Brandsicherheitswachdienste für BVG-Liegenschaften und U-Bahnhöfe
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 16.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten (79700000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 718030-2026
- Verfahrensnummer
- 2300d7d6-d164-497c-b961-be7046444f87
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Brandsicherheitswachdienst für verschiedene Liegenschaften und Dienststellen in Berlin, vorrangig für U-Bahnhöfe. Der maximale tägliche Bedarf beträgt acht Brandschutzhelfer und drei Truppführer; eine feste Abnahmemenge ist nicht vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Auftrags an einen Brandsicherheitswachdienst, gemäß der aktuell gültigen BetrVO Berlin, zur Erfüllung der Betreiberpflichten der BVG an diversen Liegenschaften und Dienststellen der BVG, mit der Priorität zum Einsatz an U-Bahnhöfen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Erbringung von Brandwachdiensten für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Der maximale tägliche Bedarf beläuft sich auf 8 Brandschutzhelfer und 3 Truppführer. Es besteht keine feste Abnahmemenge.
Frist: 16.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Erbringung von Brandwachdiensten für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
- Bitte beschreiben Sie in Ihrem Konzept, wie die Kommunikation vor, während und nach der Leistungserbrigung aussehen soll. Wie sieht die Erreichbarkeit der Ansprechpartner aus?
- 7.5 %
- Bitte beschreiben Sie in Ihrem Konzept, wie Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter pünktlich zum Dienst erscheinen und eine ordentliche Übergabe zum vorherigen Einsatzkraft durchgeführt wird. Wie wird mit dem Fall umgegangen, dass ein Mitarbeiter auserplanmässig nicht zum Einsatz erscheint. Wie stellen Sie sicher, dass die eingesetzten Mitarbeiter eine Einweisung erhalten haben.? Bitte beschreiben Sie in Ihrem Konzept wie Sie die Leistungserbringung der eingesetzten Dienstkräfte überprüfen. Bitte beschreiben Sie in Ihrem Konzept, wie mit Beschwerden seitens AG umgegangen wird.
- 30 %
- Bitte reichen Sie ein auf den zu vergebenden Auftrag bezogenes, Schulungskonzept (Nachschulungen) unter Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung ein. Wie beabsichtigen Sie die Erfolgskontrolle bei Schulungen im Auftragsfall durchzuführen? Wie stellen Sie sicher dass geeignetes Personal in die Schulungen geschickt werden. Wie begleiten Sie Ihr Personal während der innterbetrieblichen Schulungen (Vorbereitung, Nachbereitung)?
- 12.5 %
- Der Gesamtangebotspreis geht zu 50 Prozent in die Gesamtwertung ein.
- 50 %
Vergabeunterlagen
19 Dateien laut Portal · Stand 16.10.2026| Sonstiges | 140 KB | |
| Sonstiges | 1.011 KB | |
| Sonstiges | 57 KB | |
| Sonstiges | 230 KB | |
| Sonstiges | 168 KB | |
| Formular | 195 KB | |
| Sonstiges | 38 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 203 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 6 KB | |
| Anschreiben | 6 KB | |
| Anschreiben | 137 KB | |
| Sonstiges | 101 KB | |
| Sonstiges | 217 KB | |
| Formular | 740 KB | |
| Sonstiges | 810 KB | |
| Formular | 784 KB | |
| Formular | 748 KB | |
| Sonstiges | 701 KB | |
| Sonstiges | 154 KB |
Anforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. 13. Auf Anforderung des AG: Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
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