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VV622_04_LB_WA003303-NM2026_Kleiderschrank_60cm_V7_GC_fV.pdf

Büromöbel für Büroräume

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 08:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Leistungsbeschreibung

Möbelspezifische Anforderungen

Möbel: Kleiderschrank

Materialnummer und WA003303 NM2026, Kleiderschrank, 60 cm Materialbezeichnung:

Inhalt

1 Kurzbeschreibung und Anwendungsbereich ................................................................. 2

2 Allgemeines .................................................................................................................. 2

3 Anforderungen an das Gesamtmöbel ........................................................................... 4

4 Anforderungen an Baugruppen und Bauteile des Möbels ............................................. 5

4.1 Sockel ..................................................................................................................... 5

4.2 Korpus .................................................................................................................... 5

4.3 Drehtür .................................................................................................................... 7

5 Kennzeichnung des Möbels .......................................................................................... 9

6 Vormontage, Verpackung und Lieferung ..................................................................... 10

7 Ersatzteile ................................................................................................................... 10

8 Montagematerial und Benutzerinformation ................................................................. 11

9 Bieterangaben – Auszufüllen durch den Bieter ........................................................... 12

10 Eigenerklärung – Auszufüllen durch den Bieter .......................................................... 15

I. Anhang – Beispielhafte Umsetzungsvarianten und weitere Informationen ................. 16

Version: 7.0 – GC – frei Verwendungsstelle Seite 1 von 16

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Anlage 1 zu 1/BIUD/W0590 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

1 Kurzbeschreibung und Anwendungsbereich

In dieser Leistungsbeschreibung sind möbelspezifische Anforderungen an das auf dem Titelblatt genannte Möbel zur Ausstattung der Liegenschaften der Bundeswehr formuliert.

Das Möbel dient zum sicheren Aufbewahren von dienstlichen und persönlichen Gegenständen der Soldaten in Wohn- und Arbeitsräumen in diesen Liegenschaften.

2 Allgemeines

Die in dieser Leistungsbeschreibung definierten möbelspezifischen Anforderungen sind zusätzlich zu den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung „Allgemeine Anforderungen für Möbel der Bundeswehr" (nachfolgend „allgemeine Leistungsbeschreibung“) einzuhalten.

Werden in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Anforderungen definiert, die denen der allgemeinen Leistungsbeschreibung entgegenstehen, gelten die Anforderungen der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung.

Baugruppen und Bauteile des Möbels und deren Lage zueinander sind dem zugehörigen Zeichnungssatz zu entnehmen.

Maße und Winkel, die in der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung nicht definiert sind, sind dem Zeichnungssatz zu entnehmen.

Sofern nicht anders angegeben, sollen im Zeichnungssatz rechtwinklig dargestellte Geometrien am Möbel rechtwinklig sein, und im Zeichnungssatz parallel dargestellte Geometrien sollen am Möbel parallel zueinander liegen.

Werden in der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Maße und andere Anforderungen definiert, die denen aus dem zugehörigen Zeichnungssatz entgegenstehen, gelten die Anforderungen der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung.

Alle Maß-, Winkel- und Lageangaben beziehen sich auf den fertig bearbeiteten und beschichteten Zustand der Bauteile und Baugruppen.

Alle in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung (mit dem zugehörigen Zeichnungssatz) definierten Maß-, Winkel- und Lageangaben sind – sofern nicht abweichend angegeben – wie folgt toleriert:

  • für Bauteile und Baugruppen aus Holz und Holzwerkstoffen: Holztoleranzreihe HT 25 gemäß DIN 68100 (bei einem Feuchtegehalt u von 10 %),

  • für Bauteile und Baugruppen aus Metall: Toleranzklasse m gemäß DIN ISO 2768-1.

Werden Minimalmaße angegeben, gilt eine Toleranz von - 0 mm. Werden Maximalmaße angegeben, gilt eine Toleranz von + 0 mm. Maß- und Winkeltoleranzen für das Möbel

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ergeben sich aus den Maß- und Winkeltoleranzen für die einzelnen Bauteile und Baugruppen, sofern nicht abweichend angegeben.

Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter gegebenenfalls Angaben zur konkreten Umsetzung der in den Leistungsbeschreibungen genannten Anforderungen machen. Hinweise zum Ausfüllen des Dokumentes können der allgemeinen Leistungsbeschreibung im Punkt „Hinweise zum Vorgehen bei der Ausschreibung – Nachweisdokumente – Bieterangaben“ entnommen werden. Ob und welche Bieterangaben gemacht werden müssen, ist Punkt 9 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Gibt es einen zugehörigen Bewertungsbogen, wird im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung ein Möbel nach definierten Kriterien bewertet (siehe Punkt "Bemusterung"). Führen Anforderungen in dieser möbelspezifischen Leistungsbeschreibung zu entsprechenden Bewertungskriterien, wird das durch einen Hinweis direkt bei den Anforderungen gekennzeichnet. Die detaillierten Bewertungskriterien und die Gewichtung der einzelnen Kriterien sind dem Bewertungsbogen zu entnehmen.

Version: 7.0 – GC – frei Verwendungsstelle Seite 3 von 16

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3 Anforderungen an das Gesamtmöbel

Die Tiefe des Möbels darf mit Drehtür und mit Verschlusssystem max. 430 mm betragen.

Wenn nach GS-Zeichen eine Wandmontage für die Kippsicherheit nötig ist, muss die Befestigungsmöglichkeit mit der Wand so umgesetzt werden, dass diese vom Inneren des Möbels auszuführen ist, nicht von außen auf dem Oberboden oder an der Seite des Möbels.

Sofern bei den entsprechenden Bauteilen und Baugruppen nicht abweichend festgelegt, gelten die folgenden Definitionen:

  • Durchgangsbohrungen in melaminbeschichteten Bauteilen und in Kunststoffbauteilen müssen so ausgeführt werden, dass es beidseitig zu keinen Rissen und Abplatzungen im Umkreis des Bohrlochs kommt (z.B. an der Breitflächenbeschichtung).

  • Für alle von außen sichtbaren Bohrungen und für alle Schraubenköpfe sind keine Abdeckkappen zu verwenden.

Version: 7.0 – GC – frei Verwendungsstelle Seite 4 von 16

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4 Anforderungen an Baugruppen und Bauteile des Möbels

4.1 Sockel

Der Sockel muss aus Metall gefertigt sein.

Der Sockel muss allseitig geschlossen konstruiert sein. Der Sockel kann aus mehreren, fest verbundenen Teilen bestehen. Die einzelnen Bauteile des Sockels dürfen über von außen sichtbare Kunststoffecken miteinander verbunden sein, wenn eine ausreichende Stabilität gewährleistet ist.

Der Sockel ist bei Auslieferung fest mit dem Unterboden zu verbinden. Der Sockel und die Verbindung muss so stabil ausgeführt sein, dass das Schrankmodul auch bei mehrmaliger Montage und Demontage (z. B. zum Transport und zur Nutzung in anderen Liegenschaften) über den Sockel gekippt und am Sockel vertragen werden kann, ohne dass es zu Schäden am Sockel kommt, die die Stabilität des Möbels beeinflussen.

Der Sockel muss höhenverstellbar sein. Die Verstellung der Höhe muss vom Korpusinneren aus über Durchgangsbohrungen im Unterboden bedienbar sein (z. B. mit Schraubendreher, Inbusschlüssel oder Akkuschrauber). Der Antrieb der Verstellung muss aus Metall und mit handelsüblichem Werkzeug zu verstellen sein. Der Verstellbereich in der Höhe muss mindestens 15 mm betragen. Die Kanten der Stellfläche müssen so ausgeführt werden, dass bei bestimmungsgemäßem oder üblicherweise zu erwartendem Gebrauch keine Schäden an dem Bauteil oder dem Boden entstehen (z.B. gerundet oder gefast).

Die Höhe der Verstellung muss bei Auslieferung so voreingestellt sein, dass zwischen Fußboden und Unterseite des Sockels ein gleichmäßiger Abstand von 5 mm (+/- 1 mm) besteht.

Der Sockel ist in der Breite mittig zum Korpus und in der Tiefe gegenüber der vorderen Schmalfläche des Korpusunterbodens um 20 mm zurückspringend zu montieren (Toleranz: ± 1,0 mm).

4.2 Korpus

Die Rückwand muss aus einer Spanplatte oder aus einer MDF-Platte bestehen, die beidseitig melaminbeschichtet ist.

Alle anderen Korpusbauteile müssen aus einer Spanplatte bestehen, die beidseitig melaminbeschichtet ist.

Die Seiten, Ober- und Unterboden sowie die Fachböden müssen eine Stärke von 19 mm aufweisen (Toleranz: ± 0,3 mm).

Die Rückwand muss mindestens eine Stärke von 8 mm aufweisen.

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Das Dekor der Melaminbeschichtung muss dem "grauen, unifarbenen Dekor" entsprechen.

Als bei der üblichen Benutzung sichtbare Schmalflächen gelten:

  • Vordere Schmalflächen der Seiten, des Unter- und Oberbodens sowie der Fachböden;

Als bei der üblichen Benutzung nicht sichtbare Schmalflächen gelten:

  • Obere, untere und hintere Schmalflächen der Seiten;

  • Hintere Schmalflächen von Unter- und Oberboden;

  • Hintere und seitliche Schmalflächen der Fachböden;

Abweichend zur allgemeinen Leistungsbeschreibung müssen die seitlichen Schmalflächen des Ober- und Unterbodens sowie die Schmalflächen der Rückwand nicht beschichtet werden.

Die Eckverbindungen des Korpus sind nicht sichtbar von außen und innen und nicht lösbar auszuführen.

Die Rückwand ist einzunuten (nur in den beiden Korpusseiten oder allseitig) oder einzufälzen (nur in den beiden Korpusseiten oder allseitig), und fest mit den Seiten und dem Ober- und Unterboden zu verbinden. Dabei ist eine lichte Tiefe des Möbelkorpus von mindestens 380 mm einzuhalten.

Der Korpus ist so zu konstruieren, dass der Ober- und der Unterboden zwischen den Seiten liegt. Die Tiefe und die Position des Ober- und Unterbodens sind so zu wählen, dass die vorderen Schmalflächen des Ober- und Unterbodens bündig mit den vorderen Schmalflächen der Korpusseiten abschließen. Die Vorderkanten an den seitlich stoßenden Schmalflächen des Ober- und Unterbodens müssen wie die Kanten der Korpusseiten gerundet oder mit einer Fase versehen sein (45° x Stärke der Möbelkante in mm, Toleranz: +/- 1,0 mm).

Die Seiten sind innen mit zwei Lochreihen (im vorderen und hinteren Bereich) im Raster von 25 mm oder 32 mm zu versehen. Die Lochreihen müssen mindestens bis 100 mm vor Oberboden ausgeführt sein. Der Abstand von der Unterkante des Oberbodens bis zum untersten Loch der Lochreihe muss mind. 580 mm betragen. Der Durchmesser der Lochreihenbohrungen muss einheitlich 3 oder 5 mm betragen.

Der Unterboden muss vier Durchgangsbohrungen zur Höhenverstellung des Sockels erhalten. Die Ränder dieser Durchgangsbohrungen sind auf der Oberseite mit einer Fase (45° x 1 mm) zu versehen.

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Der Korpus soll insgesamt über zwei Fachböden verfügen. Die Breite der Fachböden darf maximal 1 mm geringer sein als die lichte Breite des Möbelkorpus. Die Tiefe der Fachböden muss wie folgt ausgeführt werden: [lichte Tiefe des Möbelkorpus - 30 mm].

Die Fachböden sollen so positioniert werden, dass ihre hinteren Schmalflächen bündig zu der vorderen Breitfläche der Rückwand liegen.

Die zwei Fachböden sind mit Bodenträgern in der vorderen und hinteren Lochreihe werkzeuglos verstellbar zu befestigen.

Mindestens der untere Fachboden ist so auszuführen, dass Position in beiden horizontalen Richtungen über die genutzten Bodenträger fixiert ist (z. B. Bodenträger mit Zapfen).

Die Fachböden sind bei Auslieferung gemäß Zeichnungssatz (siehe Zeichnung "Korpus" im zugehörigen Zeichnungssatz) zu positionieren und zum Transport zu sichern (ggf. über ein zusätzliches Hilfsmittel). Die Maße zur Positionierung sind abhängig vom genutzten Lochreihenraster (vgl. 25er- oder 32er-System).

Der Korpus ist mit einem nach vorne ausziehbaren Kleiderbügelhalter aus Metall zu versehen (z.B. Häfele Art.-Nr.: 805.12.303). Dieser gilt als "Funktionsbeschlag", abweichend zur allgemeinen Leistungsbeschreibung darf er aber auch poliert, in Edelstahl gebürstet oder verchromt ausgeführt werden. Der Kleiderbügelhalter muss eine Länge von mind. 300 mm und eine Auszugslänge von mind. 223 mm aufweisen. Die Tragkraft muss mind. 10 kg betragen.

Der Kleiderbügelhalter ist bei Auslieferung mittig an der Unterseite des unteren Fachbodens zu verschrauben.

4.3 Drehtür

Die Front muss aus einer Spanplatte bestehen, die beidseitig melaminbeschichtet ist, und eine Stärke von 19 mm aufweisen (Toleranz: ± 0,3 mm).

Das Dekor der Melaminbeschichtung muss dem "Eichendekor" entsprechen.

Alle Schmalflächen der Front gelten als bei der üblichen Benutzung sichtbare Schmalflächen.

Die Front ist an der linken Korpusseite anzuschlagen und bei Auslieferung fest mit dem Korpus zu verbinden. Es sind vier Objektscharniere aus Metall zu verwenden, die einen Öffnungswinkel von mind. 270 Grad besitzen und verstellbar sind (2- oder 3-dimensional). Die Scharniere der Drehtür müssen die Anforderungen der DIN EN 15570, Prüfstufe 3, erfüllen.

Gibt es für die Scharniere Abdeckkappen (z.B., um die Verstellschrauben zu verdecken) oder Sicherungsschrauben, müssen diese im Beschlagsbeutel mitgeliefert werden.

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Die Positionen der Scharniere können dem Zeichnungssatz entnommen werden (siehe Zeichnung "Drehtür" im zugehörigen Zeichnungssatz). Sie müssen so montiert sein, dass die Verbindung (z. B. die Schrauben) zur Seite oder zur Front im verschlossenen Zustand der Drehtür nicht lösbar ist.

Bei geschlossener Drehtür darf das Scharnier von außen sichtbar sein, es darf aber kein Teil des Scharniers über die Außenflächen der Korpusseiten überstehen. Der in der Frontalansicht sichtbare Teil je Scharnier muss mindestens 30 mm und maximal 50 mm hoch, und maximal 6 mm breit sein.

Die Drehtür ist ohne Öffnungswinkelbegrenzer und ohne Dämpfung auszuführen, die Scharniere müssen aber eine integrierte Zuhaltung haben. Die Scharniere dürfen keine Beschädigungen an eingelagerter Kleidung verursachen. Dazu ist bei Auslieferung am mittleren Scharnier ein Kleiderschutzstreifen anzubringen.

Die Drehtür muss bei Auslieferung so eingestellt sein, dass der Aufschlag der Front auf den vorderen Schmalflächen der Korpusseiten und den vorderen Schmalflächen des Unter- bzw. Oberbodens gleichmäßig 15 mm beträgt und die Breitflächen der Front im geschlossenen Zustand parallel zu den Schmalflächen der Korpusseiten liegen.

Die Drehtür muss über ein Verschlusssystem verfügen, das aus einem Drehstangenschloss mit 3-Punkt-Verriegelung besteht. Der Zyliner muss mit einer mit Plättchenzuhaltung ausgestattet sein und ist mit verschiedenen Schließungen auszuliefern. Das Verschlusssystem muss zudem mit mind. 2 Schlüsseln ausgeliefert werden.

Die Position des Zylinders kann dem Zeichnungssatz entnommen werden (siehe Zeichnung "Drehtür" im zugehörigen Zeichnungssatz).

Die Position der Bauteile an der Innenseite der Front und am Korpus ergibt sich durch die vorgegebene Position des Zylinders.

Das Verschlusssystem muss so ausgeführt sein, dass die reibungslose Funktion und Bedienbarkeit aller anderen Bauteile der Drehtür (z.B. der Belüftungsbauteile, der Scharniere,…) gewährleistet ist.

Das Verschlusssystem muss sich leichtgängig und ohne störende Geräusche bedienen (drehen) lassen. Die verschlossene Drehtür muss gleichmäßig an den Bauteilen des Möbelkorpus anliegen.

Die Farbe von Kunststoffbauteilen darf abweichend zur allgemeinen Leistungsbeschreibung ausgeführt sein, wenn das Gesamtbild nicht gestört wird.

Das Verschlusssystem muss den Anforderungen der DIN EN 16014 entsprechen und einfach in der Handhabung sein.

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Die Belüftung des Möbels muss über zwei Bauteile erfolgen, die in die obere bzw. untere Schmalfläche und die danebenliegende Breitfläche auf der Innenseite der Front eingebracht werden und die Türstabilität nicht maßgeblich beeinträchtigen. Die Maße und Positionierung der Belüftungsbauteile müssen so ausgeführt werden, dass der minimal geforderte Lüftungsquerschnitt eingehalten wird (siehe unten und Zeichnung "Belüftungsbauteil" im zugehörigen Zeichnungssatz) und die Belüftungsbauteile nicht mit den Scharnieren, dem Verschlusssystem sowie den Anschlagpuffern kollidieren. Die Höhe der Belüftungsbauteile darf maximal 80 mm betragen.

Die Bauteile dürfen im geschlossenen Zustand der Drehtür in der Frontalansicht und in den Seitenansichten nicht sichtbar sein und inklusive der Befestigungsmittel maximal 2 mm über die innere Breitfläche der Front überstehen.

Der Lüftungsquerschnitt jedes Bauteils muss unter Beachtung des definierten Türaufschlags auf den Schmalflächen des Möbelkorpus (siehe oben) mindestens 20 cm² betragen.

Die Bauteile müssen ohne Beschädigung austauschbar, aber fest mit der Front verbunden sein. Die Befestigung darf im geschlossenen Zustand der Drehtür von außen nicht sichtbar sein.

Die Bauteile müssen aus Metall oder aus Kunststoff gefertigt werden. Bei Ausführung aus Metall gelten sie nicht als "Funktionsbeschlag" sondern als "sonstiges Bauteil aus Metall".

Ein weicher Anschlagpuffer ist jeweils in den den Scharnieren gegenüberliegenden Ecken an der Innenseite der Front und auf Höhe der Belüftungsbauteile einzubohren, sodass diese beim Schließen der Drehtür auf der vorderen Schmalfläche der rechten Korpusseite aufschlagen. Die Anschlagpuffer sind wirksam gegen Herausfallen zu sichern und müssen mindestens 1 mm und maximal 2 mm über die Breitfläche der Front überstehen. Die Farbe der Anschlagpuffer muss schwarz, anthrazit oder transparent (opak) ausgeführt werden.

5 Kennzeichnung des Möbels

Die Kennzeichnung ist zweimal am Möbel anzubringen. Sie ist an der Innenseite des Oberbodens, links im Bereich der Vorderkante und an der Außenseite der Rückwand in der oberen, rechten Ecke, anzubringen.

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6 Vormontage, Verpackung und Lieferung

Für Möbel, die „frei Verwendungsstelle“ geliefert werden, obliegt dem Auftragnehmer die Höhe des Vormontagegrades, sodass die obenstehenden Anforderungen erfüllt sind.

Idealerweise werden die Möbel jedoch komplett montiert und aufstellfertig geliefert.

Der Liefertermin wird durch den Auftraggeber vorgegeben und ist im Detail frühzeitig zwischen dem Auftragnehmer und dem bei Abruf vom Auftraggeber genannten Ansprechpartner abzustimmen.

Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt „Bemusterung“) angefordert werden, sind innerhalb von 36 Werktagen und in der vom Auftraggeber definierten Stückzahl zu liefern.

7 Ersatzteile

Die folgenden Bauteile gelten als Ersatzteile:

  • 1 x Sockel, mit Höhenverstellung und Befestigungsmaterial

  • 1 x Fachboden, mit Fachbodenträgern mit Fixierung

  • 4 x Fachbodenträger für Fachboden, mit Fixierung

  • 4 x Scharnier für Drehtür, mit Befestigungsmaterial

  • 2 x Belüftungsbauteil für Drehtür, mit Befestigungsmaterial

  • 1 x Verschlusssystem für Drehtür, mit Befestigungsmaterial

  • alle Abdeckkappen für die Scharniere, falls zutreffend

  • 1 x Kleiderbügelhalter, mit Befestigungsmaterial

  • weitere sinnvolle Ersatzteile nach Ermessen des Auftragnehmers, falls zutreffend

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8 Montagematerial und Benutzerinformation

Der Beschlagsbeutel mit der Montageanleitung und dem Montagematerial muss auf dem unteren Fachboden mittig im Bereich der Vorderkante, angebracht werden.

Das folgende Montagematerial muss mitgeliefert werden:

  • Entsprechende Befestigungsmaterialien, wenn nach GS-Zeichen eine Wandmontage für die Kippsicherheit nötig ist.

  • Abdeckkappen und Sicherungsschrauben für die Scharniere falls zutreffend.

Die Montageanleitung muss zusätzlich die folgenden Informationen enthalten:

  • Hinweis, dass die Schrankmodule an der Wand montiert werden müssen, falls das bzgl. des GS-Zeichens nötig ist. Zusätzlicher Hinweis, wenn gemäß Ergebnis der GS- Prüfung nur die äußeren Schrankmodule einer Modulreihe an der Wand befestigt werden müssen.

  • Hinweis, dass die Sicherungsschrauben der Scharniere montiert werden müssen, falls zutreffend.

  • Hinweis, dass die Abdeckkappen für die Scharniere montiert werden müssen, falls diese mitgeliefert wurden.

Die Benutzerinformation muss zusätzlich keine Informationen enthalten.

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9 Bieterangaben – Auszufüllen durch den Bieter

Es müssen die Bieterangaben gemäß der nachfolgenden Tabelle gemacht werden.

Anforderung / InformationGeforderte AngabeAngabe des Bieters (durch Bieter auszufüllen)
Die Tiefe des Möbels darf mit Drehtür und mit Verschlusssystem max. 430 mm betragen.Tiefe des Möbels mit Drehtür und Türknauf-Dreholive:z. B. 430 mm
Die Rückwand muss aus einer Spanplatte oder aus einer MDF-Platte bestehen, die beidseitig melaminbeschichtet ist. Alle anderen Korpusbauteile müssen aus einer Spanplatte bestehen, die beidseitig melaminbeschichtet ist. […] Das Dekor der Melaminbeschichtung muss dem "grauen, unifarbenen Dekor" entsprechen.Hersteller und Bezeichnung der Beschichtung, ggf. Artikelnummer:z. B. BESCHREIBUNG

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Anforderung / InformationGeforderte AngabeAngabe des Bieters (durch Bieter auszufüllen)
Die Rückwand ist einzunuten (nur in den beiden Korpusseiten oder allseitig) oder einzufälzen (nur in den beiden Korpusseiten oder allseitig), und fest mit den Seiten und dem Ober- und Unterboden zu verbinden. Dabei ist eine lichte Tiefe des Möbelkorpus von mindestens 380 mm einzuhalten.Lichte Tiefe des Möbelkorpus:z. B. 380 mm
Die Front muss aus einer Spanplatte bestehen, die beidseitig melaminbeschichtet ist. […] Das Dekor der Melaminbeschichtung muss dem "Eichendekor" entsprechen.Hersteller und Bezeichnung der Beschichtung, ggf. Artikelnummer:z. B. BESCHREIBUNG
Die Belüftung des Möbels muss über zwei Bauteile erfolgen, die in die obere bzw. untere Schmalfläche und die danebenliegende Breitfläche auf der Innenseite der Front eingebracht werden […]. […] Der Lüftungsquerschnitt jedes Bauteils muss unter Beachtung des definierten Türaufschlags auf den Schmalflächen desFunktionsprinzip der Belüftungsbauteile:z. B. eingefräste Kunststoffbauteile
Lüftungsquerschnitt:z. B. 25 cm²
Verbindung mit der Front und Austauschbarkeit:z. B. formschlüssig eingefräst, verschraubt

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Anforderung / InformationGeforderte AngabeAngabe des Bieters (durch Bieter auszufüllen)
Möbelkorpus (siehe oben) mindestens 20 cm² betragen. Die Bauteile müssen ohne Beschädigung austauschbar, aber fest mit der Front verbunden sein. Die Befestigung darf im geschlossenen Zustand der Drehtür von außen nicht sichtbar sein.

Tabelle 1 - Bieterangaben

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10 Eigenerklärung – Auszufüllen durch den Bieter

Hiermit erklären wir als Bieter die Gültigkeit der in Punkt 9 gemachten Angaben.

Weiterhin erklären wir, dass die beschriebenen Anforderungen der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden.

Bieter (Firmenname)z. B. FIRMENNAME GmbH
Vollständiger Name des Ansprechpartnersz. B. VORNAME NACHNAME
Position des AnsprechpartnersBESCHREIBUNG DER POSITION
Datumxx.xx.202x
Unterschrift und Firmenstempel

Tabelle 2 – Eigenerklärung

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I. Anhang – Beispielhafte Umsetzungsvarianten und weitere Informationen

Falls zutreffend, werden in diesem Anhang der Leistungsbeschreibung beispielhafte Umsetzungsvarianten abgebildet, mit denen die Anforderungen erfüllt werden könnten. Die Abbildungen dienen zum Verständnis, und sollen Funktionsprinzipien verdeutlichen und bei der Konstruktion der Möbel helfen. Die detaillierte Ausführung obliegt dem Bieter und muss die beschriebenen Anforderungen erfüllen.

Es gibt aktuell keine Abbildungen zu beispielhaften Umsetzungsvarianten.

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