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Bauherr : Amt für Immobilien- und Baumanagement Halle (Saale)
Bauvorhaben: JUSTIZVOLLZUGSANSTALT HALLE Am Kirchtor 20, 06108 Halle (Saale) KNUE 018- BRANDSCHUTZMASSNAHMEN 1.BA ABSICHERUNG RETTEUNGSWEGE 2. Abschnitt Geb. 2.0+ 3.1+ 3.4
HINWEISE ZUR BAUSTELLE
- Die Brandschutzmaßnahmen, Bauleistungen werden in dem Gebäude 2.0 Hafthaus; Gebäude 3.1 Küche und Gebäude 3.4 Kammer + Wäscherei in der JVA realisiert.
- Bezüglich der abzuleistenden Arbeiten am Objekt sind Behinderungen des Anstaltsbetriebes weitgehend zu vermeiden. Sollten Beeinträchtigungen unvermeidbar sein, so ist dies rechtzeitig zuvor mit der nutzenden Verwaltung abzustimmen.
- Die Regelarbeitszeit gilt von montags – donnerstags 7.00 – 16.00 Uhr Freitags 7.00 – 14.00 Uhr Im Gebäude 3.1 +3.4 ist nur zeitlich eingeschränktes Arbeiten von 13.00 bis 16.00 Uhr von Montag bis Donnerstag in vorheriger Abstimmung mit dem Nutzer möglich. In Abstimmung mit dem Nutzer ist an bestimmten Tagen eine Arbeitszeit bis 18.00Uhr möglich.
- Mittags ist eine Stunde Pause einzuplanen.
- Durch den AN sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Führungszeugnisse eigenverantwortlich einzuholen und eine Liste der Arbeitskräfte mit Wohnanschrift und PA-Nummer zu übergeben (gilt entsprechend auch für gebundene NAN). Die Arbeitskräfte sind besonders auszuwählen. Mindestens zwei Tage vor Ausführungsbeginn sind für die Mitarbeiter polizeiliche Führungszeugnisse in Kopie (max.12 Monate alt) zu übergeben.
- Kontakte zu Gefangenen sind untersagt.
- Vor Aufnahme der Arbeiten erfolgt eine aktenkundige Belehrung aller Arbeitskräfte.
- Wechsel von Arbeitskräften ist mindestens drei Werktage zuvor in Schriftform anzuzeigen.
- Arbeitskräfte, die gegen die Sicherheitsbedingungen verstoßen, können ohne vorherige Abmahnung von der Baustelle verwiesen werden.
- Jeder Mitarbeiter hat ständig und gut sichtbar den Besucherausweis zu tragen und vor Verlust zu schützen.
- Beim Betreten der Anstalt haben sich alle Arbeitnehmer mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen.
- Anweisungen der Bediensteten der JVA sind unbedingt Folge zu leisten.
- Es gilt innerhalb der Anstalt Handyverbot.
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- Der AN hat eine Liste der zur Einfahrt berechtigten Firmenfahrzeuge zu übergeben. Die Materialien können durch Einfahrt mit LKW auf das Gelände des Innenbereiches transportiert werden. Die Fahrzeuge sind innerhalb der Anstalt immer zu verschließen.
- Die Einfahrt von Fahrzeugen der Zulieferfirmen ist nur mit Begleitung erlaubt. Die Schleusen- und Kontrollzeit ist zu beachten.
- Alle Gebrauchsgegenstände, Materialien Werkzeuge sind auf der Baustelle unter Verschluss zu halten. Alle Werkzeuge sind täglich auf Vollständigkeit zu prüfen. Werkzeugkisten sind mit einem Inventarverzeichnis zu versehen. Die Bediensteten der JVA haben ein Recht, die Vollständigkeit des Werkzeuges zu prüfen.
- Geräte, Technik, Ausrüstung, Bauelemente dürfen nur bis 20 m vor dem Sicherheitszaun und der Anstaltsmauer abgelegt werden.
- Bauelemente wie Rüstungen, Leitern u.ä. sind nach vorheriger Absprache und Erlaubniserteilung durch den Sicherheitsbereich der Anstalt zum Einsatz zu bringen, wenn die Notwendigkeit besteht. Diese sind dann gegen Wegnahme und unberechtigten Aufstieg zu sichern.
- Die Einlagerung von besonders wertvoller Technik / Ausrüstung ist mit dem Sicherheitsdienstleiter der Anstalt abzustimmen.
- Brennbare Flüssigkeiten (Benzin, Diesel, Farben u.ä.) dürfen nicht im Baustellenbereich bzw. innerhalb der Anstalt gelagert werden. Nur Tagesbedarfsmengen gestattet.
- Die WC’s der Bediensteten können genutzt werden.
Halle, 22.05.2026 Halle, 25.08.2026 Index A Ergänzung Arbeitszeiten
Anlagen: Vordruck Belehrungsnachweis
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