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VV622_04_LB_WA020530-NM2026_Mehrzweckschrank_offen_80x80cm_V1_GC_fV.pdf

Büromöbel für Büroräume

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 08:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)

Leistungsbeschreibung

Stand: 14.08.2026

NM2026, Mehrzweckschrank, offen, 80x80 cm

Materialnummer: WA020530

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1 Allgemeines

In dieser Leistungsbeschreibung werden möbelspezifische Anforderungen formuliert. Zusätzlich sind die, in einer separaten Leistungsbeschreibung formulierten allgemeinen technischen Anforderungen zu beachten und zu erfüllen / einzuhalten.

Werden in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Anforderungen definiert, die denen der allgemeinen technischen Leistungsbeschreibung entgegenstehen, gelten die Anforderungen der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung.

Alle Maß-, Winkel- und Lageangaben beziehen sich auf den fertig bearbeiteten und beschichteten Zustand der Bauteile und Baugruppen.

Alle in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung (mit dem ggf. zugehörigen Zeichnungssatz) definierten Maß-, Winkel- und Lageangaben sind – sofern nicht abweichend angegeben – wie folgt toleriert: • für Bauteile und Baugruppen aus Holz und Holzwerkstoffen: Holztoleranzreihe HT 25 gemäß DIN 68100 (bei einem Feuchtegehalt u von 10 %), • für Bauteile und Baugruppen aus Metall: Toleranzklasse m gemäß DIN ISO 2768-1.

Werden Minimalmaße angegeben, gilt eine Toleranz von - 0 mm (sofern nicht abweichend angegeben). Werden Maximalmaße angegeben, gilt eine Toleranz von + 0 mm (sofern nicht abweichend angegeben). Maß- und Winkeltoleranzen für das Möbel ergeben sich aus den Maß- und Winkeltoleranzen für die einzelnen Bauteile und Baugruppen, sofern nicht abweichend angegeben.

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2 Anwendungsbereich / Einsatzgebiet

Der Mehrzweckschrank dient u.a. zum Aufbewahren von Akten in Stehordnern in Büro- und Arbeitsräumen in den Liegenschaften der Bundeswehr.

3 Technische Forderungen

• Maße: Breite: 800 mm o Tiefe: 400 mm o Höhe: 800 mm o • Der Oberboden muss durchgehend sein (muss auf den Seiten aufliegen). • Zusätzlich ist im vorderen Bereich des Oberbodens eine Metallstrebe einzuplanen. • Der Unterboden muss zwischen den Seiten liegen. • Der Korpus ist zu verleimen. Lösbare Korpusverbinder (Exzenterverbinder, etc.) sind nicht zugelassen. • Die Korpusseiten (inkl. Mittelseite) müssen mit Lochreihenbohrungen ausgestattet sein Lochabstand (Raster): 25 mm oder 32 mm) o Durchmesser Lochreihenbohrungen: einheitlich 3 mm oder 5 mm o Abstand Lochreihenbohrungen zum Oberboden bzw. Boden: max. 100 mm o • Der Mehrzweckschrank ist mit zwei Einlegeböden auszustatten. • Der Mehrzweckschrank muss so konstruiert sein, dass ein mehrmaliges Umstellen, auch in andere Liegenschaften, problemlos möglich ist. Zudem muss der Mehrzweckschrank an die hohen Belastungen im militärischen Alltag angepasst sein. • Alle eingesetzten Materialien müssen dauerhaft für die beschriebene Anwendung im Objektbereich geeignet sein • Alle Teile müssen glatt und frei von scharfen Kanten sein

3.1 Anforderungen an einzelne Bauteile / Baugruppen

Korpus – Unterboden, Seiten • Stärke: 19 mm (Toleranz: ± 0,3 mm) • Spanplatte, beidseitig melaminbeschichtet zulässige Dekore o  Egger, Steingrau, U727, ST9  Pfleiderer, Congo, U 16002 SD  Fundermax, Fango, 2206 MT  Kaindl, Terragrau, 27010 MN  Sonae Arauco, Discrete L5239 SC • Schmalflächenbeschichtung Als bei der üblichen Benutzung sichtbare Schmalflächen gelten: o  Vordere Schmalflächen der Seiten, des Unterbodens Als bei der üblichen Benutzung nicht sichtbare Schmalflächen gelten: o  Hintere und untere Schmalflächen der Seiten  Hintere Schmalflächen des Unterbodens

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

Abweichend zur allgemeinen technischen Leistungsbeschreibung müssen die o seitlichen Schmalflächen des Unterbodens und die oberen Schmalflächen der Seiten nicht beschichtet werden.

Korpus – Oberboden • Stärke: 25 mm (Toleranz: ± 0,3 mm) • Spanplatte, beidseitig melaminbeschichtet zulässige Dekore o  Egger, Vicenza Eiche, H3157, ST12  Pfleiderer, Lindberg Eiche, R 20021, NW  Sonae Arauco, Lorca Oak, M 4289 SMA • Schmalflächenbeschichtung Als bei der üblichen Benutzung sichtbare Schmalflächen gelten: o  Alle vier Schmalflächen • Verstärkungsprofil Durch das Profil soll ein Durchbiegen im vorderen Bereich des Oberbodens o verhindert werden (bspw. beim Draufsitzen). Metallprofil o  Breite: mind. 15 mm; max. 22 mm  Höhe: mind. 19 mm; max. 22.mm  Wandungsstärke: mind. 2 mm Das Profil muss von der Vorderkante des Oberbodens 30 mm zurückspringen. o Das Profil ist mit dem Oberboden oder mit den Seiten zu verschrauben. o

Korpus - Rückwand Stärke: mind. 8 mm o Spanplatte oder MDF, beidseitig melaminbeschichtet o  zulässige Dekore • Egger, Steingrau, U727, ST9 • Pfleiderer, Congo, U 16002 SD • Fundermax, Fango, 2206 MT • Kaindl, Terragrau, 27010 MN • Sonae Arauco, Discrete L5239 SC  Abweichend zur allgemeinen technischen Leistungsbeschreibung müssen die Schmalflächen der Rückwand nicht beschichtet werden.

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

Einlegeböden • Stärke: mind. 19 mm • Spanplatte, beidseitig melaminbeschichtet zulässige Dekore (keine priorisierte Aufzählung) o  Egger, Steingrau, U727, ST9  Pfleiderer, Congo, U 16002 SD  Fundermax, Fango, 2206 MT  Kaindl, Terragrau, 27010 MN  Sonae Arauco, Discrete L5239 SC • Schmalflächenbeschichtung Als bei der üblichen Benutzung sichtbare Schmalflächen gelten: o  Vordere Schmalflächen Als bei der üblichen Benutzung nicht sichtbare Schmalflächen gelten: o  Hintere und seitliche Schmalflächen

Sockel • Sockelhöhe: 60 mm • Der Sockel muss aus Metall gefertigt sein. • Der Sockel muss allseitig geschlossen konstruiert sein. Der Sockel kann aus mehreren, fest verbundenen Teilen bestehen. Die einzelnen Bauteile des Sockels dürfen über von außen sichtbare Kunststoffecken miteinander verbunden sein, wenn eine ausreichende Stabilität gewährleistet ist. • Der Sockel ist bei Auslieferung fest mit dem Unterboden zu verbinden. • Der Sockel und die Verbindung muss so stabil ausgeführt sein, dass der Mehrzweckschrank auch bei mehrmaliger Montage und Demontage (z. B. zum Transport und zur Nutzung in anderen Liegenschaften) über den Sockel gekippt und am Sockel vertragen werden kann, ohne dass es zu Schäden am Sockel kommt, die die Stabilität des Möbels beeinflussen. • Der Sockel muss höhenverstellbar sein. Die Verstellung der Höhe muss vom Korpusinneren aus über Durchgangsbohrungen im Unterboden bedienbar sein (z. B. mit Schraubendreher, Inbusschlüssel oder Akkuschrauber). Der Antrieb der Verstellung muss aus Metall und mit handelsüblichem Werkzeug zu verstellen sein. Der Verstellbereich in der Höhe muss mindestens 15 mm betragen. Die Kanten der Stellfläche müssen so ausgeführt werden, dass bei bestimmungsgemäßem oder üblicherweise zu erwartendem Gebrauch keine Schäden an dem Bauteil oder dem Boden entstehen (z.B. gerundet oder gefast). • Die Höhe der Verstellung muss bei Auslieferung so voreingestellt sein, dass zwischen Fußboden und Unterseite des Sockels ein gleichmäßiger Abstand von 5 mm (+/- 1 mm) besteht. • Der Sockel ist in der Breite mittig zum Korpus und in der Tiefe gegenüber der vorderen Schmalfläche des Korpusunterbodens um 20 mm zurückspringend zu montieren (Toleranz: ± 1,0 mm).

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

4 Kennzeichnung

Jeder Mehrzweckschrank ist auf der Innenseite des Oberbodens, links im Bereich der Vorderkante entsprechend nachfolgender Aufstellung und den dazugehörigen Angaben zu kennzeichnen:

• Materialnummer • Materialbezeichnung • Auftragnehmer • Lieferdatum (Monat/Jahr) • Auftragsnummer (45xxxxxxxxxx)

Die Kennzeichnung muss gut lesbar sein und hat unter Verwendung von schwarzer wisch- und wasserfester Farbe auf einem nicht ablösbarem weißem Aufklebeetikett/Selbstklebeschild (Schriftart: Arial; Schriftgröße 13) zu erfolgen. Das Etikett darf max. 140 mm breit und 80 mm hoch sein.

Neben dieser Kennzeichnung ist jeder Mehrzweckschrank mit dem Wort „BUND“ zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung muss unentfernbar auf der Rückseite der Rückwand erfolgen (Schriftart: Arial; Schriftgröße 72).

5 Verpackung / Versandverpackung

Die Möbel sind grundsätzlich so anzuliefern, dass sie unbeschädigt und funktionsfähig beim Empfänger montiert und in Betrieb genommen werden können.

Für Möbel, die „frei Verwendungsstelle“ geliefert werden, gibt es keine spezifischen Anforderungen an die Verpackung. Dem Auftragnehmer obliegt die Art und Weise der Verpackung, sodass die obenstehende Anforderung erfüllt ist. Alle Verpackungsmaterialien und Ladungsträger sind nach der Lieferung vom Auftragnehmer wieder mitzunehmen.

6 Lieferumfang

Für Möbel, die „frei Verwendungsstelle“ geliefert werden, obliegt dem Auftragnehmer die Höhe des Vormontagegrades, sodass die obenstehenden Anforderungen erfüllt sind.

Idealerweise werden die Möbel jedoch komplett montiert und aufstellfertig geliefert.

Der Liefertermin wird durch den Auftraggeber vorgegeben und ist im Detail frühzeitig zwischen dem Auftragnehmer und dem bei Abruf vom Auftraggeber genannten Ansprechpartner abzustimmen.

Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt „Bemusterung“) angefordert werden, sind innerhalb von 36 Werktagen und in der vom Auftraggeber definierten Stückzahl zu liefern.

7 Lieferung und Montage

Die Möbel sind deutschlandweit "frei Verwendungsstelle" (z. B. direkt in eine Liegenschaft), zu liefern.

Bei Lieferung "frei Verwendungsstelle" sind die Möbel durch den Auftragnehmer abzuladen, gemäß Angaben des Auftraggebers in die einzelnen Räume der Liegenschaft zu vertragen und am Verwendungsort verwendungsfertig zu montieren. Die Möbel sind nach der Montage zu reinigen, sodass sie keine Verschmutzungen aufweisen.

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen.

Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen dürfen nicht aus Ländern der Staatenliste (im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG) stammen.

Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (mit Ausnahme des am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehenen Teamleiters) müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).

Der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung am jeweiligen Erfüllungsort vorgesehene Teamleiter muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (sofern kein Muttersprachler, mindestens Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).

Darüber hinaus werden gute Umgangsformen, Kollegialität und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den Mitarbeitern in der jeweiligen Dienststelle / Liegenschaft vorausgesetzt.

Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen: handwerkliches Geschick o Erfahrung im Transport von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung in der Montage von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Ausrichten von Möbeln (Schränke, Betten und Tische) o Erfahrung im korrekten Einstellen von Türscharnieren/Türbändern und o Möbelbeschlägen

Der Auftragnehmer und alle für ihn tätige Personen sind zur Verschwiegenheit über sämtliche Belange des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass Unbefugte vor, während und nach Beendigung des Auftrags keine Einsicht in interne Unterlagen sowie vertrauliche Unterstützungsprozesse und -ergebnisse des Auftraggebers erhalten. Die Nennung der Aufträge als Referenzen ist nur zulässig, soweit der Auftraggeber ausdrücklich vor jedem Einzelfall eingewilligt hat.

8 Qualitätsanforderungen

8.1 Allgemeine Anforderungen

Der Mehrzweckschrank ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Alle den Bereich betreffende Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.

Die Schränke müssen den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:

• Nachhaltigkeit: Blauer Engel (DE-UZ 38) o Nachweis: o Zertifikat zum „Blauen Engel“ oder alternativ Prüfbericht zur Einhaltung der Anforderungen der auf das Möbel zutreffenden Vergabekriterien des „Blauen Engels“, ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor / Prüfinstitut oder ein von der RAL gGmbH anerkanntes Prüfinstitut.

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• Sicherheit: GS-Zeichen (DIN EN 16121 – Prüfstufe 2) o Nachweis: o GS-Zertifikat, ausgestellt durch ein GS-akkreditiertes Labor / Prüfinstitut • Dauerhaltbarkeit: DIN EN 16121 – Prüfstufe 2 o DIN 68874 - Beanspruchungsgruppe L 75 o Abweichend von der Norm ist die Prüfung zusätzlich am Oberboden durchzuführen. Nachweis: o Bestätigung / Prüfbericht, ausgestellt durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut oder ein GS-akkreditiertes Labor / Prüfinstitut.

Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache spätestens vier Wochen vor Lieferbeginn unaufgefordert vorzulegen und vorzuhalten. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.

8.2 Sonstige Anforderungen

• Es dürfen keine Cr (VI)-haltigen Beschichtungen eingesetzt werden.

9 Garantie

mind. 3 Jahre Garantie Die Garantie umfasst die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung.

10 Qualitätssicherung

Grundsätzlich muss der Auftragnehmer (bei Handelsunternehmen der produzierende Unterauftragnehmer/Hersteller) die Prozesse zur Herstellung der Möbel und der Ersatzteile so gestalten, dass die definierten Anforderungen an die Möbel erfüllt werden können. Der Auftragnehmer muss ein Qualitätsmanagement innerhalb seines Unternehmens verankern und über den gesamten Produktions- und Auslieferungszeitraum der Möbel und der Ersatzteile aufrechterhalten. Das Qualitätsmanagement muss mindestens die folgenden Bestandteile umfassen: • schriftliche Definition der qualitätssichernden Prozesse, z. B. in einem Qualitätsmanagementhandbuch • Prozesse zur regelmäßigen Überprüfung zugekaufter Bauteile und Materialien hinsichtlich der definierten Bauteil- und Materialanforderungen • Prozesse für Wareneingangsprüfungen • Prozesse für fertigungsbegleitende Prüfungen • Prozesse für Warenausgangsprüfungen • schriftliche Dokumentation von Qualitätsanforderungen und von Prüfanweisungen • schriftliche Dokumentation der Prüfungen • systematische Reklamationsauswertung, mit Ableitung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen

Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Anfrage auszuhändigen.

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Zudem behält sich die auftragserteilende Dienststelle geeignete Maßnahmen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit vor (z.B. Feststellungen anlässlich eines Firmenbesuchs, Besichtigung der Produktion, Einholung von Referenzen, o.ä.). Hierzu ist auf Verlangen Zutritt zu den Produktionsstätten zu gewähren.

11 Nachhaltigkeit - Holzherkunft

Alle verwendeten Holzwerkstoffe müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt- schaftung stammen. Dies muss durch Zertifikate gemäß Anlage „Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten“ nachgewiesen werden.

Die entsprechenden Dokumente sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.

12 Einzureichende Dokumente

Zusätzlich zu den ggf. bereits genannten Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind mind. folgende Dokumente in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen: • ausführliches technisches Datenblatt (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels) Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen (Punkt 3) enthalten. Eine Abschrift der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen und/oder die Angabe von Mindest- bzw. Maximalwerten ist nicht zulässig. • Informationen welches der genannten Dekore ausgewählt wurde bzw. geliefert würde

13 Wichtige Hinweise

Bei allen einzureichenden Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Anforderungen zu beachten: • Die einzureichenden Dokumente, Nachweise und Zertifikate sowie ggf. das Mustermöbel werden maßgeblich dazu herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an die Möbel erfüllt werden (können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhält. • Sofern nicht abweichend beschrieben, müssen alle Dokumente in digitaler Form als PDF und ausschließlich in deutscher Sprache eingereicht werden. • Alle Dokumente sind so zu benennen, dass eindeutig aus dem Dateinamen hervorgeht, um welches Dokument es sich handelt. Werden größere Mengen an Dokumenten an den Auftraggeber übergeben, soll durch den Bieter eine übersichtliche Ordnerstruktur angelegt werden, in der die einzelnen Dokumente thematisch sortiert übergeben werden.

14 Bemusterung

Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber innerhalb von 36 Werktagen auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Die Mustermöbel müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Der Zustand bei Anlieferung ((Vor-) Montagegrad, Kennzeichnung,…) muss dem späteren Auslieferzustand entsprechen, lediglich die Verpackung darf abweichen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde.

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Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen.

Für die Lieferung und die Abholung der Möbel gelten die folgenden Bedingungen: • Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. • Anlieferung und Abholung erfolgt nur nach vorheriger Absprache zum Liefertermin. • Liefertermin (Tag und Zeitraum) und die Liefer-/Abholadresse sind individuell zu vereinbaren. Bei Abholung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

15 Sonstige Bestimmungen

Verweist die Leistungsbeschreibung auf definierte technische Anforderungen, insbesondere Normen, mit denen europäische und internationale Normen umgesetzt werden (d.h. DIN EN und DIN ISO) sowie internationale zivile Normen, so akzeptiert der Auftraggeber auch gleichwertige technische Ausführungen. Die Gleichwertigkeit hat der Auftragnehmer in seinem Angebot darzulegen. Beziehen sich die Leistungsbeschreibungen auf bestimmte Güte- oder Umweltzeichen (z.B. Kennzeichnung „Blauer Engel“), so ist auch die Vorlage eines gleichwertigen Güte- oder Umweltzeichens bzw. Zertifikats zulässig. Soweit die Leistungsbeschreibungen eine Konformitätserklärung einer Gutachterstelle voraussetzen, welche nach DIN EN 45011 „Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben“ oder durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert ist, wird der Auftraggeber auch die Konformitätserklärungen anderer nationalen Akkreditierungsstellen i.S.d. der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akzeptieren. Soweit die Leistungsbeschreibung Verweise auf ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder vergleichbar“ enthalten, ist diese Formulierung mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ i.S.d. § 31 VgV inhaltlich deckungsgleich. Soweit für die Erbringung bestimmter Leistungen eine Zulassung in Deutschland (Zulassungen der Bundesländer) vorausgesetzt wird, ist diese Voraussetzung auch dann erfüllt, wenn eine vergleichbare Qualifikation bzw. Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben wurde und zur Berufsausübung in Deutschland nach den Bestimmungen der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG vom 30. September 2005, berechtigt. Entsprechende landesrechtliche Anmeldungs- und Anerkennungspflichten sind zu beachten.

Bitte bestätigen Sie hier durch Unterschrift und Firmenstempel die Einhaltung der Leistungsbeschreibung sowie die Gültigkeit der von Ihnen vorstehend gemachten Angaben.

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Unterschrift, Firmenstempel

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