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Vergabe-Nr.: 26-086745
Beiblatt zu Formblatt 211 EU, Ziffer 6.2 Nebenangebote:
Zulassung von Nebenangeboten unter folgenden weiteren Bedingungen:
• Die Hauptabmessungen des Bauwerks sind beizubehalten.
• Konstruktionsbedingte Baustellenstöße im Mittelfeld sind nicht zulässig.
• Der Regelquerschnitt des Überbaus, dessen Ausstattung, die Entwässerung u. dgl. sind beizubehalten.
• Die Gradienten und Achsen beider Straßen St2271 und B286 sind beizubehalten.
• Die Einhaltung der Lichtraumprofile, sowohl für die Bauzeit, den derzeitigen Ausbauzustand der B 286 und den späteren Ausbauzustand der B 286 sind einzuhalten.
• Es dürfen nur erprobte Bauverfahren und vom Institut für Bautechnik zugelassene Bauteile und Materialien angeboten werden.
• Alle in der Baubeschreibung gemachten Aussagen zur Qualität sowie die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Auflagen und Bestimmungen sind einzuhalten.
• Die festgelegten Vertragstermine gelten auch für Nebenangebote.
• Nebenangebote mit bietereigenen Geschäftsbedingungen sind nicht zugelassen.
• Sämtliche Kombinationsmöglichkeiten von Nebenangeboten sind mit Angabe der Endsumme bei der Angebotsabgabe aufzuzeigen.
• Für Nebenangebote ist das LV des AG entsprechend zu ergänzen bzw. neu zu fertigen und durch eine prüffähige Mengenermittlung zu belegen.
• Für Nebenangebote ist ein dem Ausschreibungsplan entsprechender Angebotsplan, mit Kennzeichnung der Abweichungen vom Amtsentwurf, sowie eine prüffähige statische Vorberechnung mit dem Angebot einzureichen.
• Mit dem Nebenangebot ist ein Erläuterungsbericht mit detaillierter Beschreibung aller Änderungen gegenüber dem Amtsentwurf, insbesondere mit Darstellung der Auswirkungen auf den Bauablauf, mit dem Angebot einzureichen.
• Für Nebenangebote gelten alle Bedingungen, vertraglichen Regelwerke und ZTVen gemäß Ausschreibungsunterlage.
• Alle Unterlagen zum Nebenangebot sind als pdf-Datei einzureichen.