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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)
Leistungsbeschreibung
Stand: 14.08.2026
NM2026, Aktenschrank, quer, Oberteil, 120 cm
Materialnummer: WA021330
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1 Allgemeines
In dieser Leistungsbeschreibung werden möbelspezifische Anforderungen formuliert. Zusätzlich sind die, in einer separaten Leistungsbeschreibung formulierten allgemeinen technischen Anforderungen zu beachten und zu erfüllen / einzuhalten.
Werden in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Anforderungen definiert, die denen der allgemeinen technischen Leistungsbeschreibung entgegenstehen, gelten die Anforderungen der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung.
Alle Maß-, Winkel- und Lageangaben beziehen sich auf den fertig bearbeiteten und beschichteten Zustand der Bauteile und Baugruppen.
Alle in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung (mit dem ggf. zugehörigen Zeichnungssatz) definierten Maß-, Winkel- und Lageangaben sind – sofern nicht abweichend angegeben – wie folgt toleriert: • für Bauteile und Baugruppen aus Holz und Holzwerkstoffen: Holztoleranzreihe HT 25 gemäß DIN 68100 (bei einem Feuchtegehalt u von 10 %), • für Bauteile und Baugruppen aus Metall: Toleranzklasse m gemäß DIN ISO 2768-1.
Werden Minimalmaße angegeben, gilt eine Toleranz von - 0 mm (sofern nicht abweichend angegeben). Werden Maximalmaße angegeben, gilt eine Toleranz von + 0 mm (sofern nicht abweichend angegeben). Maß- und Winkeltoleranzen für das Möbel ergeben sich aus den Maß- und Winkeltoleranzen für die einzelnen Bauteile und Baugruppen, sofern nicht abweichend angegeben.
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2 Anwendungsbereich / Einsatzgebiet
Der Aktenschrank dient zum Aufbewahren von Akten in Stehordnern in Büro- und Arbeitsräumen in den Liegenschaften der Bundeswehr.
3 Allgemeine Informationen
Bei Bedarf muss es möglich sein aus den folgenden zwei Schrankmodulen eine entsprechende Schrankkombination herzustellen: • WA021330: NM2026, Aktenschrank, quer, Oberteil, 120 cm • WA021230: NM2026, Aktenschrank, quer, Unterteil, 120 cm
4 Technische Forderungen
• Maße: Breite: 1200 mm o Tiefe: 400 mm o Höhe: 800 mm o • Die Gesamthöhe (Unterteil und Oberteil) muss 2000 mm betragen. • Der Boden des Aktenschranks (Oberteil) ist so anzufertigen, dass das entsprechende Oberteil wiederlösbar und beschädigungsfrei mit dem Schrankunterteil verbunden werden kann. Die Kompatibilität der Schränke (Unterteil und Oberteil) ist zwingend sicherzustellen! • Die für die Verbindung der beiden Schränke (Oberteil und Unterteil) benötigten Verbindungelemente (bspw. Korpusverbinder) sind mitzuliefern. • Der Oberboden muss durchgehend sein (der Oberboden muss auf den Seiten aufliegen). • Der Unterboden muss zwischen den Seiten liegen. • Der Korpus ist zu verleimen. Lösbare Korpusverbinder (Exzenterverbinder, etc.) sind nicht zugelassen. • Der Schrank ist mit zwei Schiebetüren auszustatten. • Beide Türen müssen mit einem gemeinsamen Schloss abschließbar sein. • Das Schloss ist in der rechten Türe zu montieren. • Die Führungsschienen der Schiebetüren sind flächenbündig bzw. nahezu flächenbündig (Aufbau/Überstand: max. 2 mm) auszuführen. • Der Schrank muss über eine Mittelseite verfügen. • Die Korpusseiten (inkl. Mittelseite) müssen mit Lochreihenbohrungen ausgestattet sein Lochabstand (Raster): 25 mm oder 32 mm) o Durchmesser Lochreihenbohrungen: einheitlich 3 mm oder 5 mm o Abstand Lochreihenbohrungen zum Oberboden bzw. Boden: max. 100 mm o • Der Schrank ist mit insg. vier Einlegeböden auszustatten (zwei je Schrankseite). Die Einlegeböden sind in für DIN A4- Ordner geeigneten Höhen zu montieren und mit geeigneten Mitteln gegen Kippen und Herausziehen zu sichern. • Im bzw. am Unterboden ist eine ausziehbare Ordnerablage zu integrieren. • Der Schrank muss so konstruiert sein, dass ein mehrmaliges Umstellen, auch in andere Liegenschaften, problemlos möglich ist. Zudem muss der Schrank an die hohen Belastungen im militärischen Alltag angepasst sein.
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• In jede Schrankseite muss ein 520 x 300 x 350 mm (BxTxH) großer Fächereinsatz eingeschoben werden können. Die lichte Breite der Öffnung einer Schrankseite muss deshalb mind. 530 mm betragen. • Alle eingesetzten Materialien müssen dauerhaft für die beschriebene Anwendung im Objektbereich geeignet sein • Alle Teile müssen glatt und frei von scharfen Kanten sein
4.1 Anforderungen an einzelne Bauteile / Baugruppen
Korpus • Stärke: mind. 19 mm, max. 25 mm • Spanplatte, beidseitig melaminbeschichtet zulässige Dekore o Egger, Steingrau, U727, ST9 Pfleiderer, Congo, U 16002 SD Fundermax, Fango, 2206 MT Kaindl, Terragrau, 27010 MN Sonae Arauco, Discrete L5239 SC • Schmalflächenbeschichtung Als bei der üblichen Benutzung sichtbare Schmalflächen gelten: o Vordere Schmalflächen der Seiten und des Unterbodens Alle vier Schmalflächen des Oberbodens Als bei der üblichen Benutzung nicht sichtbare Schmalflächen gelten: o Hintere und untere Schmalflächen der Seiten Hintere Schmalflächen des Unterbodens Abweichend zur allgemeinen technischen Leistungsbeschreibung müssen die o oberen Schmalflächen der Seiten sowie die seitlichen Schmalflächen des Unterbodens nicht beschichtet werden. • Rückwand Stärke: mind. 8 mm o Spanplatte oder MDF, beidseitig melaminbeschichtet o zulässige Dekore • Egger, Steingrau, U727, ST9 • Pfleiderer, Congo, U 16002 SD • Fundermax, Fango, 2206 MT • Kaindl, Terragrau, 27010 MN • Sonae Arauco, Discrete L5239 SC Abweichend zur allgemeinen technischen Leistungsbeschreibung müssen die Schmalflächen der Rückwand nicht beschichtet werden.
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Fachböden • Stärke: mind. 19 mm, max. 25 mm • Spanplatte, beidseitig melaminbeschichtet zulässige Dekore o Egger, Steingrau, U727, ST9 Pfleiderer, Congo, U 16002 SD Fundermax, Fango, 2206 MT Kaindl, Terragrau, 27010 MN Sonae Arauco, Discrete L5239 SC • Schmalflächenbeschichtung Als bei der üblichen Benutzung sichtbare Schmalflächen gelten: o Vordere Schmalflächen Als bei der üblichen Benutzung nicht sichtbare Schmalflächen gelten: o Hintere und seitliche Schmalflächen
Schiebetüren • Stärke: 19 mm (Toleranz: ± 0,3 mm) • Spanplatte, beidseitig melaminbeschichtet zulässige Dekore o Egger, Vicenza Eiche, H3157, ST12 Pfleiderer, Lindberg Eiche, R 20021, NW Sonae Arauco, Lorca Oak, M 4289 SMA • Schmalflächenbeschichtung Als bei der üblichen Benutzung sichtbare Schmalflächen gelten: o Alle vier Schmalflächen • inkl. flächenbündig bzw. nahezu flächenbündig ausgeführter Griffleist über die gesamte Höhe.
Griffleiste • Material: Metall • Farbe: RAL 7021 (Schwarzgrau) • mit Schiebetür verschraubt • Griffleisten gelten als „sonstige Bauteile aus Metall“
Schließsystem / Schloss • Das Schloss ist zu den Türen passend zu wählen. • Es muss Aufbruchversuchen ohne Werkzeug standhalten. • Es sind verschiedene Schließungen zu liefern. • Die Schlüssel (2 Stück) sind für die Auslieferung unverlierbar am Schrank zu befestigen.
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Ordnerablage • ausziehbar • zur Ablage eines breiten DIN A 4 Ordners geeignet • Farbe: RAL 7021 schwarzgrau (oder vergleichbar) • kratzfest, abriebfest, reinigungsmittelbeständig
5 Kennzeichnung
Jeder Schrank ist auf der Innenseite des Oberbodens, links im Bereich der Vorderkante entsprechend nachfolgender Aufstellung und den dazugehörigen Angaben zu kennzeichnen:
• Materialnummer • Auftragnehmer • Lieferdatum (Monat/Jahr) • Auftragsnummer (45xxxxxxxxxx)
Die Kennzeichnung muss gut lesbar sein und hat unter Verwendung von schwarzer wisch- und wasserfester Farbe auf einem nicht ablösbarem weißem Aufklebeetikett/Selbstklebeschild (Schriftart: Arial; Schriftgröße 13) zu erfolgen. Das Etikett darf max. 140 mm breit und 80 mm hoch sein.
Neben dieser Kennzeichnung ist jeder Schrank mit dem Wort „BUND“ zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung muss unentfernbar auf der Rückseite der Rückwand erfolgen (Schriftart: Arial; Schriftgröße 72).
6 Verpackung / Versandverpackung
Die Möbel sind grundsätzlich so anzuliefern, dass sie unbeschädigt und funktionsfähig beim Empfänger montiert und in Betrieb genommen werden können.
Für Möbel, die „frei Verwendungsstelle“ geliefert werden, gibt es keine spezifischen Anforderungen an die Verpackung. Dem Auftragnehmer obliegt die Art und Weise der Verpackung, sodass die obenstehende Anforderung erfüllt ist. Alle Verpackungsmaterialien und Ladungsträger sind nach der Lieferung vom Auftragnehmer wieder mitzunehmen.
7 Lieferumfang
Für Möbel, die „frei Verwendungsstelle“ geliefert werden, obliegt dem Auftragnehmer die Höhe des Vormontagegrades, sodass die obenstehenden Anforderungen erfüllt sind.
Idealerweise werden die Möbel jedoch komplett montiert und aufstellfertig geliefert.
Der Liefertermin wird durch den Auftraggeber vorgegeben und ist im Detail frühzeitig zwischen dem Auftragnehmer und dem bei Abruf vom Auftraggeber genannten Ansprechpartner abzustimmen.
Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt „Bemusterung“) angefordert werden, sind innerhalb von 36 Werktagen und in der vom Auftraggeber definierten Stückzahl zu liefern.
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8 Lieferung und Montage
Die Möbel sind deutschlandweit "frei Verwendungsstelle" (z. B. direkt in eine Liegenschaft), zu liefern.
Bei Lieferung "frei Verwendungsstelle" sind die Möbel durch den Auftragnehmer abzuladen, gemäß Angaben des Auftraggebers in die einzelnen Räume der Liegenschaft zu vertragen und am Verwendungsort verwendungsfertig zu montieren. Die Möbel sind nach der Montage zu reinigen, sodass sie keine Verschmutzungen aufweisen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen.
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen.
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Darüber hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt.
Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen: handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und o Möbelbeschlägen
Der Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.
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9 Qualitätsanforderungen
9.1 Allgemeine Anforderungen
Der Schrank ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffende. Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.
Die Schränke müssen den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:
• Nachhaltigkeit: Blauer Engel (DE-UZ 38) o Nachweis: o Zertifikat zum „Blauen Engel“ oder alternativ Prüfbericht zur Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel zutreffenden Vergabekriterien des „Blauen Engels“, ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor / Prüfinstitut oder ein von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut. • Sicherheit: GS-Zeichen (DIN EN 16121 – Prüfstufe 2) o Nachweis: o GS-Zertifikat, ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor / Prüfinstitut • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 16121 – Prüfstufe 2 o DIN 68874 - Beanspruchungsgruppe L 75 o Nachweis: Bestätigung / Prüfbericht, ausgestellt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut oder ein GS-akkreditiertes Labor / Prüfinstitut.
Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache spätestens vier Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert vorzulegen und vorzuhalten. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
9.2 Sonstige Anforderungen
• Die verwendeten Klebemittel müssen lösemittel- und isocyanatfrei sein und eine dauerhafte Endfestigkeit aufweisen. • Es dürfen keine Cr (VI)-haltigen Beschichtungen eingesetzt werden.
10 Garantie
mind. 3 Jahre Garantie Die Garantie umfasst die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung.
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11 Qualitätssicherung
Grundsätzlich muss der Auftragnehmer (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) die Prozesse zur Herstellung der Möbel und der Ersatzteile so gestalten, dass die definierten Anforderungen an die Möbel erfüllt werden können. Der Auftragnehmer muss ein Qualitätsmanagement innerhalb seines Unternehmens verankern und über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum der Möbel und der Ersatzteile aufrechterhalten. Das Qualitätsmanagement muss mindestens die folgenden Bestandteile umfassen: • schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem Qualitätsmanagementhandbuch • Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekauften Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen • Prozesse für Wareneingangsprüfungen • Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen • Prozesse für Warenausgangsprüfungen • schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen • schriftliche Dokumentation der Prüfungen • systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen
Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Anfrage auszuhändigen.
Zudem behält sich die auftragserteilende Dienststelle geeignete Maßnahmen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit vor (z.B. Feststellungen anlässlich eines Firmenbesuchs, Besichtigung der Produktion, Einholung von Referenzen, o.ä.). Hierzu ist auf Verlangen Zutritt zu den Produktionsstätten zu gewähren.
12 Nachhaltigkeit - Holzherkunft
Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage „Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten“ nachgewiesen werden.
Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
13 Einzureichende Dokumente
Zusätzlich zu den ggf. bereits genannten Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind mind. folgende Dokumente in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen: • ausführliches technisches Datenblatt (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels) Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen (Punkt 4) enthalten. Eine Abschrift der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen und/oder die Angabe von Mindest- bzw. Maximalwerten ist nicht zulässig. • Informationen welches der genannten Dekore ausgewählt wurde bzw. geliefert würde
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14 Wichtige Hinweise
Bei allen einzureichenden Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Anforderungen zu beachten: • Die einzureichenden Dokumente, Nachweise und Zertifikate sowie ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden (können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält. • Sofern nicht abweichend beschrieben, müssen alle Dokumente in digitaler Form als PDF und ausschließlich in deutscher Sprache eingereicht werden. • Alle Dokumente sind so zu benennen, dass eindeutig aus dem Dateinamen hervorgeht, um welches Dokument es sich handelt. Werden größere Mengen an Dokumenten an den Auftraggeber übergeben, soll durch den Bieter eine übersichtliche Ordnerstruktur angelegt werden, in der die einzelnen Dokumente thematisch sortiert übergeben werden.
15 Ersatzteile
Die Lieferung von Ersatzteilen (z.B. für bewegliche Bauteile, Beschläge, ...) ist für die Dauer von 10 Jahren zu garantieren. Die Dauer gilt ab dem Lieferzeitpunkt der jeweiligen Möbel. Die Ersatzteile müssen gleich oder gleichwertig zu den Originalbauteilen sein.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mindestens zwei Wochen vor Lieferbeginn, dem Auftraggeber unaufgefordert einen elektronischen/ digitalen Teilekatalog (PDF-Datei), über die im Vertragsgegenstand verbauten, austauschbaren Komponenten und Verschleißteile zuzusenden.
Die folgenden Informationen müssen Inhalt des Katalogs sein: • Zuordnung, für welche Möbel die Ersatzteile verwendbar sind, über Materialbezeichnung und Materialnummer des Möbels und Lieferdatum des Möbels (Monat/Jahr) • eindeutige Identifikation des Ersatzteils (Bezeichnung und Artikelnummer) • Abbildung des Ersatzteils • Anzahl der Ersatzteile je Verpackungseinheit (Mindestabnahmemenge) • Brutto-Preis der jeweiligen Ersatzteile in € • Versandkosten für den Versand nach Deutschland, in €, für die einzelnen Ersatzteile
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16 Bemusterung
Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber innerhalb von 36 Werktagen auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-) Montagegrad, Kennzeichnung,…) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen, lediglich die Verpackung darf abweichen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen.
Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: • Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. • Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. • Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren. Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.
17 Sonstige Bestimmungen
Verweist die Leistungsbeschreibung auf definierte technische Anforderungen, insbesondere Normen, mit denen europäische und internationale Normen umgesetzt werden (d.h. DIN EN und DIN ISO) sowie internationale zivile Normen, so akzeptiert der Auftraggeber auch gleichwertige technische Ausführungen. Die Gleichwertigkeit hat der Auftragnehmer in seinem Angebot darzulegen. Beziehen sich die Leistungsbeschreibungen auf bestimmte Güte- oder Umweltzeichen (z.B. Kennzeichnung „Blauer Engel“), so ist auch die Vorlage eines gleichwertigen Güte- oder Umweltzeichens bzw. Zertifikats zulässig. Soweit die Leistungsbeschreibungen eine Konformitätserklärung einer Gutachterstelle voraussetzen, welche nach DIN EN 45011 „Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben“ oder durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert ist, wird der Auftraggeber auch die Konformitätserklärungen anderer nationalen Akkreditierungsstellen i.S.d. der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akzeptieren. Soweit die Leistungsbeschreibung Verweise auf ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder vergleichbar“ enthalten, ist diese Formulierung mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ i.S.d. § 31 VgV inhaltlich deckungsgleich. Soweit für die Erbringung bestimmter Leistungen eine Zulassung in Deutschland (Zulassungen der Bundesländer) vorausgesetzt wird, ist diese Voraussetzung auch dann erfüllt, wenn eine vergleichbare Qualifikation bzw. Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben wurde und zur Berufsausübung in Deutschland nach den Bestimmungen der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG vom 30. September 2005, berechtigt. Entsprechende landesrechtliche Anmeldungs- und Anerkennungspflichten sind zu beachten.
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Bitte bestätigen Sie hier durch Unterschrift und Firmenstempel die Einhaltung der Leistungsbeschreibung sowie die Gültigkeit der von Ihnen vorstehend gemachten Angaben.
, den_ Ort Datum
Unterschrift, Firmenstempel
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