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VV622_04_LB_WA114840-NM2026_ehBAT_160x80x65-125cm_V2.2_GC_fV_oB.pdf

Büromöbel für Büroräume

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 08:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)

Leistungsbeschreibung

Stand: 14.08.2026

NM2026, elektrisch höhenverstellbarer Bildschirmarbeitstisch,

160x80cm

Materialnummer: WA114840

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1 Allgemeines

In dieser Leistungsbeschreibung werden möbelspezifische Anforderungen formuliert. Zusätzlich sind die, in einer separaten Leistungsbeschreibung formulierten allgemeinen technischen Anforderungen zu beachten und zu erfüllen / einzuhalten.

Werden in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Anforderungen definiert, die denen der allgemeinen technischen Leistungsbeschreibung entgegenstehen, gelten die Anforderungen der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung.

Alle Maß-, Winkel- und Lageangaben beziehen sich auf den fertig bearbeiteten und beschichteten Zustand der Bauteile und Baugruppen. Alle in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung (mit dem ggf. zugehörigen Zeichnungssatz) definierten Maß-, Winkel- und Lageangaben sind – sofern nicht abweichend angegeben – wie folgt toleriert: • für Bauteile und Baugruppen aus Holz und Holzwerkstoffen: Holztoleranzreihe HT 25 gemäß DIN 68100 (bei einem Feuchtegehalt u von 10 %), • für Bauteile und Baugruppen aus Metall: Toleranzklasse m gemäß DIN ISO 2768-1.

Werden Minimalmaße angegeben, gilt eine Toleranz von - 0 mm (sofern nicht abweichend angegeben). Werden Maximalmaße angegeben, gilt eine Toleranz von + 0 mm (sofern nicht abweichend angegeben). Maß- und Winkeltoleranzen für das Möbel ergeben sich aus den Maß- und Winkeltoleranzen für die einzelnen Bauteile und Baugruppen, sofern nicht abweichend angegeben.

2 Anwendungsbereich / Einsatzgebiet

Der Tisch wird als Sitz-/Steh-Bildschirmarbeitstisch und Schreibtisch in verschiedenen Büroräumen der Bundeswehr eingesetzt.

3 Technische Forderungen

• Der Tisch muss so konstruiert sein, dass ein mehrmaliges Umstellen (inkl. Abklappen der Tischbeine), auch in andere Liegenschaften, problemlos möglich ist. • Alle eingesetzten Materialien müssen dauerhaft für die beschriebene Anwendung im Objektbereich geeignet sein • Alle Teile müssen glatt und frei von scharfen Kanten sein GC - Lieferung: frei Verwendungsstelle Seite 1 von 11

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3.1 Anforderungen an einzelne Bauteile / Baugruppen

Tischplatte • rechteckig, Maße: 1600 mm x 800 mm (BxT) • Stärke: mind. 25 mm, max. 27 mm • Spanplatte, beidseitig HPL beschichtet zulässige Dekore (keine priorisierte Aufzählung) o  Egger, Vicenza Eiche, H3157, ST12  Pfleiderer, Lindberg Eiche, R 20021, NW  Sonae Arauco, Lorca Oak, M 4289 SMA • Schmalflächenbeschichtung 4-seitig o Stärke: mind. 2 mm o PUR-Verklebung mit optischer Nullfuge o Alle Schmalflächen gelten als bei der üblichen Benutzung sichtbare o Schmalflächen • Kabelaussparung Form und Maße: laut Skizze o mittig, gegenüber der Nutzerseite o Skizze Kabelaussparung: o

Gestell • T-Fuß-Gestell mit Bodenausgleich (mind. ± 15 mm) pulverbeschichtet o Farbe RAL 7021 (schwarzgrau), oder vergleichbar o (die Forderung gilt für die gesamte Metallkonstruktion (Gestell und Rahmen/Zarge). Unabhängig davon, ob diese im normalen Gebrauch sichtbar ist oder nicht.) Oberfläche: fein strukturiert o zulässig Querschnitte der Hubsäulen: quadratisch oder rechteckig o • Die Aufstandsfläche der Standfüße muss möglichst groß sein ( mind. 35 mm) • lichtes Maß zwischen den Tischbeinen (Beinraum gemäß DIN EN 527-1): mind. 1350 mm

⌀

• Zur Befestigung einer Schreibtischlampe mit Klemmvorrichtung muss das Gestell so konstruiert sein, dass die Klemmvorrichtung mindestens an den Querkanten (links und rechts) oder an der hinteren Längskante befestigt werden kann. Dazu muss die Tischplatte an den entsprechenden Bereichen mind. 40 mm überstehen. • Beine zum Transport klappbar und mit geringem Aufwand fest zu montieren

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Gesamtanzahl Befestigungsschrauben pro montiertem Tischbein: max. 4 o Die Schrauben müssen so montiert bzw. positioniert werden, dass diese bei der o Montage / Demontage nicht in den Hohlraum des Rahmenprofils fallen können. • stufenlos elektrisch höhenverstellbar Verstellbereich: o mind. 650 mm (oder niedriger) bis mind. 1250 mm (oder höher) • Teleskophubsäulen mit zwei synchron gesteuerten Elektromotoren Verfahrgeschwindigkeit: mind. 35 mm/s o elektrische Anschlusswerte: 230/240 V; 50/60 Hz o 3 m lange glatte Zuleitung mit Stecker nach DIN VDE 0620 oder Euro-Stecker o nach DIN EN 50075 oder Konturstecker (Typbezeichnung: CEE 7/17) Farbe von Zuleitung und Stecker: Schwarz o Kollisionsschutzfunktion in Auf- und Abwärtsrichtung (bei gedrückter Taste: o automatischer Stopp der Auf- bzw. Abfahrbewegung des Tisches beim Auftreffen auf einen Widerstand bzw. auf ein Hindernis) • Aus Sicherheitsgründen dürfen fertig montierte Tischgestelle, Tischbeine und Komplettantriebe (inkl. im Gehäuse verbauter Elektronik) nicht aus Nicht-NATO-Staaten bzw. Nicht-EU-Staaten bezogen werden. Einzelne Komponenten und Bauteile dürfen in den genannten Ländern hergestellt werden. Die Endmontage der Tischgestelle muss jedoch in NATO-Staaten bzw. EU-Staaten stattfinden. Es darf ausschließlich Elektronik verbaut sein, die zwingend für die Funktion des Tischgestells notwendig ist und es ist sicherzustellen, dass keinerlei schädliche Elektronikkomponenten verbaut sind. Der Lieferant und seine Zulieferer sind jederzeit mit Kontrollen seiner Fertigungsstätten und seiner Komponenten durch den Auftraggeber einverstanden. Diese können auch nicht angekündigt erfolgen.

Bedienelement • Auf/-Ab-Tasten • mit digitaler Höhenanzeige • Memory-Funktion mit mindestens 3 Speicherplätzen • unter der Tischplatte montiert und durch den Nutzer von der Vorderseite der Tischplatte bedienbar • Mindestens beim Transport darf kein Teil des Bedienelements über die Schmalflächen der Tischplatte überstehen. Sollte ein verschiebbares Bedienelement eingesetzt werden, muss sich das Bedienelement werkzeuglos, leicht (ohne Kraftaufwand) und ohne zu Verklemmen verschieben lassen. • Kein Teil des Bedienelements darf weiter als 20 cm von der rechten seitlichen Schmalfläche der Tischplatte entfernt sein.

Belastbarkeit • mind. 100 kg – dynamisch (bezogen auf den gesamten Tisch)

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horizontale Kabelablage • unter der Tischplatte gegenüber der Nutzerseite angebracht • Breite: mind. 1200 mm • Farbe: RAL 7021 (schwarzgrau), oder vergleichbar • verwindungssteif, stabil • klappbar nach vorne und hinten, um ein einfaches Anschließen/Verkabeln zu ermöglichen.

Schutzkontakt-Steckdosenleiste • in der Kabelablage gegenüber der Nutzerseite angebracht / fixiert • Farbe: Schwarz • nach DIN VDE 0620 • mind. fünf Schutzkontaktsteckdosen (CEE 7/3) • mind. 3 m lange glatte Zuleitung mit Schutzkontaktstecker (CEE 7/7) • gültige GS-Zertifizierung (zum Zeitpunkt der Auslieferung)

3.2 optionales Zubehör

• für den Tisch muss eine passende PC-Halterung verfügbar sein. • Material: Stahl, oder vergleichbar pulverbeschichtet o Farbe RAL 7021 (schwarzgrau), oder vergleichbar o Oberfläche: fein strukturiert o • geeignet für PC-Tower in marktüblicher Größen, insbesondere auch für Mini-Tower (B 170 x H 340 x T 280 mm) • Die PC-Halterung muss zwingend auf den genannten Bildschirmarbeitstisch und die entsprechende Befestigungsvorrichtung auf der Tischplattenunterseite bzw. am Gestell abgestimmt sein.

ACHTUNG! • Tischplatte oder Gestell müssen zur Montage der PC-Halterung vorbereitet sein. • Der Tisch und die entsprechende Befestigungsvorrichtung auf der Tischplattenunterseite bzw. am Gestell muss zwingend auf die entsprechende PC-Halterung abgestimmt sein. • Die PC-Halterung muss auf der rechten und linken Seite des Tisches montierbar sein. • Montageposition: möglichst weit links bzw. rechts außen, um möglichst viel Beinfreiheit zu gewährleisten.

Hinweis • Die PC-Halterung wird bei Bedarf separat und ohne eine entsprechende Ausschreibung beschafft. • Die PC-Halterung ist kein Bestandteil dieser Ausschreibung. • Die PC-Halterung muss einzeln verfügbar sein und darf an keine Mindestabnahmemenge gebunden sein

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4 Kennzeichnung

Jeder Tisch ist auf der Tischplattenunterseite mittig entsprechend nachfolgender Aufstellung und den dazugehörigen Angaben zu kennzeichnen: • Materialnummer (BAIUDBw) • Materialbezeichnung (BAIUDBw) • Auftragnehmer • Lieferdatum (Monat/Jahr) • Auftragsnummer (45xxxxxxxx)

Die Kennzeichnung muss gut lesbar, dauerhaft sowie wisch- und wasserfest sein (Schriftart: Arial; Schriftgröße 13). Das Etikett darf max. 140 mm breit und 80 mm hoch sein.

Neben dieser Kennzeichnung ist jeder Tisch unentfernbar mit dem Wort „BUND“ zu kennzeichnen (Schriftart: Arial; Schriftgröße 72).

5 Verpackung / Versandverpackung

Die Tische sind grundsätzlich so anzuliefern, dass sie unbeschädigt und funktionsfähig beim Empfänger montiert und in Betrieb genommen werden können.

Für Tische, die „frei Verwendungsstelle“ geliefert werden, gibt es keine spezifischen Anforderungen an die Verpackung. Dem Auftragnehmer obliegt die Art und Weise der Verpackung, sodass die obenstehende Anforderung erfüllt ist. Alle Verpackungsmaterialien und Ladungsträger sind nach der Lieferung vom Auftragnehmer wieder mitzunehmen.

6 Lieferumfang

Für Möbel, die „frei Verwendungsstelle“ geliefert werden, obliegt dem Auftragnehmer die Höhe des Vormontagegrades, sodass die obenstehenden Anforderungen erfüllt sind.

Idealerweise werden die Möbel jedoch komplett montiert und aufstellfertig geliefert.

Der Liefertermin wird durch den Auftraggeber vorgegeben und ist im Detail frühzeitig zwischen dem Auftragnehmer und dem bei Abruf vom Auftraggeber genannten Ansprechpartner abzustimmen.

Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt „Bemusterung“) angefordert werden, sind innerhalb von 36 Werktagen und in der vom Auftraggeber definierten Stückzahl zu liefern.

7 Technische Dokumentation

Jedem Tisch ist eine Bedienungs- / Betriebsanleitung inkl. Wartungsvorschrift in deutscher Sprache beizufügen. Diese ist mittels einer transparenten Selbstklebetasche an der Tischunterseite zu befestigen.

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8 Lieferung und Montage

Die Möbel sind deutschlandweit "frei Verwendungsstelle" (z. B. direkt in eine Liegenschaft), zu liefern.

Bei Lieferung "frei Verwendungsstelle" sind die Möbel durch den Auftragnehmer abzuladen, gemäß Angaben des Auftraggebers in die einzelnen Räume der Liegenschaft zu vertragen und am Verwendungsort verwendungsfertig zu montieren. Die Möbel sind nach der Montage zu reinigen, sodass sie keine Verschmutzungen aufweisen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen.

Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen.

Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).

Der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).

Darüber hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt.

Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen: handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und o Möbelbeschlägen

Der Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.

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9 Qualitätsanforderungen

9.1 Allgemeine Anforderungen

Der Tisch ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.

Die Tische müssen den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:

• Nachhaltigkeit: Blauer Engel (DE-UZ 38) o  Nachweis: Zertifikat zum „Blauen Engel“ oder alternativ Prüfbericht zur Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel zutreffenden Vergabekriterien des „Blauen Engels“, ausgestellt durch ein GS- akkreditiertes Labor / Prüfinstitut oder ein von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut. • Sicherheit: GS-Zeichen o  Nachweis: GS-Zertifikat, ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor / Prüfinstitut Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5 o („Schwingungsprüfung“ für Tische, die sitzend genutzt werden.)  Nachweis: GS-Zertifikat oder Prüfbericht, ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor / Prüfinstitut

Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache spätestens vier Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert vorzulegen und vorzuhalten. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.

9.2 Spezielle Anforderungen

• Die verwendete Spanplatte (ohne Beschichtung) muss mind. der Emissionsklasse E0,5 (nach DIN EN 717-1) bzw. E1 (nach DIN EN 16516) entsprechen.

Nach Aufforderung sind dem Auftraggeber zu den in diesem Punkt genannten Anforderungen die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

9.3 Sonstige Anforderungen

• Es dürfen keine Cr (VI)-haltigen Beschichtungen eingesetzt werden.

10 Garantie

mind. 3 Jahre Garantie Die Garantie umfasst die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung.

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11 Qualitätssicherung

Grundsätzlich muss der Auftragnehmer (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) die Prozesse zur Herstellung der Möbel und der Ersatzteile so gestalten, dass die definierten Anforderungen an die Möbel erfüllt werden können. Der Auftragnehmer muss ein Qualitätsmanagement innerhalb seines Unternehmens verankern und über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum der Möbel und der Ersatzteile aufrechterhalten. Das Qualitätsmanagement muss mindestens die folgenden Bestandteile umfassen: • schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem Qualitätsmanagementhandbuch • Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekauften Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen • Prozesse für Wareneingangsprüfungen • Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen • Prozesse für Warenausgangsprüfungen • schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen • schriftliche Dokumentation der Prüfungen • systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen

Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Anfrage auszuhändigen.

Zudem behält sich die auftragserteilende Dienststelle geeignete Maßnahmen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit vor (z.B. Feststellungen anlässlich eines Firmenbesuchs, Besichtigung der Produktion, Einholung von Referenzen, o.ä.). Hierzu ist auf Verlangen Zutritt zu den Produktionsstätten zu gewähren.

12 Nachhaltigkeit - Holzherkunft

Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage „Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten“ nachgewiesen werden.

Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.

13 Einzureichende Dokumente

Zusätzlich zu den ggf. bereits genannten Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind mind. folgende Dokumente in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen: • ausführliches technisches Datenblatt (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels) Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen (Punkt 3 und 3.1) enthalten. Eine Abschrift der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen und/oder die Angabe von Mindest- bzw. Maximalwerten ist nicht zulässig. • Informationen welches der genannten Dekore ausgewählt wurde bzw. geliefert würde

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

• ausführliches technisches Datenblatt der optional verfügbaren PC-Halterung (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze) Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen (Punkt 3.2) enthalten. Eine Abschrift der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen und/oder die Angabe von Mindest- bzw. Maximalwerten ist nicht zulässig. • Weitere Informationen zur PC-Halterung: Brutto-Preis je PC-Halterung in € o

14 Wichtige Hinweise

Bei allen einzureichenden Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Anforderungen zu beachten: • Die einzureichenden Dokumente, Nachweise und Zertifikate sowie ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden (können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält. • Sofern nicht abweichend beschrieben, müssen alle Dokumente in digitaler Form als PDF und ausschließlich in deutscher Sprache eingereicht werden. • Alle Dokumente sind so zu benennen, dass eindeutig aus dem Dateinamen hervorgeht, um welches Dokument es sich handelt. Werden größere Mengen an Dokumenten an den Auftraggeber übergeben, soll durch den Bieter eine übersichtliche Ordnerstruktur angelegt werden, in der die einzelnen Dokumente thematisch sortiert übergeben werden.

15 Ersatzteile

Die Lieferung von Ersatzteilen (z.B. für bewegliche Bauteile, Beschläge, ...) ist für die Dauer von 10 Jahren zu garantieren. Die Dauer gilt ab dem Lieferzeitpunkt der jeweiligen Möbel. Die Ersatzteile müssen gleich oder gleichwertig zu den Originalbauteilen sein.

Die folgenden Bauteile gelten als Ersatzteile: (Die Definition gilt als Empfehlung und ist an die tatsächliche Konstruktion des Auftragnehmers anzupassen. Weitere sinnvolle Ersatzteile sind nach Ermessen des Auftragnehmers zu ergänzen, falls zutreffend.) • 1 x Tischplatte, mit Befestigungsmaterial (die Montageposition der Gestellbauteile muss bei Lieferung als Ersatzteil durch Vorbohrungen oder vergleichbare konstruktive Hilfestellungen werkseitig vorgegeben werden) • 1 x Bedienelement, mit Befestigungsmaterial • 1 x Paar Hubsäulen (links / rechts), mit Befestigungsmaterial • 1 x Paar Füße (links / rechts), inkl. Höhenverstellmechanismus, mit Befestigungsmaterial • 4 x Stellfuß für Höhenverstellmechanismus • weitere sinnvolle Ersatzteile nach Ermessen des Auftragnehmers, falls zutreffend

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

Der Ausschreibungssieger verpflichtet sich, dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert einen Ersatzteilkatalog, in digitaler Form (PDF-Format), zur Verfügung zu stellen. Die folgenden Informationen müssen Inhalt des Katalogs sein: • Zuordnung, für welche Möbel die Ersatzteile verwendbar sind, über Materialbezeichnung und Materialnummer des Möbels und Lieferdatum des Möbels (Monat/Jahr) • eindeutige Identifikation des Ersatzteils (Bezeichnung und Artikelnummer) • Abbildung des Ersatzteils • Anzahl der Ersatzteile je Verpackungseinheit (Mindestabnahmemenge) • Brutto-Preis der jeweiligen Ersatzteile in € • Versandkosten für den Versand nach Deutschland, in €, für die einzelnen Ersatzteile

16 Bemusterung

Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber innerhalb von 24 Werktagen auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-) Montagegrad, Kennzeichnung,…) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen, lediglich die Verpackung darf abweichen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde.

Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen.

Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: • Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. • Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. • Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren. Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

17 Sonstige Bestimmungen

Verweist die Leistungsbeschreibung auf definierte technische Anforderungen, insbesondere Normen, mit denen europäische und internationale Normen umgesetzt werden (d.h. DIN EN und DIN ISO) sowie internationale zivile Normen, so akzeptiert der Auftraggeber auch gleichwertige technische Ausführungen. Die Gleichwertigkeit hat der Auftragnehmer in seinem Angebot darzulegen. Beziehen sich die Leistungsbeschreibungen auf bestimmte Güte- oder Umweltzeichen (z.B. Kennzeichnung „Blauer Engel“), so ist auch die Vorlage eines gleichwertigen Güte- oder Umweltzeichens bzw. Zertifikats zulässig. Soweit die Leistungsbeschreibungen eine Konformitätserklärung einer Gutachterstelle voraussetzen, welche nach DIN EN 45011 „Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben“ oder durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert ist, wird der Auftraggeber auch die Konformitätserklärungen anderer nationalen Akkreditierungsstellen i.S.d. der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akzeptieren.

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

Soweit die Leistungsbeschreibung Verweise auf ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder vergleichbar“ enthalten, ist diese Formulierung mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ i.S.d. § 31 VgV inhaltlich deckungsgleich. Soweit für die Erbringung bestimmter Leistungen eine Zulassung in Deutschland (Zulassungen der Bundesländer) vorausgesetzt wird, ist diese Voraussetzung auch dann erfüllt, wenn eine vergleichbare Qualifikation bzw. Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben wurde und zur Berufsausübung in Deutschland nach den Bestimmungen der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG vom 30. September 2005, berechtigt. Entsprechende landesrechtliche Anmeldungs- und Anerkennungspflichten sind zu beachten.

Bitte bestätigen Sie hier durch Unterschrift und Firmenstempel die Einhaltung der Leistungsbeschreibung sowie die Gültigkeit der von Ihnen vorstehend gemachten Angaben.

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Unterschrift, Firmenstempel

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