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Verpflegungsamt der Bundeswehr Bremer Str. 71 • 26135 Oldenburg
Aktenzeichen E-Mail Datum BV1 26 15 RVD 001 vpflabwbv1vertragsmanagement@bundeswehr.org 14.09.2026
Betreff: Europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren
hier: Anschreiben / Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Sehr geehrte Damen und Herren,
die in den anliegenden Vergabeunterlagen aufgeführte Leistung wird im offe- nen Verfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von tief- kühlpflichtigen Lebensmitteln an verschiedene Lieferorte in der Bundesre- publik Deutschland (Los 15) vergeben.
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einseh- bar und stehen zum Download bereit. Ich bitte Sie daher, Ihr Angebot in elekt- ronischer Form über die o.g. Vergabeplattform des Bundes innerhalb der im Angebotsformular genannten Angebotsfrist abzugeben. (Hinweis: Weitere Ausführungen zur elektronischen Angebotsabgabe: siehe Vergabeunterlage „Forderungen/Bedingungen zur Ausschreibung“).
Diese Angebotsaufforderung begründet weder einen Anspruch auf Erstat- tung entstehender Angebotskosten noch einen Anspruch auf Erteilung eines Auftrages. Ihr Angebot kann nicht berücksichtigt werden, wenn es den Anfor- derungen der Vergabeunterlagen nicht entspricht oder nach Ablauf der An- gebotsfrist eingeht. Bei der Kalkulation Ihres Angebotes bitte ich zu beachten, dass Vorauszahlungen nicht gewährt werden.
Gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden Sie, wenn Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden soll, spätestens VERPFLEGUNGSAMT 15 Kalendertage vor Vertragsabschluss in Textform über den Namen des Un- DER BUNDESWEHR ternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der OLDENBURG vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebotes sowie über den frü- [BESCHAFFUNG] hesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert. Bremer Str. 71
26135 Oldenburg
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Wird diese Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, ver- kürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die hier genannte Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Diese Informationspflicht entfällt, wenn die Leistungen wegen besonderer Dringlichkeit im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb verge- ben werden (vgl. § 134 Abs. 3 GWB). Darüber hinaus können Ihnen auf Ver- langen gemäß § 62 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) zusätzlich die Merk- male und Vorteile des erfolgreichen Angebotes mitgeteilt werden, sofern kein Grund für die Zurückhaltung dieser weiteren Information gemäß § 39 Abs. 6 VgV besteht. Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt unter den Voraus- setzungen der §§ 155 ff. GWB der Nachprüfung durch die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, D-53113 Bonn. Auf die gemäß § 160 Abs. 3 GWB bestehende Rügeobliegenheit für die Zu- lässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens wird hingewiesen.
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ist eindeutig und erschöpfend in den Vergabeunterlagen, bestehend aus Leistungsbeschreibung und Ver- tragsbedingungen, geregelt und vom Bieter uneingeschränkt zu erfüllen bzw. zu akzeptieren.
Darüber hinaus sind weitere - insbesondere formale - Anforderungen gemäß der Vergabeunterlage „Hinweise zur Bearbeitung von Angeboten“ zwingend einzuhalten. Die Nichterfüllung der Vorgaben führt gemäß § 53 i.V.m. § 57 VgV aus nachstehenden Gründen zwingend zum Ausschluss von Angebo- ten, und zwar insbesondere, wenn
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diese nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dieses nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
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diese nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen ent- halten (§ 57 Abs .1 Nr. 2 VgV)
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifels- frei sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
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durch den Bieter Änderungen oder Ergänzungen an den Verga- beunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV)
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diese nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungs- reihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV)
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Nebenangebote abgegeben werden, die nicht zugelassen sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV).
Sollten Sie kein Angebot abgeben, bitte ich Sie freundlichst, mir dieses unter Angabe der dafür maßgeblichen Gründe schriftlich (möglichst per E-Mail an Seite 2 von 3
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vpflabwbv1vertragsmanagement@bundeswehr.org) mitzuteilen. Um nah am Marktgeschehen agieren zu können, sind diese Angaben im Zuge der Ab- schlüsse von Rahmenverträgen informativ und weiterführend.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Vergabestelle VpflABw
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