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Vertragsunterlagen
(Teil II der Vergabeunterlagen)
Vergabe Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Markt Aidenbach
Stand: 29.10.2026
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I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1 Allgemeine Vergabebestimmungen ............................................................. 3
2 Art und Umfang der Leistungen ................................................................... 3
3 Endgültiger Leistungsausfall ........................................................................ 3
4 Erklärungen ................................................................................................... 4
5 Anlagen .......................................................................................................... 7
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1 Allgemeine Vergabebestimmungen
Markt Aidenbach schreibt den Breitbandausbau im Wirtschaftlichkeitslü-
ckenmodell nach den einschlägigen Vorschriften der VgV und des GWB
aus.
2 Art und Umfang der Leistungen
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertragli-
chen Regelungen bestimmt. Bei Widersprüchen der vertraglichen Regelun-
gen gelten nacheinander
-
die Vertragsunterlagen,
-
die Verträge je Los nebst Anlagen,
-
die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
3 Endgültiger Leistungsausfall
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung
wegen Kündigung, Insolvenz oder Liquidation endgültig ausfällt, behält sich
der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in
der Reihenfolge des Vergabeergebnisses bis Wertungsplatz 3 anzutragen.
Ein Rechtsanspruch der übrigen Bieter besteht insoweit nicht.
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4 Erklärungen
4.1 Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass seinem Angebot insbeson-
dere diese Vertragsunterlagen einschließlich der Anlagen zugrunde liegen
und erkennt die im Anschreiben/Bewerbungsbedingungen (= Teil I der
Vergabeunterlagen) dokumentierten Verfahrensgrundsätze an.
4.2 Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Ver-
tragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines Angebotes erfolgt unter
Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn gel-
tenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben
und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtli-
chen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Min-
destentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegeset-
zes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach
§ 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlas-
sungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung
verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes, § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der
Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern und § 2 Nr. 7 AEntG glei-
ches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit
zu bezahlen.
4.3 Der Bieter verpflichtet sich, die Ausführung der ihm übertragenen Leistungen
fachgerecht und termingetreu durchzuführen.
4.4 Der Bieter erklärt, dass er seine Preiskalkulation auf der Grundlage eigener
Preisermittlungen, der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, der Kennt-
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nis der Sachlage und unter Berücksichtigung aller zur vollständigen Leis-
tungserbringung notwendigen Arbeiten und Aufwendungen erstellt hat. Er
hat hierbei keine für den Auftraggeber nachteiligen, gegen die guten Sitten
oder gegen den Grundsatz des freien und lauteren Wettbewerbs versto-
ßenden Abreden mit anderen Unternehmen, insbesondere über die Preisbil-
dung oder über Ausfallentschädigungen, Preisbindungen oder sonstigen Ab-
reden getroffen. Dem Bieter ist bekannt, dass bei Vorliegen eines der oben
genannten Umstände der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird oder
vom Auftraggeber die Kündigung bzw. der Rücktritt vom Vertrag erklärt wer-
den kann und der Bieter für den Schaden aufzukommen hat, der aus der
Verletzung dieser Erklärung entsteht.
4.5 Der Bieter erklärt die inhaltliche und preisliche Verbindlichkeit seines An-
gebotes bis zum Ablauf der Angebotsbindefrist. Er verzichtet ab dem Beginn
der Zuschlagsfrist (diese beginnt mit dem Ablauf der Angebotsabgabefrist)
ausdrücklich auf die Anfechtung des Angebots wegen Irrtums.
4.6 Der Bieter erklärt, dass sämtliche von ihm in diesem Vergabeverfahren ge-
troffenen Erklärungen und Angaben der Richtigkeit entsprechen und ist ein-
verstanden, dass der Auftraggeber gegebenenfalls Überprüfungen durchfüh-
ren kann. Wenn Angaben oder Erklärungen nicht der Richtigkeit entspre-
chen, kann dies den sofortigen Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge
haben bzw. stellt dies einen wichtigen Kündigungsgrund während der Auf-
tragsabwicklung dar. Schäden, die dem Auftraggeber infolge falscher Anga-
ben oder Erklärungen im Vergabeverfahren entstehen, hat der Bieter zu er-
setzen.
4.7 Der Bieter erklärt, dass er nicht zu den in Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/20141 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russ-
lands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder
Unternehmen zählt, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen,
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a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Nieder-
lassung des Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unterneh-
mens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bieter
über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang
von mehr als 50%,
c) durch das Handeln des Bieters im Namen oder auf Anweisung von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a)
und/oder b) zutreffen.
1 Die aktuell jeweils geltende Fassung der Verordnung kann in der Datenbank der Europäischen Union, EUR-Lex,
eingesehen werden. Die aufgrund von Änderungen konsolidierten Fassungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
sind dort zu finden. Dabei ist darauf zu achten, dass die aktuellste Fassung mit dem jüngsten Datum ausgewählt
wird.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, de-
ren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnach-
weises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die
mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in
der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im
Sinne der Vorschrift.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit
keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapa-
zitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in
Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu
Russland im o.g. Sinne eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auf-
tragswertes entfällt.
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5 Anlage
Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gi-
gabitausbaus in Markt Aidenbach zum Zwecke der Planung, der Errichtung
und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlich-
keitslückenmodell nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gi-
gabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch-
land – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 in der Fassung der 2. Änderung
vom 13.01.2025 (Gigabit-RL 2.0)“.
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