[Seite 1]
Datum: 01.10.2026
Frage Nr. 1 von Interessenten/ Bewerbern zu Vergabeunterlagen
Es ist am 30.09.2026 folgende Anfrage eingegangen:
„… Frage 1: Es ist sehr ungewöhnlich Produkte von nur einem Hersteller innerhalb einer Ausschreibung abzufragen. Wir möchten an dieser Stelle nur sichergehen das dieser Punkt ausdrücklich von Ihrer Seite aus gewünscht ist und bitten um nochmalige Bestätigung.
Frage 2: Im Leistungsverzeichnis heißt es u.a. "In Ausnahmefällen kann es zu Aufmaßterminen, Beratungsleistungen vor Ort sowie kleineren Planungsleistungen kommen. Die Leistung ist in die Preise einzukalkulieren." Die Begrifflichkeit "Ausnahmefall" ist per se nicht fest definiert. Für die Kal- kulation unseres Angebots benötigen wir jedoch belastbare Daten. Wir bitten daher die Begrifflichkeit "Ausnahmefall" in diesem Kontext uns näher zu beschreiben.
Frage 3: Im Leistungsverzeichnis heißt es im Bereich der elektrischen Tische "Plattenecken gerun- det". Ist hiermit die generelle Abrundung der Tischkanten in einem gesetzlich vorgeschriebenen Ra- dius von mind. 2 mm gemeint oder meinen Sie damit das die 4 Ecken der Tischplatte in einem größeren Radius gerundet sind? Wenn ja welcher Radius soll es sein?
Frage 4: Ist innerhalb der LV-Pos. 1.1.14 Arbeitsplatznummerierung die reine Dienstleistung einer Nummerierung gemeint oder auch die Bereitstellung der Nummern selbst? Wenn letzteres der Fall bitten wir um Angabe wie viele verschiedene Nummern gewünscht werden und ob es neben der Größe von 8 cm (+/1 1 cm) weitere Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit selbst gibt.
Frage 5: Die Beistelltische sollen ein ca. 40 mm starkes Rundrohr- oder Quadratrohrgestell (+/-5 mm) aufweisen. Der überwiegende Markt setzt hier Gestelle mit 50 mm Rundrohr- oder Quadrat- rohrgeometrie ein, weshalb 40 mm (+/- 5 mm) den Wettbewerb stark einschränken würde. Dürfen wir Ihnen aus Gründen des größtmöglichen Wettbewerbs auch eine Geometrie in Rundrohr oder Quadratohr mit 50 mm anbieten?
Frage 6: Die Stärke der Tischplatten wird mit 19 mm angegeben. Der überwiegende Markt setzt hier Plattenstärken mit 25 mm ein, weshalb 19 mm starke Tischplatten den Wettbewerb stark einschrän- ken würde. Dürfen wir Ihnen aus Gründen des größtmöglichen Wettbewerbs auch 25 mm starke Tischplatten anbieten?
Frage 7: Die LV-Pos. 1.2.6 und 1.2.7 sollen roll- und klappbar sein. Die Vorbemerkungen der LV- Gruppe 1.2 beschreiben 4-Fuß-Gestelle. Wir nehmen bei den LV-Pos. 1.2.6 und 1.2.7 jedoch an das es sich hierbei tendenziell um T-Fußgestelle handelt. Liegen wir in unserer Wahrnehmung richtig?
Frage 8: Innerhalb der LV-Gruppe 1.3 werden unterschiedlich große Konferenztische abgefragt. Wir nehmen an das diese aus unterschiedlichen Einzeltischen zu den gewünschten Maximalabmessun- gen zusammengestellt werden können. Liegen wir in unserer Wahrnehmung richtig?
Frage 9: Möbelscharniere mit integrierter Schließdämpfung sind extrem teuer und werden in der Büromöbelindustrie selten im Standard eingesetzt. Dürfen wir Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen auch Schränke anbieten, welche eine gedämpfte Schließung auf technisch anderer Art und Weise sicherstellen?
Frage 10: Die Spiegel der Garderobenschränke mit mind. 30x40 cm sind absolut markunüblich. Dür- fen wir Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen und zur Wahrung des größtmöglichen Wettbewerbs auch markübliche Spiegel in der Größe mind. 20x30 cm anbieten?
Frage 11: Der Besucherstuhl mit LV-Pos. 1.9.4 soll vollgepolstert sein. Meinen Sie damit das bei der Rückenlehne sowohl die Vorder- als auch die Rückseite gepolstert sein soll und keine rückseitige Kunststoffverkleidung vorhanden ist?
[Seite 2]
Frage 12: Die vertikale Kabelführung soll mittels Kabelschlange welche am Gestell befestig sein soll gelöst werden. Dürfen wir Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen auch eine durchgehende Kabelschla- gen anbieten welche nicht am Gestell befestig ist, sehr wohl aber in unmittelbarer Nähe des Gestells mittels Standfuß auf dem Boden platzierbar ist? …“
Antwort:
Zu Frage 1: Das ist ausdrücklich so gewünscht, um eine einheitliche Lieferung und Montage ein einheitliches Gesamtkonzept ein homogenes Erscheinungsbild und bessere Kompatibilität zu Ge- währleisten.
Zu Frage 2: Ausnahmefall: Maximal für 3 Räume pro Objekt und Auftrag
Zu Frage 3: Die 4 Ecken der Tischplatte sollen in einem größeren Radius gerundet sein. r = 10 mm (+- 2mm)
Zu Frage 4: Dienstleistung + Bereitstellung der Nummer. Es sollen prinzipiell Nummern von 0-9 verfügbar sein. Die Nummern sollen geklebt werden und abriebfest sein.
Zu Frage 5: Ja. Es kann auch eine Geometrie in Rundrohr oder Quadratohr mit 50 mm angeboten werden.
Zu Frage 6: Nein, da an den vorgesehen Einsatzorten schon überwiegend Tische mit einer Platten- stärke von 19mm eingesetzt werden
Zu Frage 7: Ja, es handelt sich um T-Fußgestelle.
Zu Frage 8: Nein. Kann aus mehreren Teilen bestehen, die miteinander verkettet werden müssen, aber keine Einzeltische.
Zu Frage 9: Nein. Sie dient einer einheitlichen, zuverlässigen und dauerhaft funktionierenden Schließbewegung sowie einem gleichartigen Ausstattungsstandard innerhalb der vorgesehenen Möblierung.
Zu Frage 10: Ja. Es dürfen auch Spiegel mit der Größe mind. 20x30 angeboten werden.
Zu Frage 11: Korrekt, es soll keine Kunststoffverkleidung zu sehen sein
Zu Frage 12: Nein. Die feste Befestigung am Gestell gewährleistet eine definierte und sichere Füh- rung der Leitungen bei der Höhenverstellung des Tisches und verhindert ein Verrutschen bzw. eine Beeinträchtigung der Bewegungs- und Nutzungsbereiche. Eine lediglich auf dem Boden stehende Kabelschlange erfüllt diese Anforderungen hinsichtlich der festen und mit dem Tischgestell verbundenen Kabelführung nicht. Zur Sicherstellung eines einheit- lichen Ausstattungsstandards sowie einer eindeutigen Vergleichbarkeit der angebotenen Produkte wird daher an der Vorgabe festgehalten.