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Leistungsbeschreibung/ Preisblatt, 24.09.26
Öffentliche Ausschreibung
Bodenprobenahme im Rahmen des Testflächenprogramms des Land Brandenburg, Leistungsjahr 2027
Vergabe Nr.: BST 58/ 26
Leistungsbeschreibung
- Allgemeines
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) schreibt die Leistung der Bodenprobenahme im Rahmen des Testflä- chenprogramms des Landes Brandenburg nach Düngeverordnung (DüV) vom 26.05.2017 in ihrer jetzt gültigen Fassung i. V. m. der Verordnung über die Zustän- digkeiten auf dem Gebiet des Düngerechtes (Düngezuständigkeitsverordnung – Dün- geZV) vom 22.01.2019
für die Frühjahrs- und Herbstbeprobung in den Tiefenschichten 0 – 30 cm, 30 – 60 cm und z.T. 60 – 90 cm
im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung aus.
Damit verbunden sind das Ausfüllen der Datenerfassungsblätter sowie die Anliefe- rung der Bodenproben (i.d.R.) an das Landeslabor Berlin-Brandenburg.
Für die Ausführung der Leistung wird ein Werkvertrag geschlossen. Ein Muster des Werkvertrages ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Vergabe der Leistung erfolgt an einen Bieter, der hierzu die erforderliche Fach- kunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie die notwendigen Fachkräfte in ausreichender Anzahl besitzt.
Der zukünftige Auftragnehmer (AN) sichert die fach- und termingerechte Leistungser- füllung zu.
- Aufgaben
Das LELF ist entsprechend der DüV in Verbindung mit der DüngeZV zuständig für die Herausgabe der Richtwerte der im Boden verfügbare Nährstoffmengen an Stick- stoff, die eine Voraussetzung für die in der DüV § 4 gesetzlich geforderte Düngebe- darfsermittlung für die angebauten Kulturen der landwirtschaftlichen und gärtneri- schen Betriebe bildet. Dafür sind nach § 3 (1) DüV ebenfalls die Erfordernisse für die standortbezogene Bodenfruchtbarkeit zu berücksichtigen. Des Weiteren müssen Aussagen zur Situation der landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinien 2000/60 EWG (Wasserrahmenrichtlinie – WRRL) sowie 91/676 EWG 1
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(Nitratrichtlinie) getroffen werden. Aus diesen Gründen wurde im LELF das Testflä- chenprogramm des Landes Brandenburg aufgestellt.
Das Aufgabengebiet beinhaltet die GPS-gestützte Bodenprobenahme der Testflä- chenbetriebe in den Tiefen 0 - 30 cm, 30 - 60 cm und z. T. 60 - 90 cm (460 Schläge im Frühjahr, 310 Schläge im Herbst) sowie deren Transport zur Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg oder einem von diesem beauftragten Labor. Die Untersuchung erfolgt auf Nmin, z. T. auf Smin sowie im Herbst auf Grundnährstoffe und z. T. auf Mikronährstoffe. Der zu erbringende Gesamtleistungsumfang des Auftrages gliedert sich in Teilleis- tungen. Diese entsprechen den Arbeitsschwerpunkten und werden durch die Leis- tungspositionen wiedergegeben.
Die Teilleistungen gelten jeweils für die Probenahme:
- zu Vegetationsbeginn und
- zur Vegetationsruhe
- Leistungszeitraum / Vertragslaufzeit
Die Leistungserbringung erfolgt im Jahr 2027.
Für die Leistungsausführung wird ein Werkvertrag geschlossen. Der Vertrag wird für ein Jahr geschlossen.
Der Vertragszeitraum beginnt am 04.01.2027 und endet spätestens am 10.12.2027, jedoch nicht vor Übergabe der Leistung.
Er beginnt mit der Frühjahrsbeprobung und endet nach der Beprobung zur Vegetati- onsruhe und Leistungsübergabe.
- Leistungen des Auftraggebers und des Auftragnehmers
4.1 Auftraggeber
Dem Auftragnehmer (AN) werden vom Auftraggeber (AG) folgende Unterlagen und Materialien bereitgestellt: Auflistung der zu beprobenden Betriebe mit Ansprechpartner und Telefon- Nummer (aus Datenschutzgründen wird die vollständige Liste dem Vertragspartner erst bei Vertragsabschluss übergeben. Für die Vergabe wird jedoch zur Kalkulation des Angebotspreises auszugsweise daraus eine Liste der zu beprobenden Orte übergeben – siehe Anlage) Broschüre „Hinweise zur Probenahme von Boden, Pflanzen und Düngemitteln – Gemeinsame Hinweise der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt“ unter Berücksichtigung der aktualisierten Richtlinien zur Entnahme von Bodenproben des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) Datenerfassungsblätter (Probenahmeprotokolle) / Dokumentationslisten zur Probenahme Probenahmetüten 2
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Aufkleber zur Kennzeichnung der Proben auf den Probenahmetüten
4.2 Auftragnehmer
Der Auftragnehmer (AN) stellt alles Weitere zur Vertragserfüllung bereit, u. a.: Probenahmegeräte Fahrzeuge Arbeitsschutzmaterialien Möglichkeiten zum Kühlen und Einfrieren der Proben
Der AN sichert ab, dass die notwendigen Fachkräfte die erforderliche Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
- Leistungsumfang / Aufgabenbeschreibung
5.1 Vorbereitungen der Probenahme/Ausfüllen der Datenerfassungsblätter
Rechtzeitig vor den jeweiligen Probenahmen werden durch den AG die Probenahme- materialien (Datenerfassungsblätter (nur im Frühjahr), Dokumentationsliste zur Pro- benahme für den/die Probenehmer, Probenahmetüten und Aufkleber zur Kennzeich- nung der Probenahmetüten) bereitgestellt. Probenahmetüten und Aufkleber sowie auf Wunsch ein Ausdruck der Datenerfassungsblätter werden per Post verschickt.
Die Datenerfassungsblätter und Dokumentationslisten gehen dem AN per E-Mail zu. Der AN aktualisiert im Rahmen der Probenahme im Frühjahr sämtliche geforderten Daten. Sie sind Voraussetzung für die Auswertungen der Nmin und Smin-Gehalte im Boden sowie für die Berechnungen des Düngebedarfes der Kulturen.
Der AN vereinbart mit dem Landwirtschaftsbetrieb den Probenahmetermin. Dieser sowie das Datum der Abgabe im Landeslabor Berlin-Brandenburg sind im Frühjahr ebenfalls auf den entsprechenden Datenerfassungsblättern zu vermerken.
Die vollständig ausgefüllten Datenerfassungsblätter müssen spätestens einen Tag nach Anlieferung der Proben im Labor an den zuständigen Bearbeiter des AG per E- Mail zurückgeschickt werden. Für die Herbstbeprobung ist die Dokumentationsliste zur Probenahme für den/die Probenehmer sofort nach abgeschlossener Probenahme an den AG zu übermitteln (E-Mail).
Der Ansprechpartner des AG während der Vertragserfüllung ist:
Herr Thomas Grimm Tel.: 033237 808 106 Thomas.Grimm@lelf.brandenburg.de
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5.2 Probenahme
Die Probenahme erfolgt nach VDLUFA-Methodenhandbuch und den „Hinweisen zur Probenahme von Boden, Pflanzen und Düngemitteln – Gemeinsame Hinweise der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt“. Einer exakten Durchführung der Probenahme kommt eine besondere Bedeutung zu, da Fehler, die hier entstehen, nicht mehr zu korrigieren sind. Es wird daher eine be- sonders sorgsame Vorgehensweise gefordert.
Die Probenahme (erste Teilleistung) erfolgt im Frühjahr zu Vegetationsbeginn. Der mit dem Landwirtschaftsbetrieb abgestimmte Probenahmetermin muss in jedem Fall vor der 1. N-Gabe liegen.
Ist eine Probefläche schon gedüngt, fällt die Beprobung weg. Dies muss für die Rechnungslegung dokumentiert werden. Ggf. ist beim Landwirtschaftsbetrieb eine Ersatzfläche mit gleichen Bodenverhältnissen zu erfragen. Auch das ist zu dokumentieren.
Zu beachten ist ggf. der zeitigere Einsatz stabilisierter Dünger. Dabei sollte für eine rechtzeitige Veröffentlichung der Richtwerte - nach § 4 (4) DüV aktuelle Fassung - die Probenahme für Winterungen bis zum 20. Februar abgeschlossen sein. In Aus- nahmefällen (Schnee, Frost, Nichtbefahrbarkeit der Flächen) ist der Termin mit dem zuständigen Bearbeiter des AG abzustimmen.
Für Sommerkulturen wie Mais, Sonnenblumen und Kartoffeln muss die Proben- ahme zeitnah vor der Aussaat erfolgen. Hier ist die Probenahme Ende März/An- fang April durchzuführen.
Die Herbstbeprobung (zweite Teilleistung) sollte nahe der Vegetationsruhe durchge- führt werden, spätestens aber bis Ende November.
Beprobt werden mindestens die Tiefen 0 - 30 cm und 30 – 60 cm. Bei einzelnen Schlägen ist noch eine weitere Tiefe von 60 -90 cm angegeben und zu beproben (siehe Anlage).
Es sind auf den angegebenen Schlägen stets die gleichen Teilflächen zu beproben. Diese Teilflächen müssen den Schlag repräsentativ widerspiegeln. Nicht für die Pro- benahme geeignet sind Fahrspuren und Senken.
Die Probenahme ist GPS - gestützt nachzuweisen. Dabei ist die Beprobung vor- zugsweise mit dem Referenzsystem ETRS 89/UTM33 zu übergeben.
Bei Nutzung GPS-gestützter Fahrzeugsysteme ist sicher zu stellen, dass die Befahr- barkeit der Flächen gegeben ist. Ist ein Befahren nicht möglich, so ist in jedem Fall eine Handprobenahme durchzuführen. Sollte dies ausnahmsweise nicht GPS- gestützt möglich sein, ist das mit dem AG abzusprechen.
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Für die Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg oder Vertragslabor ist eine gut durchmischte Sammelprobe von ca. 500 g herzustellen, diese in den entspre- chend gekennzeichneten Plastikbeutel zu füllen und sofort entsprechend der Probe- nahmevorschriften kühl zu lagern.
Bei Wechsel des Probenehmers während der Vertragslaufzeit, ist dies dem AG schriftlich anzuzeigen. Entsprechende Eigenerklärungen zu den Qualifikationen sind beizufügen.
5.3 Probentransport zum Landeslabor Berlin Brandenburg oder Vertragslabor
Der Probentransport durch den AN zum Landeslabor bzw. durch das Landeslabor autorisiertes Labor hat innerhalb von 24 Stunden im gekühlten Zustand zu erfolgen. Unsachgemäße Probenlagerung (u. a. Lagerung bei Raumtemperatur) sowie ein un- sachgemäßer Probentransport (Erwärmung durch Sonneneinstrahlung) führt zu ver- stärkter Mineralisierung und damit zur Verfälschung der Ergebnisse. Die Kühlkette ist daher durch den AN bis zum Labor abzusichern. Sollte im Einzelfall keine sofortige Anlieferung möglich sein, sind die Proben einzufrieren und gefroren (in einer Kühl- box) an das entsprechende Labor zu liefern.
Die Probenlieferung ist nach Möglichkeit spätestens am Vortag telefonisch anzumel- den. Ansprechpartner für Bodenuntersuchungen im Fachbereich IV-2 des Landesla- bors sind:
Frau Kramer: Telefon: 030/39784-676 Herr Dr. Grüneberg: Telefon: 030/39784-670
Die Proben sind an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter im Landeslabor persön- lich zu übergeben.
Die Probenlieferung erfolgt an folgende Adresse:
Landeslabor Berlin - Brandenburg Rudower Chaussee 39, 12489 Berlin
Sollten die Untersuchungen in einem anderen Labor in Brandenburg oder ortsnah er- folgen, werden Adresse und Ansprechpartner durch den AG rechtzeitig mitgeteilt. Bei Probenabgabe sind durch den AN die entsprechenden Dokumentationslisten beizu- fügen.
Werden bei der Probenabgabe die Dokumentationslisten nicht oder nicht vollständig mit den zu erfassenden Daten abgegeben, hat die Leistung für den AG keinen Wert. In diesem Einzelfall erfolgt für diese Probenahme keine Vergütung.
- Fachkundige Durchführung
Für die Durchführung der Aufgaben setzt der Auftragnehmer nur geschultes Personal mit entsprechender Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Erfahrung in
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ausreichender Anzahl ein, um die Leistungserfüllung in erforderlicher Qualität zeitge- recht zu erbringen.
Die Probennahme hat gem. Broschüre „Hinweise zur Probenahme von Boden, Pflan- zen und Düngemitteln“, Gemeinsame Hinweise der Länder Brandenburg, Mecklen- burg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, Ausgabe durch Landesamt für Verbraucher- schutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Oktober 2009.
Sämtliche die Leistungserfüllung beeinflussenden Probleme und Abweichungen von den festgelegten Abläufen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
- Datenschutz und Haftung
Der Auftragnehmer wird bei Vertragsabschluss verpflichtet, Angaben und Daten aus dem Vertrag vertraulich zu behandeln. Alle Unterlagen sind dem Auftraggeber zu übergeben, es sind keine Kopien oder sonstige für einen Missbrauch geeignete Unterlagen zurück zu behalten. Eine unbe- fugte Kenntnisnahme durch Dritte ist zu verhindern.
Der Auftragnehmer darf keine Veröffentlichungen über die Leistung vornehmen. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Ausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film-, Hörfunk- und Fernsehaufnahmen.
Die bei der Vertragserfüllung eingesetzten Personen des Auftragnehmers sind über die Verschwiegenheitspflicht und die Nutzungsbeschränkung nachweislich zu beleh- ren. Die weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Brandenburgischen Da- tenschutzgesetzes (BbgDSG) sowie der EU – Datenschutzgrundverordnung (EU- DSGV) in der jeweils gültigen Fassung sind durch den Auftragnehmer abzusichern. Der Auftragnehmer haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbind- lichkeiten bedient.
Nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berech- tigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte mit Teilleistungen zu beauftragen. Die oben genannten Datenschutzbedingungen gelten in diesem Fall gleichermaßen für den Unterauftragnehmer. Für die vertragsgemäße Erfüllung bleibt jedoch aus- schließlich der Auftragnehmer verantwortlich.
- Rechnungslegung
Nach vollständiger Erbringung der jeweiligen Teilleistung durch den AN erfolgt kurz- fristig die Rechnungslegung. Die Rechnungen sind detailliert aufgeschlüsselt nach Probenahme-nummern, nachprüfbar zu stellen.
Auf der Rechnung ist zu vermerken: „Bodenprobennahme Testflächenprogramm, BST 58/ 26 Teilleistung …“.
Die Rechnungslegung hat entweder elektronisch, per E-Mail oder Postversand zu er- folgen.
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Elektronisch: Leitweg ID: 12-121430878526400-43
per E-Mail: LELF-Rechnungen@lelf.brandenburg.de
per Postversand: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Müllroser Chaussee 54 15236 Frankfurt (Oder)
Sofern kein Skontobetrag vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage.
Die Schlussrechnung der letzten Teilleistung muss dem LELF bis spätestens 10.12.2027 vorliegen.
Wird die Abnahme der Leistung nicht schriftlich binnen 14 Werktagen (Mo-Fr, ohne Feiertag) erklärt, so gilt sie als bewirkt, wenn die Rechnung der jeweiligen Teilleis- tung geleistet wird.
- Nachweis Einhaltung Vereinbarung gem. Brandenburger Vergabegesetz
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt zu überprüfen, ob in Bezug auf die vereinbarte Leistung der Auftragnehmer seinen Pflichten nach dem Brandenburger Vergabe- gesetz (BbgVergG) nachkommt und diese Pflichten zu ihrer Beachtung an Nach- unternehmer und Verleiher von Arbeitskräften weiterreicht.
(2) Der Auftragnehmer reicht grundsätzlich einmal jährlich mit einer Abschlagsrech- nung und für das Jahr der Schlussrechnung anonymisierte Entgeltabrechnungen der mit der Bearbeitung dieses Auftrages eingesetzten Beschäftigten, erforderli- chenfalls auch von Nachunternehmern oder Verleihern von Arbeitskräften, (siehe Formular 5.3 und 5.4, Stand 05/2021) ein. Aus den anonymisierten Lohn- und Gehaltsnachweisen müssen das Arbeitnehmerbruttoentgelt und die Stunden für die es gezahlt wurde zweifelsfrei erkennbar sein. Wird ein Festgehalt gezahlt, sind die regelmäßig vereinbarten wöchentlichen Arbeitsstunden anzugeben. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
(3) Der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person ist berechtigt, zum Zwe- cke der Durchführung von Kontrollen Betriebsgrundstücke und –räume des Auf- traggebers zu betreten, Einsicht in einschlägige Entgeltabrechnungen und Ver- träge zu nehmen und Beschäftigte des Auftragnehmers zu befragen.
- Angebotsabgabe
Das Angebot einschließlich aller Unterlagen/Erklärungen ist in deutscher Sprache zu erstellen.
Das Angebot muss alle mit einer Auftragsvergabe anfallenden Kosten enthalten.
Das Angebot ist auf dem vom Auftraggeber erstellten Preisblatt zur formulieren.
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Alle Eintragungen können handschriftlich erfolgen. Nimmt der Bieter Änderungen auf dem handschriftlich erstellten Preisblatt vor, sind diese durch Streichung kenntlich zu machen und vom Bieter mit Namenzeichen zu bestätigen.
Das Angebot ist, wie in den jeweiligen Vergabeunterlagen gefordert, in Textform gem. §126b BGB zu unterzeichnen (Name der Firma und Rechtsform sowie der Name der handelnden vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt) oder, wenn es eingescannt wird, handschriftlich zu unterzeichnen.
Das Angebot einschl. aller geforderten Unterlagen/Erklärungen muss auf dem Verga- bemarkplatz Brandenburg online eingestellt werden!!!
Achtung: Das Angebot muss im Menüpunkt „Angebot“ eingestellt werden, nicht bei Kommunikation!!! Wenn es im Menüpunkt „Kommunikation“ eingestellt wird, gilt es als offen eingegangen und wird ausgeschlossen
Hinweise: Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss von der Vergabe führen. Eingereichte Unterlagen aus Beteiligungen vergangener Vergaben sind für dieses Verfahren nicht relevant. Alle geforderten Unterlagen sind für diese Ausschreibung neu einzureichen.
- Preise
Die Angebotspreise sind als Festpreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer aus- zuweisen. Die Festpreise müssen alle mit einer Auftragsvergabe anfallenden Kosten einschl. Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Spesen, Kosten für Vervielfältigungen o.ä.) enthal- ten.
Darüber hinaus ist anzuzeigen, ob bei Zahlung der Rechnung innerhalb von 14 Ta- gen ein Skontoabzug gewährt wird.
- Eignungskriterium
Qualifizierung der zur Leistungsausführung vorgesehen Mitarbeiter (siehe bei- zufügender Anlage, mind. Berufsabschluss Landwirt)
- Zuschlagskriterium
Preis: 100 %
- Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP BB).
Bei Rückfragen zur Leistungsbeschreibung oder bei vergaberechtlichen Fragen nut- zen Sie bitte die Kommunikationsmöglichkeit des VMP BB.
Ihre über den VMP BB gestellten Anfragen werden dem LELF zeitnah zugeleitet und innerhalb eines Tages (Montag – Freitag, ohne Feiertag) durch unseren Fachbereich
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bzw. der Vergabestelle des LELF beantwortet. Die Rückantwort des LELF erfolgt ebenfalls über den VMP BB, die Sie per E-Mail erreicht.
Erfolgt innerhalb von 24 Stunden (Montag – Freitag ohne Feiertag) durch das LELF keine Beantwortung der zur Angebotsabgabe erforderlichen Anfrage, kann im Aus- nahmefall diese per E-Mail gestellt werden:
Fragen zur Leistungsbeschreibung:
thomas.grimm@lelf.brandenburg.de joerg.luebcke@lelf.brandenburg.de
Vergaberechtliche Fragen:
dennis.siebmann@lelf.brandenburg.de
Bei Auftragserteilung werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausfüh- rung von Leistungen (VOL/B), die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg (ZVB-Bbg) sowie die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforde- rungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt 5.3, ggf. 5.4) Ver- tragsbestandteil.
Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind folgende Anlagen:
Anlage 1 Preisblatt mit Probenanzahl Anlage 2 Orts-, Kreisliste für Bodenprobenahm Anlage 3 Muster Datenerfassungsblatt Anlage 4 Muster Listen für Probenehmer (Stand 2026) Anlage 5 Eignungsnachweis Qualifikation Anlage 6 Eigenerklärung – GPS gestützte Probenahme
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