Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

BB03 Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren.docx

Busverkehr auf den Linien 636 und 637 im Landkreis Böblingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 15:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Vordrucke für Erklärungen

im Vergabeverfahren

„Dienstleistung über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Landkreis Böblingen, Linienbündel BB03: Verkehrsraum „Nördliches Heckengäu““

Die Verwendung der Vordrucke ist verpflichtend!

Die Vordrucke müssen nicht handschriftlich unterschrieben werden. Es genügt die Textform gemäß § 126b BGB (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Davon ausgenommen sind Erklärungen Dritter, für die in den Formularen ausdrücklich eine Unterschrift vorgesehen ist (Einreichung als eingescannte Anlage). Die Vordrucke sind als PDF einzureichen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren geforderten Unterlagen, z.B. zum Nachweis der erlaubten Berufsausübung und zum Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung.

Inhaltsverzeichnis

A. Formblatt Angebotsschreiben 4

I. Allgemeine Unternehmensangaben 4

II. Angebot 7

B. Formblatt Bietergemeinschaft 8

C. Formblatt Angaben zu Unterauftragnehmern / Eignungsleihe 11

I. Beabsichtigen Sie, Leistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben (gilt auch bei einem Angebot einer Bietergemeinschaft)? 11

II. Liegt ein Fall der Eignungsleihe vor? 12

D. Formblatt Verpflichtungserklärung 14

E. Erklärungen zu Ausschlussgründen 17

I. Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB 17

1. Erklärungen zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB 17

a) Angaben zu § 123 Abs. 1 GWB (rechtskräftige Verurteilung/Geldbuße) 19

b) Angaben zu § 123 Abs. 4 GWB (Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) 20

2. Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB 21

II. Selbstreinigung 23

III. Eigenerklärung zu § 19 Abs. 1 MiLoG 23

IV. Eigenerklärung zu § 21 Abs. 1 AEntG 23

V. Eigenerklärung zu § 98c Abs. 1 AufenthG 24

VI. Eigenerklärung zu § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 SchwarzArbG 25

VII. Eigenerklärung zu § 22 LkSG 26

VIII. Eigenerklärung zu § 14 BTTG 27

IX. Selbstreinigung oder Wiederherstellung der Zuverlässigkeit 28

X. Eigenerklärung zum Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 28

XI. Unterzeichnung 31

1. Im Falle der Abgabe dieser Erklärungen durch einen Einzelbieter oder das vertretungsberechtigte Mitglied einer Bietergemeinschaft 31

2. Im Falle der Abgabe dieser Erklärungen durch ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, eines Unterauftragnehmers oder eines eignungsleihenden Unternehmens 31

F. Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene 33

1. Mindestentgelte 36

G. Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit 40

H. Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit 41

I. Formblatt Bestätigung Bindefrist und Erklärung zur Vertraulichkeit 48

Formblatt Angebotsschreiben

Allgemeine Unternehmensangaben

Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind diese „Allgemeinen Unternehmensangaben“ vom bevollmächtigten Vertreter auszufüllen und zusätzlich von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (vgl. auch Formblatt B „Bietergemeinschaft“).

Firma und Rechtsform des Bieterunternehmens:
Name der Bietergemeinschaft: (nur bei Bietergemeinschaft und nur vom bevollmächtigten Vertreter auszufüllen)
Anschrift:
Telefonnummer:
Faxnummer (falls vorhanden):
E-Mail-Adresse:
Ist das Unternehmen ein KMU?[1][ ] Nein [ ] Ja Wenn „Ja“ angekreuzt wurde: Das Unternehmen ist ein: [ ] Kleinstunternehmen. [ ] Kleines Unternehmen. [ ] Mittleres Unternehmen.
Wirtschaftlich Berechtigte mit Angabe ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit[2]:
Registergericht (falls vorhanden):
Registernummer (falls vorhanden):
Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden):
Bankverbindung: (bei Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter auszufüllen)
Diesen Unternehmerbogen gibt für das Unternehmen ab:
Vor- und Nachname:
Funktion:
E-Mail-Adresse:

Angebot

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit gebe ich/ geben wir ein Angebot in dem Vergabeverfahren „Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Landkreis Böblingen, Linienbündel BB03: Verkehrsraum „Nördliches Heckengäu““ ab.

      1. Grundlagen meines/unseres Angebots sind die Vergabeunterlagen.
      2. Ich akzeptiere/Wir akzeptieren die Bedingungen der Vergabeunterlagen mit unserem Angebot uneingeschränkt und vollständig.
      3. Ich habe/Wir haben diesem Angebotsformular die folgenden Anlagen beigefügt, die verbindlicher Bestandteil meines/unseres Angebots sind:
  • Ausgefülltes Kalkulationsblatt,
  • ausgefüllte Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren,
  • die mit den Vergabeunterlagen angeforderten Nachweise,
  • Qualitätskonzepte.
      1. Ich habe/Wir haben mich/uns im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren nicht an unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abreden beteiligt.

Name: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben...

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Ort und Datum

Formblatt Bietergemeinschaft

Eigenerklärung gemäß Ziffer V. 5. der Bewerbungsbedingungen

Bewerben Sie sich als Bewerber- / Bietergemeinschaft?

[ ] Nein [ ] Ja

Bei „Ja“ ist unbedingt Folgendes zu beachten:

  • Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit Namen und Anschrift zu benennen:

Unternehmen 1: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Anschrift: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Unternehmen 2: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Anschrift: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Unternehmen 3: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Anschrift: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

[Liste bei Bedarf auf separater Anlage erweitern.]

[ ] Wir haben eine Bietergemeinschaft aus nicht gleichartigen (= nicht auf demselben Markt tätigen) Unternehmen geschlossen.

[ ] Wir haben eine Bietergemeinschaft aus gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen geschlossen und erklären, die Bietergemeinschaft ist gemäß Ziffer IV. 5. der Bewerbungsbedingungen zulässig, weil

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

  • Es ist ein vertretungsberechtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft zu benennen. Als vertretungsberechtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft wird benannt:

Unternehmen: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Es wird davon ausgegangen, dass das benannte Mitglied die Bietergemeinschaft ordnungsgemäß vertritt und berechtigt ist, ein verbindliches gemeinsames Angebot abzugeben. Das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 2 Formblatt „Angebotsschreiben“ vollständig (Ziffer I. „Allgemeine Unternehmensangaben“ und Ziffer II. „Angebot“) auszufüllen und abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung zu fordern. Auf Anforderung ist diese unverzüglich vorzulegen.

  • Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die nachfolgend aufgeführten Formblätter und Eigenerklärungen sowie Nachweise separat ausfüllen und einreichen:
  • Anlage 2 Formblatt „Angebotsschreiben“: Nur Ziffer I. „Allgemeine Unternehmensangaben“
  • Anlage 2 „Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene“
  • Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“
  • Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe (vgl. Ziffer V. 3. der Bewerbungsbedingungen; nicht älter als einen Monat vor Veröffentlichung der ersten Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU datiert)
  • Nachweis der erlaubten Berufsausübung (vgl. Ziffer V. 2. der Bewerbungsbedingungen; nicht älter als einen Monat vor Veröffentlichung der ersten Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der EU datiert)
  • Die Bietergemeinschaft ist sich darüber bewusst und erklärt, dass sie im Auftragsfall gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haftet.
  • Der Auftraggeber behält sich vor, eine gesondert unterschriebene Gesamtschuldnererklärung und einzelne Nachweise vor Zuschlagserteilung von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft anzufordern.

Formblatt Angaben zu Unterauftragnehmern / Eignungsleihe

(Erklärungen gem. Ziffer V. 6. und V. 8. der Bewerbungsbedingungen)

Beabsichtigen Sie, Leistungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben (gilt auch bei einem Angebot einer Bietergemeinschaft)?

[ ] Nein [ ] Ja

Bei „Ja“ gilt:

  • Beachten Sie unbedingt die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen (Ziffer V. 6.)
  • Beschreiben Sie nachstehend oder auf gesonderter Anlage die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden sollen:

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

  • Bieter sind nicht verpflichtet, die vorgesehenen Unterauftragnehmer schon mit dem Angebot zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Bieter sind auch nicht verpflichtet, schon mit dem Angebot zu erklären, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Eine freiwillige Benennung der Unterauftragnehmer und die Nachweisführung darüber, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, sowie die Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, schon mit dem Angebot ist jedoch zulässig und dient einer zügigen Prüfung. Eine freiwillige Benennung ist auch mit späterer Nachweisführung möglich.

Es wird erklärt:

[ ] Wir werden erst vor Zuschlagserteilung Unterauftragnehmer benennen, nachweisen, dass die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen und eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorlegen.

[ ] Wir benennen Unterauftragnehmer schon mit dem Angebot und legen zur Nachweisführung die Anlage 2 Formblatt „Verpflichtungserklärung“ vor. Wir geben außerdem Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ und Anlage 2, „Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene“ schon mit dem Angebot ab.

[ ] Wir benennen Unterauftragnehmer schon mit dem Angebot und legen zur Nachweisführung einen anderweitigen Nachweis auf separater Anlage zum Angebot vor. Wir geben außerdem Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ und Anlage 2, „Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene“ schon mit dem Angebot ab.

[ ] Wir benennen Unterauftragnehmer schon mit dem Angebot und werden vor Zuschlagserteilung nachweisen, dass die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen und eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorlegen.

Liegt ein Fall der Eignungsleihe vor?

[ ] Nein [ ] Ja

Bei „Ja“ gilt:

  • Beachten Sie unbedingt die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen (Ziffer V. 8.).
  • Beschreiben Sie nachstehend oder auf gesonderter Anlage, welche Kapazitäten des eignungsleihenden Unternehmens Sie in Anspruch nehmen:

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

  • Es ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

Es wird erklärt:

[ ] Wir verwenden zur erforderlichen Nachweisführung die Vorlage in Anlage 2 Formblatt „Verpflichtungserklärung“. Diese haben wir dem Angebot beigefügt.

[ ] Wir verwenden zur erforderlichen Nachweisführung eine anderweitige Art der Nachweisführung (auf separater Anlage dem Angebot beizufügen).

  • Anlage 2 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ ist, ausgefüllt durch das eignungsleihende Unternehmen, mit dem Angebot abzugeben.

Formblatt Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung des sich verpflichtenden Unternehmens in dem Vergabeverfahren „Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Landkreis Böblingen im Linienbündel BB03: Verkehrsraum „Nördliches Heckengäu“.

Bitte beachten Sie die Hinweise unter Ziffer V. 6. und V. 8. der Bewerbungsbedingungen.

Welcher Fall liegt beim Einsatz des anderen Unternehmens vor?

[ ] Es liegt ein Fall der Unterauftragsvergabe vor.

[ ] Es liegt ein Fall der Eignungsleihe vor.

Wichtige Hinweise zu den beiden Fällen:

  • Sollte ein Fall der Eignungsleihe (§ 47 VgV) und Unterauftragsvergabe (§ 36 VgV) vorliegen, so ist das Kreuz an beiden Stellen zu setzen und die Verpflichtungserklärung bzw. ein anderer Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
  • Sollte nur eine Eignungsleihe (§ 47 VgV) vorliegen, so ist das Kreuz nur dort zu setzen und die Verpflichtungserklärung bzw. ein anderer Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
  • Sollte nur ein Fall der Unterauftragsvergabe (§ 36 VgV) vorliegen, so ist das Kreuz nur dort zu setzen und die Verpflichtungserklärung bzw. ein anderer Nachweis kann mit dem Angebot eingereicht werden.
Name des Bieters/der Bietergemeinschaft Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Name/Anschrift des sich verpflichtenden Unternehmens Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns verbindlich, unbedingt und unwiderruflich, im Falle der Auftragsvergabe an den oben genannten Bieter bzw. Bietergemeinschaft diesem/dieser alle zur ordnungsgemäßen Ausführung der Verpflichtungen aus den abzuschließenden Verträgen mit dem Auftraggeber erforderlichen Mittel und Kapazitäten, die dieser/diese nicht selbst besitzt, die zur Leistungserbringung aber erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

Im Falle der Inanspruchnahme von Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung durch den oben genannten Bieter bzw. Bietergemeinschaft verpflichte/n ich/wir mich/uns außerdem verbindlich, unbedingt und unwiderruflich die Leistung zu erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Insbesondere werden wir folgende Mittel und Kapazitäten

(Teil-) Leistung und erforderliche Mittel Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

uneingeschränkt und vollumfänglich zur Verfügung stellen.

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel des sich verpflichtenden Unternehmens)

Eine eingescannte Kopie der original unterschriebenen Erklärung als PDF ist ausreichend.

Erklärungen zu Ausschlussgründen

Erklärung gemäß Ziffer V. 1. der Bewerbungsbedingungen

Die nachfolgenden Erklärungen zu Ausschlussgründen werden eingereicht als (bitte eine Auswahlmöglichkeit ankreuzen)
[ ]Einzelbieter
[ ]Mitglied einer Bietergemeinschaft
[ ]Unterauftragnehmer (mit oder ohne Eignungsleihe) oder eignungsleihendes Unternehmen, und zwar (Unternehmen): Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB

Erklärungen zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB

§ 123 GWB lautet:

§ 123 Zwingende Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung),

3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

7.§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

Angaben zu § 123 Abs. 1 GWB (rechtskräftige Verurteilung/Geldbuße)

Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vor?

[ ]Nein.
[ ]Ja. Genaue Angaben zur Verurteilung/Festsetzung Geldbuße: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Angaben zu § 123 Abs. 4 GWB (Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen)

Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB vor?

[ ]Nein.
[ ]Ja. Bitte genaue Angaben zur Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung, falls dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
(nur bei Ja) Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträge – gegebenenfalls einschließlich etwaiger Zinsen, Säumnis- oder Strafzuschläge – eingegangen ist, oder wird er ihnen nachkommen? [ ] Ja [ ] Nein

Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB

§ 124 GWB lautet:

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,

8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

9. das Unternehmen

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.

[ ]Nein.
[ ]Ja. Genaue Angaben zum Vorliegen: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Selbstreinigung

(Nur anzugeben, wenn bei Ziffer I. 1. oder I. 2.dieser Erklärungen „Ja“ angekreuzt wurde)

Welche Maßnahmen hat der Wirtschaftsteilnehmer zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen (ggf. auf gesonderter Anlage):

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Eigenerklärung zu § 19 Abs. 1 MiLoG

§ 19 Abs. 1 MiLoG lautet:

§ 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 10, 12 und 13 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

Liegen die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG vor?

[ ]Nein, die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG liegen nicht vor.
[ ]Ja, die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG liegen vor.

Eigenerklärung zu § 21 Abs. 1 AEntG

§ 21 Abs. 1 AEntG lautet:

§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

*(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 11 und 13 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.*Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.

Liegen die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG vor?

[ ]Nein, die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG liegen nicht vor.
[ ]Ja, die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 AEntG liegen vor.

Eigenerklärung zu § 98c Abs. 1 AufenthG

§ 98c Abs. 1 AufenthG lautet:

§ 98c Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

(1) Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen können einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter

1. nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder

2. nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.

Ausschlüsse nach Satz 1 können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrunde liegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen.

Liegen die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG vor?

[ ]Nein, die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG liegen nicht vor.
[ ]Ja, die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 AufenthG liegen vor.

Eigenerklärung zu § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 SchwarzArbG

§ 21 Abs. 1 SchwarzArbG lautet:

§ 21 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach

1. § 8 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 3, Absatz 3 oder den §§ 9 bis 11,

2. § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,

3. den §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1a, 1c, 1d, 1f, 2, 7b oder 11 bis 17 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder

4. § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. Die für die Verfolgung oder Ahndung zuständigen Behörden nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 dürfen den öffentlichen Auftraggebern nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und solchen Stellen, die von öffentlichen Auftraggebern zugelassene Präqualifikationsverzeichnisse oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisse führen, auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte geben. Öffentliche Auftraggeber nach Satz 3 fordern im Rahmen ihrer Tätigkeit Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister an oder verlangen vom Bewerber eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Satz 1 oder 2 nicht vorliegen; auch im Falle einer Erklärung des Bewerbers können öffentliche Auftraggeber Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister jederzeit anfordern. Für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, fordert der öffentliche Auftraggeber nach Satz 3 bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an. Der Bewerber ist vor der Entscheidung über den Ausschluss zu hören.

[ ]Nein, die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 SchwarzArbG liegen nicht vor.
[ ]Ja, die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 SchwarzArbG liegen vor.

Eigenerklärung zu § 22 LkSG

§ 22 LkSG lautet:

§ 22 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge

(1) Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Absatz 2 belegt worden sind. Der Ausschluss nach Satz 1 darf nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums von bis zu drei Jahren erfolgen.

(2) Ein Ausschluss nach Absatz 1 setzt einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus. Abweichend von Satz 1 wird

1.in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,

2. in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und

3. in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.

(3) Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist der Bewerber zu hören.

Liegen die Ausschlussvoraussetzungen des § 22 LkSG vor?

[ ]Nein, die Ausschlussvoraussetzungen des § 22 LkSG liegen nicht vor.
[ ]Ja, die Ausschlussvoraussetzungen des § 22 LkSG liegen vor.

Eigenerklärung zu § 14 BTTG

§ 14 BTTG lautet:

§ 14 Fakultativer Ausschlussgrund

(1) Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn nach § 13 Absatz 1 ein Verstoß unanfechtbar festgestellt wurde. § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt entsprechend.

(2) Wenn ein Unternehmen, bei dem der Ausschlussgrund nach Absatz 1 Satz 1 vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergriffen hat, darf das Unternehmen höchstens drei Jahre ab Beendigung des durch den Verwaltungsakt im Sinne des Absatzes 1 festgestellten Verstoßes von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Liegen die Ausschlussvoraussetzungen des § 14 BTTG vor?

[ ]Nein, die Ausschlussvoraussetzungen des § 14 BTTG liegen nicht vor.
[ ]Ja, die Ausschlussvoraussetzungen des § 14 BTTG liegen vor.

Selbstreinigung oder Wiederherstellung der Zuverlässigkeit

(Nur anzugeben, wenn bei Ziffer III.; IV.; V.; VI.; VII. oder VIII. dieser Erklärungen „Ja“ angekreuzt wurde)

Welche Maßnahmen hat der Wirtschaftsteilnehmer zur Selbstreinigung oder Wiederherstellung der Zuverlässigkeit getroffen (ggf. auf gesonderter Anlage darzustellen):

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Eigenerklärung zum Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

(1) Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der „Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren“, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen:

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln,

(2) Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

(3) Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.

[ ] Wir versichern, dass die dargestellte Erklärung zur Kenntnis genommen wurde und mit Einreichung dieses Dokumentes über die Vergabeplattform dem Auftraggeber gegenüber als abgegeben gilt (eine Unterschrift ist nicht erforderlich).

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit sowie die Weiterführung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder

e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Unterzeichnung

Im Falle der Abgabe dieser Erklärungen durch einen Einzelbieter oder das vertretungsberechtigte Mitglied einer Bietergemeinschaft

Ausreichend ist die Angabe von Vor- und Nachname des vertretungsberechtigten Erklärenden:

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Im Falle der Abgabe dieser Erklärungen durch ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, eines Unterauftragnehmers oder eines eignungsleihenden Unternehmens

Vor- und Nachname des vertretungsberechtigten Erklärenden:

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Ort, Datum Stempel und Unterschrift

Eine eingescannte Kopie der original unterschriebenen Erklärung als PDF ist ausreichend.

Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene[3]

Ich erkläre/Wir erklären[4],

  • dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht;
  • dass mein/unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht;
  • dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im Bereich des freigestellten Verkehrs gemäß § 1 der Freistellungs-Verordnung bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, wenn die Leistung nicht vom Anwendungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr umfasst wird;[5]
  • dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
  • sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen;

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

  • dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
  • dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
  • dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
  • dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
  • den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
  • mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
  • der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Ort, Datum Stempel und Unterschrift

Sofern die Verpflichtungserklärung in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel übermittelt wird:

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Ort, Datum Name der erklärenden Person

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Unterschrift (Faksimile oder Scan)

Statt einer Unterschrift kann auch der Zusatz „Diese Erklärung ist nicht unterschrieben“ ergänzt werden.

Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg[6] (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) Mindestentgelte Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden; (2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen; (3) für Leistungen, * deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, * die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbereich der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr umfasst werden, * die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen, einen Inklusionsbetrieb oder eine anerkannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 224 und 226 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt; (4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden. 2. Nachunternehmen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen, (2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, (3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung oder Versicherung nach den §§ 3 und 4 LTMG dem Auftraggeber vorzulegen, (4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 3. Kontrolle Der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unternehmen und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen, (2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des § 7 Absatz 1 LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben der §§ 3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vertraglich sicherzustellen. 4. Sanktionen (1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Verstößen gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auftragswertes begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe beantragen. (2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 LTMG durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen. (3) Die Bestimmungen des § 11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt. (4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen des LTMG * kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren Auftragsvergaben ausschließen, * informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung.

Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Gemäß Ziffer V. 3. der Bewerbungsbedingungen

  • Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre,
  • Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

Ich/ Wir erkläre/n, dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende Umsätze hatten:

GeschäftsjahrUmsatz in Euro (netto)
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Die Bestätigung unseres Versicherers füge/n ich/wir als Anlage meinem/unserem Angebot bei.

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

(Ort, Datum) (Name)

Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Gemäß Ziffer V. 4. der Bewerbungsbedingungen

Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber vorzulegen:

  • Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte).
  • Es werden drei mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein.

Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf diesem Vordruck erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck nur einmal und zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, können in den Vordruck weitere Zeilen eingefügt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt.

  • Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündels verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person.
  • Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Die Erklärung muss umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie in Kilometern) und wie vielen Fahrzeugen betreut werden. Vergleiche zur ausreichenden Kapazität Ziffer V.4 der Bewerbungsbedingungen. Sollten zur Erfüllung der Vorgaben zu den ausreichenden Kapazitäten mehrere Betriebsleiter erforderlich sein, so können weitere Betriebsleiter angegeben werden. Es ist dann ein hauptverantwortlicher Betriebsleiter für das Linienbündel zu benennen.
  • Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometern betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Es ist zudem anzugeben für welche Verkehre, Linienbündel oder Netze der Verkehrsplaner zuständig ist. Sollten zur Erfüllung der Vorgaben zu den ausreichenden Kapazitäten mehrere Verkehrsplaner erforderlich sein, so können weitere Verkehrsplaner angegeben werden. Es ist dann ein hauptverantwortlicher Verkehrsplaner für das Linienbündel zu benennen.

Mindestbedingung:

Nachzuweisen sind mindestens drei vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft im Bereich ÖPNV-Verkehre mit Bussen. Die Erklärung muss als Eigenerklärung auf diesem Vordruck erfolgen.

Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu benennenden Betriebsleiters nach BO-Kraft. Die Erklärung muss als Eigenerklärung auf diesem Vordruck erfolgen.

Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu benennenden Verkehrsplaners. Die Erklärung muss als Eigenerklärung auf diesem Vordruck erfolgen.

Hinweis:

Die Erfüllung der Mindestbedingung Referenzen im ÖPNV-Verkehr mit Bussen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein. Die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt.

Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen
UnternehmenKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Anzahl der MitarbeiterKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
StandorteKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Referenznummer: 01
Referenzgeber (Referenzkunde)Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Telefonnummer / E-Mail-AnschriftKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
ReferenzleistungKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
ErbringungszeitraumKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Beschreibung der TätigkeitKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Referenznummer: 02
Referenzgeber (Referenzkunde)Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Telefonnummer / E-Mail-AnschriftKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
ReferenzleistungKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
ErbringungszeitraumKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Beschreibung der TätigkeitKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Referenznummer: 03
Referenzgeber (Referenzkunde)Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Telefonnummer / E-Mail-AnschriftKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
ReferenzleistungKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
ErbringungszeitraumKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Beschreibung der TätigkeitKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, können in den Vordruck nachfolgend weitere Zeilen eingefügt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners:

Verantwortlicher Ansprechpartner
Name, VornameKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
AnschriftKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
TelefonnummerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
E-Mail-AdresseKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person:

Verantwortlicher Projektleiter
Name, VornameKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
AnschriftKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
TelefonnummerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
E-Mail-AdresseKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Eigenerklärung zur Verfügbarkeit eines Verkehrsplaners

Ich/ Wir erkläre/n, dass für die gegenständlichen Linien im ausgeschriebenen Linienbündel ein Verkehrsplaner zur Verfügung steht. Dieser Verkehrsplaner verfügt über ausreichend Kapazitäten, um die gegenständlichen Verkehrsleistungen zu betreuen:

Hauptverantwortlicher Verkehrsplaner
Name, VornameKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Der Verkehrsplaner ist neben den gegenständlichen Verkehren für folgende Verkehrsplanungen zuständig:
FahrplankilometerKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
VerkehreKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
LinienbündelKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
NetzeKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Sollten zur Erfüllung der Vorgaben zu den ausreichenden Kapazitäten mehrere Verkehrsplaner erforderlich sein, so können im nachfolgenden Freitextfeld weitere Verkehrsplaner angegeben werden. Es sind dann ebenfalls anzugeben: Name und Vorname; Anzahl der Fahrplankilometer, für die der Verkehrsplaner zuständig ist sowie für welche Verkehre, Linienbündel oder Netze der Verkehrsplaner zuständig ist.

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Eigenerklärung zur Verfügbarkeit eines Betriebsleiters nach BO-Kraft

Ich/ Wir erkläre/n, dass für die gegenständlichen Linien im ausgeschriebenen Linienbündel ein Betriebsleiter nach BO-Kraft zur Verfügung steht. Dieser Betriebsleiter verfügt über ausreichend Kapazitäten, um die gegenständlichen Verkehrsleistungen zu betreuen.

Hauptverantwortlicher Betriebsleiter nach BO-Kraft
Name, VornameKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Der Betriebsleiter ist neben den gegenständlichen Verkehren für folgende Verkehre zuständig:
Anzahl der BetriebsstandorteKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Bei mehr als einem Betriebsstandort: Entfernung Betriebsstandorte (Luftlinie in Kilometern)Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Anzahl FahrzeugeKlicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Sollten zur Erfüllung der Vorgaben zu den ausreichenden Kapazitäten mehrere Betriebsleiter erforderlich sein, so können so können im nachfolgenden Freitextfeld weitere Betriebsleiter angegeben werden. Es ist anzugeben, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie in Kilometern) und wie vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden.

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Formblatt Bestätigung Bindefrist und Erklärung zur Vertraulichkeit

Ich erkläre/Wir erklären,

  • dass ich/wir mich/uns nach Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der in Ziffer II. 6. der Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlags- und Bindefrist an das Angebot binde/n (Bindefristerklärung),
  • dass wir/ich mich/uns zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichte/n.
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

(Ort, Datum) (Name)

  1. Siehe Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 (2003/361/EG) betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Empfehlung) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE. Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. (2) Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein kleines Unternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. (3) Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein Kleinstunternehmen als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet (vgl. Titel I, Art. 2 Anhang zur KMU-Empfehlung). ↑
  2. Die EU-Geldwäsche-RL regelt, wer „wirtschaftlich Berechtigter“ einer juristischen Person bzw. Gesellschaft ist. Die Umsetzung dieser EU-RL in deutsches Recht erfolgte durch das Geldwäschegesetz (GWG). Wirtschaftlich Berechtigter ist gem. § 3 GWG grds. jede natürliche Person, die einen Anteil von mind. 25% an einer Gesellschaft hält. Diese Angaben werden zur Erfüllung der AWG-Compliance und der eForms-Anforderungen erhoben. ↑
  3. Muster der Regierungspräsidien Baden-Württemberg Stand 18.09.2024. ↑
  4. Unterstützung bei der Erklärung bietet auch das „Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Min-destlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)“, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Wirtschaft/Tariftreue\_-\_Mindestlohn/\_DocumentLibraries/Documents/14\_ltmg\_merk\_verpflichtungserklaerung.pdf (Merkblatt LTMG). ↑
  5. Zur Frage, ob im freigestellten Verkehr die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge Anwendung finden, oder das derzeit geltende vergabespezifische Mindestentgelt gilt, vgl. die FAQ unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/faq/standard-titel#card-97995. ↑
  6. Muster der Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg Stand: 22.01.2025, abrufbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Wirtschaft/Tariftreue\_-\_Mindestlohn/\_DocumentLibraries/Documents/14\_ltmg\_muster\_vertragsbedingungen.pdf. ↑
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung