03 Hinweise z. Bearbeitung v. Angeboten.pdf

Bundesweite Lieferung tiefkühlpflichtiger Lebensmittel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 22:24 (Europe/Berlin)

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Verpflegungsamt der Bundeswehr Anlage zur Ausschreibung BV1 26 15 RVD 001 hier: Hinweise zur Bearbeitung von Angeboten

Hinweise zur Bearbeitung von Angeboten

Ziel des Vergaberechtes ist es, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Die Vorgaben des öffentlichen Auftragswesens sollen einen möglichst breiten und effektiven Wettbewerb herbei- führen sowie eine transparente Gleichbehandlung der verschiedenen Bewerber / Bieter sicher- stellen. Um diese Ziele zu erreichen, müssen Ihre Angebote inhaltlich und formal geprüft bzw. gewertet werden. Daher ist es für Sie zwingend erforderlich, sämtliche Bedingungen der Aus- schreibung detailliert zu lesen, das Angebot äußerst sorgfältig zu bearbeiten und sämtliche Forderungen zu erfüllen. Die nachstehend formulierten Hinweise sollen Ihnen außerdem als Hilfe bei der Bearbeitung des Angebotes dienen. Sie können zudem überprüfen, ob Ihr Ange- bot vollständig und korrekt ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird darauf hingewie- sen, dass die Vorgaben in den Vergabeunterlagen sowie die nachstehend genannten Punkte zwingend zu erfüllen, zu akzeptieren bzw. einzuhalten sind.

• Sämtliche Vordrucke der Vergabeunterlagen müssen vollständig ausgefüllt sein.

• Sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen müssen mit dem Angebot vorgelegt werden; es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

• Alle geforderten Preisangaben, Skontogewährungen, Angaben zum Umsatzsteuersatz müssen enthalten sein. Erforderliche Preisangaben dürfen nicht fehlen, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

• Es sind nur die zum Download bereitgestellten oder diesen völlig gleichen Vergabeunter- lagen zu verwenden. Angaben bzw. Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.

• Es sind außerdem keine eigenen Auftragsbedingungen des Bieters zugelassen. Eigene Geschäftsbedingungen, Gerichtsstandregelungen, Zahlungsbedingungen, Gewährleis- tungsregeln, Haftungsbeschränkungen oder andere eigene Auftragsbedingungen führen zum Ausschluss des Angebotes.

• Das Angebot ist in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abzugeben. Angebote per Post, Fax, E-Mail und sonstiger For- men sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.

• Angebote - inklusive ausländischer Bieter - sind in EURO abzugeben. Die Preise sind so zu kalkulieren, dass sowohl der Preis je Kilogramm als auch der Preis je Gebinde mit zwei Nachkommastellen gerechnet werden. Im Rahmen der Vertragsführung erfolgt die Be- rechnung der Preise ebenfalls mit zwei Nachkommastellen.

• Die Angebote sowie der gesamte Schriftverkehr inklusive sämtlicher Unterlagen/Nach- weise sind in deutscher Sprache abzufassen; entsprechendes gilt für telefonische Rück- fragen.

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• Sämtliche Fragen und zu klärende Punkte sind rechtzeitig vor Angebotsabgabe einzu- reichen (siehe dazu die Frist in der Anlage „Forderungen / Bedingungen zur Ausschrei- bung“ – Punkt X).

• Neben den allgemeinen Forderungen der Ausschreibung wird darauf hingewiesen, dass die im Leistungsverzeichnis formulierten Beschreibungen und Forderungen zu den ein- zeln benannten Produkten bindend sind. Abweichungen führen zum Ausschluss des An- gebotes. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind nach § 15 Abs. 5 Vergabeverordnung (VgV) unzulässig.

• Es wird darauf hingewiesen, dass der Rahmenvertrag für das Regionallos Nord auch die Versorgung der Auslandseinsatzkontingente (Artikel des Postens 24 ‚‚Marine- und Aus- landsversorgung) beinhaltet. Hierzu gelten teilweise besondere Anforderungen im Rah- men der An- bzw. Belieferung. Diese sind für das Regionallos Nord Bestandteil des Rah- menvertrages und können dem Muster-Rahmenvertrag entnommen werden. Die dort kur- siv und in blau hinterlegten Anmerkungen gelten nur in Fällen der Anlieferung im Rahmen der Versorgung der Auslandseinsatzkontingente.

• Das Angebot darf keine unangemessen hohen oder niedrigen Preise enthalten.

• Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um vertraglich vereinbarte feste Preise handelt. Hinsichtlich der Möglichkeit einer Preisanpassung wird auf den § 7 des Muster-Rahmenvertrages verwiesen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Preisanpassung. Das Angebot ist entsprechend zu kalkulieren.

• Mehrere Lose dürfen nicht zu einem unteilbaren Angebot zusammengefasst werden.

• Es ist zwingend darauf zu achten, dass die im schriftlichen Angebot benannten Artikel sowohl den Produktspezifikationen als auch den zu übersendenden Angebotsmustern entsprechen sowie mit denen der späteren Lieferung identisch sind. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes.

• Bitte lesen Sie dazu die Anlage „Forderungen zur Übersendung von Angebotsmustern“ aufmerksam und beachten Sie zwingend die darin enthaltenen Forderungen. Achten Sie dabei auf die korrekte Kennzeichnung der Angebotsmuster. Dabei ist der dort geforderte und gleichzeitig vorgegebene Lieferschein zwingend zu nutzen.

• Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes, die - wie das Angebot - innerhalb der Angebotsfrist eingehen müssen, sind entsprechend einzureichen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden.

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Hinweise zur Bearbeitung der Vergabeunterlagen im Angebotsassistenten Web (AnA-Web) auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes:

• Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leistungsverzeichnisse zwingend über den AnA-Web an die e-Vergabe-Plattform des Bundes bzw. die Vergabestelle im soge- nannten ‚‚.aidf‘‘-Format zu übermitteln sind. Ansonsten ist eine weitere systemseitige Ver- arbeitung Ihres Angebotes durch die Vergabestelle nicht möglich. Um Leistungsverzeich- nisse im Format ‚‚.aidf‘‘ öffnen und bearbeiten zu können, ist das Programm LV-Cockpit (Leistungsverzeichnis-Cockpit) zu nutzen. Dieses steht Ihnen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung. Dazu wird auf folgenden Link verwiesen: www.lv-cockpit.de. Bitte beachten Sie dazu auch - sofern noch nicht geschehen - die allgemeinen Hinweise für Unternehmen (Startseite – Unternehmen – Software) auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes!

• In den Leistungsverzeichnissen sind vom Bieter sämtliche Pflichtfelder, die mit einem ro- ten Sternchen (*) versehen sind, zu befüllen bzw. entsprechend der Leistungsbeschrei- bung auszuwählen. Insbesondere müssen die Daten in den Feldern „Angebotene Menge“ und „Geforderte Menge“ übereinstimmen, sofern die Vergabestelle nicht ausdrücklich et- was anderes bestimmt.

• Der Umsatzsteuersatz ist systemseitig mit 19 % voreingestellt. Der Umsatzsteuersatz ist bei Abgabe des Angebotes entsprechend des jeweils geltenden Umsatzsteuersatzes an- zupassen.

• Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ausschließliche Grundlage für die Erstel- lung des Angebotes die jeweiligen Vergabeunterlagen in der aktuellsten Version sind. Dies bedeutet u.a., dass bei der Angebotsabgabe zwingend das, auf der e-Vergabe-Platt- form des Bundes, letzte in der aktuellsten Version gültige Leistungsverzeichnis (‚‚.aidf‘‘- Datei) zu nutzen bzw. zu befüllen ist. Der Vollständigkeit halber weise ich an dieser Stelle auch darauf hin, dass bei Modifizierungen von Vergabeunterlagen zwar stets eine neue Version des Leistungsverzeichnisses im ‚‚.aidf‘‘-Format erzeugt wird, dies jedoch nicht au- tomatisch bedeutet, dass auch die weiteren Vergabeunterlagen in einer neuen Version abgebildet werden. Hier gilt die jeweilig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes hinter- legte aktuellste Version.

• Ihr elektronisches Angebot muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist vollständig an die e- Vergabe-Plattform des Bundes übermittelt worden bzw. bei der Vergabestelle eingegan- gen sein. Relevant ist der Eingang der Unterlagen bei der Vergabestelle, nicht der Zeit- punkt des Versendens des Angebotes. Denken Sie deshalb bitte daran, Ihr Angebot mög- lichst frühzeitig elektronisch einzureichen, da u.U. ein Upload der Angebotsunterlagen entsprechend Zeit beanspruchen könnte.

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