhalb von vier Monaten nach Betriebsaufnahme zur Verfügung 10 Punkte (ggf. Anzahl___)
- o Neufahrzeuge stehen später als vier Monate nach Betriebsaufnahme zur Verfügung; spätestens aber
neun Monate nach Betriebsaufnahme 0 Punkte (ggf. Anzahl___)
Zusätzlich zu b), c) oder d):
Fahrzeuge für die Übergangszeit
- o Fahrzeuge für die Übergangszeit entsprechen der Kategorie B 50 Punkte (ggf. Anzahl___)
- o Fahrzeuge für die Übergangszeit entsprechen der Kategorie C 30 Punkte (ggf. Anzahl___)
- o Fahrzeuge für die Übergangszeit entsprechen der Kategorie D 0 Punkte (ggf. Anzahl___)
(Fahrzeugmeldungen gem. Anlage B 17 sind beizulegen)
Die oben getroffenen Zusagen unterstellen das Ende der Zuschlags- und Bindefrist nach Abschnitt 1.2.3. der Leistungsbeschreibung als Bestelldatum. Auf die Regelungen nach Abschnitt 5.2.5.3. der Leistungsbeschreibung wird verwiesen.
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