[Seite 1]
P11-42
Teil I: Vorbemerkungen
- Baumaßnahme
Bei der Brücke St 2271 über die B 286 bei Schwebheim soll eine Sanierung durchgeführt werden.
- Auftrag / Aufgabenstellung
Das Ingenieurbüro HATWIEGER Beraten + Planen, Üchtelhausen, wurde vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt, mit dem Kleinauftrag vom 26.07.2011 schriftlich mit der statischen und konstruktiven Bearbeitung beauftragt.
Aufgabenstellung sind die statische und konstruktive Betrachtung des Kragarmes und der Kappenkonstruktion mit einer Schutzeinrichtung nach RPS 2009 in Verbindung mit dem DIN-Fachbericht 101.
-
Annahmen / Festlegungen / Feststellungen
-
Technische Vorschriften
Es gelten alle einschlägigen Vorschriften. Insbesondere:
- DIN 1055 Lastannahmen
- DIN 1045 Betonbau
- DIN 18800 Stahlbau
- DIN Fachbericht 101, Ausgabe 2003
- DIN Fachbericht 101, Ausgabe 2009
- RPS 2003 Richtlinie für passive Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2003
- RPS 2009 Richtlinie für passive Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009
[Seite 2]
P11-42
-
Gutachten / Zulassungen
-
Literatur
Beton-Kalender 2004, Teil 1, Seite 112+113 : 2.3.7.4 Fahrzeuge auf Fuss- und Radwegen, Bergmeister/Wörner, Ernst&Sohn Verlag
Straßenbrücken in Massivbauweise nach DIN-Fachbericht, Seite 50+51 : 3.2.3.3.1 : Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen von Straßenbrücken, 3.Auflage 2005, Bauer/Müller/Blase, Bauwerk Verlag
Einstufung von Schutzeinrichtungen in Klassen gemäß DIN-Fachbericht 101 Ausgabe 2009, 4.7.3.3 Anpralllasten auf Schutzeinrichtungen , Seite 1-5, Stand 02/2011, bast
Einsatzempfehlungen Fahrzeug-Rückhaltesysteme , Seite 1-7, Stand 11/2009, bast
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 28/2010 : Leit- und Schutzeinrichtungen
Einsatzfreigabeliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland, Teil 6, Seite 51-53, Stand 11.07..2011, bast
Kurzbericht : Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen mit hohem Aufhaltevermögen auf Brücken, Seite 1-6, 2004, RWTH Aachen, Sedlacek/Kammel/Geßler
- Programme
[Seite 3]
P11-42
Teil II: Grundlagen
Instandsetzungsentwurf vom 26.11.2009 Staatliches Bauamt Schweinfurt
Standsicherheitsnachweis Kappen vom 16.01.2009 Hatwieger Beraten+Planen
Teil III: Statische Betrachtungen
Für die Kappe mit der Schutzeinrichtung werden folgende statischen Betrachtungen durchgeführt :
-
Bestand
-
Geplante Instandsetzung 2003
-
Erforderliche Instandsetzung nach RPS 2009
-
Geplante Instandsetzung 2011
-
Verstärkungsmaßnahmen für die "Geplante Instandsetzung 2011"
[Seite 4]
P11-42
- Bestand
siehe hierzu Anlage 1 :
Die Kappe ist 1.75 m breit.
Die Querneigung in OK Kappe beträgt 2.000 %.
Die Kappe hat einen 20 cm hohen Bordstein.
Es ist eine einfache Schutzplanke und ein Füllstabgeländer aufgebracht.
Das Schutzsystem ist "nicht starr".
Die Kappe ist freiaufliegend und über eine Schubschwelle horizontal gehalten.
[Seite 5]
P11-42
- Erforderliche Instandsetzung nach RPS 2009
siehe hierzu Anlage 23 :
Die Kappe ist 1.75 m breit.
Die Querneigung in OK Kappe beträgt 4.000 %.
Die Kappe hat einen 20 cm hohen Schrammbord.
Es ist eine Betongleitwand und ein Füllstabgeländer aufgebracht.
Das Schutzsystem ist "starr". Es müssen keine Achslasten hinter der Gleitwand angesetzt werden.
Die Kappe ist freiaufliegend und über Telleranker horizontal gehalten.
Die Betongleitwand ist monolithische mit der Kappe verbunden.
Die Betongleitwand und die Kappe werden in Leichtbeton ausgeführt.
Es sind keine Verstärkungen am Kragarm erforderlich.
[Seite 6]
P11-42
- Geplante Instandsetzung 2009
siehe hierzu Anlage 3 :
Die Kappe ist 1.75 m breit.
Die Querneigung in OK Kappe beträgt 4.000 %.
Die Kappe hat einen 8.5 cm hohen Schrammbord.
Es ist eine einfache Schutzplanke und ein Füllstabgeländer aufgebracht.
Das Schutzsystem ist "nicht starr". Es müssen Achslasten hinter der Schutzplanke angesetzt werden.
Die Kappe ist freiaufliegend und über Telleranker horizontal gehalten.
Schutzplanke nach RPS 2009 : Aufhaltestufe : H1 Wirkungsbereich : W5* <= 1.70 m Anprallstufe A Klasse A = 100 kN Systembreite = 1.43 m
- = unter Mitwirkung des Geländers Die Systembreite und der Wirkungsbereich sind größer als der vorhanden Platz auf der Kappe.
Die Schutzplanke erfüllt die Aufhaltestufe nur unter Mitwirkung des Geländers.
Aufgrund der Achslasten hinter der Schutzplanke sind Verstärkungen am Kragarm erforderlich.
[Seite 7]
P11-42
- Geplante Instandsetzung 2011
siehe hierzu Anlage 4 :
Die Kappe ist 1.75 m breit.
Die Querneigung in OK Kappe beträgt 4.000 %.
Die Kappe hat einen 20 cm hohen Schrammbord.
Es ist eine Betongleitwand und ein Füllstabgeländer aufgebracht.
Das Schutzsystem ist "starr". Es müssen keine Achslasten hinter der Gleitwand angesetzt werden.
Die Kappe ist freiaufliegend und über Telleranker horizontal gehalten.
Die Betongleitwand ist monolithische mit der Kappe verbunden.
Die Betongleitwand und die Kappe werden in Leichtbeton ausgeführt.
Betongleitwand nach RPS 2009 : Aufhaltestufe : H2 Wirkungsbereich : W2 <= 0.80 m Anprallstufe B Klasse B = 200 kN Systembreite = 0.54 m
Für die Systembreite und den Wirkungsbereich ist der vorhanden Platz auf der Kappe ausreichend.
Aufgrund der erhöhten Horizontallasten sind Verstärkungen am Kragarm erforderlich.
D:\P11-42\3Berechnungen\Brückenbau\Statik.doc