ZDF-120-OV-26-013 EVB-IT digital Cloudvertrag.pdf

BPMN-Modellierumgebung mit Prozessportal zur Digitalisierung von Formularen und Prozessen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:25 (Europe/Berlin)

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ZDF-120-OV-26-013 Beschaffung einer BPMN-Modellierumgebung mit Prozessportalintegration zur Digitalisierung von Formularen und Prozessen

Vertrag über Cloudleistungen Inhaltsangabe 1 Gegenstand der Leistungen .......................................................................................................................... 2

1.1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................................ 2

1.2 Vertragsbestandteile ............................................................................................................................ 2

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen .................................................................................................. 4

3 Gegenstand der Leistungen .......................................................................................................................... 4

3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB ................................................................................ 5

3.2 Einmalige Leistungen .......................................................................................................................... 6

3.2.1 Initiale Leistungen ...................................................................................................................... 6 3.2.1.1 Art und Umfang der initialen Leistung .................................................................................... 6

3.2.1.2 Vergütung der initialen Leistung ............................................................................................ 6

3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen .................................................................................................. 6

3.2.2.1 Art und Umfang der sonstigen Leistungen ............................................................................ 6

3.2.2.2 Vergütung der sonstigen Leistungen ..................................................................................... 6

3.2.3 Leistungen bei Vertragsende ..................................................................................................... 6

3.2.3.1 Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende ................................................................ 6

3.2.3.2 Vergütung der Leistungen bei Vertragsende ......................................................................... 6

3.3 Leistungen auf Abruf ............................................................................................................................ 6

3.4 Ticketsystem ........................................................................................................................................ 7

4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung ............................................................................................................ 7 4.1 Fälligkeit der Vergütung ....................................................................................................................... 7

4.2 Zahlung der Vergütung ........................................................................................................................ 7

4.3 Rechnungsadresse .............................................................................................................................. 7

4.4 Preisanpassung ................................................................................................................................... 8

5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand ......................... 8

5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal .......................................................................................................................................... 8 5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ................ 8

5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ................................................................... 8

6 Abweichende Haftungsregelungen................................................................................................................ 9

7 Beauftragte und Ansprechpartner ................................................................................................................. 9

7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) ....................................................................... 9

7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) .......................................................... 9

8 Weitere Regelungen ...................................................................................................................................... 9 8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ........................................................... 9

8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen ................................................................................................. 9

8.3 Prüfrechte ............................................................................................................................................ 9

8.4 Unterauftragnehmer ............................................................................................................................. 9

8.5 Vertraulichkeit .................................................................................................................................... 10

8.6 Haftpflichtversicherung ...................................................................................................................... 10

9 Sonstige Vereinbarungen ............................................................................................................................ 10

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Vertrag über Cloudleistungen

zwischen Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts ZDF-Straße 1 55127 Mainz

Vertragsnummer: - tbd "Auftraggeber" und _____ Vertragsnummer: _____ "Auftragnehmer" wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand der Leistungen

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Cloudvertrages ist die Bereitstellung, Einführung, Betrieb und Support einer cloudbasierten BPMN-/Workflow-Plattform mit Prozessportalintegration gemäß Leistungsverzeichnis.

Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Vertragslaufzeit für die SaaS-Leistungen beginnt am 01.01.2027 und endet nach Ablauf von drei Jahren. Das ZDF ist berechtigt, die Vertragslaufzeit durch einseitige Ausübung von zwei Verlängerungsoptionen um jeweils zwölf Monate zu verlängern. Die vereinbarten Konditionen gelten unverändert für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich der Optionszeiträume.

Die konkrete Ausgestaltung der Vergütung einschließlich der Lizenzstruktur steht zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht fest und ergibt sich aus dem Angebot des bezuschlagten Bieters. Die im Angebot enthaltenen Preis-, Vergütungs- und Lizenzbestandteile werden nach Zuschlagserteilung in den Vertrag übernommen und werden Bestandteil des Vertrags. Eine Verpflichtung zur Abnahme bestimmter Leistungen, Lizenzen oder Leistungsmengen besteht nicht.

Alle Zahlungen erfolgen auf Grundlage von Rechnungen an das ZDF, sind mit der Vertragsnummer zu versehen und zu richten an:

ZDF Rechnungseingangsstelle 55100 Mainz.

E-Rechnungen sind im hybriden Format an das E-Mailpostfach RDL.RWStammdaten@ZDF.de zu senden.

1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:

1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:

AnlageBezeichnungDatum/Anzahl
Nr.VersionSeiten
1Leistungsverzeichnis Beschaffung einer BPMN-Modellierumgebung mit Prozessportalintegration zur Digitalisierung von Formularen und Prozessen14.10.202613

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AnlageBezeichnungDatum/ VersionAnzahl
Nr.Seiten
2Preisblatt14.10.20261
3Angebottbdtbd
4Allgemeine Auftragsbedingungen des ZDF - nachstehend "AGB/ZDF" genannt - für Lieferungen und Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (Stand: 07/2026)07/20266
5IT Sicherheitsstandard Remote Access27. Juli 2011 / Version 1.08
6Eigenerklärung MiloG/LTTG05/20265
7Sanktionen der EU gegen Russland-042208.04.20233
8Eigenerklärung Bezug Russland - 04222
9Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Unternehmensangaben06/20252
10AuftragsverarbeitungsvereinbarungZDF-120-OV-26- 013 AVV8

☒ Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1-11.

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.2.3 und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 1.2.4 und danach ☐ die nachfolgenden auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Cloudleistungen (zusammen Anlage Nr. _____)

BezeichnungDatum/Anzahl Seiten
Version

☐ die auftragnehmerseitigen AGB gemäß „Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB“, dort „I. Anhang zum EVB-IT Cloudvertrag“

Die Ausnahme bildet der Vertrag gemäß Art. 28 DS-GVO, der selbstständig neben dem EVB-IT Vertrag abgeschlossen wird.

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Wirksam einbezogen sind die vorgenannten auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen auch, insoweit sie einen dynamischen Änderungsvorbehalt vorsehen, soweit die Änderungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers sind. Eine Einbeziehung der auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Abweichend hiervon gelten hinsichtlich einzelner konkreter Anforderungen entsprechende auftragnehmerseitige AGB* -Regelungen zu Art und Umfang der Cloudleistungen vorrangig zu den EVB-IT Cloud AGB, soweit dies in der Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB*, dort „II Anhang zum Kriterienkatalog“ in Bezug auf die hier aufgeführten Kategorien ausdrücklich vereinbart ist. Weitere auftragnehmerseitige AGB* sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie in diesen Vertrag einbezogen wurden oder nicht.

Die EVB-IT Cloud-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert.

1.2.5 Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge: ● Rechtegelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. 4 AGB/ZDF ● Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB ● die Nutzungsrechtsregelungen aus den auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen die gemäß Nummer 1.2.4 einbezogen wurden. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. ● Zur Klarstellung: Die vereinbarten Regelungen zur Rechteübertragung erfassen insbesondere die im Rahmen dieses Vertrags für das ZDF erstellten oder bearbeiteten Prozessmodelle, Konfigurationen, Formulare, Dokumentationen, Vorlagen sowie sonstigen individuellen Ergebnisse und Inhalte. An der Standardsoftware, der SaaS-Lösung, der Plattform sowie sonstigen vorbestehenden Bestandteilen des Auftragnehmers erhält das ZDF ausschließlich die vertraglich vorgesehenen Nutzungsrechte. Hiervon unberührt bleiben die vereinbarten Rechte des ZDF an den vorgenannten individuellen Ergebnissen und Inhalten.

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ☐ Besondere initiale Leistungen (Setup) ☒ Software as a Service* (SaaS*) ☐ Platform as a Service* (PaaS*) ☐ Infrastructure as a Service* (IaaS*) ☐ Managed Cloud Services* (MCS*) ☐ Leistungen bei Vertragsende ☒ Sonstige Leistungen

3 Gegenstand der Leistungen

Vertragsgegenstand ist ein Vertrag für die Beschaffung einer BPMN-Modellierumgebung mit Prozessportalintegration zur Digitalisierung von Formularen und Prozessen ohne Abnahmeverpflichtung. Der Leistungsinhalt ist in den Vergabeunterlagen (insbesondere dem Leistungsverzeichnis) definiert.

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Die im Angebotsdokument/Preisblatt angegebenen Lizenzmengen bzw. Nutzungsvolumina stellen kalkulatorische Größen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dar. Das ZDF ist nicht verpflichtet, die dort angegebenen Mengen vollständig abzurufen oder zu nutzen. Ein Anspruch auf vollständige Beauftragung oder Nutzung der kalkulierten Mengen besteht nicht.“

Die konkrete Ausgestaltung der Vergütung einschließlich der Lizenzstruktur steht zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht fest und ergibt sich aus dem Angebot des bezuschlagten Bieters. Die im Angebot enthaltenen Preis-, Vergütungs- und Lizenzbestandteile werden nach Zuschlagserteilung in den Vertrag übernommen und werden Bestandteil des Vertrags. Eine Verpflichtung zur Abnahme bestimmter Leistungen, Lizenzen oder Leistungsmengen besteht nicht.

Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):

3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB

Lfd . Nr.Produkt/Leistung:Meng eMVD1Beginn²Ende/Termi n3Abweiche nde Kündigun gsfrist in Monaten4AutomatischMonatlicher Preis oder, abweichende s Preismodell gemäß Anlage6
e
(Produkt- und
Verlängerun
Leistungsbeschreibun
g
g und/oder Verweis
aufum Anzahl
Kriterienkatalog(e) fürMonate5
Cloudleistung in
Anlage Nr. 3)
1BPMNtbd36 Monate01.01.202731.12.2029/Keine automatisch e Verlängerun g; zweimalige Verlängerun gsoption des ZDF um jeweils 12 Monate gemäß Fußnote 5Anlage Nr. 1 Leistungsbes chreibung i.V.m. Anlage Nr.2 Preisblatt
FußnoteErläuterung
1MVD = Mindestvertragsdauer
2wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen. In diesem Fall gilt der Vertragsschluss als Beginn.
3z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)
4Wenn abweichend von Ziffer 20.1 der EVB-IT Cloud-AGB
5Die Leistungsdauer verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten ist das ZDF berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu verlängern

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FußnoteErläuterung
6Hier Einbeziehung eines Preisblattes möglich, insbesondere bei abweichendem Preismodell

3.2 Einmalige Leistungen tbd

3.2.1 Initiale Leistungen

3.2.1.1 Art und Umfang der initialen Leistung ☐ Der Auftragnehmer schuldet initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*. ☐ Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieses Vertrages erbracht, sondern im Rahmen eines gesonderten Vertrages gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Weitere Regelungen zur initialen Leistung gemäß Anlage Nr. _____.

3.2.1.2 Vergütung der initialen Leistung Die initialen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt: ☐ Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen

3.2.2.1 Art und Umfang der sonstigen Leistungen ☐ Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. _____ beschriebenen sonstigen Leistungen.

3.2.2.2 Vergütung der sonstigen Leistungen ☐ Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

3.2.3 Leistungen bei Vertragsende

3.2.3.1 Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende ☐ Der Auftragnehmer ist gemäß Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB im zumutbaren Umfang zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen. ☐ Abweichend/ergänzend von bzw. zu Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB schuldet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsende folgende Leistungen:

3.2.3.2 Vergütung der Leistungen bei Vertragsende ☐ Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro. ☐ Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 5.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

3.3 Leistungen auf Abruf Die Leistungen gemäß Nummer _____ (hier Nummer 3.1 lfd. Nr. X oder Nummer 3.2.2 eintragen) werden auf Abruf erbracht. ☐ Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage).

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☐ Die geschätzte Abnahme beträgt _____ (Menge) pro _____ (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit); die Höchstmenge bzw. der Höchstwert beträgt _____ (Menge/Euro). ☐ Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt _____ (Menge) pro _____ (z.B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet. Dies gilt nicht für die hier ggf. vereinbarte Mindestabnahme.

3.4 Ticketsystem ☒ Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem ☒ des Auftragnehmers, ☐ des Auftraggebers,

welches ☐ unter der Web-Adresse erreichbar ist. ☐ wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____.

4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung

4.1 Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern: ☐ quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals ☐ jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres ☐ einmalig zum _____ ☐ _____

Die Vergütung für Leistungen nach Zeitaufwand ist abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern: ☐

4.2 Zahlung der Vergütung ☐ Abweichend von Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB ist eine fällige Vergütung nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

Ergänzend zu Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB: Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Die Zahlung sämtlicher Leistungen, einschließlich wiederkehrender Leistungen, Einmalleistungen und Serviceentgelte (Tagessätze), erfolgt nach anforderungsgerechter Leistungserbringung und Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung monatlich rückwirkend binnen 30 Kalendertagen netto. Bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung ist das ZDF berechtigt, 3 % Skonto in Abzug zu bringen.

4.3 Rechnungsadresse ☒ Die Rechnung ist nach den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung elektronisch einzureichen. In der Rechnung bzw. zur Rechnungserstellung ist die Leitweg-ID Rechnungsprüfstelle anzugeben. Zudem müssen bei der Rechnung alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder_____ gefüllt sein. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. ☐ Die Rechnungsanschrift ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

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4.4 Preisanpassung ☐ Es wird eine Preisanpassung vereinbart: ☐ gemäß Ziffer 16.5 EVB-IT-Cloud-AGB: ☐ für den monatlichen Pauschalfestpreis gemäß Nummer 3.1. ☐ für die folgenden weiteren Vergütungen: _____. ☐ gemäß Anlage Nr. _____.

5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand

5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal

Lfd . Nr.Bezeichnun g der KategorieStundensatzTagessatz für Tätigkeiten innerhalb der Geschäftszei tZuschläge inZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Samstag von _____ bis _____ZuschlägeZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätz e Sonn- und Feiertage von _____ bis _____
fürProzent aufin Prozent
Tätigkeitendie Stunden-auf die
innerhalb derundStunden-
GeschäftszeiTagessätzeund
tMontag bisTagessätz
Freitage Sonn-
(Arbeitstage)und
außerhalbFeiertage
dervon _____
Geschäftszei
bis _____
t
_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %

Festlegung der Geschäftszeiten:

ArbeitstagGeschäftszeit
Montag bis Donnerstagvon _____ bis _____ Uhr
Freitagvon _____ bis _____ Uhr

☐ weitere Vereinbarungen (z.B. zu Reisekosten abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB) gemäß Anlage Nr. _____.

5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 16.2.3 Satz 2 EVB-IT Cloud-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 16.2.3 Sätze 2 und 3 EVB-IT Cloud-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten gemäß Anlage Nr. _____ vergütet. ☐ Weitere besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

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6 Abweichende Haftungsregelungen ☒ Abweichend von Ziffer 19.1 EVB-IT Cloud-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. 4 AGB/ZDF in Verbindung mit Ziffer 9.1.1 des EVB-IT Cloudvertrages.

☐ Abweichend von Ziffer 19.2 EVB-IT Cloud-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

7 Beauftragte und Ansprechpartner

7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) ☐ Informationssicherheit: _____, ☐ Datenschutz: ☐ Geheimschutz: _____.

7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) beim Auftragnehmer _____ beim Auftraggeber Silke Gorsegner, gorsegner.s@zdf.de

8 Weitere Regelungen

8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☐ Für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ ist nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. ☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers (z.B. Sicherheitsüberprüfung nach SÜG) ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☒ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 5 IT Sicherheitsstandard Remote Access zu beachten. ☐ der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. ☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

8.3 Prüfrechte ☐ Ergänzend zu Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB und unbeschadet der gesetzlichen Regelungen, sind nicht nur der Auftraggeber und vom Auftraggeber zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Prüfungsgesellschaften, sondern auch ☐ die Aufsichtsorgane des Auftraggebers ☐ das BSI ☐ folgende von ihm benannte Prüfer _____

zur Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen berechtigt. Der Auftragnehmer gewährt die dafür notwendigen Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte und unterstützt im erforderlichen Ausmaß. ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zu Prüfrechten aus Anlage Nr. _____.

8.4 Unterauftragnehmer ☐ In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt anstelle von Ziffer 15.1 EVB-IT Cloud-AGB die Ziffer 15.3 EVB-IT Cloud-AGB.

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8.5 Vertraulichkeit ☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.3 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____.

8.6 Haftpflichtversicherung ☒ Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB wird vereinbart. Ergänzend gilt hierzu Ziffer 9.1.2 des EVB-IT Cloudvertrages.

9 Sonstige Vereinbarungen ☒ Sonstige Vereinbarungen: ☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

9.Sonstige Vereinbarungen

9.1 Haftung und Haftpflichtversicherung in Ergänzung zu EVB-IT- Cloud AGB 9.1.1 Grundsatz der gesetzlichen Haftung

Die Haftung erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften , soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer nicht etwas anderes ergibt.

Haftungsbeschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit Der Auftragnehmer haftet dem ZDF bei Ansprüchen infolge einfacher Fahrlässigkeit für von ihm zu vertretende Schäden wie folgt:

  • Personen- und Sachschäden bis 10.000.000 Euro pro Schadensfall und Kalenderjahr
  • Vermögensschäden bis 1.000.000 Euro pro Schadensfall und Kalenderjahr

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für: Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bei Ansprüchen aus garantierter Beschaffenheit oder Garantieversprechen datenschutzrechtliche Verstöße

9.1.2 Haftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Risiken durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu decken und dem ZDF auf dessen Anforderung jederzeit nachzuweisen, dass evtl. Haftungsforderungen durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Eine jeweils aktuelle Versicherungsbescheinigung ist für die Vertragslaufzeit vorzulegen.

Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers muss mindestens folgende Deckungssumme pro Schadensereignis enthalten:

für Personen- Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: 10.000.000 Euro für Vermögensschäden: 1.000.000 Euro

Die Haftungsregelung des separat abzuschließenden "Vertrages zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO" ist unabhängig von den im Rahmen dieser BVB getroffenen Festlegungen.

9.2 Nutzung von durch das ZDF beigestellter Hard- u. Software

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Soweit vom ZDF Hard- u. Software bereitgestellt wird, dient diese ausschließlich der vertragsgemäßen Nutzung. Jegliche private Nutzung ist ausgeschlossen. Das ZDF behält sich das Recht vor, die Ein-haltung jederzeit zu kontrollieren.

9.3 Richtlinien zur Fernwartung / Remote Access

Sollte der AN im Rahmen der Leistungserbringung eine Fernwartung durchführen, ist er zur Beachtung und Einhaltung der ZDF-Richtlinien zur Fernwartung / Remote Access verpflichtet. Jegliche Daten (Protokolldateien, Speicherauszüge usw.), die im Rahmen der Wartung extern gespeichert werden, sind nach Abschluss der Arbeit sorgfältig zu löschen. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist grundsätzlich untersagt und im Einzelfall durch das ZDF schriftlich zu genehmigen.

9.4 Kontrollrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung der vertraglichen Regelungen im Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers zu überzeugen.

9.5 Nutzung besonderer System-Berechtigungen Erhält der Auftragnehmer für seine Tätigkeiten als System-Administrator besondere System-Berechtigungen, so dürfen diese ausschließlich für die beauftragten und abgestimmten Arbeiten genutzt werden. Insbesondere ist untersagt: eine Einsichtnahme in Benutzerdateien das Aneignen von Dateien durch Überschreiben des Besitzer-Attributs eigene oder fremde Berechtigungen ohne Auftrag zu ändern.

9.6 Eigentumsübertragung Sollte es im Rahmen dieses Vertrages anlässlich der Erbringung der Dienstleistung zur Schöpfung urheberrechtlich geschützter Werke kommen, überträgt der Auftragnehmer mit Fertigstellung der einzelnen Leistungen und Werke dem ZDF hieran das Eigentum. Alle vom Auftragnehmer gelieferten Ausführungsunterlagen (z.B. Beschreibungen, Zeichnungen, Betriebsanweisungen, Tabellen, Schaltpläne etc.) gehen mit deren Übergabe in das Eigentum des ZDF über. Dieses ist berechtigt, diese Unterlagen ohne besondere Vergütung für den Vertragszweck und für seine innerbetrieblichen Zwecke zu nutzen und zu vervielfältigen. Soweit diese Unterlagen vom Auftragnehmer als vertraulich gekennzeichnet sind, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers Dritten zugänglich gemacht werden; der Zustimmung bedarf es nicht, soweit diese als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen zur planmäßigen Durchführung des Projektes oder im Rahmen der Nutzung vom ZDF hierfür verpflichteten Dritten zugänglich gemacht werden müssen.

9.7 Sanktionslistenprüfung

9.7.1 Verpflichtung zur Einhaltung von Sanktionen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Erbringung der Leistung alle geltenden nationalen, europäischen und internationalen Sanktions- und Embargobestimmungen, einschließlich sog. Terrorlisten, zu beachten, insbesondere solche, die durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland erlassen wurden. 9.7.2 Bestätigung Der Auftragnehmer bestätigt ausdrücklich, weder national noch international auf einer Sanktions- oder sog. Terrorliste (z.B. OFAC-Sanktionsliste, UN-Sanktionsliste, EU-Sanktionsliste etc.) aufgeführt und nicht mit wirtschaftlichen oder rechtlichen Beschränkungen belegt zu sein. 9.7.3 Verpflichtung zur Prüfung von Sanktions- und sog. Terrorlisten Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, weder direkt noch indirekt mit natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuarbeiten, die auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste oder sog. Terrorliste stehen, insbesondere solchen der EU, der UN, der OFAC oder anderer zuständiger Behörden. Der Auftragnehmer wird regelmäßig prüfen, ob einerseits seine Mitarbeiter, andererseits - soweit zulässig bzw. genehmigt – seine Subunternehmer oder an der Leistungserbringung beteiligte Dritte auf einer solchen Liste geführt werden und letzteren eine entsprechende Verpflichtung vertraglich auferlegen.

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9.7.4 Meldung von Verstößen Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber / das ZDF unverzüglich informieren, wenn ihm bekannt wird oder er Grund zu der Annahme hat, dass einerseits er selbst oder seine Mitarbeiter, andererseits - soweit zulässig bzw. genehmigt

  • seine Partner, Subunternehmer oder die an der Leistungserbringung beteiligten Dritten gegen die in Absatz 1. genannten Sanktionen verstoßen haben oder dies beabsichtigen und letzteren eine entsprechende Verpflichtung vertraglich auferlegen.

9.7.5 Recht zur Vertragsbeendigung

Das ZDF ist im Falle eines Verstoßes gegen die obigen Bestimmungen berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu beenden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.

Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer

Datum, Name Datum, Name

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