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Erläuterungen zu den Fraunhofer Nachhaltigkeitsstandards (NHS)
Stand: Juni 2024
Warum gibt es die NHS? Seit 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe1 zur Einhaltung einer Vielzahl von Sorgfaltspflichten2. Da der Unternehmensbegriff im LkSG sehr weit gefasst ist, fällt auch die Fraunhofer-Gesellschaft darunter.
Eine der Sorgfaltspflichten besteht darin, angemessene Präventionsmaßnahmen3 im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern zu ergreifen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette vorzubeugen oder sie zu minimieren.
| vertragliche Zusicherung eines unmittelbaren Zulieferers, dass dieser die von der | ||
|---|---|---|
| Geschäftsleitung der Fraunhofer-Gesellschaft verlangten menschenrechtsbezogenen und | ||
| umweltbezogenen Erwartungen einhält und entlang der Lieferkette angemessen adressiert4. | ||
| Zudem müssen | angemessene Kontrollmechanismen vorgesehen und deren risikobasierte | |
| Durchführung vereinbart werden, um die Einhaltung der Menschenrechtsstrategie bei dem | ||
| unmittelbaren Zulieferer zu überprüfen.5 |
Diesen gesetzlichen Anforderungen kommt die Fraunhofer-Gesellschaft durch die Einbeziehung der NHS in ihre Lieferantenverträge nach. Andernfalls würde die Fraunhofer-Gesellschaft gegen eine Sorgfaltspflicht aus dem LkSG verstoßen.
1 Vgl. § 1 LkSG – Anwendungsbereich. 2 Vgl. § 3 LkSG – Sorgfaltspflichten. 3 Vgl. § 6 LKSG – Präventionsmaßnahmen. 4 Vgl. § 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG – Präventionsmaßnahmen gegenüber einem unmittelbaren Zulieferer 5 Vgl. § 6 Abs. 4 Nr. 4 LkSG – Präventionsmaßnahmen gegenüber einem unmittelbaren Zulieferer
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Was bedeuten die vereinbarten Kontrollmechanismen für die Zuliefererunternehmen? Die Fraunhofer-Gesellschaft ist durch das LkSG dazu verpflichtet, mögliche Kontrollmechanismen vertraglich vorzusehen. Eine tatsächliche Durchführung von Kontrollmaßnahmen hält die Fraunhofer-Gesellschaft in Übereinstimmung mit der vom BAFA herausgegebenen Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette nur dann für angemessen, wenn ein Unternehmen mindestens abstrakt risikobehaftet ist. Im Berichtsjahr 2023 betraf dies weniger als 0,5 Prozent aller Direktlieferanten.
Werden Risiken ermittelt, kommen unter anderem folgende Präventionsmaßnahmen in Betracht: die Bereitstellung von Schulungsmaterial zur Risikominimierung und -vermeidung, skalierbare E-Learning-Kurse mit Abschlusstests, die den Lieferanten in ihrer jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden und Audits.
Wann werden Lieferanten als risikobehaftet eingestuft? Wie funktioniert die Risikoanalyse der Fraunhofer-Gesellschaft? Die Fraunhofer-Gesellschaft führt eine jährliche Risikoanalyse mit Hilfe eines Risikomanagement- Tools durch. Dabei werden in einem mehrstufigen Verfahren quantitative und qualitative Datenquellen zur Bewertung von Menschenrechts- und Umweltrisiken herangezogen. Das Tool gibt einen detaillierten Überblick über den eigenen Geschäftsbereich, die direkten und indirekten Zulieferer und bildet deren spezifische Risiken ab.
Die Risikoanalyse erfolgt in zwei Schritten: zunächst wird eine abstrakte Risikobewertung auf Grundlage der Warengruppe und des Landes, in dem der Geschäftspartner ansässig ist, durchgeführt. Anschließend werden die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse einer genaueren Betrachtung unterzogen und im Rahmen der konkreten Risikoanalyse plausibilisiert und priorisiert.
Ausführlichere Informationen finden Sie im aktuellen LkSG-Bericht der Fraunhofer-Gesellschaft unter: LkSG Bericht 2023 (fraunhofer.de).
Können die NHS individuell geändert werden? Die NHS sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des LkSGTeil der Vergabeunterlagen und gelten in gleicher Weise für alle Bewerber bzw. Bieter, die sich an einem Vergabeverfahren beteiligen. Die ganze oder teilweise Ablehnung der NHS oder deren einseitige Modifizierung kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.