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VV622_04_LB_WA103140-Tisch_4-Bein_80x80cm_V1_GC_fV.pdf

Büromöbel für Büroräume

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 08:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

Leistungsbeschreibung

Möbelspezifische Anforderungen

Möbel: 4-Bein-Tisch, 80 x 80 cm

Materialnummer und WA103140 NM2026, Tisch, 4-Bein, 80 x 80 Materialbezeichnung: cm

Inhalt

1 Kurzbeschreibung und Anwendungsbereich ................................................................. 2

2 Allgemeines .................................................................................................................. 2

3 Anforderungen an das Gesamtmöbel ........................................................................... 4

4 Spezifische Anforderungen an Baugruppen und Bauteile des Möbels ......................... 4

4.1 Gestell ..................................................................................................................... 4

4.2 Tischplatte ............................................................................................................... 5

5 Kennzeichnung des Möbels .......................................................................................... 6

6 Vormontage, Verpackung und Lieferung ....................................................................... 6

7 Ersatzteile ..................................................................................................................... 6

8 Montagematerial und Benutzerinformation ................................................................... 7

9 Bieterangaben – Auszufüllen durch den Bieter ............................................................. 8

10 Eigenerklärung – Auszufüllen durch den Bieter ............................................................ 9

I. Anhang – Beispielhafte Umsetzungsvarianten und weitere Informationen ................. 10

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

1 Kurzbeschreibung und Anwendungsbereich

In dieser Leistungsbeschreibung sind möbelspezifische Anforderungen an das auf dem Titelblatt genannte Möbel zur Ausstattung der Liegenschaften der Bundeswehr formuliert.

Das Möbel dient zum Essen und Ablegen von dienstlichen und persönlichen Gegenständen der Soldaten in Wohn-, Unterrichts- und Aufenthaltsräumen in diesen Liegenschaften.

2 Allgemeines

Die in dieser Leistungsbeschreibung definierten möbelspezifischen Anforderungen sind zusätzlich zu den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung „Allgemeine Anforderungen für Möbel der Bundeswehr" (nachfolgend „allgemeine Leistungsbeschreibung“) einzuhalten.

Werden in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Anforderungen definiert, die denen der allgemeinen Leistungsbeschreibung entgegenstehen, gelten die Anforderungen der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung.

Baugruppen und Bauteile des Möbels und deren Lage zueinander sind dem zugehörigen Zeichnungssatz zu entnehmen. Maße und Winkel, die in der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung nicht definiert sind, sind dem Zeichnungssatz zu entnehmen. Sofern nicht anders angegeben, sollen im Zeichnungssatz rechtwinklig dargestellte Geometrien am Möbel rechtwinklig sein, und im Zeichnungssatz parallel dargestellte Geometrien sollen am Möbel parallel zueinander liegen.

Werden in der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Maße und andere Anforderungen definiert, die denen des zugehörigen Zeichnungssatzes entgegenstehen, gelten die Anforderungen der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung.

Alle Maß-, Winkel- und Lageangaben beziehen sich auf den fertig bearbeiteten und beschichteten Zustand der Bauteile und Baugruppen.

Alle in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung (mit dem zugehörigen Zeichnungssatz) definierten Maß-, Winkel- und Lageangaben sind – sofern nicht abweichend angegeben – wie folgt toleriert:

  • für Bauteile und Baugruppen aus Holz und Holzwerkstoffen: Holztoleranzreihe HT 25 gemäß DIN 68100 (bei einem Feuchtegehalt u von 10 %),

  • für Bauteile und Baugruppen aus Metall: Toleranzklasse m gemäß DIN ISO 2768-1.

Werden Minimalmaße angegeben, gilt eine Toleranz von - 0 mm. Werden Maximalmaße angegeben, gilt eine Toleranz von + 0 mm. Maß- und Winkeltoleranzen für das Möbel ergeben sich aus den Maß- und Winkeltoleranzen für die einzelnen Bauteile und Baugruppen, sofern nicht abweichend angegeben.

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter gegebenenfalls Angaben zur konkreten Umsetzung der in den Leistungsbeschreibungen genannten Anforderungen machen. Hinweise zum Ausfüllen des Dokumentes können der allgemeinen Leistungsbeschreibung im Punkt „Hinweise zum Vorgehen bei der Ausschreibung – Nachweisdokumente – Bieterangaben“ entnommen werden. Ob und welche Bieterangaben gemacht werden müssen, ist Punkt 9 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

In Anhang I dieser Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf beispielhafte Umsetzungsvarianten abgebildet, mit denen die Anforderungen erfüllt werden könnten. Die Abbildungen dienen zum Verständnis, und sollen Funktionsprinzipien verdeutlichen und bei der Konstruktion der Möbel helfen. Die detaillierte Ausführung obliegt dem Bieter und muss die beschriebenen Anforderungen erfüllen.

Gibt es einen zugehörigen Bewertungsbogen, wird im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung ein Möbel nach definierten Kriterien bewertet (siehe Punkt "Bemusterung"). Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis direkt bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem Bewertungsbogen zu entnehmen.

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3 Anforderungen an das Gesamtmöbel

Der Tisch muss die Anforderungen an die Schwingungsfreiheit gemäß DGUV-Grundsatz 315-410 – „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland", Punkt 2.5 – „Schwingungsprüfung" für Tische, die sitzend genutzt werden, erfüllen. Die Erfüllung der Anforderung ist durch eine zusätzliche Prüfung einer GS-akkreditierten Prüfstelle nachzuweisen.

Die Nachweisdokumente sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor der ersten Lieferung vorzulegen und ab diesem Zeitpunkt vorzuhalten (siehe allgemeine Leistungsbeschreibung, Punkt 3.1.3.4).

Die Nachweisdokumente müssen bei Produktänderungen aktualisiert werden, sofern das nötig ist. Die aktualisierten Dokumente sind dem Auftraggeber unaufgefordert spätestens vier Wochen vor der ersten Lieferung des geänderten Möbels vorzulegen (siehe allgemeine Leistungsbeschreibung, Punkt 4).

4 Spezifische Anforderungen an Baugruppen und Bauteile des Möbels

4.1 Gestell

Die Höhe des Gestells ohne der Stellfüße, aber inklusive des eingesteckten Stopfens für den Höhenverstellmechanismus, muss 712 mm betragen.

Die Beine und Zargen müssen aus einem Stahlrohr gefertigt werden. Der Querschnitt der Beine muss quadratisch sein. Der Querschnitt der Zargen muss quadratisch oder rechteckig sein.

Die Zargenhöhe muss im beschichteten Zustand mindestens 34 mm und maximal 46 mm betragen.

Die Zargen müssen gegenüber den Außenflächen der Beine auf beiden Seiten um das Maß (Kantenradius an den Längskanten der Beine + 2 mm) zurückstehen (Toleranz: ± 1,0 mm).

Der Beinquerschnitt muss mindestens 34 x 34 mm und maximal 46 x 46 mm betragen.

Der Kantenradius an den Längskanten der Beine und der Zargen muss mindestens 3 mm und maximal 5 mm betragen.

Der Tisch ist so zu konstruieren, dass die Beine erst am Ort der Montage mit der Tischplatte bzw. dem Gestell verbunden werden können. Die Beine müssen einfach und mit handelsüblichem Werkzeug montiert werden können.

An der Unterseite der Beine soll ein Höhenverstellmechanismus bestehend aus einem in das Rohr eingestecktem Stopfen mit Gewinde und einem Stellfuß (Gewindestab mit Gleiter) angebracht werden. Die Verstellung soll von Hand und ohne Nutzung eines Werkzeugs

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

möglich sein. Der Verstellbereich muss mindestens 15 mm betragen. Der Gleiter (ohne Gewindestab) darf maximal 8 mm hoch sein.

Der Gleiter oder der gesamte Stellfuß muss bei Abnutzung einfach und mit handelsüblichem Werkzeug austauschbar sein. Der Gleiter muss aus Kunststoff bestehen, der so beschaffen ist, dass keine störenden Abriebspuren auf dem Boden entstehen. Filz darf nicht verwendet werden. Abweichend zur allgemeinen Leistungsbeschreibung darf die Farbe des Kunststoffs so ausgeführt werden, dass das Gesamtbild nicht gestört wird. Die Kanten des Gleiters müssen so ausgeführt werden, dass bei bestimmungsgemäßem oder üblicherweise zu erwartendem Gebrauch keine Schäden am Bauteil oder Boden entstehen (z. B. gerundet oder gefast).

Der Gewindestab muss aus Metall bestehen.

Der Stopfen muss aus Kunststoff bestehen und die sichtbare Höhe des eingesteckten Stopfens darf maximal 8 mm betragen. Der Stopfen muss so dimensioniert sein, dass er fest im Rohr sitzt und seine Seitenflächen bündig zu den Seitenflächen des Gestellbeins liegen.

Die Länge der Beine ist um die sichtbare Höhe des Stopfens so zu kürzen, dass die oben angegebene Gestellhöhe erreicht wird.

Die Stellfüße müssen bei Auslieferung so voreingestellt sein, dass die geforderte Gesamthöhe von 750 mm erreicht wird (Toleranz: +/- 1,0 mm).

4.2 Tischplatte

Die Tischplatte muss aus einer Spanplatte oder einer MDF-Platte bestehen, die beidseitig mit HPL beschichtet sein muss.

Die Tischplatte muss eine Gesamtdicke von 25 mm bis 27 mm aufweisen (Toleranz: +/- 0,3 mm).

Das Dekor der HPL-Beschichtung auf der Oberseite muss dem „Eichendekor" entsprechen. Das Dekor der HPL-Beschichtung auf der Unterseite kann identisch sein zur Beschichtung auf der Tischplattenoberseite oder es muss dem „grauen, unifarbenen Dekor“ entsprechen.

Alle Schmalflächen der Tischplatte gelten als bei der üblichen Benutzung sichtbare Schmalflächen. Abweichend zur allgemeinen Leistungsbeschreibung sind die Schmalflächenbeschichtungen mit einem PUR-Klebstoff zu verkleben.

Die Tischplatte muss fest auf dem Gestell montiert werden, sodass die Tischplatte umlaufend gleichmäßig 30 mm über dem Gestell (bzw. den äußeren Breitflächen der Beine) übersteht (Toleranz: ± 1,0 mm). Die Montageposition muss durch Vorbohrungen, einen Formschluss zwischen Gestell und Tischplatte oder vergleichbare konstruktive Hilfestellungen werkseitig vorgegeben werden.

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5 Kennzeichnung des Möbels

Die Kennzeichnung ist mittig an der Tischplattenunterseite anzubringen.

6 Vormontage, Verpackung und Lieferung

Für Möbel, die „frei Verwendungsstelle“ geliefert werden, obliegt dem Auftragnehmer die Höhe des Vormontagegrades, sodass die obenstehenden Anforderungen erfüllt sind.

Der Liefertermin wird durch den Auftraggeber vorgegeben und ist im Detail frühzeitig zwischen dem Auftragnehmer und dem bei Abruf vom Auftraggeber genannten Ansprechpartner abzustimmen.

Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt „Bemusterung“) angefordert werden, sind innerhalb von 24 Werktagen und in der vom Auftraggeber definierten Stückzahl zu liefern.

7 Ersatzteile

Die folgenden Bauteile gelten als Ersatzteile:

  • 1 x Tischplatte, mit vormontierten Zargen gemäß Auslieferzustand, mit Befestigungsmaterial, ohne Befestigungshilfsmittel für die Beine

  • 4 x Bein, ohne Stellfuß, inkl. Stopfen für Höhenverstellmechanismus, mit Befestigungsmaterial

  • 2 x Längszargen, mit Befestigungsmaterial

  • 2 x Querzargen, mit Befestigungsmaterial

  • 4 x Stellfuß, ohne Stopfen für Höhenverstellmechanismus

  • weitere sinnvolle Ersatzteile nach Ermessen des Auftragnehmers, falls zutreffend

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

8 Montagematerial und Benutzerinformation

Der Beschlagsbeutel mit der Montageanleitung und dem Montagematerial muss an der Unterseite der Tischplatte angebracht werden.

Das folgende Montagematerial muss mitgeliefert werden:

  • Montagematerial zur Befestigung der Beine und Zargen

  • Abdeckkappen, falls notwendig

Die Montageanleitung muss zusätzlich keine weiteren Informationen enthalten.

Die Benutzerinformation muss zusätzlich keine Informationen enthalten.

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

9 Bieterangaben – Auszufüllen durch den Bieter

Es müssen die Bieterangaben gemäß der nachfolgenden Tabelle gemacht werden.

Anforderung / InformationGeforderte AngabeAngabe des Bieters (durch Bieter auszufüllen)
Das Dekor der HPL-Beschichtung auf der Oberseite [der Tischplatte] muss dem "Eichendekor" entsprechen.Hersteller und Bezeichnung der Beschichtung, ggf. Artikelnummer:z. B. BESCHREIBUNG
Das Dekor der HPL-Beschichtung auf der Unterseite [der Tischplatte] kann identisch sein zur Beschichtung auf der Tischplattenoberseite oder es muss dem "grauen, unifarbenen Dekor" entsprechen.Hersteller und Bezeichnung der Beschichtung, ggf. Artikelnummer:z. B. BESCHREIBUNG

Tabelle 1 - Bieterangaben

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

10 Eigenerklärung – Auszufüllen durch den Bieter

Hiermit erklären wir als Bieter die Gültigkeit der in Punkt 9 gemachten Angaben.

Weiterhin erklären wir, dass die beschriebenen Anforderungen der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden.

Bieter (Firmenname)z. B. FIRMENNAME GmbH
Vollständiger Name des Ansprechpartnersz. B. VORNAME NACHNAME
Position des AnsprechpartnersBESCHREIBUNG DER POSITION
Datumxx.xx.202x
Unterschrift und Firmenstempel

Tabelle 2 – Eigenerklärung

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

I. Anhang – Beispielhafte Umsetzungsvarianten und weitere Informationen

Falls zutreffend, werden in diesem Anhang der Leistungsbeschreibung beispielhafte Umsetzungsvarianten abgebildet, mit denen die Anforderungen erfüllt werden könnten. Die Abbildungen dienen zum Verständnis, und sollen Funktionsprinzipien verdeutlichen und bei der Konstruktion der Möbel helfen. Die detaillierte Ausführung obliegt dem Bieter und muss die beschriebenen Anforderungen erfüllen.

Es gibt aktuell keine Abbildungen zu beispielhaften Umsetzungsvarianten.

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