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Bieterrückfragen BB03_Stand 01.10.2026.pdf

Busverkehr auf den Linien 636 und 637 im Landkreis Böblingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 15:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Bei der Vergabestelle sind die folgenden Bieteranfragen eingegangen, welche wie folgt beantwortet werden:

Lfd. Nr.Frage der/s Bieter/s Antwort der VergabestelleVeröffentlicht am:
1in Anlage "LB.1 Musterfahrpläne mit Linienverlaufsplänen und Kilometrierungstabellen" stimmen die Fahrwege in den Kilometrierungstabellen der Linie 637 nicht mit den in den Fahrwegen in den Fahrplänen überein. Die Fahrwege 2 und 4 entsprechen nicht den Fahrwegen der Fahrpläne, die Kilometrierung ist somit nicht korrekt. Ebenso fehlt die Kilometrierung für die Fahrten von Malmsheim Wankelstraße zum Robert-Bosch-Campus, die mit dem Zusatz "Weiterfahrt im selben Fahrzeug" gekennzeichnet sind. Die Fahrwege enden jeweils an der Haltestelle Wankelstraße. Die Vergabestelle kann keine Fehler in den Unterlagen feststellen. Die Linienwege 2 und 4 in den Kilometrierungstabellen der Linie 637 stimmen mit den Fahrten im Fahrplan überein. Lediglich die Haltestellenreihenfolge ist geringfügig anders dargestellt, was allerdings keine Auswirkungen auf den Linienverlauf oder die Kilometrierung hat. Bei den Zeilen mit dem Zusatz „Weiterfahrt im selben Fahrzeug möglich“ handelt es sich um Anschlussleisten, die jeweils auf die andere Richtung referenzieren und auf eine Durchbindung hinweisen. Diese haben auch keine Auswirkungen auf Linienverlauf oder Kilometrierung.19.08.2026
2„bei der Vorbereitung unserer Angebotsabgabe bitten wir um Klarstellung zu folgenden Punkten im Vergabeportal: 1. Upload der Eignungsnachweise (Anlage 2) Im Portal ist für jede geforderte Erklärung eine separate Upload- Möglichkeit vorgesehen, während diese Unterlagen in den Vergabeunterlagen als Anlage 2 zusammengefasst sind. Müssen die Dokumente einzeln extrahiert und hochgeladen werden? Bei einem gesammelten Upload der Anlage 2 an einer Stelle blieben die übrigen Upload-Zeilen leer. Lässt das Portal die Angebotsabgabe in diesem Fall überhaupt zu? 2. Status der Konzepte Die Uploads für das Fahrzeug-, Personal- und Qualitätskonzept sind im Portal als „Optionale Dokumente“ aufgeführt. Ist dies wirklich so vorgesehen?“ 1. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Liste in subreport nur ein Service der Plattform ist und diese nicht verbindlich ist. Verbindlich sind allein die Angaben in den Vergabeunterlagen. Die Zuordnung der Angebotsunterlagen zu der Liste in subreport ist keine technische Voraussetzung für die Abgabe der Angebote.09.09.2026

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2. Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte.
3Der Vergabestelle ist bei Durchsicht der Anlage 1 „Bewerbungsbedingungen und Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ein Tippfehler im Datum unter „III. Ausschreibungsbedingungen 3. Unklarheiten“ in den Vergabeunterlagen aufgefallen: „Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Angebot müssen ausschließlich schrift- lich in deutscher Sprache bis zum 23.09.2025 auf dem Vergabeportal „subreport ELVIS“ (https://www.subreport.de/E25744358) eingereicht werden. Bieterfragen, die nicht über diesen Weg eingehen, werden nicht beantwortet.“ Das Datum für Rückfragen wurde angepasst: „23.09.2026“.09.09.2026
4„1. Gehen wir Recht in der Annahme, dass die VVS Gebühren in Höhe von 1,36% der Fahrgeldeinnahmen des Linienbündels vom Auftraggeber übernommen werden? Falls nicht, bitten wir um Nennung der Höhe entsprechenden Fahrgeldeinnahmen. 2. In § 13 Verkehrsvertrag ist die Preisfortschreibung geregelt. Hierzu folgende Fragen: a. In den Absätzen 2 und 6 werden Preisbestandteile P1-P8 aufgeführt. Im Kalkulationsblatt Anlage 5 gibt es jedoch nur auszufüllende Preisbestandteile P1-P4. Wir bitten um Prüfung. b. Gemäß Absatz 4 erfolgt die Fortschreibung „unverzüglich nach Vorlage aller Jahresdurchschnittswerte für die o.g. Indizes und wird jeweils rückwirkend zum Beginn des abgelaufenen abzurechnenden Kalenderjahres vorgenommen“ sowie „erstmals für das Abrechnungsjahr 2027“. Als Preisstand wird das Jahr 2025 vorgegeben. Wir bitten um Bestätigung das für das Abrechnungsjahr 2027 damit sowohl der BW-Index 2026, welcher für das Abrechnungsjahr 2026 gilt, als auch der BW- Index 2027 Anwendung findet. Unserem Verständnis nach wird dann ab Betriebsstart im Juli 2027 der BW-Index 2026 angewendet und im Jahr 2028, nach Vorliegen des BW-Index 2027 (vrs. Im April 2028) dieser dann rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2027 ebenfalls nochmals berücksichtigt.“ 1. Die Vergabestelle bestätigt, dass die bündelbezogene VVS- Vergütung im Zuge der ÖDLA-Abrechnung in der Höhe von 1,36 % der Fahrgeldeinnahmen des Linienbündels kompensiert wird. 2. a. Die Vergabestelle bedankt sich für den Hinweis. Beim vorliegenden Verfahren kommen die Preisbestandteile P5-P8 nicht zum Tragen. Ausschlaggebend sind die Preisbestandteile P1-P4, sodass der ÖDLA24.09.2026

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entsprechend zu lesen ist. Eine Anpassung der Vergabeunterlagen ist nicht erforderlich, da die Preisbestandteile P5-P7 mit null und P8 gar nicht hinterlegt sind. b. Die Kostensätze mit dem „Preisstand 2025“ werden nach der Veröffentlichung der BW-Indexwerte für 2026 und 2027 auf den Stand des jeweiligen Abrechnungsjahres gebracht. Bis zu der Jahresabrechnung 2027 erfahren die kalkulierten Werte somit 2 Fortschreibungen.
5.(Fahrplan-) Mehrleistungen sind im Preisblatt in Spalte M anzugeben. Der Umgang mit Fahrplan-Mehrleistungen sauberer/emissionsfreier Fahrzeuge ist jedoch nicht beschrieben. Durch die fest vorgegebenen Mengen der Fahrplankilometer bei Dieselfahrzeugen ergeben sich bei angebotenen Mehrleistungen emissionsfreier oder sauberer Fahrzeuge unplausible Werte bei den Abbestellpreisen. Wie ist damit umzugehen, wenn 1. die tatsächlichen Fahrplankilometer der emissionsfreien Fahrzeugen höher sind als die Vorgabe und somit die Fahrplankilometer für die sauberen Fahrzeuge und die Standarddieselbusse niedriger sind als vorgegeben? 2. die tatsächlichen Fahrplankilometer der emissionsfreien Fahrzeugen höher sind als die Vorgabe und somit die Fahrplankilometer für die sauberen Fahrzeuge niedriger sind als vorgegeben und gleichzeitig die Fahrplankilometer für Standarddieselbusse 0 km betragen, da alle Fahrten entweder als emissionsfrei oder sauber gefahren werden? Da diese Frage kalkulationsrelevant sind, bitten wir um eine Verschiebung der Abgabefrist auf den 12.10.2026. Die Prüfung der Frage benötigt etwas Zeit, daher wird die Angebotsfrist auf den 12.10.2026 verschoben. Eine Beantwortung der Frage erfolgt bis zum 05.10.2026.01.10.2026
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