Buslinienverkehr und Schülerfahrten für Sport- und Schwimmunterricht in Steinfurt
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Kreis Steinfurt
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
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- Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
- Öffentlicher Verkehr (Straße) (60112000)
- Bekanntmachung
- vergabe-westfalen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 713985-2026
- Verfahrensnummer
- 5d77da0e-9dae-4378-b43b-c791a1214a5d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Kreis Steinfurt schreibt den Stadtbusverkehr in Steinfurt sowie Fahrten für städtische Schulen zu Sport- und Schwimmstätten aus. Die Leistungen sind in zwei Losen vergeben, dauern jeweils 1.825 Tage und betreffen die Stadt Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr gemäß § 42 PBefG (Los 1) sowie Fahrten im freigestellten Schülerverkehr zur Durchführung von Sport- und Schwimmfahrten für die städtischen Schulen (Los 2) in der Stadt Steinfurt.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr gemäß § 42 PBefG für den Stadtverkehr Steinfurt
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien sowie des freigestellten Schülerverkehrs ergibt sich aus den Fahrplänen und Linienverläufen und Leistungsvorgaben (Anlage 2). Die zu erbringende Leistung kann sich aufgrund von Änderungen der Schülerschaft, Änderungen der Stundentafel sowie technischer Anpassungen im Ausführungszeitraum ändern. Näheres ist dazu im Verkehrsvertrag geregelt.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Fahrten im freigestellten Schülerverkehr zur Durchführung von Sport- und Schwimmfahrten für die städtischen Schulen Steinfurt
Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien sowie des freigestellten Schülerverkehrs ergibt sich aus den Fahrplänen und Linienverläufen und Leistungsvorgaben (Anlage 2). Die zu erbringende Leistung kann sich aufgrund von Änderungen der Schülerschaft, Änderungen der Stundentafel sowie technischer Anpassungen im Ausführungszeitraum ändern. Näheres ist dazu im Verkehrsvertrag geregelt.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr gemäß § 42 PBefG für den Stadtverkehr Steinfurt
- Der Bieter kalkuliert sein Angebot unter Verwendung der beigefügten Kalkulationsblätter (Anlage 1, Vordruck 2 Kalkulationsblätter) für ein Normjahr mit 189 Schultagen. Der Bieter kalkuliert den Angebotspreis für Los 1 ohne Umsatzsteuer (netto) bzw. für Los 2 mit der zum Angebotszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer (7 %) und in vollen Eurocent. Den Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot je Los. Neben dem Vollkostenpreis laut Kalkulationsblatt wird beim Wertungspreis für Los 1 die zu erwartende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen A2 (zeitbezogene Kosten) und A3 (fahrleistungsbezogene Kosten) berücksichtigt: Für den Zeitraum des Auftrags sind spürbare Preissteigerungen bei diesen Preisbestandteilen zu erwarten, insbesondere im Bereich der Energiekosten, die aus heutiger Sicht nicht bezifferbar sind. Für den Wertungspreis wird unterstellt, dass die Summe der Preisbestandteile im Mittelwert der Vertragslaufzeit (2027-2032) um 15 Prozent über dem Niveau des Angebotspreises liegen wird. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag von 15 Prozent auf die Summe der genannten Preisbestandteile der einzelnen Angebote vorgenommen. Damit ermittelt sich der Wertungspreis wie folgt: Vollkostenpreis + 0,15 * (Preisbestandteil A2 + Preisbestandteil A3) = Wertungspreis. Der Auftraggeber wird das bzw. die insgesamt für ihn am wirtschaftlichsten Angebote (unter Berücksichtigung aller Einzel- und Gesamtangebote) bezuschlagen. Wird ein Kombinationsangebot für zwei Lose abgegeben und ist der angebotene Wertungspreis für das Kombinationsangebot günstiger als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, erhält das Kombinationsangebot den Zuschlag. Wird kein Kombinationsangebot abgegeben oder ist der Wertungspreis für die Kombinationsangebote teurer als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, dann erhält den Zuschlag das jeweils preisgünstigste Angebot je Los.
- 100 %
LOT-0002 · Fahrten im freigestellten Schülerverkehr zur Durchführung von Sport- und Schwimmfahrten für die städtischen Schulen Steinfurt
- Der Bieter kalkuliert sein Angebot unter Verwendung der beigefügten Kalkulationsblätter (Anlage 1, Vordruck 2 Kalkulationsblätter) für ein Normjahr mit 189 Schultagen. Der Bieter kalkuliert den Angebotspreis für Los 1 ohne Umsatzsteuer (netto) bzw. für Los 2 mit der zum Angebotszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer (7 %) und in vollen Eurocent. Den Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot je Los. Neben dem Vollkostenpreis laut Kalkulationsblatt wird beim Wertungspreis für Los 1 die zu erwartende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen A2 (zeitbezogene Kosten) und A3 (fahrleistungsbezogene Kosten) berücksichtigt: Für den Zeitraum des Auftrags sind spürbare Preissteigerungen bei diesen Preisbestandteilen zu erwarten, insbesondere im Bereich der Energiekosten, die aus heutiger Sicht nicht bezifferbar sind. Für den Wertungspreis wird unterstellt, dass die Summe der Preisbestandteile im Mittelwert der Vertragslaufzeit (2027-2032) um 15 Prozent über dem Niveau des Angebotspreises liegen wird. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag von 15 Prozent auf die Summe der genannten Preisbestandteile der einzelnen Angebote vorgenommen. Damit ermittelt sich der Wertungspreis wie folgt: Vollkostenpreis + 0,15 * (Preisbestandteil A2 + Preisbestandteil A3) = Wertungspreis. Der Auftraggeber wird das bzw. die insgesamt für ihn am wirtschaftlichsten Angebote (unter Berücksichtigung aller Einzel- und Gesamtangebote) bezuschlagen. Wird ein Kombinationsangebot für zwei Lose abgegeben und ist der angebotene Wertungspreis für das Kombinationsangebot günstiger als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, erhält das Kombinationsangebot den Zuschlag. Wird kein Kombinationsangebot abgegeben oder ist der Wertungspreis für die Kombinationsangebote teurer als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, dann erhält den Zuschlag das jeweils preisgünstigste Angebot je Los.
- 100 %
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 15.10.2026| Formular | 47 KB | |
| Formular | 29 KB | |
| Anschreiben | 135 KB | |
| Sonstiges | 89 KB | |
| Sonstiges | 65 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 306 KB | |
| Sonstiges | 8,2 MB | |
| Vertragsbedingungen | 206 KB | |
| Sonstiges | 43 KB | |
| Sonstiges | 128 KB | |
| Sonstiges | 5 B | |
| Sonstiges | 124 KB | |
| Sonstiges | 6 B | |
| Sonstiges | 14 KB | |
| Sonstiges | 22 KB | |
| Sonstiges | 3,1 MB | |
| Sonstiges | 5,2 MB | |
| Sonstiges | 4,4 MB | |
| Sonstiges | 302 KB | |
| Vertragsbedingungen | 60 KB |
Anforderungen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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