Bürotische und Sitzmöbel für das Zukunftszentrum in Halle (Saale)

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.05.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.04.2025
CPV-Codes
Möbel (39100000)
Bekanntmachungsnummer
245006-2025
Verfahrensnummer
3e170b29-b790-4252-a875-e5eac06f3d61

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation gGmbH beschafft für ihren Standort in Halle (Saale) Bürotische und Sitzmöbel für aktuelle und zukünftige Mitarbeitende. Die Beschaffung erfolgt in zwei Bereichen über einen Rahmenvertrag; die voraussichtlichen Mengen und Abrufzeiträume sind in den Vergabeunterlagen festgelegt. Der Vertrag beginnt mit dem Zuschlag und läuft bis zum 31. Dezember 2030.

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Leistungsbeschreibung

Die Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation gGmbH (im Folgenden „Zukunftszentrum“ und „Auftraggeberin“) mit Sitz in Halle (Saale) wurde am 30.08.2024 offiziell gegründet. Die Gründung folgt unter anderem einem Beschluss des Deutschen Bundestages (BT-Drucksache 20/1764) und stellt einen wichtigen Baustein zur Festigung der Deutschen Einheit dar. Derzeitiger Sitz des Zukunftszentrums ist der Hansering 19, 06108 Halle (Saale). Für diesen Standort wird für die aktuellen und zukünftigen Mitarbeitenden des Zukunftszentrums die Ausstattung des Büros mit Ti-schen und Stühlen ausgeschrieben. Inhalte dieser Ausschreibung sind: Los 1: Bürotische Los 2: Sitzmöbel Nähere Informationen zu den einzelnen Losen sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage 4) und der Mengenliste (Anlage 5) zu entnehmen. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beginnt mit dem Zuschlag und endet mit Ablauf des 31.12.2030. Für die Dauer des Vertrages bleibt die Auftraggeberin berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen für ihre Bedarfe beim Auftragnehmer bis zur mengenmäßigen Obergrenze gem. der Anlage 5, „Mengenliste“ abzurufen. Die Abrufe haben jeweils in Schrift- oder Textform zu erfolgen.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Bürotische

    Nähere Informationen zu den einzelnen Losen sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage 4) und der Mengenliste (Anlage 5) zu entnehmen. Die in dem Leistungsverzeichnis genannten Mengen stellen jeweils die voraussichtlichen Mengen dar, welche über den Gesamt-Vertragszeitraum abgerufen werden. Die Details ergeben sich aus der Mengenliste und den dort aufgezeigten geplanten Zeitscheiben für die jeweiligen Abrufe. Die in der Mengenliste aufgeführten Mengen bilden den derzeitigen Planungsstand der Auftraggeberin ab. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der genannten Mengen. Die tatsächlichen Abrufe werden von den jeweilig genehmigten Fördermitteln und den tatsächlich erfolgten Personaleinstellungen abhängen. Die Auftraggeberin wird jeweils lediglich die konkret benötigten Mengen beim Auftragnehmer abrufen. Mindestabnahmemenge für den ausgeschriebenen Rahmenvertrag sind lediglich die in der Mengenliste grün markierten Mengen aus der Zeitscheibe "2025". Der Auftragnehmer hat daher kein Recht auf weitergehende konkret abzurufende Mengen und auch keinen Anspruch auf Schadenersatz, sofern die gem. der aktuellen Planung dargestellten Mengen tatsächlich nicht abgerufen werden sollten. Bezahlt werden nur tatsächlich gemäß Bedarf abgerufene und mangelfrei gelieferte/erbrachte Leistungen. Im Ergebnis dienen die in der Mengenliste dargestellten Mengen daher im Wesentlichen der vergaberechtlichen Vergleichbarkeit. Die Höchstmenge dieses Rahmenvertrages, nach deren Erreichen der Rahmenvertrag im Sinne der EuGH-Rechtsprechung seine „Wirkung verliert“, liegt bei insgesamt 110 % der in Anlage 5 jeweils genannten Mengen.

    Frist: 09.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Sitzmöbel

    Nähere Informationen zu den einzelnen Losen sind dem Leistungsverzeichnis (Anlage 4) und der Mengenliste (Anlage 5) zu entnehmen. Die in dem Leistungsverzeichnis genannten Mengen stellen jeweils die voraussichtlichen Mengen dar, welche über den Gesamt-Vertragszeitraum abgerufen werden. Die Details ergeben sich aus der Mengenliste und den dort aufgezeigten geplanten Zeitscheiben für die jeweiligen Abrufe. Die in der Mengenliste aufgeführten Mengen bilden den derzeitigen Planungsstand der Auftraggeberin ab. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der genannten Mengen. Die tatsächlichen Abrufe werden von den jeweilig genehmigten Fördermitteln und den tatsächlich erfolgten Personaleinstellungen abhängen. Die Auftraggeberin wird jeweils lediglich die konkret benötigten Mengen beim Auftragnehmer abrufen. Mindestabnahmemenge für den ausgeschriebenen Rahmenvertrag sind lediglich die in der Mengenliste grün markierten Mengen aus der Zeitscheibe "2025". Der Auftragnehmer hat daher kein Recht auf weitergehende konkret abzurufende Mengen und auch keinen Anspruch auf Schadenersatz, sofern die gem. der aktuellen Planung dargestellten Mengen tatsächlich nicht abgerufen werden sollten. Bezahlt werden nur tatsächlich gemäß Bedarf abgerufene und mangelfrei gelieferte/erbrachte Leistungen. Im Ergebnis dienen die in der Mengenliste dargestellten Mengen daher im Wesentlichen der vergaberechtlichen Vergleichbarkeit. Die Höchstmenge dieses Rahmenvertrages, nach deren Erreichen der Rahmenvertrag im Sinne der EuGH-Rechtsprechung seine „Wirkung verliert“, liegt bei insgesamt 110 % der in Anlage 5 jeweils genannten Mengen.

    Frist: 09.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

bankr-nat bankruptcy corruption cred-arran crime-org distorsion envir-law finan-laund fraud human-traffic insolvency labour-law liq-admin misrepresent nati-ground partic-confl prep-confl prof-misconduct sanction socsec-law socsec-pay susp-act tax-pay terr-offence Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich das Recht vorbehält, Aufklärungen sowie Nachforderungen nach § 56 VgV bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, vorzunehmen. Die Bieter haben allerdings ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Insbesondere kann die Auftraggeberin auf Nachforderungen verzichten und unvollständige oder fehlerhafte Angebote vom Vergabe-verfahren ausschließen. Die Auftraggeberin wird dabei die vergaberechtlichen Grundsätze – insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz – stets angemessen berücksichtigen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

bankr-nat bankruptcy corruption cred-arran crime-org distorsion envir-law finan-laund fraud human-traffic insolvency labour-law liq-admin misrepresent nati-ground partic-confl prep-confl prof-misconduct sanction socsec-law socsec-pay susp-act tax-pay terr-offence Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich das Recht vorbehält, Aufklärungen sowie Nachforderungen nach § 56 VgV bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, vorzunehmen. Die Bieter haben allerdings ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Insbesondere kann die Auftraggeberin auf Nachforderungen verzichten und unvollständige oder fehlerhafte Angebote vom Vergabe-verfahren ausschließen. Die Auftraggeberin wird dabei die vergaberechtlichen Grundsätze – insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz – stets angemessen berücksichtigen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 07.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 439722-2025
  2. 07.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 439715-2025

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