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Anlage 5 - Leistungsbild BS-LP8_260819_KTG.pdf

Brandschutzplanung in Leistungsphase 8 für den Neubau von Herzzentrum und Informatics for Life

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 11:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeportal-bw.de

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Grund- und besondere Leistungen zum Vertrag

„Leistungen für Brandschutz LPH 8“ (Anlage 5 Leistungsbild

Leistungen für Brandschutz LPH 8) zum Projekt

HZ-2026-13

Wird Anlage 5 zum Vertrag Leistungen für Brandschutz LPH 8

Leistungspflichten und Teilleistungspflichten der Leistungsphase 8 (Grund-/Regelleistungen und besondere Leistungen) in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO („Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V“ Heft Nr. 17 in der Fassung von Dezember 2022 in 4. Auflage)

I. Grundleistungen

Hierbei hat der Auftragnehmer insbesondere die in den Leistungsbildern gemäß 1.4 („Leistungsbild Brandschutz“ einschließlich der Erläuterung zu den Regelleistungen) der AHO Heft Nr. 17, Stand: Dezember 2022 in 4. Auflage beschriebenen Regelleistungen der Leistungsphase (LPH) 8 zu erbringen, die als wesentliche Arbeitsschritte Teil des Gesamtwerkerfolgs sind und vom Auftragnehmer mangelfrei und vollständig erfüllt werden müssen.

Regelleistungen nach o.g. AHO Heft Nr. 17 sind:

  1. Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutznachweis einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten

Erläuterungen zu 1.: Die in Regelleistung Nr. 1 beschriebene Leistung ist vollständig in der nachfolgend beschriebenen besonderen Leistung „Fachbauleitung Brandschutz gemäß Baugenehmigung“ enthalten. Eine gesonderte Beauftragung oder Vergütung der Regelleistung Nr. 1 erfolgt daher nicht.

  1. Einmalige Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Nachweise für geregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum baulichen Brandschutz
  2. Prüfen der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen hinsichtlich der Feststellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
  3. Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran
  4. Erstellen eines Statusberichtes einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme

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II. Besondere Leistungen

Die Bepreisung der Besonderen Leistung fließt in die Angebotswertung ein. Sie sind teilweise lediglich optional. Der Auftraggeber behält sich den jederzeitigen Abruf vor, diese können noch für Stufe 2 des VgV-Verfahrens konkretisiert werden.

  1. Bauausführung mit BIM-Methodik
  • Allgemeine Anforderungen Das Bauprojekt wird nach der BIM-Methodik (Building Information Modeling) geplant, umgesetzt und betrieben. BIM ermöglicht einen kollaborativen, transparenten Prozess mit einem digitalen Gesamtmodell als zentrale Datenquelle, das von allen Beteiligten genutzt wird. Ziel ist eine konfliktminimierte, effiziente Bauabwicklung. Pläne sind grundsätzlich aus 3D-BIM-Modellen abzuleiten. Die Projektbeteiligten verpflichten sich, die Erreichung der Projekt- und BIM-Ziele zu unterstützen und an der erfolgreichen Umsetzung mitzuwirken. Alle Projektbeteiligte werden dazu wechselseitig alles Erforderliche tun, um die Kosten-, Termin- und Qualitätsziele zu erreichen. BIM erweitert den konventionellen Bauprozess durch ein verknüpftes 3D-Modell, das Fachmodelle aller Disziplinen in einer CDE integriert. Dies erhöht Transparenz, reduziert Risiken und erfordert die Einhaltung definierter Standards nach DIN 19650 & VDI 2552.
  • Nutzung des digitalen Modells in der Bauausführung und Verantwortlichkeiten des Fachplaners Die BIM-Modelle dienen zur geometrischen Koordination und Konfliktvermeidung auf der Baustelle. Nach den normativen von BIM Deutschland kommt der AWF «080 Ableitung von Planunterlagen» zum Einsatz. Der Fachplaner muss die BIM-Modelle in der Leistungsphase 8 aktiv nutzen. Dies umfasst das Arbeiten mit den Modellen, das Nutzen und Lesen der darin enthaltenen Informationen sowie die Integration in seine Arbeitsabläufe. Auf Basis der BIM-Modelle kann der Fachplaner effizientere Prozesse entwickeln, um eine optimierte Steuerung und Koordination während der Bauausführung sicherzustellen.

Normative Verweise:

  • DIN EN ISO 19650 - Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieur- leistungen, einschließlich Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) -Informationsmanagement mit BIM
  • VDI 2552 - Building Information Modeling – Grundlagen, Begriffe, Mengen, Datenaustausch, Datenmanagement, Facility Management, Prozesse, Qualifizierung, Bauteilbeschreibungen, AIA und BAP, Anforderungen an den BIM-Informationsaustausch
  • AHO Heft Nr. 11 – Leistungen Building Information Modelling
  1. Besondere Leistungen bei der Objektüberwachung 2.1 Kontrolle der vorgelegten Nachweise für ungeregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum baulichen Brandschutz (optional) 2.2 Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln (optional) 2.3 Mitwirken bei der Prüfung der Brandfallsteuertabelle oder gewerkeübergreifenden Brandfallmatrix (optional) 2.4 Prüfen von Feuerwehrplänen (optional) 2.5 Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen (optional)

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2.6 Fachbauleitung Brandschutz gemäß Baugenehmigung Die Fachbauleitung Brandschutz umfasst die in Regelleistung Nr. 1 der Leistungsphase 8 gemäß AHO- Heft Nr. 17 beschriebene Leistung sowie die nachfolgend beschriebenen, darüberhinausgehenden Leistungen zur fortlaufenden brandschutztechnischen Bauüberwachung. Im Rahmen der Fachbauleitung Brandschutz hat der Auftragnehmer die ordnungsgemäße Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen fortlaufend zu überwachen und die in der Baugenehmigung geforderte Bescheinigung der Übereinstimmung der brandschutztechnischen Ausführung fachlich vorzubereiten und die Konformität zu bescheinigen. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

− Erarbeiten und Fortschreiben eines Überwachungskonzeptes unter Festlegung der erforderlichen Begehungszeitpunkte in Abhängigkeit vom Baufortschritt sowie der zu überwachenden Bauteile, Bauarten und Gewerke. − Regelmäßige brandschutztechnische Baustellenbegehungen, insbesondere zu Zeitpunkten, an denen brandschutzrelevante Bauteile und Bauarten vor dem Verschließen oder Überdecken zu kontrollieren sind, wenn deren ordnungsgemäße Ausführung anschließend nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand überprüft werden kann (z. B. Installationsabschottungen, Brandschutzbekleidungen, Trockenbaukonstruktionen, Schächte und Unterdecken). − Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Baustellenbegehungen einschließlich Prüfung vorliegender Anfragen und Unterlagen, Dokumentation der Feststellungen sowie Erstellung elektronischer Begehungsberichte. − Fortlaufende Prüfung der tatsächlichen Ausführung auf Übereinstimmung mit dem Brandschutzkonzept, den öffentlich-rechtlichen Anforderungen sowie den Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen für brandschutzrelevante Bauprodukte und Bauarten einschließlich der Einbau- und Verwendungsbedingungen. − Prüfen und Bewerten von Abweichungen vom Brandschutzkonzept oder den Ausführungsunterlagen sowie Abstimmung erforderlicher Maßnahmen mit dem Auftraggeber, den Fachplanern und den ausführenden Unternehmen. − Feststellung, Dokumentation und Nachverfolgung brandschutzrelevanter Mängel einschließlich Kontrolle der Mängelbeseitigung. − Fortschreibung der brandschutztechnischen Dokumentation einschließlich Begehungsprotokollen, Fotodokumentation und Mängelverfolgung. − Prüfung der Vollständigkeit der brandschutztechnischen Dokumentation als Grundlage der Fachbauleiterbescheinigung. − Erstellen der Konformitätsbescheinigung gegenüber der Bauordnungsbehörde bei Nutzungsaufnahme/Abnahme des Gebäudes (Fachbauleiterbescheinigung).

Die Anzahl der erforderlichen Baustellenbegehungen richtet sich nach Baufortschritt und Komplexität der brandschutzrelevanten Bauleistungen. Sie ist so zu bemessen, dass die brandschutztechnische Bauausführung fachlich nachvollziehbar überwacht und die in der Baugenehmigung geforderte Bescheinigung der Übereinstimmung der brandschutztechnischen Ausführung erstellt werden kann.

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III. Nebenleistungen

Unabhängig von Grund- und besonderen Leistungen sind folgende Leistungen stets zu erbringen und mit den Grundhonorar abgegolten. Dies gilt für alle zu überwachende Bereiche und Räume

  1. Organisationshandbuch Der Auftraggeber stellt für wesentliche Prozesse der Abwicklung ein Projekt- und Organisationshandbuch zur Verfügung. Darin enthaltene Aufgaben, Prozesse und Workflows sind in der Projektbearbeitung durch den AN zu beachten und zu verwenden. Das Organisationshandbuch wird in einer ersten Fassung im Rahmen der Verfahrensstufe 2 zur Verfügung gestellt. Darin vorausschauend bereits angelegte Prozessschritte werden sich in den folgenden Projektschritten an üblichen Abwicklungsmethoden orientieren und sind durch den AN zu beachten und zu verwenden.

  2. Nutzung Projektserver 2.1 Die Projektkommunikation wird unter Einsatz eines internetbasierten Projektkommunikationssystems (PKMS) abgewickelt. Während der Projektdurchführung wird der AN dem AG und dem Projektsteuerer sowie dem Planungsteam sämtliche erstellten Unterlagen und Pläne, sowie vertragsrelevanten Schriftverkehr in dem für das Projekt genutzten Datenraum zur Verfügung stellen. Umgekehrt werden den AN die notwendigen Unterlagen und Pläne in dem für das Projekt genutzten Datenraum zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung, Datenerhaltung und -sicherung sowie Master-Administration und Gestaltung werden vom Systemanbieter des UKHD vorgenommen. Der Auftragnehmer beachtet die Vorgaben für die Nutzung des Datenraumes und wird die im Projektraum vorgegebenen Konventionen einhalten. Dazu gehören insbesondere die einheitliche Benennung von Plänen (Planschlüssel), von Dokumenten (Dokumentenschlüssel) sowie die Ablage in bestimmten Dateiformate (Pläne jeweils als DWG, IFC und PLT, sonstige Dokumente im Format des Erstellungsprogramms oder als PDF). Die Ablage von Daten erfolgt nach der vom UKHD vorgegebenen bzw. mit dem UKHD abgestimmten oder noch abzustimmenden Aktenablagestruktur. Die mit der Nutzung des Projektkommunikationssystems verbundenen personellen Mehraufwendungen (z.B. für Schulung und Dateneingabe/Datenauswertung) sind mit dem vertraglichen Honorar abgegolten. Im System/Datenraum hinterlegte Unterlagen gelten als zur Verfügung gestellt im Sinne dieses Vertrages.

2.2 Das UKHD behält sich vor, baubegleitend und für die Gewährleistungsphase ein internetbasiertes Mängelmanagementsystem einzusetzen. Der Auftragnehmer verwendet auch dieses Programm während der Durchführung der vertraglichen Leistungen und wird dessen Konfiguration und die erforderlichen Prozesse mit dem UKHD erarbeiten. Die Offline-Erfassung von Mängeln kann dabei ggf. nur mit einer kostenfreien App erfolgen, die ggf. nur auf Apple-Mobilgeräten (iPhone und iPad der neuesten Generation) läuft. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seines Leistungsbildes eine derartige Erfassung durchzuführen hat, wird er seinen Mitarbeitern die erforderlichen Endgeräte für das UKHD kostenfrei zur Verfügung stellen.

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