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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung informiert:
Hinweise für Bieter
bei Beschränkten Ausschreibungen und
Freihändigen Vergaben
Anfang 2006 wurde die Möglichkeit für Bauunternehmen geschaffen, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren.
Ab dem 01. Oktober 2008 sind bei Vergaben des Bundeshochbaus im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen Wettbewerb zwischen wenigstens drei Unternehmen sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren nicht präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeits- prüfung. Selbstverständlich können Sie die Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf kommunaler oder auf Landesebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen.
Um Ihnen Gelegenheit zu geben, die Möglichkeit Ihrer Beteiligung an allen Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen zu wahren, tritt die vorbezeichnete Regelung erst am 01.10.2008 in Kraft.
Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise welche für die Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem Passwort geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die Zugangsberechtigung.
Stand: Januar 2008