Allgemeine Auftragsbedingungen des ZDF_Stand_Juli_2026.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:25 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Auftragsbedingungen des ZDF - nachstehend "AGB/ZDF" genannt - für Lieferungen und Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (Stand: 07/2026)

  1. Anwendungsbereich 3.2 Mehrleistungen sowie Abweichungen jeglicher Art, die im Rahmen der Erbringung von produktions- Diese AGB/ZDF finden Anwendung für alle Verträge bezogenen Leistungen am Produktionsort entstehen, über Lieferungen und Leistungen – ausgenommen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem zu- Bauleistungen –, die mit dem ZDF (Auftraggeber) ge- ständigen Produktionsbeauftragten am Produktions- schlossen werden. ort auszuführen und in der Rechnung gesondert aus- zuweisen. Die AGB/ZDF gelten ausschließlich; entgegenste- hende oder von ihnen abweichende Bedingungen 3.3 Sofern nicht anders vereinbart, sind Angebote, des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestand- Entwürfe, Planungen, Kostenvoranschläge, Proben teil, auch wenn das ZDF ihnen nicht ausdrücklich wi- und Muster des Auftragnehmers für das ZDF kosten- derspricht oder das ZDF die Lieferung und/oder Leis- frei. Auf Verlangen des ZDF sind sie vom Auftragneh- tung in Kenntnis entgegenstehender AGB vorbehalt- mer unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzu- los annimmt. nehmen.

Rechte, die dem Auftraggeber nach den gesetzlichen 4. Ausführung Vorschriften über diese Allgemeinen Auftragsbedin- 4.1 Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter gungen hinaus zustehen, bleiben unberührt. Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner branchen- spezifischer Grundsätze durch. Der Auftragnehmer 2. Auftragserteilung (Bestellung) trägt Sorge dafür, dass seine Lieferungen/Leistungen 2.1 Aufträge (Bestellungen) des ZDF bedürfen zu ih- den vorgegebenen Anforderungen/Pflichtenheftwer- rer Rechtsverbindlichkeit grundsätzlich der Textform. ten sowie dem Stand der Technik entsprechen. Die Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen von gesetzlichen Vorschriften und die allgemein aner- Bestellungen, die vor, bei oder nach Vertragsschluss kannten Regeln der Technik müssen bei der Umset- getroffen werden. Muss in dringenden Fällen ein Auf- zung beachtet werden (z.B. Produktsicherheitsge- trag mündlich erteilt werden, ist der Auftrag (die Be- setz, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Regel- stellung) in Textform unverzüglich nachzuholen. werk, TRBS, einschlägige DIN-, VDE-, VDI-Bestim- mungen sowie den grundlegenden Anforderungen 2.2 Für den vom ZDF erteilten Auftrag (Bestellung) der Europäischen Union (EU)). gelten, soweit nichts anderes in der Bestellung ver- einbart ist, in der Reihenfolge nacheinander, jeweils Die zur Verfügung gestellten und die für die Erbrin- in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung: gung der Leistung eingesetzten Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die dafür erfor- a) die Bestellung (Vertrag) derlichen Prüfnachweise sind vor Ort nach Aufforde- b) soweit vereinbart: Besondere Vertragsbe- rung vorzulegen. Bei der Gestaltung der Arbeit sind dingungen (BVB) mit den dazugehörigen die anerkannten arbeitsmedizinischen und ergono- Anlagen mischen Regeln zu beachten sowie die Richtlinie für c) diese AGB/ZDF sowie sofern Urheber- die Durchführung von Arbeiten durch Fremdfirmen rechte entstehen können oder urheber- und Nachunternehmen auf dem ZDF-Gelände (ZDF- rechtliche Nutzungsrechte betroffen sein Fremdfirmen); siehe 4.5. Unfälle und Schäden, die in können gemäß Ziffer 9.1 dieser AGB zu- Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung ent- sätzlich: „Vertragsbedingungen zur Rechte- standen sind, sind dem Auftraggeber zu melden. übertragung“ d) sofern gemäß Ziffer 4.5 dieser AGB ein- 4.2 Sind im Angebot Unterlieferanten, Bezugsquellen schlägig zusätzlich: ZDF-Fremdfirmenricht- oder bestimmte Fabrikate angegeben und/oder in der linie Bestellung vereinbart, so darf der Auftragnehmer e) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für diese nicht ohne vorherige Zustimmung des ZDF die Ausführung von Leistungen (VOL/B) wechseln.

  1. Preise 4.3 Bei Waren, die zum Verbleib im Eigentum des ZDF bestimmt sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet 3.1 Alle angegebenen Preise gelten, sofern nicht an- ausschließlich unbenutzte und fabrikneue Ware zu ders in der Bestellung vereinbart, als Festpreise inkl. liefern, sofern nicht ausdrücklich zwischen den Par- Verpackung und sämtlicher Nebenkosten frei Liefer- teien vor Vertragsschluss schriftlich (in Textform) et- /Leistungsort. Abweichungen jeglicher Art sowie was anderes vereinbart wurde. Erfolgt entgegen die- Mehrlieferungen/Mehrleistungen werden, sofern ser Regelung die Lieferung von nicht unbenutzter nicht anders vereinbart, nur vergütet, wenn vorher und fabrikneuer Ware ohne entsprechende Vereinba- ein Zusatzauftrag in Textform erteilt worden ist. rung, gilt dies als wesentlicher Mangel. Das ZDF ist 1

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in diesem Fall berechtigt, nach seiner Wahl Nacher- füllung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt 5.2 Die Gefahr geht vom Vertrag zu verlangen.

− bei Lieferungen nach ordnungsge- 4.4 Sind im Rahmen der Leistungserbringung auf mäßer Übergabe am Erfüllungsort dem Betriebsgelände des ZDF Schweißarbeiten oder Arbeiten, die mit besonderen Gefahren verknüpft − bei Werkleistungen mit der Ab- sind (z.B. Gefahr der Explosion, des Feuers, der nahme Hitze und Rauchentwicklung, der Umweltbelastung) auszuführen, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf das ZDF über. rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten das ZDF in Text- 5.3 Bei Lieferung ab Werk werden die tatsächlich ent- form zu informieren und die Erlaubnis des ZDF in standenen Frachtkosten ohne Aufschlag übernom- Textform einzuholen. Die einschlägigen Unfallverhü- men, wenn die Angemessenheit durch die Wahl ei- tungsvorschriften und besonderen Sicherheitsaufla- nes wirtschaftlichen Transportweges gewährleistet gen des ZDF sind strengstens einzuhalten. ist. 4.5 Sofern der Auftragnehmer Arbeiten auf dem ZDF- 5.4 Sind Teillieferungen und/oder -leistungen verein- Gelände durchführt, ist er verpflichtet, die in der bart, sind diese auf den Liefer- und/oder Leistungs- „Fremdfirmenrichtlinie für die Durchführung von scheinen, Versand- und/oder Rechnungsunterlagen Arbeiten durch Fremdfirmen und Nachunternehmen etc. entsprechend zu kennzeichnen. auf dem ZDF-Gelände“ (einzusehen bzw. herunterzuladen unter 5.5 Sofern eine förmliche Abnahme vereinbart ist, er- https://www.zdf.de/unternehmen/organisation/aussc folgt die Abnahme durch Erklärung des Unterzeich- hreibungen-126.html) genannten Regelungen ners des Vertrages / der Bestellung. Technische Ab- einzuhalten und dem zuständigen ZDF- nahmeprotokolle oder andere Abnahmeprotokolle ei- Projektverantwortlichen unterzeichnet vorzulegen. nes ZDF-Fachbereichs stellen keine rechtlich ver- bindlichen Abnahmeerklärungen dar. 4.6 Der Auftragnehmer ist – sofern nichts anderes vereinbart wird – verpflichtet, Genehmigungen und 5.6 Das ZDF ist nicht zur Annahme von Teillieferun- Abnahmen von Ämtern und Behörden (z.B. Gewer- gen oder Teilleistungen verpflichtet, sofern nichts an- beaufsichtsamt) sowie Vereinen (z.B. Technischer deres schriftlich (Textform) vereinbart ist. Überwachungsverein) und Genossenschaften (z.B. Berufsgenossenschaft) beizubringen, wenn die Lie- 6. Rechnungsstellung ferungen oder Leistungen einer Genehmigung oder 6.1 Alle Zahlungen des ZDF erfolgen ausschließlich Abnahme von Ämtern, Behörden, Vereinen oder Ge- aufgrund von Rechnungen. Soweit der Vertrags- nossenschaften bedürfen oder wenn Genehmigun- partner eine sog. „E-Rechnung“ ausstellt, übersendet gen oder Abnahmen für die ordnungsgemäße Ver- er sie im hybriden Format an das E-Mailpostfach wendung oder den Betrieb der Produkte oder der RDL.RWStammdaten[at]zdf.de. Leistungen erforderlich sind. Wird eine Genehmi- gung oder Abnahme aus Gründen, die der Auftrag- 6.2 Sind Abschlags- bzw. Teilzahlungen ausdrücklich nehmer zu vertreten hat, nicht oder verzögert erteilt, vertraglich vereinbart, sind die Rechnungen entspre- so trägt der Auftragnehmer die dem Auftraggeber in- chend als Teil- bzw. Schlussrechnungen zu kenn- folge der Nichterteilung oder verzögerten Erteilung zeichnen. entstehenden Kosten. 6.3 Den Rechnungen über Lieferungen und Leistun- 5. Lieferung/Leistung und Gefahrübergang gen nach Aufwand sind entsprechende Material- / Leistungsnachweise beizufügen. Sie müssen vom 5.1 Allen Lieferungen ist ein Lieferschein beizufügen, ZDF bestätigt sein. Arbeitsstunden- und Material- der die Bestellnummer des ZDF und die genaue An- nachweise können nur bestätigt werden, wenn sie im gabe des Inhalts der Lieferung enthalten muss. Die Rahmen des schriftlichen Auftrags (mind. Textform) Anlieferung erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten, liegen und so detailliert sind, dass sie auf ihre Rich- sofern die Parteien keine abweichende Anlieferzeit tigkeit und Angemessenheit hin überprüft werden vereinbart haben. Der Auftragnehmer stellt das ZDF können. Das Aufmaß ist in Anwesenheit des ZDF zu von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen An- nehmen. lieferungen außerhalb dieser Zeiten geltend machen, es sei denn der Auftragnehmer hat die Anlieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten nicht zu ver- treten.

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Datenbankverbindungen, Redaktionssysteme, Auto- rentools, Suchbaum etc. An diesen räumt der Auf- tragnehmer dem ZDF einfache Nutzungsrechte ge- 7. Zahlungsbedingungen mäß dem vorstehenden Absatz ein.

7.1 Zahlungen erfolgen – sofern nicht anders verein- 9.2. Garantie bart – nach vollständiger Leistungserbringung bzw. vollständiger Lieferung. Der Auftragnehmer garantiert, dass die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse 7.2 Das ZDF nimmt – sofern nicht anders vereinbart frei von Rechten Dritter sind und nicht verpfändet – bei Zahlungen innerhalb von 14 Kalendertagen oder anderweitig belastet sind. Ebenso garantiert er, nach ordnungsgemäßem Rechnungseingang einen dass keine sonstigen Rechte bestehen, die die oben Skontoabzug von 3% vor. Innerhalb von 30 Kalender- genannten Nutzungen beeinträchtigen oder aus- tagen erfolgt die Zahlung rein netto. schließen. Der Auftragnehmer stellt insbesondere durch entsprechende Vereinbarung mit seinen beim 7.3 Werden nach Eingang der jeweiligen Rechnung ZDF eingesetzten Mitarbeitern sicher, dass der durch berechtigte Beanstandungen erhoben, weil die Auf- diesen Vertrag eingeräumte Nutzungsumfang nicht stellung der Rechnung nicht den Anforderungen ei- durch eventuelle Miturheber- oder sonstige Rechte ner ordnungsgemäßen Fakturierung entspricht, be- beeinträchtigt wird. Insoweit verpflichtet sich der Auf- ginnt die Zahlungsfrist erst mit Eingang der neuen tragnehmer, das ZDF von sämtlichen wie auch immer korrigierten Rechnung bzw. mit Eingang der letzten gearteten Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese bis dahin fehlenden Unterlage. wegen der vertragsgemäßen Ausübung der übertra- 8. Haftung für Rechts- und Sachmängel genen Rechte durch das ZDF geltend machen. Die Freistellung umfasst insbesondere auch die Kosten 8.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt einer etwaig notwendigen Rechtsverteidigung. Diese zwei Jahre, soweit das Gesetz keine längere Frist Verpflichtung gilt gleichermaßen für das ZDF betref- vorsieht oder in der Bestellung nichts anderes be- fend diejenigen Inhalte und Leistungen, die das ZDF stimmt ist und beginnt bei Lieferungen mit der Ablie- dem Auftragnehmer zur Ausführung der jeweiligen ferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme. Leistungen zur Verfügung stellt. Falls durch Dritte eine Beeinträchtigung der genannten Rechte erfolgt 8.2 Der Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) oder angedroht wird, ist der Auftragnehmer verpflich- bei Lieferungen genügt das ZDF, soweit in der Be- tet, dem ZDF unverzüglich Mitteilung zu machen und stellung nichts anderes geregelt ist, bei offenen Män- alles zu unternehmen, was erforderlich ist, die Beein- geln, wenn es den Mangel innerhalb einer Frist von 2 trächtigung abzuwehren. Unbeschadet dessen ist Wochen nach Wareneingang geltend macht. das ZDF berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, selbst 9. Rechteübertragung und Garantie geeignete Maßnahmen zur Abwehr derartiger Beein- trächtigungen zu treffen und wird den Auftragnehmer 9.1 Rechteeinräumung hierüber informieren.

Der Auftragnehmer überträgt dem ZDF sämtliche im 10. Höhere Gewalt Zusammenhang mit der Lieferung/Leistung bei ihm entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm Beide Parteien werden von ihren jeweiligen Leis- erworbenen oder zu erwerbenden tungspflichten solange und soweit befreit, wie sie sie urheberrechtlichen Nutzungsrechte, auf Grund höherer Gewalt nicht erfüllen können. Hö- Leistungsschutzrechte, Marken-/Titelschutzrechte, here Gewalt bezeichnet Umstände, die außerhalb Patentrechte, Lizenzrechte, gewerblichen oder der Kontrolle der betroffenen Partei liegen, z.B. sonstigen Schutzrechte, – soweit entsprechende Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, Ausfälle der Rechte entstehen – gemäß der Anlage Energieversorgung oder technischen Infrastruktur. „Vertragsbedingungen zur Rechteübertragung an Dies gilt auch, wenn solche Umstände zu einem Zeit- das ZDF“, punkt eintreten, in dem sich eine Partei im Annahme- https://www.zdf.de/assets/rechteuebertragung-an- verzug befindet. Wenn die Leistungen aus den vor- das-zdf-stand-02-2026- genannten Gründen ganz oder teilweise storniert 100~original?cb=1783430138376, die in diesem Fall werden müssen, entfallen wechselseitig die Leis- ebenfalls Bestandteil des Vertrages wird. tungspflichten. Beide Parteien informieren den jewei- ligen Vertragspartner unverzüglich, sobald sich ein Ausgenommen hiervon sind bereits vorhandene Pro- konkretes unerwartetes Ausfallrisiko abzeichnet. Be- grammierleistungen des Auftragnehmers, wie bei- reits empfangene Leistungen und Gegenleistungen spielsweise Software-Tools, die zur Erstellung und werden unverzüglich zurückgewährt. den Betrieb einer Applikation programmiert werden, 3

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und sicherzustellen, dass diese bei der Beauftragung weiterer Nachunternehmer die Geheimhaltungsver- 11. Nachunternehmer pflichtung ebenfalls vertraglich vereinbaren.

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung durch Per- Der Auftragnehmer sichert zu, die ihm vom ZDF im sonal, das entsprechend den vertraglichen Vereinba- Auftragszusammenhang überlassenen Unterlagen, rungen für die Erbringung der vereinbarten Leistung Materialien, zugehende oder bereitgestellte Informa- qualifiziert ist. Der Auftragnehmer darf zur Erbringung tionen, Pläne, Akten etc. vertraulich zu behandeln, von Leistungen, die qualitativ oder quantitativ Ein- sorgfältig aufzubewahren, ihre Einsicht durch Dritte fluss auf die Leistung haben, Nachunternehmer nur auszuschließen und sie nach Beendigung der Zu- einsetzen oder eingesetzte Nachunternehmer nur sammenarbeit oder nach Aufforderung des ZDF voll- auswechseln, wenn das ZDF dem ausdrücklich zu- ständig zurückzugeben. Die Ausführungsunterlagen stimmt. des ZDF, die dem Auftragnehmer zur Verfügung ge- stellt werden, dürfen nur für den Vertragszweck ver- Im Falle einer Unterbeauftragung gilt dies auch für wendet werden; die Verwendung für andere Zwecke den beauftragten Nachunternehmer. Dazu gehört bedarf der vorherigen Zustimmung des ZDF. auch, dass die Nachunternehmer ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozial- Der Auftragnehmer hat über den Inhalt seiner Leis- abgaben etc. nachkommen und die gewerberechtli- tung sowie über die Arbeitsergebnisse gegenüber al- chen Voraussetzungen erfüllen. Die Weiterleitung len, denen der Inhalt nicht bekannt ist, Stillschweigen von Daten ist erst zulässig, wenn der Subunterneh- zu bewahren, soweit der Inhalt der Leistungen und mer die Verpflichtung hinsichtlich der Geheimhaltung der Werke erkennbar der Öffentlichkeit nicht bekannt und des Datenschutzes gemäß dieser Allgemeinen werden soll. In diesen Fällen darf nur das ZDF An- Auftragsbedingungen erfüllt. kündigungen, bildliche Darstellungen sowie Mittei- lungen, die sich auf die Tätigkeit des Auftragnehmers Das ZDF und der Auftragnehmer werden durch orga- für das ZDF beziehen, verbreiten, vervielfältigen oder nisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die je- in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich ma- weils von ihnen gegenseitig abgestellten Mitarbeiter chen oder zugänglich machen lassen. ausschließlich dem Direktionsrecht und der Diszipli- nargewalt des jeweiligen Arbeitgebers unterstehen. 14. Datenschutz (DSGVO) Weisungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Aufgabenverteilung. Die Parteien verpflichten sich, die datenschutzrecht- lichen Vorschriften zu beachten, insbesondere die 12. Dokumentation DSGVO einzuhalten. Dazu gehören auch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und Nach Ausführung der Lieferungen und Leistungen die Verpflichtung der für sie tätigen Personen auf die hat der Auftragnehmer dem ZDF die der tatsächli- Vertraulichkeit. Erfolgt die Verarbeitung personenbe- chen Ausführung entsprechenden Zeichnungen, Be- zogener Daten durch den Auftragnehmer im Rahmen rechnungen und andere den Leistungsgegenstand von Weisungen des ZDF als datenschutzrechtliche betreffende technische Unterlagen in der geforderten Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO, gel- Anzahl in deutscher Sprache (Schrift- /Papierform) ten die ergänzenden Bestimmungen des zu schlie- und in gängiger DIN-Form zu übersenden. Diese Un- ßenden Auftragsverarbeitungsvertrages. terlagen müssen den bestehenden deutschen Nor- men sowie den Werksnormen des ZDF entsprechen, Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kopierfähig sein und sich zur Datensicherung (gängi- besteht die Verpflichtung zur Information über die ges Dateiformat) eignen. Die genannten Unterlagen Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie sind unverzüglich zu aktualisieren, sobald vom Auf- der diesbezüglichen Rechte. Die tragnehmer nachträgliche Änderungen an dem Leis- Datenschutzinformationen des ZDF sind unter dem tungsgegenstand vorgenommen werden. Link https://presseportal.zdf.de/datenschutzinformatione 13. Geheimhaltung n-vertragspartner-einkauf-und-reisen abrufbar. Für Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über die Reisebuchungen und Akkreditierungen gilt die internen Angelegenheiten und Vorgänge des ZDF „Datenschutzklausel Reisebuchungen und verpflichtet. Der Auftragnehmer steht dafür ein, sei- Akkreditierungen“ in der jeweils gültigen Fassung. nen beim ZDF eingesetzten Mitarbeitern entspre- 15. Einhaltung von Gesetzen chende Verpflichtungen aufzuerlegen, auch für die Zeit nach Ende ihrer Dienstverhältnisse. Der Auftrag- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammen- nehmer ist verpflichtet, seinen Nachunternehmern hang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn die Geheimhaltungspflicht vertraglich aufzuerlegen 4

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maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- Logos, sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustim- ten. Dies betrifft insbesondere Antikorruptionsge- mung des ZDF mindestens in Textform zulässig. setze sowie kartellrechtliche, arbeits- und umwelt- schutzrechtliche Vorschriften sowie die explizit nach- stehend aufgeführten Vorschriften: 17. Abtretung von Forderungen

15.1. Mindestlohn Forderungen des Auftragnehmers gegen das ZDF dürfen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zu- Der Auftragnehmer garantiert dem ZDF die Einhal- stimmung des ZDF abgetreten oder verpfändet wer- tung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes, d.h. die den. § 354a HGB bleibt unberührt. stetige und fristgerechte Zahlung des Mindestlohns im Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern sowie die Ein- 18. Sicherung der Vertragserfüllung / Ver- haltung der im Mindestlohngesetz statuierten Pflich- tragsbeendigung / Kündigung aus wichtigem ten des Arbeitgebers. Das ZDF ist bei Zuwiderhand- Grund lungen des Vertragspartners berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Wird das 18.1. Werden dem Auftraggeber nach Vertrags- ZDF gemäß § 13 MiLoG auf Zahlung des Mindest- schluss konkrete Tatsachen bekannt, die die ord- lohns in Anspruch genommen, stellt der Auftragneh- nungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der vertrag- mer das ZDF von Ansprüchen Dritter sowie für den lichen Pflichten durch den Auftragnehmer ernstlich hieraus resultierenden Schaden frei. gefährden, kann der Auftraggeber für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags eine angemessene Sicher- Der Auftragnehmer steht im Falle eines Einsatzes heit verlangen. von Nachunternehmern dafür ein, dass diese sich ebenfalls vertraglich zur Zahlung des Mindestlohns 18.2. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer verpflichten und ihrerseits bei Einsatz weiterer Nach- schriftlich aufzufordern, die Sicherheit innerhalb an- unternehmer die Verpflichtung ebenfalls vertraglich gemessener Frist zu leisten. Bis zum fruchtlosen Ab- aufnehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die lauf der Frist ist der Auftraggeber berechtigt, eigene Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns (Do- noch nicht fällige Mitwirkungsleistungen zurückzu- kumente nach § 17 MiLoG) auf Verlangen des ZDF stellen, soweit dies zum Schutz berechtigter Interes- vorzulegen. Wird das ZDF gemäß § 13 MiLoG auf sen erforderlich ist. Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen, stellt der Auftragnehmer das ZDF von Ansprüchen 18.3. Wird die verlangte Sicherheit nicht fristgerecht Dritter sowie für den hieraus resultierenden Schaden geleistet, kann der Auftraggeber hinsichtlich des frei. noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurück- treten; bei Dauerschuldverhältnissen kann er den 15.2. Landestariftreuegesetz (LTTG) Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Sofern die Leistungen dem Anwendungsbereich des § 2 LTTG unterliegen, garantiert der Auftragnehmer 18.4. Der Auftraggeber kann den Vertrag ferner aus dem ZDF die Einhaltung des Landestariftreuegesetz wichtigem Grund kündigen, wenn Rheinland-Pfalz (LTTG) gemäß den Besonderen a) der Auftragnehmer mit einer fälligen wesentli- Vertragsbedingungen nach LTTG des ZDF chen Leistungspflicht trotz schriftlicher Mahnung und (https://www.zdf.de/assets/besondere- angemessener Nachfrist in Verzug bleibt, vertragsbedingungen-nach-lttg- b) der Auftragnehmer eine wesentliche Vertrags- 100~original?cb=1783431001857) . Der pflicht schwerwiegend verletzt und die Pflichtverlet- Auftragnehmer steht im Falle eines Einsatzes von zung trotz schriftlicher Abmahnung oder trotz ange- Nachunternehmern dafür ein, dass diese sich messener Frist zur Abhilfe fortbesteht, oder ebenfalls vertraglich zur Einhaltung des LTTG gemäß c) feststeht, dass der Auftragnehmer zur vertrags- den Besonderen Vertragsbedingungen nach LTTG gemäßen Erbringung wesentlicher Leistungen auf des ZDF verpflichten und ihrerseits bei Einsatz Dauer außerstande ist. weiterer Nachunternehmer die Verpflichtung ebenfalls vertraglich aufnehmen. 18.5. Soweit der wichtige Grund in einer Pflichtverlet- zung besteht, ist die Kündigung erst nach erfolglo- 16. Werbung / Verwendung ZDF Logo sem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei Veröffentlichungen über das Projekt / die Zusammen- denn, eine Fristsetzung oder Abmahnung ist nach arbeit; jegliche werbliche Maßnahmen, die das Ver- den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich. tragsprojekt betreffen oder die Verwendung des ZDF-

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18.6. Die Kündigung und der Rücktritt bedürfen der Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Textform. unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Schlussbestimmungen 18.7. Weitergehende gesetzliche Rechte der Ver- tragsparteien bleiben unberührt. Sollte eine Bedingung in den vorstehenden AGB/ZDF oder eine Bestimmung in den darüber hinaus ge-

  2. Einseitige Rechtsgeschäfte / Vollmacht troffenen Vereinbarungen ganz oder teilweise un- wirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Einseitige Rechtsgeschäfte, insbesondere Kündi- übrigen Bestimmungen oder sonstigen Vereinbarun- gungen, sind auch ohne Vorlage einer Vollmachtsur- gen hiervon unberührt. kunde wirksam.

  3. Aufrechnung

Der Auftragnehmer kann gegenüber dem ZDF mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unstrei- tig oder rechtskräftig festgestellt, zumindest aber ent- scheidungsreif sind.

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der vom ZDF in der Bestellung ange- gebene Liefer- und Leistungsort.

  1. Gerichtsstand und geltendes Recht

Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Mainz/Rhein, wenn

  • der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist
  • der Auftragnehmer keinen allgemeinen Ge- richtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder
  • der Auftragnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertrags- schluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder
  • im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohn- sitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftragnehmers nicht bekannt ist.

Das ZDF ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Auftragnehmers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

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