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Breitbandversorgung im Markt Aidenbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:29 (Europe/Berlin)

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen

(Teil I der Vergabeunterlagen)

Markt Aidenbach

Stand: 29.10.2026

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1 Vorbemerkung ................................................................................... 3 2 Unternehmensdaten .......................................................................... 4 3 Auftraggeber und Vertragspartner ................................................... 7 4 Verfahrensablauf ............................................................................... 8 5 Fristen und Termine ........................................................................ 10 6 Verfahrensfristen ............................................................................. 11 7 Sachdienliche Auskünfte ................................................................ 12 8 Form und Inhalt der Angebote ........................................................ 13 9 Verfahrenssprache .......................................................................... 16 10 Bietergemeinschaften ..................................................................... 17 11 Unterauftragnehmer ........................................................................ 18 12 Eignungsleihe .................................................................................. 20 13 Angebotswertung ............................................................................ 21 14 Zuschlagskriterien ........................................................................... 23 15 Vertraulichkeit ................................................................................. 27 16 Keine Vergütung für die Teilnahme am Vergabeverfahren ........... 28 17 Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen .................................... 29 18 Vergabekammer ............................................................................... 36 19 Anlage .............................................................................................. 38

Stand: 29.10.2026 Seite 2

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

1 Vorbemerkung

Mit diesem Anschreiben/Bewerbungsbedingungen und den beilie-

genden Vertragsunterlagen werden Sie aufgefordert, ein Angebot für

den in den Vertragsunterlagen näher bezeichneten Breitbandausbau

im Wirtschaftlichkeitslückenmodell abzugeben.

Die Vergabeunterlagen bestehen aus zwei Teilen:

  1. diesem Anschreiben/Bewerbungsbedingungen (Teil I) und

  2. den Vertragsunterlagen (Teil II).

Das Anschreiben/Bewerbungsbedingungen enthält - neben den ein-

schlägigen Vorschriften der VgV sowie des GWB - Wettbewerbsre-

geln für dieses Vergabeverfahren und wird nicht Bestandteil des ab-

zuschließenden Vertrags über den Breitbandausbau im Wirtschaft-

lichkeitslückenmodell mit der Markt Aidenbach.

Stand: 29.10.2026 Seite 3

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

2 Unternehmensdaten

Die grau hervorgehobenen Felder sind für informatorische/statisti-

sche Zwecke zu bearbeiten:

Name des Bieters/ der Bietergemein- schaft:
Handelsregister (falls zutreffend): Registergericht Registerart Registernummer
USt.-ID-Nr.
Wirtschafts- Identifikationsnum- mer (W-IdNr.) (falls vorhanden)
Bieter/Bietergemein- schaft ist börsenno- tiert?[Bitte Zutreffendes ankreuzen/kennzeichnen]
Anschrift:
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Staat
Homepage/Website

Stand: 29.10.2026 Seite 4

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

(falls zutreffend)

Für statistische Bitte Zutreffendes ankreuzen/kennzeichnen/ggf. bearbeiten: Zwecke: Kleinstunternehmen

Handelt es sich bei (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz dem Unternehmen oder Jahresbilanzsumme) des Bieters/der Bieter- Kleines Unternehmen

gemeinschaft (d.h. (weniger als 50 Beschäftigte und weniger als 10 Mio. € Jahresum- alle Mitglieder der Bie- satz oder Jahresbilanzsumme) tergemeinschaft zu- Mittleres Unternehmen sammen betrachtet) (weniger als 250 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. € Jahresum- um ein sog. Kleinstun- satz oder weniger als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme) ternehmen, Kleines Keine der o.g. Angaben trifft zu. Gründe: Unternehmen oder ………………………………………………….. Mittleres Unterneh- men?* …………………………………………………..

  • Vgl. Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36), abrufbar unter http://eurlex.europa.eu/legal-con- tent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE. Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanz- summe 2 Mio. EUR nicht übersteigt. Kleine Unternehmen: Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Mittlere Unternehmen: Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstun- ternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt und/oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

Stand: 29.10.2026 Seite 5

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

Ansprechpartner (des Bieters/des bevollmächtigten Vertreters der Bieterge- meinschaft)
Name, Vorname
Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail-Adresse

Stand: 29.10.2026 Seite 6

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

3 Auftraggeber und Vertragspartner

Auftraggeber und Vertragspartner ist die

Markt Aidenbach

Marktplatz 18

94501 Aidenbach

Stand: 29.10.2026 Seite 7

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

4 Verfahrensablauf

Dieses Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teil-

nahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentli-

cher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie dem Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchgeführt. Hieraus ergeben

sich auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die

Bestimmungen dieses Anschreibens/Bewerbungsbedingungen er-

gänzt werden.

Interessierte Unternehmen werden aufgefordert mit Abgabe des

Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschluss-

gründe“ einen Teilnahmeantrag einzureichen. Mithilfe der Eignungs-

kriterien im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschluss-

gründe“ werden drei geeignete Bieter ermittelt, die am weiteren Ver-

fahren beteiligt werden.

Die geeigneten Bieter werden nach Ablauf des Teilnahmewettbewer-

bes sodann aufgefordert ein Erstangebot abzugeben. Die

Erstangebote werden lediglich auf fristgerechten Eingang geprüft.

Die Erstangebote werden im Anschluss daran mit den Bietern einzeln

verhandelt. Verhandeln heißt in diesem Zusammenhang, dass der

Auftraggeber und mögliche Auftragnehmer den Auftragsinhalt und

die Auftragsbedingungen solange und soweit erörtern, bis klar ist, wie

die Leistung konkret beschaffen sein soll und zu welchen Konditionen

der Auftragnehmer diese leisten wird.

Abweichend von dem beschriebenen Verfahrensablauf, behält sich

der Auftraggeber vor, das Erstangebot zu bezuschlagen, ohne in die

Verhandlung einzutreten. In diesem Fall wird er die eingereichten Er-

stangebote gemäß Ziffer 13 (mit Ausnahme der Eignungsprüfung)

Stand: 29.10.2026 Seite 8

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

sowie mit Hilfe der unter Ziffer 14 dieses Anschreibens/Bewerbungs-

bedingungen aufgeführten Zuschlagskriterien dahingehend beurtei-

len, welches Erstangebot das wirtschaftlichste Angebot bietet.

Im Nachgang zur Verhandlungsrunde werden die Bieter aufgefordert

ein endgültiges Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird die ein-

gereichten Angebote gemäß Ziffer 13 (mit Ausnahme der Eignungs-

prüfung) sowie mit Hilfe der unter Ziffer 14 dieses Anschreibens/Be-

werbungsbedingungen aufgeführten Zuschlagskriterien dahingehend

beurteilen, welches Angebot das wirtschaftlichste Angebot bietet.

Dem Bieter, der anhand der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien

das wirtschaftlichste Angebot offeriert, wird der Zuschlag über den

Breitbandausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in der Markt

Aidenbach erhalten.

Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, wer-

den über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen

werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichti-

gung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Ver-

tragsschlusses spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsab-

schluss/Zuschlag per Telefax oder auf elektronischem Wege infor-

miert. Mit der Zuschlagserteilung endet das Vergabeverfahren. Der

Auftraggeber behält sich – soweit erforderlich - vor, den

vorstehenden Verfahrensablauf zu ändern; er wird die Bieter hierüber

rechtzeitig informieren.

Information:

Mit dem Download der Adressliste erklärt sich der Bieter mit den Re-

gelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingun-

gen einverstanden.

Stand: 29.10.2026 Seite 9

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

5 Fristen und Termine

Folgende Fristen und Termine sind aktuell zu beachten:

Frist Teilnahmeantrag10.12.2026, 10:00 Uhr
vrsl. Frist Erstangebote26.1.2027, 10:00 Uhr
vrsl. Verhandlungsrunde1. - 2.2.2027
vrsl. Frist endgültige Angebote17.3.2027, 10:00 Uhr
Angebotsbindefrist31.5.2027

Stand: 29.10.2026 Seite 10

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

6 Verfahrensfristen

Die Frist zur Abgabe eines Teilnahmeantrags ist auf den 10.12.2026,

10:00 Uhr bestimmt.

Die Frist für die Abgabe eines Erstangebotes ist vrsl. auf den

26.1.2027, 10:00 Uhr bestimmt.

An das Angebot ist der Bieter mit Abgabe bis zum 31.5.2027 gebun-

den.

Stand: 29.10.2026 Seite 11

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

7 Sachdienliche Auskünfte

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklar-

heiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und ausschließlich

elektronisch, d.h. über das elektronische Vergabeportal (vgl. Ziffer 8

b) des Anschreibens/Bewerbungsbedingungen), darauf hinzuweisen.

Eine (fern-)mündliche, schriftliche, per Telefax oder per E-Mail erfol-

gende Kontaktaufnahme ist nicht gestattet.

In dem Bereich „Nachrichten“ des elektronischen Vergabeportals

kann durch Anklicken der Schaltfläche „Bieterfrage stellen“ die Ertei-

lung sachdienliche Auskünfte beim Auftraggeber erbeten werden. Die

Erteilung sachdienlicher Auskünfte muss grundsätzlich bis spätes-

tens zwei Wochen vor Ablauf der jeweiligen Frist (zur Abgabe eines

Teilnahmeantrags, zur Abgabe von Erstangeboten oder endgültigen

Angeboten) erbeten werden. Erbetene sachdienliche Auskünfte, die

dem Auftraggeber nicht rechtzeitig elektronisch über das elektroni-

sche Vergabeportal vorliegen, können auf Grund der Gleichbehand-

lung aller Bieter und der Transparenz dieses Vergabeverfahrens

grundsätzlich nicht mehr beantwortet bzw. erteilt werden. Ausnah-

men hiervon werden – unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrund-

satzes – nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt.

Die sachdienlichen Auskünfte stehen allen Bietern mit Frage und Ant-

wort anonymisiert im Bereich „Nachrichten“ auf der Vergabeplattform

zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung und sind von den

Bietern bei der Ausarbeitung ihres Angebotes wie die Vergabeunter-

lagen zugrunde zu legen. Die registrierten Bieter werden über sach-

dienliche Auskünfte elektronisch informiert.

Stand: 29.10.2026 Seite 12

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

8 Form und Inhalt der Angebote

a) Angebotsunterlagen

Das Angebot ist zwingend und ausschließlich elektronisch in Text-

form nach § 126b BGB auf der Vergabeplattform beim Auftraggeber

einzureichen (vgl. Ziffer 3 des Anschreiben/Bewerbungsbedingun-

gen). Das Angebot muss mit keiner fortgeschrittenen oder qualifizier-

ten elektronischen Signatur versehen sein. (Fern-)Mündliche, schrift-

liche, per Telefax, per E-Mail oder auf einem Datenträger (z.B. CD-

ROM, Disketten, DVD, USB-Stick) eingereichte Angebote sind nicht

zugelassen.

Als bzw. mit dem Angebot sind

• der Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rah-

men des Gigabitausbaus in der Markt Aidenbach zum Zwecke

der Planung, Errichtung und Betrieb eines gigabitfähigen Breit-

bandnetzes, o Anlage 2: die Leistungsbeschreibung, o Anlage 3: Bauzeit- und Zahlungsplan, o Anlage 4: Ausbauplanung nebst georeferenzierter Liste

der auszubauenden Adresspunkt,

• die Vertragsunterlagen nebst Anhang: o Anlage 1: Angebotsblatt des Bieters je angebotenem

Los (ordnungsgemäß bearbeitet), o Anlage 2: Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke

(ordnungsgemäß bearbeitet) je angebotenem Los,

Stand: 29.10.2026 Seite 13

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

o Anlage 3: Bedingungen und Preise für den Zugang Drit-

ter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz

(23.12.2024)

• die ordnungsgemäß bearbeiteten Seiten 4 und 5 („Unterneh-

mensdaten“) dieses Anschreibens/Bewerbungsbedingungen,

• ggf. notwendige Erklärungen (z.B. Bietergemeinschaft, Unter-

auftragnehmer),

einzureichen.

Die Softwarekomponente verschlüsselt das Angebot und ermöglicht

die elektronische Übermittlung an die in der Softwarekomponente

voreingestellten, bieterseitigen E-Mail-Adresse. Sämtliche zu einem

Angebot zählenden Dateien sind in einem einzigen Sendevorgang

der E-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Nach dem Eingang des An-

gebotes wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen

und bis zum Ende der Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Nach der

Übermittlung des Angebotes erhalten die Bieter eine elektronische

Eingangsbestätigung, die neben dem Eingangszeitpunkt auch eine

eindeutige Kennzeichnung enthält. Dadurch wird die technische

Identifizierung des jeweiligen Angebotes sichergestellt. Von den

Bietern ist zu beachten, dass der elektronische Übertragungsvorgang

abhängig von der Größe der Dateien und der Internetverbindung des

Bieters einen entsprechenden Zeitaufwand benötigt. Sämtliche Teile

der Vergabeunterlagen sind zu bearbeiten und, wo vorgesehen, zu

ergänzen. Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen an den

Vergabeunterlagen durch den Bieter sind grundsätzlich unzulässig,

es sei denn, dass eine Ergänzung ausdrücklich vorgeschrieben ist.

Vom Bieter unaufgefordert dem Angebot beigefügte Unterlagen, die

nicht zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

Stand: 29.10.2026 Seite 14

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

Alle Geldbeträge sind in Euro (EUR), Bruchteile in vollen Cent (Ct.)

anzugeben.

b) Technische Hinweise zur Vergabeplattform DTVP von cosi-

nex

Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebotes ist die

Registrierung auf der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal

(kurz: DTVP) der cosinex GmbH. Das DTVP unterstützt technisch bei

der Sichtung der Vergabeunterlagen, deren Bearbeitung sowie die

Bieterkommunikation und die Abgabe von Angeboten. Weitere Infor-

mationen und Bedienungshinweise finden sich auch auf der Website:

https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pa-

geId=28115008. Die Systemanforderungen für die Anwendung des

DTVP sind unter https://support.cosinex.de/unternehmen/dis-

play/company/Systemvoraussetzungen+VMP aufgeführt. Hinweise

zur Registrierung sind unter https://support.cosinex.de/unterneh-

men/display/company/Registrierung zu finden. Allgemeine Informati-

onen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes sind insbesondere

auch unter https://support.cosinex.de/unternehmen/display/com-

pany/Tipps+zur+elektronischen+Angebotsabgabe einsehbar. In

dringenden Fällen stellt das DTVP eine Hotline für Bieter bzw. Be-

werber für Fragen zur Bedienung der Vergabemarktplätze zur Verfü-

gung:

Service-Telefonnummer: 0900-1-267463 (1,49 € pro Minute aus dem

deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)

Stand: 29.10.2026 Seite 15

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

9 Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist deutsch.

Stand: 29.10.2026 Seite 16

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

10 Bietergemeinschaften

Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mit-

gliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (vgl. Teilnahmeformu-

lar „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“),

(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall

erklärt ist,

(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind,

(3) in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte

Vertreter bezeichnet ist,

(4) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber

dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

(5) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, auch über

die Auflösung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus.

Wenn nach Zuschlagserteilung die Gründung einer über eine Arbeits-

gemeinschaft hinausgehenden Projektgesellschaft durch die Bieter-

gemeinschaft beabsichtigt ist, der die vertragliche Erfüllung übertra-

gen werden soll, sind die Gesellschafter, ihre Gesellschaftsanteile

und die Höhe des Haftungskapitals mit der Angebotsabgabe geson-

dert anzugeben.

Stand: 29.10.2026 Seite 17

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

11 Unterauftragnehmer

Sofern Teile der Leistung durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen,

hat der Bieter im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschluss-

gründe“ unter Abschnitt II Ziffer 2 die konkret vorgesehenen Leistungsberei-

che, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, be-

nannt. Im Falle der Eignungsleihe gilt für den eignungsverleihenden Unter-

auftragnehmer Ziffer 12 dieses Anschreibens/Bewerbungsbedingungen.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers wird der Bieter darüber hin-

aus:

  1. die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit

o Namen,

o Anschrift und

o Ansprechpartner

benennen sowie

  1. Verpflichtungserklärungen der benannten Unternehmen vorlegen,

aus denen hervorgeht, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel und

Kapazitäten dieser Unternehmen zur Verfügung stehen – unabhän-

gig vom rechtlichen Charakter der zwischen dem Bieter und den Un-

ternehmen bestehenden Verbindungen.

Die gemäß den Abschnitten III und IV geforderten Eigenerklärungen sind

auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer vollständig zu erbringen.

Hierzu ist das Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“

für jeden Unterauftragnehmer zu vervielfältigen und entsprechend auszufül-

len. Der Name des jeweiligen Unterauftragnehmers ist auf dem Deckblatt

(Seite 1) und der Name des Erklärenden auf Seite 7 des Formulars zu ver-

merken.

Stand: 29.10.2026 Seite 18

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe ist der Unterauftragnehmer

durch einen geeigneten Ersatz zu ersetzen. Bei fakultativen Ausschlussgrün-

den kann der Auftraggeber ebenfalls eine Ersetzung verlangen und hierfür

eine Frist setzen.

Stand: 29.10.2026 Seite 19

[Seite 20]

Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

12 Eignungsleihe

Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzi-

elle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu Ab-

schnitt V des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“) die Ka-

pazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen („Eignungsleihe“),

wenn er mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen hat, dass ihm die für den

Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem

er (beispielsweise) eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Un-

ternehmen vorgelegt hat. Der Bieter hat diese Unternehmen bereits mit dem

Teilnahmeantrag unter Abschnitt II Ziffern 2 und 3 des Formulars „Eignungs-

kriterien und Ausschlussgründe“ benannt und deren Eignung nachgewiesen.

Stand: 29.10.2026 Seite 20

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

13 Angebotswertung

• Prüfung auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische

Richtigkeit

In einem ersten Schritt wird geprüft, ob das Angebot vollständig sowie

fachlich und rechnerisch richtig ist und ob gegebenenfalls Unterlagen

vom Bieter nachgefordert werden.

• Formale Angebotswertung

In diesem Schritt wird geprüft, ob das Angebot aus zwingenden oder

fakultativen Gründen ausgeschlossen werden muss (z.B. nicht form-

oder fristgerecht eingegangene Angebote, es sei denn, der Bieter hat

dies nicht zu vertreten).

• Eignungsprüfung

Hier wird geprüft, ob die für den gegenständlichen Auftrag geforderte

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche

und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche

Leistungsfähigkeit der Bieter gegeben ist und ob kein (zwingender

oder fakultativer) Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB vor-

liegt. Bieter, welche die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflich-

tungen erforderliche Eignung nicht besitzen, werden bei der objekti-

ven und nichtdiskriminierenden Auswahl der Angebote, die für den

Zuschlag in Betracht kommen, nicht weiter berücksichtigt.

• Ungewöhnlich niedrige Angebote

Stand: 29.10.2026 Seite 21

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis

zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der

Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Der Auftraggeber prüft die Zu-

sammensetzung des Angebotes und berücksichtigt die übermittelten

Unterlagen. Kann der Auftraggeber nach der Prüfung die geringe

Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht

zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf das Angebot

ablehnen.

• Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

In die engere Auswahl kommen nur solche Angebote, die eine ein-

wandfreie Leistungserbringung und Qualität erwarten lassen. Zur Er-

mittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die bekanntgege-

benen Zuschlagskriterien angewendet. Dem Bieter, der das wirt-

schaftlichste Angebot eingereicht hat, wird der Zuschlag erteilt.

Stand: 29.10.2026 Seite 22

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

14 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot.

Zuschlagskriterien Gewichtung

Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 85 Punkte (= 85%)

Inbetriebnahme 10 Punkte (= 10%)

Einsatz alternativer Netztechnologien

und Verlegemethoden 5 Punkte (= 5%)

14.1 Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

Der Bieter hat in seinem Angebot die Wirtschaftlichkeitslücke zu be-

rechnen und im Musterberechnungsblatt (Anlage zu den Vertragsun-

terlagen) sowie in Ziffer 1 im Angebotsblatt diese auszuweisen.

a) Anforderungen an die Berechnung

Das Angebot hat auch eine detaillierte und plausible Darstellung der

Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Diese ergibt sich, indem von

den Investitionsausgaben (unter anderem für die notwendigen akti-

ven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastruktu-

ren einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und

den laufenden Betriebsausgaben die voraussichtlichen Betriebsein-

nahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei

ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Die

Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke hat in übersichtlicher Form

eine Aufstellung der zur Projektumsetzung notwendigen Investitions-

und Betriebsausgaben sowie die auf Basis des erwarteten Nachfra-

gepotentials prognostizierten Einnahmen zu enthalten. Der Zuwen-

Stand: 29.10.2026 Seite 23

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

dungsempfänger hat die erhaltenen Informationen vertraulich zu be-

handeln. Zu den Investitionsausgaben gehört bei leitungsgebundener

Infrastruktur die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Ein-

richtungen bis einschließlich Netzabschlusseinheit (zum Beispiel

FTTB, „Fibre to the building“). Nicht anzusetzen sind bei Berechnung

der Wirtschaftlichkeitslücke Ausgaben für Grunderwerb und Eintra-

gung von Grunddienstbarkeiten sowie Ausgaben für Investitionen,

die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung getätigt werden müs-

sen. Ziel ist eine möglichst sparsame Verwendung der öffentlichen

Mitte.

b) Angebotswertung

Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 85 Punkten

festgelegt. 85 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirt-

schaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen

der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber

erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die

dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine

lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

DefinitionBewertung
a: niedrigste Wertungs- summe85 Punkte
b: 2×𝑎0 Punkte
x: Wertungssumme des zu wertenden Angebots
Definitionsbereicha < x < b
Bewertungsfunktion𝑥−𝑎 f (x) = [1− ]×85 𝑏−𝑎

Stand: 29.10.2026 Seite 24

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

14.2 Inbetriebnahme

a) Anforderungen

Der Bieter hat mit seinem Angebot im Angebotsblatt unter Ziffer 2

die Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten anzugeben.

b) Angebotswertung

Der Bieter mit der geringsten Realisierungszeit erhält 10 Punkte. Bei

doppelter Realisierungszeit des Bestbieters werden 0

Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare

Interpolation.

DefinitionBewertung
a: niedrigste Realisierungs- zeit10 Punkte
b: 2×𝑎0 Punkte
x: Realisierungszeit des zu wertenden Angebots
Definitionsbereicha < x < b
Bewertungsfunktion𝑥−𝑎 f (x) = [1− ]×10 𝑏−𝑎

14.3 Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemetho- den

a) Anforderungen

Im Angebotsblatt unter Ziffer 3 „Einsatz alternativer Netztechnologien

und Verlegemethoden“ ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz

kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden.

b) Angebotswertung

Stand: 29.10.2026 Seite 25

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im

Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann

0 oder 5 Punkte, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.

14.4 Gesamtpunktzahl

Die Summe der in den Ziffern 14.1, 14.2 und 14.3 dieses Anschrei-

bens/Bewerbungsbedingungen jeweils erzielten Punkte ergibt die Ge-

samtpunktzahl zur Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Ange-

bots, d. h. die Offerte mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirt-

schaftlich günstigste Angebot.

Bei Gesamtpunktegleichstand entscheidet die höhere Punktzahl beim

Zuschlagskriterium „Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke“. Danach ent-

scheidet das Los.

Stand: 29.10.2026 Seite 26

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

15 Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen (insbesondere Anschreiben/Bewerbungsbe-

dingungen und Vertragsunterlagen) und ihre Anlagen sowie die darin

enthaltenen Informationen und alle weiteren vom Auftraggeber zur

Verfügung gestellten Informationen bzw. sachdienlichen Auskünfte

sind vom Bieter auch nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens

vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder

bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Bieter bekannt werden.

Diese Verpflichtung gilt zeitlich und örtlich unbeschränkt und auch

gegenüber den mit dem Bieter verbundenen Unternehmen (z.B.

Tochtergesellschaften) oder Unterauftragnehmern.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter auch gegenüber den Me-

dien, bis zur Zuschlagserteilung keine Informationen über den Um-

stand seiner Beteiligung, den Stand oder sonstige Umstände des

Vergabeverfahrens zu erteilen. Ein Verstoß gegen die Vertraulich-

keitspflicht kann für den Bieter zu nachteiligen Rechtsfolgen führen.

Der Auftraggeber wird den vertraulichen Charakter aller den Bieter

und seine Unterlagen betreffenden Angaben gegenüber Dritten wah-

ren. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe seines Angebotes einver-

standen, dass seine Angebotsdaten für interne und/oder statistische

Zwecke des Auftraggebers verwendet werden. Ist ein Bieter mit die-

ser Datenverwendung nicht einverstanden, so hat er dies in einem

Begleitschreiben zu seinem Angebot ausdrücklich zu untersagen.

Eine Untersagung hat keinerlei Auswirkungen auf die Beteiligung

oder Beurteilung des jeweiligen Angebots im Vergabeverfahren.

Stand: 29.10.2026 Seite 27

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

16 Keine Vergütung für die Teilnahme am Vergabe-

verfahren

Für die Teilnahme am Vergabeverfahren, die Ausarbeitung der An-

gebote, die mögliche Teilnahme an Aufklärungsgesprächen, die er-

forderlichen Vorleistungen, Kalkulationen, Erklärungen, Nachweise

u.ä. sowie sonstigen damit verbundenen Aufwendungen und Kosten

werden den Bewerbern und Bietern keine Kosten oder Auslagen er-

stattet bzw. keine Vergütung gezahlt.

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

17 Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der

Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzes-

sionen

Mit den folgenden Informationen wird ein Überblick über die Verar-

beitung der personenbezogenen Daten und die Rechte des Betroffe-

nen aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

gegeben.

a) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Für die Verarbeitung der Daten verantwortliche Stelle im Sinne der

Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten ist:

Name: Markt Aidenbach

Adresse: Marktplatz 18 in 94501 Aidenbach

Telefon: +49 8543 9603 - 0

E-Mail: info@aidenbach.de

b) Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragten sind zu erreichen unter:

Name: Michael Rösch, Landratsamt Passau

Adresse: Domplatz 11 in 94032 Passau

Telefon: +49 851 397 - 1771

E-Mail: datenschutz@landkreis-passau.de

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c) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden bei der Vergabe von öffentli-

chen Aufträgen und Konzessionen verarbeitet. Dies betrifft insbeson-

dere die Prüfung der Eignung der Bewerber/Bieter sowie der Prüfung

der Angebote. Aufgabe des Auftraggebers ist es nach § 122 Abs. 1

GWB zu prüfen, ob die Unternehmen, die sich um den Auftrag bemü-

hen geeignet sind. Zum Zwecke der Eignungsprüfung ist es daher

zulässig, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten.

Der Auftraggeber hat sich nach den §§ 123 ff. GWB davon zu über-

zeugen, dass vor allem keine Ausschlussgründe vorliegen, welche

die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen. Die im Ein-

zelnen verfolgten Zwecke sind:

• Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere: o Bereitstellen von Vergabeunterlagen o Beantwortung von Bieterfragen o Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschluss-

gründen o Abfrage und Überprüfung der Eignung o Erfüllung vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen

• Pflege einer Adressdatenbank/Bieterkartei

• Dokumenten- und Vertragsmanagement

• Vertragsabwicklung

• Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen

• Führen sachdienlicher Kommunikation

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Erreichung

der oben genannten Zwecke erforderlich. Rechtsgrundlage für die

Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c (rechtliche Verpflich-

tung) und Buchst. e (Aufgabe im öffentlichen Interesse) DS-GVO

i.V.m. §§ 122 bis 124 GWB.

Stand: 29.10.2026 Seite 30

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

d) Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personen-

bezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – an fol-

gende Stellen übermittelt, wenn gesetzliche Bestimmungen dies er-

lauben oder eine Einwilligung vorliegt:

• Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. §

150a GewO (i.V.m. § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-

Entsendegesetz, § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsge-

setz);

• Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen;

• Sachbearbeiter zur sachdienlichen Kommunikation;

• Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über

den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen

werden soll, die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung

ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertrags-

schlusses (§ 134 Abs. 1 GWB). Dies gilt auch für Bewerber, de-

nen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur

Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zu-

schlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;

• Jedem Bewerber und jedem Bieter, dem die Entscheidung über

den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagsertei-

lung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen

Beschaffungssystem mitgeteilt wird (§ 62 Abs. 1 Satz 1 VgV);

• Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 Nr.3 VgV

stellen bzw. gemäß § 46 Abs.1 UVgO (§ 19 Abs.1 VOL/A) über

die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie

den Namen des erfolgreichen Bieters;

• An das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union spä-

testens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags

oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabever-

fahrens (§ 39 Abs. 1 VgV). Hierbei werden auch Name und An-

schrift des Wirtschaftsteilnehmers zu dessen Gunsten der Zu-

schlag erteilt wurde, veröffentlicht;

• Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergab-

ebestimmungen (Vergabekammer) im Falle der Einleitung eines

Nachprüfungsverfahrens (§ 163 Abs. 2 Satz 4 GWB);

• Oberlandesgericht für das Verfahren der sofortigen Beschwerde

nach § 171 GWB.

e) Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, die personenbezogenen Daten der Bewer-

ber/Bieter an ein Drittland/eine internationale Organisation zu über-

mitteln.

f) Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies

unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich

ist. Gemäß § 8 Abs.4 VgV sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der

Laufzeit des Vertrags/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren,

mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zugangs. Unterla-

gen, deren Archivwürdigkeit verneint worden ist, werden in der Regel

zehn Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzge-

recht vernichtet.

g) Betroffenenrechte

Die DS-GVO gewährt betroffenen Personen verschiedene Rechte,

die im Nachfolgenden kurz aufgeführt sind. Nähere Informationen

sind den Art. 15 bis 18 und 20 sowie 21 DS-GVO zu entnehmen.

• Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO

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Der Betroffene hat einen Anspruch darauf, dass ihm die Verarbei-

tungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die

verarbeitet werden, sowie die Dauer der Verarbeitung, mitgeteilt

werden. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auf die etwaigen Emp-

fänger von Daten und auf die Frage, ob diese Empfänger mög-

licherweise in Drittländern ansässig sind.

• Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO

Sollten die personenbezogene Daten nicht (mehr) zutreffend oder

unvollständig sein, kann Berichtigung oder Vervollständigung ver-

langt werden.

• Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,

Art. 17, 18 DS-GVO

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann der Be-

troffene die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ver-

langen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass so

lange nicht gelöscht werden muss, als im Rahmen des Art. 6

Abs.1 DS-GVO der Verantwortliche eine Rechtsgrundlage für

sich in Anspruch nehmen kann.

• Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO

Wenn der Betroffene in die Datenverarbeitung eingewilligt hat

oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Daten-

verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird,

steht gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

• Recht auf Widerspruch, Art. 21 DS-GVO

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus

ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung

der sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings muss

dem nur nachkommen werden, wenn an der Verarbeitung kein

überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder keine Rechts-

vorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

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Anschreiben/Bewerbungsbedingungen Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ Markt Aidenbach

• Widerruf der Einwilligung

Erfolgt die Verarbeitung der Daten der betroffenen Person auf-

grund einer Einwilligung, hat sie das Recht, die Einwilligung je-

derzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der auf-

grund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung

berührt wird.

Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden,

prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen er-

füllt sind.

h) Widerrufsrecht bei Einwilligung (im Falle des Art. 6 Abs.1

Buchst. a oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DS-GVO)

Wenn in die Verarbeitung mit einer entsprechenden Erklärung einge-

willigt wurde, kann die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerru-

fen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis

zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht

berührt.

i) Beschwerderecht

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Daten-

schutzaufsichtsbehörde. Dies ist der Bayerische Landesbeauftragte

für den Datenschutz (BayLfD). Die Kontaktdaten lauten:

Prof. Dr. Thomas Petri

Adresse: Postfach 22 12 19, 80502 München

Telefon: +49 89 212672-0

Telefax: +49 89 212672-50

E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

Stand: 29.10.2026 Seite 34

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j) Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Ver-

tragsschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann

möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt

und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.

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18 Vergabekammer

Zuständige Nachprüfungsbehörde für behauptete Verstöße gegen

Vergabebestimmungen ist die:

Vergabekammer Südbayern

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39,

80538 München

Telefon: +49 89 2176 - 2411

Telefax: +49 89 2176 - 2847

E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag

ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen

und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren

enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-

enthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutsch-

land hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik

Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung

des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsver-

letzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfüg-

baren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegen-

über dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sons-

tigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit:

(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan-

trags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-

halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

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(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-

kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-

lauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-

bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden,

(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-

beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf

der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergan-

gen sind.

(5.) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwer-

derechts gemäß § 180 Abs. 2 vorliegt.

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19 Anlage

Anlage 1: Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschluss-

gründe“

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