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Verschwiegenheitserklaerung_IV-BS-OeA-009-26.pdf

Brandschutzplanung für ein Maßnahmen-Kompensationskonzept an Stadtbahnbögen der Deutschen Bahn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 10:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vergabenummer: IV-BS-OeA-009-26

Verschwiegenheitserklärung für Ausschreibungsunterlagen

Projekt: Brandschutztechnische Bewertung und Maßnahmenplanung Stadtbahnbögen 497–502 Auftraggeberin: Technische Universität Berlin, Abteilung IV – Gebäude- und Dienstemanagement

  1. Gegenstand der Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Ausschreibung und späteren Leistungserbringung überlassenen oder zugänglich gemachten Informationen Pläne, Bestandsunterlagen, Lagepläne, technische Zeichnungen

 Brandschutzkonzepte, Prüfberichte, Maßnahmenkataloge  interne Dokumente der TU Berlin, DB InfraGO AG oder des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts  Informationen zu sicherheitsrelevanten Einrichtungen (Brandmeldeanlage, Rettungswege, Feuerwehrflächen)  alle nicht öffentlich zugänglichen Daten, Dokumente oder mündlichen Informationen

  1. Zweckbindung

Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zur Erstellung des Angebots sowie zur Durchführung des späteren Auftrags verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin zulässig.

  1. Schutzmaßnahmen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Veröffentlichung zu schützen.

  1. Rückgabe und Löschung

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens bzw. nach Beendigung des Auftrags sind alle vertraulichen Unterlagen auf Verlangen der Auftraggeberin zurückzugeben oder nachweislich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

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  1. Dauer der Verpflichtung

Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

  1. Vertragsstrafe / Schadensersatz

Bei schuldhafter Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht behält sich die Auftraggeberin vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

  1. Erklärung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer bestätigt mit dieser Erklärung in Textform, dass er die vorstehenden Verpflichtungen zur Verschwiegenheit anerkennt und einhält.

Firma / Bieter

Ort, Datum

Name der erklärenden Person (Textform)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung