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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)
Leistungsbeschreibung
Stand: 14.08.2026
Polsterstuhl, Stoff, stapelbar
Materialnummer: WA145042
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1 Anwendungsbereich / Einsatzgebiet
Die Stühle werden unter anderem in Aufenthalts- und Büroräumen sowie in Besprechungs- und Lesezimmern in Liegenschaften der Bundeswehr eingesetzt.
2 Technische Forderungen
2.1 Allgemeine Anforderungen
• Aus Gründen der Optik und Einheitlichkeit muss der Stuhl (das Stuhlmodell) ebenfalls als Variante mit Armlehnen verfügbar sein. Der entsprechende Stuhl (mit Armlehnen) wird in einer separaten Leistungsbeschreibung beschrieben (WA145562). • Die Rückansicht des Stuhls muss blickdicht bzw. weitestgehend blickdicht sein. Der Stuhl ist folglich so zu konstruieren, dass zwischen Sitzfläche (Oberkante) und Rückenlehne (Unterkante) kein bzw. kein großer Spalt entsteht (Abstand zwischen Rückenlehne und Sitzfläche: max. 65 mm). • Stuhlbreite: max. 520 mm • Sitzbreite: mind. 420 mm; max. 460 mm (nach DIN EN 16139) • Sitzhöhe: mind. 450 mm; max. 470 mm (nach DIN EN 16139) • Sitztiefe: mind. 430 mm; max. 470 mm (nach DIN EN 16139) • Rückenlehnenhöhe: mind. 400 mm; max. 440 mm • stapelbar (mind. 5 Stühle, ohne dass der Stapel umfällt) • Belastbarkeit: mind. 150 kg • inkl. Universal-Bodenschoner / Bodengleiter für weiche und harte Böden • Der Stuhl muss stabil, robust, hochwertig und langlebig sein • Alle eingesetzten Materialien müssen dauerhaft für die beschriebene Anwendung im Objektbereich geeignet sein • Alle Teile müssen glatt und frei von scharfen Kanten sein
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2.2 Anforderungen an einzelne Bauteile / Baugruppen
Gestell • 4-Bein-Konstruktion Rundrohr o Durchmesser: mind. 22 mm; max. 25 mm Wandstärke: mind. 2 mm • Oberfläche: Pulverbeschichtet, einbrennlackiert oder nach den Regeln der Technik lackiert o Farbe RAL 9005 (Tiefschwarz), oder vergleichbar o
Sitzfläche/Rückenlehne • ergonomisch geformt • voll gepolstert • Polsterung: Sitzfläche: mind. 30 mm o Rückenlehne: mind. 30 mm o • Polsterschaum: Sitzfläche: o Raumgewicht (netto): mind. 48 kg/m³ (nach DIN EN ISO 845) Stauchhärte: mind. 6,0 kPa (nach DIN EN ISO 3386-1) Rückenlehne: o Raumgewicht (netto): mind. 48 kg/m³ (nach DIN EN ISO 845) Stauchhärte: mind. 4,5 kPa (nach DIN EN ISO 3386-1) • Bezug Stoff o Fidivi „BONDAI“ – Col 8013 o Scheuerfestigkeit: mind. 150 000 Scheuertouren (nach EN ISO 12947-2) o Reibechtheit: mind. Stufe 4/5 – Graumaßstab (nach DIN EN ISO 105-X12) o Pilling: mind. Stufe 5 (nach DIN EN ISO 12945-2) o Lichtechtheit: mind. Stufe 6 – Blaumaßstab (nach DIN EN ISO 105-B02) o
Bodenschoner/Bodengleiter • abriebfest • die Bodenschoner/Bodengleiter dürfen keine Abriebspuren hinterlassen
Kunststoffteile • Farbe: Schwarz (durchgefärbt) • abriebfest • die Kunststoffteile dürfen keine Abriebspuren hinterlassen
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3 Kennzeichnung
Jeder Stuhl ist auf der Unterseite der Sitzfläche entsprechend nachfolgender Aufstellung und den dazugehörigen Angaben zu kennzeichnen:
• Materialnummer • Auftragnehmer • Lieferdatum (Monat/Jahr) • Auftragsnummer (45xxxxxxxxxx)
Die Kennzeichnung muss gut lesbar, dauerhaft sowie wisch- und wasserfest sein (Schriftart: Arial; Schriftgröße 13). Zudem ist jeder Stuhl auf der Sitzunterseite unentfernbar mit dem Wort „BUND“ zu kennzeichnen (Schriftart: Arial; Schriftgröße 72, oder vergleichbar).
4 Verpackung / Versandverpackung
Die Stühle sind grundsätzlich so anzuliefern, dass sie unbeschädigt und funktionsfähig beim Empfänger montiert und in Betrieb genommen werden können.
Für Stühle, die „frei Verwendungsstelle“ geliefert werden, gibt es keine spezifischen Anforderungen an die Verpackung. Dem Auftragnehmer obliegt die Art und Weise der Verpackung, sodass die obenstehende Anforderung erfüllt ist. Alle Verpackungsmaterialien und Ladungsträger sind nach der Lieferung vom Auftragnehmer wieder mitzunehmen.
5 Lieferumfang
Für Stühle, die „frei Verwendungsstelle“ geliefert werden, obliegt dem Auftragnehmer die Höhe des Vormontagegrades, sodass die obenstehenden Anforderungen erfüllt sind.
Idealerweise werden die Stühle jedoch komplett montiert und aufstellfertig geliefert.
Der Liefertermin wird durch den Auftraggeber vorgegeben und ist im Detail frühzeitig zwischen dem Auftragnehmer und dem bei Abruf vom Auftraggeber genannten Ansprechpartner abzustimmen.
Stühle, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt „Bemusterung“) angefordert werden, sind innerhalb von 36 Werktagen und in der vom Auftraggeber definierten Stückzahl zu liefern.
6 Lieferung und Montage
Die Stühle sind deutschlandweit "frei Verwendungsstelle" (z. B. direkt in eine Liegenschaft), zu liefern.
Bei Lieferung "frei Verwendungsstelle" sind die Stühle durch den Auftragnehmer abzuladen, gemäß Angaben des Auftraggebers in die einzelnen Räume der Liegenschaft zu vertragen und am Verwendungsort verwendungsfertig zu montieren. Die Stühle sind nach der Montage zu reinigen, sodass sie keine Verschmutzungen aufweisen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen.
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen.
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Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Darüber hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt.
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen: handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und o Möbelbeschlägen
Der Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.
7 Qualitätsanforderungen
7.1 Allgemeine Anforderungen
Das Produkt ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffende Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.
Das Produkt muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:
• Nachhaltigkeit: Blauer Engel (DE-UZ 117) oder EU Ecolabel (2016/1332/EU) o Nachweis: o Zertifikat zum „Blauen Engel“ bzw. „EU Ecolabel“ oder alternativ Prüfbericht zur Einhaltung der Anforderungen der auf den Stuhl zutreffenden Vergabekriterien des „Blauen Engels“ bzw. des „EU Ecolabels“, ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor / Prüfinstitut oder ein von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut. • Sicherheit: GS-Zeichen / GS-Zertifikat (DIN EN 16139) o Nachweis: o GS-Zertifikat, ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor / Prüfinstitut
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• Dauerhaltbarkeit: DIN EN 16139, mind. Prüfstufe L2 o Bestätigung / Prüfbericht, ausgestellt durch ein unabhängiges, akkreditiertes o Prüfinstitut oder ein GS-akkreditiertes Labor / Prüfinstitut.
Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
7.2 Spezielle Anforderungen
Alle eingesetzten Polsterschäume müssen FCKW- und CKW-frei sein.
Nach Aufforderung sind dem Auftraggeber die entsprechenden Nachweise vorzulegen.
8 Garantie
mind. 3 Jahre Garantie Die Garantie umfasst die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung.
9 Qualitätssicherung
Der Hersteller muss ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen.
Der entsprechende vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Zudem behält sich die auftragserteilende Dienststelle geeignete Maßnahmen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit vor (z.B. Feststellungen anlässlich eines Firmenbesuchs, Besichtigung der Produktion, Einholung von Referenzen, o.ä.). Hierzu ist auf Verlangen Zutritt zu den Produktions- stätten zu gewähren.
10 Nachhaltigkeit
10.1 Holzherkunft (falls zutreffend)
Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage „Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten“ nachgewiesen werden.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
10.2 Recycling
Der Stuhl muss zu mindestens 85% des Gesamtvolumens sortenrein recycelbar sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung aus der die produktspezi- fischen Anteile an recycelten Werkstoffen sowie der Grad der sortenreinen Trennbarkeit des Fertigprodukts erkennbar sind. Zur Rücknahmemöglichkeit ist ebenfalls eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
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Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
10.3 Zertifizierung - Umweltmanagementsystem
Der Hersteller muss mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Umweltmanagementsysteme etabliert haben. Dies ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen.
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS (Das entsprechende Zertifikat muss sich auf den Hersteller beziehen)
Der entsprechend vollständige Nachweis bzw. das entsprechende Zertifikat (inkl. der dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
11 Einzureichende Dokumente
Zusätzlich zu den ggf. bereits genannten Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind mind. folgende Dokumente in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen: • ausführliches technisches Datenblatt (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Stuhls) Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen (Punkt 2) enthalten. Eine Abschrift der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen und/oder die Angabe von Mindest- bzw. Maximalwerten ist nicht zulässig.
12 Wichtige Hinweise
Bei allen einzureichenden Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Anforderungen zu beachten: • Die einzureichenden Dokumente, Nachweise und Zertifikate sowie ggf. das Muster werden maßgeblich dazu herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Stühle erfüllt werden (können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält. • Sofern nicht abweichend beschrieben, müssen alle Dokumente in digitaler Form als PDF und ausschließlich in deutscher Sprache eingereicht werden. • Alle Dokumente sind so zu benennen, dass eindeutig aus dem Dateinamen hervorgeht, um welches Dokument es sich handelt.
Werden größere Mengen an Dokumenten an den Auftraggeber übergeben, soll durch den Bieter eine übersichtliche Ordnerstruktur angelegt werden, in der die einzelnen Dokumente thematisch sortiert übergeben werden.
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13 Bemusterung
Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber innerhalb von 24 Werktagen auf eigene Kosten ein oder mehrere Musterstühle zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Die Musterstühle müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-) Montagegrad, Kennzeichnung,…) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen, lediglich die Verpackung darf abweichen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Musterstühle nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen.
Für die Lieferung und die Abholung der Muster gelten die folgenden Bedingungen: • Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. • Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. • Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren.
Bei Abholung werden die Muster durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Musterstühle des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.
14 Sonstige Bestimmungen
Verweist die Leistungsbeschreibung auf definierte technische Anforderungen, insbesondere Normen, mit denen europäische und internationale Normen umgesetzt werden (d.h. DIN EN und DIN ISO) sowie internationale zivile Normen, so akzeptiert der Auftraggeber auch gleichwertige technische Ausführungen. Die Gleichwertigkeit hat der Auftragnehmer in seinem Angebot darzulegen. Beziehen sich die Leistungsbeschreibungen auf bestimmte Güte- oder Umweltzeichen (z.B. Kennzeichnung „Blauer Engel“), so ist auch die Vorlage eines gleichwertigen Güte- oder Umweltzeichens bzw. Zertifikats zulässig. Soweit die Leistungsbeschreibungen eine Konformitätserklärung einer Gutachterstelle voraussetzen, welche nach DIN EN 45011 „Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben“ oder durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert ist, wird der Auftraggeber auch die Konformitätserklärungen anderer nationalen Akkreditierungsstellen i.S.d. der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akzeptieren. Soweit die Leistungsbeschreibung Verweise auf ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder vergleichbar“ enthalten, ist diese Formulierung mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ i.S.d. § 31 VgV inhaltlich deckungsgleich. Soweit für die Erbringung bestimmter Leistungen eine Zulassung in Deutschland (Zulassungen der Bundesländer) vorausgesetzt wird, ist diese Voraussetzung auch dann erfüllt, wenn eine vergleichbare Qualifikation bzw. Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben wurde und zur Berufsausübung in Deutschland nach den Bestimmungen der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG vom 30. September 2005, berechtigt. Entsprechende landesrechtliche Anmeldungs- und Anerkennungspflichten sind zu beachten.
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Bitte bestätigen Sie hier durch Unterschrift und Firmenstempel die Einhaltung der Leistungsbeschreibung.
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Unterschrift, Firmenstempel
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