10 Zuschlagskriterien BV1 26 15 RVD 001.pdf

Bundesweite Lieferung tiefkühlpflichtiger Lebensmittel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 22:24 (Europe/Berlin)

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Verpflegungsamt der Bundeswehr Anlage zur Ausschreibung BV1 26 15 RVD 001 hier: Zuschlagskriterien

Z u s c h l a g s k r i t e r i e n

Nachstehend wird Ihnen die im Rahmen der Europaweiten Veröffentlichung bereits bekanntge- gebene Wertung der Zuschlagskriterien Preis und Qualität der o.a. Ausschreibung im Einzelnen wie folgt erläutert:

A. Erläuterung der Bewertung

Gemäß § 127 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 58 Vergabeverordnung (VgV) erfolgt die Zuschlagserteilung im Zuge der Vergabe eines öffentlichen Lieferauftrages auf das wirtschaftlichste Angebot. Für die Ermittlung ist neben dem Wertungskri- terium Preis das zusätzliche Wertungskriterium Qualität für die Wertung maßgebend. Bei dem vorliegenden Vergabeverfahren werden das Wertungskriterium Preis mit 50 % und das der Qua- lität mit 50 % gewertet. Hierbei erfolgt die Prüfung der Qualität durch ein Prüfpanel, welches sich aus Fachpersonal (ausgebildete und geprüfte Lebensmitteltechnologen, Ökotrophologen, Kü- chenmeister sowie Köche der Bundeswehr zusammengesetzt. Die Bewertung der Angebote wird anhand einer Punktsystemmatrix durchgeführt. Die Maximalpunktzahl 100 wird analog der pro- zentualen Gewichtung auf das Wertungskriterium Preis (50 Punkte) und das Wertungskriterium Qualität (50 Punkte) aufgeteilt.

B. Ermittlung der Punktzahl für das Wertungskriterium Preis

Die Höchstpunktzahl für das Wertungskriterium Preis beträgt für das niedrigste Angebot 50 Punkte. Die Formel für die Ermittlung der Punkte für Angebote mit höheren Preisen im Verhältnis zum niedrigsten Angebot lautet wie folgt:

Wb

Px = x Pm

Px: WPuxnktzahl für das Wertungskriterium Preis des zu bewertenden Angebotes Wb: Preis des niedrigsten Angebotes Wx: Preis des zu bewertenden Angebotes Pm: maximal erreichbare Punktzahl für das Wertungskriterium Preis (50 Punkte)

Hinweis: Bei der Ermittlung der Punktzahl für das Wertungskriterium Preis fließen die Angebotspreise ohne Umsatzsteuer sowie ohne etwaige Skontobeträge in die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein.

C. Wertungskriterium Qualität

Um das Wertungskriterium Qualität des Gesamtangebotes entsprechend zu bewerten, werden die auf Anforderung vorzulegenden Angebotsmuster durch das o.a. Prüfpanel sensorisch geprüft. Eine sensorische Prüfung gibt den Gesamteindruck eines Lebensmittels auf die menschlichen Sinne wieder. Diese sensorische Analyse erfolgt i.d.R. als beschreibende Gruppenprüfung unter modifizierter Verwendung der von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) entwickelten produktspezifischen Prüfschemata.

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Im Rahmen der sensorischen Prüfung werden die vorzulegenden Angebotsmuster in verschlüs- selter Form (Hersteller und Bieter sind für die Prüfperson nicht erkennbar) im Hinblick auf die erwartete Qualität beurteilt. Dabei entspricht der optimale Qualitätsstandard der aktuellen Ver- kehrsauffassung eines fehlerfreien Erzeugnisses einschließlich seiner sogenannten hedonischen Bandbreite (merkmals- und sortenspezifische Schwankungsbereiche). Zur Bewertung der Quali- tät werden produktspezifische Prüfschemata verwendet, in denen bestimmte Prüfmerkmale wie z.B. „Äußeres“, „Geruch“ oder „Konsistenz“ ausgewiesen sind. Die arabisch nummerierten und schwarz hinterlegten Zeilen in den Prüfschemata kennzeichnen jeweils ein Prüfmerkmal, auch wenn in den Überschriften mehrere Begriffe genannt sind, z.B. „2. Äußeres, Farbe, Farbhaltung, Zusammensetzung“.

Bezüglich dieser Prüfmerkmale sind in den Prüfschemata bestimmte Produkteigenschaften (Män- gel) definiert, deren Vorhandensein zu einer Abwertung der Qualität des Angebotsmusters führt. Insoweit wird im vorliegenden Fall der optimale Qualitätsstandard als die Abwesenheit der in den Prüfschemata genannten Produkteigenschaften (Mängel) definiert. Festgestellte Produkteigen- schaften (Mängel) können unterschiedlich intensiv ausgeprägt sein. Je nach Intensität des fest- gestellten Mangels kommt es somit zu unterschiedlichen Punktabzügen für die jeweilige Pro- dukteigenschaft.

Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden für das Wertungskriterium Qualität nur Angebotsmuster berücksichtigt, die mit einer Qualitätszahl ≥ 3,8 bewertet werden.

C.1 5 Punkte-Skala und Bewertungstabelle

Der Bewertung liegt in Modifikation der DLG-Prüfschemata folgende Systematik zugrunde (5 Punkte-Skala und Bewertungstabelle):

PunkteQualitätsbeschrei-Allgemeine Eigenschaftsbeschreibung
bung
5gut bis sehr gutkeine oder geringfügige Abweichung von den Quali- tätserwartungen
4zufriedenstellendleichte Abweichungen
3weniger zufriedenstel- lenddeutliche Abweichungen
2nicht zufriedenstellendstarke Abweichungen
1mangelhaftsehr starke Abweichungen
0ungenügendnicht bewertbar

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Dabei werden die einzelnen Abweichungsintensitäten wie folgt weiter präzisiert:

LeichteWerden vom Prüfpanelleiter1 mit Sicherheit erkannt.
Abweichungen
DeutlicheWerden vom Prüfpanelleiter und von einem Prüfer2 mit Si- cherheit erkannt.
Abweichungen
StarkeWerden vom Prüfpanelleiter und von zwei Prüfern mit Si- cherheit erkannt.
Abweichungen
Sehr starkeWerden vom gesamten Prüfpanel mit Sicherheit erkannt.
Abweichungen
Nicht bewertbarBezeichnet ein Produkt, das von der Leistungsbeschreibung abweicht oder aufgrund seiner sensorischen Verderbnis oder sonstiger sensorischer Abweichungen nicht mehr zum Ver- zehr geeignet ist und damit lebensmittelrechtlich nicht mehr verkehrsfähig ist.

C.2 Vorzulegende Angebotsmuster / Anzuwendende Prüfschemata

Die nachstehende Übersicht stellt dar, welche Angebotsmuster (siehe Postennummern Leis- tungsverzeichnis) gemäß den Unterlagen „Forderungen zur Übersendung von Angebotsmuster “ und „Lieferschein zur Übersendung von Angebotsmuster “ zu übersenden sind und welche Prüf- schemata angewendet werden:

Posten-Nr.Anzuwendendes Prüfschema
1.1Prüfschema „Tiefkühlkost, Fleischerzeugnisse und Fleisch- fertiggerichte“
2.3Prüfschema „Feine Backwaren & Dauerbackwaren“
3.2Prüfschema „Gemüse-, Obsterzeugnisse, auch tiefgefroren“
4.3Prüfschema „Aufläufe, Pfannengerichte, Bratlinge u. ä.; auch tiefgefroren“
5.7Prüfschema „Feine Backwaren & Dauerbackwaren“
6.1Prüfschema „Gemüse-, Obsterzeugnisse, auch tiefgefroren“
……

C.3 Berechnung der Qualitätszahl und Ermittlung der durchschnittlichen Qualitätszahl

Die Punktzahl eines Prüfmerkmales wird mit dem im produktspezifischen Prüfschema ausgewie- senen Gewichtungsfaktor des jeweiligen Prüfmerkmals multipliziert, um die gewichtete Bewer- tung für dieses Prüfmerkmal zu berechnen. Die gewichteten Bewertungen aller Prüfmerkmale werden addiert, um die gewichtete Gesamtbewertung zu berechnen. Die gewichtete Gesamtbe- wertung wird durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis wird als Quali- tätszahl bezeichnet.

1 Prüfpanelleiter: Prüfer, der zugleich die berufliche Qualifikation als ÖkotrophologIn oder LebensmitteltechnologIn besitzt. 2 Prüfer: Prüfperson, die Produktkenntnisse hat, für die Prüfaufgabe geschult ist und ihre Eignung nachgewiesen hat.

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Die Formel für die Ermittlung der durchschnittlichen Qualitätszahl des zu bewertenden Angebotes lautet wie folgt:

Sq

Dx =

Dx: ADxurchschnittliche Qualitätszahl des zu bewertenden Angebotes Sq: Summe aller Qualitätszahlen des zu bewertenden Angebotes Ax: Anzahl der Muster des zu bewertenden Angebotes

C.4 Ermittlung der Punktzahl für das Wertungskriterium Qualität

Die Höchstpunktzahl für das Wertungskriterium Qualität beträgt für das Angebot mit der höchsten durchschnittlichen Qualitätszahl 50 Punkte. Die Formel für die Ermittlung der Punkte für Angebote mit einer niedrigeren durchschnittlichen Qualitätszahl im Verhältnis zum Angebot mit der höchs- ten durchschnittlichen Qualitätszahl lautet wie folgt:

Dx

Qx = x Qm

Qx: DPuhnktzahl für das Wertungskriterium Qualität des zu bewertenden Angebotes Dx: Durchschnittliche Qualitätszahl des zu bewertenden Angebotes Dh: Durchschnittliche Qualitätszahl des Angebotes mit der höchsten durchschnittlichen Qualitätszahl Qm: maximal erreichbare Punktzahl für das Wertungskriterium Qualität (50 Punkte)

D. Gesamtergebnis

Zur Ermittlung des abschließenden Gesamtergebnisses werden die Punkte für das Wertungskri- terium Preis und das Wertungskriterium Qualität in nachstehender Form zusammengefasst, um das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl zu ermitteln:

GPxe s=a Pmuntpktuzanhkl tdzeash Wl e=rtuPngxs+kritQerxiums Preis des zu bewertenden Angebotes Qx = Punktzahl des Wertungskriteriums Qualität des zu bewertenden Angebotes

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